Müttergewalt

Gewalt gegen Töchter


 

 

 

Neben offensichtlicher (körperlicher) Gewalt von Frauen, oft Mütter, gegen Mädchen gibt es eine breite Form subtiler, psychischer Gewalt. Diese wird häufig erst im Rahmen von Therapie der Mädchen oder der später erwachsenen Frau bekannt. Mitunter sind es sehr gravierende Formen psychischer Gewalt, häufig aber auch "nur" leichtere bis mittlere Schädigungen und Verletzungen.

Das folgende Buch gibt einen interessanten und auch erschreckenden Einblick in die zwischen Mütter und Töchtern bestehenden Gewaltverhältnisse.

 

"Täterinnen. Offene und versteckte Aggressionen von Frauen."

Heyne, Claudia:  Kreuz Verlag Zürich 1993

 

Kapitel 1: "Die Mütter: Gesellschaftliche Ohnmacht und persönliche Macht."

Kapitel 4: "Die sanfte Gewalt: Narzißtischer Mißbrauch"

 

erschienen auch als Knaur Taschenbuch ISBN 3-426-77212-4

 


 

 

 

Splitternacktes Kind bei elf Grad auf dem Fahrrad unterwegs

 

Von Christoph Wenzel 18. Oktober 2008

Juristin ließ ihre Tochter unbekleidet, weil sie sich nicht anziehen lassen wollte

München - Bei nur elf Grad Celsius und schneidend kaltem Herbstwind ist eine 32-jährige Juristin mit ihrer völlig nackten, eineinhalbjährigen Tochter durch die Münchner Innenstadt geradelt. Die Begründung, die die Schwabinger Rechtsanwältin dafür anführte, ist bizarr.

Die junge Frau auf dem Fahrrad fuhr an einem Streifenwagen der Münchner Polizei vorbei. Sie hatte fast schon die Streife passiert, als den beiden Beamten plötzlich das splitternackte Kind auf dem Kindersitz auffiel. Das digitale Thermometer des Streifenwagens zeigte elf Grad an. Die Beamten stoppten daraufhin am 29. September die junge Frau, die Polizei teilte den Fall aber erst jetzt mit. Das kleine Mädchen habe "erbärmlich gefroren", die Nase sei dem Kind "bis zu den Lippen" gelaufen, und die Mundwinkel waren "bläulich verfärbt" - die Münchner Polizisten waren bei diesem Anblick "völlig perplex", sagte Polizeisprecher Gottfried Schlicht.

Ebenso ungewöhnlich wie der Vorgang war auch die Erklärung, die die junge Frau den Polizisten präsentierte: Das Kind habe sich nicht anziehen lassen wollen. Und weil das kleine Mädchen "seine eigenen Persönlichkeitsrechte" habe, wie die Rechtsanwältin erklärte, habe sie diese Weigerung respektiert. Also habe sie ihre Tochter nackt in den Kindersitz gesetzt.

"Diese Erklärung setzt dem ganzen die Krone auf", sagte Polizeisprecher Schlicht. Zumal die Mutter sogar Kleidung für das Kind dabeihatte. Nach Aufforderung durch die Beamten habe sie schließlich ihre Tochter angezogen, berichtet Schlicht. Die Frau durfte weiterradeln. Einer Anzeige wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen konnte die Rechtsanwältin aber nicht entgehen: Jugend- und Gesundheitsamt wurden informiert, die Frau wurde von der Kriminalpolizei vernommen, die Staatsanwaltschaft ermittelt.

"Ich kann das alles gar nicht fassen", sagte Heidrun Kaspar, seit 1999 Vorsitzende des Kinderschutzbundes München. "Die Frau hat nicht realisiert, dass das Kind nicht selbst einschätzen kann, was passiert, wenn es sich nicht anziehen lässt." Kaspar kann sich an einen vergleichbaren Fall nicht erinnern: "Die Frau hat völlig unter ihrem Niveau gehandelt. Sie hat ihrem Kind nicht den notwendigen Schutz gegeben. Das ist Dummheit - bei allen intellektuellen Fähigkeiten, die sie als Anwältin haben muss."

www.welt.de/welt_print/article2593352/Splitternacktes-Kind-bei-elf-Grad-auf-dem-Fahrrad-unterwegs.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Recht hat sie womöglich, die Schwabinger Mutter und Rechtsanwältin, folgt man einer verdrehten Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Das Persönlichkeitsrecht des Kindes verbietet nicht nur, wie Frau Zypries meint, dass heimlich vom Vater eingeholte Abstammungsgutachten vor Gericht verwertet werden, sondern es verbietet - so meinen wir - auch, dass Kinder gegen ihren Willen von der Mutter angezogen werden. Für ihre bahnbrechenden Leistungen zum Persönlichkeitsrecht des Kindes sollte man Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für den alternativen Nobelpreis der Republik Lesotho vorschlagen und die Schwabinger Rechtsanwältin sollte von der SPD umgehend zur stellvertretenden Bundesjustizministerin vorgeschlagen werden. 

