Väternotruf

September 2004


 

 

 

Doppelmord bleibt ungestraft

Familiendrama: Mutter erstach ihre Kinder. Warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt

Von Ulf B. Christen

Lübeck/Geesthacht -

Die Mutter, die ihre beiden Kinder kurz vor Weihnachten 2003 in Geesthacht erstochen hat, wird nicht bestraft. "Wir haben das Verfahren wegen Totschlags eingestellt", sagte der Lübecker Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Schultz dem Hamburger Abendblatt. Die Rechtslage lasse nicht zu, dass die Frau ins Gefängnis oder in eine psychiatrische Klinik komme.

 

Die 32-Jährige hatte am 10. Dezember 2003 in der Wohnung ihrer Mutter im Hoogezand-Sappemeer-Ring ein Blutbad angerichtet. Mit einem Tranchiermesser metzelte sie ihre Tochter (15 Monate) und ihren Sohn (sechs Jahre) nieder. Danach rammte sie sich selbst mehrfach das Messer in die Brust. Ihr Bruder kam Minuten später in die Wohnung und alarmierte die Polizei. Die Frau überlebte und lag mehrere Tage im Koma.

Wie es zum Familiendrama kam, wurde erst acht Wochen später klar, als die Polizei die Täterin in der Klinik vernehmen konnte. Die Frau, die mit Mann und Kindern bei Lübeck lebte, war nach einem Ehekrach zu ihrer Mutter geflüchtet. Grund des Streits war das ständige Misstrauen der Frau. Die Eifersucht hatte nach Einschätzung von Gutachtern "krankhafte Züge". Psychologen halten es für möglich, dass die Frau im Rachewahn zum Messer griff, um ihren Mann bis an sein Lebensende zu bestrafen.

Die psychiatrischen Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass bei der Frau zur Tatzeit eine schwere Persönlichkeitsstörung vorlag. Das Strafgesetzbuch lässt der Staatsanwaltschaft hier keine Wahl: "Ohne Schuld handelt, wer . . . wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tief greifenden Bewusstseinsstörung . . . unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln." In solchen Fällen sei ein Täter "schuldunfähig", muss also weder Strafprozess noch Gefängnis fürchten. So kranken Tätern droht dafür eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt.

Einen solchen "Wegschluss" hat die Staatsanwaltschaft verworfen, weil die wichtigste Voraussetzung dafür fehle: Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifersuchtskrankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wiederholungsgefahr.

"Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall abgeschlossen", sagte Schultz. Die Angehörigen der Kinder können aber Rechtsmittel gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen und so möglicherweise doch noch einen Prozess erzwingen. Die Täterin lässt sich derzeit psychiatrisch behandeln - ambulant und freiwillig.

erschienen am 3. September 2004

http://www.abendblatt.de/daten/2004/09/03/336614.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Eine Frau ersticht ihre beiden Kinder, ein Gutachter, der die Frau zum Tatzeitpunkt gar nicht kennen gelernt hat, behauptet, die Frau hätte "zur zur Tatzeit eine schwere Persönlichkeitsstörung" gehabt. Woher will der Gutachter das wissen, wenn er, wie gesagt, zum Tatzeitpunkt gar nicht bei ihr war? Oder ist d er Gutachter etwa der Ehemann der tötenden Mutter und hat dabei zugesehen, als sie die Kinder abstach?

"Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifersuchtskrankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wiederholungsgefahr." - Das ist ja nun der größte Unsinn. Eine Frau, die ihre beiden Kinder absticht und die ihre Persönlichkeitsstruktur beibehält, ist immer in Gefahr der Wiederholungstat. Bekanntlich geht das bei einer Frau recht leicht, sie muss nur schwanger werden und dann das nächste Kind abstechen. Was sind denn dass für inkompetente Gutachter, die einen solch einfachen Zusammenhang nicht erkennen können. Oder ist die Mutter gleich nach der Tat sterilisiert worden, so dass eine Wiederholungsgefahr an den eigenen Kindern ausgeschlossen ist?

Die ganze Sache stinkt zum Himmel. Jeder andere, der weniger Tötungsabsicht als diese Mutter hatte, wird angeklagt, so etwa wegen fahrlässiger Tötung:

 

 

Strafprozess um Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall hat begonnen

Traunstein (dpa) - Zwei Jahre nach dem Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall hat vor dem Landgericht Traunstein der Strafprozess um die Schuldfrage begonnen. Bei dem Unfall waren 15 Menschen ums Leben gekommen. Zwei Architekten und zwei Bauingenieure sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, der Prozess gegen einen Angeklagten wurde aber abgetrennt. Die Ermittlungen ergaben, dass Luftfeuchtigkeit und Regenwasser die fehlerhaft geplante Dachkonstruktion aus Holz beschädigt hatten.

"Die Welt", 28.01.2008

 

Wenn sogar "Zwei Architekten und zwei Bauingenieure" angeklagt werden können, die im Gegensatz zu der Mutter mit Sicherheit nicht die Absicht hatten, andere Menschen zu töten, dann fragt man sich, warum das nicht auch bei der tötenden Mutter der Fall ist. Wenigstens eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung wäre zu erheben, hat es doch die Mutter mit Sicherheit unterlassen, sich rechtzeitig professionelle Hilfe bei der Bewältigung ihrer Lebensprobleme zu holen, durch die der Tötung der zwei Kinder hätte verhindert werden können.

Aber das hieße ja, eine Frau als verantwortlich anzusehen und gerade das ist gesellschaftlich bis hin in die männlich dominierten Staatsanwaltschaften noch lange keine Selbstverständlichkeit. Dort geht man häufig noch immer unausgesprochen davon aus, dass Frauen eigentlich doch nicht so recht bei Verstand wären, von daher wären sie - so wie Kinder - logischerweise auch nicht strafmündig.

Vielleicht hat man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft auch gedacht, die Mutter wäre schon genug damit gestraft, dass sie ihre eigenen Kinder abgestochen hat. Wenn dem so wäre, müsste man nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz auch tötende Väter nach vollzogener Tat in die Freiheit entlassen. Uns ist aber kein einziger Fall bekannt, wo dies einmal geschehen ist, denn welcher Staatsanwalt will schon eine Demonstration vom örtlichen Frauenhaus vor seinem Fenster haben.

