Väternotruf

Juni 2004


 

 

 

75. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 17. bis 18. Juni 2004 in Bremerhaven

 

TOP I.11

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

 

 

Berichterstattung: Berlin und Bundesministerium der Justiz

 

Die Konferenz der Justizministerinnen und -minister bittet die Bundesministerin der Justiz, zu prüfen, ob es nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2003 notwendig ist, nicht miteinander verheirateten Eltern, die sich nach dem 1. Juli 1998 getrennt haben, ein gerichtlich begründetes gemeinsames Sorgerecht zu schaffen, wenn sie längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind gelebt haben und es dem Kindeswohl dient.

 

 

zitiert nach:

DR. PETER KOEPPELRECHTSANWALT

SÜDLICHE AUFFAHRTSALLEE 66 - D-80639 MÜNCHEN

TEL.: +49-89-178 055-0 - FAX: +49-89-178 055-44

www.koeppel-kindschaftsrecht.de

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Auch wenn mit diesem längst überfälligen Vorstoß der Bundesjustizministerkonferenz lediglich dem Grundgesetz (Diskriminierungsverbot und Pflichtrecht aller Eltern auf Erziehung und Betreuung ihrer Kinder) entsprochen wird, ist es ein erster Schritt zur vollständigen Beseitigung der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder. Man kann damit rechnen, dass die Bundesregierung in einem ersten Schritt noch in dieser Legislaturperiode ein gerichtliches Antragsrecht zum Gemeinsamen Sorgerecht für nichtverheiratete Väter ermöglicht. Damit holt die Bundesrepublik ein wenig ihren Rückstand zu sorgerechtlich zivilisierteren Ländern wie z.B. Frankreich und Großbritannien auf, ohne ihn jedoch zu verlieren. Deutschland, bzw. die zuständige Priesterkaste in der Bundesregierung und im Bundestag scheint eben nicht nur im Bereich der Bildungspolitik (Pisa-Studie) den Anspruch zu haben, die rote Laterne gewinnen zu wollen. 

 

 

 


 

 

 

Die Geburt des Vaters

Neue Ausgabe des Vätermagazins "paps"

Auch Väter müssen geboren werden ? so titelt die Zeitschrift "paps ? Die Welt der Väter" in ihrer Juli-Ausgabe. Der Göttinger Pädagoge und ehemalige Rektor der Leineberg-Grundschule, Karl Gebauer, ist der Frage nachgegangen, warum manche Männer gute, ihren Kindern zugewandte Väter werden und andere nicht. Eine besondere Bedeutung käme den Erfahrungen mit dem eigenen Vater zu, meint er. Sind die schlecht können sie jedoch durch Opa, Fußballtrainer, Pfarrer oder anderen positive Vorbilder kompensiert werden.

Erstaunlich: Wenn Männer die Geburt ihres Kindes miterleben, kann das negative Erfahrungen in den Hintergrund drängen und sie können liebevolle und engagierte Väter werden. Der Einfluss der Lebenspartnerin sei nicht zu unterschätzen. "Wenn in ihrer inneren Einstellung eine Wertschätzung des Vaters mitschwingt, dann wirkt sich diese positiv auf die

Vater-Kind-Beziehung aus." Auf dem Holzweg seien jedoch Männer, die sich beim Aufbau ihres Vaterschaftskonzeptes an Müttern orientieren wollen:

"Männliche Identität und ein inneres Vaterkonzept brauchen männliche und väterliche Vorbilder", schreibt Gebauer. Daher ermutigt er junge Väter, sich mit anderen zu treffen und auszutauschen.

Außerdem im Heft:

- Chefkoch mit Drang zum Tor ? Interview mit dem isländischen Fußballnationalspieler Thordur Gudjonsson

- Budget, Regelsatz oder gar nichts mehr? ? Die neuen Regelungen beim Erziehungsgeld

- Virtuelle Knutschflecken ? Partnersuche per Internet-Chat

- Pirat Egon im Amphitheater ? Bildungsreise mit Kindern

und wie immer jede Menge News, Tipps und Informationen.

Jahresabo (4 Ausgaben): € 14,60, Einzelheft: € 3,75

Probeexemplare und Abos: aboservice@familymedia.de

Redaktion: paps@familymedia.de

Mit freundlichem Gruß

Ralf Ruhl

 

Redaktion "spielen und lernen"

Kaiser-Joseph-Str. 263

79098 Freiburg

Tel. 0761/70578535

Fax 0761/70578539

E-Mail: ralf.ruhl@familymedia.de

www.paps.de

 

 

Juni 2004

 


 

 

 

 

Europawahl 2004 

Die Familienpartei, die sich als einzige der teilnehmenden Parteien für die Beendigung der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder ausspricht, erreichte aus dem Stand heraus in Berlin1,2 % und in Brandenburg 1,7 % der Stimmen. Herzlichen Glückwunsch und weiter so. 

 

 

11.420 Stimmen in Berlin und damit neunstärkste Partei nach CDU, Grüne, SPD, PDS, FDP, Graue, Tierschutz und REP

 

 

Europawahl 2004 

- Väterdiskriminierung in Deutschland beenden kann diesmal nur heißen: Familienpartei wählen

www.familienpartei.de

 

Europawahl 2004: 21 Parteien treten deutschlandweit an

 

Wem die Beendigung der Diskriminierung nichtverheirateter Väter wichtig ist, kann von all den Parteien derzeit wohl nur einer einzigen ruhigen Gewissens seine Stimme geben.

 

FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS – FAMILIE –

www.familienpartei.de

 

 

 

Die anderen Parteien kann man unter Aspekten der Gleichberechtigung von Müttern und Vätern schlicht gesagt in den Skat drücken. Ob Neonazis oder Sozialisten, grün, rot, schwarz oder gelb, in dieser Frage nehmen sich die muttifixierten Altparteien nichts.

Traurig aber wahr. Oder wie meine sozialdemokratisch geprägte Oma zu sagen pflegte "Armes Deutschland"

 

Anton, Väternotruf 19.05.04

 

 

 

 

 

Berlin, 19.04.2004. An der Europawahl nehmen deutschlandweit 21 Parteien und politische Vereinigungen teil. Dies teilte der Bundeswahlleiter nach einer Sitzung des Bundeswahlausschusses am 16. April in Berlin mit. Neben den Bundestagsparteien SPD, FDP und Grünen stellen sich am 13. Juni unter anderem auch die PDS, die Republikaner, die Grauen Panther, die Feministische Partei und die Partei Bibeltreuer Christen zur Wahl.

Über die Listen der Parteien, die sich ausschließlich auf Landesebene an der Europawahl beteiligen, entscheiden nach Auskunft des Bundeswahlleiters die Landeswahlausschüsse. Danach tritt die CDU in allen Bundesländern außer Bayern an, die CSU und die Bayernpartei ausschließlich in Bayern. Deshalb werden auf den Stimmzetteln zur Europawahl in Bayern 23 Wahlvorschläge aufgelistet, in allen anderen Ländern 22.

Vom Bundeswahlausschuss wurden am 16. April folgende Parteien und sonstige politische Vereinigungen zur Europawahl am 13. Juni zugelassen:

Ab jetzt ··· Bündnis für Deutschland Liste: Gegen Zuwanderung ins "Soziale Netz" – Deutschland –

CHRISTLICHE MITTE – Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten – CM –

Aufbruch für Bürgerrechte, Freiheit und Gesundheit – AUFBRUCH –

Partei Bibeltreuer Christen – PBC –

Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD –

Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale – PSG –

Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei –

Ökologisch-Demokratische Partei – ödp –

FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS – FAMILIE –

Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD –

DIE REPUBLIKANER – REP –

Deutsche Kommunistische Partei – DKP –

DIE GRAUEN – Graue Panther – GRAUE –

Feministische Partei DIE FRAUEN – DIE FRAUEN –

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE –

Aktion unabhängige Kandidaten – Unabhängige Kandidaten –

DEUTSCHE PARTEI – DP –

Bürgerrechtsbewegung Solidarität – BüSo –

Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 – ZENTRUM –

Partei des Demokratischen Sozialismus – PDS –

Freie Demokratische Partei – FDP –

 

 

 

 

Familienpartei

 

www.familienpartei.de

 

 

 

Das Parteiprogramm kann als PDF Datei im Internet heruntergeladen werden.

