Väternotruf

November 2003


 

 

 

 

 

Der Beistand bei Regelungen des Umgangs und der elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung

 

 

Wochenend-Seminar

Referenten:

Ursula Kodjoe, Dipl.-Psych.

Wolfgang Theissen, Rechtsanwalt

Horst Schmeil, Dipl.-Päd., VAfK Bundesvorstand

 

Freitag, den 28.11.2003 bis Sonntag, den 30.11.2003

Naturfreundehaus Walzbachtal-Jöhlingen (bei Karlsruhe)

Veranstalter:

Väteraufbruch für Kinder (VAfK), Landeskoordinationsteam Baden-Württemberg,

in Zusammenarbeit mit dem VAfK-Bundesvorstand und der Kreisgruppe Karlsruhe

 

 

Väter, die im Kontext von Trennung und Scheidung Erfahrungen mit den Abläufen bei Beratung, jugendamtlicher Intervention, eventuell mit Gutachtern und bei Gericht gemacht haben, stellen oft fest, dass die Voraussetzungen für Väter und Kinder auf Grund der herrschenden gesellschaftlichen Situation zugunsten von Müttern sehr eingeschränkt sind. Es herrscht ein Trend hin zu Standardisierung und verhärteten Rollenzuweisung, die Väter immer wieder zu entrechteten Zahlvätern werden lässt. Außerdem ist meist dasjenige Elternteil, bei dem die Kinder hauptsächlich wohnen, im Vorteil und in der Lage, persönliche Befindlichkeiten gegen den anderen Elternteil über das Kind auszuspielen, was natürlich auch für den Fall zutrifft, dass ein Vater den aktiv ausgrenzenden Part übernimmt. Sowohl Beratung als auch gutachterliche Tätigkeit und gerichtliche Entscheidungen stützen häufig diese Muster und nützen die Spielräume und Möglichkeiten nicht, die das Kindschaftsrecht für das Kind und den außen stehenden Elternpart bieten.

Inzwischen wurden positive Erfahrungen mit dem Einsatz von ehrenamtlich arbeitenden, hoch motivierten und engagierten Beiständen gemacht, die den Raum ausnutzen, der zwischen den eingefahrenen Gleisen der familienrechtlichen Interventionsszene und den Möglichkeiten nach der Kindschaftsrechtsreform noch weitgehend brach liegt.

Das Seminar will an der Beistandstätigkeit interessierten VAfK-Mitgliedern und engagierten weiteren Personen die Möglichkeit geben, sich im Bemühen um eine erfolgreiche Tätigkeit als Beistand weiter zu bilden.

 

 

Referenten:

Ursula Kodjoe, Freiburg

Dipl.-Psychologin, Dipl.-Sozialarbeiterin, Familientherapeutin, Mediatorin. Wegweisende Beiträge u.A. zur Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) und zur psychosozialen Lage von Vätern nach Trennung und Scheidung

Wolfgang Theissen, Karlsruhe

Familienrechtsanwalt, www.rechtsanwalt-theissen.de

 

 

Horst Schmeil, Berlin

Dipl.-Päd., Bundesvorstandsmitglied des VAfK, umfangreiche Erfahrungen als Beistand

 

 

Programm

 

Freitag, 28.11.2003

ab 18.00 Uhr Ankunft, Zimmerverteilung

ab 19.00 Uhr Abendessen und Kennenlernen

 

Samstag, 29.11.2003

08.00 Uhr Frühstück

09.00 Uhr Plenum - Einführung in das Thema

Kurzreferat Franzjörg Krieg

Zur Bedeutung des VAfK-Beistandes bei Regelungen des Umgangs- und Sorgerechts – ein Erfahrungsbericht

09.30 Uhr Plenum - Referat mit anschließender Diskussion

RA Wolfgang Theissen

Der Beistand im familienrechtlichen Verfahren - Rechtliche Voraussetzungen, Beschlüsse und Kommentare, Erfahrungen

12.30 Uhr Mittagspause

14.00 Uhr Plenum - Referat und Diskussion/Erfahrungsaustausch

Ursula Kodjoe

1. Die Ziele von Sorge- und Umgangsrechtsverfahren im Hinblick auf die Wahrung der Interessen von Kindern und Jugendlichen

2. Das Gutachten im familiengerichtlichen Verfahren

Alternativ zum zweiten Thema Bildung einer zweiten Gruppe:

Horst Schmeil, VAfK Bundesvorstand

Möglichkeiten und Grenzen des Beistands in der familiengerichtlichen Anhörung - Bericht aus der Praxis.

19.00 Uhr Abendessen

20.00 Uhr Austausch

 

Sonntag, 30.11.2003

08.00 Uhr Frühstück

09.00 Plenum: Referat und Diskussion/Erfahrungsaustausch

Ursula Kodjoe

Gegenüberstellung der gerichtlichen und außergerichtlichen Möglichkeiten zur Erreichung der in Referat 1 genannten Ziele

11.00 Uhr Vorstellen der Arbeitsergebnisse

12.30 Uhr Mittagessen

15.00 Uhr Abschlussplenum

Die Inhalte sind im Kernansatz verbindlich. Was Zeiten und Gruppenaufteilung angeht, soll das Seminar flexibel gestaltet werden, so dass auf Wünsche der Teilnehmer Rücksicht genommen werden kann.

Die 2. Hälfte des Samstagnachmittags und der Sonntagmorgen enthalten auch Raum für Gruppenbildung zu Wunschthemen.

Die Referenten sind auf eine flexible Gestaltung eingestellt.

 


 

 

 

 

Nr. 28 vom 26. November 2003

"Anwalt ohne Recht -

Schicksale jüdischer Anwälte in Deutschland nach 1933"

Ausstellung im Amtsgericht vom 10.12.2003 bis zum 30.01.2004

Bundesrechtsanwaltskammer, Eisenach. Der Direktor des Amtsgerichts Eisenach, Roland Engels wird die Wanderausstellung "Anwalt ohne Recht - Schicksale jüdischer Anwälte in Deutschland nach 1933" eröffnen. Die Ausstellung, die der Deutsche Juristentag e.V. und die Bundesrechtsanwaltskammer veranstalten, zeigt das Schicksal von Anwälten jüdischer Herkunft.

Nun besteht in Eisenach für 2 Monate Gelegenheit zur Besichtigung der Ausstellung. Diese ist ergänzt um einen Regionalteil mit Informationen zur jüdischen Anwaltschaft in Eisenach. Die Ausstellung wird am

 

Dienstag, dem 09. Dezember 2004, um 18.00 Uhr

im Amtsgericht Eisenach, Saal 301 eröffnet.

Presseführung um 17.30 Uhr im Amtsgericht

 

Nach der Eröffnung richtet der Staatssekretär im Justizministerium des Freistaates Thüringen, Herr Arndt Koeppen und der Oberbürgermeister der Stadt Eisenach, Herr Gerhard Schneider, Grußworte an die Gäste. Die Eröffnungsansprache hält der Leiter des Stadtarchivs Eisenach Herr Dr. Reinhold Brunner. Einen musikalischen Rahmen bildet die Musikschule "Johann Sebastian Bach Eisenach". Im Anschluss an die Eröffnung besteht für die Gäste Gelegenheit, während eines kleinen Empfangs, die Wanderausstellung im Amtsgericht zu besichtigen.

Die Ausstellung ist bis zum 30. Januar 2004 für die Öffentlichkeit zugänglich. Der Eintritt ist kostenlos.

 

Öffnungszeiten der Ausstellung im Amtsgericht Eisenach

(Theaterplatz 5, 99817 Eisenach):

Montag - Donnerstag: 8.30 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.30 - 13.00 Uhr

Samstag und Sonntag: geschlossen

 

Weitere Einzelheiten und Informationen zur Ausstellung erhalten Interessierte unter der Tel.-Nr.: 03 691 / 247 304 - Dr. Holle, Richter am Amtsgericht Eisenach sowie Tel.-Nr.: 03 691 / 670 132 - Dr. Brunner, Leiter des Stadtarchivs Eisenach

 

www.brak.de/seiten/04_03_28.php

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Ironie der Geschichte, zeitgleich zur Ausstellung in Eisenach ist in Deutschland immer noch das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 in Kraft, mit dem die Nazis damals als Rechtsanwälte tätige Juden die "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten" untersagten, bevor sie dann alle, die nicht rechtzeitig fliehen konnten, ermordeten.

Der braune Spuk hat sich in Westdeutschland gut halten können, wenn gleich man Juden immerhin erlaubte, wieder als Rechtsanwälte tätig zu sein. Dafür wurden dann alle anderen mit Kriminalisierung bedroht, die sich nicht an das Tätigkeitsverbot des NS-Gesetzes hielten und ohne Rechtsanwalt zu sein, sogenannte Rechtsberatung oder die "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten" übernahmen. Pfui Deibel Deutschland, kann man da nur sagen.

