Kriminelle Mütter


 

 

 

 

Diebische Elstern

Zwei "alleinerziehende" Mütter klauen Geld aus Briefpost, bekommen dafür nur eine Bewährungsstrafe und gehen dann als Krankenpflegerinnen arbeiten.

Mal sehen, wen sie als nächstes beklauen,

 

fragt sich Anton

vom Väternotruf

 

 


 

 

 

Frau betrog beste Freundin

Witten, 16.10.2008, Jens-Martin Gorny

Weil sie mit der EC-Karte des Opfers ein dutzend Mal einkaufen gegangen war, stand die 27-Jährige schon einmal vor Gericht – und kam mit Auflagen davon. Da sie diese nicht erfüllte, wurde sie nun zu einer Geldstrafe verurteilt

„Weinen hilft jetzt auch nicht mehr”, wendet sich Richter Bernd Grewer an die Angeklagte. Der Direktor des Amtsgerichts macht aus seinem Unmut über das Verhalten der 27-Jährigen keinen Hehl.

100 Sozialstunden in einem Wittener Kinderheim hätte die junge Frau ableisten müssen, um einer Verurteilung wegen Unterschlagung, Betrugs und Urkundenfälschung zu entgehen. Da sie der Auflage nicht nachgekommen war, verurteilte sie das Schöffengericht jetzt zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à zehn Euro.

Die junge Frau, die mit ihrem Lebensgefährten und der anderthalb Jahre alten Tochter in Haßlinghausen lebt, hatte im Januar 2007 die Geldbörse ihrer damaligen besten Freundin unterschlagen, die ihr diese bei einem Einkauf anvertraut hatte. Mit der EC-Karte des Opfers ging die 27-Jährige ein dutzend Mal einkaufen. Sie besorgte mit gefälschter Unterschrift in Supermärkten und Geschäften in Witten, Bochum und Hagen Lebensmittel und Babysachen.

Sie sei schwanger gewesen, habe deshalb ihren Arbeitsplatz verloren und kein Geld gehabt, begründet die Angeklagte die Tat. Im ersten Prozess im November ließ das Gericht noch Milde walten, stellte das Verfahren gegen Auflagen ein. Denen kam die junge Frau nur teilweise nach: Sie zahlte lediglich 100 Euro Entschädigung an ihre ehemalige Freundin, die heute mit der Angeklagten nichts mehr zu tun haben will. Doch die Sozialstunden leistete sie nicht ab.

Sie habe niemanden gefunden, der auf ihre Tochter aufpasst, wegen eines Umzugs Briefe nicht bekommen und ein Telefon habe sie auch nicht, versucht sich die Angeklagte zu entschuldigen. Richter Grewer nimmt ihr das nicht ab. Auch die Tränen der zierlichen blonden Frau, die den ganzen Prozess über vor sich hin schluchzt, beeindrucken ihn nicht. „Ihr Verhalten ist typisch für Betrüger”, sagt der Richter.

Mit 120 Tagessätzen ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die 70 Tagessätze gefordert hatte. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, kommt die junge Frau um einen Eintrag im Führungszeugnis nicht herum, der ab 90 Tagessätzen fällig wird. Dabei wollte die 27-Jährige, die eine Ausbildung zur Familienpflegerin macht, unbedingt eine weiße Weste behalten. „Mit einem Eintrag kann ich den staatlich anerkannten Abschluss nicht machen.”

www.derwesten.de/nachrichten/staedte/witten/2008/10/16/news-83824748/detail.html

 

 


 

 

 

Eine junge Mutter, ihr Baby und die Sache mit den Drogen

Günzburg (adl) - Mit einem blauen Auge davon gekommen ist eine junge Angeklagte, die sich vor dem Amtsgericht Günzburg wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen verantworten musste. Drucken

Kokain, Amphetamine und Ecstasy

Bei einer Haussuchung waren geringe Mengen Kokain und große Mengen Amphetamine und Ecstasy gefunden worden. Die 30-Jährige, Mutter eines kleinen Kindes, war zur Tatzeit selbst noch drogenabhängig, habe aber inzwischen jeglichen Drogenkonsum eingestellt und sich freiwillig in ärztliche Behandlung begeben.

Die beiden nachgewiesenen Taten, bei denen sie ihrem Ehemann und dessen Freunden beim gewerbsmäßigen Handel mit Drogen geholfen hatte, räumte die Angeklagte in vollem Umfang ein. Nun will sie alles daran setzen, in ein normales Leben zurückzukehren, versicherte sie dem Gericht. Der Ernst der Lage sei ihr durch einen sechswöchigen Entzug ihres Kindes, das bei den Großeltern untergebracht worden war, nachhaltig bewusstgeworden. Sie wolle alles tun, um ihr Kind behalten zu können.

Das umfassende Geständnis, die tadellose Vergangenheit, ihre Eigeninitiative zur Suchtbekämpfung und die gute Sozialprognose wurden von der Anklagevertretung und vom Gericht gewürdigt.

Verteidiger Hoffmann wies zudem darauf hin, dass die Angeklagte ihren Weg aus der Sucht allein gehen müsse, und keine Unterstützung durch ihren Partner habe, der im Rahmen der Gefängnisstrafe auf Entzug sei.

