Kriminalisierung


 

 

 

 

 

Sonntag, 16. Mai 2010

3 Wochen Gefängnis für einen Vater

Nach Angaben des Vaters hätte die Mutter den Umgang mit seiner Tochter vereitelt. Seine gerichtlichen Auseinandersetzungen und sein Leid, seine Tochter nicht sehen zu dürfen, schildert der Vater im Internet:

Und weil der Vater dabei den Namen seiner Tochter veröffentlichte, wird er auf Klage der Mutter zur Zahlung von 1000 Euro Ordnungsgeld oder 3 Wochen Ordnungsstrafe vom Landgericht Stade verurteilt. Nebenbei: Für Rechtsanwälte sind dies äußerst lukrative Klagen. Während andere Kindschaftsrechtsprozesse für Rechtsanwälte in finanzieller Hinsicht völlig uninteressant sind, eröffnet sich hier ein lukratives Klagegebiet. So ist es nachvollziehbar, dass diese Klageformen sich zunehmender Beliebtheit erfreuen.

Ist es möglich, dass aus diesem Grunde hier ein gesundes Maß für Recht, Pädagogik, Psychologie und Moral völlig verloren geht?

Fachleute wundern sich nicht, dass angesichts der vorhandenen juristischen Möglichkeiten manche Auseinandersetzungen über die ehegemeinsamen Kinder in regelrechte Rosenkriege ausarten und das Kindeswohl dabei erst recht auf der Strecke bleibt.

Denn niemand scheint sich dabei Gedanken darüber zu machen, dass solche Formen der Rosenkriege den betroffenen Kindern mehr Schaden zufügen, als ein veröffentlichter Name oder ein veröffentlichtes Kinderbild. Denn in solchen Namens- und Bilderverbotsklagen wird überhaupt nicht in Erwägung gezogen, dass

 

Prozesse im Namen der Kinder gegen den Expartner unter der missbräuchlichen Beanspruchung von Kindeswohlinteressen, das Kindeswohl besonders beeinträchtigen.

Prozesse im Namen der Kinder gegen den Expartner, welche über gesetzliche Unterhaltsansprüche hinausgehen, die Auseinandersetzungen und Feindseligkeiten anheizen und damit dem Kindeswohl mehr schaden, als ein veröffentlichtes Bild oder ein veröffentlichter Name. Die Möglichkeit entspannte Umgangstermine zum Wohle der Kinder wird verbaut und die angeheizte Streitstimmung geht zu Lasten der betroffenen Kinder.

3 Wochen Gefängnis, dafür, dass ein Vater sich erlaubt öffentlich den Namen seines Kindes zu nennen? Die gesetzlichen Grundlagen dafür sucht man vergebens....diese Urteile entstammen der sog. richterlichen Rechtsfortbildung.

Jeder Diebstahl, welcher Dritte schädigt, wird weniger schwer bestraft........

 

Manch einer empfindet dies als die Kriminalisierung von Vatergefühlen. Was die Tochter wohl denkt, wenn sie einmal erwachsen ist und dann feststellen darf, mit welchen Methoden und Mitteln sie von ihrem Vater fern gehalten worden war?

 

Für alle Fälle rate ich betroffenen Elternteilen Gerichtsakten aufzubewahren, denn viele erwachsene Kinder möchten gerne die Wahrheit erfahren.......

Eingestellt von Monika Armand um 17:04

Labels: Gefängnis für Namensnennung, Väterdiskriminierung

 

http://kinderklau.blogspot.com/2010/05/3-wochen-gefangnis-fur-einen-vater-weil.html

 

 

 


 

 

 

Vaterschaftstests

Schnuller einschicken wird ordnungswidrig

Die Union sagt Ja zum Verbot heimlicher Vaterschaftstests – kritisiert aber Bußgeld für Tests im Ausland.