 

 


 

 

 

 

Männer ohne Recht der Abstammungsklärung "ihres" Kindes?

 

 

Mail an das Bundesministerium der Justiz

 

per e-mail gesendet am 22.10.2003

 

Herr ... 

... Str. ... 

... Berlin

Tel.: 030-... 

Fax: 030- ...

Mail ... 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie auf einen Missstand im deutschen Rechtssystem hinweisen, und Sie um eine Stellungnahme dazu bitten. Es geht um Unterhaltszahlungen bei Kuckuckskindern.

Vor 20 Jahren wurde ich zur Vaterschaft verurteilt, ohne dass ich mit den damaligen Methoden eindeutig als Vater bestimmt werden konnte. Da ich die Kindesmutter nur flüchtig kannte und sie zu der Zeit auch andere Beziehungen unterhielt blieben begründete Zweifel an meiner Vaterschaft.

Überdies sieht mir das Kind(ein Junge) überhaupt nicht ähnlich. Heute gibt es den DNA-Test, mit dem eine Vaterschaft mit hundertprozentiger Sicherheit festgestellt werden kann. Es gibt zwar einen Rechtsanspruch, die Vaterschaft feststellen zu lassen, ich kann ihn aber nicht durchsetzen, weil die Kindesmutter und das Kind den DNA-Test verweigern.

Die Weigerung, den DNA-Test zu machen, verstärken meine Zweifel. Ich habe den Verdacht, die Kindesmutter versucht den leiblichen Vater zu verheimlichen. Da ich ein Gerichtsverfahren nur dann wieder aufnehmen kann, wenn ich neue Beweise vorlege, bin ich rechtlich in einer Sackgasse. Der "neue Beweis" wäre der DNA-Test. Den verweigern Mutter und Sohn. Damit kann ich praktisch nicht klären, ob ich der Vater des Kindes bin und es besteht die Möglichkeit, dass es sich bei dem Kind um ein Kuckuckskind handelt. Das würde bedeuten, ich zahle zu Unrecht Unterhalt.

Nach neueren Schätzungen ist jährlich von etwa 40.000 Kuckuckskindern in Deutschland auszugehen. Bei durchschnittlich 20 Jahren Unterhaltszahlung pro Kind ergeben sich 800.000 unterhaltsberechtigte Kuckuckskinder jährlich. Die Erziehung eines Kindes kostet bis zur Volljährigkeit pro Elternteil durchschnittlich EUR 175.000,-. Das entspricht ca. EUR 10.000,- pro Kind und Jahr. Bei 800.000 unterhaltsberechtigten Kuckuckskindern ergibt sich ein jährliches Unterhaltsaufkommen von ca. EUR 8 Milliarden! Dieses Unrecht setzt sich in der Erbfolge fort.

Soll dieser Betrug verhindert werden, müsste der Rechtsanspruch auf Kenntnis der Vaterschaft mit der Möglichkeit der Durchsetzung zur Feststellung der Vaterschaft ausgestattet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

 

Antwort aus dem Bundesministerium der Justiz

 

 

Bundesministerium der Justiz

Postanschrift:

Bundesministerium der Justiz, 11015 Berlin

Hausanschrift: Mohrenstraße 37,10117 Berlin

Lieferanschrift: Kronenstraße 41, 10117 Berlin

Telefon: 018 88 5 80 - 0

 

Berlin, den 04. November 2003

 

Geschäftszeichen:

(bei Antwort bitte angeben)

 

Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für Ihr per E-Mail übersandtes Schreiben vom 22. Oktober

2003, in dem Sie Zweifel an Ihrer vor 20 Jahren gerichtlich festgestellten Vaterschaft zu Ihrem Sohn äußern und kritisieren, dass Sie Mutter und Kind nicht zu einem DNA-Test zwingen können.

 

Ich habe Ihre Ausführungen mit Interesse gelesen und kann durchaus nachvollziehen, dass Sie an der Gerechtigkeit der geltenden Gesetze zweifeln. Ich bitte Sie jedoch zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung gesetzlicher Vorschriften nicht nur dem Aspekt der materiellen Gerechtigkeit, also der inhaltlichen Richtigkeit von gerichtlichen Entscheidungen, sondern auch den Aspekten der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens Rechnung zu tragen hat. Die gesetzliche Regelung, die den Parteien eine Klagemöglichkeit und Rechtsmittel gewährt und dann durch die Rechtskraft den Bestand der Urteile sichert, ist ein Kompromiss zwischen dem Streben nach materieller Gerechtigkeit einerseits und baldiger Wiederherstellung des Rechtsfriedens andererseits. Nach Eintritt der Rechtskraft ist es den Verfahrensbeteiligten grundsätzlich nicht mehr möglich, eine Überprüfung des Urteils zu verlangen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die engen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen. 

Das Gesetz unterscheidet bei der Wiederaufnahme des Verfahrens zwischen der Nichtigkeitsklage und der Restitutionsklage (§ 578 Abs. 1 der Zivilprozessordnung - ZPO). Die Nichtigkeitsklage findet bei schweren Verfahrensmängeln statt, etwa wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war (§ 579 ZPO). Mit der Restitutionsklage können schwere und zudem offensichtliche Mängel der Urteilsgrundlagen geltend gemacht werden (§580 ZPO). Ein solcher Mangel ist z.B. gegeben, wenn das Urteil auf der Falschaussage eines Zeugen beruht und der Zeuge deswegen von einem Strafgericht verurteilt worden ist (§§ 580 Nr. 3, 581 Abs. 1 ZPO). Darüber hinaus findet die Restitutionsklage gegenüber Urteilen statt, in denen über die Vaterschaft entschieden worden ist, wenn eine Partei ein neues Gutachten über die Vaterschaft vorlegt, das allein oder in Verbindung mit den in dem früheren Verfahren erhobenen Beweisen eine andere Entscheidung herbeigeführt haben würde (§ 641 i ZPO). Voraussetzung der Restitutionsklage ist, dass das neue Gutachten bei der Klageerhebung bereits vorliegt. Würde man die bloße Behauptung ausreichen lassen, dass ein im Verfahren einzuholendes neues Gutachten zur einer anderen Entscheidung führen würde, wäre den Aspekten der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens nicht hinreichend Rechnung getragen. Vaterschaftsurteile könnten dann fast beliebig erneut einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden.

 

Nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur besteht auch keine Möglichkeit für denjenigen, der zur Vorbereitung einer Restitutionsklage ein Gutachten erstellen lassen will, den Gegner oder einen Dritten dazu zu zwingen, sich untersuchen zu lassen. Insbesondere hat es die Rechtsprechung mit Blick auf das Ziel der Rechtskraft, Rechtssicherheit zu schaffen, abgelehnt, die Mitwirkung der Kindesmutter an der Erstellung eines Gutachtens zur Vorbereitung einer Restitutionsklage mittels eines selbständigen- Beweisverfahrens gemäß §485 Abs. 2 ZPO zu erzwingen (vgl. u.a. OLG Köln, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1995, S. 369).

 

Die vorstehenden Hinweise dienen lediglich Ihrer allgemeinen Information; sie können und sollen eine auf den Einzelfall abgestimmte rechtliche Beratung nicht ersetzen. Insoweit kann ich nur anregen, dass Sie sich an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere zu individueller Rechtsberatung befugte Person oder Stelle wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(Radloff)

04.11.2003

 

 

 

 

Rückschreiben des mutmaßlichen und rechtlichen Vaters an das Bundesministerium für Justiz

 

An das

Bundesministerium der Justiz

Frau/Herrn Radloff

11015 Berlin

Geschäftszeichen ... 

Ihr Schreiben vom 4.11.2003

 

 

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Radloff,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4.11.03. Stellen Sie sich bitte folgenden Fall vor:

Ein Mann wurde aufgrund eines Blutgruppengutachtens zur Vaterschaft verurteilt. Ohne Wissen von Mutter und Kind lässt der rechtliche Vater einen DNA-Vaterschaftstest vornehmen mit dem Ergebnis, dass er als biologischer Vater ausgeschlossen werden kann.

Nach geltendem Recht besteht für den gesetzlichen Vater keine Möglichkeit mehr, seine Vaterschaft wieder aufheben zu lassen, wenn Mutter und Kind einem offiziellen DNA-Vaterschaftstest nicht zustimmen.

Seine Vaterschaft besteht rechtlich weiter, obwohl sie biologisch ausgeschlossen wurde. Der Mann, der in keinem verwandtschaftlichem Verhältnis zu dem Kind steht, muss Unterhalt bezahlen und später auch sein Vermögen an das Kind vererben.