 

 

Bitte senden Sie Ihre Wünsche nach Informationsmaterial zur FAMILIEN-PARTEI DEUSCHLANDS an die jeweiligen Landesverbände.

 

 

Landesverbände

 

LV Brandenburg

Dieter Gohlke, Potsdam

Frank Jährling, Potsdam

Christoph Gohlke, Potsdam

Wiebke Gohlke, Potsdam

 

 

LV Baden-Württemberg

Bernhard Knöfel, Karlsbad

Johann Wittal, Kuppenheim

Renate Wittal, Kuppenheim

Karl-Heinrich Noffz, Waldbronn

Monika Knöfel, Karlsbad

 

 

 

LV Bayern

Danziger-Straße 37

90556 Cadolzburg

Fax 09103 / 796567

Erich Raatz, Cadolzburg

N.N.

Dr.Wolfgang Künzer, Regensburg Kosima Sikora, Münchsteinach

 

 

LV Niedersachsen

Vorstand wird demnächst neu gewählt

Anschrift über Bundesverband

Joachim Schulze, Westerstede

Jörg Palm, Oldenburg

Heinz Eckhardt, Westerstede

Andreas Gertje, Westerstede

Christina Schulze, Westerstede

 

 

LV Hessen

Höhenstrasse 1

35647 Waldsolms

Dr. Albert-Franz Otten, Waldsolms

Michaela Berger, Darmstadt

Peter Baumeister, Frankfurt

Helena Frütel, Lützelbach

Dr. Susanna Noll, Frankfurt

Ellen Sommer, Darmstadt

 

 

LV Nordrhein-Westfalen

Alleinsteiner Straße 102

48157 Münster

Fax 0251-2639695

Christian Blümel, Münster

Maria Hartmann, Kaarst

Hans-Joachim Knillmann, Paderborn

Gerd Honsel, Warburg

Ingrid Hüllen, Marsberg

Heinrich Oldenburg, Minden

Eva Gockel, Lichtenau-Holtheim

Axel Strube, Winterberg

Dagmar Feldmann, Warsburg

 

 

LV Rheinland-Pfalz

Schlittweg 10

67283 Obrigheim

Fax 06359-840424

Margarete Nickel, Obrigheim

Stefan Glaß, Haßloch

Eva-Maria Corr, Kaiserslautern

 

 

 

LV Saarland

Postfach 4122

66376 St.Ingbert

Fax 06894 / 38 23 62

Vorsitz

Stellvertretung

 

 

Heinz Dabrock, St.Ingbert

Ilona Grub, Saarbrücken

Wolfgang Britz, Eppelborn

Werner Fromm, St.Ingbert

Petra Baltes, St.Ingbert

Theresia Gulentz-Wörner, St.Ingbert

Hanspeter Bauer, St.Ingbert

Alexander Haas, St.Ingbert

Dr.Franz-Josef Breyer, St.Ingbert

Ursula Dabrock, St.Ingbert

Dr.Klaus Kühn, Saarbrücken

Otto Bischof, St.Ingbert

Dieter Henne, Blieskastel

 

 

LV Schleswig-Holstein

Raiffeisenstraße 13

23816 Leezen

Tel. 04552 / 1301

Werner Lahann, Leezen

Matthias Kortüm, Wilster

Wolfgang Klapproth, Geestnacht

Bettina Wolter, Wilster

 

 

LV Sachsen-Anhalt

An den Steinkuhlen 9

39448 Westeregeln

Lars Hildebrandt, Westeregeln

Conny Annecke, Westeregeln

Lutz Korthals, Dessau

Simone Hildebrandt, Westeregeln

Hartmut Witzke, Westeregeln

 

 

LV Berlin

Kloster-Zinna-Str.9

12309 Berlin

Tel. 030 / 76586032

Fax 030 / 74004060

Tanja Adamek

Ansgar Stober

Andreas Freitag-Adamek

Pietschkerstrasse 30

14480 Potsdam

Fax 0331 / 6005938

Johannesstrasse 4

76307 Karlsbad

PC-Fax 07202 / 1441

 

 

 

LV Sachsen

Friedrichswalde 13

01819 Bahretal

Tel. 0176-23148024

Heidrun Jäckel, Bahretal

Christina Jeschke, Berggießhübel

Linda Jäckel, Bahretal

 

 


 

 

 

Die Kinder zuerst !

 

Bericht von der Eltern-Demonstration am 19. Juni 2004 in Berlin

 

 

 

 

Vor dem Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend pflanzen die Teilnehmer der Demonstration symbolisch einen "Wunschbaum" mit den Forderungen an die Politik.

 

In zahlreichen Ländern Europas, in den USA und in Australien fanden anlässlich des Internationalen Vatertages Demonstrationen gegen das herrschende Familienrecht statt. In Berlin trafen sich Väter, Mütter, Grosseltern und Kinder aus allen Teilen Deutschlands, aus Frankreich und aus Südafrika um gegen die deutsche Familienpolitik und den deutschen Justizapparat zu demonstrieren. Sie wollen es nicht mehr hinnehmen, dass ein Elternteil nach Trennung oder Scheidung den Kontakt zu seinen Kindern verliert und der deutsche Staat dies mit allen Mittel unterstützt, das geltendes nationales und internationales Recht durch die deutsche Justiz bewusst missachtet und das natürliche Menschenrecht, Kontakt mit seinen Kindern zu haben, in Deutschland mit den Füssen getreten wird.

Jährlich sind über 100.000 Kinder und deren Elternteile davon betroffen, meistens die Väter. Aber auch Grosseltern sind mehr und mehr von dem Kontaktverboten zu ihren Enkeln ausgesetzt. Grosseltern die drei, vier oder mehr Kinder auf die Welt gebracht haben werden durch deutsche Richter gedemütigt in dem das Zusammensein mit ihren Enkeln als schädlich für das "Kindeswohl" angesehen wird.

In den vergangen Jahren wurde Deutschland mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf Grund der bestehenden Menschenrechtsverletzungen abgemahnt und verurteilt. Bisher werden diese Tatsachen in überheblicher Art und Weise durch die Bundesrepublik ignoriert. Familien- und Justizministerium sehen bei jährlich 100.000 betroffenen Kindern keinen Handlungsbedarf; das sind 1 Million Kinder in den vergangenen 10 Jahren!

 

 

 

Forderungen an die Politik und die Justiz:

Unsere Kinder brauchen:

gemeinsame elterliche Verantwortung -

kein alleiniges Sorgerecht für nur einen Elternteil

schnelle Entscheidungen bei Gerichten -

keine eigenmächtigen Handlungen durch ein Elternteil

gleichwertige Betreuung -

keine Umgangsverweigerung

geschütztes Wohnrecht -

keine einseitige Kindesmitnahme

 

...

Mütter und Väter informieren die Medien.

.

In Deutschland werden 40 Prozent der Ehen wieder geschieden. Jährlich sind 230 000 Kinder von Trennung betroffen, die hälfte der Kinder verlieren einen Elternteil nach 2 Jahren ganz. Das sind in der Regel die Väter und dadurch dann auch die Großeltern. Der Europäische Gerichtshof spricht gegen höchstrichterliche deutsche Urteile. In Deutschland geschehen massenhaft Menschenrechtsverletzungen.

Richterliche Einzelfallentscheidungen bringen unterschiedlichste subjektive Urteile hervor. Chancengleichheit der Väter in der Familie wird mit Füßen getreten. Selbst ein Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte aus Strassburg bedeutet noch nicht, dass dieses Recht in Deutschland für die Kinder und deren Väter umgesetzt wird. Familie Görgülü hat ein Urteil gegen Deutschland in der Tasche, aber das Kind haben sie bisher noch nicht gesehen.

