Väternotruf

Oktober 2002


 

 

 

Sozialhilfe zur Ausübung des Umgangsrechts

 

OVG Münster vom 10.10.2002 (12E 658/00)

 

LEITSATZ

Neben dem – im natürlichen Elternrecht /Art. 6 Abs.2 Satz 1 GG) wurzelnden und deshalb auch sozialhilferechtlich relevanten – Recht des nicht sorgeberechtigten Elternteils auf Umgang mit seinem Kind steht das – im Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) verankerte – Recht des Kindes auf unbehinderten Umgang mit diesem Elternteil. Durch die Wahrnehmung dieses Rechts bedingte Fahrtkosten des Kindes rechnen unbeschadet der unterhaltsrechtlichen Lage zu seinem notwendigen Lebensunterhalt.

 

Das Urteil ist über die Geschäftstelle des OVG Münster zu bekommen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster.

 

 


 

 

 


 

Sorgerechtsentzug

Das Amtsgericht München hat einer Mutter nach § 1666 BGB das Sorgerecht für ihre beiden Söhne entzogen und auf den nichtverheirateten Vater übertragen. Zur Begründung führt das Amtsgericht an, dass die Mutter nicht in der Lage gewesen ist, einen emotionalen Zugang zu ihren Söhnen herzustellen und ihre (insbesondere schulischen) Bedürfnisse missachtet.

Bemerkenwerter Weise ließ das Gericht völlig zu Recht den Eindruck erkennen, dass § 1671 BGB möglicherweise verfassungswidrig sein könnte, was bei vielen Experten im Bereich des Kindschaftsrechtes ohnehin schon angenommen wird und es nur eine Frage der Zeit sein wird, bis dieser Paragraph ersatzlos gestrichen wird. Das diese Auffassung noch nicht im Bundesjustizministerium und bei den im Bundestag vertretenen Parteivertretern angekommen zu sein scheint, tut dem keinen Abbruch. die Politik ist ja ohnehin dem realen Leben meist um 5 oder mehr Jahre hinterher.

Amtsgericht München, Familiengericht, Beschluss vom 5.6.2001 - 511 F 5620/99

veröffentlicht in: "FamRZ", 10/2002, S. 690-691

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier  veröffentlichen.

Bei Interesse Zusendung an: webmaster@vaeternotruf.de


 

 

Renate Schmidt

Bundesfamilienministerin - SPD

 

Renate Schmidt eilt der Ruf voraus, sich auch für Männerförderung einsetzen zu wollen. Mit der doch recht glücklos und Diskriminierung tolerierenden ehemaligen Bundesfamilienministerin Christine Bergmann, blieb vieles nur halbgelungen, liegengeblieben oder durch alberne Pappväter auf die Komikerstrecke geschoben.

Wir wünschen Renate Schmidt eine glücklichere Hand, Kopf und Herz und dass in ihrer Amtzeit endlich die Schandparagrafen 1626a BGB und 1671 BGB ersatzlos gestrichen werden.

 

 

PORTRAIT

Menschen hautnah:

Spuren der Macht

Die Verwandlung des Menschen durch das Amt:

Renate Schmidt

Seit gestern ist die 58jährige SPD-Politikerin neue Ministerin für Familie, Frauen und Senioren. Aus diesem Anlass zeigt das WDR Fernsehen aus der preisgekrönten Reihe "Spuren der Macht" das Einzelporträt von Renate Schmidt. Fast acht Jahre lang hatte Fotografin Herlinde Koelbl die Entwicklung im Leben von Männern und Frauen dokumentiert, die in Spitzenpositionen aufgestiegen sind. Renate Schmidt ist als neue Familienministerin für solche Verwandlungen ein auffälliges Beispiel. Mehr... http://www.wdr.de/tv/menschen-hautnah/

 

 

http://www.wdr.de/tv/

 

 

Links zur Sendung:

WDR ServiceZeit Familie über Renate Schmidt (16. 10. 2002)

Renate Schmidt im Porträt (tagesschau.de)

Spuren der Macht - Ausstellung im Deutschen Historischen Museum (mit Informationen zu Herlinde Koelbl und einer Kurzbiografie von Renate Schmidt)

Renate Schmidt zum Thema "Familie - ein Auslaufmodell?" (DeutschlandRadio Berlin, 19. 5. 2002)

Homepage der Bundesregierung

Buchtipps:

 

Renate Schmidt: S.O.S. Familie.

