Adoption

Annahme als Kind - Annahme an Kindes statt


 

 

 

Der kleine Prinz

"Der kleine Prinz durchquerte die Wüste und begegnete einer Blume mit drei Blütenblättern, einer ganz armseligen Blume ...

´Guten Tag`, sagte der kleine Prinz.

´Guten Tag´, sagte die Blume.

´Wo sind die Menschen?´ fragte höflich der kleine Prinz. 

Die Blume hatte eines Tages eine Karawane vorüberziehen sehen.

´Die Menschen? Es gibt, glaube ich, sechs oder sieben. Ich habe sie vor Jahren gesehen. Aber man weiß nie, wo sie zu finden sind. Der Wind verweht sie. Es fehlen ihnen die Wurzeln, das ist sehr übel für sie.´

 

aus: "Der kleine Prinz" von Antoine de Saint-Exupery

 

 

 

 


 

 

 

Annahme als Kind

Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden wir die einschlägigen Paragrafen zur Adoption Minderjähriger oder wie es neuerdings heißt zur Annahme als Kind in §1741 bis -1766

 

 

§ 1741 Zulässigkeit der Annahme

(1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. ....

(2) Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen. Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten allein annehmen. Er kann ein Kind auch dann allein annehmen, wenn der andere Ehegatte das Kind nicht annehmen kann, weil er geschäftsunfähig ist oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Ist das Kind noch nicht 14 Jahre alt, so kann eine Annahme auch gegen den Willen des Kindes erfolgen. Eine Anfechtung der Annahme nach dem 18. Geburtstag des Kindes ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das widerspricht natürlich dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes, von dem die amtierende SPD-Justizministerin Zypries im Zusammenhang mit den sogenannten "heimlichen Vaterschaftstest" aktuell so gerne schwadroniert, wahrscheinlich um sich bei ansonsten wohl eher schwachen SPD-Leistungen politisch zu profilieren. Und da sind doch Väter als Sündenböcke der Nation immer noch die gesuchten Prügelknaben. Woran man erkennen kann, dass es gar nicht um die Kinder, sondern um Ideologien geht. Die Ideologie sagt aus, alles was der Mutter nützt ist gut, alles was Männern nützen könnte ist Mist und bedarf des justizministeriellen Verdiktes. 

In der DDR gab es einen derben Witz in der Form dass man jemanden sagte: Wenn Dummheit quietschen würde, dann müsstest Du dauernd mit der Ölkanne herumlaufen.

In der Bundesrepublik könnte man sagen, wenn Dummheit quietschen würde, dann müsste man manchen Politiker/innen Ölfässer zum Geburtstag schenken.

 

Väternotruf

 

 

 


 

 

Wieder weniger Adoptionen in Deutschland

Die Zahl der in Deutschland adoptierten Kinder und Jugendlichen sinkt weiter. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hat es im vergangenen Jahr insgesamt 4.201 Adoptionen gegeben, davon kamen 612 Kinder aus dem Ausland. Die Gesamtzahl liegt sieben Prozent unter der des Jahres 2007. Zehn Jahre zuvor, 1998, waren es noch 7.119 Adoptionen gewesen. „Die gesellschaftlichen Bedingungen haben sich stark geändert“, sagte Dagmar Trautner, die Vorsitzende des Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien (Pfad), zur Begründung. Heute gebe es mehr und bessere Hilfen für Eltern, die nicht mehr weiterwissen. „Sie werden schnell und umfassend beraten und sehen dann viel häufiger eine Lösung abseits der Adoption.“

Zudem gehe die Zahl der Eltern zurück, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Kamen 1992 noch zwölf Interessenten auf ein Kind, sind es mittlerweile nur noch zehn. „Der gesellschaftliche Druck auf Ehepaare, die unfreiwillig keine Kinder bekommen können, sinkt“, sagte Trautner. Außerdem entscheiden sich Stiefelternteile immer seltener dafür, die Kinder ihrer neuen Lebenspartner zu adoptieren – wie es bisher in knapp der Hälfte aller Adoptionen geschieht. Nichtsdestotrotz blieben Ende 2008 noch 774 Kinder unvermittelt – auch wenn das immerhin 13 Prozent weniger waren als im Jahr zuvor.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23.7.2009

 

 


 

 

 

HERKUNFT / Die Suche nach den Wurzeln

Versöhnung mit dem eigenen Schicksal

Für adoptierte Kinder ist es schwer genug zu verarbeiten, dass ihre Eltern sie nicht wollten. Umso wichtiger, sagen Experten, dass ihre Herkunft für sie kein Geheimnis bleibt.

ANTJE BERG

Anita-Verena Brandsch war zwölf Jahre alt, als sie von einem Nachbarkind erfuhr, was in der ganzen Straße gemunkelt wurde: Sie war ein adoptiertes Kind. Außer sich rannte sie nach Hause, wo die Adoptiveltern nicht umhin konnten, ihr die Wahrheit zu sagen: "Ich spüre noch heute, wie ich in dieses tiefe, schwarze Loch falle", sagt die 52-Jährige. Das Schlimmste war, "dass die Menschen, die ich so liebte und die mich auch liebten, mich derart getäuscht hatten".

 

Erst mit 27 Jahren, als sie ihr drittes Kind bekam, entschloss sich die Stuttgarterin, nach ihren leiblichen Eltern zu suchen. Sie fand erst die Mutter, die in den 50er Jahren das uneheliche Kind auf Druck der Verwandtschaft zur Adoption freigegeben hatte, später spürte sie auch den Vater auf. Sie führte klärende Gespräche, schrieb sich nächtelang alles von der Seele. "Auch wenn ich nicht auf alle Fragen eine Antwort bekommen habe, ist es mir doch gelungen, mich mit meiner eigenen Geschichte zu versöhnen", sagt sie. "Heute tut es nicht mehr weh."

 

Adoptierte Kinder müssen ihre Wurzeln kennen. "Denn für sie ist es schwer genug zu verarbeiten, dass sie von ihren leiblichen Eltern nicht gewollt waren", sagt die Adoptionsforscherin Christine Swientek. Sie berichtet von Adoptierten, die 15 Jahre lang nach ihren leiblichen Eltern suchten, bis sie fündig wurden - "eine qualvolle Zeit am seelischen Abgrund".

 

Aus diesem Grund plädiert Swientek für die so genannte halboffene Adoption. Dabei wird der Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Kind mit Briefen und Fotos über Dritte wie etwa das Jugendamt aufrechterhalten. Das Verfassungsgericht hat das Recht auf Kenntnis der Abstammung bereits 1988 betont.

 

Niemand weiß, wie viele Erwachsene heute nach ihrer Herkunft forschen. Die Behörden sind inzwischen verpflichtet, Verfahrensakten statt bisher 40 nun 60 Jahre aufzuheben. Adoptierte Kinder haben ab dem 16. Lebensjahr das Recht auf Einsicht in den Geburtseintrag des Standesamtes, aus dem sich zumindest die Daten der leiblichen Mutter ergeben.

Erscheinungsdatum: Freitag 21.12.2007

http://www.suedwest-aktiv.de/landundwelt/die_vierte_seite/3300180/artikel.php?SWAID=261375276ddbbba0965c4cfadb3c3e2d

 

 

 


 

 

"Brauchen wir Adoption.

Rechtsvergleichende Überlegungen zur Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Adoption"

 

Prof. Dr. Rainer Frank in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 20/2007, S. 1693-1699

 

 


 

 

 

 

Wenn die Abstammung erlischt - Interview mit Bianka Wolf, Mitglied eines Adoptionsarbeitskreises

 

von Ulrike Suppes | Stuttgart | 75 mal gelesen

 

Die UN-Kinderrechtskonvention fordert für Kinder das Recht, Abstammung und Herkunftseltern zu kennen. Doch Adoption verschleiert diese Rechte...

...Natürliche Rechte auf Verwandschaft erlöschen.

Suppes: Frau Wolf, wann, warum und wie kam diese Arbeit zu Ihnen? Seit wann engagieren Sie sich?

Wolf: Im Sommer 2006 begann ich mich mit dem Thema Adoption in Deutschland auseinander zu setzen. Ich lernte im Internet adoptierte Erwachsene kennen, dessen Schicksal mir sehr nahe ging, da ich 1989 selbst ein Kind zur Adoption frei gab.