Doch nun im Ernst. Wer jahrelang wie der Frankfurter Juraprofessor Ludwig Salgo die Bedeutung des Kindeswillen für den Ausgang familiengerichtlicher Verfahren in den Himmel lobt, muss sich nicht wundern, wenn andere JuristInnen, wie die Schwabinger Rechtsanwältin und Mutter, die von Herrn Salgo jahrelang gedrehte Gebetsmühle wörtlich nehmen und ein eineinhalbjähriges Kind bei elf Grad nackt mit dem Fahrrad durch München fahren, weil, laut Zeitungsmeldung:

"Das Kind habe sich nicht anziehen lassen wollen. Und weil das kleine Mädchen "seine eigenen Persönlichkeitsrechte" habe, wie die Rechtsanwältin erklärte, habe sie diese Weigerung respektiert. Also habe sie ihre Tochter nackt in den Kindersitz gesetzt."

Im übrigen propagiert auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gebetsmühlenartig die Persönlichkeitsrechte des Kindes, die nach Meinung selbiger Ministerin so weit gehen sollten, dass der rechtliche Vater des Kindes keinen Abstammungstest ohne die Zustimmung der Mutter machen darf, denn das würde angeblich in das Persönlichkeitsrecht des Kindes eingreifen. Nächsten empfehlen uns Salgo und Zypries noch, dass Mitglied des Bundestages und Professor nur noch Kinder unter 14 Jahren werden dürfen. Das hätte wenigstens ein gutes, Salgo und Zypries müssten dann ihre Plätze räumen, was für Deutschland sicher keine all zu schlimmen Folgen hätte.

Solche Propagandisten hätte man sich in der DDR gewünscht, dann wäre es wenigstens gelungen, auf dem Papier aus der maroden DDR ein blühendes Wirtschaftswunderland herbeizureden.

 

 

 


 

 

 

 

Bremer Polizei stoppt geplante Körperverletzung einer Mutter an ihren Töchtern

 

 

Ärzte Zeitung, 28.08.2007

 

Bremer Polizei verhinderte Beschneidung

BREMEN (cben). Ein Bremer Ehemann und Polizeibeamte haben verhindert, dass zwei Mädchen von ihrer Mutter nach Gambia gebracht wurden, um dort beschnitten zu werden.

Die Beamten waren nach Angaben der Bremer Polizei von einer 25-jährigen Frau aus Gambia wegen eines Streites mit ihrem 51-jährigen deutschen Ehemann gerufen worden. Der Mann wollte verhindern, dass seine Frau mit den beiden ein- und vierjährigen Töchtern nach Gambia reist, um sie dort beschneiden zu lassen und hatte das Gepäck der Kinder versteckt. Die Ehefrau hatte ihrerseits die beiden Kinder versteckt. Erst nachdem sie von der Polizei in Gewahrsam genommen wurde, nannte sie den Aufenthaltsort. Die Mädchen wurden in ein Kinderheim gebracht.

"Die Debatte, wie wir mit beschnittenen Migrantinnen und ihren Töchtern in Deutschland umgehen, hatten wir schon vor 13 Jahren", sagte die Bremer Frauenbeauftragte Ulrike Hauffe, "damals hatten einige Afrikanerinnen Bremer Ärzte gebeten, sie nach der Geburt ihres Kindes wieder zuzunähen." In einigen Ländern Afrikas werden nach wie vor den Mädchen Klitoris und Schamlippen abgeschnitten und die Scheide bis auf eine kleine Öffnung zugenäht.

Die Bundesärztekammer (BÄK) lehnt die Beschneidung von Frauen konsequent ab. "Wenngleich die weibliche Genitalverstümmelung, die meist nicht von Ärzten durchgeführt wird, in den betreffenden Ländern sozial akzeptiert ist, müssen dieser Eingriff und die ärztliche Beteiligung daran abgelehnt werden", so die BÄK. Erst im Februar dieses Jahres forderte sie die weltweite Ächtung von Genitalverstümmelung.

