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Belgien

Co-Elternschaft erhält künftig Vorzug

Di 05/09/06 - Bei der Sorgerechtsregelung nach einer Ehescheidung muss der Richter künftig den Vorzug der Co-Elternschaft geben, vorausgesetzt die Eltern sind sich darüber einig. Das neue Gesetz ist nun im Staatsblatt veröffentlicht worden.

(foto PhotoNews) Co-Elternschaft ist die Aufteilung des Sorgerechts zwischen beiden Elternteilen. Die Kinder verbleiben also abwechselnd und etwa gleich lang bei Vater und Mutter.

Bislang hat im Falle einer Scheidung ein Richter befunden, was mit den Kindern passiert, selbst dann, wenn sich die Eltern über das Sorgerecht bereits einig waren.

In vier von fünf Fällen sprach der Richter die Kinder der Mutter zu. Der Vater hatte die Kinder in der Regel jedes zweite Wochenende, selbst wenn die Eltern eine andere Regelung bevorzugten.

Nach dem neuen Gesetz muss der Richter dem Willen der Eltern nachkommen, wenn diese sich einig sind.

Falls die Eltern zu keiner gemeinsamen Übereinkunft kommen, soll der Richter zunächst prüfen, ob eine Co-Elternschaft in Frage kommt.

 

 

 

Kritik an der Co-Elternschaft

 

Kinderrechtskommissarin Ankie Vandekerckhove (Foto) weist darauf hin, dass die beste Regelung für das Kind immer diejenige ist, mit der beide Eltern einverstanden sind.

Co-Elternschaft sei deshalb nicht automatisch das Beste, wenn die Eltern nicht dahinter stünden.

"Die Menschen könnten nun fälschlicherweise den Eindruck gewinnen, dass Co-Elternschaft das einzig selig machende Modell ist, doch jede Familie ist anders", findet Vandekerckhove.

Die Organisation "Bleibende Elternschaft" fürchtet, dass die Kinder bei Co-Elternschaft auf diese Weise "schizophren" werden könnten oder sich nur schwer an die verschiedenen Gewohnheiten von Mama und Papa anpassen können.

Vergangenes Jahr gab es 30.844 Scheidungen in Belgien. Knapp ein Viertel der Minderjährigen wächst in einer geschiedenen Familie auf.

 

Mehr zum Thema: "Der Weg zur Co-Elternschaft ist frei" (21/03/06)

 

http://www.vrtnieuws.be/nieuwsnet_master/versie2/deutsch/details/060905_AufteilungSorgerechtszwbeidenElternteilen/index.shtml

 

 


 

 

Väterfreundlich - Belgien

 

In Belgien erhalten Väter bei der Geburt oder Adoption eines Kindes ab 1. Juli 2002 künftig zehn Werktage Vaterschaftsurlaub.

Bisher waren es drei Tage. Die Regelung gilt für die Privatwirtschaft. Für Beschäftige im öffentlichen Dienst bleibt es bei vier Tagen Vaterschaftsurlaub.

In Deutschland hat es Ministerin Bergmann (SPD) in den letzten vier Jahren gerade mal geschafft, eine Pappkameraden-Väterkampagne in Szene zu setzen, bei der mit den Schuldgefühlen von Vätern gearbeitet wurde.

Quelle: "Neues Deutschland", 26.6.2002

 

 


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