 


 

 

http://www.dradio.de/dlr/sendungen/langenacht_dlr/302033/

 

Lange Nacht

Freitag • 23:05

 

24.9.2004

Wohl brach ich die Ehe, aber zuerst brach die Ehe mich

Die Lange der Nacht der Scheidung

Von Heide und Rainer Schwochow

 

 

Hochzeitskuss (Foto: AP)

 

Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden: eine uralte Geschichte. Und doch trifft sie die meisten Menschen unvorbereitet. Was ist passiert? Was haben wir falsch gemacht? Selten fügen sich die Erzählungen getrennter Partner zu einer Geschichte, in der die Teile zusammenpassen. Jeder hat seine eigene Perspektive.

Warum heiraten die Menschen überhaupt? Die Gründe sind vielfältig, doch selten stellen sich Paare diese Frage, bevor sie zum Altar schreiten. Aber gerade diese Frage kann hilfreich sein, wenn eine Beziehung in die Krise gerät. Beziehungskrisen sind meist mit Psychoterror, Gewalt und subtilen Kampfmethoden verbunden. Gibt es auch eine Trennung mit Würde? Die Autoren gehen auf die Suche nach Menschen, an denen die Anwälte nicht reich werden können. Die Lange Nacht macht einen Abstecher in die Geschichte von Ehe und Ehebruch, stoßen auf Abgründe des Strafrechts, auf Tabus, klerikale Doppelmoral, aber auch auf Scheidungen, die mit Fairness vollzogen werden. Eine Trennung in Würde? Das bedeutet anstrengende psychologische Arbeit für die Hauptdarsteller eines Stückes, das wir Scheidung nennen. Obwohl vom Publikum meist als Tragödie interpretiert, kann es auch ein Drama mit gutem Ausgang sein.

Hans Jellouschek

Dr. theol., Lic. phil., Transaktionsanalytiker (DGTA), Eheberater,

Lehrtherapeut TA, Fortbildung systemischer Therapie.

Langjährige Erfahrung im Bereich Fort- und Weiterbildung von Beratern und Therapeuten, Coaching und Training für Führungskräfte.

www.hans-jellouschek.de

 

 

Jutta Lack-Strecker

Diplom-Psychologin, Psychotherapeutin, Mediatorin (BAFM), Lehrtherapeutin für Paar- und Familientherapie, Supervision, Organisationsberatung; tätig in Aus- und Fortbildung und freier Praxis; Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation, Berlin

www.bafm-mediation.de

 

 

Frage an Hans Jellouschek, Paartherapeut und Buchautor, Stuttgart: Was ist die Liebe?

"Da gehört natürlich sicher das Gefühl dazu, aber über das Gefühl hinaus hat Liebe zu tun mit - dass ich auf jemanden zugehen kann einerseits, also es hat was mit Hingabe zu tun, und Liebe hat andererseits auch etwas damit zu tun, sich beim andern aufgehoben, angenommen zu fühlen. Also Liebe hat diese zwei Aspekte, dass ich mich in meiner Individualität irgendwo akzeptiert, anerkannt fühle, und dass ich die Möglichkeit verspüre, mich dem anderen zu öffnen, auf den andern zuzugehen im ausdrücklichsten Sinne, mich dem andern hinzugeben."

.... "Ich glaube, dass Beziehungen heute als Paarbeziehungen ganz stark über Liebe definiert werden. Und wenn diese Phase aufhört und es keinen Übergang gibt in das, was ich dann Liebe nenne, dann wird's schwierig in der Beziehung. Weil diese Phase der Verliebtheit lässt sich nicht auf ewig durchhalten."

 

Umstände, die auf das Gescheitert-Sein der Ehe schließen lassen:

Getrenntleben von mehr als einem Jahr

Unumstößliche Absicht eines oder beider Ehegatten zur Scheidung

Geschlechtsverkehr mit einem Dritten

Ehegatten sprechen nicht mehr miteinander

Ehegatten haben keinen Geschlechtsverkehr mehr miteinander

Ernsthafte und dauerhafte Verbindung mit einem anderen Partner

Trunksucht und grobe Beschimpfungen

 

 

Jutta Lack-Strecker, Psychotherapeutin, Mediatorin, Berlin

Mediation ist ergebnisorientiert. Ergebnisse von Mediation sind nicht -richtig- oder -falsch-, sondern dann gut, wenn sie von beiden Partnern als fair und stimmig erlebt werden und nicht über Kinder, sondern für Kinder verhandelt wurde.

Das Ziel ist eine Einigung zwischen den Partnern, die bei einer gerichtlichen Entscheidung oder bei der Trennung einer Lebensgemeinschaft eine tragfähige Grundlage für den künftigen Umgang miteinander und für die gemeinschaftliche Verantwortung für die Kinder bietet.

Mediation eignet sich für alle Menschen, die von der einschneidenden Erfahrung einer Trennung betroffen sind.

Mediation verdrängt nicht und hebt nicht den Zorn, den Schmerz oder die Enttäuschung auf, aber sie kann Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft schaffen oder wiederherstellen, kann die Menschen dazu befähigen, ihre Entscheidungen selbst auszuhandeln, anstatt sie Dritten zu überlassen.

Mediation bietet sich als Konfliktregulierungsmodell auch in anderen familiären Konfliktbereichen an, wie z.B. Generationenkonflikten, Erb-Auseinandersetzungen, Vertragsgestaltung vor oder während des Zusammenlebens, Konflikten in Adoptiv- und Pflegefamilien.

Jutta Lack-Strecker

"Heute ist es eine psychologische Gemeinschaft zum glücklich werden. Was ist eigentlich für die Kinder schwieriger? Wenn sie in die Welt gesetzt wurden, auch zum ökonomischen Überleben der Eltern und damit als Reichtum galten? Also dieser klare Aspekt? Heute sind sie dazu da, die Eltern glücklich zu machen. Ich finde, das ist ein sehr diffuser Auftrag. Und ich finde, damit wird die Ehe auch diffus, wenn die Ehe geschlossen wird mit diesem Focus. Mir schien es damals sehr viel gesünder, wenn die Ehe geschlossen wird aus klarem ökonomischen Verständnis auch, und sagen, was wollen wir miteinander?"