 

http://www2.aerztezeitung.de/docs/2007/08/28/146a1602.asp?cat=/medizin/frauengesundheit

 

 

 


 

 

Mütter lassen schlagen

"Warte nur, bis dein Vater nach Hause kommt", war früher ein beliebtes Drohwort von Müttern zur Einschüchterung der eigenen Kinder. Und so mancher Vater hat sich wohl nicht lange lumpen lassen, wenn ihm die Mutter vortrug, wie unartig die Kinder den Tag über gewesen sind. Und im Auftrag der Mutter vollzog er das väterliche "Züchtigungsrecht".

Auch heute noch kann man diese Praxis, wenn auch etwas subtiler, erleben

Auf dem Fährschiff von Kladow nach Wannsee sitzt mir gegenüber eine Mutter mit ihrer ca. 3-jährigen Tochter, neben mir ein Mann, wohl der Vater. Das Mädchen ist etwas zappelig, wie Kinder nun mal so sind, will mal dahin und mal dorthin hüpfen. Die Mutter und der Mann sind dauernd bemüht, die Tochter "im Zaum" zu halten. Dann fässt das Mädchen eine Glasscherbe an, die auf dem Schiffsdeck liegt, der Vater nimmt das Kind mit beiden Armen in die Luft und fängt an, es derb zu schütteln. Ich rufe, na na junger Mann, worauf der Mann mit dem Schütteln aufhört. Die Mutter schaut mich strafend an und sagt zu mir, "Was geht Sie das eigentlich an!" Ich antworte darauf nicht, sondern überlasse die Antwort ihr. Das Mädchen guckt wenig später vorsichtig, freundlich interessiert zu mir.

Vielleicht wird sich die Mutter eines Tages von dem gewalttätigen Mann trennen und dann wird sie, wenn es ihr nützt überall verkünden, der Vater ist gewalttätig und verschweigt dabei, wie sie ihn selbst als Gewalttäter gegen die eigene Tochter benutzt hat. 

 

 


 

 

 

Verletzter Leib, geschundene Seele

Seit vier Wochen liegt die misshandelte Marie im Krankenhaus - ihr Leid hätte womöglich verhindert werden können

Vier Wochen ist es her, dass Marie befreit wurde. Anfang Dezember hatten Polizisten in der Wasserstadt Spandau das damals 17 Monate alte Mädchen an sein Bett gefesselt gefunden. Ein Nachbar hatte die Polizei alarmiert, weil das Kind unaufhörlich schrie. Kein Wunder, wie sich herausstellte: Der Körper des Kindes war übersät mit Blutergüssen, Bisswunden und Narben - Verletzungen, die dem Mädchen seine Mutter zugefügt hat. Marie liegt noch immer in einem Spandauer Krankenhaus. "Sie ist noch nicht so weit, dass sie die Klinik verlassen kann", sagt Spandaus Jugendstadträtin Ursula Meys (SPD).

Mutter in Untersuchungshaft

Maries Zustand sei nicht stabil. Konkreter will die Stadträtin nicht werden. Ebenso wenig das Krankenhaus. Was das Kind erlitten haben muss und in welchem Zustand es sich befindet, lässt sich nur ermessen, wenn man sich vor Augen führt, dass vier Wochen stationäre Behandlung nicht ausgereicht haben, um ihre körperlichen und seelischen Wunden so weit zu heilen, dass es die Klinik verlassen könnte.

Maries Mutter hatte bereits bei ihrer Festnahme Anfang Dezember der Polizei gestanden, ihrer Tochter die Verletzungen zugefügt zu haben. Sie sitzt seitdem wegen Misshandlung Schutzbefohlener in Untersuchungshaft. Sollte sie verurteilt werden, kann eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Doch der kleinen Marie hätten all die Qualen womöglich erspart bleiben können, sagen Spandauer Kommunalpolitiker. Zwischen den Parteien ist deshalb in den vergangenen Wochen viel gestritten worden. Denn Mitarbeiter des Gesundheitsamts hatten bereits im September 2002 von einer Verwandten der Familie einen Hinweis erhalten, dass die Mutter mit der Erziehung des damals drei Monate alten Kindes überfordert sei. Als sich die Behördenmitarbeiter zu einem Hausbesuch anmeldeten, erschien die Mutter von sich aus im Amt. Bei diesem Treffen sahen die Mitarbeiter jedoch keinen Anhaltspunkt für Misshandlungen und kümmerten sich nicht noch einmal um den Fall. Einer internen Untersuchung des Bezirksamtes zufolge haben sich die Mitarbeiter korrekt verhalten.