 

 

Die Labore sollen künftig zertifiziert werden. - Foto: pa/dpa

 

Von Jost Müller-Neuhof

25.7.2008 0:00 Uhr

 

Berlin -

Kommentar

Milde Buße

Lange waren die Pläne umstritten, nach dem Ja der Union steht fest: Väter müssen bald mit Geldbußen rechnen, wenn sie ihrem Kind heimlich Genspuren, etwa vom Schnuller, entnehmen und die Abstammung untersuchen lassen. Dies gilt nach dem Willen des Regierung auch, wenn sie das Material in ausländischen Laboren prüfen lassen, in denen solche Gutachten erlaubt sind, etwa den Niederlanden.

Noch immer lassen jährlich tausende Väter, die ihre Elternschaft anzweifeln, heimliche Tests zu Preisen ab 150 Euro machen, um persönlich Klarheit zu gewinnen. Dies soll künftig nicht mehr erlaubt sein – es sei denn, die Mutter stimmt ausdrücklich zu. Vor Gericht sind die Ergebnisse auch nur in diesem Fall verwendbar. Heimliche Tests, so hatte der Bundesgerichtshof entschieden, verstießen gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung über seine genetischen Daten.

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), wertete es als Erfolg seiner Fraktion, dass die Tat künftig nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt würde. Ursprünglich hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) angeregt, heimliche Tests als Straftat einzuordnen. „Ordnungswidrigkeiten können die Behörden verfolgen, sie müssen es aber nicht“, sagte Gehb dem Tagesspiegel. Bei Straftaten seien die Behörden dagegen zum Einschreiten verpflichtet. Auch kritisierte Gehb das Vorhaben, jemanden mit Bußgeld zu bedrohen, wenn er den Test im Ausland vornehmen lässt. „Man kann ein Labor in Holland nicht von Deutschland aus für strafbar erklären“, sagte er.

Nach dem vorliegenden Entwurf werden Väter, Mütter und auch Kinder, die heimlich Abstammungsgutachten erstellen lassen, besser gestellt als andere Personen, die dies tun. Wer nicht zur engeren Familie gehört, muss mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro rechnen. Die Buße für Eltern oder Kind steht noch nicht fest, soll aber darunter liegen. Wenn die Mutter im Nachhinein einwilligt oder erkennen lässt, dass der Vater nicht belangt werden soll, haben die Behörden im Rahmen ihres „Verfolgungsermessens“ davon abzusehen, die Tat zu ahnden. Auch dies soll im neuen Gesetz festgelegt werden.

Zusätzliche Kontrolle soll ein Zertifizierungsverfahren für Labore bieten. Der Berufsverband der Deutschen Humangenetiker hat in Deutschland 650 Labore erfasst. Sie können sich etwa bei der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) oder der Deutschen Akkreditierungsstelle Chemie (DACH) registrieren lassen. Mit Abstammungsgutachten dürfen zudem nur Ärzte oder Sachverständige betraut werden.

Die Pläne zum Verbot der Tests waren politisch auch deshalb umkämpft, weil es für Väter ursprünglich sehr schwierig war, ihre Vaterschaft gerichtlich anzufechten, um so Unterhaltszahlungen für nicht leibliche Kinder zu entgehen. Sie mussten konkrete Verdachtsmomente belegen, um ein gerichtliches Abstammungsgutachten durchzusetzen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde das Verfahren neu geregelt. Zweifelnde Väter haben jetzt einen Anspruch darauf, dass die Mütter in einen Test einwilligen. Kritiker dieser Regelung monieren allerdings, das Porzellan sei sofort zerbrochen, wenn die Gerichte eingeschaltet würden – deshalb seien heimliche Tests weiter nötig.

 

www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Vaterschaftstests;art122,2579003

 

 

Heimliche Vaterschaftstests

Milde Buße

Ein intimeres, aufschlussreicheres Detail als die Herkunft gibt es kaum. Dafür wäre das Strafrecht die richtige Adresse gewesen.

