Scheidungsopfer


 

 

 

 

Scheidungsopfer Mann - Wenn Väter um ihre Kinder kämpfen

Ein sehr guter Fernsehbeitrag, der online verfügbar ist (11 min).

(Einfach die Überschrift im nachfolgenden Link anklicken und auf der dann erscheinenden Seite zum Beitrag auf „Video“ klicken)

 

 

Scheidungsopfer Mann - Wenn Väter um ihre Kinder kämpfen

Michael A. hat seine kleine Tochter Maribel seit einem Jahr nicht mehr gesehen. Nach der Trennung von seiner Frau ist diese mit dem gemeinsamen Kind verschwunden. "Ich werde um sie kämpfen, versuche diesem Ziel jeden Tag etwas näher zu kommen." Michael A. vermutet seine Tochter in Spanien, hat dort bislang erfolglos nach der Fünfjährigen gesucht.

Der Vater ist keine Ausnahme. Im Scheidungsfall wird der Mann oftmals zum Opfer, nicht nur finanziell, sondern vor allem auch hinsichtlich der Kinder.

Studien belegen, dass etwa jeder vierte Vater nach einer Trennung den Kontakt zu seinen Kindern verliert, häufig nicht freiwillig. Deutsche Gesetze machen es den Männern schwer. Wenn es ums Sorge- oder Umgangsrecht geht, ziehen die Papas oft den Kürzeren. Akzeptiert die Ex-Frau als einzigen Kontakt zwischen Vater und Kind die Bankverbindung, steht der Mann auf verlorenem Posten.

Eine Bremer Studie mit 3600 Befragten kam zu dem Ergebnis, dass fast jeder zweite Vater um den Umgang mit seinen Kindern kämpfen muss.

SPIEGEL-TV-Reporterin Sanja Hardinghaus berichtet.

 

http://www.maenner-und-scheidung.de/b2evolution/blogs/index.php?blog=7&title=scheidungsopfer_mann_wenn_vater_um_ihre_&more=1&c=1&tb=1&pb=1

 

Posteingang bei Väternotruf: 18.12.05

 

 

 


 

 

 

Newsletter des Väteraufbruch für Kinder

 

Offener Brief eines Vaters

Verhängnisvolle und existenzgefährdende Bestimmungen

im Unterhalts- und Familienrecht

hier: Nicht-Gewährung des sog. "Selbstbehaltes"

9. Oktober 2002

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, da ich gehört habe, dass einem unterhaltspflichtigen Ehemann im Scheidungsfalle stets der sog. Selbstbehalt zu gewähren ist.

Dieser solle angeblich in jedem Falle über dem Sozialhilfeniveau; in vielen Einzelfällen sogar noch deutlich darüber liegen, u.a. weil ehebedingte Darlehen etc. bei der Ermittlung des zu leistenden Unterhaltes berücksichtigt würden. Dieses war zumindest nachzulesen in den Antworten aller Bundestagsparteien auf eine entsprechende Anfrage der Organisation "Väteraufbruch" kurz vor der Wahl (vgl. Anlagen 2-4).

Diese Aussagen stehen leider in krassen Gegensatz zu den Erfahrungen, die ich in letzter Zeit machen musste:

Seit ca. 1 ¾ Jahren wurde mir nicht ein einziges Mal der volle Selbstbehalt gewährt: Nach Abzug eines angeblichen "Wohnvorteiles" blieb mir stets nur ein weit unterhalb des Sozialhilfeniveaus liegender Restbetrag.

Besonders prekär war dieses auch deshalb, da meine Frau meinte, sich genau 4 Wochen vor Einzug in das in Bau befindliche Familieneigenheim von mir trennen zu müssen. Das führte dazu, dass das Haus - aus Geldmangel - nicht fertig gestellt werden konnte, mit der Folge, dass ich seit 1 3/4 Jahren auf ein Baustelle lebe. Wie da von einem erheblichen Wohn"vorteil" die Rede sein kann, ist mir insofern bereits schwer nachvollziehbar.

 

Seit ca. ½ Jahr wird mir nicht einmal mehr dieser geringe Restbetrag mehr zugestanden. Stattdessen ist der Selbstbehalt auf einen unter Null liegenden Wert (!!) eingekürzt worden. Konkret heißt das, dass ich Monat für Monat für meine geleistete Arbeit nicht einen Cent Lohn mehr erhalte, sondern für meine Berufstätigkeit jeden Monat sogar exakt 14,20 Euro zuzuzahlen habe.

