Mutter


 

 

 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 1591 Mutterschaft

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1591.html

 

 


 

 

 

Deutscher Trans-Mann darf zu Recht als Mutter bezeichnet werden

04.04.2023

Ein Streitfall aus Berlin-Schöneberg wurde am Europäischen Menschengerichtshof entschieden: Ein Trans-Mann, der ein Kind bekommen hat, darf in der Geburtsurkunde als Mutter geführt werden. Argumentiert wurde mit „biologischen Tatsachen“.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde eines Trans-Mannes zurückgewiesen, der als Vater seines Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen werden wollte.

In seinem am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Urteil kommt das Gericht zu dem Schluss, dass eine schwerwiegende Diskriminierung nicht gegeben sei. Der Kläger war als Frau geboren worden und hatte ein Kind zur Welt gebracht, nachdem seine Identität als Mann bereits anerkannt worden war.

Nachdem das Berliner Bezirksgericht Schöneberg den Kläger 2011 als Mann anerkannt hatte, hatte dieser nach eigenen Angaben die Hormonbehandlung abgesetzt und war wieder fruchtbar geworden.

2013 gebar er ein Kind. Der Kläger beantragte nach der Geburt, als Vater des Kindes eingetragen zu werden, da er ein Mann sei. Weiter forderte er, keine Mutter einzutragen, da das Kind durch eine Samenspende gezeugt worden war.

Verweis auf biologische Tatsachen

Das Amtsgericht Schöneberg entschied gegen seinen Willen, er sei als Mutter des Kindes mit seinem zu diesem Zeitpunkt bereits abgelegten weiblichen Namen einzutragen.

Eine Beschwerde des Klägers beim Bundesgerichtshof war abgelehnt worden, da die Mutter eines Kindes nach Auffassung des Gerichts die Person sei, die das Kind geboren hat. Eine Änderung des Geschlechtes einer Person habe keinen Einfluss auf die Rechtsbeziehung zwischen dieser Person und ihren Kindern.

Der Bundesgerichtshof urteilte zu dem Fall nach einer Klage, dass das Grundgesetz nicht dazu verpflichte, ein geschlechtsneutrales Abstammungsrecht zu schaffen, nach dem Vaterschaft und Mutterschaft als rein soziale Rollen gesehen und als rechtliche Kategorien abgeschafft würden.

Die Verbindung zwischen der Fortpflanzungsfunktion und dem Geschlecht beruhe letztlich unbestreitbar auf biologischen Tatsachen, hieß es: „Die Mutter ist die Person, die das Kind geboren hat.“

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https://www.welt.de/politik/deutschland/article244649340/Menschenrechtsgerichtshof-Deutscher-Trans-Mann-zu-Recht-als-Mutter-bezeichnet.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der Mann gebar ein Kind und damit ist er kein Mann mehr, sondern eine Frau, wie der Bundesgerichtshof festgestellt haben will.

Wenn er aber zum Zeitpunkt der Geburt im Jahr 2013 eine Frau war, wie ist es dann zu erklären, dass er seit 2011 eine Mann gewesen sein soll. Offenbar war er doch kein Mann, nur irgendso ein Einfaltspinsel im Standesamt Schöneberg hat ihnm einfach dem Titel Mann verliehen, obwohl er doch - wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat - im Jahr 2013 eine Frau gewesen sein soll.

Das sind so die Luxusprobleme, wie wir in diesem spätdekadenten Land Namens BRD haben. Wer keine probleme hat, der schafft sich welche SPD und Bündnis90/Die Grusiligen vornean.

 

 

 

 


 

 

 

 

Ich wollte nie so werden wie meine Mutter. 

 

Sehr geehrte Herren,

ich möchte Sie auf eine Lesung (mit anschließendem Podiumsgespräch) aufmerksam machen, die am kommenden Donnerstag den 17.06.04 auf der Galerie der Heinrich-Böll-Stiftung stattfindet. Simone Schmollack liest aus ihrem Buch: "Ich wollte nie so werden wie meine Mutter. Geschichten von Frauen zu einer ganz besonderen Beziehung".

Einige von Ihnen werden sich vielleicht erinnern, dass die Autorin im letzten Jahr aus ihrem damals erschienenen "Väter"-Buch ("Ich bin meines Vaters Sohn") bei uns auf der Galerie gelesen hat.

Anbei finden Sie die Einladung. Ich freue mich, vielleicht den einen oder anderen von Ihnen am kommenden Donnerstag bei der Lesung zu treffen. Ich möchte mich bei Ihnen für die sehr kurzfristige Einladung entschuldigen.

Beste Grüße,

Kerstin Ahrens

 

 

 

Heinrich Böll Stiftung

Kerstin Ahrens

Gemeinschaftsaufgabe Geschlechterdemokratie

Rosenthaler Straße 40-41

10178 Berlin

Tel.: 030-28534-181

Fax: 030-28534-109

www.boell.de

 

 

 


 

 

"Die innere Welt der ´schlechten` Mutter"

Marion Michel Oliner

in: "Psyche. Zeitschrift für Psychoanalyse und ihre Anwendungen", 5/2002

 

Übersicht: 

Die hier beschriebenen Mütter quälen sich mit Selbstanklagen, ´schlechte´ Mütter zu sein und den eigenen Kindern eher zu schaden als gut zu sein. Die Bemutterung der gemeinsamen Kinder überlassen sie bereitwillig den mütterlich-fürsorglichen Vätern. Den zugrundeliegenden Konflikt erkennt die Autorin in einer unbewußten Phantasie: Das Kind repräsentiert für diese Frauen einen verbotenen phallisch-narzißtischen Besitz mit dem ambivalenten Status eines unrechtmäßig erworbenen Gutes. Diese phallisch-narzißtische Phantasie soll zum einen die Väter und deren eigene Unfähigkeit abmildern, mit ihren Müttern zu rivalisieren und sich mit ihnen zu identifizieren. Fallbeispiele illustrieren diesen eher selten anzutreffenden Typus spezifischer Mutterschaftskonflikte.

 


 

 

 

"Jokastes Kinder. Die Psyche der Frau im Schatten der Mutter"

Christiane Olivier, Econ-Taschenbuchverlag 2000, 14,90 DM

ISBN 3-612-26707-8

 

 


 

 

 

"Gibt es einen Weg aus der psychotischen Verklebung mit der Mutter? Die Geschichte einer Pseudodebilität."

Jochen Storck - Anna-Luise Thaler

in: "Kinderanalyse", 2/1996, S. 216-229

 

 

 

 


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