Deutschland ist eines der kinderunfreundlichsten Länder der Welt, was die Geburtenrückgänge verdeutlichen. Diese gesellschaftlichen Umbrüche brauchen neue Antworten in der Rechtssprechung und in der Gesetzgebung.

 

 

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Pressemitteilung des Väteraufbruch für Kinder e.V.

Väter und Grosseltern aus Deutschland und Europa demonstrierten in Berlin

Mit Musik und guter Stimmung demonstrierten hunderte entsorgte und besorgte Großeltern, Mütter und vor allem Väter für eine neue Familienpolitik. Aus allen Bundesländern und dem Ausland sind sie aufgebrochen und haben für ihre Kinder und deren Rechte demonstriert. So lautete auch das Motte der diesjährigen Demo "Die Kinder zuerst!" Das Recht des Kindes auf beide Elternteile wird in Deutschland häufig mit dem Recht der Mutter auf das Kind verwechselt.

230 000 Kinder sind jährlich von Trennung und Scheidung betroffen. Es handelt sich schon lange nicht mehr um eine private Minderheit. Bei einer Scheidungsrate von 40 Prozent sind die angesprochenen Probleme eine politische Aufgabe und gehören zum Familienministerium.

Beklagt haben die Demonstranten, dass ihre Probleme nicht thematisiert werden, sondern lediglich die Probleme der Frauenverbände im Focus der politischen Handlungen aus dem Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stehen. Die Männer kommen nicht einmal im Namen des Ministeriums vor, wie soll dort eine Politik für Ihre Probleme überhaupt vertreten werden können?

So sind sie auch gleich zum Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegangen und brachten auch ihre Wünsche mit. Ein Baum symbolisiert ihren Wunsch nach Wachstum der Chancengleichheit für Kinder und deren Väter und Großeltern.

Allen Kindern soll beide Elternteile nach einer Trennung und Scheidung erhalten bleiben. Männer fühlen sich in der Gesellschaft auch benachteiligt. Ihre Hoffnungen haben sie als Karten für die Bundesministerin an einen Baum angebracht.

Anschließend gab es eine Kundgebung auf dem Gendarmenmarkt. Bundesvorstandsmitglied Dietmar Nikolai Webel sagt für den Verein "Väteraufbruch für Kinder: "Heute waren es hunderte Demonstranten, es werden jährlich immer mehr. Und wenn sich nichts ändert, dann kommen wir eben im nächsten Jahr wieder."

 

 

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Redebeiträge auf der Kundgebung

Dr. Walter für die Großelterninitiative (4,5 MB) MP3 oder PDF

Prof. Dr. Dr. Ulrich Müller für den Bundesvorstand des Väteraufbruch (3,5 MB) MP3 oder PDF

Ulrike Wetzel für die Zweitfrauen im Väteraufbruch (10 MB) MP3 oder PDF

Michael Hickmann für die ausländischen Väter in Deutschland (2 MB) MP3

Familie Görgülü - eine Familie die nicht aufgibt (7,5 MB) MP3 oder PDF

Dietmar Nikolai Webel für den Bundesvorstand des Väteraufbruch (9 MB) MP3 oder PDF

Lied für die Kundgebung

Michael Pfennig MP3 (3 MB)

Pressestimmen

B.Z. - Berlin (Titelseite) (Bericht)

 

 

Ausführliche Infos unter: 

www.vafk.de

 

 


 

 

 

 

 

Eltern-Demo am 19. Juni 2004 in Berlin

Die Kinder zuerst !

Auf der Demoseite haben wir nun die organisatorischen "Feinheiten" abgespeichert: www.demo.vafk.de. Vor allem alle kurzfristigen Ergänzungen oder Änderungen werden dort abgelegt, also in jedem Fall noch einmal kurz vor der Demoanreise dort nachsehen!

 

Dort ist auch der Link zur Fahrtenbörse (PKW, Bahn und ggf. Übernachtungen):

http://baseportal.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/vafk/MitfahrerPool.

Bitte intensiv nutzen!!!

 

 

Wir haben auf der Demo-Seite auch die Infos zu den Bahntarifen abgelegt, da auch mit der Bahn mitunter eine preiswerte Anreise möglich ist.

 

Berliner Väter bitten wir, Übernachtungsmöglichkeiten anzubieten, dies geht auch über die Fahrtenbörse. Die Übernachtungsmöglichkeit steht unter "Verkehrsmittel".

 

Heiner Tils aus Aachen hat eine weitere preiswerte Übernachtungsmöglichkeit besorgt. Es stehen 2 Hotels zur Verfügung, eins in Friedrichshain und eins in Mitte. Übernachten können wir dort als Gruppen in Mehrbettzimmern. Die Übernachtungen kosten 19 € bzw. 22 € inklusive Frühstück. Um die Betten reservieren zu können, bitte ich Euch, möglichst bis Sonntag (13.06.) Abend Euren Bedarf bei Heiner Tils (heinertils@aol.com, Tel. 02406 - 92 93 54 + 0172 - 2 07 24 25) anzumelden.

 

 

Nachrichten per Mail bezüglich der Demo bitte an die Adresse team@demo.vafk.de

 

Wir wünschen allen eine gute Anreise und eine teilnehmerzahlenreiche Demo.

 

 

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

meyer-spelbrink@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

 

 


 

 

 

 

Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat schwer nachgedacht und dann ein Witzblatt herausgegeben.

So heißt es in einer Presseerklärung:

 

Sorgevereinbarung erleichtert getrennten Eltern die gemeinsame Sorge

Seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 ist die Zahl der Eltern, die nach Trennung und Scheidung die gemeinsame Sorge für ihre Kinder behalten, kontinuierlich gestiegen. Damit bleiben die Pflicht und das Recht, für die gemeinsamen Kinder zu sorgen, bei beiden Eltern. Trennung und Scheidung verändern jedoch die Bedingungen, unter denen sich die Eltern dieser Aufgabe stellen müssen. Eltern und Kinder müssen sich neu orientieren und organisieren.

Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat für diese Eltern einen Vordruck für einen Vertrag zur Ausübung der gemeinsamen Sorge erarbeitet. Mit Hilfe dieser Anleitung können sich Mütter und Väter z.B. verständigen, mit wem die Kinder die Ferien verbringen, in welchen Abständen die Kinder den außerhalb wohnenden Elternteil besuchen oder wer zu welchen Anteilen die Kosten der Klassenfahrt übernimmt. Auch andere Punkte, die erfahrungsgemäß immer wieder für Unruhe und Streit sorgen, können mit Hilfe der Sorgevereinbarung angesprochen und geregelt werden. Dazu gehören der PC- und TV-Konsum ebenso wie besondere Erziehungsziele.

Edith Schwab, Vorsitzende des Bundesverbandes alleinerziehender Mütter und Väter: „Die gemeinsame Sorge kann nur dann zur Zufriedenheit von Eltern und Kindern funktionieren, wenn es Eltern gelingt, in wichtigen Fragen ein Mindestmaß an Übereinstimmung zu erzielen. Mit diesem Vertrag werden Eltern entlastet und Kinder nicht unnötig belastet.“

Informationen: Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV),

Hasenheide 70, 10967 Berlin, Tel.: 030-695 97 86, www.vamv.de

 

Quelle: Pressemitteilung des VAMV vom 16.6.2004

 

 

 

Der Witz fängt schon damit an, dass ein Verband der qua Namen das Alleinvertretungsrecht eines Elternteils (faktisch der Mutter) für Kinder ursupiert, sich Gedanken um das gemeinsame Sorgerecht macht. Anstatt sich darüber Gedanken zu machen, wie die Eltern ihre Kommunikation verbessern können, meint der VAMV mit simplen Abmachungen die Komplexität des Lebens meistern zu können und stellt sich damit in eine Reihe mit Versicherungsunternehmen, die suggerieren, mit ihren Versicherungsverträgen wäre das Leben zu meistern.

