Väternotruf

März 2003


 

 

 

 

 

Große zentrale bundesweite Väterdemo

am 14. Juni 2003 ab 12:00 Uhr in Berlin

 

-> Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall auch bei nichtehelichen Kindern

-> Umgangsverweigerung ist eine strafbare Handlung

-> Schnelle Entscheidungen zum Wohl der Kinder

-> Hälftige Kinderbetreuungszeit als Chancengleichheit

-> Konsequente Gleichstellung im Familienrecht

 

Aus allen größeren Regionen sind Busse geplant, Fahrtgemeinschaften werden vermittelt, in Berlin bestehen Übernachtungsmöglichkeiten.

Bitte unbedingt teilnehmen, frühzeitig anmelden und mithelfen!

 

 

Weitere Infos:

Hotline 01805 - 120 120

WEB www.demo.vafk.de

 

nächste VAfK-Ortsgruppe

 

 

Bundesverein "Väteraufbruch für Kinder e.V.", Palmental 3, 99817 Eisenach,

Tel. 01805 - 120 120, Fax 06627 - 91 48 37

eMail info@vafk.de

WEB: www.vafk.de

 

Aktions-Spendenkonto: Sozialbank Hannover, BLZ 251 205 10, Kto. 8443 602

 

 

 


 

 

http://www.swr.de/nachtcafe/

 

DIE REDAKTION BEHÄLT SICH VOR, AUF AKTUELLE ENTWICKLUNGEN MIT EINER THEMENÄNDERUNG ZU REAGIEREN. WIR BITTEN UM IHR VERSTÄNDNIS.

 

Kampf ums Kind - Wenn Eltern sich trennen

 

Sendung am:

28.03.2003

 

„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr." Ob Wilhelm Busch damals auch schon an die vielen Männer gedacht hat, denen die Erfüllung ihrer Vaterrolle nach einem erbitterten Streit mit der Mutter unmöglich gemacht wird? Oder dachte er vor allem an die vielen flüchtigen Väter, die sich sogar um Unterhaltszahlungen drücken? Heute jedenfalls stellt sich bei allen zwischenmenschlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen vor allem eine Frage: Geht der Kampf ums Kind nicht immer auch auf Kosten des Kindes?

 

Die Gäste:

 

Matthias Matussek

Sein Kampf ums Kind fand gleich an zwei Fronten statt. Der 48-jährige „Spiegel"-Journalist ließ nicht nur einiges Geld und viel Energie in die Sorgerechtsstreitigkeiten um seinen Sohn fließen. Mit seinem Buch „Die vaterlose Gesellschaft" setzte er sich auch mit deutlichen Worten für die von ihm so genannten „entsorgten Väter" ein. Der umkämpfte Sohn hat mittlerweile wieder beide Eltern um sich – Matussek lebt mit Frau und Kind in Rio de Janeiro.

 

Edith Schwab

Die Vorsitzende des Verbands Alleinerziehender Mütter und Väter e.V., prozessierte im Namen ihres Landesverbandes gegen Matusseks Buch. Ihr Vorwurf: Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede. Die 53-jährige Fachanwältin ist selber allein Erziehende und sieht weniger die Väter in der Opferrolle. Denn, so sagt sie, nur ein Drittel der allein erziehenden Mütter bekommen ausreichend Unterhalt von den Vätern.

 

Hera Lind

Die Autorin weiß, wie wichtig es ist, die Beziehungs- und Elternebene auseinander zu halten. Obwohl ihre privaten Angelegenheiten ein großes Thema für die Öffentlichkeit waren, hat sie nach der Trennung vom Vater ihrer vier Kinder ein Modell gefunden, das ein reibungsloses Familienleben ermöglicht, denn: „Gekränkte Eitelkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden."

 

Wera Fischer

Dass die Eltern die eigenen Interessen zurückstellen und das Wohl des Kindes wieder in den Mittelpunkt rücken, steht auch im Zentrum der Arbeit von Wera Fischer. Als Verfahrenspflegerin und so genannte „Anwältin des Kindes" ist sie immer zwischen den Fronten und vertritt in Sorgerechtsfällen die Interessen des Kindes. Aus Erfahrung sagt die 52-jährige Familientherapeutin: „Das Kind zu instrumentalisieren passiert leicht, meist aus der Angst heraus, es zu verlieren."

 

Christiane Lops

Ihre Kinder wurden nach der Scheidung von ihrem Mann an einen geheimen Ort in die USA entführt. Während der verzweifelten Suche nach ihren beiden Töchtern hatte sie alles aufgegeben, nur die Hoffnung nicht. Nach zweieinhalb Jahren fand sie die beiden, erkämpfte vor Gericht das Sorgerecht und lebt seitdem mit ihnen in Deutschland. Rückblickend sagt die 42-Jährige, die sich heute im „Committee for Missing Children" engagiert: „Mit den Jahren war ich zu allem bereit. Da ist man in einem Zustand jenseits von

Gut und Böse."

 

Peter Walcher

Für den 41-jährigen Mediziner wurde der Kampf um seine Kinder existenziell, als er sich dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ausgesetzt sah. Ein Gutachten hat ihn inzwischen rehabilitiert, doch um näher bei seinen Kindern sein zu können, musste er eine Menge investieren: Er hat den Wohnort und den Arbeitsplatz gewechselt, hat seine Freunde zurückgelassen, hat eine Beziehung beendet. Walcher sagt: „Manchmal bin ich sehr deprimiert und merke, dass der Kampf nie aufhören wird."

 

An der Bar: Manfred Kuch

Er hat den Kampf am eigenen Leib erfahren. Sein Vater wollte unbedingt das alleinige Sorgerecht. Er kennt die Gespräche auf dem Jugendamt, er kennt die Gänge zum Gericht, er kennt die Instrumentalisierung durch die Eltern. Heute weiß er, welche Folgen diese Auseinandersetzungen für die Kinder hat. Trotzdem kämpft auch er um seine eigenen Kinder – seine Partnerin hatte ihn zusammen mit den gemeinsamen Kindern verlassen. Seine bittere Erkenntnis: „Aufgrund meiner eigenen Erfahrung bin ich davon überzeugt, dass Scheidungskinder fürs Leben gekennzeichnet sind."

 

 


 

 

 

Der Wilde Westen fängt gleich hinter Hamburg an, nämlich in Bad Segeberg. Karl May hätte seine Freude dran. Wer es nicht glaubt, der lese selbst.

 

Post von Wildwestopfern an den Väternotruf

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann hat zwei Kinder aus einer früheren Ehe und kann leider momentan keinen Unterhalt für die Kinder zahlen. Er möchte wirklich gerne zahlen, doch zur Zeit kommen wir selbst gerade so über die Runden. Mein Mann ist selbstständig und die Geschäfte laufen zur Zeit sehr schlecht. Eventuell muß er Konkurs anmelden. Aber er hat dem Jugendamt vor zwei Jahren und nochmal von sich aus Ende letzten Jahres seine Verhältnisse offen gelegt, aber nie eine Berechnung bekommen. Keine Aufforderung zu zahlen oder ähnliches. Nun hat das Jugendamt, zuständig ist das Jugendamt Segeberg, die jetzt fällig gewordene Wohnungsbauprämie, die bei uns komplett in die Hausfinanzierung eingeplant ist und direkt an die LBS geht, gepfändet. Ich weiß gar nicht, ob das überhaupt geht. Aber es ist ja leider passiert. Es existiert kein Urteil, kein Titel, nichts. Und die haben einfach das Geld an das Jugendamt gezahlt. Uns fehlt es jetzt natürlich und wir haben nun mal nichts. Darf das Jugendamt ohne Berechnung, ohne vorherige Information das einfach tun?

Ich danke im voraus für ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ramona Berndt (Name geändert), 17.03.2003

 

 

Antwort vom Väternotruf an Frau Berndt

 

Rückmeldung von Frau Berndt

Vielen Dank für ihre Information. Mein Mann hat jetzt eine Anwältin eingeschaltet. und zu Ihrer Information, vielleicht ist dies ja auch interessant für Sie: es existiert tatsächlich kein Urteil, kein Titel. Die Anwältin ist sofort tätig geworden und meinte nur, daß die Jugendämter ja wohl immer dreister werden. Das Jugendamt Segeberg hat nun zehn Tage Frist das Geld zurück zu überweisen, andernfalls wird geklagt samt Schadenersatzforderungen.