Zusammen mit anderen Herkunftsmüttern und Adoptierten setzte ich mich mit der Problematik der Adoptionsgesetze auseinander und erfuhr aus themenbezogenen Foren von dem Leid der Adoptierten und den Herkunftsmüttern. Um so mehr wir uns damit auseinander setzten, um so klarer wurde uns, dass wir keine Lobby haben. Daher versuchten wir mit unseren Internetseiten auf diese Probleme aufmerksam zu machen.

Suppes: Aus welchen Situationen heraus werden Kinder hierzulande zur Adoption frei gegeben?

Wolf: Es sind immer Notsituationen, aus denen heraus Kinder zur Adoption freigegeben werden. Der meistgenannte, mir bekannte Grund, ist die fehlende Unterstützung des Umfeldes. Schwangerschaften werden verschwiegen und versteckt, da die werdenden Mütter meinen, in einer ausweglosen Situation zu sein. Wenn dann die Familie und Freunde Hilfe versagen, bleibt oft nur noch der Weg zum Jugendamt.

Suppes: Wer entscheidet darüber, ob und wann ein Kind zur Adoption freigegeben wird?

Wolf: Offiziell entscheiden die Eltern selbst, ob ein Kind zur Adoption gegeben wird. Ausnahmen sind jene Familien, aus denen Kinder von Amtswegen nach Misshandlung oder Vernachlässigung genommen werden. Hier entscheidet das Jugendamt nach gerichtlichem Entschluss. In Fällen, in denen Eltern (hauptsächlich die Mütter) „freiwillig“ ihr Kind zur Adoption freigeben, entscheiden oftmals Eltern und Partner mit. Ferner werden sie von den Mitarbeitern der Adoptionsvermittlung beraten, es sei das Beste für ihr Kind, was sie tun können. Leider fehlt oft die Aufklärung über Alternativen.

Suppes: Haben Adoptionsvermittlerinnen und -vermittler eine besondere Ausbildung oder nach welchen Kriterien geschieht dies?

Wolf: Über eine besondere Ausbildung zum Adoptionsvermittler ist uns leider nichts bekannt. In den Jugendämtern arbeiten Beamte. Auch private oder kirchliche Vereine können eine Erlaubnis zur Adoptionsvermittlung bekommen. Auf Anfrage beim Jugendamt wurde uns aber mitgeteilt, dass es intern weiterführende Kurse für Adoptionsvermittler gibt.

Suppes: Ist eine Adoption eine endgültige Entscheidung?

Wolf: Eine Adoption ist absolut endgültig. Alle Rechte und Pflichten, die gesamte Verwandtschaft zur Herkunftsfamilie, werden ausgelöscht.

Suppes: Wer kommt zu Ihnen? Adoptierte? Adoptionswillige oder Adoptionsvermittler?

Wolf: Durch unsere Internetpräsenz kommen hauptsächlich Herkunftsmütter und Adoptierte zu uns. In dem vom uns eingerichteten öffentlichem Forum tauschen wir uns mit allen von Adoption Betroffenen aus. Also mit Adoptiveltern, Adoptivbewerbern, weniger mit Vermittlungsstellen.

Suppes: Mit welchen Anliegen kommen welche Menschen auf Sie zu?

Wolf: In den meisten Fällen kommen Adoptierte und Herkunftsmütter auf uns zu, um über ihr persönliches Leid zu reden, das sie durch Adoption erfahren haben. Adoptivbewerber kommen in unser Forum, um sich allgemein über Adoption zu informieren. Adoptiveltern haben dort die Möglichkeit die Dinge aus ihrer Sicht vorzutragen. Der Austausch zwischen allen Beteiligten liegt uns am Herzen, da man so für die Zukunft von einander lernen kann.

Suppes: Können Sie den LeserInnen und Lesern die Problematik Adoptierter, zur Adoption Freigebender und Adoptierende nahe bringen?

Wolf: Die Problematik von Adoption Betroffenen ist sehr umfangreich. Viele Adoptierte fühlen sich um einen Teil ihrer Identität beraubt, da es kein Zurück mehr für sie gibt. Bei einer Suche nach den ursprünglichen Wurzeln und den leiblichen Eltern kommen sie oftmals an ihre emotionalen Grenzen. Sie sitzen zwischen zwei Stühlen. Ihren Adoptiveltern wollen sie mit der Suche nach den eigenen Wurzeln nicht wehtun, verspüren aber den Drang nach Wissen, woher sie kommen. Es ist für viele Adoptierte ein Spagat zwischen Adoptiv- und Herkunftsfamilie. Einerseits verspüren sie Dankbarkeit, wenn sie es bei den Adoptiveltern gut hatten, andererseits quält die Ungewissheit, warum sie von den leiblichen Eltern nicht gewollt waren. Auch bekommen Adoptierte, dessen Adoption schon länger zurück liegt, wenig Unterstützung. Da die allermeisten Adoptionen inkognito durchgeführt werden/wurden, ist es schwer, die Daten der leiblichen also Herkunftsfamilie zu bekommen. Auch mit der Aktenaufbewahrungsfrist nahmen es einige Ämter in der Vergangenheit nicht so ernst, so dass es Adoptierte gibt, die nicht, oder nur schwer an diese Daten kommen. Es gibt Adoptierte, die durch ihren Status jahrelange seelische, wie körperliche Erkrankungen haben. Was weniger mit der Adoptivfamilie, als mehr mit dem Umstand des Adoptiertwordensein zusammenhängt. Abgebende Mütter berichten über das gleiche Leid. Viele beklagen, dass sie nicht richtig über die Konsequenzen aufgeklärt wurden, und keinerlei Alternativen zur Adoption bekommen haben. Sie leiden oftmals ein Leben lang darunter, ihr Kind in fremde Hände gegeben zu haben, und keinerlei Informationen zu bekommen. Sie bleiben ein Leben lang im Ungewissen, und dürfen nicht nach ihrem zur Adoption gegebenen Kind forschen. Allein die Hoffnung, dass das Kind von sich aus eines Tages nach ihnen Suchen wird, gibt ihnen die Kraft ein normales Leben zu führen, welches aber permanent mit Seelenschmerz umgeben ist.

Adoptiveltern haben da weniger Probleme, wird doch durch die Adoption eines Kindes ihr größter Wunsch erfüllt. Erfreulicherweise stellen wir fest, dass Adoptionsbewerber zunehmend im Vorfeld über die Problematik von den Adoptionsvermittlungsstellen aufgeklärt werden. Das ist positiv für alle Betroffenen. Sicherlich es für Adoptierende nicht einfach zu akzeptieren, dass sie selbst keine Kinder bekommen können (gilt nicht für alle, aber überwiegend). Während noch vor einigen Jahren die Adoptiveltern dazu neigten, die Kinder gar nicht, oder erst spät aufzuklären, ist es heute so, dass sie sehr viel offener mit dem Thema umgehen, und die Kinder frühzeitig aufklären.

Suppes: Sie haben nun eine Petition auf den Weg gebracht. Welche Forderungen sind darin formuliert?

Wolf: Die Petition dient in erster Linie dazu, die Menschen darauf aufmerksam zu machen, was Adoption für die Betroffenen bedeutet. Wir hoffen, Politiker zu erreichen, damit sich jemand mit den Missständen der Gesetze auseinander setzt.

Suppes: Was fordern Sie konkret?

Wolf: Ziel der Petition ist, die Adoptionsgesetzgebung dahingehend zu verändern, dass Menschenwürde und Menschenrechte aller Beteiligten gewahrt bleiben. Mit der Petition möchte der Petent erreichen, dass die Paragraphen 1741 bis 1766 des BGB und daraus folgend die weiteren Adoptionsgesetze entsprechend überarbeitet, geändert bzw. gestrichen werden.

Das Mindestalter des zu adoptierenden Kindes soll 12 Wochen betragen. Ist dieses Alter überschritten, muss ebenfalls eine 12 Wochen-Frist eingehalten werden. Während dieser Zeit müssen sich abgebende Eltern durch eine unabhängige Stelle beraten lassen. Hiermit soll erreicht werden, dass abgebende Eltern eine Beratungsbescheinigung vorzulegen haben, da sie meist aus einer Notsituation heraus handeln, ohne über die lebenslangen Folgen der Adoption für sich selbst und ihr Kind neutral aufgeklärt worden zu sein. Der Vorname des Kindes muss erhalten bleiben. Weitere Vornamen können hinzugefügt werden. Die Geburtsurkunde des Kindes darf nicht auf den Namen der Adoptiveltern abgeändert werden, sondern muss alle Elternteile beinhalten.