So wie es in der Praxis meistens abläuft, so wird es auch bei einer eventuellen Vertragsunterzeichnung sein. Die Mutter gibt vor, was richtig ist und der Vater der deutsche Depp hat da nur noch gegenzuzeichnen, andernfalls droht ihm ein Antrag zur Entziehung der elterlichen Sorge.

 

26.04.2004

 

 


 

 

 

Rechtsvergleichende Betrachtungen zur Entwicklung des Familienrechts

Prof. Dr. Rainer Frank:

 

in: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht

FamRZ 2004, Heft 11, 1. Juni 2004

S. 841.-847

 

...

 

4. Elterliche Sorge und Umgang

Stehen Vater und Mutter rechtlich fest, stellt sich die Frage nach der elterlichen Sorge. Bei ehelichen Kindern gibt es insoweit keine Schwierigkeiten. Der Ehemann wird mit der Geburt des Kindes kraft Gesetzes Mitinhaber des Sorgerechts - ohne Rücksicht darauf, ob er von der Mutter getrennt lebt, ob er der Erzeuger des Kindes ist oder überhaupt sein kann. Auch ein Ehemann, der verschollen ist oder seit Jahren eine Gefängnisstrafe verbüßt, erhält neben der Mutter das Sorgerecht kraft Gesetzes.

Lebhaft diskutiert wird derzeit die Frage, wie bei nichtehelich geborenen Kindern die elterliche Sorge zu regeln ist. Nach geltendem Recht wird die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes mit dessen Geburt alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge (§1626a II BGB). Der Vater hat nur dann eine Chance, Mitinhaber des Sorgerechts zu werden, wenn die Mutter bereit ist, die elterliche Sorge mit ihm zu teilen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Mutter und Vater eine förmliche Sorgeerklärung abgeben (§ 1626a I Nr. 1 BGB). Die Mutter hat also eine Art Vetorecht. Selbst dann, wenn sie mit dem Vater in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammenlebt, braucht sie auf ihr Alleinsorgerecht nicht zu verzichten. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 29.1.2003 darüber zu entscheiden, ob diese Regelung mit dem verfassungsrechtlich geschützten natürlichen Elternrecht des Vaters vereinbar ist. Es hat überraschenderweise diese Frage bejaht und folgendermaßen argumentiert: In Fällen in denen die Eltern mir dem Kind zusammenleben und beide ihre Kooperationsbereitschaft schon durch gemeinsame tatsächliche Sorge für das Kind zum Ausdruck bringen, dürfte der Gesetzgeber davon ausgehen, dass die Eltern die Möglichkeit einer auch rechtlich gemeinsamen Sorge "in der Regel" nutzen werden. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers zu beobachten und zu prüfen, ob diese Prämisse auch vor der Wirklichkeit Bestand habe. Sollte sich herausstellen, dass die Annahme des Gesetzgebers nicht zutrifft, weil Mütter in einer "größeren" oder "beachtlichen" Zahl von Fällen doch nicht bereit sind, den Vater an der elterlichen Sorge zu beteiligen, dann müsse der Gesetzgeber einschreiben und durch eine Neuregelung dem Väter auch gegen den Willen der Mutter zum Sorgerecht verhelfen. Warum die Verfassungswidrigkeit der derzeitigen gesetzlichen Regelung davon abhängen soll, ob Mütter in einer "größeren" oder "beachtlichen" Zahl von Fällen Vätern den Zugang zur elterlichen Sorge versperren, leuchtet nicht ein. Positiv bleibt indessen anzumerken, dass das BVerfG erkennbar einer Entwicklung nicht vorgreifen wollte, die international alles andere als abgeschlossen ist. War es vor zehn Jahren noch selbstverständlich, dass der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes ein natürliches Prae bezüglich des Sorgerechts gebührt, so haben sich inzwischen die Auffassungen geändert. In den Ländern Osteuropas ist es heute geradezu selbstverständlich, dass die Mutter eines nichtehelichen Kindes die Sorge immer mit dem Vater teilt. Entspricht diese Regelung im Einzelfall nicht dem Kindeswohl können Mutter oder Vater beim zuständigen Gericht eine abweichende Regelung beantragen. Andere Länder erkennen den, Vater ein Mitsorgerecht nur dann zu, wenn er die Vaterschaft freiwillig anerkannt hat, nicht aber, wenn die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden musst. Wieder ändere Länder machen, die gemeinsame elterliche Sorge davon abhängig, ob Mutter und Vater zusammenleben. Originell ist die französische Regelung: Wird die Vaterschaft gerichtlich festgestellt oder innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes freiwillig anerkannt so erwirbt der Väter automatisch das Mitsorgerecht. Wird die Vaterschaft hingegen erst später anerkannt, hängt der Erwerb des Mitsorgerechts von der Zustimmung der Mutter ab. Das Beispiel der elterlichen Sorge für Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren werden, macht deutlich, wie schwer es dem Gesetzgeber 50 Jahre nach In-Kraft-Treten des Grundgesetzes fällt, die Frage zu beantworten, ob das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht dem erziehungsgeeigneten und erziehungswilligen Vater immer und ausnahmslos eine Teilhabe an der elterlichen Sorge garantiert.

...

 

S. 845-846

 

 


 

 

 

 

Bundesfamilienministerin Renate Schmidt: Familienwahlrecht ist nur noch Frage der Zeit

Die Einführung eines Familienwahlrechts, bei dem Eltern stellvertretend für ihre Kinder die Stimme abgeben dürfen, ist nach Ansicht von Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) nur noch eine Frage der Zeit. „Ich gehe davon aus: Das Familienwahlrecht wird kommen - genauso wie das Frauenwahlrecht gekommen ist", sagte die Ministerin am 18. Juni beim Deutschen Katholikentag in Ulm. Dies sei jedoch ihre persönliche Meinung und nicht Politik der rot-grünen Koalition. Das Familienwahlrecht könnte ihrer Einschätzung nach dazu helfen, dass die Interessen von Eltern mit Kindern in der Politik stärker berücksichtigt werden.

Quelle: IDEA-Pressedienst vom 21.6.2004

 

 

 


 

 

 

 

 

Ich wollte nie so werden wie meine Mutter. 

 

Sehr geehrte Herren,

ich möchte Sie auf eine Lesung (mit anschließendem Podiumsgespräch) aufmerksam machen, die am kommenden Donnerstag den 17.06.04 auf der Galerie der Heinrich-Böll-Stiftung stattfindet. Simone Schmollack liest aus ihrem Buch: "Ich wollte nie so werden wie meine Mutter. Geschichten von Frauen zu einer ganz besonderen Beziehung".

Einige von Ihnen werden sich vielleicht erinnern, dass die Autorin im letzten Jahr aus ihrem damals erschienenen "Väter"-Buch ("Ich bin meines Vaters Sohn") bei uns auf der Galerie gelesen hat.

Anbei finden Sie die Einladung. Ich freue mich, vielleicht den einen oder anderen von Ihnen am kommenden Donnerstag bei der Lesung zu treffen. Ich möchte mich bei Ihnen für die sehr kurzfristige Einladung entschuldigen.

Beste Grüße,

Kerstin Ahrens

 

 

 

Heinrich Böll Stiftung

Kerstin Ahrens

Gemeinschaftsaufgabe Geschlechterdemokratie

Rosenthaler Straße 40-41

10178 Berlin

Tel.: 030-28534-181

Fax: 030-28534-109

www.boell.de

 


 

 

 

 

Papa-Liste

Liebe Redaktion,

ich habe 250 Bücher über Väter und Großväter gesammelt und zu einer Ausstellung zusammengestellt.

Über alle Bücher gibt es Rezensionen.

Hier ein erster informativer Text, den Ihr bei Eignung verbreiten könnt.

Die heutige Papa-Liste füge ich zu Eurer Information bei, die wird fast täglich aktualisiert.

 

Meine Bitte:

Wenn andere Männer und Väter geeignete Titel kennen, die lieferbar sind und in diese Liste passen, so mailt mir bitte den Titel und die ISBN-Nummer, damit ich die Liste ergänzen kann.