Hans Jellouschek, Paartherapeut, Stuttgart

"Die Situation wurde von beiden akzeptiert, dass man eben Mama und Papa, Vati und Mutti ist, und der Mann arbeitet und die Frau sorgt für die Familie, das haben Paare früherer Generationen akzeptiert, und das ist eben der Punkt, dass heute von unserem Beziehungsideal her das nicht mehr akzeptiert wird, sondern beide wollen auch ein Paar bleiben. Aber die Schwierigkeiten sind eher noch größer als früher, weil zum Beispiel die Frau auch ihren Beruf wieder aufnimmt und da auch noch in Anspruch genommen ist, und der Mann gegenüber früher überdimensional mehr in Anspruch genommen wird als in früheren Jahrzehnten, vom Trend her jedenfalls, und von daher das immer schwieriger wird, diesem Ideal entsprechend zu leben."

 

Weitere Links:

www.wennzweisichstreiten.de

 informiert über deutschsprachige Web-Sites im Themenfeld der Mediation

www.familien-mediation.de

 

www.profamilia-online.de/main.html?page=1

 

www.ezi-familienberatung.de

 

www.mediationsnetz.de

 

 

Bürgerliches Gesetzbuch, § 1565, die gescheiterte Ehe

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

Das Statistische Bundesamt zur Scheidungsstatistik:

Im Jahr 2003 wurden fast 214.000 Ehen geschieden, 4,8 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Mittlerweile wird mehr als jede dritte Ehe geschieden, aber noch nicht ganz die Hälfte - so das Statistische Bundesamt. Dabei erweist sich das fünfte Ehejahr als das kritische, nicht das sprichwörtliche "verflixte siebte Jahr". In absoluten Zahlen wurden 2003 nach Angaben der Statistiker die meisten Ehen im sechsten Jahr nach der Hochzeit geschieden, nämlich 13.946.

Die Hälfte (50,4 Prozent) der 2003 geschiedenen Ehepaare hat minderjährige Kinder. Von den Entscheidungen in Mitleidenschaft gezogen wurden insgesamt 170.260 minderjährige Kinder, ein Anstieg gegenüber 2002 um 6,3 Prozent. Die Zahl der Scheidungen in Deutschland ist mit Ausnahme des Jahres 1999 seit dem Jahr 1993 gestiegen - bis zum vergangenen Jahr um 37 Prozent.

"Die Rolle des Vaters in der Familie"- Familienforscher Wassilios Fthenakis fordert eine kinderfreundliche Infrastruktur und flächendeckende Beratungsstellen für Eltern

www.fthenakis.de//cmain/Projekte/Vaterfamilie.html

 

www.vaeternotruf.de/scheidung.htm

 

www.kind-familie.de

 

 

Gerhard Amendt

Scheidungsväter

Schriftenreihe des Instituts für Geschlechter- und Generationenforschung

Bd.6. 2004.

Ikaru-Verlag

Eine Studie, die im Buch "Scheidungsväter" veröffentlicht worden ist, beschreibt entlang von Scheidungsverläufen facettenreich die komplexe Welt der Scheidungsväter.

www.medizinnews.de/3887225708.htm

 

 

Fthenakis, W. E. u.a.:

Trennung, Scheidung, Wiederheirat.

Wer hilft dem Kind?

Herausgeber: LBS-Initiative Junge Familie.

Weinheim und Basel: Beltz, 1996

 

Trennung und Scheidung beendet nicht die Familie. Die elterliche Verantwortung bleibt bestehen. Dieser Ratgeber greift die Probleme und die Aufgabenstellungen auf, die vor, während und nach der Scheidung zur Bewältigung anstehen.

Darin werden zentrale Themen und Probleme diskutiert: Anforderungen an sorge- und umgangsberechtigte Eltern, die mittel- und langfristigen Auswirkungen von Scheidung auf die Entwicklung des Kindes, unterschiedliche Formen der Sorgerechtsregelung, die gemeinsame Elternverantwortung, die Situation alleinerziehender Mütter und Väter nach einer Scheidung, die Beziehung des Kindes zum nicht sorgeberechtigten Elternteil, die gesetzlichen Bestimmungen und nicht zuletzt Hilfemöglichkeiten, die heute Kindern und Eltern zur Verfügung stehen. Ein Ratgeber, der - trotz aller Belastungen - Wege einer konstruktiven Lösung der mit der Scheidung zusammenhängenden Probleme aufzeigt.

 

 

Hans Jellouschek, Paartherapeut, Stuttgart

"Trennung kann dann eine Chance sein, wenn ein Paar in eine Konstellation hineingekommen ist, wo sie sich nur noch blockieren gegenseitig, wo sie sich nur noch das Leben schwer machen. Es kann wirklich so was geben, dass Partner für einander unverträglich geworden sind. Vielleicht auch durch individuelle Entwicklungen, die sie gemacht haben, so dass immer wieder im Kontakt zueinander solche und ähnliche und andere destruktive Muster aktiviert werden. ... Also - das heißt - dass beispielsweise der eine giftig und aggressiv wird, und der andere sich immer wieder beleidigt zurückzieht. Also dass sie aus diesem Kreislauf, wenn sie sich auch noch so bemühen, nicht herauskommen. Wo sie sich beide selber nicht mehr mögen. Und beide leiden darunter. Aber sobald sie zusammenkommen, läuft es wieder auf eine geheimnisvolle Weise so, dass der eine wieder diese aggressive Stinkige wird, und der andere wieder der sich Zurückziehende, Verstummende und so weiter, wo sie sich nur noch blockieren gegenseitig, wo sie sich nur noch das Leben schwer machen, und ich mach immer wieder die Erfahrung, dass ein Aussteigen aus einer solchen Beziehung auch eine große Befreiung sein kann, und dass plötzlich wieder viele Dinge möglich werden, individuell und auch in Beziehungen, die vorher nicht mehr möglich schienen.

 

Bücher von Hans Jellouschek

Liebe auf Dauer - Die Kunst, ein Paar zu bleiben

Kreuz Verlag

ISBN 3 7831 2363 1

Obwohl heute nahezu jede zweite Ehe geschieden wird, ist der Wunsch nach Dauerhaftigkeit der Liebe ungebrochen. Aus jahrelanger Erfahrung gibt der Autor zehn konkrete Hinweise auf die "Kunst, ein Paar zu bleiben".

