Niemandskinder


 

 

Historisches Archiv · Nr. 136 vom 14.06.1979 · Seite 16

 

"Niemandskinder" siegen gegen Diskriminierung

14.06.1979

Gegenwärtig sind in Belgien uneheliche Kinder nicht einmal mit ihrer Mutter verwandt Sie gelten so lange als "Niemandskinder", bis ihre Mutter sie ausdrücklich vor einem Notar oder Standesbeamten anerkennt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verwarf diese Argumentation. Er befand: Für diese Diskriminierung gebe es keinen "objektiven und vernünftigen Grund". Das in Artikel 8 der Europäischen Konvention garantierte Recht auf Achtung des Familienlebens gelte nicht nur für legitime, sondern auch für "natürliche Familien". Der Staat habe die Pflicht, diesen Grundrechtsanspruch durchzusetzen. "Ein nichtehelich geborenes Kind hat keinen geringeren Anspruch darauf, auch rechtlich- eine Mutter zu haben, als ein eheliches Kind", heißt es in dem Straßburger Urteil.

Das Verfahren war von der belgischen Journalistin Paula Marckx zusammen mit ihrer am 16. Oktober 1973 nichtehelich geborenen Tochter angestrengt worden. Der belgische Staat muß nun die gesetzliche Aussperrung der nichtehelichen Kinder von der Familie ihrer Mutter sowie andere familien- und erbrechtliche Diskriminierungen beseitigen.

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