Schönen Gruss

Christian Meyn-Schwarze

 

„Die Papa - Liste“

literarisch – amüsant – informativ

250 Bücher-Tipps und andere Medien für aktive Väter und Großväter Damit die neuen Väter von Anfang an das richtige Buch lesen

zusammengestellt von Christian Meyn-Schwarze

Diese Buchausstellung für die Väter und deren Familien wurde zusammengestellt und rezensiert von einem literarischen Kompetenzteam:

Martin Funke und Ute Walter-Funke (UWF), Eltern eines Adoptivkindes aus Vietnam;

Barbara Herda (BH), Sozialpädagogin i.A., Mutter von vier Kindern, davon zwei Pflegekindern;

Helga Schwarze (HS), Diplom-Bibliothekarin, und Christian Meyn-Schwarze (CMS) - beide schrieben den Ratgeber „Die Bücher für die ganz kleinen Leute

- und deren Töchter Eva und Mayan.

Zur Geschichte dieser Ausstellung und der gleichnamigen Leseempfehlungsliste:

Als ich vor drei Jahren mit meiner Frau und meinen beiden Kindern gemeinsam einen Ratgeber über Bilderbücher geschrieben habe, entdeckte ich die ersten Väter im Bilderbuch. Als aktiver Vater begleite ich seit 13 Jahren nicht nur meine beiden Töchter, sondern arbeite auch in meiner Gemeinde mit kleinen Kindern und deren Eltern. An den Freizeiten und Seminaren nehmen immer mehr Väter teil. Väter, die sich aktiv um ihre Kinder kümmern: mit ihnen spielen, im Haushalt helfen und die Erziehung gemeinsam mit der Partnerin übernehmen.

Ich entdeckte diese Väter in Bilderbüchern und Vorlesegeschichten. Ich fand dazu Bücher für werdende Eltern und Ratgeber für Väter und Mütter mit Kindergarten- oder Schulkindern. Ich fand Schwangerschaftsratgeber für Männer, unterhaltsame Texte über die Elternzeiten von Vätern und praktikable Beschäftigungsbücher für aktive Eltern. Ich fand in Katalogen, in Buchhandlungen und zuletzt auf der Frankfurter Buchmesse geeignete Titel für aktive Väter und Großväter. Denn immer mehr Männer kümmern sich um ihre Familie, nutzen die freie Zeit, um sich den Kindern zu widmen.

Dieses Engagement für die Familie findet sich auch im Bilderbuch, im Vorlesebuch und im Jugendbuch wieder. Wir haben in einem kleinen Team Buch-Titel ausgewählt, in denen ein aktiver Vater oder Großvater eine dominante Rolle spielt. Sei es, dass ein Vater ein kindliches Problem löst oder dass er das Kind versorgt und kleine und große Abenteuer mit ihm erlebt.

Auch gehen die Verlage mit ihren Neuerscheinungen auf die gesellschaftliche Entwicklung der Familie ein: die Trennung der Eltern wird thematisiert, die Freundschaft mit neuen Partnern bis zur Gründung einer neuen Familie wird geschildert. Ja, selbst neue anerkannte Familien mit zwei Männern finden sich in neueren Bilderbüchern. Mit dem schönen Begriff „Regenbogenfamilien“ werden diese Familien beschrieben.

Dazu zählen auch die Familien, in denen Adoptiv- und Pflegekinder leben.

Solche Familien kenne ich seit vielen Jahren und deren Mütter waren mir sehr behilflich bei der Auswahl und Besprechung der neuen Buchtitel.

Den Begriff „Vater“ verstehen wir bei der Auswahl unserer Bücher manchmal etwas weiter: ein älterer Mann und ein Kind (z.B. Lukas und Jim Knopf, Pettersson und Findus) oder die Beziehung innerhalb besonderer Familienkonstellationen (z.B. Daniel und seine beiden Väter) oder auch ein männlicher Babysitter wie „Herr Herbstein“. Und auch einige Lieblingsbücher möchten wir vorstellen, die sich nur indirekt mit dem Vater beschäftigen, z.B. „Mutter – Vater – Kind“, in dem ein Kindergartenkind einen arbeitslosen Vater spielt.

Diese Ausstellung und die Lese-Liste sind sicherlich nicht vollständig und subjektiv, die Bewertung der Bücher und anderer Medien zum Teil sehr persönlich. Wir möchten in den nächsten Jahren diese Zusammenstellung ergänzen und bitten unsere Leserinnen und Leser um Ergänzungen. Bitte nennen Sie uns lieferbare „Papa-Titel“, die in diese Sammlung gehören.

 

Unsere Kontaktadresse

Christian Meyn-Schwarze, Gerresheimer Straße 63, 40721 Hilden,

Fon/Fax: 02103 / 3 16 07, E-Mail: meynschwarze@compuserve.de

 

Für Interessierte bieten wir die Lesetipps für Väter und Großväter und ihre Familien gegen Kostenerstattung an:

Die zurzeit 80 Seiten kosten incl. Versandkosten 3 Euro, wir können die aktuelle Version aber auch zumailen, dann bitten wir um zwei Euro in Briefmarken für diesen Service.

Kontakt:

Christian Meyn-Schwarze, Gerresheimer Straße 63, 40721 Hilden,

Fon/Fax: 02103 / 3 16 07, E-Mail: meynschwarze@compuserve.de

 

04.06.2004

 

 


 

 

 

Nur fünf Prozent der Väter nehmen Elternzeit

Statistisch gesehen machen immer mehr Väter von der Möglichkeit Gebrauch, Elternzeit zu nehmen und dabei einer Teilzeit-Beschäftigung nachzugehen. Dieses Fazit ist im ersten Bericht zur Elternzeit gezogen worden. Am 16. Juni 2004 hat Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) in Berlin die Ergebnisse vorgestellt.

Die seit 1. Januar 2001 bestehende Möglichkeit, während der Elternzeit bis zu 30 Stunden Teilzeit zu arbeiten, wurde laut Bericht des Forschungsinstituts empirica ag von beiden Elternteilen als sehr positiv bewertet. Seit dieser Neuregelung des Bundeserziehungsgeldgesetzes habe sich der Anteil der Väter unter den Elternzeitlern von rund 1,5 Prozent auf fünf Prozent erhöht, heißt es in dem Bericht. Die gleichzeitige Teilzeitarbeit von Vater und Mutter werde öfter gewünscht (11,3 Prozent) als tatsächlich ausgeübt (0,8 Prozent). Bei über einem Drittel der befragten Eltern, die während der ersten beiden Lebensjahre des Kindes Elternzeit genommen hatten, arbeiteten laut Bericht entweder Vater oder Mutter Teilzeit.

Rund 58 Prozent der befragten Väter in Elternzeit wurden durch den Rechtsanspruch auf Teilzeit dazu bewegt, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um sich ihren Kindern widmen zu können. „Aber die Väter an den Wickeltischen sind leider immer noch die Ausnahme“, bedauerte Schmidt. Väter nähmen die Elternzeit oft nicht in Anspruch, weil ihr Verdienst zu Hause gebraucht werde oder sie berufliche Nachteile befürchteten, so die Bundesministerin. Aufgeschlossenere Unternehmer wüssten allerdings heute schon, dass qualifizierter Nachwuchs knapp werde und Eltern daher umworben werden müssten, betonte der Aufsichtsratsvorsitzende der empirica ag, Ulrich Pfeiffer, bei der Vorstellung der Bilanz in Berlin.

Die empirica ag hatte 2003 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums etwa 2.300 Eltern befragt und 50 ausgewählte Unternehmen zu Wort kommen lassen. Dabei wurde untersucht, wie die neuen Eltern- und Teilzeitmöglichkeiten von den Betroffenen angenommen worden sind und ob die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dadurch verbessert wird. Der Bericht zur Elternzeit geht auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages zurück.

Quelle: zwd vom16.6.2004

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Früher hieß es, "nur 1,5 Prozent der Väter nehmen Erziehungsurlaub". Nun sind es 5 Prozent, die Elternzeit nehmen, also eine Steigerung um über 200 Prozent. Anfrage an den Sender Jerewan: Ist das Glas nun halb leer oder ist es halb voll?