Der Petent fordert die Schaffung gesetzlicher Bestimmungen zur halboffenen und offenen Adoption. Analog zur Erwachsenen-Adoption sollen die Verwandtschaftsverhältnisse zur leiblichen Familie bestehen bleiben. Eine Inkognito-Adoption darf ausschließlich nach richterlichem Beschluss in Notfällen durchgeführt werden, da jede Inkognito-Adoption einen massiven Eingriff in die Identität des Adoptierten bedeutet.

Adoptiveltern müssen verpflichtet werden, den Kindern ihre Abstammung mitzuteilen, damit das Recht auf Kenntnis der Abstammung ab dem 16. Lebensjahr auch für adoptierte Menschen Gültigkeit hat. Für Adoptionen, die vor Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung durchgeführt wurden, wird ein lebenslanges Recht auf Adoptionsaufhebung, durch den Adoptierten selbst, gefordert. Ab Volljährigkeit mögen die Adoptierten selbst entscheiden, ob sie die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes der Annehmenden beibehalten, oder die rechtliche Stellung zu den leiblichen Eltern wieder aufleben lassen. Vom Inkognito betroffenen leiblichen Eltern, Großeltern, Geschwistern und Halbgeschwistern soll die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zum volljährigen Adoptierten über das Jugendamt / die Adoptionsvermittlungsstelle, ohne vorherige Erlaubniseinholung bei den Adoptiveltern, gestattet sein.

Nach heutiger Gesetzeslage liegt es einzig im Ermessen der Annehmenden, sich an einer Öffnung des Inkognitos zu halten. Inkognito und Ausforschungsverbot können zur Verschleierung der Herkunft führen. Eine Beratung von Herkunftseltern durch Adoptionsvermittler ist unredlich. Die Unaufhebbarkeit einer Adoption wird damit begründet, dass Adoptierte anderen Kindern völlig gleichgestellt seien und diese ihren Eltern auch die Verwandtschaft nicht aufkündigen könnten. Dies ist unzutreffend, da Scheineheliche ihren Status nach Erlangung der Volljährigkeit anfechten können. Es widerspricht der Menschenwürde, dass die Adoptionsgesetze das Leben erwachsener Adoptierter wie lebenslänglich entmündigender Einschränkungen regulieren.

Suppes: Was wollen Sie konkret erreichen und verbessern?

Wolf: Wir möchten, dass die Adoptionsgesetze so verändert werden, dass Adoptierte mehr Gerechtigkeit und Handlungsfreiheit erhalten. Dass abgebende Eltern besser aufgeklärt werden. Dass natürliche Rechte nicht einfach ausgelöscht werden können.

Suppes: Wie sind die Reaktionen auf Ihre Arbeit? Die der Adoptierten? Die der Adoptierenden? Die der Politik?

Wolf: Die Mehrheit der Adoptierten, mit denen wir gesprochen haben, reagiert positiv und dankbar auf unsere Arbeit. Die Herkunftsmütter ebenfalls. Leider findet man kaum Herkunftsväter, die sich mir diesem Thema befassen. Adoptiveltern äußern sich eher zwiespältig auf unsere Arbeit. Einerseits erleben wir ein Verstehen-Wollen, andererseits ist die Angst sehr groß, dass das adoptierte Kind nicht ganz und gar zu ihnen gehört. Aus der Politik haben wir bisher leider nichts zu unserer Arbeit erfahren. Da die eingereichte Petition aber nach Meinung des Petitionsausschusses nicht zu einer öffentlichen Diskussion dient, gehen wir davon aus, dass es politisch ein Tabuthema bleiben soll.

Suppes: Ich könnte mir vorstellen, dass Sie sich mit Ihrem Engagement oder Ihrer Tätigkeit in einem spannungsgeladen Bereich bewegen. Sind alle froh über Ihre Arbeit? Oder gibt es auch Angriffe? Auf die Veröffentlichung eines Fotos wollten Sie mit Rücksicht auf und zum Schutz Ihrer eigenen Familie lieber verzichten. Daraus ziehe ich den Rückschluss, dass Ihre Arbeit und Ihr Engagement von Angst und Angriffen begleitet sind. Wenn ja, wie gehen Sie damit um?

Wolf: So froh die Herkunftsmütter und viele Adoptierte über unsere Arbeit sind, so gibt es doch auch Menschen, die kein Verständnis dafür haben. Vielen Adoptivbewerbern/Adoptiveltern sind unsere kritischen Nachfragen nicht recht. Auch gibt es jene, die meinen, wir würden Adoptionen ganz abschaffen wollen, was nicht der Fall ist.

Dann gibt es die, die es unverschämt finden, dass gerade die Frauen, die selbst ein Kind zur Adoption gegeben haben, sich jetzt für Adoptierte engagieren. Es gab in der Vergangenheit verbale Angriffe von einzelnen Personen. Nachdem wir erfolglos mit diesen Personen diskutiert haben, sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass es besser ist, diese zu ignorieren, solange die Angriffe nicht zu persönlich werden.

Suppes: Was oder wer baut Sie auf?

Wolf: Wir stützen uns gegenseitig in unserer Arbeit, haben Familien und Freunde, die uns beistehen.

Suppes: Ich danke Ihnen für Ihr Interview und wünsche Ihnen Ausdauer, Einlenken und Einsicht seitens Adoptionsbehörden und Politik, Hilfe und Unterstützung durch Menschenrechtseinrichtungen und viel Kraft bei der Umsetzung Ihrer Petition, die sich wenn ich richtig verstanden habe, auf die UN-Kinderrechtskonvention stützt.

 

http://www.rp-online.de/hps/client/opinio/public/pjsub/production_long.hbs?hxmain_object_id=PJSUB::ARTICLE::247536&hxmain_category=::pjsub::opinio::/politik___gesellschaft/deutschland/personen_-_parteien

 

 

 

Posteingang 02.11.2007

 

 


 

 

 

Pressemitteilung vom 21. August 2007

Spektakuläre Wende im Görgülü-Verfahren

Der Amtsvormund des Landkreises Wittenberg hat nach sieben Jahren Kampf um den Sohn von Kazim Görgülü, der bei Pflegeeltern wohnt, einen Wechsel zum leiblichen Vater des Kindes nach den Sommerferien des nächsten Jahres angeordnet. In einem Schreiben teilte der Amtsvormund den Pflegeeltern mit, "dass nach dem gelungenen dreiwöchigen Urlaub des Jungen in der Familie seines Vaters" und in Anlehnung des Oberlandesgerichts-Beschlusses die Umgangszeiten nunmehr geändert, d.h. ausgeweitet werden würden mit dem "Fernziel der Familienzusammenführung" im Sommer 2008.

Damit dürfte einer der längsten und bekanntesten Sorge- und Umgangsprozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende gehen. Erbittert wurde in etwa 45 Gerichtsverfahren um den Sohn eines in Deutschland lebenden Türken gestritten. Der mittlerweile siebenjährige Sohn von Kazim Görgülü wurde kurz nach seiner Geburt von dessen deutschen Mutter zur Adoption freigegeben und lebt seitdem in einer Pflegefamilie. Der Vater wusste nichts von der Adoptionsfreigabe und kämpfte seitdem darum, dass sein Sohn in seiner Familie aufwachsen darf. Immer wieder wurde ihm der Zugang zu seinem Sohn verwehrt. Das Jugendamt versuchte mit allen Mitteln, den Kontakt zwischen Vater und Sohn zu erschweren, um den kleinen Jungen bei den Pflegeeltern belassen zu können.

Aufsehen erregte der Fall, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2004 das Vorgehen der deutschen Behörden und Gerichte missbilligte und eine Menschenrechtsverletzung feststellte. Insgesamt musste sich allein das Bundesverfassungsgericht sechsmal mit dem gleichen Fall befassen, in dessen Folge der 14. Senat des Oberlandesgerichtes Naumburg von den Karlsruher Richtern sich den Vorwurf von "Rechtsbeugung und Willkür" gefallen lassen musste. Daraufhin hat die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt Anklage beim Landgericht Halle gegen die drei Richter erhoben. Das Gericht lehnte jedoch die Annahme ab, die Generalstaatsanwaltschaft ging dagegen unverzüglich in Beschwerde.