Ramona Berndt (Name geändert), 20.03.03

 

 

Antwort vom Väternotruf an Frau Berndt

 

 

Rückmeldung von Frau Berndt

 

 

Ja wir sind einverstanden unsere Geschichte anonym zu veröffentlichen. Hierzu noch eine Korrektur: Es handelt sich natürlich nicht um die Wohnungsbauprämie, wie ich versehentlich geschrieben hatte, sondern um die Eigenheimzulage, die mein Mann jährlich bekommt, übrigens auch für meine Kinder aus früherer Ehe und die voll in die Hausfinanzierung läuft. Diese wurde durch Sperrvermerk beim Finanzamt durch das Jugendamt Segeberg einfach dorthin geleitet. Der Sperrvermerk wurde übrigens schon Oktober 2002 vom Jugendamt veranlaßt ohne meinen Mann darüber zu informieren und ohne jegliche Rechtsgrundlage. Ja leben wir denn in einem Wild-West-Staat?

Gruß

Ramona Berndt (Name geändert), 24.03.2003

 

 

 


 

 

 

Elternsuche

 

Diese Meldung hat mich doch auch selbst verblüfft.

http://www.elternsuche.de/kriegskind1.htm

 

Jeder neue Fall zeigt mir, daß kein Mensch uninteressiert ist, woher seine Wurzeln Stammen. Es gibt keine glaubwürdige Aussage über ein echtes Desinteresse !

es grüßt Knut W. Schlanert

 

26.3.2003

 

 


 

 

 

"Mütter und Söhne

Wege zu einem entspannten Miteinander"

 

 

Brigitte und Kai Biermann

 

Ch. Links Verlag

März 2003

ISBN 3-86153-291-3

 

www.linksverlag.de

 

 

 

 


 

 

 

„Ganz der Papa?“

Wir von AZ Media TV suchen für die RTL Sendung „Die große Reportage“ (immer sonntags nach Spiegel TV) Väter von Kuckuckskindern. Sie sind Sich nicht sicher, ob Sie der leibliche Vater Ihres/r Kindes/r sind? Sie haben Interesse bei der Reportage mitzuwirken? Dann würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Sich melden unter:

ines.ruechel@azmedia.de

 oder 0221/888 12-318

 

22.03.2003

 

 


 

 

 

 

 

 

"Unerlaubte DNA-Gutachten zur Feststellung der Abstammung - Eine rechtliche Grauzone"

Prof. Christian Rittner, Natasche Rittner

in: "Neue juristische Wochenschau", 2002, H 24

 

Nachtigall, ich hör dir trapsen, wie der waschechte Berliner sagt. Daran muss man denken, wenn man den Aufsatz von Christian Rittner, der Leiter eines "Institutes für Rechtsmedizin" in Mainz und Professor an der Universität Mainz ist. 

"Unerlaubt" stellt der Mainzer Professor fest (ist er gar eines der Mainzelmännchen?)  - und was unerlaubt ist, das bestimmt offenbar er.

Man kann wohl davon ausgehen, dass Professor Rittner und seine Frau oder Tochter gleichen Familiennamens auch ein kommerzielles Interesse daran haben, dass die unliebsame Konkurrenz der aus dem Boden sprießenden privaten Vaterschaftstestlabore auf Bonsaigröße zurückgestuft oder am besten ganz verboten werden. Und da holt dann Christian Rittner schon mal ganz groß aus, von wegen "Berücksichtigung des Grundgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der ZPO". Keinen Menschen interessiert das Grundgesetz, wenn nichtverheiratete Vätern und ihre Kinder beim Sorgerecht diskriminiert werden. Nur dann, wenn Männer klären wollen, ob sie auch tatsächlich die Väter sind, dann fuchteln plötzlich Leute mit dem Grundgesetz herum, denen ansonsten ziemlich schnuppe ist, was da drin steht oder nicht.

 

Fakt ist eins. Wenn ein rechtlicher Vater ein verschnupftes Taschentuch seiner mutmaßlichen Tochter an ein privates Labortest schickt, ist das sein gutes Recht, denn er ist ja der rechtliche Vater. Schließlich kann auch die Mutter verschnupfte Taschentücher an die Tante nach Amerika schicken und kein Mensch nimmt daran Missfallen, außer die solcherart beschenkte Tante in Amerika vielleicht selbst.

Die Bundesregierung ist immer schnell zur Stelle, wenn es gilt den Datenschutz abzubauen. Thomas Gottschalk könnte aber getrost darauf wetten, dass die Bundesregierung es hier mal anders macht. Ist das Mutterwohl gefährdet und nichts anderes stellt ja der Versuch eines rechtlichen Vaters dar, die Abstammung zweifelsfrei zu klären, dann ist die mutterwohlorientierte Bundesregierung auf den Plan gerufen. Dann wird mal kurzerhand den Laboren ihre Arbeit beschnitten. Die dafür notwendigen Gesetze werden binnen Monatsfrist aus dem Boden gestampft und von den Abgeordneten im Bundestag haben sowie die wenigsten Ahnung vom Kindschaftsrecht und so gilt eine Verabschiedung als sicher. Die Lobby der staatlich (gerichtlich) finanzierten Abstammungslabore kann aufatmen, die Gefahr ist gebannt. Kinder wachsen weiter in Unkenntnis ihrer wahren Abstammung auf, Scheinväter zahlen weiterhin für Kuckuckskinder, die Seitensprungmütter sind´s zufrieden. Grauschleier legt sich wieder aufs deutsche Land.

 

 

 

 

 


 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang habe ich Ihnen die Termine des Väterzentrums Hamburg mitgeschickt und möchte Sie bitten, diese in Ihrer Zeitung zu veröffentlichen (Veranstaltungstipps und online). Falls Sie Fragen haben können Sie mich unter 040/39908539 erreichen. Besonders möchte ich auf das Vater-Kind Festival am Vatertag (29.5) 2003 hinweisen ( www.vatertag-hamburg.de  ), dass gleichzeitig die Auftaktveranstaltung einer großen Väterkampagne ist (näheres folgt). Informationen zm Vätrzentrum erhalten Sie auch unter www.vaeterzentrum-hamburg.de

 

Vielen Dank und herzliche Grüße

Volker Baisch

Geschäftsführer Väterzentrum Hamburg e.V.

 

 


 

 

 

"Die Ermittlung des Kindeswohls im Gerichtstermin"

Ernst Spangenberg

in: "Zentralblatt für Jugendrecht", 3/2003, S. 100-101

 

Spangenberg zeigt an drei kurzen Fallbeispielen wie Richter auch arbeiten können. Nämlich nicht auf den erbittert vorgetragen  Streitvortrag der Eltern zu bauen und auch nicht auf die Lektüre meterdicker Gerichtsakten und Gutachten, sondern auf kurze und prägnante Weise den unmittelbaren Kontakt aller wichtigen Beteiligten im Gericht herzustellen.

Dies schließt die katastrophale Unsitte von Familienrichtern und gelegentlich wohl auch Gutachtern aus, bei Umgangsabbruch zwischen Kind und einem Elternteil keinen Kontakt zwischen dem Kind und diesem Elternteil herzustellen und sich ein eigenes Bild zu machen.

Es ist zu merken, Spangenberg hat sich vertraut gemacht mit lösungsorientierten Verfahren wie Familientherapie und Mediation. Dies wäre auch anderen Familienrichter/innen dringend zu wünschen. Doch da steht wohl die Bundesjustizministerin davor, die jedem Familienrichter zugesteht, sich nicht weiterbilden zu müssen und statt dessen auf Kosten der Steuerzahler/innen das Recht auf Dummheit in Anspruch nehmen zu dürfen.

 


 

 

Anhörung im familiengerichtlichen Verfahren

 

§ 52 FGG (Hinwirken auf Einvernehmen. Aussetzung)

(1) In einem die Person eines Kindes betreffenden Verfahren soll das Gericht so früh wie möglich und in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken. Es soll die Beteiligten so früh wie möglich anhören und auf bestehende Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und –dienste der Träger der Jugendhilfe insbesondere zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung hinweisen.

(2) Soweit dies nicht zu einer für das Kindeswohl nachteiligen Verzögerung führt, soll das Gericht das Verfahren aussetzen, wenn

1. die Beteiligten bereit sind, außergerichtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, oder

2. nach freier Überzeugung des Gerichts Aussicht auf ein Einvernehmen der Beteiligten besteht; in diesem Fall soll das Gericht den Beteiligten nahelegen, eine außergerichtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

(3) ...