Erklärbar ist dieser absurde Sachverhalt nur dadurch, dass ich jetzt u.a. auch für Steuerschulden meiner Ehefrau aufzukommen haben (die in Monatsraten à 400 Euro abzutragen sind), die aber vom Gericht nicht ohne weiteres anerkannt werden.

Besonders unverständlich ist mir dabei, dass dieser Zustand offensichtlich nicht einmal auf Fehler oder arglistige Verschleppungsversuche zurückzuführen ist, sondern das Ergebnis eines absolut gesetzeskonformen Handelns ist: Demnach kann ein Gericht selbst in akuten Notlagen z.B. Unterhaltsabänderungsklagen gar nicht schnell entscheiden, sondern ist gehalten, u.a. zunächst mehrfach (unter ausreichenden Fristsetzungen) Stellungnahmen der Gegenseite abzufordern.

Selbst wenn das alles insofern auf dem Papier seine Richtigkeit haben mag, halte ich eine solche Rechtspraxis für fragwürdig und mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar:

Verstoß gegen Menschenrechte

Allen Ernstes: Wie können wir überall in der Welt die Einhaltung von Menschenrechten anmahnen und zugleich in unserem Staat über den Umweg des Unterhaltsrechtes unbemerkt eine Art Todesstrafe einführen, indem in Trennung lebende Väter durch gesetzeskonforme Rechtspraxis im Grunde in den Hungertod getrieben werden?

Ich weiß, was Sie denken: Was soll das, was macht der für ein Theater, nur weil er da mal ein paar Monaten zu viel Unterhalt bezahlen muss. Schließlich ist in Deutschland noch nie jemand an Hunger gestorben. (All das habe ich bereits zu hören bekommen).

Aber bitte, ganz konkret: Wo soll ich in meiner Situation (Haus nicht fertig und unveräußerbar, Scheidung und Sorgerechtsstreit ziehen sich) denn noch Rücklagen hernehmen, - oder wer bitte soll mir entsprechende Kredite gewähren? Natürlich kann man ruhig mal ein paar Wochen fasten ohne gleich zu verhungern, aber 6 Monate??? Und bitte, wovon soll ich meine kleinen Kindern (4 und 6) etwas zu essen kaufen, wenn die am Wochenende mal bei Papa sein dürfen? Und wie meinen "Umgangspflichten" weiterhin nachkommen, wenn ich jetzt (der Winter naht!) nicht mal mehr die Heizung reparieren kann???

 

Verstoß gegen elementare rechtstaatliche Prinzipien (materielle Gleichbehandlung)

Das Problem wäre ja noch lösbar, wenn durch das Unterhalts- und Familienrecht nicht gleichzeitig auch wichtige rechtsstaatliche Grundsätze außer Kraft gesetzt würden:

Beispiel 1: Wäre es wenigstens so, dass ich damit rechnen könnte, dass zuviel gezahlter Unterhalt (nebst Zinsen) irgendwann zurückgezahlt werden müsste, könnte ich notfalls bei Freunden einen Kredit aufnehmen, um die Notlage zu überbrücken. Doch während das deutsche Recht in allen Lebensbereichen die Möglichkeiten ausgebaut hat, für entstandenen Schaden Schadensersatz geltend zu machen, gilt dieses Gerechtigkeitsprinzip im Unterhaltsrecht nicht, denn Rückforderungen zu viel erbrachter Leistungen sind hier nicht vorgesehen.

Beispiel 2: Auch ein "Verrechnen" ist nicht zulässig, denn selbst bei noch so rechtmäßigen Gegenforderungen des Unterhaltspflichtigen darf er diese nicht von den Unterhaltszahlungen abziehen. Wo bleibt hier der Gleichheitsgrundsatz, wenn es bei wechselseitigen Forderungen keine Gleichrangigkeit dieser Forderungen gibt?

 

Doppelter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (auch wegen fehlender Beratungsangebote)

Ein geradezu doppelter Verstoß gegen das Prinzip der Gleichbehandlung in Scheidungssituationen ist es, dass in Trennung lebende Männer nicht nur finanziell wesentlich schlechter gestellt werden (siehe oben), sondern zusätzlich auch bezüglich jeglicher Hilfs- und Beratungsangebote nach meinem Eindruck nicht ernst genommen werden bzw. schon mehr oder weniger diskriminiert werden, Bei fast einem Dutzend verschiedener Institutionen habe ich mir anhören müssen, dass ich "eigentlich" auch dringend Beratungsangebote benötigen würde, wegen Personalmangels aber leider nur Beratungsangebote für alleinerziehende Frauen vorgehalten können. (Selbst bei der Schuldenberatung warte ich trotz höchster Dringlichkeit seit Monaten auf einen Termin...)