Ohne Kinder sehen wir alt aus.

Rowohlt 2002

ISBN 3-87134-444-3, Preis: 16,90 Euro

Herlinde Koelbl: Spuren der Macht.

Die Verwandlung des Menschen durch das Amt. Eine Langzeitstudie.

Knesebeck 2002

ISBN: 3-89660-135-0, Preis: 29,90 Euro

 


 

"Elternentfremdung nach Trennung und Scheidung. Ein Überblick zur aktuellen Forschungslage bei Elternentfremdung"

Ursula Kodjoe in: "Das Jugendamt", 9/2002, s. 386-390

 

 

"Modelle fachübergreifender Zusammenarbeit mit dem Familiengericht in hochkonflikthaften Scheidungsfamilien"

Janet R. Johnston in: "Das Jugendamt" 9/2002, S. 378-386

 

 


 

"Kontakt der Kinder zu Vater verhindert: Gericht droht der Mutter"

Frankfurt (Ihe). Das Frankfurter Oberlandesgericht hat einer Mutter aus Hessen teilweise das Sorgerecht entzogen, weil sie seit zehn Jahren systematisch jeden Kontakt des Vaters zu ihren Kindern verhindert hat. Die Frau habe jede vor den Gerichten ausgehandelte Umgangsregelung kompromißlos verhindert und dem Vater noch nicht einmal Fotos der Kinder gegeben, teilte das Gericht gestern mit. Der Familiensenat setzte eine neue Umgangsregel in Kraft, die auch mit Zwang durchgesetzt werden kann..

Da die zehn Jahre alten Zwillinge ihren Vater noch nie bewußt getroffen haben, soll laut Gerichtsbeschluß eine Psychologin das Treffen vorbereiten und begleiten. Für diese Zeit wird der Psychologin als Ergänzungspflegerin das elterliche Sorgerecht übertragen. Das Jugendamt soll ebenfalls als Ergänzungspfleger dafür sorgen, daß der Vater Berichte und Fotos über die Entwicklung seiner Kinder erhält. Sowohl der Vater als auch die Kinder hätten ein Recht auf Umgang miteinander, hieß es in der Entscheidung (Aktenzeichen: 1 UF 103/00). Die Mutter müsse hingegen alles unterlassen, was dem Verhältnis der Kinder zum Vater schaden könne. Sollte sich die Frau den neuen Regeln widersetzen, droht ihr neben einer Zwangshaft bis zu sechs Monaten der komplette Verlust des Sorgerechts.

Veröffentlicht in: Lokalteil FAZ vom 10. Sept. 2002

 

OLG Frankfurt/M. Beschluss vom 3.9.2002 1 UF 103/00

1. Bei nicht nachvollziehbarer und dauerhafter Weigerung eines Elternteils, den Umgang des anderen Elternteils mit den gemeinsamen Kindern zu ermöglichen, kann eine gerichtliche Umgangsregelung mit der Verpflichtung verbunden werden die Kinder zur Durchführung des Umgangs herauszugeben. Um die Verpflichtung zur Herausgabe durchzusetzen, kommt Zwangshaft und Anwendung von Gewalt gegen den sich weigernden Elternteil in Betracht (§33 II FGG).

2. Zusätzlich kann in einem solchen Fall dem betreuenden Elternteil die elterliche Sorge insoweit entzogen werden, als es um den Umgang mit dem anderen Elternteil geht. Insoweit kann Ergänzungspflegschaft angeordnet werden.

3. Ergänzungspflegschaft kann auch angeordnet werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass Eltern ihre Auskunftspflicht gemäß § 1686 BGB erfüllen.