 

Von Jost Müller-Neuhof

25.7.2008 0:00 Uhr

 

Während sich viele Väter eine enge Bindung an ihr Kind wünschen, gibt es doch auch etliche, die diese loszuwerden trachten – besonders wenn sie den Verdacht hegen, der Spross stamme nicht von ihnen ab. Für sie gibt es seit einigen Jahren heimliche Abstammungstests. Vor Gericht galt das nichts, aber immerhin: Es war der Einstieg in den Ausstieg aus der Vaterschaft. Bald gibt es ein Gesetz dagegen, bald ist endgültig Schluss mit heimlich. Ist es das? Nun, man hat sich auf ein typisches großkoalitionäres Produkt geeinigt. Die Gendaten der Betroffenen werden geschützt, wie die SPD es wollte, und wieder auch nicht, wie die Union es wollte. Milde Buße also, wenn überhaupt. Dabei wäre es gut, den Schutz hoch anzusiedeln. Ein intimeres, aufschlussreicheres Detail als die Herkunft gibt es kaum. Dafür wäre das Strafrecht die richtige Adresse gewesen. Wem wirklich daran liegt, sein Kind loszuwerden, der kann das mit Gerichtshilfe tun. Kein zweifelnder Vater wird sich abhalten lassen, heimlich Genproben ins Ausland zu schicken. Doch besser wäre, mal mit der Ehefrau zu sprechen – auf das Unterschieben von Kuckuckskindern steht zwei Jahre Haft.neu

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 25.07.2008)

 

www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Vaterschaftstests;art141,2578884

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da sträuben sich einem die Nackenhaare, wenn man den Kommentar von Jost Müller-Neuhof im Tagesspiegel liest. Man könnte denken, der Mann wäre mütterpolitischer Sprecher bei der rechtspolitischen Schill-Partei. Na ja, was nicht ist, kann ja vielleicht noch werden.

Die Bundesregierung und der Bundestag haben die Hitze des Sommers offenbar nicht verkraftet und surfen im geistigen Nirwana. Es ist rechtlich völliger Unfug, einem Mann, der als rechtlich verwandt mit dem Kind gilt, zu verwehren, dies bei Zweifeln auch auf eine harmlose Weise, wie etwa durch Einsendung eines Schnullers an ein Labor überprüfen zu lassen. Auf Grund des väterlichen Sorgerechtes nach Artikel 6 Grundgesetz ist das ein völlig legitimer Akt, der nicht allein deshalb illegitim wird, weil rechtspolitische Hasardeure im Bundestag und in der Bundesregierung Blinde Kuh spielen.

 

 


 

 

 

 

Zweierlei Maß für Frauen und Männer

Gastkommentar Abtreibung und Vaterschaftstest / Von Gerhard Amendt

Von Gerhard Amendt

 

Was treibt die Bundesministerin der Justiz dazu, Männern unbedingt strafbares Verhalten anhängen zu wollen? Dem Klagenden beim Bundesverfassungsgericht blieb nichts anderes übrig, als heimlich seine Vaterschaft zu testen, weil zurzeit für Väter nur notwehrähnliche Handlungen möglich sind. Vielleicht schlägt in der Schärfe der Justizministerin eine traditionelle weibliche Sicht von Geschlechterrollen durch: Männern ist einfach mehr zuzumuten als Frauen? Früher vor allem im Berufsleben, demnächst beim Zumessen von Strafmaßen.

Männlichkeit, Väterlichkeit und Vaterschaft sind so schützenswert wie Mutterschaft, Mütterlichkeit und Weiblichkeit. Und hierzu zählt die Schwangerschaft - sei sie gewollt oder nicht. Schützenswertes sollte allerdings für Männer wie Frauen gleichermaßen gelten. Dann wäre die Intimität der ungewissen Vaterschaft so schützenswert wie eine Abtreibung. Stattdessen will die Ministerin Strafen für gar zu neugierige Männer verhängen. Andererseits aber ist die Abtreibung straffrei. Obwohl sie rechtlich eine strafwürdige Handlung ist. Für abtreibende Frauen gilt aber, dass auf Strafe wegen der Nähe der Entscheidung zur weiblichen Kernidentität verzichtet wird. Viele sind darüber entsetzt, nicht weil die Frauen straffrei ausgehen, sondern weil sie fürchten, dass damit der Schutz des Lebens Schaden nehmen könnte. Statt zu strafen, lässt der Staat abtreibende Frauen amtlich beraten und übernimmt in den meisten Fällen sogar die Finanzierung, obwohl er das nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit tun sollte.