 

Wagnis Partnerschaft

Herder Verlag

ISBN 3 451 28345 X

Partnerschaft ist zu einem Abenteuer geworden - ein auf Dauer angelegtes Wagnis. Das Ideal: Gleichwertiges Zusammenleben zwischen Mann und Frau im beruflichen, gesellschaftlichen, häuslichen, familiären und erotisch-sexuellen Bereich. Doch wie gelingt dies? Der Autor zeigt: Jedes Paar kann lernen, im Spannungsfeld von Beziehung, Familie und Beruf die richtige Form, und den eigenen Weg zu finden: Die Schlüssel in der schwerer gewordenen Kunst, in einer stabilen Beziehung als Paar zu leben.

 

B. Jellouschek-Otto, Hans Jellouschek

Lebensübergänge meistern: Vom Paar zur Familie.

3. Auflage 2003, Eigenverlag

 

www.hans-jellouschek.de

 

Das "freudige Ereignis" einer Geburt ist zugleich auch ein kritisches Lebensereignis, weil es das bis dahin eingespielte Gleichgewicht des Paares gründlich durcheinander bringt. Die Lebensumstände eines Paares ändern sich dadurch oft drastisch. In dieser Broschüre (30 Seiten) geht es um gute Bewältigungsstrategien für Frau und Mann.

 

 


 

 

 

http://www.welt.de/data/2004/09/25/337308.html?search=Mythos+Kinderwunsch&searchHILI=1

 

Mythos Kinderwunsch

Da hilft kein Elterngeld: Viele Männer können sich etwas anderes vorstellen, als Papa zu werden

von Michael Klein

Die Deutschen werden immer weniger. Das ist für unsere Politiker ein Problem, und die Quelle allen Übels haben sie auch schon ausgemacht: Da jeder Mensch Kinder in die Welt setzen wolle, sich nichts sehnlicher wünsche, als eine Familie zu gründen, müsse irgendetwas die Familiengründung verhindern. Sie haben gesucht und wurden fündig. In Deutschland gebe es ein Vereinbarkeitsproblem. Frauen wollten nämlich beides, arbeiten und Kinder bekommen. Hätten sie Letztere nicht, dann sei Ersteres, die Arbeit, schuld.

 

Um den fehlenden Nachwuchs zu bekommen, werden Mütter alimentiert, gesponsert und begünstigt, wird versucht, die Vereinbarkeit von Beruf und Kind mit allerlei Legislativem herzustellen. Der Erfolg ist gering: Die Reproduktionsrate ist, obwohl so viel wie noch nie zuvor in Deutschland für Kinder gezahlt wird, so gering wie noch nie zuvor in Deutschland. Zeit, einen schüchternen Einwurf zu machen: An der Reproduktion sind nicht nur Frauen beteiligt, sondern auch Männer - ja, wirklich, und auch nach der Geburt benötigt man sie, meist als "male breadwinner", wie Christian Schmitt schreibt.

 

Schmitt arbeitet beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und hat etwas Bemerkenswertes getan: Er hat eine Studie über Männer durchgeführt, die kinderlos sind oder bleiben. Noch bemerkenswerter - wenngleich vermutlich folgenlos - ist, dass die Studie als Expertise im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend entstand. Kinderlose Männer, so hat Schmitt herausgefunden, gibt es eine ganze Menge, mehr noch als Frauen: 33,8 Prozent der über 20-jährigen Männer, aber nur 26 Prozent der entsprechenden Frauen in Schmitts Datensatz (mit immerhin 8639 Befragten) waren kinderlos.

 

Sollte die deutsche Reproduktionskrise gar nicht auf ein Vereinbarkeitsproblem von Frauen zurückzuführen sein, sondern unter anderem darauf, dass es Männer gibt, die es nicht mit sich vereinbaren können, der Alleinernährer zu sein, die sich die Frage stellen, warum sie der Alleinernährer sein sollten, und, mehr noch, sich fragen, warum sie Kinder haben und eine Frau für deren Erziehung bezahlen sollten? Und am Ende gibt es gar Männer, die keine Kinder wollen.

 

Schmitt interpretiert seine Ergebnisse anders: Männer, so meint er, schöben ihren Kinderwunsch so lange hinaus, bis sie es sich leisten könnten, Frau und Kind(er) zu finanzieren. Doch wie erklärt man vor diesem Hintergrund, dass bereits jetzt 16 Prozent seiner über 45-jährigen Männer keine Kinder haben? Hat es bei denen zu lange gedauert, bis sie sich ihren Kinderwunsch ökonomisch erfüllen konnten - und als sie ihn sich dann erfüllen konnten, war der (biologische) Zug halt schon abgefahren?

 

Die Erklärung, die sich aufdrängt, ist eine andere: Lebensentwürfe lautet das Stichwort. Kinderlosigkeit korreliert bei Männern wie bei Frauen mit Bildung: Je höher die Bildung, desto seltener Kinder. Auswanderungsstatistiken belegen, dass Deutschland insbesondere hoch gebildete junge (!) Männer den Rücken kehren. Sie gehen ins Ausland, um dort ihren Berufswunsch ausleben zu können. Manche Männer denken tatsächlich, sie seien mehr als designierte Familienväter, deren Lebensaufgabe darin besteht, Geld anzubringen und für den Unterhalt der Kleinfamilie im netten Reihenhaus zu sorgen. Entsprechend mehr wollen sie von ihrem Leben. Und seit es die Pille gibt, ist auch die Zahl der Frauen, die nicht für Nachwuchs sorgen und nicht unterhalten werden, sondern mehr von ihrem Leben wollen, wieder größer geworden.

 

 


 

 

 

 

„SPÄTE ERKENNTNIS“: KINDER BRAUCHEN IHRE VÄTER

„Langzeitstudien zeigen, dass eine Kindheit mit nur einem Elternteil ein Leben lang nachwirken kann. Forscher warnen vor dauerhaften Folgen der verbreiteten Vaterlosigkeit für Gesellschaft und Gesundheitssystem.

‚Das ist ein stilles Drama ungeheuren Ausmaßes’.“ lasen wir am 10. September 2004 in der „Süddeutschen“, die dies als „späte Erkenntnis“ verkaufte.

...

