Schwangerschaft


 

 

Familienwerbung aus dem Bundesfamilienministerium im Jahr 2002. 

Der ahnungslose Mann liegt der Frau zu Füßen. Der Mann befindet sich in der Kleinkindposition - da soll und will er womöglich auch bleiben. Ist er ein Muttersohn? Die Frau kann, wenn sie möchte auf ihn herabschauen. Aber sie schaut lieber in die Ferne. Was erwartet sie dort? 

 

 


 

 

 

Strafgesetzbuch

§ 170 Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Fußnote

§ 170 Abs. 1 (früher § 170b Abs. 1): Mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 17.1.1979 I 410 - 1 BvL 25/77 -

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Eine Schwangerschaft fängt in Deutschland nicht mit der Zeugung des Kindes an sondern mit einer Strafandrohung im deutschen Strafgesetzbuch, denn dieses ist schon längst da, wenn das Spermium noch seinen Weg zur Eizelle sucht. 

Das deutsche Strafrecht macht erst einmal klar, ab dem Zeitpunkt der Zeugung sind Mann und Frau potentielle Straftäter/innen. Zum einen wegen eines eventuellen verbotenen Abbruchs der Schwangerschaft, zum anderen aber auch wegen einer eventuellen Verletzung der sogenannten Unterhaltspflicht. Letzterer Strafvorwurf wird vom deutschen Staat überwiegend gegen Männer erhoben. 13.276 Strafverfahren wurden im Jahr 2008 laut Polizeilicher Kriminalstatistik insgesamt eingeleitet, davon ca. 96 Prozent gegen Männer, das sind auf 18 Jahre hochgerechnet 238.968 Strafverfahren, wie man sieht, eine ungeheure Kriminalisierungsmaschine die der deutsche Staat da in Gang hält.

http://www.bka.de/pks/pks2008/download/pks2008_imk_kurzbericht.pdf

Das unter diesen Voraussetzungen permanenter Kriminalisierung immer weniger Männer Lust haben, dem deutschen Staat und seiner Beamtenschaft neue Steuerzahler zum Zwecke der Absicherung von Beamtenpensionen aufzuziehen, liegt auf der Hand.

Streng genommen müsste die Zahl der Strafverfahren wohl noch zehnmal höher sein, denn auch alle Männer und Frauen, die zum Zeitpunkt der Zeugung des Kindes ein Einkommen unterhalb des Selbstbehaltes von 770 € erzielen, sind nach deutschen Recht (Herr Hitler lässt grüßen) potentielle Straftäter, denn sie wissen ja um die Tatsache, dass sie ihr Kind finanziell nicht selbst versorgen können, sondern für die Versorgung des Kindes auf Transferzahlungen der steuerzahlenden Bevölkerung angewiesen sind. Das wären dann also bei ca. 3,3 Millionen Erwerbslosen in Deutschland pro Jahr geschätzt mit Sicherheit 100.000 straftatverdächtige Männer und Frauen. 

Wie man sieht, braucht Deutschland mehr Gefängnisse, wenn es den Kriminalisierungsanspruch aus §170 StGB konsequent umsetzen will. Nun, die SPD die Partei der Kriegsanleihen, wird das schon irgendwann mal hinkriegen, schließlich hat sie unter Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries schon erfolgreich an der Kriminalisierungsschraube gegen Väter, die ein heimliches Abstammungsgutachten in Auftrag geben gedreht. Wer also mehr Gefängnisse in Deutschland haben will, der wähle einfach SPD. 

 

 

 


 

 

Wenn Leben gelingen soll, dann braucht es einen guten Anfang!

Vom 17.-19. Mai 2004 werden in Karlsruhe mehr als 2000 Hebammen zum X. deutschen Hebammenkongress erwartet. Veranstalter ist der Bund Deutscher Hebammen (BDH) mit seinen knapp 15.000 Mitgliedsfrauen. Die Großveranstaltung steht unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin Renate Schmidt.

Das Hebammenwissen und die Auseinandersetzung mit der tieferen Bedeutung von Schwangersein und Gebären werden die zentralen Themen des Kongresses sein. „Schwangere befinden sich in einer ganz besonderen Lebenssituation", so die Präsidentin des Verbandes, Magdalene Weiß. „Eine Schwangerschaft ist ein elementarer und machtvoller Lebensprozess, der die Menschen fasziniert, gleichzeitig aber auch Ängste hervorruft vor der Ungewissheit des Kommenden, vor Veränderungen, aber auch vor dem Ausgeliefertsein angesichts des neuen, sich entwickelnden Lebens. Angst darf jedoch nicht zu einer voreiligen Indikation für eine operative Geburt werden".

Damit die Zeit des Schwanger-Gehens und der Geburt von den Frauen wieder als stärkend erfahren werden kann, verweist die Präsidentin auf die traditionellen Eigenschaften der Hebammenkunst und plädiert für eine Begleitung durch Hebammen – vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Die klassische Hebammenkunst zeichnet sich durch handwerkliches Können, aber auch durch wissenden, unterstützenden und liebevollen Beistand aus. Auch die Gewissheit, dass Frauen mit einer spezifischen Potenz ausgestattet sind um sich aus eigener Kraft dem Geburtsprozess zu stellen, gehört zur Hebammengeburtshilfe. „Darüber hinaus haben eine vertrauensvolle Atmosphäre und eine Sicherheit gebende, zugewandte Begleitung wesentlichen Einfluss auf das Gelingen einer Geburt", so Magdalene Weiß. Diese sehr frühen, positiven Erfahrungen sind nicht nur Voraussetzungen für einen freudigen Lebensbeginn, sie haben auch einen weitreichenden Einfluss auf das zukünftige Wohlergehen eines Menschen.

Quelle: ots Originaltext vom 29.4.2004

 

 

 

 


 

 

 

"Schwangerschaft - Informationen für werdende Eltern"

 

Eine einführende und gut geschriebene 51-seitige Broschüre, die sich auch an werdende Väter richtet.

Herausgegeben von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Mai 2001

Kostenlos zu bestellen unter:

BZgA, 51101 Köln

E-Mail: order@bzga.de

Bestellnummer: 11010000


 

"Vaterwerden als Chance der Entwicklung des Mannes"

Sonya Kübbers in "Die Hebamme", 12(März)/1999

 

 


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