Wohl einmalig in der bundesdeutschen Geschichte dürfte auch die Anordnung gewesen sein, dem Jugendamt Wittenberg die Kompetenz in diesem Fall zu entziehen, da es sich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes fortwährend verweigerte.

 

Kazim und Celestina Görgülü

 

 

 

 


 

 

"Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützung durch Pfad in Konfliktfällen"

Ingrid Chaventré - Vorsitzende von PFAD

in: "Pfad" - Zeitschrift des Bundesverbandes Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

Heft 2, Mai 2007, S. 45-48

 

 

Der Aufsatz beschäftigt sich aus Sicht der Autorin Ingrid Chaventré vermutlich mit dem Fall Kazim Görgülü. Natürlich geschrieben aus Sicht eines Bundesverbandes, der sich für die Interessen von Pflege- und Adoptiveltern einsetzt.

 

 

 


 

 

Kontaktverbot für leibliche Mutter und Kind nach Adoption

Das Oberlandesgericht Stuttgart - 15. Zivilsenat hat in einem Beschluss vom 21.03.2006 - 15 UF 4/06 einer Mutter, der durch eine Adoption die rechtliche Mutterschaft aberkannt worden war, versagt, mit ihrem Kind Kontakte zu haben. Das Oberlandesgericht versagte der leiblichen Mutter auch das Auskunftsrecht nach §1686 BGB.

Der Beschluss ist veröffentlicht in "FamRZ", 2006, H 24, S. 1865-1867 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die in der Bundesrepublik übliche Adoptionspraxis führt zum vollständigen Kontaktabbruch zwischen leiblichen Elternteil und dem "abgegebenen" Kind. Ein Zustand der gesellschaftspolitisch nicht hinnehmbar ist und die ersatzlose Streichung der Paragraphen §1741 bis §1766 notwendig macht.

Dem Schutz des Kindes kann auch durch weniger drastische Maßnahmen als der gesamten rechtlichen Kappung zu seinen leiblichen Eltern entsprochen werden.

15.02.2007

 

 

 

 

 


 

 

Nach 30 Jahren

 

Politik - Seite 04

 

Louise Arbour

Seit dieser Woche liegt das Internationale Übereinkommen über den Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zur Unterzeichnung aus. Dieser Vertrag schließt eine erhebliche Lücke im internationalen Menschenrecht. Nun muss sichergestellt werden, dass das neue Übereinkommen sofort Anwendung findet, um die Hoffnungen und Ansprüche auf Gerechtigkeit seitens der Opfer und ihrer Familien zu erfüllen und ihr "Recht auf Wissen" zu befriedigen.

Es ist beinahe 30 Jahre her, dass die Mütter auf der Plaza de Mayo nach Aufklärung über das Schicksal ihrer Kinder riefen. Sie trugen ihren Schmerz auf die Straßen von Buenos Aires und brannten so die Misere der Verschwundenen unauslöschlich in unser kollektives Gedächtnis.

Diese schändlichen Praktiken, die weit davon entfernt sind, ein Relikt vergangener "schmutziger Kriege" zu sein, finden sich noch immer auf allen Kontinenten. Allein im Jahr 2006 erhielt die UNO-Arbeitsgruppe zur Frage des Verschwindenlassens von Personen über 300 neue Fälle aus weltweit zwölf Ländern. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs, da viele Fälle der Arbeitsgruppe nicht einmal bekannt werden. Seit ihrer Gründung 1980 bis heute hat dieses Organ mehr als 51 000 Fälle untersucht, von denen die große Mehrheit noch immer von den 79 betroffenen Staaten endgültig geklärt werden muss. Ein dringendes Anliegen sind die Entführungen im Namen des weltweiten Kampfes gegen den Terrorismus sowie das Verschwindenlassen von Menschrechtsverfechtern, Familienangehörigen oder Zeugen.

Das neue Übereinkommen stellt genaue Verpflichtungen auf, die die Staaten erfüllen müssen. In Worten, die das absolute Folterverbot widerspiegeln, legt es fest, dass "niemand dem Verschwindenlassen unterworfen werden soll." Das Übereinkommen sieht keine Ausnahmeregel von diesem Grundsatz vor. Folglich können sich Staaten weder auf Kriegzustand, Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität noch auf öffentlichen Notstand berufen, um sich Ausnahmeregeln in besonderen Situationen zurechtzubiegen. Entscheidend ist, dass die Staaten aufgefordert sind, Verschwindenlassen als Straftatbestand in nationalen Gesetze fest zu schreiben. Das Übereinkommen schreibt auch vor, dass weitverbreitetes und systematisches Verschwindenlassen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Dieses neue Instrument begründet das Recht der Opfer, die Wahrheit zu erfahren und Entschädigung für den erlittenen Schaden zu verlangen.

Was das Abkommen offensichtlich nicht vorsieht, ist eine Reihe von Sofortlösungen für ein Problem, das so beständig und fest verwurzelt ist wie das Verschwindenlassen. Diese Plage auszurotten ist nicht nur eine Frage der Anwendung der rechtlichen Bestimmungen des Übereinkommens, sondern auch - und zwar grundlegend - eine Frage des politischen Willens und der engagierten Durchsetzung. Wenn die Euphorie über diesen außergewöhnlichen Erfolg bei der Verbesserung der Menschenrechte abklingt, fängt die harte Arbeit erst an. Eine baldige Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens wird einen großen Schritt bei der Förderung der menschlichen Sicherheit darstellen.

------------------------------

Foto : Louise Arbour (60), kanadische Juristin, seit 2003 UN-Hochkommissarin für Menschenrechte.

 

Berliner Zeitung, 10./11.02.2007

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0210/politik/0055/index.html?group=berliner-zeitung;sgroup=;day=today;suchen=1;keywords=nach%20drei%C3%9Fig%20jahren;search_in=archive;match=strict;author=;ressort=;von=10.2.2007;bis=;mark=jahren%20nach%20j%E4hren

 

 

 

Anmerkung Väternotruf:

Die in Deutschland gehandhabte Praxis der Adoptionen ist in gewisser Hinsicht durchaus vergleichbar mit dem Verschwinden lassen von Kindern in Argentinien, nur dass hier der hermetische Kontaktabbruch des adoptieren Kindes zu den leiblichen Eltern angeblich für die Sicherung des Kindeswohls notwendig ist. Das ist aber unsinnig, denn die gesetzlich verordnete Totalkontaktsperre des leiblichen Elternteils zu seinem Kind betrachtet nicht den Einzelfall, sondern bedient sich pauschaler Klischees.

Bezeichnenderweise wir im Bürgerlichen Gesetzbuch der Begriff der Adoption nicht mehr verwendet und statt dessen nur von "Annahme als Kind" gesprochen, eine typisch deutsche Sitte, die wahren Sachverhalte durch Sprache zu verschleiern. Victor Klemperer "LTI" (Die Sprache des Dritten Reiches) lassen grüßen. 

Man darf davon ausgehen, dass das deutsche Adoptionsrecht in seiner heutigen Form verfassungswidrig ist.

12.02.2007

 

 

 


 

 

 

Weniger Adoptionen in Deutschland

Seit 1995 nimmt die Zahl der in Deutschland adoptierten Kinder ab. Während vor zwölf Jahren noch fast 8.000 Kinder adoptiert wurden, sind es im Jahr 2005 weniger als 5.000 gewesen. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (16/4094) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/3880). Gleich geblieben beziehungsweise auf beiden Seiten rückläufig sei dagegen das Verhältnis zwischen zur Adoption stehenden Kindern und potenziellen Adoptionseltern, heißt es. Genaue Gründe dafür seien der Regierung aber nicht bekannt. Grundsätzlich lägen aber private und wirtschaftliche Gründe einer „Adoptionsfreigabe“ zugrunde. Auch stehe via Internet allen Seiten ein größeres Informationsangebot zum Thema Adoption zur Verfügung.

