Psychiatrie


 

 

 

Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V.

Amalienstr. 49 a

80799 München

Tel.: 089 - 273 03 54

Fax: 089 - 28 98 67 04

E-Mail: kvpm@gmx.de

Website: www.kvpm.de

 

 

 


 

 

 

Thomas Saschenbrecker

Rechtsanwalt

Tätigkeitsschwerpunkte: Strafrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht

Friedrichstrasse 2

76275 Ettlingen

Telefon: 07243 / 33 20 10

Mobil : 0177 - 753 78 77

Email : saschenbrecker@web.de

Internet: http://psychiatrierecht.de

 

 

 


 

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Mutter die ihr Kind vom Balkon wirft und einem Klempner der eine Katze misshandelt? 

Die Mutter bleibt straffrei und kommt in die Klapse, der Klempner kommt sieben Monate ins Gefängnis.

Ist das nicht eine irre Welt?

 

 

 

Urteil

Baby vom Balkon geworfen - Mutter muss in Psychiatrie

Eine junge Mutter hatte im letzten Jahr in Schöneberg ihr Baby von einem Balkon geworfen. Eine Richterin verurteilte die 29-Jährige nun zu einem dauerhaften Aufenthalt in einer geschlossenen Psychiatrie.

 

14.1.2009

Berlin - Wegen versuchter Tötung ihres Kindes wird eine 29 Jahre alte Mutter dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Das Berliner Landgericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass die unter Wahnvorstellungen leidende Frau im April vergangenen Jahres im Zustand der Schuldunfähigkeit ihre zwei Monate alte Tochter vom Balkon ihrer Schöneberger Wohnung geworfen hat.

Das Baby überlebte den Sturz aus dem dritten Stock, weil es auf einem Vordach in der ersten Etage des Hauses aufgeschlagen war. Dabei erlitt das Mädchen aber lebensgefährliche Kopfverletzungen. Das Leben des Kindes konnte nur durch sofortige ärztliche Hilfe gerettet werden. Das Mädchen lebt heute bei Pflegeeltern. Seit Mai vergangenen Jahres wird die unter einer Psychose leidende Frau in einer Klinik behandelt.

Die Mutter habe aufgrund ihrer Erkrankung ''ohne Schuld gehandelt'' und könne deshalb auch nicht bestraft werden, sagte Richterin Angelika Dietrich. Dem Gericht zufolge waren es ''zwanghafte Stimmen'' die der Frau befahlen, das Kind vom Balkon zu werfen. Aus dem Gefühl ''übermächtig'' zu sein und dem ''Bösen Einhalt gebieten zu können'' habe sie in dem Glauben gehandelt, dass dadurch ''ein zu unrecht getötetes Kind wieder aufersteht'', hieß es. Eine solches ''Größenwahnsystem'' sei für die Allgemeinheit gefährlich, weil es ohne äußeren Anlass auftreten könne.

Die Angeklagte sei aber krankheitseinsichtig und auf einem guten Weg, führte die Richterin weiter an. Dazu bedürfe es aber weiterer therapeutischer Hilfe. Die Beschuldigte nahm das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig. (jm/ddp)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Baby-Psychiatrie-Mutter-Balkon-Schoeneberg;art126,2705502

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Wegen versuchter Tötung ihres Kindes wird eine 29 Jahre alte Mutter dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht." heißt es in der Pressemeldung, doch was heißt dauerhaft? Lebenslänglich, doch sicher nicht. Sicher wird die Mutter nach den obligatorischen drei Jahren in der Psychiatrie entlassen, es sei denn sie gewöhnt sich an die dortige Rundumversorgung und will gar nicht mehr raus.

Da hat es jeder wegen sogenannter Unterhaltspflichtverletzung von staatlicher Strafverfolgung betroffener Vater wesentlich schlechter. Die Ausrede, man wäre einer Stimme gefolgt, die gesagt hätte, man soll dem Kind keinen Barunterhalt leisten, zieht bei den Strafrichterin nämlich nicht. Hier wird stattdessen ordentlich zugehauen, denn Väter gelten in Deutschland als das letzte lebende Freiwild und welchem Richter juckt es da nicht in den Fingern, bei der staatlichen Väterjagd mal ordentlich mit der Büchse zu knallen - Waidmanns Heil.

 

 

 


 

 

Berlin

Richterin zeigt Katzen-Killer die Krallen

13. März 2008 00.00 Uhr, Anne Losensky

7 Monate Knast!

Geht gnadenlos ins Gericht mit dem Tierquäler: Richterin Monika Pelcz (50)

Es heißt, Katzen hätten sieben Leben. Kater „Popeye“ war sofort tot nach dem Wurf aus dem 5. Stock. Für den feigen Mord an dem süßen Kater schickt die mutige Amtsrichterin Monika Pelcz (50) einen Marzahner Klempner jetzt 7 Monate ins Gefängnis – so etwas gab es noch nie in Berlin!

Amtsgericht Tiergarten, Saal C106. Auf der Anklagebank: Rohrleger Torsten F. (37). Bockig verschränkt er die Arme.

Richterin: „Warfen Sie Kater ‚Popeye' aus dem Fenster?“

Katzen-Killer: „Kurzschluss.“

Richterin: „Wem gehörte er?“

Katzen-Killer: „Meiner Freundin. Die hatte mich verlassen.“

Richterin: „Da pfeffern Sie einfach den hilflosen Kater raus?“

Katzen-Killer: „Weil er Dreck gemacht hatte.“

Richterin: „Vorher sollen Sie das arme Tier noch durch die Wohnung getreten haben!“

Katzen-Killer: „Icke? Nee...“

Nachbarin Mandy S. (25): „Oh doch! Ich stand auf dem Balkon. Hörte es aus der Wohnung schräg gegenüber jammern, dachte erst, ein Kind. Dann sah ich ihn auf den Kater eintreten.

Er packte ihn, schmiss ihn raus. Ich war geschockt. Rief die Polizei. Bin runter. Das Tier lag da, wimmerte, als wollte es sagen: Hilf mir doch! Dann war es still.“

Viel hat der Klempner nicht auf dem Kerbholz: vier kleine Geldstrafen, vier Monate auf Bewährung vor 14 Jahren. Doch Richterin Monika Pelcz zeigt ihm die Krallen: „Sie handelten skrupellos und roh an dem hilflosen Tier! Darauf kann man nur mit Gefängnis reagieren. Ich verurteile Sie zu 7 Monaten Haft – ohne Bewährung!

Zur Abschreckung für andere. Zur Verteidigung der Rechtsordnung. Wegen eines schweren Verstoßes gegen das Rechtsempfinden aller Menschen.“

http://www.bz-berlin.de/archiv/richterin-zeigt-katzen-killer-die-krallen-article329847.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das Urteil mutet schon etwas seltsam an. Jeder Schlachtermeister der tagtäglich im Schlachthof Tiere tötet, bekommt ein Gehalt und ein Mann der eine Katze mit den Füßen tritt und dann aus dem Fenster wirft, zugegebener Maßen eine rohe Tat, kommt auf Kosten der Steuerzahler sieben Monate in den Knast. Da verstehe noch einer die Welt.

 

 

 


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