Antwort vom Sender Jerewan: Die Antwort mein Freund, weiß ganz allein der liebe Gott und der sitzt mit Sicherheit nicht im Bundesfrauenfamilienministerium, denn das Bundesministerium fühlt sich für Männer ausdrücklich nicht zuständig und - so wahr mir Gott helfe, ist selbiger wohl ein Mann und fällt daher zur Zeit nicht in den Zuständigkeitsbereich, des sich nur für Frauen zuständig gebenden BMFSJ.

 

www.bmfsfj.de

 

26.04.2004

 

 

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Michael [mailto:michael@vaetergenossenschaft.de]

Gesendet: Freitag, 4. Juni 2004 17:32

Betreff: Tivoli - Väter - Brückentag - Genossenschaft

 

 

Liebe Leute,

heute möchte ich euch auf folgende Termine hinweisen:

*Kinder- und Väterfrühstück im Tivoli*

Morgen, Samstag, 5. Juni: Nur von 10-12 Uhr weil nämlich "Brückentag" ist!

*Brückentag in Berlin: Samstag 5. Juni*

Wie viele Vätergruppen international beteiligen wir uns am Brückentag.

der Berliner VAFK informiert Besucher und sammelt Unterschriften von 10-18 Uhr an der kleinen, hübschen Brücke hinterm Berliner Dom, Bodestrasse. Kinder gerne mitbringen, viel Spaß drum rum am Monbijou-Strand.

*

Gründung einer Dienstleistungsgenossenschaft: *Montag 7. Juni, 18.30 - 20.00 Uhr,Tivoli, anschließend Italiener. Jan und Michael stellen das Modell vor, um insbesondere für Väter neue Formen zu Arbeiten zu finden.

Mehr Info siehe Anhang. Gerne auch zum Weiterverteilen.

www.vaetergenossenschaft.de

 

Schöne Grüße

Michael

 

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Samstag, 5. Juni 2004 18:28

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Sorgerecht bei unehelichem Kind

 

Hallo.

Meine Freundin erwartet im Januar ein Kind von mir. Das Problem ist nur, daß sie noch verheiratet ist (jedoch schon im Trennungsjahr lebt). Heißt das jetzt für mich, daß ihr (Noch)-ehemann automatisch der gesetzliche Vater wird oder kann man das umgehen. Und wenn das geht, besteht dann die Möglichkeit daß ich mit meiner Freundin zusammen das Sorgerecht bekomme. Sie wäre damit ebenso einverstanden wie ich es bin.

Danke schonmal im voraus

...

 

 

 

 

hallo ... ,

 

da das scheidungsverfahren schon läuft, können sie schon jetzt die vaterschaft und die gemeinsame sorge beim jugendamt oder beim notar beurkunden lassen.

 

gruß anton, väternotruf

 

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: R... 

Gesendet: Donnerstag, 27. Mai 2004 23:02

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Urteil: Kinder leben üblicherweise 30% des Jahres beim Vater!

 

Hallo Betroffene!

Ich möchte Euch gerne einladen bei einem Musterprozess vor dem OLG München demnächst teilzuhaben.

Kurz der Hintergrund:

Ich erwirkte vor dem Amtsgericht, das ja im Familienrecht den Status eines Landgerichtes hat, ein Umgangsrecht von 30% des Jahres. (!)

Zur gegenwärtigen Rechtslage:

Wenn die Kinder 50% des Jahres bei jeweils beiden Elternteilen leben, hebt sich die Zahllast beider gegeneinander auf, bei fiktivem gleichen Einkommen.

Bei einem Aufenthalt von 60% zu 40% ließe sich das auch noch ausrechnen.

Nicht jedoch bei 30% zu 70%, dann das ist ja üblich,(!?), Urteil des Amtsgerichtes Starnberg, Aktz. 002F00634/03.

Was wird wohl das OLG zu 70% versus 30% sagen?

Oder bestätigt das OLG sogar das ein Aufenthaltsrecht von 30% des Jahres der Kinder beim Vater üblich ist.

Das wäre ja auch mal ein Fortschritt.

Wer mehr Infos möchte oder in ähnlicher Situation ist, bitte um kurze Mail.

Danke & Grüsse

Ralf

 

...

 

 

 


 

 

 

Interviewpartner zum Thema Häusliche Gewalt gesucht

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aus aktuellem Anlass bin ich auf dieses Thema aufmerksam geworden. In Demmin schlug eine Frau unter Alkoholeinfluß ihrem Mann einen großen Porzellanteller über den Schädel und bedrohte ihn anschließend mit einem Kerzenständer. Gewalt in der Ehe mal andersrum. Männer sind die Opfer. Darüber zu reden ist vielen aber peinlich. Keiner möchte als Versager dastehen.

Im Internet bin ich nun auf Sie aufmerksam geworden und hoffe Sie können mir als das erste und einzige Männerhaus in Deutschland vielleicht weiterhelfen. Ich möchte jemanden finden, der von seiner Frau bedroht und geschlagen wurde. Das hört sich ersteinmal ziemlich hart an. Aber ich möchte ernsthaft jemanden finden, der allen Mut zusammengefaßt hat, weil er nicht allein mit der Situation fertig werden möchte. Jemand der sich an Sie gewendet hat. Ich möchte in einem Beitrag zeigen, daß häufig auch Männer die Opferrolle übernehmen, womit sich viele Medien nicht auseinandersetzen. Statistiken zeigen deutlich, daß Frauen nicht immer friedlicher sind als Männer. Zudem wissen die wenigsten, daß es auch spezielle Beratungsstellen für Männer gibt. In einem Beitrag möchte ich diesen und auch anderen Männern Mut machen und ihnen vorallem zeigen, daß sie nicht allein dastehen. Ich möchte zeigen, wie es soweit kommen kann; daß sie keine "Weicheier" sind und daß Sie als Männerhaus eine seriöse Anlaufstelle für solche Fälle sind.

Ich weiß, daß es vielen Opfern schwer fällt über ihre Gefühle zu reden. Gerade vor der Kamera, denn es geht um ganz persönliche Erfahrungen. Aber vielleicht gibt es in ihrem Männerhaus einen äußerst schwierigen Fall, der mit seiner Geschichte an die Öffentlichkeit gehen und mit uns darüber reden möchte (er kann auch anonym bleiben).

...

Ich würde mich riesig freuen, wenn Sie mir dabei behilflich sind einen seriösen Beitrag auf die Beine zu stellen. Denn gerade in der heutigen Zeit ist (häusliche) Gewalt LEIDER eine Selbstverständlichkeit geworden.

Wenn Sie Fragen haben bzw. sich entschließen einen Beitrag mit uns zu realisieren, können Sie mich jederzeit unter der unten aufgeführten Telefonnummer erreichen. Ich würde mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen aus München,

Nadine Woytal

ProSieben

Television GmbH

Nadine Woytal

Volontärin

Magazine "taff." und "SAM"

Medienallee 7 × D-85774 Unterföhring

Tel. +49 [89] 95 07-2845

Fax +49 [89] 95 07-2837

www.prosieben.de

mailto:nadine.woytal@prosieben.de

 

02.06.2004

 

 


 

 

Infantizid

Die Tötung eines Kindes, egal welchen Alters bezeichnet man als Infantizid.

Erfolgt die Tötung eines Kindes durch einen Elternteil oder beide, so spricht man von Filizid.

In der Regel sind es Säuglinge und Kleinkinder die zumeist von den Müttern getötet werden. Mit zunehmenden Alter töten auch Väter in stärkeren Maße ihre Kinder. Sehr selten ist die Tötung eines erwachsenen Kindes durch den eigenen Vater oder noch seltener wohl durch die eigene Mutter.

 

 

Kindstötung ist eine veraltete Bezeichnung für die Tötung eines nichtehelichen Kindes (durch seine Mutter) bis zu 24 Stunden nach seiner Geburt (ehemaliger §217 StGB). Dieser Paragraph ist inzwischen abgeschafft.