Veröffentlicht in FamRZ 2002 Heft 19

 


 

Amtsgericht Burgwedel

Familiengericht

 

Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter kann entscheidend auf einen entsprechenden Wunsch des (hier: 1992 geborenen Kindes gestützt werden. Im übrigen kann die gemeinsame elterliche Sorge bestehen bleiben, auch wenn die Eltern unterschiedliche Einstellungen in Erziehungs- und Versorgungsfragen haben. Dabei müssen sie eine Ebene finden, auf der diese Fragen abgehandelt werden.

Amtsgericht Burgwedel - Beschluss vom 4.7.2001 - 42 F 44/00

 

veröffentlicht in FamRZ 9/2002, S. 631-632

 

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Sehr geehrte Herren,

auf der Suche nach Informationen über Unterhaltsverpflichtungen etc. bin ich gestern auf Ihre Homepage gestossen und moechte Ihnen dazu gratulieren.

Ich gehoere zu der Minoritaet in Deutschland, naemlich den unterhaltspflichtigen Muettern.

Ich habe waehrend der gesamten Ehe Vollzeit gearbeitet und habe als "Erbe" aus der Ehe 120.000 DM Schulden uebernehmen muessen, sodass ich gezwungen war, auch noch abends und am Wochenende durch Aushilfstaetigkeiten den Lebensunterhalt fuer die Kinder und mich zu sichern (Kontopfaendung lag bereits vor und die "Kuckucks" klebten an den Moebeln). Seit der Trennung vom Vater meiner Kinder Ende 1996 habe ich keinerlei Unterhaltszahlungen fuer die Kinder erhalten, da er nicht nur arbeitslos war, sondern auch noch aus der ersten Ehe zwei unterhaltspflichtige Kinder hatte. Die Belohnung fuer die viele Arbeit, die ich auf mich genommen habe: Sechs Monate nach der Scheidung im Maerz 1998 sind meine beiden Soehne (damals 6 und 10 Jahre alt!) zu ihrem Vater gezogen, da dieser als Arbeitsloser mehr Zeit fuer die Kinder hatte.

Als es meinem letzten Arbeitgeber Mitte letzten Jahres wirtschaftlich schlechter ging, wurde meine Arbeitszeit von 40 auf 25 Stunden/Woche reduziert, dementsprechend auch das Gehalt. Ich zahlte, um des lieben Friedens willen, weiterhin den vollen Unterhalt von ueber DM 800. Gegen Ende des Jahres meldete die Firma Konkurs an und ich war das erste Mal in meinem Leben (nach 26 Jahren ununterbrochener Berufstaetigkeit) mit der Tatsache konfrontiert, Arbeitslosengeld zu beantragen bzw. dem nicht gezahlten Gehalt aus der Konkursmasse und dem Konkursausfallgeld hinterher zu rennen. Sechs Wochen hatte ich keinerlei Bezuege, zahlte aber brav meinen vollen Unterhalt weiter (was mir dank meines neuen Lebensgefaehrten moeglich war). Als ich dann endlich das Arbeitslosengeld bewilligt bekam, setzte ich die Unterhaltszahlungen soweit runter, dass mir noch der Selbstbehalt von 730 Euro fuer einen nicht erwerbstaetigen Unterhaltspflichtigen blieb. An Unterhalt zahlte ich immerhin noch 346 Euro.

Mittlerweile habe ich eine neue Arbeitsstelle, allerdings auch nur Teilzeit (mit 44 Jahren ist es nicht so einfach, ueberhaupt etwas zu finden, egal, welche Qualifikationen man hat bzw. Berufserfahrung man besitzt - das muss ich niemandem erzaehlen). Mein - auch in Teilzeit arbeitender - Ex-Mann will mich nun zwingen, ganztags zu arbeiten, damit er hoeheren Unterhalt bekommt.

