Sozialarbeiter


 

 

Gewohnheitstrinker muss in die Therapie

18. November 2008

von: Peter Sliwka

 

BAD KROZINGEN. Der Beleidigung in vier Fällen schuldig gesprochen hat das Amtgericht Staufen einen 42-jährigen Mann aus Bad Krozingen. Der Angeklagte, seit Jahren ohne Arbeit und Alkoholiker, ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Darüber hinaus ordnete die Strafrichterin seine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt an.

"Ich bin Gewohnheitstrinker", sagt der schmale Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung am Amtsgericht Staufen. Es klingt weder entschuldigend noch mitleidheischend. Es klingt irgendwie nüchtern, so wie man von einer schweren Erkrankung spricht, gegen die man sich nur schwer wehren kann. Seit nunmehr 14 Jahren trinkt der 42-Jährige täglich. Manchmal sind es zwischen zwei und vier Liter Bier und bis zu eineinhalb Liter Wein.

Der Alkohol mache ihn gelassen, sorge für eine gute Stimmung, begründet der 42-Jährige sein Trinkverhalten und fügt mit einem Achselzucken an, dass er nicht kontrolliert trinken könne. Seine Vorstrafenliste, die erst 1998 beginnt, zeugt davon. Stets ist er nur alkoholisiert mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Meistens hatte er betrunken am Straßenverkehr teilgenommen, hin und wieder andere derb beleidigt. Schulden hat der von Hartz IV lebende Angeklagte derzeit nur bei der Polizei für seine in deren Ausnüchterungszellen verbrachten Nächte. Die sind nämlich keineswegs kostenlos.

In der Nacht zum 8. Mai 2008 beleidigte er drei Polizisten, die er selbst per Notruf zu einem Streit mit seiner Lebensgefährtin in seine Wohnung nach Bad Krozingen gerufen hatte. Unter anderem bezeichnete er sie, als sie ihn zur Befriedung der Situation mit auf das Revier nach Müllheim nehmen wollten, als "Idioten, Nazis und Obernazis". Damals betrug seine Alkoholisierung knapp zwei Promille. Öffentlich pöbelte der Angeklagte am 26. August 2008 auf dem Lammplatz herum. Er beleidigte gegen 18 Uhr einen Geschäftsmann mit Worten, die der 80-Jährige vor Gericht nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Strafrichterin auszusprechen wagte. An jenem Tag beleidigte der Angeklagte auf dem Lammplatz auch noch zwei Touristen aus Norddeutschland. Einer Frau schlug er mit einer Hand in den Rücken. Hätte sie ihr Mann nicht festgehalten, sie wäre auf den Boden gestürzt. Und hätte der Angeklagte nur etwas tiefer geschlagen, hätte er eine Operationswunde getroffen.

Dass er im Suff zugeschlagen haben soll, macht dem Angeklagten sichtlich zu schaffen, auch wenn er sich an diese Tat nicht mehr erinnern kann. Gewalttätig sei er zuvor noch nie geworden. Auch dass er den 80-jährigen Geschäftsmann mit der Aufforderung "gib mir zwei Ventile, du Wichser" beleidigt hatte, und nach dessen Weigerung, ihm das Gewünschte zu verkaufen, auch noch Schläge angedroht hatte, tut dem 42-Jährigen heute leid. Er sei damals wütend gewesen, weil ihm beide Fahrradventile vor einem Einkaufsmarkt gestohlen worden seien.

Der Angeklagte ist alkoholkrank. Die Diagnose des psychiatrischen Gutachters ist eindeutig. Warum der Angeklagte aber trotz seines Abiturs, seines erfolgreich abgeschlossenen Studiums der Sozialarbeit und einer Ausbildung als Altenpfleger bis jetzt im Leben noch nicht Fuß fassen konnte, ist unklar. Liegt es möglicherweise daran, dass er als Kind zehneinhalb Jahre in Heimen aufgewachsen ist, bevor er zu einer Pflegemutter kam? Warfen ihn 1998 ein Autounfall, bei dem er so schwer verletzt worden ist, dass die körperlich schwere Arbeit als Altenpfleger nicht mehr ausüben kann und der Tod seiner Pflegemutter vier Monate nach dem Unfall aus dem Gleis? Welche anderen Gründe gibt es noch, die den 42-Jährigen daran hindern, das Leben zu führen, dass er sich eigentlich wünscht? Nämlich ganz normal zu arbeiten und anerkannt zu sein?

Die Möglichkeit, Antworten auf diese Frage zu finden, ist dem 42-Jährigen mit dem Urteil und der Anordnung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt von der Strafrichterin gegeben worden. Dabei folgte sie der Empfehlung des Sachverständigen. Der hatte aus medizinischer Sicht festgestellt, dass der Angeklagte ohne Behandlung aufgrund seiner Alkoholerkrankung auch weiterhin vergleichbare Straftaten wie in der Vergangenheit begehen werde. Die von der Richterin angeordnete Unterbringung, die im Fall des Angeklagten Therapie statt Strafe bedeutet, ist eine Chance für ihn. Mit einer derartigen Therapie, die maximal zwei Jahre dauern darf, hatte sich der Angeklagte vor der Urteilsberatung einverstanden erklärt.

