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Eingegangen am 2. März 2000 · Ausgegeben am 21. März 2000
Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden
Drucksache 15/1078
02. 03. 2000
2 Hessischer Landtag · 15. Wahlperiode · Drucksache 15/1078

 

Große Anfrage
der Abg. Fuhrmann, Dr. Spies, Fleuren, Habermann, Hillenbrand, Maus, Nolte und Pauly-Bender (SPD)
betreffend Entwicklung der Familiengerichte nach der Kindschaftsrechtsreform


Zum 1. Juli 1998 sind die Neuregelungen des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts in Kraft getreten. Neben der Gleichstellung der ehelichen und
nichtehelichen Kinder und den materiellen Reformen des Sorge-, Umgangs und Unterhaltsrechts wurden auch die Verfahrensfragen neu geregelt. Ziel
dieser Anfrage ist insbesondere zu klären, inwieweit diese Reformen bisher in Hessen umgesetzt werden konnten.


Wir fragen die Landesregierung :
1. Ist die Umstrukturierung der Vormundschafts- und Familiengerichte nach den Verfahrensänderungen der Kindschaftsrechtsreform abgeschlossen,
und wie sieht sie aus?
2. Wie hat sich seither die Antragsstruktur verändert?
3. Wie sind die hessischen Familiengerichte mit Richterinnen und Richtern ausgestattet?
Welche Personalentwicklung ist für die nächsten Jahre vorgesehen?
4. Welche Fortbildungen zur Kindschaftsrechtsreform wurden den Richterinnen und Richtern der Familiengerichte angeboten, und wie viele
haben diese Angebote genutzt?
5. Findet in Hessen eine gerichtsnahe Beratung - analog dem Regensburger Modell - statt, und wenn ja, an welchen Gerichten und mit
welcher Ausstattung?
6. Wie haben sich die Sorgerechtsentscheidungen nach dem KindRG entwickelt?
7. Wie oft wurde für ein Kind ein Verfahrenspfleger oder eine Verfahrenspflegerin bestellt? Welche Erfahrungen liegen in diesen Fällen vor?
8. Wie zeitnah waren die Entscheidungen bei Scheidung, Sorgerechts und Umgangsverfahren von der Antragstellung bis zum Beschluss?
a) Wie lange dauern die längsten Entscheidungen?
b) Wie viele "einstweilige Anordnungen" gab es in Sorgerechts- und Umgangsrechtsentscheidungen?
9. In wie vielen Fällen wurden Gutachten in Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten eingeholt? Wie oft wurde abweichend vom Gutachten entschieden?

10. In wie vielen Fällen wurden Unterhaltsentscheidungen getroffen, und wie hat sich diese Zahl im Vergleich zu 1997 entwickelt? Wie oft handelte es sich um Mangelfälle?
In wie vielen Fällen wurden Strafverfahren wegen Verletzung der Unterhaltsverpflichtung eingeleitet?
11. Welche Formen der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe/Beratungsstellen und Gerichten gibt es in Hessen?
Wieweit ist diese Zusammenarbeit institutionalisiert?


Wiesbaden, 2. März 2000
Fuhrmann
Dr. Spies
Fleuren
Habermann
Hillenbrand
Maus
Nolte
Pauly-Bender

 

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/15/8/01078.pdf

 

 

 


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