Was bisher als „Väteraufbruchs“-Ideologie abgetan wurde, bestätigen offenbar die neuesten Studien: „Bei vater- oder mutterlos aufgewachsenen Jungen war das Risiko, an einer Suchtkrankheit zu sterben, mehr als fünf mal so groß. Vier mal so viele wie in der Vergleichsgruppe kamen durch Gewalt, Stürze oder Vergiftungen um.

Vater- oder mutterlose Mädchen kamen insgesamt nicht häufiger um, sie wurden aber doppelt so häufig Opfer von Gewalttaten oder begingen Selbstmord. Todesfälle aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch waren bei ihnen dreimal so häufig.“

Interessant ist, dass verdächtig häufig von den „vaterlos Aufgewachsenen“ und vom „stillen Drama der Vaterlosen“ die Rede ist.

Die Entbehrung der Mutter scheint – nicht nur wegen lediglich 16 Prozent Vätern unter den Alleinerziehenden – kaum vorzukommen.

Bemerkenswert weiterhin der Vergleich mit der kriegsbedingten Vaterlosigkeit früherer Jahre: Es gebe „schon Parallelen zwischen den Auswirkungen des Krieges und der aktuellen gesellschaftlichen Situation. Die heutige Katastrophe sei nur weniger sichtbar.“ Das wiederum verwundert, war doch just diese „heutige Katastrophe“ im vergangenen Jahrzehnt Anlass für ein neues Umgangsrecht. Aber etliche der damals an dieser Gesetzgebung maßgeblich beteiligten Abgeordneten staunen heute Bauklötze, wenn sie sehen, was die deutsche Justiz vielerorts daraus macht.

Die Wissenschaftler fordern, „die Gesellschaft müsse sich zusammentun, um Schäden und damit Kosten durch Vaterlosigkeit vorzubeugen.“

...

http://www.sueddeutsche.de/wissen/artikel/935/38897/

 

aus RoteMännerInfo74

09/2004

 

 


 

 

FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS 

www.familien-partei.de

 

Der Bundesvorstand

Bubach, den 20.09.2004

 

Pressemitteilung

Ergebnis der Landtagswahl in Brandenburg am 19. September 2004

Bei ihrer ersten Teilnahme an einer Landtagswahl in Brandenburg erreichte die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS mit 30.700 Stimmen auf Anhieb ein Ergebnis von 2,6 %. Damit lag sie im Landesergebnis nur knapp hinter den etablierten Parteien FDP und Bündnis90/Die Grünen, deren Ergebnisse in vielen Wahlkreisen deutlich übertroffen werden konnte. Mit 4,7 % der Stimmen wurde in der Landeshauptstadt Potsdam das beste Einzelergebnis erreicht.

Den Wählern und Helfern in Brandenburg möchten wir für die Unterstützung der von der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANS programmatisch vertretenen zukunftsfähigen und generationengerechten Gesamtpolitik herzlich danken. Mit diesem Ergebnis hat sie nach dem Erfolg bei der Landtagswahl im Saarland auch in Brandenburg gezeigt, dass sie eine nicht-extremistische Wahlalternative zu den großen Parteien darstellt.

Zudem waren in einigen Statements zur Wahlanalyse aus den Reihen der Mandatsträger der in den Landtag gewählten Parteien Anklänge von zukunftsorientierten Handlungsplanungen zu vernehmen, die künftige Generationen mit einschliessen sollen. Die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS sieht dies auch als einen Wahlerfolg mit ihrer Strategie des "Stachels, der den Elefant auf Trab bringt" an.

gez. Wolfgang Britz

Stellvertretender Bundesvorsitzender

Ahornweg 366571 Eppelborn-Bubach

Fon: 0 68 81.89 68 74

Fax: 040.36 03 60 90 58

eMail: w.britz@familien-partei.de

 

 

 


 

 

 

Batman

Mit spektakulären Aktionen machen in Großbritannien jüngst die „Fathers 4 Justice“ von sich reden. Nach den Comicfiguren Batman und Batgirl gab es auf dem Buckingham-Palast jetzt einen Batfather.

 

 

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,317913,00.html

 

Und hier auch die Homepage der Aktionshelden:

http://www.fathers-4-justice.org/home/index.html

 

 

 

09/2004

 


 

 

 

Die Aktionen der englischen Väter

Hallo

ausgehend von der englischen Riesrad-Aktion wollen verschiedene Medien über ähnliche Aktivitäten in Deutschland berichten. Dazu benötige ich Einzelbeispiele. Hier sind alle Aktionen von Eltern gefragt, die auf dem regulären Weg nichts mehr erreichen konnten und gewissermaßen mit "jetzt ist mir alles egal, ich hab ja nichts mehr zu verlieren" zu spektakulären Aktionsformen übergegangen sind.

Wie immer bei Medienangelegenheiten ist die Sache sehr eilig. Also bitte kurze Beschreibung und Kontaktdaten angeben, Es helfen auch Hinweise auf andere Eltern, die etwas gemacht haben.

Herzliche Grüße

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

meyer-spelbrink@vafk.de

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

September 2004

 

 

 

 

Die Aktionen der englischen Väter

Sorry Freunde, aber die Aktionen der englischen Väter "fathers-4-justice" sind keine "wir haben nichts mehr zu verlieren"-Aktionen, sondern hochprofessionelle PR, wie sie etwa Greenpeace weltberühmt und mächtig gemacht hat.

Uns fehlen Leute mit Mut, visionärem Weitblick und dem nötigen Biss, sich über Konventionen und Denkblockaden hinweg zusetzen und uns fehlen prominente Fürsprecher wie Sir Bob Geldorf etc. und Leute, die es verstehen, die Medien, wie in England "The Sun", professionell zu bedienen und einzuspannen!

 

Und: es müssen alle bundesweit hinter den Mutigen stehen!