 

Verstoß gegen das Verbot der Sippenhaft

Ich kann ja die Motivation sogar verstehen, die in den letzten Jahren immer wieder zu Verschärfungen des Unterhaltsrechtes geführt haben: Auch mir ist bekannt, dass es Väter gibt, die sich jeglichen Unterhaltsverpflichtungen entziehen. Aber kann es dann gerecht sein, Vätern die sowohl ihren Umgangs- als auch ihren Unterhaltspflichten regelmäßig nachkommen dafür um so rücksichtsloser heranzunehmen und so unbekümmert in den finanziellen Ruin zu treiben? Ist das wirklich so gewollt, - oder hat die Politik hier einfach den Bezug zur Realität verloren??

 

Auch familien- und frauenpolitisch unsinnig und kontraproduktiv

Selbst unter dem Blickwinkel größtmöglicher Frauenförderung muss doch klar sein, dass mit solchen Auswüchsen des Unterhaltsrechtes, wie ich sie jetzt zu spüren bekomme, wirklich niemandem geholfen ist. Wie will man denn noch Leistungen von einem Unterhaltszahler erzwingen, wenn er denn verhungert bzw. finanziell völlig ruiniert ist?

Und wie sollen den Kindern im Zuge der anzustrebenden "gemeinsamen Sorge" beide Elternteile erhalten werden, wenn einem der Elternteile absolut alle finanziellen Voraussetzungen dazu derart konsequent entzogen werden??

 

Volkswirtschaftlich ruinös

Sicherlich werden Sie das, was ich erlebt habe, als Einzelschicksal bedauern und mir dann erklären wollen, dass man für solche außergewöhnlichen Einzelfälle aber leider keine Gesetze machen könne.

Nach Schätzungen wird jedoch annähernd jede zweite Ehe in Deutschland wieder geschieden, und der heftige Streit um Unterhalt ist dann eher die Regel. Insofern kann ich nur vermuten, dass es nicht Hunderte sondern eher Tausende von Männern sein dürften, die in ähnliche Situationen geraten. Hat es hierzu jemals Untersuchungen über den volkswirtschaftlichen Schaden gegeben, der entstanden ist und entsteht, wenn so viele Menschen in den Ruin bzw. in derart perspektivlose Lebenssituationen getrieben werden?

 

Politischer Flurschaden nicht absehbaren Ausmaßes

Ich wäre ich mit meiner Geschichte längst in die Öffentlichkeit gegangen und ich gebe zu, entsprechende Berichte in der Sensationspresse so nach dem Motto "Vater zum Verhungern verurteilt" hätte ich schon gerne mal gelesen. Wenn ich mit diesem Schreiben einen anderen Weg gehe, dann vor allem auch mit Rücksicht auf meine noch kleinen Kinder.

Trotzdem aber bitte ich Sie nicht zu unterschätzen, welch ein politischer Sprengstoff sich weiter ansammeln wird, wenn einem so offensichtlichem Unrecht nicht schnellstens entgegengewirkt wird. Es kann doch wirklich nicht angehen, einen in Scheidung lebenden Vater im Grunde härter zu bestrafen jeden Terroristen oder Massenmörder - der immer noch Anspruch auf drei regelmäßige Mahlzeiten und eine geheizte Zelle hat !

Es ist sicher kein Zufall ist, dass neue politische Gruppierungen sehr massiv und erfolgreich mehr Rechtsstaatlichkeit einfordern. Von daher kann ich nur hoffen, dass Sie - seitens der demokratischen Parteien - es schaffen, die um Teil absurden Auswüchse des Unterhaltsrechtes schnellstens zu korrigieren, - bevor sich andere dieser Themen annehmen und das zweifellos nicht unerhebliche Wählerpotential entdecken.

Nach all dem Gesagten bitte ich Sie, mir doch bitte einmal deutlich zu machen, wie sich das eklatante Missverhältnis betreffend dieses sog. Selbstbehaltes erklärt:

Wie kann es angehen, dass die Aussagen diverser Parteien zur Rechtslage überhaupt nicht mit meinen Erfahrungen in Einklang zu bringen sind?