Der Schaden, der dem Mann entsteht, steht in keinem Verhältnis zu dem Aufwand, mit dem mittels eines DNA-Tests die Situation aufgeklärt werden könnte. Der Verzicht auf Aufklärung unter Verweis auf Rechtsfrieden und Rechtssicherheit steht in keinem angemessenem Verhältnis zum verursachten Schaden. Darüberhinaus bleibt der Betrug durch die Kindesmutter ungesühnt. Rechtsfrieden und Rechtssicherheit in diesem Fall höher zu bewerten als Aufklärung widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien.

Eine Pseudovaterschaft hilft weder der Beziehung zwischen Mann und Kindesmutter noch zwischen Mann und Kind und trägt von daher auch nichts zum Rechtsfrieden bei. Es wäre in hohem Maße angemessen, die betreffenden Gesetze entsprechend anzupassen.

 

Mit freundlichem Gruß

XXX

20.11.2003

 

 

 


 

 

 

„Häusliche Gewalt gegen Männer – ein vernachlässigter Aspekt in der sozialen Arbeit“

 

 

Sehr geehrte Herren,

mein Name ist Martina Flothmann. Ich studiere Sozialpädagogik an der Katholischen Fachhochschule in Münster. Im Moment schreibe ich meine Diplomarbeit zum Thema: „Häusliche Gewalt gegen Männer“

Zu diesem Thema haben ich einen Fragebogen entwickelt. In dem es um männliche Opfererfahrungen geht. Mir ist ganz wichtig in meiner Diplomarbeit die männlichen Opfererfahrungen mit einzubeziehen und zwar von Menschen, die die Gewalt durch ihre Partnerin/ Ehefrauen selbst erlebt haben.

Alle Angaben sind freiwillig und werden streng vertraulich und nur zu Zwecken der Diplomarbeit verwendet. Ich würde mich freuen, wenn sie sich an mich wenden würden. Sie können bei Interesse den Fragebogen bei mir anfordern unter

martina.flothmann@web.de

 

Die Beantwortung des Fragebogens könnten sie mir dann per E-mail zurücksenden.

Vielen Dank für ihr Bemühen im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martina Flothmann

10.11.2003

 

 

 


 

 

Publikation 

VATERENTBEHRUNG

wurde neu herausgegeben von der Männerpolitischen Grundsatzabteilung des Bundesministeriums f. Soziales u. Generationen (Österreich):

http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0135

 

 

11/2003

 

 

 


 

 

"Häusliche Gewalt gegen Männer"

 

Sehr geehrte Herren,

mein Name ist Isabel Weimann. Ich bin angehende Polizeikommissarin und studiere an der Fachhochschule in Münster. Im Moment schreibe ich eine Projektarbeit zu dem Thema "Häusliche Gewalt gegen Männer". In den letzten Monaten habe ich im Streifendienst gearbeitet und ich habe feststellen müssen, dass gerade dieses Thema in der alltäglichen polizeilichen Arbeit oft taburisiert wird.

Um auf dieses Thematik aufmerksam zu machen, bin ich auf Männer angewiesen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind/waren und die bereit sind mir einige Fragen zu beantworten. Ich möchte dazu ein telefonisches Interview mit ihnen durchführen. Sie können mich unter der Nummer 0251/1628090 erreichen.

Wenn sie lieber ganz anonym bleiben wollen, dann sende ich ihnen auch gerne einen Fragebogen zu. Sie können über E-mail (isabelweimann@hotmail.com) mit mir Kontakt aufnehmen. Die gemachten Angaben werden natürlich vertraulich und anonym behandelt.

Es ist mir sehr wichtig die männlichen Opfererfahrungen in meine Arbeit einzubeziehen. Dies geschieht meiner Meinung nach am wirksamsten, wenn gerade sie als Betroffene davon berichten, da sie Gewalt durch ihre Partnerin/Ehefrau erlebt haben.

Vielen Dank im Voraus!

Isabel Weimann

04.11.2003

Mailadresse: isabelweimann@hotmail.com

 

 


 

"Grundrechtliche Inhalts- und Schrankenbestimmung durch private Hand?

- Anmerkung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003 (I BvL. 20/99 und I BvR 933/01)"

 

Günter C. Burmeister

in "Kritische Justiz", 3/2003, S. 328-342

 

Kommentar Väternotruf: Was unter dem recht eigenartig anmutenden Titel "Grundrechtliche Inhalts- und Schrankenbestimmung durch privater Hand?" daherkommt, ist eine solide Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003, das die Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder als im wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar hält.

Nun ja, in den 50-iger Jahren soll angeblich der damalige Bundespräsident Heinrich Lübke eine Sitzung, bei der afrikanischen Gäste anwesend waren, mit den Worten "Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Neger" eröffnet haben. Ob es wirklich so gewesen ist, sei dahin gestellt.

Die "Neger" von heute heißen "nichtverheiratete Väter". Sie dürfen zwar Bundespräsident werden oder sogar Richter am Bundesverfassungsgericht, sie sollen aber ohne die Zustimmung der Mutter des gemeinsamen Kindes nicht an  der elterlichen Sorge teilhaben. Das ist für wahr ein Witz. Da fehlt doch die Konsequenz. Wieso dürfen sie nicht für ihr Kind sorgen, aber das höchste Amt im Staate ausüben?

Die Nationalsozialisten haben da wesentlich stringenter gehandelt. Erst schrieb Adolf Hitler sein Buch "Mein Kampf" und 1935 wurde den Juden verboten den Beruf des Rechtsanwaltes auszuüben. Übrigens auf Grund des sogenannten Rechtsberatungsgesetzes, dass auch noch im Jahr 2003 in der Bundesrepublik Gültigkeit hat.

In der Bundesrepublik dürfen sowohl Juden (den entsprechenden Passus im Rechtsberatungsgesetz hat man nach dem 2. Weltkrieg gestrichen) als auch nichtverheiratete Väter als Rechtsanwalt arbeiten. Das ist doch schon mal sehr schön und zeugt von der tiefen demokratischen Gesinnung unseres Gemeinwesens.

 

Bezug von: 

"Kritische Justiz"

Redaktion: 

rainer.erd@t-online.de

tblanke@uni-oldenburg.de

www.kj-online.de

 

 


 

 

 

Informationen zu den Ergebnissen des Familienkongresses in Halle "Cochemer Weg" 2003

 

Auf der Seite http://www.familienkongress.vafk.de

 unter Programm sind die Ergebnisse des Kongresses zum Cochemer Weg als Tondateien abgelegt. Für einen vorübergehenden Zeitraum von wenigen Wochen haben wir nicht nur die Vorträge, sondern auch die Diskussion abgelegt. Diese werden später gelöscht.

 

Die Info-CD zum Kongress ist derzeit in Bearbeitung und wird zum Versand nochmals angekündigt. Sie kostet 5,- Euro inkl. Porto.

 

Die schriftliche Tagungsdokumentation wird später veröffentlicht und kostet 10,- Euro inkl. Porto.

 

MfG

 

für den Bundesvorstand

Rüdiger Meyer-Spelbrink

meyer-spelbrink@vafk.de

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

 


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: muepaps@web.de [mailto:muepaps@web.de]

Gesendet: Mittwoch, 5. November 2003 07:14

An: sowade@vaeterinitiative-muenchen.de

 

Betreff: Münchner-PAPS NEWS: Letzte Möglichkeit zur Anmeldung beim Väter-Kinder-Hüttenwochenende

 

Wer macht mit? – beim nächsten

Väter-Kinder-Hüttenwochenende

der Väterinitiative München

vom 14. bis 16.11.2003

in dem herrlich gelegenen Natur- und Freizeitgelände am Rande der Isar in der Nähe von Königsdorf bei Wolfratshausen.

Auch diesmal wollen wir gemeinsam kochen, essen, wandern, Natur erkunden, Holz sammeln, große und kleine Lagerfeuer machen, Geschichten erzählen, toben, Fußball und andere Sachen spielen, usw. und das alles ohne Mütter.

Den Kindern, die bei einem der früheren Väter-Kinder-Hüttenwochenenden dabei waren, hat es soviel Spaß gemacht, dass sie am liebsten dageblieben wären. (siehe Bericht MüPaps 4-5/2002 und 2-3/2003 auf unserer web).Wir sind auch diesmal in einer urigen Hütte mit vier Schlafräumen, einer Küche und einem großen Gemeinschaftsraum untergebracht. Platz für mind. 16 Personen. (Wer will, kann unter www.jugendsiedlung-hochland.de nachschauen.)

Wir wollen uns im Hochland am Freitag spätestens um 16 Uhr treffen, die Abfahrt ist am Sonntag um 13.30 Uhr geplant. Wir machen alles gemeinsam, d.h. es gibt keine Leitung. Die Kosten für Übernachtung (Miete der Hütte: 200 € ) und Verpflegung teilen wir auf.

Jeder, der teilnehmen möchte, bitte möglichst bald melden unter Tel. 609 36 97 oder info@vaeterinitiative-muenchen.de

da nach der Reihenfolge der Anmeldungen die Plätze vergeben werden.