Der Begriff "Einzelbeispiele" stinkt deshalb für mich ziemlich kleinkariert und kleinbürgerlich. Wir leben in einer Medienwelt, in der sich Verrückte in Container sperren lassen, vor TV-Kameras an sich rumschnippeln lassen etc. Diese sind nicht der Maßstab für Aufmerksamkeit, aber die Hürde für Aktionen, die intelligenten Pep haben müssen und trotzdem in der Sache seriös rüberkommen. Soweit ich aus dem Internet sehen kann, ist das am englischen Medienecho als gelungen ablesbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Sorbe

 

Marienburger Straße 7

53119 Bonn – Tannenbusch

(Bus 620 H Schneidemühler Straße)

 

Telefon: (0228) 249 52 13

Telefax: (069) 1330 4233 281 (arcor)

Mobil: (0162) 942 31 99

E-Mail: ralph.sorbe@nexgo.de

 

 

 

Hier einige links:

http://www.fathers-4-justice.org/home/index.html

http://www.fathers-4-justice.org/F4J/index.html

http://www.fathers-4-justice.org/evelyn/index.html#

http://homepage.ntlworld.com/f4jswansea/

http://homepage.ntlworld.com/f4jswansea/documents/Geldof_Chapter.pdf

http://homepage.ntlworld.com/f4jwales3/audio/bbc_radio_4_today_030404.mp3

http://news.bbc.co.uk/1/hi/england/cornwall/3424187.stm

http://homepage.ntlworld.com/f4jswansea2/audio/BBC_Radio_4_YouAndYours_120903.mp3

 

 

 

 


 

 

 

Büro für Gleichstellungsfragen

Rheingau-Taunus-Kreis

K I N D S C H A F T S R E C H T

Geschlechterkrieg oder Geschlechtergerechtigkeit

(Gender Mainstreaming)

200 000 Kinder werden in Deutschland jährlich zu Scheidungswaisen.

20 000 Kinder werden jährlich in Deutschland Opfer erbitterter Kämpfe zwischen Vater und Mutter mit verheerenden Folgen.

Kinder brauchen Vater und Mutter .......denn...

„Zwei Dinge sollten Kinder von ihren Eltern bekommen:

WURZELN und FLÜGEL“ (Johann Wolfgang von Goethe)

Wie kann den Kindern geholfen werden?

Kommen Sie zur Veranstaltung am Weltkindertag

„Recht und Wohl des Kindes nach Trennung und Scheidung“

am 20.09.04 um 19.30 Uhr in die Stadthalle Bad Schwalbach

 

Experten kommen zu Wort:

Klaus Döbbert Manfred Lengowski

(Familienrichter) (Jugendamt Cochem-Zell)

Dr. Karin Jäckel Knud Petzel

(Autorin) (Rechtsanwalt)

Ursula Kodjoe

(Psychologin, Mediatorin)

Es moderiert: Bernd Fritz (Redakteur FAZ)

 

Die Veranstaltung wird unterstützt von:

Frauenbeauftragte der Stadt Bad Schwalbach, Kinderschutzbund Rheingau e.V.,

Kinderschutzbund Untertaunus e.V., Väteraufbruch für Kinder e.V.

 

 


 

 

 

Freier Journalist sucht Material für Artikel zum Thema 

"Großväter und Enkel".

Untersucht und damit beschrieben werden soll, ob die heutigen Großväter sich zeitlich intensiver und emotional geöffneter um ihre Enkel kümmert - oder sie sich nicht doch wie bisher in ihre Hobykeller zurück ziehen oder ihr Geld auf Kreuzfahrten verjubeln.

Dazu suche ich insbesondere empirisches Material, das über persönliche Erfahrungsbeschreibungen hinaus geht (Studien, Untersuchungen, Befragungen).

Bin für jeden Tipp dankbar!

Kontakt über:

Frank Keil

Lagerstr. 11

Halle D, Nordseite

20357 Hamburg

keilbuero@t-online.de

 

16.09.2004

 

 

 


 

 

 

§ 5 1. AVO "Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt" 

 

"Zur Veruntreuung der öffentlichen Rechtsberatung. Wie der Rechtsstaat sich noch heute weigert, von den Nationalsozialisten geraubtes Recht zurückzugeben." 

Helmut Kramer 

in: "Betrifft Justiz"; März 2004, S. 238-240.

 

 

 

 

Dr. Helmut Kramer

c/o Geschäftsstelle Forum Justizgeschichte

Herrenbreite 18a, 38302 Wolfenbüttel

05331 / 711 35

www.forum-justizgeschichte.de

info@forum-justizgeschichte.de

 

 


 

Das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz ist in Deutschland im Jahr 2004 noch fast unverändert gültig

 

"Breslau und Moabit! Säuberung des verjudeten Anwaltsberufs! - Während in Breslau immerhin der Anfang einer Säuberungsaktion gemacht werden konnte, hat sich in den Berliner Gerichten noch nichts geändert. Wer das Anwaltszimmer im Amtsgericht Mitte betritt, wird entsetzt aus dem Riesenraum flüchten. Mehr Juden können im Krakauer Ghetto auch nicht herumwimmeln. Immer noch besteht der größte Teil der Strafverteidiger aus Hebräern, die dem deutschen Richter durch ihre Paragraphenklauberei das Leben zur Hölle machen."

aus: "Völkischer Beobachter" vom 19.3.1933 (Berliner Ausgabe)

zitiert nach:

 

"Die Justiz im Dritten Reich"

Peter Müller-Engelmann

Rechtspfleger am Oberlandesgericht

in: "Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 76

 

 

Kommentar Väternotruf: Ein sehr guter Aufsatz zur Rolle der deutschen Justiz und ihrer Beteiligung an Verbrechen während der nationalsozialistischen Diktatur und zum weitestgehend ungebrochenen Verhältnis weiter Teile der (west)deutschen Justiz nach Kriegsende zur eigenen Verantwortung für die begangenen Verbrechen.

 

 


 

 

Von Pontius zu Pilatus

 

Deutsche Gerichte schicken Vater in die Warteschleife und zum Schluss auf das Abstellgleis

 

Oberlandesgericht Stuttgart verweist nichtverheiratete Väter auf Platznahme an den ihnen vom bundesdeutschen Gesetzgeber zugedachten Katzentisch.

 

 

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss vom 20.04.2004 - 18 UF 30/2003, veröffentlicht in "Kind-Prax", 4/2004, S. 144 ff.

