Vaterschaftsanerkennung


 

 

 

In Deutschland braucht man für alles einen Schein. Einen Geburtsschein, einen Todesschein und einen Schein mit dem man die Vaterschaft anerkenn, in Frankreich braucht man auch einen Schein mit der man die Mutterschaft anerkennt (sogenannte Mutterschaftsanerkennung).

Wenn wir nicht all diese vielen schönen Scheine hätten, würden wir glatt denken, wir wären abhanden gekommen, was ja beim Todesschein sogar zutrifft. Außerdem hätten dann Zehntausende von Beamte keine Arbeit mehr und die blöden Steuerzahler/innen bräuchten nicht so viele Steuern zahlen, das kann aber wohl keiner ernsthaft wollen, dem der Bürokratenstaat am Herzen liegt..

Also man ist nicht so einfach ein Vater, weil man sich sicher ist, mit der Mutter Geschlechtsverkehr gehabt zu haben und sie auch keinen Mehrfachverkehr mit anderen Männern hatte. Nein, man wird zum Vater, wenn man:

a) mit der Mutter verheiratet ist.

Dann ist man sogar Vater, wenn man gar keiner ist. Der Ehemann ist immer der Vater, auch wenn er nachweislich impotent ist. Will der Ehemann nicht der Vater sein, weil er weiß oder vermutet, dass er nicht der Vater ist, muss er die automatisch eingetretene Vaterschaft beim Gericht anfechten.

Erst wenn der Ehemann, die Mutter oder das Kind (vertreten durch die Mutter und den vermeintlichen Vater), die Vaterschaft erfolgreich angefochten haben, kann ein anderer Mann, der womöglich der richtige, weil leibliche Vater ist, die Vaterschaft anerkennen.

 

b) die Mutter nicht verheiratet ist und der Mann die Vaterschaft öffentlich anerkennt. Das kann man in der Urkundsstelle des Jugendamtes, im Standesamt oder kostenpflichtig bei einem Notar. Voraussetzungen sind persönliches Erscheinen und Mitbringen des Personalausweises.

 

Wenn das Kind nun zufällig weiß ist und der Mann, der in die Urkundsstelle kommt schwarz, so macht das nichts. In dem Moment wo der dem Kind so gar nicht ähnliche Mann unterschrieben hat, dass er die Vaterschaft anerkennt, ist er der Vater (zumindest rechtlich gesehen).

Auf diese Weise lassen sich auch ausländerrechtliche Bestimmungen völlig legal umgehen. Der ausländische Mann anerkennt das Kind der Mutter. Nun ist er der rechtliche Vater und kann in Deutschland bleiben.

Und andersherum. Ausländische Frauen kommen mit ihrem Baby nach Deutschland. Der deutsche weiße Mann (möglichst Sozialhilfeempfänger) geht z.B. mit einer afrikanischen Frau mit einem kleinen schwarzen Baby zum Jugendamt und erkennt die Vaterschaft an. Man könnte das eine "unbefleckte Empfängnis" nennen. Fast so wie bei der Jungfrau Maria und ihrem ebenso keuschen Ehemann Joseph die, ohne Geschlechtsverkehr miteinander gehabt zu haben einen gemeinsamen Sohn mit Namen Jesus hatten. 

Die Mutter unseres lieben schwarzen Babys kann nun bleiben. Da der weiße Mann Sozialhilfe bezieht (schäm dich!), kann er ohnehin keinen Unterhalt zahlen. Das ist Entwicklungshilfe mag sich der Mann gedacht haben. Wenn ich mir schon keine Patenschaft für ein Kind in der Dritten Welt leisten kann, so will ich doch wenigstens dessen Vater werden.

 

Die vom betreffenden Mann vorgenommene, durch einen Notar oder Urkundsbeamten im Jugendamt "öffentlich beglaubigte" Anerkennung der Vaterschaft wird rechtlich aber erst dann wirksam, wenn die Mutter "zustimmt". Im alten Rom war es anders rum, dort wurde ein Mann zum Vater wurde, wenn er das Kind "annahm". Das sah ganz konkret so aus, dass er es vom Boden hoch nahm. Im selben Augenblick galt er als Vater. Nichts da von wegen Zustimmung der Mutter. Rom ist bekanntlich später kaputt gegangen. Die Vandalen fielen über das einst mächtige Rom her und als nichts mehr zu plündern war sind sie auf ihrer Wanderung offenbar alle auf dem Gebiet des heutigen Deutschland hängen geblieben.