 

Münchner-PAPS Redaktion

Väterinitiative für engagierte Elternschaft e.V.

Ligsalzstr. 24, 80339 München

Telefon: 089.50009595 Telefax 089.50009597

Internet: http://www.vaeterinitiative-muenchen.de

 

 

 

 

 

Anmerkung Väternotruf:

"und das alles ohne mütter"

 

warum muss man das so betonen.

 

 

keine mutter würde sagen "und das alles ohne väter".

macht euch nicht unnötig kleiner als ihr seid!

 

 

anton

 

 

 


 

 

Beschluss des OLG Brandenburg vom 03.02.2003 - 9 UF 171/02

Anordnung von Umgangskontakten trotz entgegenstehenden Willens eines 13-Jährigen

in: 

"Das Jugendamt", 5/2003, S. 261-263

"Zentralblatt für Jugendrecht", 11/2003, S. 445-446

 

Inhaltsangabe: Ein entgegenstehender Wille des Kindes kann nur dann ausnahmsweise den Ausschluss des Umgangsrechts rechtfertigen, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Widerstand des Kindes überwunden werden kann. Der Einräumung des Umgangsrechts stehen zu erwartende Schwierigkeiten bei seiner künftigen Umsetzung nicht entgegen und können daher keinen Ausschlussgrund bilden.

 

 

 


 

Wenn der Nachwuchs nach Scheidungen entführt wird

Die Kinderjäger sind schneller als die Gerichte

 

 

Es ist leicht in der EU, dem missliebigen Ehepartner die Kinder abspenstig zu machen. Weil nationale Behörden das Problem elterlicher Kindesentführungen nicht in den Griff bekommen, nehmen sich dubiose Firmen der Sache an - und entführen die Kinder einfach zurück.

Von Klaus Bachmann, Brüssel

Seit mehr als sieben Jahren hat Pascal Gallez nichts mehr von seinem Sohn Antoine gehört. 1995, als sich die Eheleute Gallez zerstritten, nahm Pascals Frau den gemeinsamen Sohn mit nach Deutschland und ließ sich dort scheiden. Obwohl das Gericht ihr nur eingeschränkte Erziehungskompetenz bescheinigte, übertrug es ihr das ausschließliche Sorgerecht. In den drei Jahren, die Frau Gallez den kleinen Antoine bei sich hatte, gelang es ihr, ihn so gegen seinen Vater einzunehmen, dass der Richter Pascal Gallez sogar das Besuchsrecht für seinen Sohn entzog. Dass die Mutter den Sohn ohne Zustimmung des Vaters von Brüssel nach Deutschland gebracht hatte, spielte dabei keine Rolle. "Kindesentführung durch Eltern wird in Europa belohnt", sagt Gallez bitter. Zuletzt erfuhr er durch Zufall, dass das Frankfurter Einwohnermeldeamt ohne seine Zustimmung nun auch den Nachnamen seines Sohnes geändert hat. Man habe ihn dazu nicht angehört, weil man nicht gewusst habe, ob er noch lebe. Dabei korrespondiert er seit sieben Jahren mit dem Bundesjustizministerium, um seinen Sohn ausfindig zu machen.

Kindesentführungen durch Eltern sind in Europa keine Seltenheit. Und entgegen landläufiger Meinung sind europäische Nachbarländer darin viel häufiger verwickelt als Länder Nordafrikas oder des Nahen Ostens. Bis Ende September lagen beim belgischen Justizministerium 219 solcher Dossiers. Davon betrafen 60 Prozent Länder der EU.

Laut Childfocus, einer großen belgischen nichtstaatlichen Organisation, die sich mit dem Aufspüren vermisster Kinder beschäftigt, spielen sich sogar mehr als 70 Prozent aller elterlichen Kindesentführungen innerhalb der EU ab. Viele Fälle verraten, wie tief die nationalen Vorurteile in den Mitgliedländern noch sitzen, wenn es um Sorgerechts- und familienrechtliche Urteile geht. In Belgien erregte zum Beispiel der Fall von Philippe Paquay die Öffentlichkeit, dessen Frau, eine Schwedin, 1999 die drei gemeinsamen Töchter nach Schweden gebracht hatte. Das Familiengericht dort erkannte der Frau das Sorge- und Unterbringungsrecht zu, weil Paquay als Lehrer in Belgien nicht genug verdiene, um die Mädchen aufziehen zu können. Es berief sich dabei auf den Artikel 13 b des Haager Abkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen. Der Artikel ermächtigt Richter des Landes, in das ein Kind entführt wurde, die Rückkehr des Kindes zu verhindern, wenn dem Kind dadurch "ein schwerwiegender körperlicher oder seelischer Schaden" droht.

Aufgrund dieses Paragrafen und der Möglichkeit, Sorgerechtsfälle von Gerichten des Landes entscheiden zu lassen, in das ein Kind entführt wurde, diente das Haager Abkommen dazu, Entführungen nachträglich zu billigen. Wer die gemeinsamen Kinder dem ausländischen Partner entzog und sie in die eigene Heimat brachte, konnte sich im Normalfall darauf verlassen, dass die Richter seines Heimatlands ihren Vorurteilen erliegen und den ausländischen Partner seines Sorgerechts berauben würden. Das Abkommen sieht zwar auch die Möglichkeit vor, sich über die Justiz im Ausland an eine zentrale Stelle für Kindesentführungen zu wenden, um ein entführtes Kind ausfindig zu machen und zurückzubringen. Doch das dauert meistens so lange, dass das Kind dem zurückgebliebenen Ehepartner bereits entfremdet und damit die Grundlage für eine Rückgabe entfallen ist. Pascal Gallez wartete damals drei Jahre lang, bis er von der deutschen Justiz eine Auskunft darüber erhielt, wo sich sein Sohn befindet.

Hätte damals schon die Verordnung der EU-Justizminister gegolten, die Anfang Oktober in Brüssel verabschiedet worden ist, wären die Streitigkeiten des Ehepaars Gallez völlig anders verlaufen. Künftig wird demnach in der EU bei Ehescheidungen und Sorgerechtsfragen das Gericht des Landes zuständig sein, in dem sich die Eheleute zuvor aufhielten, wenn noch wenigstens ein Partner dort wohnt. Demzufolge hätten die Eheleute Gallez nur in Belgien geschieden werden können. Statt Pascal Gallez auch noch das Besuchsrecht zu nehmen, hätten deutsche Richter dann die Rückführung Antoines nach Belgien veranlassen müssen.

Entscheidungen über das Los von Kindern werden künftig grundsätzlich von den Gerichten des Landes getroffen, in dem sich das Kind vor seiner Entführung aufgehalten hatte. Staaten, deren Gerichte das Haager Abkommen zu sehr strapazieren, drohen Konsequenzen. Nach Inkrafttreten des EU-Verfassungsentwurfs wird die Einhaltung eines EU-Gesetzes von der Europäischen Kommission überwacht werden. Sie kann dann auch vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Mitgliedstaaten klagen, deren Justiz weiterhin ihren Vorurteilen gegen ausländische Ehepartner frönt. Für Pascal Gallez kommt das alles zu spät - auf alte Fälle wird das neue EU-Recht nicht anzuwenden sein.

Kein Wunder, dass sich verzweifelte Eltern auf andere Art und Weise helfen. In Arnheim an der deutsch-niederländischen Grenze gibt es seit drei Jahren die "Stiftung Kinderentführung". Hinter dem harmlos klingenden Namen verbirgt sich eine straff geführte, fast paramilitärische Organisation, die sich zum Ziel gesetzt hat, von ihren Eltern entführte Kinder wieder zurück in die Niederlande zu holen - notfalls mit Gewalt. Das suggeriert unzweideutig die Webseite der Stiftung, auf der Stiftungschef Jacques Smits, ein ehemaliger Polizist, in kugelsicherer Weste zu sehen ist. Reportern erzählte Smits, bei seinen Rückholaktionen sei es gelegentlich auch notwendig, "Widerstand auszuschalten". Smits soll 2001 für eine Rückholaktion aus Venezuela sogar einen Reisekostenzuschuss von 3500 Gulden von der Gemeinde Assen bekommen haben.

Unternehmer wie Smits nennt der Volksmund in den Niederlanden Kidhunter, Kinderjäger. Bekannt wurde ihr Geschäftsgebaren, als Mitte September ein Den Haager Konkurrent von Smits in Belgien festgenommen wurde, als er bei einer Rückholaktion gewalttätig geworden war. So dubios die Praktiken anmuten - die Kinderjäger arbeiten normalerweise wesentlich schneller und effektiver als die im Haager Abkommen vorgesehenen "zentralen Stellen", die meist Monate brauchen, bis sie überhaupt reagieren.