 


 

 

Vier Jahre Haft für tödliche Axthiebe gegen den Sohn.

 

Essen

Nach tödlichen Axthieben gegen ihren eigenen Sohn, ist eine 49-jährige Mutter vom Essener Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Rudolf Esders sagte gestern in seiner Urteilsbegründung, die 49-Jährige habe sich des Totschlags in einem minder schweren Fall schuldig gemacht. Der 27-jährige Sohn hatte nach Überzeugung des Gerichtes unter einer Psychose gelitten und seine Mutter immer wieder - auch am Tatabend - beleidigt und misshandelt. Das Gericht blieb damit deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine siebenjährige Haftstrafe beantragt hatte. die Verteidigung hatte einen Freispruch wegen Notwehr verlangt.

aus: "Berliner Morgenpost", 21.04.2004, S. 8


 

 

"Unglaublich perfide"

 

Amtsgericht verurteilte junge Mutter zu Bewährungsstrafe

 

Tauberbischofsheim. Als "unglaublich perfide" brandmarkte der Strafrichter am Amtsgericht Tauberbischofsheim die Art und Weise, wie eine 24-jährige Hausfrau und Mutter seiner Überzeugung nach das Umgangsrecht ihres von ihr getrennt lebenden Mannes mit der gemeinsamen vierjährigen Tochter zu torpedieren versucht hatte.

Nachdem die Frau einen in dieser Sache gegen sie ergangenen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung über 90 Tagessätze zu je 10 Euro nicht hatte akzeptieren wollen und auch nach rund siebenstündiger Verhandlung und belastender Beweislage immer noch kein Jota von diesen Verdächtigungen abrückte, beließ es der Richter nicht mehr bei der im Strafbefehl verhängten Geldstrafe, sondern verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten.

Die inzwischen im südlichen Main-Tauber-Kreis wohnhafte Angeklagte hatte sich, so das Ergebnis der Beweisaufnahme, nach der Trennung und dem "Rausschmiss" ihres Mannes aus dem gemeinsamen Haus an das Jugendamt gewandt, weil sie angeblich um das körperliche und seelische Wohlbefinden ihrer Tochter besorgt war. Die Berechtigung ihrer Bedenken hatte die Frau dadurch zu belegen versucht, dass sie der Mitarbeiterin des Jugendamtes Zeichnungen des Kindes und einer Art Tagebuch über ungewöhnliche Verhaltensweisen ihrer Tochter nach den zweimal wöchentlich stattfinden Treffen mit ihrem Vater vorlegte. Diese Aufzeichnungen ließen nicht nur auf körperliche Übergriffe des Vaters schließen, sondern legten bei entsprechender Deutung sogar sexuellen Missbrauch nahe.

Hörten sich die von der Angeklagten in ihrer Einlassung zur Sache geäußerten und angeblich ganz spontan festgehaltenen Verhaltensweisen des Kindes zunächst auch sehr glaubhaft und problematisch an, so erwuchsen im weiteren Verlauf der Verhandlung und fortschreitender Zeugeneinvernahme doch zunehmend Zweifel sowohl hinsichtlich der Spontaneität dieser Aufzeichnungen, als auch bezüglich einer belastende Aussagekraft der (einmal als wahr unterstellten) kindlichen Äußerungen und vermeintlich verdächtigen Verhaltensweisen.

Als wahrer "Tiefschlag" gegen die Angeklagte erwiesen sich aber vor allem die Bekundungen ihres eigenen Vaters, der angab, von ihr extra um eine belastende Aussage gebeten worden zu sein ("Meine Tochter hat meine Frau und mich bei einem ihrer Besuche aufgefordert, Schlechtes über unsern Schwiegersohn auszusagen. Aber ich bin sehr wahrheitsliebend und will den unschuldigen Menschen nicht belasten").

Und als schließlich noch der von der Staatsanwaltschaft eingeschaltete Gerichtspsychologe in seinem ausführlichen Gutachten (in dem er auch die von ihm angewandten Untersuchungsmethoden eingehend erläuterte) zu dem eindeutigen Ergebnis gelangte, dass sich bei der Exploration des Mädchens keinerlei Befunde für sexuelle oder sonst wie geartete Übergriffe des Vaters ergeben hatten, regten sich zunehmend massive Zweifel am Wahrheitsgehalt der von der Angeklagten präsentierten Tagebuchaufzeichnungen.

Diese Zweifel wurden vom Sachverständigen zudem noch dadurch untermauert, dass er darlegte, die von der Mutter angebliche beobachteten Reaktionen des Kindes passten zwar durchaus zu den in der psychologischen Literatur beschriebenen Verhaltensweisen missbrauchter Kinder, sie entsprächen aber nicht der spezifischen Persönlichkeitsstruktur des von ihm untersuchten Mädchens.

Besonders Letzteres ließ den Richter laut Urteilsbegründung entgegen der Ansicht des hartnäckig kämpfenden Verteidigers zu der Überzeugung kommen, dass die von der Angeklagten in Bezug auf ihren Ehemann geäußerten Verdächtigungen nicht nur auf einer "Missinterpretation" des Verhaltens ihrer Tochter beruhten, sondern dass sie schlicht "erfunden", das heißt "wider besseres Wissen" gemacht worden waren (wie es die entsprechende Gesetzesvorschrift verlangt).

Und weil die Angeklagte zudem für ihren Plan, den Noch-Ehemann vom Umgangsrecht mit der Tochter auszuschließen, als angeblich besorgte Mutter nach Auffassung des Richters nicht nur das Kind selbst, sondern auch das Jugendamt instrumentalisiert und manipuliert, und dafür - was er als besonders verwerflich anprangerte - den Vater dem äußerst rufschädigenden Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ausgesetzt habe, musste sie nun das "ertragen", was andere in ähnlich auswegloser prozessualer Situation durch rechtzeitige Rücknahme ihres Einspruchs tunlichst vermeiden: Ihr Einspruch blieb nicht nur erfolglos, sondern sie stand am Ende des Verfahrens noch weitaus schlechter da als vorher (siehe oben). Denn der Richter lehnte nicht nur den vom Verteidiger für seine Mandantin beantragten Freispruch ab, er beurteilte ihr Verhalten auch strenger als selbst die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

Dass ein Richter seine in der mündlichen Verhandlung neu gewonnenen Beurteilungskriterien überhaupt durch die Verhängung einer höheren als im ursprünglichen im Strafbefehl festgesetzten Sanktion zum Ausdruck bringen kann, liegt im Übrigen daran, dass er mangels eines "Verböserungsverbots" (wie der Jurist es nennt) grundsätzlich nicht an die Entscheidung im Strafbefehl gebunden ist. iha

 

© Fränkische Nachrichten – 24.05.2004

 

http://www.vafk.de/themen/Presse/2004-05-24-FraenkischeNachrichten.mht

 

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Donnerstag, 27. Mai 2004 19:12

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Kinderausweis

 

 

Wir sind die Großeltern eines ...Jahre alten Mädchens .Unser Sohn wurde im Februar ... geschieden. Im Oktober bekam er das Aufenthalsbestimmungsrecht für sine Tochter .Das gemeinsame Sorgerecht besteht .

Unser Problem :seid Jahren Fahren wir im Sommer mit unseren Enkelkindern in den Urlaub.

Der Kinderausweis unserer Enkeltochter ist abgelaufen .Für einen Neuantrag benötigt mein Sohn eine Zustimmungserklärung und die Kopie des Personalausweises der Mutter .Die Zustimmungserklärung hatt sie mitlerweile unterschrieben .Sie weigert sich aber beharrlich eine Kopie ihres PA zu geben. Sie meint das sie das wegen "Datenschutz "nicht braucht .Aber ohne Kopie des Personalausweises kein Kinderausweis !! Die Zeit läuft uns davon .Der Reisetermin ist der ...2004.Wir wollen das Kind aber nicht enttäuschen .Was nun ?

mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

hallo ...,

 

de facto verweigert die mutter die reise. will der vater die mitwirkung der mutter erreichen, so kann er, wenn sich dies nicht im gegenseitigen gespräch erreichen lässt, beim jugendamt um unterstützung nachsuchen.