 

 


 

 

 

Qualitätssicherung in der familiengerichtlichen Anhörung

Die Qualität einer guten familiengerichtlichen Anhörung der Beteiligten fängt schon mit der Sitzposition an. Offenbar ist dies vielen Familienrichtern nicht bekannt. Wahrscheinlich haben sie dies in ihrem Jurastudium auch nicht gelernt und später waren sie der Meinung, schon alles zu können und nur noch die "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" FamRZ lesen zu brauchen, um sich auf der Höhe der Zeit zu halten. Dies hat teilweise katastrophale Folgen für die Wirksamkeit der Familiengerichte. Das was Familienrichter den Eltern im Sorgerechtsstreit vorwerfen, nämlich nicht kommunizieren zu können, und was häufig zum Sorgerechtsentzug für einen Elternteil, meist dem Vater führt, praktizieren die Richter/innen selber ohne dabei rot zu werden oder vor Scham in den Boden zu versinken. Würde man den selben Maßstab an sie legen, den sie an Eltern legen, so müssten diese Richter gekündigt werden.

 

 

 

1. Fehler:

An einigen Familiengerichten ist es üblich, dass der/die Richter/in über den geladen Beteiligten thront. Dies ist kommunikationspsychologisch kontraproduktiv, schützt aber Richter mit schwachen Selbstbewußtsein und fehlender kommunikativer Kompetenz. sich in die persönliche Begegnung mit den Beteiligten geben zu müssen. Die Beteiligten erleben dadurch den Richter als eine feindliche Instanz, vor der sie sich innerlich schützen müssen.

 

2. Fehler

Die geladenen Eltern sitzen sich nicht in direkten Augenkontakt gegenüber. Die Sprachlosigkeit der Eltern im täglichen Leben findet dadurch ihre Fortsetzung im Gerichtssaal. Schwarz-Weiß Denken und ausgiebige Projektionsbildung der Eltern sind die Folge.

 

3. Fehler

Statt die geladenen Eltern abzufragen, werden vom Richter  ausschließlich deren Anwälte abgefragt, die naturgemäß gar nicht wissen können, was ihre Mandaten bezüglich des anderen Elternteils für Interessen haben und statt dessen stereotype Leerformeln zum besten geben. .

 

 


 

 

 

Titel: Sorgerecht - der Kampf um die Kinder.

Am Freitag den 21.03.03 gegen 21 Uhr wird die Sendung im Fernsehen Südwest 3 Saar3 und alle dritte Fernsehprogramme zu sehen sein.

Anwesende auf dem Podium:

Peter Walcher, Väteraufbruch Stuttgart

Vera Fischer: Anwalt des Kindes, Sinsheim.

Matthias Matussek:Spiegel Reporter/Autor(die vaterlose Gesellschaft)

Hera Lind: Autorin/Mutter von 4 Kindern.

Frau Loop:Mutter von zwei Kindern die entführt wurden.(und wieder bei Ihr sind)

Frau Edith Schwab Rechtsanwältin für Trennung und Scheidung. Vorsitzende von VAMV.

Moderator:

Wieland Backes

Gäste im Hintergrund:

Georg Kafousias:Autor und Vater einer entführten Tochter die nach 16 Jahren zu ihm kam, Saarbrücken.

Georg Nassos, Künstler,Vater von Sofia, gekidnappt von Stuttgart nach Düsseldorf. Buch: "ein Vater gibt nicht auf" von Karin Jäckel.

http://www.swr.de/nachtcafe/

 


 

 

Es ist nicht alles Gold, was glänzt

diese alte Spruchweisheit gilt es auch im Bereich des Kindschafts- und Strafrechts zu beherzigen. So z.B. auch beim Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs.

 

Empfehlenswert zu diesem Thema der Aufsatz

"Die Borderlinestörung als Quelle (nicht)- intentionaler Falschaussagen"

Böhm, Meuren, Storm-Wahlich

 

in: "Praxis der Rechtspsychologie" 11/2002, S. 209-223

 

 

 


 

 

EINLADUNG

Podiumsdiskussion Friedrich-Ebert-Stiftung

 

„Was vom Tage übrigbleibt“ - Väter zwischen Kindern und Karriere

 

Einladung Dienstag, 18.3. 2003

18.00 bis 20.30 Uhr

Forum Politik und Gesellschaft

Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin

Hiroshimastr. 17

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Um Anmeldung wird gebeten:

Tel: 26935 834

Fax: 26935 858

Email: gabriele.Bruns@fes.de

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„Was vom Tage übrigbleibt“- Väter zwischen Kindern und Karriere

Noch immer werden die Rollen in Deutschland aufgeteilt: Der Mann verdient das Geld und die Frau betreut die Familie. Im Zuge der gesellschaftlichen Veränderung aber weichen diese alten Muster langsam auf. Auch Frauen verdienen Geld für die Familie, und auch Männer wünschen sich mehr Zeit für den Nachwuchs. Und auch für sich selbst.

Der Modebegriff „work-life–balance“ wirbt für ein neues Gleichgewicht: Beruf auf der einen und Privatleben auf der anderen Seite. Das heißt also, dass nicht nur Frauen mehr Möglichkeiten im Berufsleben brauchen, sondern dass auch Männer die Chance auf mehr Privatleben anstreben.

Unter dem Stichwort Flexibilität ist das „Balance-Konzept“ sogar bereits bis in die Führungsetagen großer Wirtschaftsunternehmen vorgedrungen. Auch die Gewerkschaften propagieren den Vater mit Beruf.

Selbst die politischen Rahmenbedingungen sehen auf den ersten Blick gut aus: Die Erziehungszeit kann von beiden Elternteilen genutzt werden. Teilzeitjobs bieten neue Möglichkeiten für Frauen und Männer. Auch der angestrebte Ausbau der Ganztagsbetreuung soll Eltern mehr Raum für ein flexibleres Arbeitsleben geben.

Dennoch: Trotz besserer Möglichkeiten hat sich das Verhalten der Männer bisher kaum verändert. Denn die Hemmschwelle, sich in der Arbeitswelt als Vater zu bekennen und auch entsprechend zu verhalten, ist hoch.

Wir fragen: Welche Anreize müssen geschaffen werden, damit Männer nicht nur auf Karrieresprünge, sondern auf Lebenserfolg in Beruf und Familie setzen? Gibt es Beschäftigungsmodelle, die einen Rollenwandel zur Folge haben? Wie gehen Unternehmen damit um? Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat die Politik? Muss vielleicht die Elternzeit bei kürzerer Dauer höher dotiert werden, damit auch Männer sie wahrnehmen? Gibt es so was wie eine neue Vaterrolle? Und: Was sagen die Väter dazu?

Wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion.

 

Programm

Dienstag, den 18.3.2003, Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin, 18-20.30 Uhr

18.00 Begrüßung: Dr. Gabriele Bruns, Vorsitzende der Friedrich-Ebert-Stiftung

Musikalische Einführung: Anna Fonell

Podiumsgäste:

Christel Humme, MdB und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familie, Frauen und Jugend der SPD- Bundestagsfraktion

Anke Domscheit, Seniorberaterin, Accenture, Berlin

Thomas Gesterkamp, Vater und Autor von „gutesleben.de“- Die neue Balance von Arbeit und Liebe“

Walter Lochmann, ver.di, Projekt „Vater und Beruf“

Harald Rost, Soziologe, Staatsinstitut für Familienforschung, Bamberg

 

Moderation: Heide Oestreich, Redakteurin, TAZ-Die Tageszeitung

Gemeinsamer Ausklang im Bistro der Friedrich-Ebert-Stiftung

 

 

 

Kommentar vaeternotruf.de:

 

Wenn die Friedrich-Ebert-Stiftung in ihrem Einladungstext schreibt: "Trotz besserer Möglichkeiten hat sich das Verhalten der Männer bisher kaum verändert. "

so sollte mensch von der SPD sich mal zuerst an die eigene Nase fassen. Wie man am Titel von Christel Humme, MdB und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familie, Frauen und Jugend der SPD- Bundestagsfraktion, erkennen kann, kommt das Wort Männer in ihrem langen Namen gar nicht vor.

Und dass die SPD in Sachen gesetzliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter wie auch die anderen großen männerfeindlichen Parteien, im Glashaus sitzt, sollte sie zum Nachdenken anregen, ob sie mit Steinen nach Vätern (Männern) werfen will.

 

 


 

Väterdemonstration in Berlin

 

Hallo, liebe Mitstreiter,

für den 28.6.03 plante der Väteraufbruch eine große Demo in Berlin. Näheres zum Aufruf und den Forderungen unter www.demo.vafk.de

Während die verschiedenen bundesweiten Aktionen in den letzten Jahren immer zwischen 50 und 150 Teilnehmern lagen, möchten wir diesmal wirklich eine umfangreiche Demo mit mindestens 1000 Teilnehmern auf die Beine stellen. Dazu laden wir alle anderen Gruppen ein, sich aktiv daran zu beteiligen. Hiermit daher eine erste Info.