 

Aktualisiert: 03.11.2003, 05:14 Uhr

 

Original:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/538599

 

 

Siehe auch:

http://www.inf.ethz.ch/~gut/soscag/031103_stuttgarter-zeitung.txt

 

 

 

 

Väternotruf: Bleibt noch zu sagen, dass in Deutschland jedes Jahr einige Tausend inländische Kindesentführungen mit staatlicher Billigung stattfinden. Zum einen werden vielen nichtverheirateten Vätern von den "alleinsorgeberechtigten" Müttern die Kinder durch inländische Entführung entzogen. Zum anderen finden aber auch viele Entführungen bei bestehenden gemeinsamen Sorgerecht statt. In der Mehrzahl durch Mütter. Die Väter unternehmen häufig nichts dagegen, in der Angst dann auch noch in ihren Umgangskontakten beschnitten zu werden und zum anderen in der nicht unberechtigten Befürchtung, dass die zuständigen Jugendämter und Familiengerichte die inländischen Kindesentführungen durch die Mutter tolerieren. Dies bewirkt einen Rückkopplungseffekt. Mütter die eine inländische Kindesentführung planen, informieren sich häufig vorher bei Bekannten, Alleinerziehendenverbänden oder Rechtsanwälten ob sie für die Kindesentführung mit Sanktionen zu rechnen haben. Die Antwort: Nein.

Die Schlussfolgerung für die Mutter, dann kann ich ja das Kind mitnehmen (entführen).

Die Folge der Entführung, Jugendämter und Familiengerichte tolerieren mit Verweis auf das Kindeswohl die Entführung. Mit der Folge, es spricht sich herum, dass Jugendämter und Familiengerichte dies tolerieren, mit der Folge, dass sich rumspricht, dass entführungswillige Mütter von den staatlichen Stellen keine Sanktionen befürchten müssen, usw. usf.

 

 

 

 


 

 

4. Internationaler Männertag am 3. November 2003

 

 

Am 3. November 2000 forderten Männer: Frauen, hört zu!

Männer sind benachteiligt, das haben jetzt auch die Vereinten Nationen erkannt und dem starken Geschlecht einen Tag zugewiesen, an dem die Welt seiner gedenkt. Der 3. November ist ab sofort der "Tag des Mannes"! Die Initiative hierfür kam aus Österreich: Vor allem die Stadt Wien und die Gorbatschow-Foundation hatten sich für die Einführung eines Men's World-Day stark gemacht. Was die Frauen seit 100 Jahren am 8. März tun, machen die Männer jetzt am 3. November. Vor allem Forderungen stellen: Wir brauchen einen Männerarzt!, heißt es etwa, und: Schluß mit der Vernachlässigung der Männer in der Forschung! Die wichtigste Forderung: Frauen müssen Zuhören lernen! (Smi)

http://www.lycos.de/webguides/gesundes_leben/medizin-3.htm

 


 

Vaterschaftstest kostenlos!

Wir möchten kurze Reportagen für ein Nachmittagsmagazin (keine Talkshow) über die Schicksale hinter Vaterschaftstests machen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ihr Kind wirklich ihr Kind ist, ob Sie wirklich für ihr Kind zahlen oder ob Sie einfach nur sicher gehen wollen, ob ihre Frau Ihnen kein "Kuckuckskind" ins Nest gelegt hat, dann melden Sie sich ganz unverbindlich bei mir!

Ich möchte mich gern über Möglichkeiten der Umsetzung unterhalten und ihren Fall klären.

Der Vaterschaftstest wird von uns übernommen!

Viele Grüße

Marcus Meyer

ProSieben

Television GmbH

Marcus Meyer

Magazine "taff." und "SAM"

 

Medienallee 7 * D-85774 Unterföhring

Tel. +49 [89] 95 07-2829

www.prosieben.de

 

marcus.meyer.tv@prosieben.de

 

30.10.2003


 

 

Scheinvater gesucht

Für einen FocusTV-Beitrag suche ich Personen, die einen Scheinvater-Regress haben gelten machen können bzw. die von einem Regress-Anspruch gegen sich überrascht worden sind. Wenn Sie bereit sind, meinen Fernsehbeitrag aktiv oder passiv zu unterstützen würde ich mich über eine Rückmeldung oder einen Anruf in der Redaktion freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Babette Benecke

FocusTV

Arabellastr. 23

81925 München

Tel. 089.9250.2636

benecke@focus-r.de

 

30.10.2003

 

 


 

Alleinige elterliche Sorge, wenn die Mutter von Deutschland nach Brasilien übersiedeln will

 

Das Amtsgericht Essen hat einem gemeinsam mit der Mutter in Deutschland lebenden Vater nach Beendigung der gemischt-nationalen Ehe das Sorgerecht nach §1671 BGB entzogen, mit der Begründung, dieses wäre dem Wohl des Kindes am dienlichsten. Die Mutter beabsichtigt von Deutschland nach Brasilien zu ziehen und das gemeinsame Kind mit zu nehmen Der Vater, der nach Vortrag des Gerichtes die Betreuung des Kindes durch die Mutter befürwortete, wenngleich zwischen ihm und dem Kind "eine ausgesprochen innige und liebevolle Beziehung besteht", war nach Darstellung des Gerichtes nicht bereit, die Betreuung des Kindes selber zu übernehmen.

Bezüglich des Umgangs meint das Gericht , dass der Vater keinen Rechtsanspruch darauf hat, "dass die Kindesmutter zur Ermöglichung solcher möglichst einfachen Umgangskontakte ihr Leben in Deutschland fristet und ihre eigene Lebensplanung zurückstellt."

 

Beschluss des Amtsgericht Essen vom 18.2.2003 - 106 F 202/02

veröffentlicht in  "Streit", Feministische Rechtszeitschrift, 2003, Heft 3


 

 

Wechselmodell

Üben die Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus und hält sich das Kind in halbwöchigem Wechsel seit längerer Zeit (hier1 1/2 Jahre) bei einem Elternteil auf (sogenanntes Wechselmodell), kann der Erlass einer vorläufigen Anordnung auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht darauf gestützt werden, dass das Kind einen festen Lebensmittelpunkt benötige und Verhaltensauffälligkeiten zeige.

 

AG Hannover, Beschluss vom 13.10.2000 - 608 F2223/99 SO

veröffentlicht in: "FamRZ", 2001, Heft 13, S. 846-848

 

 


 

 

 

19. - 21. November 2003 / Gewaltenteilung Justiz Medien

DRITTE, VIERTE, FUENFTE GEWALT

Rechtspflege gegenueber Medien und Lobbyismus

 

Die Gewaltenteilung zwischen Justiz, Parlament und Regierung soll Buergerinnen und Buerger vor Willkuer schuetzen. Mit diesen drei Staatsgewalten konkurrieren laengst Medien und Lobbyismus. Wie ist es um deren Legitimation bestellt? Kommt das Machtgefuege aus der Balance? Veraendert sich die Rolle der Justiz?

 

ReferentInnen:

Wolfgang Gerhards - Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Duesseldorf

Annemarie Luetkes, Ministerin fuer Justiz, Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein, Vorsitzende der Konferenz der Justizministerinnen und -minister, Kiel

PD Dr. Dr. Stefan Machura - Ruhr-Universitaet Bochum

Iris Speiser - Institut fuer Rechtsinformatik, Universitaet des Saarlandes, Saarbruecken

Manfred Mauren - Journalist, Dozent fuer elektronische Medien, dbb akademie, Koenigswinter

PD Dr. Christian Lahusen - Lehrstuhl fuer Soziologie II, Otto-Friedrich-Universitaet Bamberg

Walter Dury - Praesident des Pfaelzischen Oberlandesgerichts, Zweibruecken

 

Tagungsleitung: Dr. Helmut Geiger Tel.: 07164 / 79 208

Tagungsnummer: 521103

 

Evangelische Akademie Bad Boll

73087 Bad Boll

Tel.: (07164) 79 300

Fax: (07164) 79 5300

eMail: pressestelle@ev-akademie-boll.de

Internet: http://www.ev-akademie-boll.de

 

 

 

Kommentar Väternotrurf

"Die Gewaltenteilung zwischen Justiz, Parlament und Regierung soll Buergerinnen und Buerger vor Willkuer schuetzen." Das klingt erst mal schön. Und im Vergleich zu terroristischen Regimes in der Dritten Welt oder dem realsozialistischen Staaten des ehemaligen Ostblocks ist diese Idee in der Bundesrepublik Deutschland sicher relativ gut etabliert. Wer da aber meint, die bundesdeutsche Justiz schütze wirksam vor Willkür, der hat noch nicht die Freuden genossen, die so mancher Trennungsvater in den Mühlen der Justiz erfahren darf. Und was ist, wenn der betreffende Richter, an den unser ahnungslose Vater gerät, selber der Willkür frönt? Dann bleibt dem Vater Gott sei Dank noch das Versammlungsrecht, die Medien insofern sie mal das Thema aufgreifen oder das Internet. 

