Väternotruf
März 2000
Parteilichkeit
"...
Die Anwältin vertritt eine Partei mit deren Interessen; deshalb kann Einseitigkeit und Parteilichkeit bei ihr nicht als unfair gerügt werden. Dabei darf sie sich allerdings nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist ein Verhalten, bei dem es sich um die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensablauf keinen Anlass gegeben haben, § 43 a Abs. 3 BRAO, Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG.
..."
aus: "Gerechtigkeit und Fairness im familiengerichtlichen Verfahren - Versuch einer Bestandsaufnahme -"
Margarethe Fabricius-Brand, Rechtsanwältin und Diplompsychologin, Hannover
in: "Familie, Partnerschaft, Recht", FPR 3/2000, S. 144-151
Unterhalt verwirkt wegen "untergeschobenen" Kind
Eine Frau, die ihrem Ehemann vorspiegelt, er sei der Vater ihres Kindes, hat im Scheidungsfall keinen Unterhaltsanspruch, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht. Wegen schwerwiegender Verfehlung gegenüber dem Gatten sei ihr Recht verwirkt, begründete das OLG (AZ: 9WF 38/00 - Beschluss vom 8.3.2000)