Krimineller Vater


 

 

 

 

Kriminelle Väter

 

Wussten Sie schon den Unterschied zwischen einem deutschen Vater, der fremde Menschen in den Ruin treibt und einer deutschen Mutter, die nach allen Regeln der Kunst Umgangsvereitelung betreibt und den Vater der eigenen Kinder in den Ruin treibt?

Der kriminelle Vater kommt in den Knast. Siehe hierzu den Fall Karsten Speck. Die Mutter bekommt das alleinige Sorgerecht und einen Sozialhilfezuschlag für Alleinerziehende. Sie gehört damit zur großen gesellschaftlichen Opfergruppe der "Alleinerziehenden" und nicht zur Gruppe der StrafäterInnen. So etwas nennt man in den Augen der Justiz auch Recht. Recht kommt von "Recht haben" und wer Recht hat, darüber bestimmt der Richter und wenn die gewöhnlichen Richter nicht weiterwissen, die besser bezahlten Richter am Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesgerichtshof, mit Recht, denn dafür wird der Richter ja aus den Geldern der Prozessbeteiligten bezahlt und wenn die nichts haben, dann eben von dem Geld anderer steuerzahlender Leute, die auch nicht darüber zu bestimmen haben, was Recht sei und was nicht. Das nennt man auch Arbeitsteilung, die einen schaffen das Geld ran und die anderen urteilen was Recht ist. Ist das nicht nur allzu gerecht?

In Frankreich sieht man das offenbar anders, dort muss eine Mutter (oder auch ein Vater) die Umgangsvereitelung betreibt mit Strafverfolgung und so festgestellt wird, dass hier eine Straftat vorliegt, auch eine Verurteilung zu einer Strafhaft in kauf nehmen muss.

Väternotruf 13.11.04

 

 

 

 

 

 

Karsten Speck

geboren am 29.06.1960 in Schlema / Erzgebirge

 

Familienstand

verheiratet, 1 Kind

 

Ehefrau

Cora

 

Kind

Konstantin

 

 

1979 Abitur

1979-1980 Arbeit als Zimmermann und Hotelboy

1980-1981 Wehrdienst (Sportkompanie)

1981 Hochschule für Musik "Hanns Eisler", Berlin (Gesang / Klavier)

1982 Wechsel an die Hochschule für Schauspielkunst "Ernst Busch", Berlin

1986 Abschluß zum Diplomschauspieler

 

 

 

Besondere Fähigkeiten

 

Frendsprachen

Musik (Gesang, Klavier) Sport (Tanz, Fitness, Boxen)

 

Englisch, Russisch

 

www.karsten-speck.de

 

 

 

 

 

TV-Moderator Karsten Speck muss ins Gefängnis

Millionenschwere Betrügereien mit Grundstücken und Immobilien

Der Schauspieler und TV-Moderator Karsten Speck ist am Freitag (05.11.04) zu knapp drei Jahren Haft verurteilt worden. Im Prozess vor dem Dortmunder Landgericht sahen es die Richter als erwiesen an, dass Speck an millionenschweren Betrügereien mit Immobilien beteiligt war.

 

 

Karsten Speck beim Prozessauftakt

 

Mit dem Urteil von zwei Jahren und zehn Monaten Haft entsprachen die Richter beinahe den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die hatte eine dreijährige Haftstrafe beantragt. Die Richter führten aus, Speck habe 1996 zusammen mit inzwischen verurteilten Mittätern in betrügerischer Absicht ein ostdeutsches Ehepaar in den Ruin getrieben. Speck soll Investoren für Bauprojekte angeworben haben, obwohl er wusste, dass seine Geschäftspartner das Geld möglicherweise zweckentfremden würden. "Ohne seinen guten Namen hätte der Betrug nicht funktioniert", hatte Staatsanwalt Ralph Steinert kurz vor Prozessende gesagt.

