Kindesunterhalt

Sonderbedarf


 

 

 

 

Über das Thema Sonderbedarf läßt sich immer wieder vortrefflich streiten. Es ist daher ein beliebtes Hobby streitsüchtiger Mütter damit Anwälte und Gerichte zu beschäftigen, wenn frau den Eindruck hat, dem Ex-Mann nicht anders zeigen zu können, was er doch für ein Lump ist und sie für ein armes Opfer, dass den lieben langen Tag nichts anderes tut als sich aufopferungsvoll um die lieben Kleinen zu kümmern, die bedauerlicherweise ein solches Ungeheuer von Vater ihr eigen nennen müssen. Richtigerweise hat sich die streitsüchtige Mutter vorher in den Besitz der alleinigen Elterlichen Sorge gebracht und der Vater der Dussel hat auch gleich ja gesagt, noch ehe die Frau ihm mit Hilfe hilfreicher Richter/innen gezeigt hat, dass Väter ohnehin die letzten Kunden in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind. 

 

Unterhalt:

Kein Sonderbedarf bei Klassenfahrten

Die Kosten für eine Klassenfahrt sind wegen ihrer Vorhersehbarkeit kein

Sonderbedarf und müssen daher aus dem regulären Kindesunterhalt gezahlt werden. 

(OLG Hamm-Az. UF 178/99)


zurück