Von den im Jahr 2005 in Heimen oder in Pflegefamilien 99.372 untergebrachten Kindern und Jugendlichen sind nach Regierungsangaben 431 adoptierte Kinder vorher in ein Heim und weitere 537 Kinder in eine Pflegefamilie aufgenommen worden. Die Regierung führt aus, derzeit würden die seit Anfang 2002 neu in Kraft getretenen Adoptionsvorschriften auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. International setze sich die Regierung für die Verbreitung des so genannten „Haager Adoptionsübereinkommens“ ein. Damit würden in allen Ländern gleiche Ansprüche und Standards für Adoptionen angestrebt. So könne auch effektiver zwischen wirklichen Adoptionen und Kinderhandel unterschieden werden.

Quelle: Heute im Bundestag vom 9.2.2007

 

 


 

 

 

Wenn Mütter Kindern ihren Vater wegadoptieren wollen

Der BGH hat sich in einem Beschluss vom 23.3.2005 – XII ZB 10/03 (OLG Celle), abgedruckt mit einer Kommentierung von Professor Dr. Martin Lipp, Universität Gießen in „Juristenzeitung“, 2/2006, S. 94-98 gegen die von einer Mutter geplante Wegadoption eines Kindes von seinem Vater gestellt und u.a. festgestellt:

"... Die Beteiligte zu 2 (die Mutter – Anmerkung Väternotruf) hat die Aufgabe, ihrem Kind seinen Vater als weitere Bezugsperson nahezubringen und die Verbundenheit beider angemessen zu fördern. Soweit die Beteiligte zu 2 ihre Trennung vom Vater ihres Kindes bis heute nicht verarbeitet hat und das Kind – als Reaktion darauf – angeblich Angst davor empfindet, von seinem Vater besucht zu werden, spricht dies nicht für die Notwendigkeit, die Integration des Kindes in die neue Familie der Mutter rechtlich weiter abzusichern; dieser Umstand offenbart vielmehr ein tiefgreifendes Erziehungsversagen der Mutter, dem jedenfalls nicht mittels einer Adoption des Kindes durch ihren Ehemann abgeholfen werden kann.“ (S.96)

 

 

 


 

 

 

Karlsruhe stärkt Rechte des Vaters bei Adoption

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte nichtehelicher Väter gegen Adoptionen durch Stiefväter gestärkt. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß sind Adoptionen gegen den Willen der leiblichen Väter nur zulässig, wenn sie für das Kind ganz erhebliche Vorteile haben. Geklagt hatte ein Mann, dessen leiblicher Sohn vom neuen Ehemann der Mutter adoptiert worden war. Die Karlsruher Richter hoben die Adoption auf. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Gerichte eine Adoption auch gegen den Willen des Vaters oder der Mutter gestatten. Dabei sind die gesetzlichen Anforderungen nach einer vor einigen Jahren geänderten Vorschrift weniger streng, wenn nichteheliche Väter nie das Sorgerecht für ihr leibliches Kind hatten. Ganz außer acht lassen dürfen die Gerichte die Interessen dieser Väter jedoch nicht, hob das Bundesverfassungsgericht jetzt hervor. Vielmehr müßten stets die Interessen des Kindes und des Vaters miteinander abgewogen werden. Dazu gehört nach den Worten der Richter auch die Prüfung, ob ein intaktes Verhältnis zwischen Vater und Kind besteht. Außerdem müßten die Gerichte feststellen, ob der Vater an möglichen Störungen in der Beziehung zu seinem Kind selbst schuld ist. Wenn die Mutter einseitig den Kontakt abbreche, könne das nicht in jedem Fall zu Lasten des Vaters gewertet werden, entschieden die Richter. (Aktenzeichen: 1 BvR 1444/01 - Beschluß vom 29. November 2005.)

 

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14.12.2005

 

 

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters in Stiefkindadoption

Link zu Entscheidung:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20051129_1bvr144401

 

 

sowie

Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ihr Kind nicht verfassungsgemäß

Link zur Entscheidung:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051025_2bvr052401

 

 

Posteingang beim Väternotruf 18.12.2005

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Es ist eine rechtspolitische Schande, dass in Deutschland Väter erst zum Bundesverfassungsgericht gehen müssen, wenn ihnen die eigenen Kinder wegadoptiert werden. Eine solche Praxis erinnert an finsterste DDR-Zustände. Man muss sich da fragen, von welchem männerfeindlichen Geist die Leute sind, die in Bundesregierung und Bundestag solche Gesetze überhaupt erst ermöglichen.

 

 


 

 

 

Sag mir, wo die Kinder sind, wo sind sie geblieben?

"...

Eltern suchen Kind

Diese Aufgabe ist ungleich schwerer. Denn das Ausforschungsverbot des §1758 BGB hat genau den Zweck, ihnen das Auffinden ihres Kindes unmöglich zu machen.

...

Die leiblichen Eltern haben keinen durchsetzbaren Anspruch auf Informationen über den Verbleib ihres Kindes."

 

aus: "Spurensuche"

ein Aufsatz über Möglichkeiten von Eltern und Kindern die von Adoption betroffen sind, miteinander in Kontakt zu kommen.

von Richter am Amtsgericht Dr. Dirk Stalinski, Kleve

in: "FamRZ", 2005, Heft 11, S. 856-861

 

 

Dr. Dirk Stalinski (Jg. 1961) - Richter am Amtsgericht Kleve / Dezernat X (ab 21.09.1994, ..., 2009) - ab 03.08.2009 Abordnung an das Landgericht Kleve - Dirk Stalinski:

 

 

Kommentar Väternotruf:

Man könnte meinen, man würde nicht im Jahr 2005 in einem demokratischen Rechtsstaat der sich Bundesrepublik Deutschland nennt, leben, sondern im nationalsozialistischen Deutschland mit seiner rigiden ausgrenzenden und menschenverachtenden Praxis, wenn man erfährt wie rigoros und unerbittlich die deutsche Justiz im Einklang mit der einfachgesetzlichen Gesetzgebung, die von den sogenannten demokratischen Parteien im Bundestag auf ihre Verfassungskonformität zu prüfen ist, leibliche Eltern auf Dauer von ihren Kindern abschneiden will. Bleibt zu hoffen, dass in Kürze ein vollständiges gesetzliches Verbot sogenannter anonymer Adoptionen festgelegt wird.

 

 


 

 

 

Weniger Kinder im Jahr 2005 adoptiert

In Deutschland wurden im Jahr 2005 insgesamt 4.762 Kinder und Jugendliche adoptiert; das waren nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes 6 Prozent weniger als im Vorjahr (5.072). Damit setzte sich die rückläufige Entwicklung der letzten Jahre fort: Seit 1993 hat sich die Zahl der Adoptionen um 45 Prozent verringert.

Rund 61 Prozent der im Jahr 2005 adoptierten Minderjährigen wurden von einem Stiefelternteil oder von Verwandten als Kind angenommen. Damit finden Adoptionen zunehmend im bereits bekannten Umfeld des Kindes statt. 1993 lag der Anteil der Stiefeltern- und Verwandtenadoptionen bei 53 Prozent. Entsprechend sank der Anteil der Adoptionen, bei denen Adoptiveltern und Kind einander „fremd" waren, von 47 Prozent (1993) auf 39 Prozent (2005).

40 Prozent aller 2005 adoptierten Kinder und Jugendlichen waren unter sechs Jahre alt, 30 Prozent zwischen sechs und elf Jahren und 30 Prozent zwölf Jahre oder älter. 1.453 oder 31 Prozent der adoptierten Kinder und Jugendlichen besaßen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Am Jahresende 2005 waren 771 Kinder und Jugendliche für eine Adoption vorgemerkt; 12 Prozent weniger als im Jahr 2004. Demgegenüber lagen den Adoptionsvermittlungsstellen insgesamt 9.324 Adoptionsbewerbungen vor (7 Prozent weniger als 2004). Rein rechnerisch standen damit einem zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen zwölf mögliche Adoptiveltern gegenüber.

Quelle: Statistisches Bundesamt vom 12.10.2006

 

 

 


 

 

 

In Deutschland wurden im Jahr 2003 insgesamt 5330 Kinder adoptiert.

