Väternotruf
März 2001
Anhaltende Umgangsvereitelung mit parallel auftretenden Parental Alienation Syndrome (PAS) führt zu Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für die umgangsvereitelnde Mutter.
Beschluß des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck vom 14.3.2001 - 1 F 138/01
veröffentlicht in: FamRZ 2/2002, S.118-120
mitgeteilt von Rechtsanwältin Dr. M. Dollinger, München
Ein begrüßenswerter Beschluss des Amtsgerichtes. Bezeichnenderweise klappte nach dem Beschluss der Kontakt zwischen Kind und Vater plötzlich.
"Internationale Kindesentführung aus der Sicht des Kindes - Versuch einer Annäherung aus kinderpsychiatrischer Sicht"
Prof. Dr. Gunther Klosinski, in: "Familie, Partnerschaft", Recht", 3/2001, S. 206-210
"Internationale Kindesentführung: Die Problematik des gewöhnlichen Aufenthaltes"
Prof. Dr. Peter Winkler von Mohrenfels, Universität Rostock
in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2001, Heft 3, S. 189-195
"Verfahrenspflegschaft - ein Positionspapier des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)"
in: "Kind-Prax", 3/2001, S. 86-88
Anmerkung Väternotruf:
Da sich der VAMV im Gegensatz zu seinem Pendant, dem Väteraufbruch für Kinder e.V. erheblicher finanzieller Zuwendungen seitens des Bundesfamilienministerium erfreuen kann, verwundert es nicht, dass das Positionspapier offensichtlich von einem bezahlten Profi und Verfahrenspfleger(in)? ausgearbeitet ist. Dem Väteraufbruch wären auch solche finanziellen Zuwendungen des Bundesministeriums zu wünschen, damit auch er in die Lage versetzt wird, aus der Sicht der getrenntlebenden Väter fachlich fundierte Stellungnahmen erarbeiten zu lassen. Dem Bundesministerium wäre zu wünschen, dass es seine Blockadehaltung gegen die Anliegen der Väter aufgibt und eine gerecht verteilte Finanzierung von Mütter- und Väterprojekten statt der bisherigen einseitigen Frauenförderung vornimmt.
"Zur Umsetzung des neuen Kindschaftsrechtes in der Arbeit von Jugendämtern - Ergebnisse einer Erkundungserhebung in Jugendämtern"
Prof. Dr. Bernd Seidenstücker, Darmstadt/Berlin
in: "Zentralblatt für Jugendrecht" 3/2001, S. 88-97