Diese Geschichte nur, um den Vaetern auf Ihrer Seite zu erzaehlen, dass es auch diese Faelle gibt. Ich kann jeden Unterhaltspflichtigen verstehen, der bei der derzeitigen Politik auf die Barrikaden geht - nicht nur die miese Steuerklasse I sondern auch noch diese horrenden Unterhaltsforderungen!!!

Bitte machen Sie weiter so - Sie helfen mit Ihren Informationen einer Menge Menschen!!!

Mit freundlichen Gruessen

Andrea Paul (Name vom väternotruf geändert)

22.10.02

 

 

 


 

VÄTER - Ein Film von Dani Levy

Nach einer Idee von Matthias Matussek und Günther Rohrbach

Marco (Sebastian Blomberg) und Melanie (Maria Schrader) führen eine junge Ehe mit Leidenschaft und Chaos, Alltagsfrust und großer Liebe. Doch zwischen Karrieredruck und verbranntem Frühstückstoast, zwischen Selbstverwirklichung und dreckigen Hemden bleibt die Zärtlichkeit immer mehr auf der Strecke, und dabei nie genug Zeit für ihren 6-jährigen Sohn Benny (Ezra Valentin Lenz).

Alles droht aus den Fugen zu geraten. Als Melanie die Koffer packt, Benny einfach mitnimmt und noch dazu die Scheidung einreicht, trifft Marco eine Entscheidung, die nicht nur sein Leben völlig verändert. Auf ungewöhnliche Art und Weise entdeckt er auf einmal das Vatersein für sich...

Mit VÄTER hat Dani Levy einen lebendigen und tragikomischen Film über ein junges Paar und seine verzweifelte Suche nach Familienglück gedreht. Das moderne Porträt einer Generation, die alles will und dabei stets an ihren eigenen Ansprüchen zu scheitern droht: Denn wie bekommt man Job und Kinder, die Liebe und den Alltag unter einen Hut - ohne sich dabei selbst aufzugeben?! Und welchen Problemen begegnet man erst, wenn sich die Fronten verhärten und eine Trennung unausweichlich wird? Ein hochaktuelles Familiendrama, in dem sich jeder wiederfindet, der schon einmal geliebt und gearbeitet hat.

 

Filmszenen:

http://www.vaeter-aktuell.de

 

Homepage zum Film:

http://www.vaeter-derfilm.de

 

10/2002

 


 

Mutterkomplex

 

Als Komplex bezeichnet man in der Psychologie eine Vereinigung mehrerer gefühlsbetonter Vorstellungen (C.G. Jung), die aus einer Konfrontation von Ich und Umwelt (psychisches Trauma) entstehen und wegen ihrer negativen Gefühlsqualität oft aus dem Bewußtsein verdrängt sind. Komplexe können als Fehlleistungen, Neurose oder Zwangsvorstellung zum Ausdruck kommen. Vgl. Elektra-Komplex, Ödipus-Komplex (aus: Pschyrembel "Klinisches Wörterbuch", 257. Auflage)

 

 

Einen Mutterkomplex können Männer aber auch Frauen haben.

Einen typischen Mutterkomplex erkennt man zum Beispiel daran, wenn ein Mann von seiner Frau erzählt und stattdessen "aus Versehen" sagt "meine Mutter". Dies ist in der Regel noch eine harmlose Variante eines Mutterkomplexes. Etwas schwerer sind dagegen Formen des ewigen Junggesellen, dieser hat in der Regel eine übergriffige, missbrauchende oder gewalttätige Mutter gehabt.

Die schwersten Mutterkomplexe dürften bei schwer gestörten männlichen Sexualstraftätern vorliegen.