http://www.badische-zeitung.de/bad-krozingen/gewohnheitstrinker-muss-in-die-therapie--7929297.html

 

 


 

 

NOTFÄLLE: Kinder, Maden und 14 Hunde

Vier Kinder aus einem verwahrlosten Haus in Löhme (Barnim) gerettet

In diesem Haus wohnte die 37-jährige Silvia A. mit ihren vier Töchtern. Foto: MOZ/Hans Still

POTSDAM - Als die älteste Tochter die Tür öffnete, offenbarte sich den Besuchern ein Bild des Ekels: Fäkalien, verwesende Speisereste, Maden und andere Schädlinge lagen oder bewegten sich durch die Wohnung, die sich eine 37-jährige Mutter und ihre vier Töchter (9, 11, 13 und 16 Jahre) mit vier Meerschweinen und 14 Hunden teilten.

Weil die Mutter seit ihrem Einzug im März 2008 weder Miete noch Strom und Wasser zahlte, sah der Hauseigentümer keinen anderen Ausweg, als in Begleitung von Polizei, Ordnungsamt und einem Fernseh-Kamerateam die Wohnung in Löhme, einem Ortsteil von Werneuchen (Barnim), zu betreten. Die Mutter, gegen die die Staatsanwaltschaft wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt und die in Berlin als Sozialarbeiterin arbeitet, wohnt seitdem im Hotel.

Die Kinder sind in der Obhut des Jugendamtes. Gegen diese Behörde werden jetzt schwere Vorwürfe erhoben. Vize-Landrat Carsten Bockhardt (CDU) beklagt, dass den zahlreichen Hinweisen auf eine Gefährdung der Kinder nicht konsequent nachgegangen worden sei. Er spricht von einem „kompletten Versagen des Jugendamtes“. Schließlich hatte sich der Hauseigentümer schon im Mai an das Jugendamt gewandt und von offenen Rechnungen und wachsenden Müllbergen berichtet. Doch im Amt hieß es nur, die Familie lebe in „alternativen Lebensverhältnissen“. Es folgten Hinweise von Polizei und dem Bodenschutzamt. Dem waren die wachsenden Müllberge aufgefallen.

Die zuständige Sozialdezernentin Silvia Ulonska sagte gestern, es habe lediglich vor dem ersten Hausbesuch einen Hinweis gegeben, vor den vier weiteren Treffen hingegen nicht. Sie räumte ein, dass sich der mit dem Fall beauftragte Mitarbeiter wohl nicht korrekt verhalten habe. „Ich prüfe derzeit disziplinarische Maßnahmen.“ Der Mitarbeiter habe bereits vor den Vorfällen um Versetzung in die Kreisverwaltung gebeten, so die Sozialdezernentin. Gleichzeitig kündigte sie eine Auswertung der Geschehnisse an. So wolle man in Zukunft bei Gefahrenmitteilungen die Zustände in Schule, Kita und der Wohnung genauer überprüfen. Der Mutter sei inzwischen eine Helferin zur Seite gestellt worden, die Kinder gingen weiterhin zur Schule.

Angesichts der Häufung solcher Fälle im Lande forderten gestern Politiker Konsequenzen. Werneuchens Bürgermeister Burkhard Horn (Linke) rief zu mehr Aufmerksamkeit auf. „Wenn man die Bilder sieht, dann hätte man das auch in der Schule oder der Nachbarschaft merken müssen.“ Der CDU-Kreischef von Barnim, Thomas Lunacek, will die Jugendämter unter eine stärkere Fachaufsicht des Landes stellen. Der Landtagsabgeordnete Ralf Christoffers (Linke) hingegen glaubt nicht an die Wirkung solcher „administrativen Maßnahmen“ und fordert mehr Personal und Weiterbildungsmaßnahmen für die Ämter.

(Von Sebastian Meyer)

07.10.2008

 

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11326558/62249/Vier_Kinder_aus_einem_verwahrlosten_Haus_in_Loehme.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Die reißerische Überschrift "Vier Kinder aus einem verwahrlosten Haus in Löhme (Barnim) gerettet" klingt ja gerade so, als ob die Kinder bei der Mutter in Lebensgefahr geschwebt hätten. Dabei hatte die alternativ lebende Mutter, die als Sozialarbeiterin in Berlin tätig sein soll. nur nicht allzu große Lust aufzuräumen und den Müll wegzubringen, was man gut verstehen kann, da sie selbst als Sozialarbeiterin tätig ist und nach der Arbeit auch mal entspannen will. Geld hatte die Mutter offenbar auch nicht so viel, sonst hätte sie vielleicht die Miete bezahlt und die Sache wäre gar nicht bekannt geworden.

Nun wohnt die Mutter im Hotel, wobei vermutlich der Landkreis und damit die Steuerzahler/innen die Hotelkosten bezahlen. Doch was tut man in Deutschland nicht alles, damit es Müttern gut geht, schließlich stehen Mütter unter dem Schutz des Grundgesetzes, was für Väter nicht der Fall ist

Von dem Vater oder den Vätern der Kinder erfahren wir leider nichts. Gut möglich, dass diese vorher durch Jugendamt und Familiengericht entsorgt wurden, denn wir wissen, in Deutschland ist nur ein entsorgter Vater ein guter Vater.

 

 

 


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