Sozialgesetzbuch


 

 

 

 

 

 

 

Landesamt für Ausbildungsförderung

z.H. Frau ...

 

 

 

 

Ihr Zeichen: ...

03.04.2007

Sehr geehrte Frau ... ,

mit Schreiben von ...2007 haben Sie mich aufgefordert Auskunft bezüglich eines Antrages meiner Tochter ... auf Gewährung von Ausbildungsförderung für den Besuch der 11. Klasse des Gymnasiums im Ausland zu geben. Dem möchte ich gerne nachkommen, denn ich würde es sehr begrüßen, wenn meine Tochter ... wichtige Lebenserfahrungen im Ausland außerhalb des Dunstkreise ihrer Mutter machen könnte.

Sie werden jedoch sicher verstehen, dass ich auf die Einhaltung des Datenschutzes achten muss und nur berechtigten Stellen Auskunft über meine Person betreffende Daten geben kann. Senden Sie mir daher bitte eine Kopie des entsprechenden und von einer für meine Tochter ... vertretungsberechtigten Person unterschriebenen Antragsformulars gegenüber Ihrem Amt zu. Ich selber habe als sorgeberechtigter Vater einen solchen Antrag nicht unterschrieben und bin von daher leicht verwundert, dass ich einen Antrag für meine Tochter gestellt haben soll, den ich gar nicht gestellt habe. Sollte ein nur von der Mutter unterzeichneter Antrag vorliegen, gehe ich davon aus, dass ein solcher Antrag ungültig ist.

 

 

Ich bitte Sie, so in Ihrem Amt vorhanden, mir einen Fragebogen oder ähnliches zuzusenden, damit ich weiß, welche Angaben Sie im Fall eines berechtigten Auskunftsverlangens benötigen, Ihrem Schreiben lag ein solches leider nicht bei, so dass ich bei fehlenden Fragebogen oder konkreter Frage raten müsste, welche Auskünfte oder Beweisurkunden Sie gerne von mir hätten.

Seien Sie bitte auch so nett, mir zu dem von Ihnen angeführten §60 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Sozialgesetzbuch das passende Sozialgesetzbuch zu nennen. Sie wissen ja sicherlich, dass es davon mehrere gibt und ich nicht raten muss, welches Sie davon meinen.

Bitte teilen Sie mir weiterhin mit, auf welcher gesetzlichen Grundlage ein von Ihnen angedrohtes Zwangsgeld beruhen soll. Im Bundesgesetz über individuelle Förderung des Auszubildenden konnte ich unter §58 nur den Begriff eines Bußgeldes finden, nicht jedoch den Begriff eines Zwangsgeldes, von daher seien Sie bitte so freundlich mir die rechtliche Grundlage zu nennen, auf Grund derer Sie meinen, es könnte mir ein Zwangsgeld angedroht werden. Andernfalls darf ich darum bitten, dass Sie Ihre Androhung von Zwangsgeld zurückzunehmen und mir korrekterweise eine Androhung von Bußgeld zusenden.

 

 

Mit freundlichem Gruß

...

 

 

 

 


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