 

Surftipp:

 

www.mutterkomplex.de

 


 

 

Bundesarbeitsgemeinschaft Begleiteter Umgang e.V.

www.begleiteter-umgang.de

 

 

 

Kinder im Begleiteten Umgang

 

4. Bundesfachtagung Begleiteter Umgang

06. / 07.12.2002 in Magdeburg

 

Programm

 

 

Freitag, der 06.12.02

 

13.00-13.30 Uhr

Begrüßung der Teilnehmer

 

13.30-14.15 Uhr

Vortrag

Prof. Siegfried Willutzki

Umgang und Umgangsbegleitung

Tendenzen in der Fachdiskussion, Rechtsprechung und Praxis

 

14.15-15.00 Uhr

Diskussion mit dem Referenten im Plenum

 

15.00-15.30 Uhr

Pause

 

15.30-16.15 Uhr

Vortrag

Prof. Dr. Jörg Michael Fegert

Begleiteter Umgang im Kontext innerfamiliärer Belastungssituationen

Innerfamiliäre Gewalt, psychische Erkrankung und Suchterkrankung

 

16.15-17.15 Uhr

Moderierte Arbeitsgruppen

Erfahrungen aus Theorie und Praxis

 

17.15-18.00 Uhr

Plenum

Diskussion der Arbeitsgruppenergebnisse mit dem Referenten

 

 

18.30-20.00 Uhr

BAG Begleiteter Umgang – Mitgliederversammlung

 

 

Samstag, der 07.12.02

09.00-09.45 Uhr

Vortrag

Prof. Dr. Hans Jürgen Schimke

Eine Aufforderung zum Handeln: Kinderrechte im Begleiteten Umgang

Rechtsansprüche im BGB, KJHG und in der UN-Kinderrechtsreform

 

09.45-10.45 Uhr

Moderierte Arbeitsgruppen

Erfahrungen aus Theorie und Praxis

 

10.45-11.30 Uhr

Plenum

Diskussion der Arbeitsgruppenergebnisse mit dem Referenten

 

11.30-12.00 Uhr

Pause

 

12.00-12.45 Uhr

Vortrag

Dr. Michael Stadler

Begleiteter Umgang aus forensisch-psychologischer Sicht

Kriterien und Erfahrungen in US-Programmen

 

12.45-13.45 Uhr

Moderierte Arbeitsgruppen

Erfahrungen aus Theorie und Praxis

 

13.45-14.30 Uhr

Plenum

Diskussion der Arbeitsgruppenergebnisse mit dem Referenten

 


Jörg Fegert

Jörg Fegert ist Professor am Universitätsklinikum Ulm und einer der wenigen verbliebenen Leute aus dem professionellen Bereich, der sich, wenn auch in verdeckter Form für die alleinige elterliche Sorge engagiert. Daher kann es auch nicht verwundern, wenn er immer wieder gern gesehener Gast auf Veranstaltungen von Alleinerziehenden Mütterverbänden ist. So z.B. in der Veranstaltung "Alleinige Sorge - ein Auslaufmodell" des sogenannten "Berlin-Brandenburgisches Bündnis Kindschaftsrecht" am 30.10.2002 in Berlin.

Er scheut sich nicht, dort unter dem Titel "Alleiniges Sorgerecht als Chance für Eltern und Kinder" gemeinsam mit der Rückwärtsfeministin Anita Heiliger, aufzutreten, die bundesweit für ihre väterfeindlichen Positionen bekannt ist. 

"Bischoff, ich kann fliegen, sprach der Schneider von Ulm

Unsinn, der Mensch kann niemals fliegen, spach der Bischoff", heißt es in einem Gedicht von Bertolt Brecht. Auch wenn der Schneider am Boden zerschellte, der Traum vom Fliegen ist wahrgeworden. Genau so eine Selbstverständlichkeit wie das Fliegen wird es mit der gemeinsamen elterlichen Sorge sein, von der die GegnerInnen und ihren intellektuellen ZuarbeiterInnen behaupten, sie wird nicht funktionieren, solange es die Mutter nicht will. 

 Woher das Engagement von Fegert gegen die Gemeinsame Elterliche Sorge kommt, läßt sich wie auch bei andern GegnerInnen nur vermuten. Wahrscheinlich sind es biographische Umstände, die einen Menschen in so abstruse Gedanken bringen, dass ein Kind kein absolutes Recht auf Mutter und Vater und die dazugehörige rechtliche Symbolik hätte.

