Teilzeitarbeit

Teilzeitgesetz


 

 

 

Als Tiger gesprungen, als Teppichvorleger gelandet - das neue Teilzeitgesetz. Immerhin es ist ein Fortschritt. Fast möchte man den Witz über Walter Ulbricht zitieren, der um 1970 erzählt wurde. "1945 standen wir einen Schritt vor dem Abgrund, heute sind wir schon zwei Schritte weiter."

Spaß beiseite, niemand versteht Spaß, am allerwenigsten Rechtsanwälte, JugendamtsmitarbeiterInnen und StaatsekretärInnen im Bundesfamilienministerium. Und mit all diesen netten Menschen wollen wir es uns doch nicht verscherzen - oder was meinen Sie?

Arbeitnehmer, die in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern arbeiten, haben jetzt einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, den sie gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen können. In die Röhre gucken müssen alle Arbeitnehmer, die in Betrieben mit weniger als 15 Mitarbeitern arbeiten.

Ob nun auch barunterhaltspflichtige Väter und Mütter auch Teilzeit arbeiten dürfen, darüber schweigt sich das Gesetz aus. Nach überwiegend herrschender Rechtsmeinung dürfen sie es nicht, im Gegenteil. Neben der normalen 40 Stunden-Woche sollen sie auch noch am Wochenende oder in den Nachtstunden arbeiten, um den Kindesunterhalt in Höhe des Regelbetrages zahlen zu können. So etwas nannte man früher unverblümt Zwangsarbeit, jetzt nennt man das euphemistisch "verstärkte Erwerbsobliegenheit", zu finden in den allseits beliebten Drohbriefen von Jugendämtern und Rechtsanwälten an die bösen unterhaltspflichtigen Elternteile (Väter).

Warum eigentlich nur Väter mit Kindern einer "verstärkten Erwerbsobliegenheit" unterliegen sollen, und nicht auch alle kinderlosen Männer und Frauen, die ja im Rentenalter immerhin von den jetzt zu versorgenden Kindern unterhalten werden, dass weiß wohl niemand in den Bundesministerien für Justiz und Familie. Vielleicht deshalb, weil wir dann noch einmal 10.000 Beamte für die Geldeintreibungsmaschine brauchen und keiner weiß, wie sehr man die Steuern noch erhöhen muss, damit die alle ordnungsgemäß nach BAT bezahlt werden können.

 


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