Und so leben wir in Deutschland und in einer mental und rechtlich mutterrechtlich organisierten Republik. Da hat die Mama auf Wunsch des Bundesverfassungsgerichtes unter dem hochbezahlten und bald auch hochbetagten Präsidenten Hans-Jürgen Papier immer das letzte Wort. Und die vielen Muttersöhne in der öffentlichen Verwaltung, der Rechtspflege und im Bundestag tun tagtäglich alles erdenkliche, dass das auch so bleibt. Nun bleibt aber bekanntlich auf Dauer nichts beim Alten, das wussten schon die Dialektiker im alten Griechenland. Nur bis zu den Muttersöhnen scheint sich das noch nicht rumgesprochen haben, sonst würden sie vielleicht mal in Klausur gehen und über die Gründe ihrer mentalen Schieflage nachdenken und die notwendigen Selbstveränderungen vornehmen. Wenn nicht, gilt immer noch das bekannt Gorbatschow Zitat: wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

 

Was bleibt noch zu sagen? Erkennt ein Mann die Vaterschaft für ein Kind an, obwohl er weiß, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist, ist dies ganz klar ein Betrug. Der Gesetzgeber sieht einen solchen Betrug derzeit noch als legitim an - ja fördert ihn sogar. Ebenso gut könnte man auch das Fahren bei Rot über die Ampel oder das Herunterlassen der Hose mit anschließenden Onanieren im Bundestag legitimieren. 

Was tut not? 

Unrichtige Vaterschaftsanerkennungen müssen verboten werden. 

 

 

 


 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 11. November 2020 12:36
An: Väternotruf
Betreff: AW: AW: AW: AW: AW: Hilfe

Meine Tochter ist wohl Anfang Juli geboren, ich habe mich aber noch nicht gekümmert. Es herrscht kein Kontakt und ich zahle auch keinen Unterhalt. Stehe unter Absprache mit der Mutter als Vater unbekannt. Sie lässt mich mit Geldern in ruhe, ich sie und das kind. War meine Idee und sie war einverstanden. Ich wollte mich dann melden und kümmern wenn sie etwas größer ist, was meine ex natürlich nicht weiß. Wie gut stehen dann meine Chancen?

Ausserdem läuft noch eine Anzeige wegen Körperverletzung an meiner ex gegen mich. Das ist noch offen.
Bei der einstweiligen Anordnungs Sache haben wir uns geeinigt auf keinen Kontakt, ausser via Brief wenn es ums Kind geht.
Was denken Sie? Sollte ich echt wegen der Körperverletzung dran kommen, ändert das meine Chancen bei Umgang und sorgerecht in einem oder ein paar Jahren?
Mfg

...


 

 

Anerkannte Vaterschaft hat dauerhaft Bestand

KOBLENZ (dpa). Auch eine bewusst wahrheitswidrige Anerkennung der Vaterschaft ist wirksam, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren von dem vermeintlichen Vater widerrufen wird.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Der Betroffene kann nach dem Richterspruch die Erklärung zwar nachträglich anfechten, muss sich dabei aber an die gesetzlich vorgegebene Frist von zwei Jahren halten. Nach diesem Zeitpunkt sei eine Anfechtung nicht mehr möglich.

Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, Az.: 11 UF 203/06

Ärzte Zeitung, 29.08.2007

 

http://www2.aerztezeitung.de/docs/2007/08/29/147a0508.asp?cat=/geldundrecht/recht

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:

Gesendet: Samstag, 5. Juni 2004 18:28

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Sorgerecht bei unehelichem Kind

 

Hallo.

Meine Freundin erwartet im Januar ein Kind von mir. Das Problem ist nur, daß sie noch verheiratet ist (jedoch schon im Trennungsjahr lebt). Heißt das jetzt für mich, daß ihr (Noch)-ehemann automatisch der gesetzliche Vater wird oder kann man das umgehen. Und wenn das geht, besteht dann die Möglichkeit daß ich mit meiner Freundin zusammen das Sorgerecht bekomme. Sie wäre damit ebenso einverstanden wie ich es bin.

Danke schonmal im voraus

...

 

 

 

 

hallo ... ,

 

da das scheidungsverfahren schon läuft, können sie schon jetzt die vaterschaft und die gemeinsame sorge beim jugendamt oder beim notar beurkunden lassen.

 

gruß anton, väternotruf

 

 

 

 

 

 

 


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