Möglicherweise lässt sich Fegert auch zu sehr von seinem klinischen Arbeitsfeld schwerstgeschädigter Kinder und Eltern leiten und verallgemeinert dies auf die "normale" Trennung. Vielleicht daher seine Bedenken gegen die Gemeinsame Sorge und gegen Väter. Auch PAS hält Fegert für unsinnig.

Eigenartig sein Beharren auf der "Sicherung des Kindeswohls" bei einer Scheidung. Zum einen deshalb, weil kein Mensch davon Notiz nimmt, wenn sich Eltern ohne formale Scheidung trennen oder erst gar nicht verheiratet sind. Zum anderen, weil es normalerweise keinen Menschen interessiert, wie es anderen Menschen in chronischen Krisen geht. Jeder der sich schon mal am Öffnungstag im Sozialamt aufgehalten hat, oder als Hauptschullehrer in Berlin-Neukölln  unterrichtet, weiss das.

Vielleicht hängt das herausgestellte Interesse am "Kindeswohl" auch mit dem Beweis der eigenen Unabkömmlichkeit (Experte für Kindeswohl) zusammen und zum anderen mit einem Helfern oftmals eigenen Omnipotenzgefühl.

 


 

Mütterzentrum

Wussten Sie schon, dass es in Deutschland ca. 400 Mütterzentren gibt? Von den Jugendämtern, die ja auch häufig verdeckt arbeitende Mütterzentren sind, mal ganz zu schweigen.

Wissen Sie, wieviele Väterzentren es in Deutschland gibt?

Raten Sie mal

a) keins

b) vier

c) vierhundert

 

 

Die Lösung finden Sie hier unten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vier

 

Wissen Sie wieviel von den vier Zentren eine reguläre öffentliche Förderung erhalten, wir verraten es Ihnen gleich. Es ist ein einziges in München, gefördert mit einer halben Personalstelle.

 

Wissen Sie eigentlich wieviel PolitikerInnen von der Verantwortung der Väter schwafeln und nichts dafür tun?

a) zwei

b) zwanzig

c) mindestens eintausend

 

Die Antwort verraten wir hier nicht, aber vermutlich haben Sie richtig getippt.

 

 


 

 

Pressemitteilung der Universität Bremen, 01.10.2002:

Scheidung: Wer sozial schwach ist, sieht sein Kind nicht

Studie der Uni Bremen

Im neuen Scheidungsfilm "Väter" von Dani Levy kämpft Vater Marco darum, seinen Sohn auch nach Trennung und eigenem Fehlverhalten zu sehen ? im Kino letztlich mit Erfolg. Doch im realen Leben steht es um die Rechte der Scheidungsväter eher schlecht. Die Hälfte von Ihnen hat nach Trennung oder Scheidung wenig bis gar keinen Kontakt zu den Kindern. Gerade Männer mit niedrigem Bildungsniveau und geringem Einkommen verlieren die Beziehung zu den Kindern. Diese Ergebnisse gehen aus einer groß angelegten Studie der Bremer Universität über Väterlichkeitserfahrungen nach Trennung oder Scheidung hervor. Das Forschungsteam unter Leitung des Sozialwissenschaftlers Professor Gerhard Amendt vom Institut für Geschlechter- und Generationsforschung im Fachbereich Human- und Gesundheitswissenschaften hat in einer groß angelegten Untersuchung mehr als 3800 Männer über Internet zu ihrer Situation nach der Trennungsphase befragt ? wissenschaftlich weitgehend Neuland, da bisher vor allem die Scheidungserfahrungen von Kindern und Müttern im Forschungsmittelpunkt standen. Scheidungsväter werden in Wissenschaft und Gesellschaft als Randfiguren wahrgenommen.