Der geplante Termin wird möglicherweise noch einmal auf den 14.6.03 verschoben, da an diesem Termin in Spanien, Italien, Niederlanden, England, Schottland und Amerika gleiche Aktionen laufen. Schweiz und Schweden sind im Gespräch. Es wäre natürlich charmant, wenn wir sagen können "in aller Welt demonstrieren heute Väter". Die Entscheidung fällt kurzfristig in den kommenden Tagen.

Als erstes möchten wir die Namen der Vereine mit auflisten, die sich mit dieser Aktion solidarisch erklären. Diese Gruppen werden wir dann ebenfalls in die Auflistung im Internet einfügen. Dazu erbitten wir daher kurzfristig Eure Zustimmung. Bitte gebt auch Eure URL an, damit wir einen Link darauf legen können.

Bitte leitet diesen Aufruf auch an einzelne lokale Gruppen weiter, die hier nicht im Verteiler standen.

Organisatorische Details folgen in Kürze. Die oben erwähnte WEB-Seite wird regelmäßig aktualisiert. Busse und Fahrtgemeinschaften können in wenigen Tagen automatisch Online vermittelt werden. Das Orga-Forum ist für aktive Mitarbeiter gedacht. Wer also sich an der Vorbereitung auch inhaltlich beteiligen will, trage sich bitte ein. Bitte so mit Namen, daß wir wissen, wer es ist,da wir die Anmeldungen freischalten müssen. Dieses Orga-Forum soll bewußt nicht ganz öffentlich geführt werden.

Wir hoffen auf eine rege Beteiligung. Gerade nach dem BVerfG, jetzt müssen es MINDESTENS 1000 Teilnehmer sein.

MfG

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder

Tel. 06627 - 91 50 434, Fax 91 48 37

meyer-spelbrink@vafk.de

 

kostenloses Abo Newsletter: http://www.vafk.de/newsletter.htm

 

 

 


 

 

Pflegemutter - es geht auch anders, doch so geht es auch.

Bertolt Brecht, Dreigroschenoper

 

 

Treibende Kraft der Kinderschänder-Bande, die den fünfjährigen Pascal missbraucht und ermordet hat, war eine heute 50jährige Kneipenwirtin. Das ist per se noch keine Sensation. Aber dass so eine Dame dann auch noch vom Saarbrücker Jugendamt als Pflegemutter eingesetzt worden ist, scheint dann doch einige Urteile von oft auch mit Hilfe der Jugendämter entsorgten Vätern über diese Institutionen und ihr hausinternes Frauen- und Mütterrecht nachhaltig zu bestätigen.

http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel4698.php

 

Die Nachricht, dass die Kinderschänderin obendrein auch Jugendschöffin am Saarbrücker Amtsgericht gewesen ist, fand in einigen Medien erstaunlich wenig Beachtung.

http://www.sol.de/szimnetz/themendestages/2825,269775.html

 

11.03.03

 

 


 

 

"Die Neuregelung der zivilrechtlichen Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für ein unrichtiges Gutachten"

Wolfgang Leesting in: "Recht & Psychiatrie", Heft 4, 2002, S. 224-228

 

 


 

 

"Kampf ums Kind - Wenn Eltern sich trennen"

21.März 2003

http://www.wirbelwind.de/medien/tv/swr/swr-21032003.html

 

 


 

 

Behutsames Reparieren nach Hertas Justiz-Wirbelsturm

Die neue Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zeigt Vorsicht und Kooperationsbereitschaft

Es soll immer noch Leute geben, die ihren Namen nicht kennen: Wie heißt doch gleich die Nachfolgerin von Herta Däubler-Gmelin? Sie heißt Brigitte Zypries und ist jetzt mehr als 130 Tage im Amt. Es mag sein, dass einige ihren Namen auch nach weiteren 100 Tagen nicht präsent haben werden. Denn das Reformprogramm der neuen Bundesjustizministerin ist bescheiden und relativ unspektakulär. Brigitte Zypries scheint Rechtspolitik und Justiz ein wenig Ruhe gönnen zu wollen nach dem Wirbelsturm mit Namen Däubler-Gmelin.

Nicht wenige der Richter von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht, die zahlreich zum Besuch der Ministerin bei der Justizpressekonferenz in Karlsruhe erschienen waren, haben das wohl eher positiv vermerkt. Die großen Justizreformen der letzten Jahre - neue Strafrahmen und die umstrittene Zivilprozessreform - haben der Justiz viel Arbeit gemacht, und es ist darin wahrlich nicht jede Bestimmung gelungen. Sie werde die Auswirkungen der Zivilprozessreform jetzt wissenschaftlich überprüfen lassen und dabei mit Richterbund und Anwaltsverein zusammenarbeiten, versprach Brigitte Zypries. Einige besonders augenfällige Fehler will sie gleich reparieren.

Wie überhaupt bei dem, was sie mit reicher Detailkenntnis als Programm der nächsten Monate vorträgt, oft die Worte "überprüfen" und "entschlacken" vorkommen. Ein wissenschaftliches Gutachten zur Telefonüberwachung will sie zum Anlass nehmen, dafür zu sorgen, dass Polizei und Richter hier nicht übers Ziel hinausschießen. Zudem arbeitet ihr Haus am Entwurf eines "Justizmodernisierungsgesetzes", in dem ärgerliche Verfahrensklippen im Zivilprozess gesammelt und ausgeräumt werden sollen.

Es gibt aber auch programmatische Reformvorhaben, die Brigitte Zypries am Herzen liegen. In Karlsruhe kündigte sie an, den Opferschutz im Strafverfahren weiter stärken zu wollen, zum Beispiel durch mehr Möglichkeiten zur Videovernehmung. Auch die geplanten Strafrahmenverschärfungen bei Kindesmissbrauch sind ihr Herzenssache. Angegriffen wird das Reformprojekt vor allem wegen der geplanten Anzeigepflicht, die nach Ansicht von Kinderschutzzentren dazu führen werde, dass noch mehr vertuscht wird und Kinder sich noch weniger offenbaren. Zypries hat auf diese Kritik reagiert und möchte mehr Entschuldigungs- und Ausnahmetatbestände einführen als ursprünglich vorgesehen. Im Prinzip will sie aber an dem Plan festhalten, die Nichtanzeige von Kindesmissbrauch künftig mit bis zu fünf Jahren Haft zu bestrafen: Die Gesellschaft solle "zum Hingucken bewegt" werden.

Die Ministerin war Ende der Achtziger einmal als wissenschaftliche Mitarbeiterin des Bundesverfassungsgerichts tätig. Doch ihre Karriere hat sie nicht in der Justiz, sondern in der Politik gemacht: als Staatssekretärin zunächst im niedersächsischen Sozialministerium und dann im Bundesinnenministerium, wo sie für ihr Organisationstalent bei der Hilfe für die Flutopfer viel Lob erntete.

Die politische Karriere hat Zypries bis jetzt noch nicht dazu verführt, bei jeder Gelegenheit in nichtssagenden "Politsprech" zu verfallen. In Karlsruhe gibt sie sich sachlich und vor allem sehr offen für Rat aus der Praxis. "Lernfähigkeit ist kein Zeichen von Schwäche", sagt sie. Und bekommt von den anwesenden Richtern einen befreiten Applaus. Einen solchen Satz hätte man von Herta Däubler-Gmelin nicht gehört.

Von unserer Redakteurin: Kerstin Witte-Petit

08.03.2003

http://www.ron.de/osform/cms_osmm?articleName=HERMES:20030308:3655114&template=templates/cms_osmm/recherche/welt/rhp/meldung.oft

 

 


 

 

Im Namen des Volkes

Im Namen des Volkes ist eine offenbar immer noch gängige Redeformel an den Gerichten. Dabei ist wohl jeden klar, dass die Urteile natürlich nicht im Namen des Volkes getroffen werden, weil 

a) der Verurteilte ja auch zum Volk gehört und sich wohl nicht selber aburteilen wird

und 

b) Richter nicht durch das Volk gewählt werden, sondern von Dienstvorgesetzten eingestellt und gegebenenfalls auch von ihnen befördert werden. 

 


 

 

Amtsgericht

Hammelsgasse 1

60313 Frankfurt am Main

mit Fernablichtung

über 069-1367-2030

 

Ro 3-03-1

In Sachen

StA./.Plantiko

920 B – Cs 6100 Js 208833/02 – 1055

5/27 Qs 62/02

 

Gelsenkirchen 12.3.2003

 

Zu obigen Aktenzeichen erhielt ich ein Schreiben des Beschuldigten. Ich erfuhr, dass ein Richter behauptete er habe "Im Namen des Volkes" geurteilt.