 

Wie viele davon adoptiert wurden, obwohl der rechtlich abgetrennte leibliche Elternteil lebt und bei wie vielen Elternteilen die gesetzlich geforderte Zustimmung zur Adoption durch das Gericht "ersetzt" wurde, ist leider nicht veröffentlicht worden.

Nun sollen nach dem Willen der rot-grünen Bundesregierung auch gleichgeschlechtliche Ehepartner das leibliche Kind ihres jeweiligen Partners adoptieren können. Ob das einen nennenswerten Einfluss auf die Zahl der Adoptionen haben wird, darf bezweifelt werden. Eine fragwürdige politische Entscheidung bleibt es allemal.

Na denn, prost.

 

 

Weitere Auskünfte:

 

jugenhilfe@destatis.de

(01888) 644-8152

 

 


 

 

Bundestag stärkt die Rechte von Homo-Ehepartnern

Stiefkind-Adoption erlaubt - Union verzichtet auf Verfassungsklage

Von Ansgar Graw und Karsten Hintzmann

 

Das Gesetz "zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts" erlaubt Homosexuellen, die leiblichen Kinder ihres Lebenspartners zu adoptieren

Foto: AP

 

Berlin - Die Bundesjustizministerin sieht sich bestätigt - und zugleich noch einen weiten Weg vor sich. "Es bleibt noch viel zu tun", sagte Brigitte Zypries (SPD) gestern im Bundestag. Denn Lesben und Schwule würden gegenüber Heterosexuellen nach wie vor in vielen Punkten "ohne sachlichen Grund ungleich behandelt".

Immerhin: Die Stiefkindadoption in sogenannten "Homo-Ehen" wurde mit den Stimmen der Koalition und der FDP gebilligt. Das Gesetz "zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts" erlaubt Homosexuellen, die leiblichen Kinder ihres Lebenspartners zu adoptieren. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils. Außerdem regelt die Novelle eine Übernahme des ehelichen Güterrechts und eine weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts.

Dem Gesetz steht nichts mehr im Wege, denn die Union verzichtet auf die bislang erwogene Verfassungsbeschwerde gegen die Stiefkindadoption. "Wir werden nicht nach Karlsruhe gehen", sagte der CDU-Rechtspolitiker Norbert Röttgen im Gespräch mit der Morgenpost. Entsprechende Überlegungen seien "vom Tisch". Allerdings betonte Röttgen, die Union halte das Gesetz weiterhin für "verfassungsrechtlich hochproblematisch und gesellschaftspolitisch falsch". Zudem handele es sich bei dem Recht auf Stiefkindadoption "nach ausdrücklicher Bekundung der Bundesjustizministerin nur um den ersten Schritt auf dem Weg zu einem uneingeschränkten Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner". Eine solche Entwicklung sei "für die Union in keiner Weise akzeptabel".

In der Bundestagsdebatte hatte Zypries argumentiert, wenn ein Homosexueller Verantwortung für das Kind des Lebenspartners übernehmen wolle, müsse man dies anerkennen. Angesichts von derzeit 5000 anerkannten gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften müsse sich niemand mit Blick auf die Hinterbliebenenversorgung Sorgen um die Rentenkassen machen. Während das aktuelle Gesetz im Bundesrat nicht gestoppt werden kann, plant die Regierung laut Zypries als nächsten Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung der Homo-Ehe eine zustimmungspflichtige Novelle, um die steuer- und beamtenrechtliche Gleichberechtigung zu erreichen.

Die CSU-Abgeordnete Daniela Raab nannte die "mit heißer Nadel gestrickten" Regelungen "absolut nicht akzeptabel". Raab lehnte die Stiefkindadoption ab, weil ein leiblicher Elternteil alle Rechte und Pflichten abtrete. Es bestehe die Gefahr, daß Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern von ihren Altersgenossen diskriminiert würden. Ute Granold (CDU) sprach von einem "traurigen Tag". Das Recht der Kinder auf Vater und Mutter sei höher zu bewerten als die Rechte Homosexueller auf Selbstverwirklichung.

Hingegen stellte der Grünen-Abgeordnete Volker Beck "eine gewisse gesellschaftliche Entspannung" beim Thema Homo-Ehe fest. Daher werde die Koalition weiter für die komplette Gleichstellung von Schwulen und Lesben kämpfen. Jörg van Essen (FDP) sagte, seine Partei stimme dem Gesetz zu, "weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist." In der geltenden Regelung gebe es "unendlich viele Pflichten" für gleichgeschlechtliche Paare, aber kaum Rechte. Zugleich kritisierte van Essen, die Bestimmungen für die Stiefkindadoption gingen nicht weit genug.

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), der sich vor drei Jahren öffentlich zu seiner Homosexualität bekannt hatte, sagte der Morgenpost: "Das ist ein weiterer Schritt in Richtung mehr Gleichberechtigung und auf jeden Fall eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand. Ich wünsche mir, daß das Gesetz jetzt schnell den Bundesrat passiert, damit es zügig in Lebenswirklichkeit umgesetzt werden kann."

 

http://morgenpost.berlin1.de/ausgabe/archiv2004/041030/politik/story712823.html

30.10.2004

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Schön, dass sich die rot-grüne Bundesregierung so rührig um die Belange von ein paar Hundert lesbischer Frauen und schwuler Männer kümmert, die meinen, ihr privates Glück hinge davon ab, dass sie das Kind ihres Partners adoptieren könnten. Während die Bundesregierung hier großzügig Rechte verteilt, hält die staatliche verordnete Diskriminierung Zehntausender nichtverheirateter Väter an. Da ist offenbar etwas faul im Staate Dänemark, um mit Shakespeare zu sprechen.

Im übrigen handelt die rot-grüne Regierung mit der Vergabe von Adoptionsrechten auch noch verfassungswidrig, denn "Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils. Das Grundgesetz gibt aber in Artikel ganz klar vor:

"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuförderst obliegende Pflicht." 

Das heißt, kein leiblicher Elternteil kann nach dem Grundgesetz sein Pflicht, sich um sein Kind zu kümmern abgeben. Ebenso wie nach dem Grundgesetz kein Mann den Wehrdienst oder Zivildienst verweigern darf. Jedes Jahr werden mehrere Tausend Väter wegen angeblicher Verletzung der Unterhaltspflicht strafverfolgt, und die Herren und Damen Bundestagsabgeordneten haben nichts besseres zu tun, als Eltern gleich noch komplett aus der Elternschaft zu entlassen und den Kindern ihre leiblichen Eltern rechtlich abzutrennen oder die leiblichen Eltern so sie es nicht freiwillig tun, über das Institut der Entmündigung (Ersetzung in die Einwilligung zur Adoption nach §1748 BGB) aus ihrer Elternschaft zu kicken. Man sollte den Bundestagsabgeordneten im Bundestag mal ein paar Nachhilfestunden in Sachen Grundgesetz obligatorisch aufbrummen. Am besten schreibt jeder Abgeordnete 100 Mal den Artikel 6 ab, vielleicht hat er oder sie es dann ja verstanden. Wenn nicht, dann hilft vielleicht nur noch Mandatsverzicht und ein freiwilliges soziales Jahr in der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichtes.

 

 

 

Deutschland sucht den Superstar - und der sitzt anscheinend zur Zeit am Oberlandesgericht in Naumburg

 

 

 

Deutschland verurteilt

Menschenrechtsgerichtshof: Verstoß gegen Grundrecht, weil lediger türkischer Vater kein Sorgerecht erhielt

STRASSBURG 

Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden, weil ein lediger türkischer Vater kein Sorgerecht für sein Kind erhielt. Dies sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie, so das Gericht gestern in Straßburg. Die Bundesregierung wurde angewiesen, dem 45-Jährigen 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Der in Krostitz bei Bitterfeld lebende Türke hatte im Januar 2000 das Sorgerecht für seinen damals sechs Monate alten Sohn beantragt, den die Mutter zur Adoption freigegeben hatte. Der Antrag wurde eineinhalb Jahre später mit der Begründung zurückgewiesen, das Kind habe sich nun an die Pflegefamilie gewöhnt. Eine Trennung würde "irreparable psychische Schäden" hervorrufen, beschied ein Gericht in Naumburg. Zugleich annullierte es das Besuchsrecht des Vaters und untersagte ihm jeden Kontakt zu seinem Sohn.