Die Bremer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind bei ihrer Untersuchung zu aufschlussreichen Ergebnissen gelangt. So wollten ursprünglich 85 Prozent der Männer bei der Sorgerechtsregelung das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Nach der Trennungsphase haben allerdings nur noch 52 Prozent der Väter häufigen, 17,8 Prozent weniger häufigen bis selten Kontakt und 30,2 Prozent gar keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern. Selbst Väter, die ihre Kindern häufig sehen, fühlen sich zu etwa zwei Dritteln von wichtigen Entscheidungen im Leben ihrer Kinder ausgeschlossen. Zwei wesentliche Aspekte sind ausschlaggebend dafür, dass die Lebensgestaltung der Kinder weitgehend ohne ihre Väter stattfindet: Zum einen spielt die soziale Lebenslage der Männer nach der Trennung eine gewichtige Rolle. Zum anderen hängt vieles davon ab, ob die Getrennten fähig und willens sind, auch nach Trennung oder Scheidung noch miteinander im Gespräch zu bleiben.

Die Studie belegt deutlich: Männer in niedrigen Einkommens- und Bildungsverhältnissen laufen am ehesten Gefahr, den Kontakt zu ihren Kindern zu verlieren. Männer, die über ein relativ hohes Einkommen und eine höhere Bildung verfügen, berichten eher über häufige Kontakte zu ihren Kindern.

Stark eingeschränkte soziale und finanzielle Möglichkeiten kombiniert mit der psychischen Ausnahmesituation der Trennung verschärfen dagegen die Lebenslage dieser Väter. Bei ihnen kann deshalb das gesamte Gefühlsleben so

sehr unter den Einfluss der Trennungskrise geraten, dass ihre Handlungsfähigkeit zeitweise eingeschränkt wird. Sie sind dann auch nicht mehr in der Lage, Hilfsangebote zu nutzen, die auf Kommunikation beruhen.

Dazu gehören Beratung, Psychotherapie oder auch Unterstützung von Freunden.

Bezeichnend für diese Männer ist, dass sie sich in der Trennungssituation machtlos fühlen, und zwar sehr viel häufiger als andere Männer Die Trennungssituation weitet sich dann zu einer existenziellen Bedrohung aus ? ein Teufelskreis, der zu Isolation, Einsamkeit und mitunter Suchtverhalten führt.

Die Befragung hat gezeigt, dass es den Männern, die die Verantwortung für ihren Teil an der Trennung oder Scheidung mit übernehmen, viel leichter fällt, auch eine gestaltende Haltung während der Trennungsphase zu beziehen.

Die Gefahr für Männer in der Trennungsphase in eine passive Position zu geraten, scheint allgemein jedoch groß zu sein. Denn über die Hälfte der Befragten gaben an, sich in den Konflikten mit der Frau eher machtlos zu fühlen. Und sie meinten deshalb auch, nichts tun zu können.

Ob Männer eher gestalterisch oder eher passiv die Trennung durchlaufen, zeigt sich auch daran, ob sie die Kinder über die bevorstehende Scheidung informieren oder ob sie diese unangenehme ?Nachricht? lieber der Mutter überlassen. Männer, die den Trennungswunsch aktiv mitgetragen haben, waren auch häufiger daran beteiligt, ihren Kindern die bevorstehende Scheidung mitzuteilen. Männer, die die Scheidung nicht wollten, haben sich nicht daran beteiligt, den Kindern den schweren Schritt mitzuteilen. Wo die Männer gemeinsam mit ihren Partnerinnen den Kindern sich gegenüber verantwortlich fühlen, leiten sie bereits eine gemeinsame Elterlichkeit trotz des Verlustes der Liebesbeziehung ein ? für die Kinder ein wichtiges positives Zeichen.

Wenn dies wirklich gelingt, dann können die Getrennten auch weiterhin als Elternpaar mit den Kindern selbst in schwerer Zeit miteinander reden. Und es zeigt sich, dass überdurchschnittlich viele Männer, die die gemeinsame Elterlichkeit aufrecht erhalten, auch über häufigen Kontakt zu ihren Kindern berichten und dass sie weiterhin wichtig und verantwortlich für die Erziehung ihres Kindes bleiben. Das wollen nach den empirischen Daten der Bremer Untersuchung die meisten Männer.

 


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