Doch nach Ansicht der Spandauer FDP gab es, einem internen Dienstvermerk zufolge, Hinweise einer Zeugin auf körperliche Züchtigung. Ein entsprechendes Papier sei den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses am Mittwochabend präsentiert worden. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Karl-Heinz Bannasch wirft der verantwortlichen Gesundheitsstadträtin Birgit Bialkowski (SPD) deshalb vor, "den Versuch unternommen zu haben, die Öffentlichkeit über die genauen Vorgänge im Jahr 2002 zu täuschen". Seine Fraktion will deshalb Ende des Monats einen Missbilligungsantrag gegen Bialkowski stellen. Die Stadträtin selbst legte ihren Standpunkt am Donnerstag nochmals dar - und bleibt dabei.

Ob die Mutter ihre Tochter jemals wieder bekommt, ist fraglich. Der gesetzliche Vormund des Kindes ist vorläufig das Jugendamt. Das zuständige Familiengericht hatte das entschieden. Gefahr im Verzuge heißt die juristische Begründung. Ihre Konsequenz ist der Verlust des Sorgerechts. Vorläufig, wie es im Moment noch heißt. Sehr bald könnte daraus aber etwas Endgültiges werden. Daran glaubt Stadträtin Meys fest.

Sie sucht deshalb bereits nach einer Pflegefamilie, die das Kind dauerhaft aufnehmen will. Am Ende eines langen Kennenlern- und Bewährungsprozesses steht dann die Adoption. Beauftragt mit der Elternsuche wurde der Pflegekinderdienst FIP, ein Ableger des heilpädagogischen Zentrums Wadzek-Stiftung. Bewerber, die Kinder aufnehmen möchten, werden nach einem umfangreichen Kriterienkatalog überprüft. Eltern müssen ihre Eignung nachweisen, zum Beispiel indem sie erläutern, warum sie ein Kind aufnehmen wollen. Sie sollen ihre Lebensgeschichte erzählen, sich kooperativ zeigen, ihre pädagogischen Vorstellungen darlegen. Mitarbeiter des Dienstes unterstützen Pflegeeltern, wenn sie Kinder aufgenommen haben.

Bis zur Volljährigkeit in Pflege

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Kind in Pflege zu nehmen. In Krisenpflegestellen werden Kinder kurzfristig, manchmal innerhalb weniger Stunden untergebracht. Eine Variante wäre auch eine Dauerpflegestelle, in der ein Kind bis zur Volljährigkeit bleiben kann. In Maries Fall sind das noch mehr als 16 Jahre.

Der Mann, der die Polizei gerufen hat, habe richtig gehandelt, sagt Stadträtin Meys. Man könne nur immer wieder appellieren, sich bei Schwierigkeiten an die Ämter zu wenden - egal ob man sie beobachtet oder selbst Probleme hat. In Spandau gibt es einen Krisendienst, der von 8 bis 18 Uhr unter Tel. 0177/3303506 zu erreichen ist. Der Kindernotdienst für die ganze Stadt hat die Nummer 61 00 61.

 

Berliner Zeitung

 

09.01.2004

Ressort: Lokales

Autor: Julia Haak, Marcel Gäding

Seite: 16

 

 

 


 

 

 

Berlinerin ohrfeigte Tochter: 250 Euro Buße

BERLIN - Zwei Ohrfeigen sind zwei zu viel, entschied das Amtsgericht Tiergarten. Eine allein erziehende Mutter (35) hatte sie ihrer 12-jährigen Tochter verpasst. "Die Frau hat damit die Grenze der Züchtigung überschritten", sagte der Richter. Sie muss 250 Euro Buße an den Kinderschutzbund zahlen. Das Urteil hat das Aktenzeichen 430- 57/02. Wie das Bürgerliche Gesetzbuch die Rechte der Eltern festlegt und was Berliner Väter und Mütter zur "ausgerutschten Hand" sagen.

 

 

Zwei Ohrfeigen sind zwei zu viel - Mutter muss zahlen

 

NEUKÖLLN - Kinder können Eltern zur Weißglut bringen: Wenn sie bocken, Pflichten vergessen, bei Ermahnungen auf Durchzug schalten... Und so manchem Erwachsenen brennt dann die Sicherung durch - so wie Cornelia B. (35). Wegen zweier Ohrfeigen stand die allein Erziehende gestern vor dem Amtsgericht.

"Ich bin keine Prügelmutter", erklärte die blonde Friseuse. "Aber meine Tochter ist sehr schwierig." Vor allem lüge sie ziemlich viel.