Dem muß ich wiedersprechen. Niemals hat in Deutschland das Volk einen Richter gewählt. Somit fehlt jedem Richter die Volkslegitimation um "Im Namen des Volkes" zu urteilen. Für meine Person erkläre ich ausdrücklich, dass der Kreistagsabgeordnete und Richter, Manfred Gönsch (SPD), nicht legitimiert und daher auch nicht befugt ist, Urteile in meinem Namen zu erlassen. Der Richter / die Richterin hat daher bei zukünftigen Urteilen die Behauptung

"Im Namen des Volkes"

zu unterlassen, oder durch den Zusatz

"Jedoch nicht im Namen von Bernd Schreiber"

zu ergänzen.

Jede Mißachtung meines bzw. des Volkes Willen betrachte ich daher als absoluten Revisionsgrund.

 

Bernd Schreiber

1. Vorsitzender des Beamtendumm-Förderverein

Mitglied der Justiz-Opfer-Bürgerinitiative

ausgezeichnet durch 21 Siege gegen die Justizmafia.

letzter Sieg 11.3.2003

 

 

Anhang von RA Dr. Plantiko

Aus Zeit und Kostengründen konnte der Anhang nicht komplett gelesen werden. Die Übersendung hat daher nur Informationscharakter. Eine zur Eigenmachung kann daher nicht erfolgt sein.

Das entsprechende Urteil des LG Hamburg kann ich sowieso nicht nachvollziehen.

 

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Ich fordere sie auf, sobald sie für das Berufungsverfahren eingeteilt sind, oder am besten jedoch gleich alle LG-Richter, zur Befreiung von ihrer Mitschuld an Amtsanmaßung, Rechtsbeugung und Verfassungshochverrat im Amt beim Justizminister ihre Volkslegitimation mit folgendem Schreiben (Formulierungsvorschlag) einzuleiten:

Name, Vorname, Amtsbezeichnung Ort, Datum

Herrn Justizminister auf dem Dienstweg

Sehr verehrter Herr Minister,

hiermit beantrage ich die sofortige Ausschreibung meines Dienstpostens zur Richterwahl auf Zeit durchs Volk und bewerbe mich zugleich um ihn. Das derzeitige Richterbestellungsverfahren durch Sie und andere Nichtinhaber rechtsprechender Gewalt in Legislative und Exekutive führt denknotwendig zur GG-widrigen Abhängigkeit der Richter von ihren verfassungswidrigen Bestellern, von denen sie im GG-Rechtsstaat unabhängig sein müßten. Der Deutsche Richterbund e.V. erhob schon vor einem Jahr, s. Allgäuer Zeitung v. 31.1.2002, diese Gewaltentrennungsforderung und beschrieb die derzeitigen Zustände zutreffend mit „Justiz im Würgegriff der Politik“.

Ich möchte mich von der Mitschuld an diesem Verfassungsbruch befreien und nicht weiter am offenkundigen Verfall der deutschen Rechtskultur mitwirken. Es ist mir unzumutbar, der berechtigten allgemeinen Verachtung des Volkes, in dessen Namen ich Recht sprechen soll, länger anheimzufallen, da es eine, noch dazu die einzig GG-gemäße Alternative gibt, nämlich die Richterwahl auf Zeit durchs Volk, die den Richtern wie in der Schweiz und den USA die ihnen und ihrem Amt gebührende hohe Anerkennung verschafft.

Wenn Sie Ihren Neffen oder Parteikumpel, ein anderer kommt sowieso nicht in Frage, zum Blockwart bestellen, wird er doch dadurch nicht unabhängig, sondern im Gegenteil noch abhängiger als zuvor schon, und das ist ja auch der Sinn seiner Bestellung: Verfestigung bestehender Abhängigkeiten zwecks tendenziell immer totalitärerer Machtausübung. Nur ein machtmüder, und d.h. lebensmüder geisteskranker Masochist bestellt sich unabhängige Verrichtungsgehilfen, damit sie ihm wegen ihrer Unabhängigkeit schaden können und werden. So wie jeder Körper in Ruhe oder gleichförmiger Bewegung verharrt, bis eine äußere Kraft auf ihn einwirkt (Trägheitssatz), verharrt auch jede Tyrannis im Unrecht oder seiner gleichschaltenden Vermehrung, bis eine äußere Kraft auf sie einwirkt.

Dieses Naturgesetz gilt auch für lebende Körper und Mehrheiten derselben, sobald sie sich zu einer handlungsfähigen Körperschaft, z. B. Wolfsrudel, Ameisen-, Termiten-, Bienen-, Wespen- oder Menschenvolk organisieren. Es ist unmittelbar einsichtig, daß staatenbildende Lebewesen bei einwirkungsresistenter Trägheit überlebensunfähig sind, weil ihre Anpassung an die sich ständig ändernden Umweltbedingungen unterbleibt, so daß sie nach kurzer Zeit nur noch nischenlos fossilartig wie der Quastenflosser für die Fitteren zum Fraße herumstehen. Das beschreibt mit den durchaus angemessenen Kategorien der Naturwissenschaft den Zustand Deutschlands und insbesondere seiner Rechtspflege, die wegen der Gleichschaltung mit Legislative und Exekutive mangels Gewaltentrennung zur Trägheitsüberwindung des Gesamtsystems nichts beitragen kann.

Daß die Mehrheit eines sonst begabten Volkes sich das offenkundig natur- und tatsachenwidrige Gerede von Rechtsstaat, Demokratie und unabhängigen Richtern jahrzehntelang schweigend anhört, kann man noch mit Desinteresse, Verdrossenheit und Ekel am gesamten Politbereich, zu dem z. Z. leider auch die Richter gehören, erklären, auch noch, daß sich in jedem Volk einige 10% bereitstellen, um für Geld, Macht, Ansehen und Wohlstand als Agitpropfunktionär ihrer eigenen, im Bedarfsfall täglich wechselnden Lebenslüge hemmungslos alles zu sagen, zu schreiben und zu machen, was den Erhalt ihrer vier genannten einzigen Werte sichert, aber daß die Mehrheit des Volkes diese kakistokratische Gewalteneinheitstyrannis (Montesquieu) auch dann noch duldet, wenn es ihre ausbeuterische Rechtlosigkeit erkennt, ist unvorstellbar.

M.E. ist die Zeit reif für eine entweder Demokratisierung oder Umwälzung der zunehmend als menschenrechts- und verfassungswidrig empfundenen deutschen Machtstrukturen. Ich bitte deshalb, auch zur Meidung organisatorischer Selbstvornahme, um wohlwollende Prüfung und Umsetzung meines Antrags und verbleibe mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung Ihr Ihnen stets sehr ergebener und gehorsamster Diener

 

............................................................ (Unterschrift)

 

 

 

 

 

Posteingang bei vaeternotruf.de am 13.3.03 von Bernd Schreiber

Mail: Beamtendumm@web.de

 

 

 

 


 

„Good Bye, Lenin!“ - ein Film über die DDR, die deutsch-deutsche Teilung und auch über die Trennung eines Vaters von seinen Kindern.

 

Der zur Zeit in den Berliner Kinos mit großem Erfolg laufende Film „Good Bye, Lenin!“ ist nicht nur ein gelungener Film über die DDR, ihren kleinbürgerlich-sozialistischen Alltag, die nicht gelebten Utopien und ihren schließlichen Zusammenbruch im Herbst 1989, sondern ganz nebenbei auch ein bewegender Film zu einer langjährigen Trennung eines Vaters von seinen Kindern. Der Vater kehrt von einer Dienstreise in den Westen nicht zurück in die DDR. Erst als sein Sohn und seine Tochter, die mit der Mutter im der DDR blieben, schon erwachsen sind, verrät die Mutter kurz vor ihrem Tod das Geheimnis um den Vater.

 

 

 

Das wahre Ende der DDR

Wolfgang Beckers wundersame Komödie „Good Bye, Lenin!“ – Versuch, einen ostwestdeutschen Film-Erfolg zu verstehen

Von Kerstin Decker

Ovationen in Berlin-Hellersdorf, als der Abspann läuft. Ausverkauft: Im Prenzlauer Berg sogar schon die 15 Uhr-Vorstellung. In Rostock kann man „Good Bye, Lenin!“ dafür jetzt schon um 11 Uhr sehen. Zwanzigjährige diskutieren in der S-Bahn das Verhältnis von Fantasie und Zeitgeschichte in Wolfgang Beckers Film. Die Älteren diskutieren weniger und müssen statt dessen öfter weinen. Eine Frau gesteht, schon die „Sandmännchen“-Musik nur unter Tränen gehört zu haben. Typische Ostalgikerin? Nein, eine Zonenrandgebietlerin, westlicherseits.