Harter Stoff in nicht unerheblichen Mengen

Allerdings, stellten Anklägerin Susanne Feist und Richter Gisbert Schöler fest, habe es sich in beiden Tatfällen um erhebliche Mengen harter Drogen gehandelt, so habe die Amphetaminmenge das 13-Fache einer geringen Menge ausgemacht, bei den in Ecstasy vorhandenen Drogen sei die geringe Menge um das Vierfache überschritten worden.

Für Fälle bandenmäßigen Drogenhandels betrage die Strafandrohung für Händler mindestens fünf, für die Beihilfe mindestens zwei Jahre pro Fall, stellte Richter Schöler klar. Dennoch müsse im vorliegenden Fall eine Gesamtschau zu einem anderen Urteil kommen.

Die Strafzumessung muss in Relation zur Strafe der Händler gestellt werden, wodurch sich bei der Angeklagten minder schwere Taten darstellen. Für die drohen aber auch noch jeweils mindestens sechs Monate Haft.

Die Staatsanwaltschaft forderte für die beiden Einzeltaten je zehn Monate, die zu einer Gesamtstrafe von 15 Monaten zusammengezogen und auf eine dreijährige Bewährung ausgesetzt werden sollten. Außerdem sollte die Angeklagte 150 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.

Die Verteidigung plädierte auf ein Jahr und den Verzicht auf eine Arbeitsauflage. Hoffmann verwies darauf, dass die Angeklagte zur Tatzeit selbst noch drogenabhängig war und in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Haupttäter stand.

Arbeitsstunden erst, wenn das Kind einen Kindergartenplatz hat

Das Schöffengericht zog sich zu einer kurzen Beratung zurück, nach der Richter Gisbert Schöler das Urteil von einem Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung und die Ableistung von 150 Arbeitsstunden verkündete. Diese kann die junge Mutter vorerst hinauszögern, bis ihr Kind einen Kindergartenplatz bekommen hat. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

 

 

Artikel vom 28.02.08

www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Guenzburg/Uebersicht/Artikel,Eine-junge-Mutter,-ihr-Baby-und-die-Sache-mit-den-Drogen_arid,1182550_regid,2_puid,2_pageid,4497.html

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Diebe mit Fingerspitzengefühl

Bewährungsstrafen für zwei Mitarbeiterinnen der Post, die Geld aus Briefkuverts stahlen

08.12.2006

Lokales - Seite 22

Sabine Deckwerth

In gewisser Weise haben sie Fingerspitzengefühl, die beiden Damen Angela S. (44) und Angela R. (42) aus Neukölln. Wie hätten sie sonst unter tausenden von Briefen exakt jene herausfiltern können, in denen nicht nur Grüße, sondern auch Geldscheine steckten? Genügend Berufserfahrung hatten sie: Die eine Angela arbeitete 27 Jahre bei der Deutschen Post, die andere Angela 15 Jahre. Gestohlen haben sie neun Monate lang, zwischen Juni 2005 und März 2006. Und das arbeitsteilig. Beide waren Kolleginnen in einem der vier Berliner Briefzentren, beide fütterten die Anschriftenlesemaschine mit Briefen. Kam ihnen ein Brief lohnenswert vor, öffnete ihn die eine, während die andere sich anschließend um den Inhalt kümmerte - und mal zehn Euro oder auch mal 400 Euro aus den Kuverts nahm. Nach Ende des Dienstes wurde gerecht geteilt.

Gestern saßen beide Angelas wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall vor einer Amtsrichterin und gaben sich sehr kleinlaut. "Es tut mir ganz toll wahnsinnig Leid", sagte die eine, alleinerziehende Mutter einer Tochter. "Es war eine große Dummheit", sagte die andere, alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Aus "Neugier", aus "Dummheit" und wegen des "Kicks" hätten sie es getan. Aus 60 Briefen sollen sie Geld genommen haben, insgesamt knapp 4 000 Euro. Die eine gab es aus, die andere legte das Geld zunächst beiseite: "Ich habe nichts ausgegeben, weil ich ein schlechtes Gewissen hatte." Als der Diebstahl aufflog, zahlte sie das Geld sofort zurück.

Die Post kam ihnen durch Beschwerden der Absender auf die Schliche, deren Briefe samt Geld nie ankamen. Grundsätzlich haftet die Post nicht für verlorengegangenes Geld. Wer Scheine in einen normalen Brief steckt, tue dies "auf eigene Gefahr", sagte gestern eine Sprecherin.

Wenn ein Postmitarbeiter aber Geld aus Briefen stiehlt, gilt das als besonders verwerflich. Beide hätten eine Vertrauensstellung inne gehabt, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, denn der Bürger müsse sich darauf verlassen können, dass bei der Post ehrliche Menschen arbeiten. Sie hatte eine Strafe von neun Monaten Haft auf Bewährung für beide beantragt, die die Richterin dann auch aussprach. Viel mehr gestraft wurden beide Angelas durch die Post selbst: Sie verloren nicht nur ihren Job und mussten einmal Weihnachtsgeld zurückzahlen. Die Post strich ihnen auch die betriebliche Altersrente, für die sie im Laufe der Jahre etwa 21 000 Euro allein für Angela S. eingezahlt hatte.

Beide Frauen haben inzwischen einen neuen Job. Sie arbeiten jetzt als Krankenpflegerinnen.

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"Ich habe das Geld nicht ausgegeben, weil ich ein schlechtes Gewissen hatte." Angela R., Angeklagte

 

 

"Berliner Zeitung", 8.12.2006, S. 22

 

 

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/1208/lokales/0048/index.html

 

 

 

 

 


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