 

Literatur zum Thema:

"Vom Mythos der Unabhängigkeit. Über das Dasein und Sosein der Deutschen Richter", Baden-Baden, 1996

 

 


 

 

 

Fachtagung Väter rund um die Geburt

20.11.2003 in Hamburg

 

Die Diskussion, ob Väter bei der Geburt dabei sein sollen oder nicht, ist wieder aktuell. Fachleute wie Michel Odent melden Bedenken an, immer mehr Männer und Frauen sind unentschlossen. Die rückläufige Zahl der Väter in Geburtsvorbereitungskursen lässt vermuten, dass Väter in Sachen Geburt verunsichert sind und sich zurückziehen.

Wir fragen uns an diesem Fachtag:

Welche Folgen Welche Folgen hat dieser Rückzug für Vater, Mutter und Kind?

Welche präventive Maßnahmen können gegen diese Entwicklung ergriffen werden?

Und wie können Väter ihren Platz in der Wochenbett-Zeit finden?

Wir wollen an diesem Fachtag:

Neue Impulse und Denkanstöße vermitteln. Das Thema entpolarisieren und durch Entwicklung kreativer Konzepte neu beleben.

Referenten: Ralf Ruhl, Chefredakteur der Zeitung Paps, Benedikt Kisters, Leiter Modellprojekt Esperanza Köln, Margarita Klein, Familientherapeutin und Hebamme, Volker Baisch, Projektleiter Väterbildung an Hamburger Elternschulen und Familienbildungsstätten

Kosten: 85 Euro

Ort: Hamburg, Kreisel e.V., Bugdahnstr. 5

Anmeldung unter:040/38 55 83

Infos auch unter www.vaeterzentrum-hamburg.de

 

 

 

Liebe Interessierte,

 

wir würden uns freuen, wenn Sie diese Ankündigung auch an Ihren E-Mailverteiler oder Interessierte (Hebammen/Geburtsvorbereiter) weiterleiten könnten. Für weitere Informationen und natürlich für die Bestellung gedruckter Flyer stehen wir Ihnen unter 040/39908539 (Väterzentrum Hamburg) jederzeit zur Verfügung. Vielen Dank

Herzliche Grüße

 

Volker Baisch

Geschäftsführer Väterzentrum Hamburg e.V.

 


 

 

§ 1: Der Richter hat immer Recht.

§ 2: Hat der Richter einmal nicht Recht, tritt automatisch § 2 in Kraft.

§ 3: Legen Verfahrensbeteiligte gegen die Gültigkeit der Paragrafen 1 und 2 Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, so werden sie mit anschließender Nichtbearbeitung ihres Antrages beim Amtsgericht nicht unter 6  Monaten bestraft.

 

gez. Dünkel, Richter am Amtsgericht Selbstherrlichkeitsstadt

 

 

"Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen", so heißt es in Artikel 97 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. So weit, so gut. In der Praxis wird diese schöne Erklärung nicht selten zur Absichtserklärung degradiert. So z.B. wenn ein Vater das Umgangsrecht einklagt und nach 6 Jahren noch immer keine Entscheidung in erster Instanz hat und der Eindruck aufkommt, als ob im zuständigen Gericht Schnecken oder Geisterfahrer, die permanent auf der falschen Fahrbahnseite fahren, auf den Richterstühlen sitzen.

Nicht selten entsteht auch der Eindruck, dass  bestimmte Familienrichter/innen bei Fällen von Umgangsvereitelung vor der boykottierenden Mutter sitzen wie das berühmte Kaninchen vor der Schlange  und man gar nicht mehr weiß, wer denn eigentlich der Richter / die Richterin ist, die umgangsvereitelnde Mutter oder der Herr / die Dame in der schwarzen Robe. Man kann sich das eigentlich nur so erklären, dass solche Richter/innen sich bezüglich der boykottierenden Mutter in der Rolle eines Kleinkindes fühlen und sie die Mutter mit ihrer eigenen Mutter, vor der sie eine frühkindlich geprägte Angst haben, verwechseln (projizieren). So kommt es zu dem Paradox, dass der /die Richter/in die Kraft ihres Amtes die Macht zur Entscheidung haben, die Macht an die boykottierende Mutter abgeben, die wiederum ein gutes Gespür für psychologisch begründete Machtverhältnisse hat.

Die richterliche Unabhängigkeit, die im Kern natürlich notwendig und begrüßenswert ist, birgt die Gefahr, dass psychisch instabile Richter/innen zum einen in Selbstherrlichkeit verbunden mit völliger unkritischer und unreflektierter Haltungen gegenüber ihrer eigenen Arbeitsweise verfallen und zum anderen Entscheidungen treffen (oder eben nicht treffen) die gar nicht vom vorliegenden Sachverhalt geprägt sind, sondern von ihren eigenen ungeklärten Beziehungsverhältnissen zu den Beteiligten. 

Neben der emotionalen Seite fachlich mangelhafter Arbeit gibt es auch eine "technische" Seite. So z.B. wenn ein Familienrichter einen Sachverständigen mit der Beweisfrage beauftragt, welcher Elternteil besser geeignet sei, die elterliche Sorge allein auszuüben. Diese Frage präjudiziert zum einen, dass es nur die Variante "Alleinsorge" durch einen Elternteil gäbe und nicht auch die andere Variante "Beibehaltung der Gemeinsamen Elterlichen Sorge". Zum anderen, legt der Richter seine eigene Aufgabe zur Entscheidungsfindung vollständig in die Verantwortung eines Sachverständigen. Konsequenterweise sollte der Richter sein Richteramt niederlegen und der Sachverständige sich zum Richter bestellen lassen. 

 

Helfen kann da auf der einen Seite Supervision und Selbstreflexion für die Richter/innen und auf der anderen Seite aktive Öffentlichkeitsarbeit, so wie sie z.B. von www. vaeternotruf.de und anderen Väterinitiativen betrieben wird und eine gute Betroffenenlobby vor Ort, um schläfrige und verantwortungslose Richter öffentlichkeitswirksam an ihre Pflicht zu erinnern. An beiden mangelt es leider häufig, da Richter/innen in ihrer Machtvollkommenheit sich nicht mit ihren eigenen Schwächen beschäftigen wollen und die betroffenen Väter sich häufig in Selbstmitleid Luftschlösser bauen üben, statt sich den Dingen zu widmen, die zu benennen und zu verändern sind.

 

 


 

 

Der preußische König Friedrich II. in einem Protokoll vom 11.12.1779

(Auszug des Schreibens Sr. Königl. Majestät von Preussen Selbst gehaltenes Protokol über drey Kammergerichtsräthe aus Kistrin, den 11. Dezember 1779 (Quelle: Hans Dollinger, "Preussen, eine Kulturgeschichte", Südd. Verlag, München, 1980, S. 149.)

Zitat:

"Daß ein Justizcollegium, daß Ungerechtigkeiten ausübt, weit gefährlicher und schlimmer ist, wie eine Diebesbande, vor die kan man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger wie die grösten Spitzbuben, die in der Welt sind."

 


 

 

 

Schwarze Pädagogik

 

Auch wenn die DDR-Pädagogik nicht nur schwarz war, sondern in der Praxis durchaus differenziert von liberal bis autoritär repressiv, so bleibt festzuhalten, dass in nicht wenigen Fällen die Rechte von Kindern, Jugendlichen und Eltern massiv missachtet und mit Füßen getreten wurden. Die schwarze Pädagogik ist allerdings keine Erfindung der DDR, sondern schon viel älter. Sie reicht mindestens zurück bis zu Daniel Gottlieb Moritz Schreber, geboren 15.10.1808, gestorben 10.11.1861, in Leipzig, über den noch in "Meyers Grosses Taschenlexikon", (West)Ausgabe 1981 nur Gutes zu lesen ist.

"Leitete ab 1844 in Leipzig eine orthopädische Heilanstalt; schuf Spielplätze, die mit Kinderbeeten und Gärten für Erwachsene verbunden waren, aus denen später die sogenannten Schrebergärten entstanden. Schreber setzte sich vor allem für eine Regform der körperlichen Erziehung und die Einführung der Jugendgymnastik ein."

Und dass die Missachtung elementarer Rechte von Kindern und Vätern in der Bundesrepublik bis heute Tradition hat, brauchen wir den Besuchern von vaeternotruf.de hier sicher nicht noch einmal ausführen.

 

 

 

 

DDR-VERGANGENHEIT / Vom Jugendwerkhof Torgau ist nicht viel übrig geblieben. Nur die Erinnerung der Opfer

Der Schock wirkt weiter

Schule schwänzen oder die falsche Musik hören – das reichte für die Einweisung in die Erziehungsanstalt. Nun trafen sich zum ersten Mal die Ehemaligen.

