Scheidungsantrag


 

 

Scheidungsantrag

In der Mehrzahl der Fälle werden Scheidungsanträge durch Frauen gestellt. Die Frauenbewegung und feministische Forschung konstruiert daraus die allgemein als richtig angenommene Behauptung, das wäre deshalb, weil Frauen eher bereit sind, an einer als unzufrieden erlebten Situation etwas zu verändern, während Männer dagegen veränderungsunwillig sind.

Dass die höhere Zahl der Scheidungsanträge durch Frauen aber einen ganz simplen finanziellen Grund haben kann, darauf kommt keiner oder will keiner kommen, denn es passt ja so schön in das vulgärfeministische Weltbild von den emanzipierten Frauen und den vertrottelten Männern, wie es z.B. die beiden Autorinnen Cheryl Benard und Edit Schlaffer jahrlang propagiert haben.

Von den beiden stammen so bedeutsame Bücher wie:

Das Gewissen der Männer von Cheryl Benard und Edit Schlaffer (Broschiert - 1992)

Die ganz gewöhnliche Gewalt in der Ehe von Cheryl Benard und Edit Schlaffer (Broschiert - 1978)

Männer. Eine Gebrauchsanweisung für Frauen. ( zu zweit). von Cheryl Benard und Edit Schlaffer von Rowohlt Tb. (Broschiert - 1991)

Das Kind, das seinen Vater mit einem Samstag verwechselte. Schadensbegrenzung nach der Scheidung von Cheryl Benard und Edit Schlaffer von Heyne (Broschiert - 1996)

 

die man schon für 0,01 € bei Amazon erwerben kann, Früher nannte man solche billigen Bücher Groschenromane. Das soll heute nicht anders sein.

 

 

Klaus Kohlmann, Richter am Amtsgericht und Leiter der Familienabteilung des Amtsgerichts Nürnberg zeigt in einer Stellungnahme für den Deutschen Bundestag auf, dass 

"Speziell für einvernehmliche Scheidungen, bei denen sich nach vorheriger Absprache nur eine Partei anwaltschaftlich vertreten lässt, hätten die Parteien seltener als bisher die Möglichkeit, sich die gesamte Scheidung durch den Staat finanzieren zu lassen, indem der Scheidungsantrag gezielt von demjenigen Ehegatten gestellt wird, der über geringeres Einkommen verfügt."

 

Zu gut Deutsch. Frauen stellen nach Absprache mit ihrem Ehemann den Scheidungsantrag, weil dies beiden Partnern hilft, auf Kosten der Steuerzahler/innen Geld zu sparen.

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Klaus Kohlmann

Richter am Amtsgericht

Leiter der Familienabteilung des Amtsgerichts Nürnberg

 

Deutscher Bundestag

Rechtsausschuss

Nürnberg, 10.11.2007

 

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe ( Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz - PKHBegrenzG )

 

BT-Drucksache 16/1994 hier:

 

Stellungnahme zur Vorbereitung der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 14.11.2007

 

Vorbemerkung

 

Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich ausschließlich mit der Frage, ob aus der Sicht eines Familienrichters der 1. Instanz die vorgesehenen Gesetzesänderungen geeignet sind, den Zweck des Gesetzes ( Verringerung der Ausgaben für die Prozesskostenhilfe ) zu erreichen.

Rechtspolitische Bewertungen - insbesondere verfassungsrechtliche Überlegungen - sind nicht Gegenstand dieser Stellungnahme.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit folgen die Ausführungen dem Aufbau des Gesetzentwurfs.

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Page 2

- 2 - Artikel 1 ( Änderung der Zivilprozessordnung )Nr. 3 ( Änderung des § 114 ( Mutwilligkeit ) )

 

Prozesskostenhilfe wird bislang nur in Ausnahmefällen wegen Mutwilligkeit versagt. Durch die vorgesehene Änderung werden daher wesentliche Einsparungen nicht zu erzielen sein. Auch eine gesetzliche Definition der Mutwilligkeit ändert nichts daran, dass es sich insoweit zumeist um Bewertungen im Einzelfall handelt, die letztlich nur durch die Rechtsprechung erfolgen können.

Nr. 4 ( Änderung des § 115 ( Einsatz von Einkommen und Vermögen ) )Buchstabe a) ( Herabsetzung der Freibeträge )

 

Die vorgesehene Regelung ist geeignet, erhebliche Einsparungen herbeizuführen. Zum einen würde grundsätzlich die Zahl der Bewilligungen von Prozesskostenhilfe ohne Raten zurückgehen. Speziell für einvernehmliche Scheidungen, bei denen sich nach vorheriger Absprache nur eine Partei anwaltschaftlich vertreten lässt, hätten die Parteien seltener als bisher die Möglichkeit, sich die gesamte Scheidung durch den Staat finanzieren zu lassen, indem der Scheidungsantrag gezielt von demjenigen Ehegatten gestellt wird, der über geringeres Einkommen verfügt. Zum anderen würden der Staatskasse insgesamt deutlich höhere Leistungen aus den festzusetzenden Raten zufließen.

...

 

Klaus Kohlmann - Richter am Amtsgericht Nürnberg / Familiengericht (2007) - www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/25_PKHBegrenzG/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Kohlmann.pdf

 

 

 

 


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