In gesetzgeberischer Hinsicht halte ich folgende Maßnahmen für dringend erforderlich:

Zu klären ist, wie zukünftig dafür Sorge getragen werden soll, dass auch unterhaltspflichtigen Ehemännern ein zum Überleben notwendiges Existenzminimum gewährleistet wird. Notwendig erschiene mir diesbezüglich eine gesetzliche Bestimmung, in der eindeutig geregelt wird, dass einem Unterhaltspflichtigen in jedem Falle ein zum Überleben notwendiges Existenzminimum verbleiben muss.

Des weiteren bitte ich zu prüfen, ob es im Sinne der Gleichberechtigung bzw. des "gender mainstreaming" nicht geboten ist, eine Regelung zu finden, nach der zu viel gezahlter Unterhalt selbstverständlich zurückzuerstatten ist, um so auch dem Unterhaltspflichtigen einen gewissen Rechtsschutz zu bieten.

Ebenso sollte geklärt werden, ob ein "Verrechnen" von Unterhalts- mit sonstigen (rechtmäßigen) Gegenforderungen nicht zugelassen werden sollte, um langwierige und völlig unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen hierzu zu vermeiden.

Insbesondere für den Fall, dass die Lösungen b) bis d) nicht umsetzbar sein sollten, müsste m.E. ansonsten die Personaldecke der Familiengerichte erheblich aufgestockt werden, da über dringende Notfälle kurzfristig entschieden werden muss (da es schließlich niemandem hilft, Recht zu bekommen, nachdem er inzwischen verhungert ist).

Zwingend notwendig ist m.E. auch die Schaffung von Beratungsangeboten auch für Männer, da es nicht angehen kann, dass Männern (die an der gemeinsamen Sorge ebenso teilhaben sollen wie die Frauen) zumindest in ländlichen Regionen keinerlei Beratungen zugestanden wird. Vor allem möchte ich hier die Jugendämter und Schuldenberatungsstellen nennen, die so auszustatten sind, dass sie ihren gesetzlichen Beratungspflichten nachkommen können bzw. vermeidbare schwere wirtschaftlichen Schäden verhüten können. (Ggf. müsste z.B. im Bereich der Schuldenberatung sogar ein Rechtsanspruch auf Beratung - innerhalb bestimmter Fristen - festgeschrieben werden.)

Bezüglich dieser genannten, dringend notwendigen Korrekturen im Unterhaltsrecht, wäre ich über eine Information dankbar, in welcher Weise die Politik diese bis wann anzugehen gedenkt.

Da mir alle der genannten Maßnahmen im eigenen Falle sicher nicht helfen werden, auf eine Entscheidung über meine Unterhaltsabänderungsklage wartend, noch weitere Wochen und Monate ohne jedes Einkommen zu überleben, wäre ich auch diesbezüglich für Vorschläge Ihrerseits dankbar:

Gibt es ggf. irgendeinen Notfallfonds auch für männliche Scheidungsopfer?

Gibt es ggf. Organisationen, die mir mit Lebensmittelspenden weiterhelfen könnten?

An wen muss ich mich notfalls. für den Winter zwecks Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft wenden? Habe ich darauf überhaupt einen Anspruch? (Sozialhilfeansprüche kann ich wegen des Hauses schließlich nicht geltend machen).

Oder halten Sie es für denkbar, dass ich mit einem Hinweis auf meine oben geschilderte Lage, einfach alle Bundestagsmitglieder mit der Bitte um eine kleine Spende anschreibe? (Würden alle Abgeordneten nur 1 Euro geben, könnte ich damit locker die nächsten Wochen über die Runden kommen, bis die Entscheidung über meine Unterhaltsabänderungsklage dann endlich gefallen ist) Könnten Sie ggf. das Kopieren und Verteilen für mich übernehmen?

Ich wäre Ihnen außerordentlich dankbar, wenn Sie mir bei einigen der angesprochenen Punkte weiterhelfen könnten und bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

PS:

Für meine teilweise sehr deutlichen Worte bitte ich um Nachsicht. Mir war es jedoch wichtig mit größtmöglicher Deutlichkeit auf ein Problem hinzuweisen, dessen Tragweite von der Politik so offenbar noch nicht erkannt wurde. Im übrigen kann ich nicht ausschließen, dass Sie aufgrund meiner Erlebnissen im Zuge der Sorgerechtsauseinandersetzungen noch ein zweites Schreiben von mir bekommen werden, da mir unter dem Blickwinkel des Gleichheitsgrundsatzes und des Wohles der Kinder hier ebenfalls Vieles im Argen zu liegen scheint.

 

 

www.vafk.de

 


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