 

Hier ging es um den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht durch einen nichtverheirateten Vater. Der Vater war mit diesem Anliegen erstmalig am 19.05.1999 vom Amtsgericht Tübingen in die Väterwüste geschickt worden. Das OLG Stuttgart hat sich dem am 2.12.1999 angeschlossen. Der Vater verfolgte daraufhin vor dem Bundesgerichtshof seinen Antrag weiter. Der BGH hat in seiner rechtpolitisch bestürzenden Beschlussfassung vom 04.04.2001 die Beschwerde des Vaters zurückgewiesen. Das daraufhin vom Vater angerufene Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 29.01.03 die angebliche Verfassungsmäßigkeit des §1626a BGB sehen wollen. Wahrscheinlich hatten die entscheidenden Richter/innen an diesem Tag Brillen von Fielmann auf, so dass sie etwas sehen konnten, was andere Menschen, nämlich die betroffenen Väter nicht sehen können.

Das Bundesverfassungsgericht gab dann dem Gesetzgeber auf, eine temporäre Schmalspurvariante für eine streng selektierte Väterpopulation zu schaffen, mit der diese eventuell doch noch in die Lage kämen, das ihnen verfassungsrechtlich zugesicherte Elternrecht wahrnehmen zu können. Dieser Schmalspurvariante hat das OLG Stuttgart erwartungsgemäß ein vorzeitiges faktisches Ende beschieden. Mit dem jetzt getroffenen Beschluss des OLG Stuttgarts dürfte klar sein, dass auch in der selektierten Elternpopulation jede Mutter dem Vater das Sorgerecht verweigern kann, indem sie ganz einfach ordentlich mit ihm streitet. Schade ums Papier, auf dem der Beschluss des OLG Stuttgart gedruckt ist und um die Steuermittel, die der Staat seit Jahren für die juristische Ausgrenzung von Vätern aus dem Fenster wirft.

Der betroffene Vater, sein Sohn ist jetzt 11 Jahre alt, hat jetzt die Möglichkeit gegen die Entscheidung des OLG in die Beschwerde zu gehen.

Verloren hat in dieser rechtspolitischen Tragikkomödie nicht nur der Vater, sondern auch der Rechtsstaat.

 

Väternotruf 13.09.2004

 

 


 

Christian Gampert

Am Amtsgericht Tübingen hatte Christian Gampert nichtverheirateter Vater geklagt, um die Gemeinsame elterliche Sorge herzustellen. Das Amtsgericht wies die Klage ab. (Beschluss vom 19.5.1999 - 6 F 60/99).

Der Vater klagte daraufhin beim Oberlandesgericht Stuttgart. Dies wies seine Klage ab. Der Vater hat daraufhin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben, dass am 29.1.03 seine Entscheidung fällte. Der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 4.4.2001 - XII ZB 3/00 und die Beschlüsse des Oberlandesgerichtes Stuttgart vom 2.12. 1999 - 18 UF 259/99 und des Amtsgerichts Tübingen vom 19.5.199 - 6 F 60/99 verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6.

Die Sache wurde an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen.

 

 


 

 

 

Bundesweite Familieninitiative „Mehr Kinder. Mehr Leben“ gestartet

Was muss sich ändern, damit in Deutschland wieder mehr Kinder geboren werden? Diese und mehr Fragen stellen ELTERN und ELTERN for family im Rahmen der Initiative „Mehr Kinder. Mehr Leben" allen Menschen in Deutschland. Dabei werden 1 Million Fragebögen verbreitet, bundesweit gibt es in 25 Städten Informationsstände und in beiden Zeitschriften startet ab Ausgabe 10/04 eine große sechsteilige Serie zum Thema Kinder und Familie in Deutschland.

Ausgangspunkt für die Initiative ist, dass sich die aktuelle familienpolitische Diskussion in den Medien auf die Themen Kinderbetreuung und die finanzielle Situation der Familien konzentriert. Dabei ist die Situation in Wirklichkeit wesentlich komplexer: ELTERN und ELTERN for family wollen helfen, die tatsächlichen Ursachen aufzudecken, die dazu führen, dass die Geburtenzahl in Deutschland stetig abnimmt und wir in puncto Geburten zum Schlusslicht in Europa gehören. Ziel der Initiative ist es, Entwürfe für realistische familienpolitische Maßnahmen zu entwickeln, damit sich wieder mehr Menschen in Deutschland für Kinder entscheiden.

Die Fragebögen sind im Internet ab dem 7. September unter www.eltern.de abrufbar. Parallel dazu führt das forsa Institut, Berlin, eine repräsentative Befragung durch. In der sechsteiligen redaktionellen Serie diskutieren Experten aus Wirtschaft und Gesellschaft, Wissenschaft und Politik Ansätze zur Familienförderung, die Familienfreundlichkeit Deutschlands wird unter die Lupe genommen und die Ergebnisse der Fragebogenaktion werden vorgestellt.

Quelle: ots Originaltext vom 2.9.2004

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Schön, dass sich zwei Zeitschriften diese Fragen stellen. Von der Bundesregierung ist da eher weniger zu hören. Warum sich offenbar auch immer weniger Männer für Kinder entscheiden, dass dürfte dort ohnehin niemanden interessieren, denn es gibt kein Bundesministerium, dass sich für Männer zuständig fühlt. Das Bundesfamilienministerium versteht sich ja nach ausdrücklicher Bezeichnung nur als ein Ministerium für Familie, Frauen, Jugend und Senioren.

 

08.09.2004

 

 


 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde der FAMILIEN-PARTEI,

anbei erhalten Sie den neuesten Newsletter zum Ergebnis der Landtagswahl im Saarland am 05. September 2004.

Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitte ausgedruckt an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Wolfgang Britz

Stellvertretender Bundesvorsitzender

der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS

Ahornweg 3

66571 Eppelborn-Bubach

Fon: 0 68 81.89 68 74

Fax: 040.36 03 60 90 58

eMail: w.britz@familien-partei.de

www.familien-partei.de

 

 

 

 

FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS (www.familien-partei.de)

Der Landesvorstand Saarland

Bubach, den 06.09.2004

 

Pressemitteilung

Ergebnis der Landtagswahl im Saarland am 05. September 2004

 

Die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS hat mit 13.103 Stimmen ihr bisher bestes Wahlergebnis von rund 3,0 % bei einer Landtagswahl im Saarland erreicht. Sie konnte damit ihr Ergebnis von 1,0 % im Jahr 1999 verdreifachen. Wir möchten uns bei allen Wählern, von denen die von der FAMILIEN-PARTEI programmatisch vertretene zukunftsfähige und generationengerechte Gesamtpolitik immer mehr angenommen wird, herzlich für ihre Unterstützung bedanken.