Hatte die pubertierende Pia (12, Name geändert) vor der Polizei noch von einer Misshandlung mit dem CD-Ständer gesprochen, gab das Mädchen gestern zu: "Die Schläge mit dem CD-Ständer gab es nicht." Der sei lediglich umgefallen, als die Mutter wütend mit dem Arm über den Schreibtisch fuhr. Pia: "Sie hatte mehrmals gesagt, ich solle die leergegessene Müsli-Schale wegräumen." Auch der von dem Mädchen angezeigte Schlag während einer Autofahrt entpuppte sich nun als ein Versehen.

Lediglich zwei Ohrfeigen blieben von der Anklage übrig und die gab Cornelia B. auch zu: "Pia sollte sich beim Müllrunterbringen beeilen. Ich hatte das Mittagessen fertig." Doch nach zwanzig Minuten war die Tochter immer noch nicht zurück. Pia: "Ich hatte einen Kumpel getroffen und mich verquatscht." Cornelia B.: "Als ich im Treppenhaus nach ihr sah, lag da der ganze Müll verteilt." Pia: "Der Beutel war geplatzt." Cornelia B.: "Ich war sauer und habe ihr im Affekt eine geknallt." Pia flüchtete zum Kindernotdienst...

"Schon mit zwei Ohrfeigen ist die Grenze der Züchtigung überschritten", erklärte der Richter, stellte aber das Verfahren gegen die reuige, nicht vorbestrafte Frau trotzdem ein. Allerdings muss sie 250 Euro Buße an den Kinderschutzbund zahlen.

Karin Hendrich

Berliner Kurier, 12.08.02 www.berliner-kurier.de

 

 


 

Mutter lässt eigenes Kind beinahe verhungern

Nach vier Monaten Gefangenschaft in einer dunklen, mit Ungeziefer übersäten Abstellkammer im US-Bundesstaat Texas ist ein achtjähriges Mädchen völlig abgemagert gerettet worden. Die Mutter und der Stiefvater des Kindes seien festgenommen worden. die Behörden hatten das Haus durchsucht, nachdem ein Nachbar die Polizei verständigt hatte. Das Kind habe sich vor allem von Brot und Wasser ernährt und zuletzt nur noch elf Kilogramm gewogen. (AP)

in: "Der Tagesspiegel", 14.6.01

 


Tochter bewußtlos geschlagen

Zweijährige "störte"- Hirnschäden

Laar/Osnabrück

Ein zweijähriges Mädchen aus Laar, Grafschaft Bentheim, wird vermutlich nach einem versuchten Totschlag durch die eigene Mutter bleibende Hirnschäden behalten.

Am 29. September 2000 war das Kind um 11 Uhr bewusstlos von einem Angehörigen zu einem Kinderarzt in Emlichheim gebracht worden. Dieser rief einen Rettungshubschrauber, mit dem das Kind in das Meppener Krankenhaus verlegt wurde.

Die Mutter gab zunächst an, das Kind sei von der Treppe gefallen. Nachdem die festgestellten Verletzungen mit dieser Version nicht in Einklang zu bringen waren, gab sie an, sie habe das Kind unbeaufsichtigt in der Badewanne zurückgelassen. Dort sei es vermutlich ausgerutscht, habe sich am Kopf verletzt und sei maximal zehn Minuten mit dem Kopf unter Wasser gewesen.

Gegen die Mutter wurde von der Staatsanwaltschaft Osnabrück ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Am 18. Januar gab die Mutter gegenüber Dritten an, sie habe das Kind mehrfach geschlagen und daraufhin habe diese dies das Bewusstsein verloren. Auf Grund dieser Hinweise wurde die 23 Jahre alte Frau festgenommen und gestern dem Haftrichter in Nordhorn vorgeführt, der Haftbefehl wegen versuchten Totschlags erließ.

Die Beschuldigte wurde in die JVA Vechta gebracht. Vor dem Haftrichter hat sie die Tat zugegeben. Als Motiv für die Misshandlungen gab sie an, sie habe das Kind nicht gewollt, es habe sie gestört und insgesamt wäre es ihr mit vier Kindern im Alter von ein bis vier Jahren zu viel geworden.

 23.01.2001, in der "Lingener Tagespost"

 


 

Elfjährige beging Suizid

Bonn/Bad Münstereifel (dpa)

Ein Mitte vergangener Woche im rheinischen Bad Münstereifel tot aufgefundenes elfjähriges Mädchen hat Selbstmord begangen. Wie die Polizei am Montag in Bonn berichtete, hatte sich das Kind erhängt, nachdem es von der Mutter wegen eines angeblichen Gelddiebstahls massiv geschlagen worden war. Die 36-jährige Mutter wurde am Montag wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung festgenommen und sollte noch am selben Tag dem Haftrichter vorgeführt werden.  

aus "Neues Deutschland" 25.4.00

 

 


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