Der Anklage zufolge wurden in einer Art Schneeballsystem die durch missglückte Bauvorhaben und andere Kapitalanlagen entstandenen Verluste durch immer neue Kreditquellen kaschiert. Banken und privaten Geldgeber seien über die "verheerende wirtschaftliche Situation" getäuscht und um rund 20 Millionen Euro geprellt worden. Der Hauptangeklagte in dem Verfahren war bereits im September zu einer Strafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

 

Vom Opfer zum Täter

 

Medienrummel im Gerichtssaal kurz vor Prozessende

 

In dem Prozess hatte Karsten Speck sich zunächst als "Opfer" bezeichnet. Er selbst habe bei zahlreichen gescheiterten Bauprojekten vor allem in Ostdeutschland viel Geld verloren. Erst Ende Oktober hatte der 44-Jährige ein Geständnis abgegeben und erstmals eingeräumt, dass er in einigen Fällen seine Popularität dazu genutzt habe, weitere Investoren zu finden.

Karsten Speck musste sich seit Januar vergangenen Jahres wegen der betrügerischen Baufinanzierungen vor Gericht verantworten. Er, seine Ehefrau Cora und vier weitere Angeklagte hatten sich Mitte der 1990er Jahre bei Immobiliengeschäften hoch verschuldet. Das Verfahren gegen die Ehefrau war von dem Prozess abgetrennt worden - sie musste Mitte Oktober wegen eines Nervenzusammenbruchs in eine Klinik eingeliefert werden. Seit Mitte Oktober hatte Speck wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft gesessen. Bis zum endgültigen Haftantritt kann er das Gefängnis jetzt erst einmal verlassen.

 

http://www.wdr.de/themen/panorama/7/speck_gefaengnis/urteil.jhtml?rubrikenstyle=panorama

 

 


 

 

 

 

 

Die Angehörigen von Inhaftierten

Eine weitgehend übersehene Opfergruppe - Im Rahmen einer Pilotstudie wurden Frauen inhaftierter männlicher Partner zu den Auswirkungen der Trennung vom Partner durch die Festnahme auf sie und vorhandene Kinder befragt

 

 

von Helmut Kury

in: "Betrifft: Justiz", Nr. 79, September 2004, S. 332-338

 

"...

Die Ergebnisse der eigenen Studie zeigen — wie vergleichbare Untersuchungen - deutlich, dass die Inhaftierung des Partners bzw. Vaters für die Restfamilie, also Frau und Kinder, aber auch für die Gesellschaft insgesamt, erhebliche negative Konsequenzen und Nachteile mit sich bringt. Die psychische aber auch physische Belastung für die Familienmitglieder ist in aller Regel so groß, dass vor dem Hintergrund des Auftretens psychosomatischer Beschwerden und enormer Verhaltensauffälligkeiten etwa bei einem Großteil der Kinder mit bleibenden körperlichen Auffälligkeiten bzw. vor allem Verhaltensstörungen gerechnet werden muss. Schon während der Inhaftierung des Mannes müssen von den Frauen für sich und ihre Kinder medizinische und psychotherapeutische Hilfen in Anspruch genommen werden, die auf den enormen Eingriff in die Familie durch die Inhaftierung zurückgeführt werden müssen. Hierdurch entstehen zusätzliche erhebliche Kosten, die durch diese Form der Strafverfolgung und Sanktionierung bedingt sind.

In der Literatur und öffentlichen Meinung wird teilweise die Ansicht vertreten, dass die Familien Straffälliger vielfach so gestört seien, gerade die Männer einen so schlechten Einfluss auf die anderen Mitglieder ausübten, dass es insbesondere für die Kinder günstig sei, wenn die Väter aus diesen Familien zumindest vorübergehend entfernt würden. Dass es Fälle gibt, in denen die Väter gerade auf die Sozialisation ihrer Kinder in den Familien einen negativen Einfluss ausüben und deshalb eine Trennung vorteilhaft ist, steht außer Frage. Allerdings zeigt sich deutlich, dass es sich hierbei auch in Familien Straffälliger eher um Ausnahmen als die Regel handelt. Aus unseren Ergebnissen wird deutlich, dass die Väter insgesamt eher einen positiven Beitrag zur Sozialisation ihrer Kinder leisten. Auch straffällige Väter können ganz entscheidend zum `social capital` ihrer Kinder beitragen. Das, was über sie im Rahmen des Strafverfahrens in den Akten gesammelt und dokumentiert wird, ist eine selektive, seitens der Strafverfolgungsbehörden interessengesteuerte Auswahl ihres Verhaltens, die sich nahezu ausnahmslos auf ihr Dasein als Straftäter beschränkt. ..."

 

S. 337

 

 

 

 

 

 


zurück