Damit sei Vater und Kind jede Möglichkeit genommen worden, eine Beziehung aufzubauen, rügten die Straßburger Richter. Ein Kind so von seinen "Wurzeln zu trennen", sei nur unter außerordentlichen Umständen gerechtfertigt. Im vorliegenden Fall habe es dafür keinen Grund gegeben. Der Mann, der mittlerweile verheiratet ist und zwei weitere Kinder hat, habe seinen Sohn aufziehen wollen und können, heißt es in dem Urteil. Dies habe die deutsche Justiz verhindert.

taz Nr. 7295 vom 27.2.2004, Seite 2, 47 Zeilen (Agentur), nicht in taz-Frankfurt, -Köln, -NRW, -Ruhr

 

 


 

 

 

 

Adoption

 

Julia aus Laudenbach wurde am 02.08.1984 in Schwetzingen geboren. Der Geburtsname lautet Peters. Ihre Eltern heißen mit Vornamen Giesela und Volker Peters, Sie lebten zu dem Geburtszeitpunkt sehr wahrscheinlich in der Erfurterstraße 13 in Schwetzingen. Vor der Adoption wurde Julia in dem St. Anna Kinderheim (katohlisch?) in Ludwigshafen untergebracht. Dort und von ihren leiblichen Eltern wurde sie Frieda genannt. Julia würde sich sehr über Erfahrungen von anderen Adoptivkindern oder Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben, freuen.

 

 

Mail: juliannaw@web.de

 

Datum: 22.02.2004

www.adoption.de/kobo_03_2004.htm

 

juliannaw@web.de

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wenn man Suchmeldungen wie die von Julia aus Laudenbach liest, dann fragt man sich, was ist das für ein Staat, die Bundesrepublik Deutschland, wo Kinder die in den achtziger Jahren geboren wurden, ihre Eltern suchen müssen, weil der Staat sich angemaßt hat, die rechtliche Verbindung zwischen den Kindern und ihren Eltern zu zerschneiden und es an elementaren Bemühungen fehlen lässt, während der Zeit, in der ein Kind aus dem Haushalt seiner Eltern herausgenommen ist, eine ordentliche Dokumentation über den Verbleib der Eltern zu führen.

Man kann hier sicher von einer groben Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Staat sprechen, der damit gegenüber dem Kind - so meinen wir - schadensersatzpflichtig geworden ist.

 

 

 


 

 

 

Kinder unerwünscht: Deutschland Schlusslicht bei den Geburten in der EU

Mit der Geburtenrate geht es in Deutschland weiter bergab. Mittlerweile hat die Bundesrepublik innerhalb Europas die rote Laterne: Unter den 15 EU-Mitgliedsstaaten wurde mit 8,6 Lebendgeburten je 1000 Einwohner die geringste Rate hier zu Lande verzeichnet. Auch bei der Adoption ist eine abnehmende Tendenz festzustellen. Das Statistische Bundesamt meldet für 2001 mit 5.909 adoptierten Kinder und Jugendlichen einen Rückgang um sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der höchste Rückgang wurde 1999 mit zehn Prozent verzeichnet. Wie es heißt, werden rund 62 Prozent dieser Kinder von einem Stiefelternteil oder von Verwandten an Kindes Statt angenommen. Dennoch besteht immer noch ein krasses Missverhältnis zwischen den Adoptionsbewerbungen und den dafür zur Verfügung stehenden Kindern: Ende 2001 waren 925 Kinder und Jugendliche zur Adoption vorgemerkt, denen 12.837 Adoptionsbewerbungen gegenüber standen. Das sind rein rechnerisch 14 mögliche Adoptiveltern für ein vorgemerktes Kind.

Demgegenüber steigen in den Länderhaushalten die Koste für Schwangerschaftsabbrüche. Seit Inkrafttreten des Schwangerenhilfegesetzes am 1. Januar 1996 bis zum Jahresende 2002 sind den Ländern vom Bundesfamilienministerium rund 250 Millionen Euro für 810.947 Schwangerschaftsabbrüche erstattet worden

Quelle: Niedersächsischer Landtag, Rundblick 31/04 vom 18.2.04

 

 

 

Pikant an dieser Meldung, Deutschland wird wegen illegaler Adoptionen vom Europäischen Gerichtshof verurteilt. Siehe Meldung oben.

 

 

 

 


 

 

 

Statistisches Bundesamt: sechs Prozent weniger Adoptionen im Jahr 2003

In Deutschland wurden im Jahr 2003 insgesamt 5.330 Kinder und Jugendliche adoptiert; das waren nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes 6% weniger als im Vorjahr (5.670). Damit setzte sich die rückläufige Entwicklung der letzten Jahre fort: Seit 1993 hat sich damit die Zahl der Adoptionen um 39% verringert.

Rund 62% der im Jahr 2003 adoptierten Minderjährigen wurden von einem Stiefelternteil oder von Verwandten an Kindes statt angenommen. 41% der Adoptierten waren unter 6 Jahre alt, 30% zwischen 6 und 11 Jahren und 29% 12 Jahre oder älter.

1.720 (32%) der adoptierten Kinder und Jugendlichen besaßen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. 911 der adoptierten ausländischen Minderjährigen kamen aus dem europäischen Ausland (darunter 297 aus der Russischen Föderation und 83 aus Polen), 456 aus Asien, 208 aus Nord- und Südamerika sowie 130 aus Afrika. 754 der adoptierten Kinder und Jugendlichen mit ausländischer Staatsangehörigkeit waren aus Anlass der Adoption nach Deutschland gekommen.

Am Jahresende 2003 waren 801 Kinder und Jugendliche für eine Adoption vorgemerkt; 7,5% weniger als im Jahr 2002. Dagegen lagen den Adoptionsvermittlungsstellen insgesamt 10.476 Adoptionsbewerbungen vor (-10% gegenüber 2002). Rein rechnerisch standen damit – wie im Vorjahr – einem zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen 13 mögliche Adoptiveltern gegenüber.

Quelle: ots-Originaltext vom 17.8.2004

 

 


 

 

1998

1998 wurden in Deutschland nach Angaben des statistischen Bundesamtes 7119 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren adoptiert. 5230 davon waren Deutsche. Auf ein zur Adoption vorgemerktes Kind entfielen 14 Adoptionsbewerber.

 

 


 

 

Mütter in Florida müssen Väter vor einer Adoptions-Freigabe erst informieren

 

eine aktuelle mail aus florida usa

Übersetzungen unten

Thompson and Sacks to Discuss Controversial New Florida Adoption Notification Law, Fathers' Rights

A new Florida statute requires that mothers who seek to put their children up for adoption must first try to notify their children's fathers by, as a last resort, placing detailed ads in local newspapers. Opponents of the new statute argue that its notification requirements can be humiliating for women who have had multiple sex partners and who are unsure of the identity of the father. While this is a legitimate complaint, it is insulting and unreasonable to suggest to fathers that a birth mother's embarrassment is more important than a father losing his child. A father should have the right to know if his child is being put up for adoption and should always have the right to raise his child. In addition, depriving a child of knowledge of his parentage can have damaging medical implications.

Thompson and Sacks will discuss the Florida controversy and its ramifications, as well as other topics, on MND radio Tuesday night (8/13/02) at 6PM PST. The show will repeat hourly for 24 hours. Previous shows are archived and available. To listen, or for more information, go to http://www.mensnewsdaily.com/radio/thompsonandsacks.htm

 

www.GlennSacks.com

 

 

hier die Übersetzung von Uwe Kissel:

"Thompson und Sacks zur umstrittenen Diskussion über das neue Adoptionsgesetz in Florida, Rechte der Väter

Ein neues (Landes-)Gesetz erfordert, daß Mütter, die ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, zuerst versuchen müssen, den Kindesvater darüber zu benachrichtigen, indem sie - als letztes Mittel - detaillierte Informationen in den lokalen Zeitungen veröffentlichen. Gegner des neuen Gesetzes argumentieren, daß die Forderung nach Bekanntmachung die Frauen demütigen können, die viele Sexpartner hatten und sich der Identität des Vaters unsicher sind. Während dies eine legitimer Einwand ist, ist es beleidigend und nicht nachvollziehbar für Väter, daß die (Geld-)Verlegenheit der Mutter durch eine Geburt wichtiger ist als ein Vater, der sein Kind verliert. Ein Vater sollte das Recht haben zu wissen, ob sein Kind zur Adoption freigegeben wird, und er sollte immer das Recht haben, sein Kind zu erziehen. Darüber hinaus kann es schwere medizinische (hier wahrscheinliche psychische, UK) Folgeschäden mit sich bringen, wenn man dem Kind das Wissen über seine Abstammung beraubt.

