Kinderzuschlag


 

 

 

 

Regierung: Kinderzuschlag statt Arbeitslosengeld II ermöglichen

Eltern, die nur knapp unter der Mindesteinkommensgrenze liegen, sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, statt Arbeitslosengeld II (Alg II) den Kinderzuschlag zu beziehen. Dieser Vorgabe sollte nach Ansicht der Bundesregierung eine umfassende Weiterentwicklung des Kinderzuschlags folgen.

In ihrer Antwort (16/1818) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/1637) erklärt die Regierung, durch die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten könnten mehr Kinder den Zuschlag erhalten. Voraussetzung sei allerdings, dass dadurch die Eltern aus dem Alg-II-Bezug für die gesamte Familie herauskommen. Diese Regelung würde sich auch als Flexibilisierung der Mindesteinkommensgrenzen auswirken.

Wie die Regierung mitteilt, wurden im laufenden Jahr bis Ende Mai insgesamt 659.260 Anträge auf Kinderzuschlag gestellt, 70.057 wurden bewilligt. Aufgrund der Erweiterung von Bedarfsgemeinschaften um Kinder zwischen dem vollendeten 18. und 25. Lebensjahr erwartet die Bundesregierung, dass sich die Zahl der Kinder, für die Kinderzuschlag gezahlt wird, um rund 3,3 Prozent erhöht. Der bestehende Haushaltsansatz für den Kinderzuschlag wird nach Einschätzung der Bundesregierung dadurch nicht überschritten.

Die Ausgaben im Bundeshaushalt seien aufgrund der im Jahr 2005 gestellten und bewilligten Anträge und der Höhe des durchschnittlich gezahlten Kinderzuschlags ermittelt worden. Durchschnittlich sei im vergangenen Jahr ein Zuschlag in Höhe von 75 Euro monatlich pro Kind gezahlt worden.

Quelle: Heute im Bundestag vom 20.6.2006

 

 

 

 


 

 

 

http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Content.jsp&navId=194

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

NR. 820

Datum: 11. November 2004

Kinderzuschlag jetzt beantragen

Zur neuen familienpolitischen Leistung für Geringverdiener, die ab 1.1.2005 ausgezahlt wird, erklärt Ekin Deligöz, kinder- und familienpolitische Sprecherin:

Ab dem 1. Januar 2005 haben gering verdienende Eltern Anspruch auf eine neue gezielte familienpolitische Leistung. Der Kinderzuschlag tritt zeitgleich mit dem neuen Arbeitslosengeld II in Kraft. Die Schaffung eines solchen zielgenauen Instrumentes zur Bekämpfung von Kinderarmut war für uns ein zentrales Anliegen in den Koalitionsverhandlungen und in den Beratungen zur Umsetzung von Hartz IV. Wir konnten uns erfolgreich dafür einsetzen. Das Ergebnis ist ein wichtiger grüner Erfolg.

Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 140 Euro pro Kind. Gering verdienende Eltern können ab sofort einen Antrag auf den Kinderzuschlag bei der Familienkasse der örtlichen Agentur für Arbeit stellen. Die Familienkasse prüft dann, ob ein Anspruch auf Zahlung des Kinderzuschlags besteht. Weitere Informationen sowie Antragsformulare sind auch erhältlich unter www.kinderzuschlag.de.

Es gibt nicht wenige Eltern, die mit geringem Erwerbseinkommen ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder.

Letztere bekommen gegenwärtig ergänzende Sozialhilfe, ab nächsten Januar bezögen sie dann Leistungen (sogenanntes Sozialgeld) im Rahmen des Arbeitslosengeldes II. Mit dem neu geschaffenen Kinderzuschlag soll dieses vermieden werden. Familien sollen nicht ihrer Kinder wegen abhängig vom Arbeitslosengeld II-Bezug werden. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt sicherstellen können, nicht aber den Unterhalt für ihre minderjährigen Kinder. Zusammen mit dem Kindergeld in Höhe von monatlich 154 Euro und gegebenenfalls Wohngeld deckt der Kinderzuschlag den durchschnittlichen Bedarf von Kindern. Er wird rund 150.000 Kinder erreichen.

Nach ersten Erfahrungen wird darüber zu entscheiden sein, wie der Kinderzuschlag weiterentwickelt und ausgebaut werden soll.

 

(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

 


 

 

 

www.kinderzuschlag.de

 

 

 


zurück