Sorgeregister


 

 

 

Sorgeregister

Sie benötigen eine Negativbescheinigung aus dem Sorgeregister.

Negativbescheinigung - Was heißt das?

Die von nicht verheirateten Kindeseltern abgegebenen Erklärungen über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge für ihr Kind werden bei dem Jugendamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde, in einem Register (sog. Sorgeregister) erfasst. Das Jugendamt des Landkreises Hildesheim führt also das Sorgeregister für alle im Landkreis Hildesheim einschließlich der Stadt Hildesheim - geborenen Kinder.

Für Kinder, deren Eltern nicht verheiratet sind und die keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge. Für eine Mutter, die z. B. bei Behörden oder Banken nachzuweisen hat, dass sie die alleinige elterliche Sorge hat, stellt das Jugendamt eine sogenannte Negativbescheinigung aus dem Sorgeregister aus.

Der Antrag auf Erteilung dieser Bescheinigung ist bei dem Jugendamt am Wohnort der Mutter zu stellen. Wurde das Kind nicht in dessen Zuständigkeitsbereich geboren, fragt das Jugendamt bei dem zuständigen Sorgeregister nach und stellt nach Auskunft, dass dort keine Sorgeerklärung erfasst ist, eine Negativbescheinigung aus.

Bei der elterlichen Sorge hat sich die Rechtslage geändert:

Zum 19.05.2013 tritt das Gesetz zur Rorm der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Kraft. Danach können nicht sorgeberechtigte Väter bei Gericht die Übertragung der gemeinsamenSorge beantragen.

Für Kinder, dessen Eltern geschieden wurden, kann eine Negativbescheinigung nicht ausgestellt werden.

 

http://www.landkreishildesheim.de/index.php?object=tx|1905.5.1&ModID=10&FID=1905.38.1&NavID=1905.31&La=1&ort=

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was es nicht alles gibt. Sorgeregister, Register für Kampfhunde, Register für pädophile Priesterinnen und Priester, Haschischraucher und Biertrinker.

Am besten, man näht jedem nichtverheirateten Vater einen Stern an die Jacke, da weiß man schon von weitem, dass dieser eine Unperson ist, die es nicht wert ist, ohne Eintrag in ein behördliches "Sorgeregister" den Fuß auf deutschen Boden zu setzen, geschweige denn Elternverantwortung nach Artikel 6 Grundgesetz wahrzunehmen.

Pfui Deibel.

10.10.2013

 

 

 


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