Väternotruf

Juni 2000


 

 

 

Umgangsrecht Großeltern

OLG Hamm, 11. Familiensenat

Beschluß vom 23.6.2000 - 11 UF 26/00

Das Erziehungsrecht der personensorgeberechtigten Eltern (Mutter) hat bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Großeltern über den Umgang des Kindes mit den Großeltern grundsätzlich Vorrang.

Großeltern (väterlicherseits) haben nur dann ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Der entsprechende Nachweis muß von den Großeltern geführt werden.

abgedruckt in: FamRZ 2000, 1601, veröffentlicht mit Anmerkungen von Liermann in FamRZ 2001, 704

 

Eine kritische und völlig zutreffende Stellungnahme von Psychologin Brigitte Spangenberg und Familienrichter Ernst Spangenberg in FamRZ 2002, H 1, S. 48-50

 

 

 

 


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