Thompson and Sacks will die Streitfrage in Florida und ihre Folgen/Ausläufe diskutieren, sowie andere Themen, auf MND Radio, Dienstag Nacht (13. August 2002) um 18.00 Uhr PST. Die Sendung wird stündlich wiederholt für 24 Stunden. Vorhergehende Sendungen sind archiviert und verfügbar. Zum Zuhören oder für mehr Informationen:

http://www.mensnewsdaily.com/radio/thompsonandsacks.htm

 

www.GlennSacks.com

 

 


 

 

Adoption per Web-Katalog

"Ileana wurde bei ihrer Geburt verlassen". Mit diesem Satz und einem Foto hat die amerikanische Agentur Adoption Advocates International[1] ein neunjähriges Mädchen aus Rumänien im Internet vorgestellt. In den USA ist längst übliche Praxis, was in Europa bis heute verpönt ist: Die Nutzung des Internet zur Vermittlung von Kindern, die verzweifelt auf neue Eltern warten.

"Die Menschen müssen einfach wissen, dass diese Kinder existieren", sagt Gloria Hochman vom National Adoption Center in Philadelphia. Diese Wohltätigkeitsorganisation wird mit staatlichen Geldern finanziert. Hochman betont, dass man sich besonders um schwer vermittelbare ältere Kinder kümmere, die wegen ihrer Behinderungen oder Verhaltensstörungen nur sehr selten aus dem Waisenhaus herauskommen. Prinzipiell sei auch eine Vermittlung der Kinder an Eltern aus dem Ausland möglich; die Eltern müssen allerdings in den USA als Bewohner mit fester Adresse registriert sein, betont Hochman. Dies ist immerhin ein kleiner Hoffnungsschimmer für adoptionswillige deutsche Paare. Die in Deutschland üblichen Altersbeschränkungen für Adoptionseltern etwa gelten in den USA nicht. Die Regeln zur Festlegung einer Residency sind in jedem Bundesstaat unterschiedlich und oft nicht sehr streng; in Arkansas etwa reicht bereits ein 30-tägiger Aufenthalt.

Die Kritik an der Kinderpräsentation im Internet wächst allerdings auch in den USA. Adoptionsrechts-Experten wie die kalifornische Professorin Joan Hollinger weisen auf einen "bedauerlichen Mangel an Privatsphäre" hin. Die Fotos sind meistens mit ausführlichen Beschreibungen versehen, die auch psychische oder körperliche Probleme der Kinder betreffen. "Kaum ein Erwachsener würde von sich Privatfotos zusammen mit medizinischen Informationen online präsentieren", argumentiert Hollinger.

Vermittler wie das National Adoption Center versuchen bereits, auf die Wünsche älterer Kinder einzugehen. "Wenn ein Junge oder ein Mädchen keine ausführliche Beschreibung wünscht, dann lassen wir das natürlich", versichert Hochman. Sie will weiterhin an der Online-Veröffentlichung festhalten. Gleichzeitig aber warnt sie wie viele andere Experten auch vor unseriösen Vermittlern. "Es gibt einen akuten Mangel an vermittelbaren Neugeborenen und Säuglingen, und in diesem Bereich erhalten dann leider Internet-Adoptionen ihren schlechten Ruf", sagt Hochman.

Internationales Aufsehen erregte der Streit um die amerikanischen Zwillinge Kimberley und Belinda[2]. Sie wurden im vergangenen Jahr im Alter von sechs Monaten via Internet an das meistbietende Elternpaar vergeben an die britischen Anwälte Judith und Alan Kilshaw, die insgesamt 11.700 Dollar "Vermittlungsgebühren" zahlten. Nach monatelangem Gezerre zwischen den Briten und einem anderen adoptionswilligen Paar aus Kalifornien griffen die Sozialbehörden auf beiden Seiten des Atlantiks ein. Kimberley und Belinda wurden aus dem Haus der Kilshaws geholt und auf Drängen ihrer leiblichen Eltern zurück in die USA gebracht.

Der Internet-Adoptionsmarkt für Babys kann in den USA auch deshalb blühen, weil Geschäftemacher geschickt Gesetzeslücken ausnutzen und ganz legal einen "Finderlohn" kassieren, wenn sie schwangere Frauen und adoptionswillige Paare zusammen bringen. In vielen Bundesstaaten darf sich jedermann zum Adoption Facilitator ernennen, ohne die Regeln beachten zu müssen, die für Vermittler mit staatlicher Lizenz gelten. 

In diesem ganz alltäglichen Geschäft machen nur noch besonders dreiste Betrüger Schlagzeilen. In Philadelphia kassierte Sonya Furlow über ihre Agentur mit dem rührenden Namen Tenderhearts (Zarte Herzen) 215.000 Dollar von insgesamt 44 adoptionswilligen Paaren. Nur ein einziges Kind wurde vermittelt. Die Täterin sitzt zur Zeit eine knapp vierjährige Haftstrafe ab, weil sie für kassiertes Geld keine Leistungen erbrachte. (Tilman

Streif) / (em[3]/c't)

URL dieses Artikels:

http://www.heise.de/newsticker/data/em-11.06.01-000/

 

Links in diesem Artikel:

[1] http://adoptionadvocates.org/romania/Ileana.html

 

[2] http://www.heise.de/newsticker/data/ame-22.01.01-000/

 

[3] mailto:em@ct.heise.de

 

--------------------------------------------------------------------

2001 Verlag Heinz Heise

 

 


 

 

 

"Die Aufklärung von Adoptivkinder über ihre Herkunft im frühen Vorschulalter - kann dies falsch sein?"

 

Irmela Wiemann

in: "Pfad", 4/2001, S. 18-22

 

Ein sehr guter Aufsatz, der auf die fatalen Folgen für Adoptivkinder aufmerksam macht, wenn deren leibliche Eltern durch die Adoptiveltern bewußt oder unbewußt abgewertet werden. Das Kind nimmt dies als Botschaft wahr "Meine Eltern sind schlecht, also bin ich auch schlecht."

 

Analog passiert das auch bei Umgangsvereitelung durch Mütter, die nicht nur den Vater ausgrenzen, sondern diesen noch zusätzlich noch gegenüber dem Kind abwerten. Was dann zu den vieldiskutierten PAS führen kann. Die Bereitschaft in der familiengerichtlichen Praxis gegenüber solchen Formen von Kindesmisshandlung keine Toleranz zu zeigen, scheint noch immer erheblich eingeschränkt zu sein. Im Zweifelsfall gilt anscheinend immer noch der alte Grundsatz "Mutterwohl geht vor Kindeswohl"

 

 

 

 


 

Adressen:

 

Bundesarbeitsgemeinschaft Adoptierte - BARGEA

Telefon : 04532 / 268509

E-Mail : e-mail@bundesarbeitsgemeinschaft-adoptierte.de

Internet: www.bundesarbeitsgemeinschaft-adoptierte.de

 

 

 

Familie International Frankfurt e.V.

anerkannte Auslandsvermittlungsstelle

Monisstr. 4

60320 Frankfurt am Main

Mitarbeiter/innen: Sabine Benisch - Diplom-Sozialpädagogin (ab , ..., 2020)

 

 

 

Lux-Forum-Adoptierter in Hamburg

Internet: www.lux-forum-adoptierter.de

 

 

 

PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

Heinrich-Hoffmann-Str. 3

60528 Frankfurt/Main

Tel 069 - 6706 285

E-Mail: pfad-bv@t-online.de

Intetnet: www.pfad-bv.de

 

 

"Pfad"

Zeitschrift zum Thema Pflege- und Adoptionsfamilien ...

Herausgeber:

PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

Heinrich-Hoffmann-Str. 3

60528 Frankfurt/Main

Tel 069 / 6706 285

E-Mail: pfad-bv@t-online.de

Internet: www.pfad-bv.de

 

 

 

Links:

www.jugendamtswillkuer.de.vu

 

 


zurück