Vielleicht hat sich diese Routine nicht ganz ungewollt eingestellt, weil man zu Recht davon ausgeht, dass, wer zahlt, zuständig ist und somit auch die Verantwortung an ihm hängen bleibt. Man könnte auch sagen: Die Frauen sollen sich keine Gedanken machen, das tun die anderen für sie. Ob das fürsorglich oder bevormundend ist, muss jeder und jede für sich entscheiden.

Mit diesem Hinweis auf eine seltsame Ungleichheit in der Sicht auf Männer und Frauen wird keineswegs ein salomonischer Deal ins Auge gefasst, um die Strafvernarrtheit der Ministerin zu erweichen. Etwa dergestalt, dass keiner die Frage nach der Strafbefreiung bei der Abtreibung stellt, wenn sie heimliche Vaterschaftsanalysen außer Verfolgung stellt - obwohl die Abtreibung Leben verhindert, während die Verletzung der informationellen Selbstbestimmung das nicht annähernd tut. Um keinen pragmatischen Deal geht es, sondern allein um den Wunsch, das Missverhältnis beim Wahrnehmen von Männern und Frauen zu beleuchten.

Die gegen die Männer gerichtete Strafwut scheint symbolisch hoch aufgeladen. Männer sollen über die Klärung der Vaterschaft hinaus irgendwie in die Knie gezwungen werden. Das hat selbst jene Männer, die beim Anblick von Frauen nur Unschuld vermuten, ziemlich hart getroffen. Ein Aufschrei geht quer durch die Parteien: Nicht mit uns! Indes warten einige noch ab, weil sie männliche Selbstverleugnung noch immer mit männlicher Tugend verwechseln und Empörung nur äußern, wenn Frauen ihnen zuvor das gestattet haben.

Was aber bringt die Justizministerin so in Fahrt, dass sogar ihr Ruf als hervorragende Juristin beschädigt wird? Liegt es vielleicht daran, dass ihr Gefühl für Gerechtigkeit in der Politik hier auf Frauen begrenzt bleibt? Allzu überraschend wäre es nicht, zumal in den letzen Jahren in der Politik die Bevorzugung von Frauen mit der Schmähung der Männer korrespondierte. Nun wird diesmal der Strom der Männermissachtung sichtbar. Es ist wie mit dem Krug, der so lange zum Brunnen geht, bis er bricht. Denn was soll das Gerede von Gleichheit und Gerechtigkeit, wenn es vielmehr um Zerstörungswünsche gegen Männer geht, ja, um zweierlei Maß?

Die Versessenheit auf Strafe für Männer, die ihrer Frau misstrauen, erhält dann plötzlich einen verstehbaren Sinn. Keinen angenehmen, aber einen sehr realen und vor allem einen ernst zu nehmenden. Diese Verachtung für das männliche Geschlecht gerät dem Verachtenden nicht zum Vorteil. Und geht es im Kern nicht sogar darum, dass man Männer beim heimlichen Vaterschaftstest strenger als Frauen bei der Abtreibung behandeln soll? Wenn das nicht eine neue Erscheinungsweise des traditionsreichen Geschlechterarrangements und ein höchst unliebsamer Refrain auf das Vorurteil ist, nach dem man Frauen nicht ernst nehmen soll! Ist das der vertrackte Sinn der Debatte?

Der Autor ist Professor für Geschlechter- und Generationenforschung an der Universität Bremen

 

 

"Die Welt"

Artikel erschienen am 19.02.2007

 

 

 


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