Ost und West unterscheiden sich kaum in ihrer Liebe zu diesem Film, in dem eine Ost-Berlinerin im Sommer 1990 aus dem Koma erwacht – und ihre Familie errichtet ihr mitten im großen Umbaujahr schonungshalber eine DDR wie aus dem Museum. Auch im Berliner Zoo-Palast, West, spontaner Beifall, kaum dass Filmheld Alexander seine Mutter im All beerdigt hat. Seit wann klatschen wir im Kino? Am Montag wurde in Leipzig der millionste Besucher begrüßt. Nach nur zehn Tagen – Martin Scorseses „Gangs of New York“ hatte keine Chance gegen „Good Bye, Lenin!“.

Im Zuschauerschnitt pro Kopie lag „Lenin“ in der ersten Woche (mit 2133 Zuschauern) noch vor dem erfolgreichsten Film des letzten Jahres, „Harry Potter“. Seine Startzahl von 176 Kopien hat der Verleih mittlerweile verdreifacht, und bis Mittwoch haben 1,34 Millionen Besucher Beckers Familienkomödie über das (un)aufhaltsame Ende der DDR gesehen. Findet die deutsche Einheit jetzt also – mit 13 Jahren Verspätung – im Kino statt? Leander Haußmanns „Sonnenallee“ vor vier Jahren wollte ja nur beweisen, dass es möglich war, jung zu sein im Osten.

Merkwürdig: Das Land interessiert sich plötzlich für das Schicksal von Menschen, die bislang nur auf einschlägigen Plakaten vorkamen – für: rote Socken. Denn eine rote Socke ist diese Erfüllungsgehilfin des realsozialistischen Bildungswesens und angehende Koma-Patientin Christiane Kerner schon. Ausgerechnet sie (Katrin Sass) und ein junger Träumer von Gorbatschows Sozialismus (Daniel Brühl) stiften 2003 die deutsche Einheit im Kino.

Erste Deuter des unverhofften Erfolges sagen: Der Film ist so freundlich, dass er keinem weh tut, nicht mal den Ostalgikern. Sie verkennen, dass Nicht-Wehtun höchstens ein Erfolgsrezept für Festreden ist. Oder ist jetzt einfach die richtige Zeit, die DDR zu begraben? „Good Bye, Lenin!“ ist in der Tat ein DDR-Begräbnisfilm. Und das ist wichtig. Denn es hatte sie ja keiner begraben, da war kein Abschied, sie war plötzlich einfach nur weg wie die Spreewald-Gurken in Alexanders Kaufhalle, von einem Tag auf den anderen. Das Kino holt nach, wozu in der Wirklichkeit keine Zeit war.

Die alte Bundesrepublik dachte über die DDR ohnehin wie einst Kreon über Antigones verfemten Bruder: So eine(r) verdient kein Begräbnis. Und nun beginnt das Unheimliche. Denn dieser Film ist zugleich die versöhnende Grablegung der Utopie der DDR – und diese Utopie war doch in gewissem Sinne immer wirklicher als ihre lächerliche, militante, kleinbürgerliche, verstockte Wirklichkeit. Die Utopie war zwar schwer fassbar, aber sie war in den Büchern, die wir lasen, in mancher Musik, in manchen Filmen – und irgendwann hatte sie einen genauen politischen Namen: Gorbatschow.

So war die Utopie der DDR die große Untote der letzten dreizehn Jahre. Das neue gesamt-altbundesdeutsche Feuilleton hatte sie nicht begraben, nur gefällt – durch den Richtspruch über Christa Wolf, Heym, Hermlin und die paar anderen; vielleicht, weil Menschen mit Utopien keine richtigen Erwachsenen sind; und weil Gesellschaften ohne Utopien Gesellschaften mit Utopien nun mal nicht ausstehen können. Wir haben das irgendwann verstanden und den Geruch der letzten DDR- Jahre vergessen.

Vor einer Woche haben Kollegen (West) halb im Spaß, halb im Ernst die Überschrift des Tagesspiegels zur neuen Friedensdemonstration kritisiert: Das sei die größte Demonstration in der Geschichte Berlins gewesen? War die Love-Parade („Friede, Freude, Eierkuchen“) nicht größer? Die Ostberliner Demo am Alexanderplatz vom 4. November 1989 war wirklich größer: fast eine Million Menschen. Es ist einfach eine andere Geschichte. Und noch Anfang dieses Monats war da ein ungläubiges Erstaunen, als die Tagesschau plötzlich vom „ersten Deutschen im All“ sprach, von Sigmund Jähn. Die Gelegenheit zu Jähns Erwähnung war eine denkbar traurige, der Absturz der Columbia-Raumfähre. Heute aber hat dieser DDR-Kosmonaut eine merkwürdige Popularität erreicht. Und viele Menschen haben ganz neu gesehen, wie ein kleiner Junge von Sigmund Jähn und vom Weltraum träumt.

„Good Bye, Lenin!“ nimmt die DDR – durch die Groteske hindurch – noch einmal ernst. So ernst wohl, wie sie noch nie jemand genommen hat, und das hat wenig mit Ostalgie zu tun, wohl aber mit Begräbniskultur. Denn er nimmt ihre Utopie ernst, indem er der DDR ein anderes Ende erfindet. Eines, das auch Alex’ Mutter verstanden und Alex sich gewünscht hätte. Vielleicht ist es das, was die Menschen im Kino spüren.

Wie weggewischt ist das ewig Halbe im Reden über die DDR, das nie wirklich über die einfache Alternative „menschenverachtende Diktatur“ dort, „Demokratie“ hier hinausgekommen ist. Irgendwann fühlte sich jeder staatsnah, der nicht aus der DDR abgehauen ist – war er dem Staat nicht in der Tat zu nah geblieben? Wolfgang Becker braucht genau zwei Dialogzeilen und einen Blickwechsel zwischen Mutter und Sohn, um die eigentliche Tragik der DDR-Endzeit wieder aufzurufen: Mutter und Sohn sehen gemeinsam in den Nachrichten die Vorbereitungen zum 40. Jahrestag der DDR, der Sohn voller Abscheu („Da feiern sie sich selbst, die ganzen alten Säcke!“), die Mutter mit dem Satz: „Dann geh doch auch, wenn du meinst, dass Abhauen eine Lösung ist!“ Hieß das nicht: Man kann nur mit „den alten Säcken“ „die alten Säcke“ bekämpfen?

Und gleich danach erblickt diese Christiane Kerner ihren Sohn im Demonstrationszug in den Händen der Polizei – wie viele Ostberliner Eltern, die am Abend des 7. Oktober 1989 nicht wussten, wo ihre Kinder sind. Zum ersten Mal hatte sich gezeigt, dass auch der Protest eine Generationenfrage ist: die loyale Kritik der Älteren, die wie Alex' Mutter Eingabe um Eingabe schreiben, steht ohnmächtig vor der Radikalität der eigenen Kinder. Beim Anblick ihres Sohnes zwischen den Polizisten sinkt die Mutter zusammen – nicht vor Entsetzen, das eigene Kind auf der Seite der „Staatsfeinde“ zu finden, sondern das Entsetzen betrifft sie selbst: Es ist die Erkenntnis der eigenen Überlebtheit.

Nun holen das ausgerechnet ein paar Westler zurück. Wolfgang Becker und sein Drehbuchautor Bernd Lichtenberg, beide geboren in Nordrhein-Westfalen. Und Daniel Brühl? Er ging zur Schule, tief im Westen, als sein Alexander gegen die „alten Säcke“ demonstrierte. Nun muss kein Spielfilm wirklicher sein als die Wirklichkeit, im Gegenteil. Aber für ihren genial-surrealen Hochseilakt – die Wiederauferstehung der DDR im Schlafzimmer der Christiane Kerner – brauchten Lichtenberg und Becker eine doppelt gute Erdung. Ohne die Festigkeit des Untergrunds hätten sie „Good Bye, Lenin!“ an die Klamotte oder die Farce verraten. Und die große Mutter-Sohn-Liebesgeschichte ebenso.

Nach der Wende waren wir Ex-DDR-Bürger hässlich geworden. Ein diktaturgekrümmtes Volk aus Duckmäusern. Egal, in welchen Spiegel wir sahen, immer dasselbe Gesicht. Und nun zeigt dieser Film ein anderes, scharf gestellt. Es ist wohl dieses Wiedererkennen einer Wahrheit, das die Menschen zu Beifall hinreißt. Es ist eine ost-westliche Horizontverschmelzung (so nannte der Philosoph Hans-Georg Gadamer die Voraussetzung allen Verstehens). Kein rationaler, einforderbarer Akt, aber wohl das Tiefste, Intimste, was zwischen Menschen oder eben Teilvölkern geschehen kann. Die alte Bundesrepublik hatte nie ein Existenzrecht der DDR anerkannt. Mit diesem Film hat sie es symbolisch nachgeholt.