 

DRILL: Auf der Tafel standen einst die Namen der Bestraften und Belobigten. Foto: Helmuth Frauendorfer

 

Autor: HELMUTH FRAUENDORFER

Seine Stimme zittert. Er ist aufgeregt. Er steht so nahe zur Tür, als wollte er sicher sein, dass er nur einen Schritt über das Laminat machen muss, um draußen zu sein, um diesen Raum mit den weißen Tapeten und der holzgetäfelten dunklen Decke verlassen zu können. Dabei hat er keinen Grund mehr zu flüchten.

Ein Foto von ihm hängt zwei Räume weiter, siebzehn war Stefan Lauter damals. Er könnte sich seiner selbst sicher sein und seiner Biografie. Aber ganz sicher ist hier keiner. Und das merkt man auch Stefan Lauters Stimme an, als er sagt: „Am liebsten wäre ich 1985 geboren, nicht 1967.“

Dann wäre ihm vieles erspart geblieben, wie den anderen mehr als dreißig „Ehemaligen“ auch, die in diesem Raum sitzen an diesem schönen Herbsttag, diesmal aber freiwillig. Denn hier, im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau, wurde ihre Jugend gebogen und gebrochen von Erziehern der Deutschen ach so Demokratischen Republik. Es ist das erste Treffen der ehemaligen Insassen.

„Auf Biegen und Brechen“ – so heißt auch die Dauerausstellung in der Erinnerungs- und Begegnungsstätte Torgau, in der Fotos von Stefan Lauter und anderen hängen, zusammen mit den wenigen Bildern, die es noch von der Umerziehungsanstalt gibt.

Die Ausstellung wurde erst Ende Mai dieses Jahres eröffnet. Etwa 1200 Besucher fanden bislang den Weg dahin. Neben Tagesbesuchern waren das Schüler, Gruppen aus der Erwachsenenbildung und internationale Gruppen, wie unlängst Touristen aus der Ukraine, für die der Bezug zum Pädagogen Makarenko besonders spannend war.

Insgesamt ist nicht viel übrig geblieben. Eine Gittertür, zwei Pritschen, zwei Kübel, ein Stück Stacheldraht. Das Verwaltungsgebäude steht noch da, ist heute Gedenkstätte. Die anderen Trakte, die Zellen, der „Fuchsbau“, die Schleuse, die Sturmbahn, alles umgebaut, eine feine Wohnsiedlung ist daraus geworden.

Die Mauer hinter der Mauer

Die Lobby der Ehemaligen aus dem Geschlossenen Jugendwerkhof war nicht stark genug, sodass die Treuhand-Liegenschaftsverwaltung die seit 1990 leer stehende Immobilie 1996 an einen privaten Investor verkaufte. Mico-Harriet Fabri hat vier Monate in der Hölle von Torgau verbracht: „Der Gedanke, dass dort Menschen ruhig schlafen, wo wir früher beim ersten Gitter- und Schlüsselklappern aufsprangen, unsere Betten einrissen, in die Schuhe sprangen und uns für einen Tag voller Torturen aufstellten, der lässt mich frösteln.“

Der Geschlossene Jugendwerkhof war die verschärfteste Form der militaristischen Maßregelung und Umerziehung von Kindern und Jugendlichen, um sie kollektiv dem sozialistischen Menschenbild gleich machen zu können. Man brauchte als Jugendlicher bloß ein bisschen anders zu sein – nur wenige Male die Schule schwänzen, die falsche Kleidung tragen, eine eigene Meinung haben, sich den Pionier- und FDJ-Zwängen nicht unterordnen –, schon landete man im Jugendwerkhof.

Vor allem, wenn man keinen Rückhalt in der Familie hatte. Da entschieden Jugendämter, Lehrer und Erzieher willkürlich darüber, ob sich jemand außerhalb oder innerhalb von Stacheldraht und Mauern bewegte. Und das innerhalb der sowieso von Mauer und Stacheldraht umgebenen DDR. Die Mauern hinter der Mauer.

Mico-Harriet Fabri stammt aus einer solchen Familie, die ihr keinen Rückhalt bot und sie dem Messer der DDR-Erziehung auslieferte. Als Kind lebt sie bei der Mutter und erlebt vier Scheidungen, Prügel, Instrumentalisierung, Misshandlung. Mal steckt ihre Mutter sie geknebelt in einen Schuhschrank, mal bewahrt sie sie als Paket verschnürt im Keller auf, ein anderes Mal hält sie das Kind an den Füßen aus dem fünften Stock und ruft ihm zu: „Wenn du nicht machst, was ich sage, lasse ich los.“

Die DDR-Pädagogen vermerken später lapidar in ihrer Akte: „Gestörtes Mutter-Kind-Verhältnis führte zu Erziehungsproblemen.“ Im Kinderheim Calbe ist Mico-Harriet Fabri Klassenbeste, wird zwei Klassen hochgestuft und soll Gruppenratsvorsitzende werden – aber dazu müsste sie Jungpionier werden. Sie will nicht. Die Statuten gefallen ihr, auch später jene der FDJ.

Aber sie hat Fragen dazu. Warum es im alltäglichen Leben anders ist als in den Statuten beschrieben? Ihre Fragen sind unerwünscht. Später, als das Lehrfach Staatsbürgerkunde dazukommt, merkt sie, dass da gelogen wird, und verweigert die erwünschten Antworten; da ist sie nicht mehr Klassenbeste.

Über ihr Leben entscheiden andere. Weil ihre Mutter nicht in der Partei ist und sie wegen ihrer Fragen als „renitent“ gilt, wird sie 1987 in den Jugendwerkhof Bernburg eingewiesen. Keine Chance für eine Ausbildung. Stattdessen: Drill, Arbeit, keinerlei Freiheit. Gruppenzwänge, pädagogisch gewollt. Wenn jemand schlechte Arbeitsergebnisse hat, der Boden nicht richtig gewischt ist oder Mico-Harriet Fabri nichts zu den in den Nachrichten gepriesenen Errungenschaften der DDR sagen will, wird die ganze Gruppe bestraft. Danach verschwinden die Erzieher ganz bewusst.

„Dann durfte die Gruppe mich als Punchingball benutzen, dann war ich vogelfrei ausgeliefert. Und wenn 27 Mädchen ihren Frust an dir loslassen und jede froh ist, nicht selbst in der Mitte zu stehen, dann hältst du es nicht mehr aus.“

Das geschieht öfter, mit ihren 1,56 Metern ist sie meistens die Kleinste in der Gruppe. Sie flüchtet. Des Öfteren.

„Jeder Fahrradkeller, in dem ich schlief, jedes Waldstück machte mir weniger Angst als die im Jugendwerkhof nachts abgeschlossene Station.“

Entweichung – das offizielle Unwort für Flucht. Dafür gibt es Strafen. Vor der Gruppe, mit der Gruppe. Hackordnung. Einzelarrest. Das heißt dann im DDR-Deutsch der Pädagogen: „Eingliederung nach der Entweichung mit Rechenschaftslegung vor dem Kollektiv . . . scheiterten generell, da sie für keinerlei Kontaktaufnahme zugänglich war.“ Sie wird mit Medikamenten ruhig gestellt. Dann die Einlieferung nach Torgau. Die JWH-Direktorin vermerkt in der Akte: „Vorschläge für Erziehungsprozess in Torgau: Abbau der Kontrastellung.“

Zur Eröffnung dieser ersten Begegnung der Ehemaligen stellt Stefan Lauter verschiedene Fragen. „Was machen die Leute, die hier tätig waren?“ Und er zählte auf. Ehemalige Erzieher, die jetzt in karitativen Vereinen, in anderen Erziehungseinrichtungen tätig, ja sogar verbeamtet sind, während die meisten der Insassen eine geknickte Biografie haben, ihnen die Möglichkeit einer Ausbildung genommen wurde.

Viele sind auch nach der Wende dazu nicht mehr in der Lage und leben deshalb am Existenzminimum. Oder darunter. Wie Sonja B., die gerne lange Fingernägel hätte, sie aus Angst immer noch abknabbert, die bis heute nicht in der Lage ist, zu sagen, wenn ihr etwas nicht gefällt: So ausgelöscht wurde ihre Persönlichkeit.

Stefan Lauter erwähnt den DDR-Pädagogen Eberhard Mannschatz, der mitverantwortlich ist für die Jugendwerkhöfe, der heute in der Bildungspolitik der PDS mitmischt. Mannschatz formulierte die Aufgaben der Jugendwerkhöfe so: „Das Ziel der Umerziehung besteht darin, die . . . Besonderheiten in der Persönlichkeitsentwicklung zu überwinden, die Eigenheiten im Denken und Verhalten der Kinder und Jugendlichen zu beseitigen und damit die Voraussetzungen für eine normale Persönlichkeitsentwicklung zu schaffen.“

Mannschatz war bis 1977 Abteilungsleiter im Ministerium für Volksbildung, also der Handlanger und Vollstrecker von Margot Honecker. Bei einem Besuch in einem Jugendwerkhof fragt die Cheferzieherin der DDR eine Jugendliche, wie es ihr gehe. Diese antwortet: „Geht so.“ Die Folge der mangelnden Euphorie: für das Mädchen drei Tage Einzelarrest.

