Wegweisung


 

 

Polizeiliche Maßnahmen

Ist Gefahr im Verzug, kann die Polizei den Täter aus dem Umfeld des Opfers verweisen ("Wegweisung"), bevor ein gerichtlicher Beschluss vorliegt[2]. Eine solche Maßnahme hat nach wie vor ihre Grundlage im Polizeirecht, nicht im Gewaltschutzgesetz.

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http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltschutzgesetz

 

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Donnerstag, 2. Januar 2014 11:28

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Vater

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bin etwas in Not geraten, in den Feiertagen wurde ich aus unseren Haus verwiesen von meine Frau , ich darf nicht meine Kinder sehen, ich hab die Frau bei Fremd gehen erwischt, so mit hat Sie mich angezeigt und die Polizei.

Es bestand keine Gewalt od. Aggressionen.

Wie immer Frauen werden geschützt und wir Männer ??

 

Ich bitte um Kontaktaufnahme, besteht Möglichkeit mich irgend wie zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

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