Die DDR hat ein Recht auf ein ordentliches Begräbnis. Und sei es im Himmel über Berlin, so wie es Mutter Kerner bekommt. Ein Luftbegräbnis, verboten in beiden deutschen Staaten.

 

aus: "Der Tagesspiegel" 28.2.03

 

 


 

 

 

"Das Bild des genügend guten Vaters und die männliche Fähigkeit, eine Frau achten zu können." 

Heribert Blass

in: "Kinderanalyse", 1/2002, S. 62-92

 

 


 

 

 

"Der Anwalt als Scheidungsmanager

Seelsorger, Konfliktmanager und Rechtsberater in einer Person"

Arthur Trossen, Altenkirchen 

in: "Die Kanzlei", 11/2002, S. 18-20

 

Ein ausgezeichneter Aufsatz zu einem veränderten Berufsbild für in familiengerichtlichen Verfahren tätige Rechtsanwälte. 

 

 

 

 


 

 

"Verletzung der Unterhaltspflicht zum Nachteil des Kindes ..."

Nachfolgenden Fragenbogen versenden Berliner  Polizeidienststellen an beschuldigte Väter und Mütter zum Tatvorwurf "Verletzung der Unterhaltspflicht zum Nachteil des Kindes ..."

In rechtlich unzulässiger Weise wird in dem Fragebogen dreimal der Tatvorwurf schon mal zur Gewißheit gemacht. Beispiel: "Haben Sie im Tatzeitraum sonstige Zahlungsverpflichtungen gehabt?" Der/die Beschuldige wird damit bereits vorverurteilt, obwohl die Ermittlungen ja erst geführt worden und somit keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist. 

Ganz klar, dass sich solcherart befragten Väter und Mütter weigern können, einen solchen unzulässigen Fragebogen zu beantworten und zu unterschreiben.

26.2.03

 

 

 

Beschuldigten-Vernehmung

 

1. Wann haben Sie die letzte Unterhaltszahlung geleistet?

 

2. Wurden andere Leistungen an den Unterhaltsberechtigten erbracht?

 

3. Haben Sie für weitere Personen (Kinder, Ehefrau, Eltern usw.) zu sorgen?

 

3a. Wie hoch und welcher Art sind die Leistungen für diese Personen?

 

4. Haben Sie Vermögen, wenn ja, welcher Art und wie hoch ( Grundbesitz, Pkw, etc.)?

 

5. Ist Ihr Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (welcher Art, gibt es geschäftl. Schwierigkeiten, Anzahl u. Verdienst der Mitarbeiter, Pkw u. Wohnung auf Betriebskosten etc.) ?

 

6. Wenn Sie nicht selbständig sind, bei welchen Firmen sind Sie seit Unterlassung der Unterhaltszahlungen beschäftigt gewesen?

6a. Welchen Brutto- u. Nettoverdienst bezogen Sie monatlich bei den angegebenen Firmen?

 

7. Haben Sie im fraglichen Zeitraum zusätzliche Leistungen erhalten, wenn ja in welcher Höhe (frei Kost und Logie) ?

 

8. Lagen Lohnpfändungen vor, wenn ja in welcher Höhe?

 

9. Haben Sie im fraglichen Zeitraum Kindergeld bezogen? Für welche Kinder?

Haben Sie das Geld an die berechtigten Kinder abgeführt?

 

10. Waren Sie im gesamten Tatzeitraum arbeitsfähig?

 

11. Haben Sie Krankengeld erhalten, wenn ja wann und wie hoch?

 

12. Bei Krankheit geben Sie bitte nähere Angaben, wie Art und Dauer der

Erkrankung, bzw. Erwerbsunfähigkeit an! (ärztl. Attest, Rentenbescheid o.a. vorlegen)

 

13. Entbinden Sie den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht?

 

14. Waren Sie im Tatzeitraum arbeitslos? Wenn ja, wann?

 

15. Wie hoch war in diesem Zeitraum Ihre Arbeitslosenunterstützung, bzw. Arbeitslosenhilfe?

 

15a. Wann wurde dieser Betrag das erste Mal ausgezahlt?

 

16. Hätten Sie in Ihrem erlernten Beruf oder in eine andere zumutbare Tätigkeit vermittelt werden können?

 

16a. Warum haben Sie diese Tätigkeit nicht angenommen?

 

17. Haben Sie sich selbst um eine Arbeitsstelle bemüht? (Bewerbungsschreiben)

 

18. Befanden Sie sich im fraglichen Zeitraum in Haft? (Wenn ja, Zeitraum, wo und in welcher Sache)

19. Haben Sie im Tatzeitraum sonstige Zahlungsverpflichtungen gehabt? (Raten, Darlehen etc.)

 

20.Aus welchem Grund sind Sie diese Verpflichtungen eingegangen?

 

21.Sind Sie bereit, das Finanzamt vom Steuergeheimnis zu entbinden? (schriftl. Einverständnis)

 

22. Wie hoch sind Ihre notwendigen Ausgaben? (Miete, Lebenskosten, Fahrkosten etc.)

 

23. Warum haben Sie überhaupt die Unterhaltszahlungen eingestellt?

 

24. Bei welcher Krankenkasse sind Sie krankenversichert?

 

25. Wie stellen Sie sich zukünftig die Unterhaltszahlungen vor und wie wollen

Sie den angefallenen Unterhaltsrückstand abzahlen?

 

 

 

gelesen, genehmigt, unterschrieben

 

(Vor- und Familiennamen)

 

 

Sachbearbeiter:

 

(Name. Dienstgrad. -stelle)

 

 


 

 

Unterhaltspflichtverletzung - eine Provinzposse beim Amtsgericht Leer und Oldenburg (Oldb)

 

Ein eher harmloser Fall von Justizirrtum

 

Die lesenswerte und höchst amüsante Provinzposse finden Sie auf der Homepage www.pickelfrei.de

 

Geschildert wird der Fall eines Mannes, der vom Amtsgericht Leer der Unterhaltspflichtverletzung gegenüber seine Ehefrau und seinem nichtehelichen Sohn beschuldigt wird. Das Dumme dabei, der Beschuldigte Wolfgang Smidt war nie verheiratet und hat auch gar keinen Sohn.

Smidt macht sich den Spaß und nimmt die Justiz auf die Schippe. Die Justiz versteht aber keinen Spaß und so verurteilt Richter Hofmeister vom Amtsgericht Oldenburg den guten Herrn Smidt zu drei Jahren Bewährung.

Die Geschichte endet dann mit Happy End. Wolfgang Smidt wird am 12.2.02 vom Amtsgericht Oldenburg mitgeteilt, dass eine Verwechslung vorlag.

 

Der ganze Spaß und noch ein paar andere amüsante Bemerkungen ist zu lesen unter www.pickelfrei.de

 


 

 

Wie nach 1945 die US-Gesetze Kinder ignorierten, die es nicht geben durfte

Die Anweisungen waren eindeutig: alle amerikanischen Armeeangehörigen haben sich von den deutschen Frauen, Männern und Kindern fernzuhalten. Jede Art des persönlichen Umgangs hat zu unterbleiben. Kontakt mit der Bevölkerung ist nur aus dienstlichen Gründen erlaubt. So oder so ähnlich lauteten die Verhaltensanweisungen, die die amerikanischen Soldaten für die unmittbare Zeit nach Ende des Zweiten Weltkrieges für ihren Aufenthalt in Deutschland bekamen. Fraternisierungsverbot, lautete der Fachbegriff - keine Verbrüderungen mit dem Feind.

Genützt hat das Verbot nichts: Bis 1952 kamen in der Bundesrepublik mindestens 40 000 nicht eheliche Kinder zur Welt, deren Väter ausländische Soldaten waren. Es gibt einige Quellen, die sogar von 350 000 so genannten Besatzungskindern sprechen, die bis 1955 in Deutschland geboren wurden. Exakte Zahlen gibt es nicht.

Die Kinder hatten im Nachkriegsdeutschland einen schweren Stand, wurden häufig gehänselt und ausgegrenzt. Noch wesentlich schwerer hatten es die Mütter der Kinder. "Ami-Liebchen" war noch die harmloseste Beschimpfung. Sie wurden ausgegrenzt, isoliert. Die komplizierte Rechtslage verschlimmerte ihre Situation noch.

Die Amerikaner hatten sich Sonderrechte für ihre Zeit in Deutschland geben lassen. Das geltende Recht, wonach Väter auch für ein nicht ehelich geborenes Kind bis zu dessen 16. Lebensjahr Unterhalt zahlen müssen, galt für die Soldaten und Zivilpersonen der Besatzungsmächte nicht.