Weg mit der Westjeans!

Dass Mannschatz noch tätig ist, findet Stefan Lauter unerträglich. Er selbst kommt 1985 nach Torgau, denn „sein Denken und Handeln ist sehr durch westliche Einflüsse geprägt. Auch die kirchliche Beeinflussung hat hier einen großen Anteil.“

Stefan Lauter ist heute als politisch Verfolgter rehabilitiert, und seine Einweisung nach Torgau wurde als eine Rechtsstaatswidrigkeit gerichtlich anerkannt.

Anders im Fall Mico-Harriet Fabri; ihr wurde die Zeit in Torgau nicht anerkannt. Sie kämpft noch vor Gerichten.

Stefan Lauter sagt am Anfang der Begegnung auch: „Nicht aufgeben. Und schämt euch nicht. Lasst euch begutachten. Geht zu Therapeuten. Was man mit sich trägt, ist kein Zuckerschlecken.“

Mico-Harriet Fabri hat dreimal versucht, sich das Leben zu nehmen. Sie hat im Jugendwerkhof Bernburg Schlimmes, Unerträgliches erlebt, sagt sie, aber Torgau war die Hölle.

Jeder „Neuzugang“ muss in der Schleuse zwischen den beiden verschlossenen Toren warten. Mico-Harriet Fabri steht fünf Stunden lang mit dem Gesicht zur Wand da. Ein anderer, René K., guckt bei seiner Einweisung durch das Schlüsselloch und muss deswegen unter anderem 200-mal schreiben: „Ich darf nicht durch das Schlüsselloch gucken.“ Er landet im Jugendwerkhof, weil er Plastikbeutel mit West-Reklame benutzt und sich geweigert hat, in der Schule die West-Jeans auszuziehen und im Slip nach Hause zu laufen.

In Torgau gibt es nur Anstaltskleidung. Nichts Privates soll da sein. Nach der Schleuse folgen drei Tage Arrest in einer Zelle mit einem Kübel und einer Pritsche, die man tagsüber nicht benutzen darf. Nach diesen Tagen ist jeder nur noch Kollektiv. Selbst beim Toilettengang. Verrichtungen auf Kommando. „Wer das nicht schaffte“, so Frau Fabri, „musste trotzdem das ganze Morgenprogramm absolvieren.“ Das beginnt um 5.30 Uhr mit Sport. Nach dem Sport die politische Indoktrination. Sport wird hier als Waffe eingesetzt. Wenn eine die Sturmbahn nicht schafft, muss die ganze Gruppe erneut antreten. Hackordnung. Oder sie wird vom Erzieher bestraft. Im Laufschritt eine Schubkarre mit einer schweren Bahnschwelle über den Hof schieben. Anketten am Gitter im Treppenbereich. Der „Torgauer Dreier“: Liegestütz, Hocke und Hockstrecksprung. Die häufigste Strafe: „Entengang“ – 20- oder 50-mal die drei Stockwerke rauf und runter, in der Hocke, mit den Händen hinter dem Kopf. Mico-Harriet Fabri zeigt es. Sie schafft drei Stufen. „Ich weiß nicht, wie ich es damals geschafft habe. Es war die Angst.“ Bei ihrer Ankunft in Torgau schafft sie es nicht. Dafür schlägt der Erzieher ihr den großen Schlüsselbund an den Kopf. Dagegen wehrt sie sich. Aber erst Jahre später. Im Oktober 2000 erwirkt sie eine rechtskräftige Strafe gegen diesen Erzieher wie auch gegen jenen, der ihr in der Arrestzelle den Kübel verweigert, „sodass sie sich nach mehreren Stunden in ihre Kleidung entleeren musste“ (Zitat aus dem Strafbefehl).

Nichts gesehen, nichts gehört

In Torgau ist jede Stunde des Tages und der Nacht durchorganisiert. Es gibt keine Individualität. Es gibt kein Entrinnen. Drei bis fünf Meter hohe Mauern trennen die Kinder und Jugendlichen vom Duft der Straße. Schließlich hat dieses Gebäude Tradition: 1901 Militäranstalt, nach dem Ersten Weltkrieg Gerichtsgefängnis, nach 1945 Untersuchungsgefängnis der sowjetischen Geheimpolizei NKWD, von 1952 bis 1963 Jugendgefängnis, und im Mai 1964 nimmt der Geschlossene Jugendwerkhof eifrig seine Arbeit auf, erst ein Jahr später wird seine Funktion auch gesetzlich verankert.

So übereifrig kommt auch im November 1989 ein Anruf vom Ministerium für Volksbildung, die Anstalt aufzulösen. Am 17. November wird der letzte Insasse entlassen und das Personal beginnt wegzureißen, was nach Gefängnis aussieht, und die Akten zu vernichten. Schließlich werden Erzieher als Fachpersonal übernommen für das Internat, das hier einzieht.

Für die Torgauer ist dieser Ort bis heute ein Problem, so Beate Senftleben, die Projektleiterin der Erinnerungs- und Begegnungsstätte. Viele wollen sich die Ausstellung erst gar nicht anschauen, sagen, eigentlich bräuchte man solche Einrichtungen jetzt noch für die Jugend von heute; andere wollen von dem Treiben hier nichts gewusst haben, haben die Schreie nie gehört; und wiederum andere sagen: „Wir schämen uns hinterher für das, was hier gewesen ist.“

Von alldem, was im November 1989 in Torgau geschieht, erfährt Mico-Harriet Fabri erst mal nichts. Sie sitzt im Jugendwerkhof Magdeburg. Die Mauer ist längst gefallen. Nicht für sie. Erst 1990 wird sie entlassen; traumatisiert von den Demütigungen. „Die haben mir eingeredet, ich sei eine Lügnerin, ein schlechter Mensch, und fast hätte ich es geglaubt. Jetzt bin ich dreißig und fühle mich als Loser. Der Glaube an Gerechtigkeit oder an irgendetwas ist erschöpft, und ich bin es auch.“

 

Die Fotosammlung „Auf Biegen und Brechen“ gibt es auch als Wanderausstellung bis zum 10.04.2004 in der Stasi-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen zu sehen.

 

Externe Links:

www.jugendwerkhof.info

 www.jugendwerkhof-torgau.de

 

 

 

aus: "Rheinischer Merkur",

Nr. 47, 20.11.2003

http://www.rheinischer-merkur.de/aktuell/ku/ku_034704.html

 

 


 

 

 

 

Fachtagung Väter rund um die Geburt

20.11.2003 in Hamburg

 

Die Diskussion, ob Väter bei der Geburt dabei sein sollen oder nicht, ist wieder aktuell. Fachleute wie Michel Odent melden Bedenken an, immer mehr Männer und Frauen sind unentschlossen. Die rückläufige Zahl der Väter in Geburtsvorbereitungskursen lässt vermuten, dass Väter in Sachen Geburt verunsichert sind und sich zurückziehen.

Wir fragen uns an diesem Fachtag:

Welche Folgen Welche Folgen hat dieser Rückzug für Vater, Mutter und Kind?

Welche präventive Maßnahmen können gegen diese Entwicklung ergriffen werden?

Und wie können Väter ihren Platz in der Wochenbett-Zeit finden?

Wir wollen an diesem Fachtag:

Neue Impulse und Denkanstöße vermitteln. Das Thema entpolarisieren und durch Entwicklung kreativer Konzepte neu beleben.

Referenten: Ralf Ruhl, Chefredakteur der Zeitung Paps, Benedikt Kisters, Leiter Modellprojekt Esperanza Köln, Margarita Klein, Familientherapeutin und Hebamme, Volker Baisch, Projektleiter Väterbildung an Hamburger Elternschulen und Familienbildungsstätten

Kosten: 85 Euro

Ort: Hamburg, Kreisel e.V., Bugdahnstr. 5

Anmeldung unter:040/38 55 83

Infos auch unter www.vaeterzentrum-hamburg.de

 

 

 

Liebe Interessierte,

 

wir würden uns freuen, wenn Sie diese Ankündigung auch an Ihren E-Mailverteiler oder Interessierte (Hebammen/Geburtsvorbereiter) weiterleiten könnten. Für weitere Informationen und natürlich für die Bestellung gedruckter Flyer stehen wir Ihnen unter 040/39908539 (Väterzentrum Hamburg) jederzeit zur Verfügung. Vielen Dank

Herzliche Grüße

 

Volker Baisch

Geschäftsführer Väterzentrum Hamburg e.V.

 

 

 

 


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