 

ansonsten ist das familiengericht zuständig, dass gegebenfalls erforderliche maßnahmen treffen kann.

 

gruß vom väternotruf

 

 

 

 

 


 

ZDF Reihe 37Grad 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich auch diesmal bei der Suche nach den Protagonisten für meinen Film unterstützen könnten.

Ich habe mein Versprechen gehalten und habe auf unserer ZDF-Website zu meinem 37Grad Film "Kuckucksväter - von betrogenen Männern und ihren Kindern" Werbung für ihre Seite gemacht und sie auch unter Links empfohlen.

Der Kuckuckväter-Film läuft am 25.05. um 22:15 Uhr im ZDF.

Nun meine neue Anfrage:

Für einen 30minütigen Film in der ZDF Reihe 37Grad suche ich Trennungskinder und -jugendliche, die bereit sind, vor der Kamera über ihre Erfahrungen, Probleme und Gefühle zu sprechen. Es soll ein Film werden, in dem Kinder und Jugendliche (zwischen ca. 11 - 17 Jahre) berichten, wie sie mit der Trennung ihrer Eltern zurechtgekommen sind, wie es ihnen dabei ergangen ist, welche Gefühle, Probleme und Ängste haben/hatten sie. Mit diesem Film wollen wir vor allem die Eltern dafür sensibilisieren, in so einer Situation nicht nur an sich selbst , sondern auch an ihre Kinder zu denken, ihre Ängste und Probleme ernst zu nehmen, behutsam mit ihren Gefühle umzugehen und vor allem, sie nicht im Krieg gegeneinander zu instrumentalisieren.

Bei 37Grad handelt es sich um sehr einfühlsame, nicht reisserische Reportagen, die die Thematik aus der Sicht der Betroffenen schildern.

Geplante Drehzeit Juni/Juli 2004. Der Zeitaufwand beträgt ein bis höchstens zwei Tage.

Über Anrufe und Mails der Betroffenen würde ich mich sehr freuen

m.momirovic@snafu.de

 

0177/60 51 52 5

 

 


 

 

"Kuckuckskinder und -väter"

Sehr geehrtes Team von Väternotruf,

für eine Sendung in Bayern2Radio am 7. Juli 2004 zum Thema "Kuckuckskinder und -väter" suche ich Betroffene, die mir darüber erzählen, wie ein Vaterschaftstest ihr Leben verändert hat. Gesucht sind sowohl Väter als auch Kinder und Mütter. Wir wollen vor dem Hintergrund der rechtlichen Diskussion beleuchten, welche Auswirkungen ein Test auf die Beziehung der Menschen untereinander hat. Die Interviewpartner können gerne auch anonym bleiben.

Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Doris Schleich

Bayerischer Rundfunk

Redaktion Familie

Tel. 089/5900-3209

Mobil: 0170/1822531

 

 


 

 

 

Wiesbaden, 19.05.2004

Lautenschläger: "Tagesmütter-Boom in Frankreich - vom französischen Modell lernen"

Ministerin sieht Hessen auf dem richtigen Weg Wiesbaden/Paris.

Familienministerin Silke Lautenschläger will beim Ausbau und Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Hessen Ansätze und Erfahrungen aus Frankreich einfließen lassen. "Die Tagespflege, auf die Hessen großen Wert legt, boomt in Frankreich. Gerade hier können wir von unserem Nachbarn lernen. Frankreich hat unterstützt durch finanzielle Anreize parallel zu den Formen der institutionellen Betreuung ein vorbildliches System der privat organisierten Kinderbetreuung durch Tagesmütter aufgebaut, das regen Zulauf findet", erklärte sie heute nach Informationsgesprächen in Paris. Ziel sei es, dass in Hessen die Tagespflege ebenso allseits anerkannt und verbreitet werde, wie es im Nachbarland der Fall sei. Gerade für Kinder unter drei Jahren sei diese Betreuungsform besonders geeignet, da sie individuell und familienähnlich sei. Zudem werde auf diese Weise eine flexible und passgenaue Betreuung ermöglicht, die den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erheblich erleichtere. "Hierdurch kann den Eltern und insbesondere den Frauen eine echte Wahlfreiheit ermöglicht werden", betonte die Ministerin. Das Vorbild Frankreich zeige, dass Hessen mit dem Aufbau eines flächendeckenden Vermittlungsnetzes von Tagesmüttern und dem Einstieg in die Bezuschussung dieser Tätigkeit auf dem richtigen Weg sei.

"Finanzielle Unterstützung und das Etablieren der Tagespflege als reguläre Beschäftigung sind die richtigen Instrumente, damit die Zahl der Tagesmütter ebenso steigt wie deren Akzeptanz und Inanspruchnahme bei den Eltern", skizzierte Silke Lautenschläger die in Frankreich gewonnenen Erkenntnisse.

In Frankreich werden 740.00 Kinder unter sechs Jahren, davon fast 500.000 unter drei Jahren von etwa 300.000 Tagesmüttern betreut. "Das sind doppelt so viele wie vor zehn Jahren. Diese Form der Kinderbetreuung hat sich stark entwickelt und ist heute die meist gewählte Betreuungsform", so die Ministerin. Die Eltern erhalten vom Staat als Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen eine einkommensunabhängige Beihilfe zur Beschäftigung einer anerkannten Tagesmutter, die in ihrer Wohnung bis zu drei Kinder unter sechs Jahren betreut. Zugleich kann die Familie eine Steuersenkung geltend machen. Ähnliche Bedingungen gelten auch bei der Anstellung einer Kinderfrau, die im Haushalt der Eltern arbeitet.

"Frankreich hat erfolgreich auf das Entstehen regulärer Arbeitsverhältnisse mit entsprechender Sozialversicherungspflicht und die damit verbundene Statusaufwertung der Tagesmütter gesetzt. Hierdurch ist eine Vielzahl neuer Arbeitsplätze entstanden", führte Silke Lautenschläger aus. Die Ministerin hat das Ziel, dass auch in Hessen ein Tagesmütter-Boom stattfindet. "Hessen soll ein Land der Tagesmütter werden." Die Landesregierung sei in die Förderung von Tagesmüttern eingestiegen, werbe für diese Form der Kinderbetreuung und gebe hierfür finanzielle Anreize. Für den Auf- und Ausbau der individuellen Tagesbetreuung durch Tagesmütter/-väter wurden im vergangenen Jahr Landesmittel in Höhe von rund 1,42 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. "Dies ist im Vergleich zu 2001 - dem Start der Offensive für Kinderbetreuung - , als rund 983.000 Euro zur Verfügung gestellt wurden, ein deutlicher Anstieg, der zeigt, das mit Hilfe der Landesmittel immer mehr Vermittlungsstellen entstehen", so Silke Lautenschläger. Als erstes Bundesland hat Hessen nach den Worten der Ministerin die individuelle Bezuschussung von Tagesmüttern und -vätern eingeführt, insbesondere zur Ermöglichung der Alterssicherung. Sie erhalten eine Pauschale von 200 Euro pro Halbjahr ihrer Tätigkeit. 2001 förderte das Land Hessen rund 1.000 Personen, die diese individuelle Tagespflege anboten, mit 409.000 Euro, 2003 stieg die Zahl der Geförderten auf 1.320 und das Fördervolumen auf 581.000 Euro. Die Landesregierung plane, die Tagespflege als gleichrangiges Betreuungsangebot zukünftig in die Förderung einzubeziehen.

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Pressemeldung vom 19.05.2004 verantwortlich i.S.d.P.: Petra Müller-Klepper,

Hessisches Sozialministerium, Pressestelle, Dostojewskistaße 4, 65187

Wiesbaden. Telefon: (0611) 8 17 - 34 08 , Fax: (0611) 8 90 84 - 66. E-mail:

presse@hsm.hessen.de

 

 

 


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