Am 11. August 1950 verabschiedeten die USA dann ein Gesetz, dass die deutschen Gerichte ermächtigte, die Gerichtsbarkeit auch in nicht-staatlichen Fällen über Angehörige der Alliierten Streitkräfte auszuüben. Das Gesetz sieht allerdings Ausnahmen vor: Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltsklagen von Kindern.

Erst als Deutschland wieder souverän wurde, gab es die Möglichkeit für die Frauen, auf Unterhaltszahlungen zu klagen. Theoretisch. Praktisch machten die US-Behörden die Zustellung der Klage davon abhängig, ob der Soldat die Vaterschaft anerkannt hatte oder ob ein US-Urteil in der Sache ergangen war. Ein solches Urteil aber wird selten gefällt - bis heute. Mit den USA gibt es - im Gegensatz zu vielen anderen Ländern - bis heute kein Abkommen, das die gegenseitige Vollstreckung in Zivilangelegenheiten regelt. (gb/NRZ)

NRZ

März 2003

 

weitere Infos

Franz Anthoefer

westvirginia.franz@t-online.de

 

 


 

 

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

"REGIERUNGonline" - Wissen aus erster Hand

Artikel

Veröffentlicht am: 28.02.2003

 

Europäische Union

Bundesinnenminister Schily begrüßt Einigung in der EU über

Familienzusammenführung

 

Bundesinnenminister Otto Schily hat die Einigung der EU-Innenminister auf gemeinsame Regelungen zur Familienzusammenführung von Flüchtlingen und anderen Drittstaatlern als einen großen Erfolg gewertet. Die Bundesregierung habe wesentliche Forderungen durchsetzen können, sagte Schily nach der Sitzung am 27. Februar 2003.

Kompromiss lässt nationale Regelungen zu.

Der Kompromiss gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, auf nationaler Ebene schärfere Vorschriften einzuführen, als sie die europäischen Regelungen vorsehen. So sei es möglich, dass in Deutschland das Nachzugsalter von Kindern auf zwölf Jahre gesenkt werde, erklärte Schily. Dies sieht auch der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes im Interesse einer möglichst frühzeitigen Integration in die deutsche Gesellschaft vor. Die Bundesregierung hatte den Entwurf des Gesetzes im Januar 2003 erneut beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Abweichungen lässt der Kompromiss zur Familienzusammenführung auch in anderen Punkten zu. So steht es den Mitgliedstaaten frei, unverheirateten Paaren die gleichen Rechte einzuräumen wie Ehepartnern. Auch haben die Staaten die Möglichkeit, ein Mindestalter für nachziehende Ehepartner festzulegen. Außerdem sieht der Richtlinienentwurf eine Regelung gegen den Missbrauch des Familiennachzugs durch Scheinehen vor. In nationaler Zuständigkeit bleibt zudem die Regelung des Arbeitsmarktzugangs.

Der verabschiedete Richtlinienentwurf betrifft die Familienzusammenführung von Flüchtlingen sowie Bürgerinnen und Bürgern, die aus Ländern außerhalb des EU-Raumes stammen.

Entwurf des Zuwanderungsgesetzes

http://www.bundesregierung.de/artikel,-459408/Zuwanderungsgesetz-Gesetzgebun.htm

 

 

 

 

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Muttersöhne aller Länder vereinigt euch.

Karl Murx

 

Wir leben in Deutschland in einer (un)heimlichen Muttersohndiktatur. Zu den vielen Muttersöhnen kommen noch eine Reihe von Muttertöchtern hinzu, die aber nicht so zahlreich wie die Muttersöhne in Entscheidungsgremien sitzen. Das Bundesverfassungsgericht hat das in seiner peinlichen und skandalösen Entscheidung vom 29.1.03 zum Thema Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder wieder einmal gezeigt.

Aber auch in den anderen Entscheidungsgremien der Bundesrepublik sieht es nicht viel besser aus. Die Muttersöhne haben sich jahrelang nach oben gearbeitet und da sitzen sie nun, und denken im Stillen "Na Mutti, bin ich nicht  ein toller Mutter-Sohn, dass ich es bis hierher geschafft habe, das habe ich alles für Dich gemacht. Und damit du mir das glaubst, haue ich allen Vätern eins auf die Mütze, wenn sie es wagen das Vorrecht der Mutter auf "ihr" Kind in Frage zu stellen.

Der Muttersohn hat eine panische Angst vor Liebesentzug und dem Zorn durch seine Mutter. Daher bedenkt er auch als erwachsener Mann bei allem was er tut, immer mit, was wohl seine Mutter dazu meinen würde. Der Muttersohn kann sich daher gegenüber Frauen nicht konstruktiv abgrenzen. Im Gegenteil, er bemüht sich, es ihnen immer recht zu machen. 

 

Viele Trennungsväter mit Sorgerechts- und Umgangsrechtsproblemen denken, dass eine imaginierte feministische Verschwörung der Grund für ihre teils katastrophale persönliche Situation in Bezug auf ihre Kinder verantwortlich wäre. Die ist aber nicht richtig. Es bedarf gar keiner "feministischen Verschwörung", um die Väter ins Unrecht zu setzen. Dies besorgen die Muttersöhne viel besser. Die bis heute geltenden väterfeindlichen Gesetze sind größtenteils von Männern geschaffen worden. In den Oberlandesgerichten, dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht sitzen überwiegend Männer und auch im Deutschen Bundestag und in den Entscheidungsgremien im Bundesjustizministerium - Männer. Muttersöhne so weit das Auge reicht. Wenn dies nicht so wäre, so hätten wir längst Gesetze, in denen Väter nicht länger diskriminiert werden.  

Wer einmal eine Fachveranstaltung für Mütter besucht hat und erlebt hat, in welch peinlicher Weise und anbiedernd, die eingeladenen männlichen Fachreferenten dem anwesenden weiblichen Publikum nach dem Munde reden, ihr eigenes Geschlecht gnadenlos in die Pfanne hauen und dafür mit reichlich Applaus belohnt werden, weiß, wovon hier gesprochen wird.

 

Aber auch die Trennungsväter, sind häufig Muttersöhne und können daher auch nur in einem verengten Rahmen denken. Sie vermuten projektiv auf Grund ihrer eigenen Muttersohnproblematik, dass ihre Ex-Partnerin der Grund allen Übels wäre. Dabei vergessen sie sich selbst, mit ihrer ungelösten problematischen Mutter-Bindung und sie vergessen die vielen anderen Muttersöhne, die in Deutschland anderen Männern und Vätern das Leben schwer machen

 


 

 

Muttersöhnchen

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hatte über eine Unterhaltsklage eines 17-jährigen Jungen, der bei seiner Mutter wohnt zu befinden. Der junge Mann forderte von seinem von ihm getrenntlebenden und über 8.000 DM verdienenden Vater Unterhalt in Höhe von 1330 DM bei einem angegebenen Gesamtbedarf von 2200 DM. Das OLG wies das Ansinnen des jungen Mannes mit Recht zurück.

"Denn jeder Unterhaltsanspruch eines Kindes ist im Wesentlichen durch sein `Kindsein´ geprägt, es hat zwar einen Anspruch auf gute Lebensbedingungen, jedoch keinen Anspruch auf eine Teilhabe am Luxus."

Zum Glück ging die Sache mit diesem Richterspruch so aus, denn sonst wäre der junge Mann wohl größenwahnsinnig geworden und würde sich einbilden im Himmel ist Jahrmarkt und gebratene Tauben fliegen durch die Luft. Größenwahnsinnige Muttersöhne haben wir in Deutschland, auch auf Grund muttersohnfixierter Familienrichter weiß Gott schon genug. Dem OLG Schleswig kann da nur gedankt werden, die Dinge mal wieder vom Kopf auf die Beine gestellt zu haben.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, Urteil vom 18.5.01 - 10 UF 163/00 -

veröffentlicht in "Schleswig-Holsteinischer-Anzeiger", 12/2001, S. 286

 


 

 

"Muttersöhne"

Volker Elis Pilgrim, Reinbek, Hamburg 1991, ISBN 3-499-18240-8

In provokanten aber gut nachvollziehbaren biographischen Skizzen zu Männern wie Adolf Hitler, Josef Stalin, Napoleon, aber auch Hölderlin und Nietsche beschreibt Pilgrim die Genese von Muttersöhnen und deren Tendenz auf Grund von Muttergebundenheit und fehlender positiver Vatererfahrung leidend und gewalttätig in der Welt zu sein.

 

 


 

 

Carsten Rummel

Mitarbeiter des Deutschen Jugendinstituts in München

www.dji.de

Rechtsanwalt

 

 

"Julia weine nicht, deinen Papa gibt es nicht."

 

C. Rummel

in: "Zentralblatt für Jugendrecht", 1995

 

 

 


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