Sorgevereinbarung


 

 

 

Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat schwer nachgedacht und dann ein Witzblatt herausgegeben.

So heißt es in einer Presseerklärung:

 

Sorgevereinbarung erleichtert getrennten Eltern die gemeinsame Sorge

Seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 ist die Zahl der Eltern, die nach Trennung und Scheidung die gemeinsame Sorge für ihre Kinder behalten, kontinuierlich gestiegen. Damit bleiben die Pflicht und das Recht, für die gemeinsamen Kinder zu sorgen, bei beiden Eltern. Trennung und Scheidung verändern jedoch die Bedingungen, unter denen sich die Eltern dieser Aufgabe stellen müssen. Eltern und Kinder müssen sich neu orientieren und organisieren.

Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat für diese Eltern einen Vordruck für einen Vertrag zur Ausübung der gemeinsamen Sorge erarbeitet. Mit Hilfe dieser Anleitung können sich Mütter und Väter z.B. verständigen, mit wem die Kinder die Ferien verbringen, in welchen Abständen die Kinder den außerhalb wohnenden Elternteil besuchen oder wer zu welchen Anteilen die Kosten der Klassenfahrt übernimmt. Auch andere Punkte, die erfahrungsgemäß immer wieder für Unruhe und Streit sorgen, können mit Hilfe der Sorgevereinbarung angesprochen und geregelt werden. Dazu gehören der PC- und TV-Konsum ebenso wie besondere Erziehungsziele.

Edith Schwab, Vorsitzende des Bundesverbandes alleinerziehender Mütter und Väter: „Die gemeinsame Sorge kann nur dann zur Zufriedenheit von Eltern und Kindern funktionieren, wenn es Eltern gelingt, in wichtigen Fragen ein Mindestmaß an Übereinstimmung zu erzielen. Mit diesem Vertrag werden Eltern entlastet und Kinder nicht unnötig belastet.“

Informationen: Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV),

Hasenheide 70, 10967 Berlin, Tel.: 030-695 97 86, www.vamv.de

 

Quelle: Pressemitteilung des VAMV vom 16.6.2004

 

 

 

Der Witz fängt schon damit an, dass ein Verband der qua Namen das Alleinvertretungsrecht eines Elternteils (faktisch der Mutter) für Kinder ursupiert, sich Gedanken um das gemeinsame Sorgerecht macht. Anstatt sich darüber Gedanken zu machen, wie die Eltern ihre Kommunikation verbessern können, meint der VAMV mit simplen Abmachungen die Komplexität des Lebens meistern zu können und stellt sich damit in eine Reihe mit Versicherungsunternehmen, die suggerieren, mit ihren Versicherungsverträgen wäre das Leben zu meistern.

So wie es in der Praxis meistens abläuft, so wird es auch bei einer eventuellen Vertragsunterzeichnung sein. Die Mutter gibt vor, was richtig ist und der Vater der deutsche Depp hat da nur noch gegenzuzeichnen, andernfalls droht ihm ein Antrag zur Entziehung der elterlichen Sorge.

 

26.04.2004

 

 

 


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