Ausdrücklich zufrieden zeigte sich auch Landesvorsitzender Heinz Dabrock. Die FAMILIEN-PARTEI biete eine "nicht-extremistische Wahlalternative zu den großen Parteien". Den großen Erfolg der NPD führte er darauf zurück, dass insbesondere von den saarländischen Printmedien im Wahlkampf nicht adäquat über diese Alternative berichtet wurde.

 

gez. Wolfgang Britz

Stellvertretender Landesvorsitzender

Ahornweg 3

66571 Eppelborn-Bubach

Fon: 0 68 81.89 68 74

Fax: 040.36 03 60 90 58

eMail: w.britz@familien-partei.de

 

 

 


 

 

 

"Ergebnisse aus der Begleitforschung zum Recht auf gewaltfreie Erziehung"

Prof. Dr. Kai-Detlef Bussmann

in: "Das Jugendamt", 9/2004, S. 400-405

 

 


 

 

 

Landgericht: Urteil gegen Mutter wegen Mordes an ihrem zweijährigen Sohn (PM 44/2004)

Pressemitteilung

Berlin, den 30.09.2004

Die Präsidentin des Kammergerichts

- Justizpressestelle Moabit -

 

Landgericht:

Urteil gegen Mutter wegen Mordes an ihrem zweijährigen Sohn

 

Eine Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute eine Mutter wegen Mordes durch Unterlassen an ihrem zweijährigen Sohn zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

Nach den getroffenen Feststellungen hat sie ihren im November 1999 geborenen Sohn im November 2001 allein in der völlig verdreckten und vermüllten Wohnung zurückgelassen, wo das Kind Tage später verdurstete. Erst im Januar 2002 wurde die mumifizierte Kinderleiche von der Feuerwehr gefunden.

Die Strafkammer geht mit dem Geständnis der Angeklagten davon aus, dass sie den qualvollen Tod des Kindes, mit dessen Pflege sie sich überfordert fühlte, wollte oder zumindest in kauf nahm. Da die Angeklagte zur Tatzeit jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht voll schuldfähig gewesen sei – so der Vorsitzende Richter Josef Hoch -, verhängte das Gericht keine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern eine zeitlich begrenzte. Ursache für die verminderte Schuldfähigkeit war ein Bündel von Gründen. So leidet die Angeklagte seit frühester Kindheit an einer krankhaften Persönlichkeitsstörung, durch die sie Schuldgefühle und Empathie nicht in normalem Maße empfinden kann. Zur Tatzeit befand sie sich zusätzlich in einer depressiven Phase, konsumierte täglich größere Mengen Cannabis und Kokain und war mit der häuslichen Situation völlig überfordert. Insbesondere die Vermüllung der Wohnung, Suizidgedanken, Schlaflosigkeit und deutliche Gewichtsabnahme hat das Gericht in Übereinstimmung mit dem in der Hauptverhandlung gehörten psychiatrischen Sachverständigen als äußere Zeichen gewertet.

 

 

Bei der Strafhöhe hat sich zu Gunsten der Angeklagten ihr umfassendes Geständnis ausgewirkt.

Strafschärfend fiel jedoch insbesondere ins Gewicht, dass sich das zurückgelassene Kleinkind über Tage bis zu seinem Tod in schrecklichsten Verhältnissen befand und das Sterben durch Verdursten extrem schmerzhaft und langwierig ist. Die besondere Schutzbedürftigkeit des Opfers und der Vertrauensbruch im Verhältnis einer Mutter zu ihrem kleinen Kind haben ebenso zu der Strafhöhe geführt wie der Umstand, dass die Angeklagte angebotene Hilfe von Nachbarn und Familie in ihrer damaligen Situation nicht in Anspruch nahm.

Die erneute Hauptverhandlung war notwendig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof das frühere Urteil einer anderen Strafkammer des Landgerichts Berlin aufgehoben hatte, durch wel-ches die Angeklagte als voll schuldfähig bezeichnet und eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt worden war.

Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet haben, ist das Urteil rechtskräftig.

 

 

 

Bei Rückfragen:

Bödeker

Pressesprecher

(Tel.: 9014 - 2280 / -2332 / -2470)

 

 

 

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20040930.22545.html

 

 

 


 

 

 

Kinderbuch

Hallo!

Hiermit möchte ich Ihnen gerne mein Kinderbuch "Die große Reise" (Limette/ISBN 3000136967) vorstellen. Es handelt von Julius und Papa, die sich nicht jeden Tag sehen. Bitte besuchen Sie meine Website:

www.limette-kinderbuecher.de

 

Herzliche Grüße

Jörg Stanko

Nieberdingstr.5

45147 Essen

Tel. 0201/7499377

eMail: joergstanko@aol.com

 

04.09.2004

 

 


 

 

Gesetzeskommentare

 

Unter Rechtsprechung versteht man die im Rahmen der Gerichtsbarkeit gemäß Artikel 92-104 Grundgesetz den Richtern zur Wahrung der Rechtsordnung und zur Gewährung des Rechtsschutzes anvertrauten Entscheidungen konkreter Rechtsfragen (z.B. in Rechtsstreitigkeiten, Normenkontrollverfahren, bei Verfassungsbeschwerden und in Strafverfahren), die in Anwendung geltender Rechtsgrundsätze zu treffen ist und die die verbindliche Feststellung beinhaltet, was im Einzelfall rechtens ist.

 

Die richterliche Rechtsprechung orientiert sich nicht selten an sogenannten Gesetzeskommentaren, so z.B. von Zöller und Herget zur Zivilprozessordnung oder dem Münchener Kommentar zum BGB. Das liest sich dann z.B. so: 

"Der Senat sieht deshalb davon ab, der Mutter zur Durchsetzung des Umgangs das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und dieses auf einen Umgangspfleger zu übertragen (anders OLG Frankfurt/M., FamRZ 2002, 1585 = NJW 2002, 3785). Es muss hier das Elterninteresse hinter das Kindesinteresse zurücktreten (vgl. MünchKomm/Finger, BGB, 4. Aufl, § 1684 Rz 64, m.w.N.)"

aus einem Beschluss des OLG Rostock, veröffentlicht in "FamRZ", 2004, Heft 12, S. 969-970

 

Die Meinung des OLG Frankfurt/M. ist dem OLG Rostock anscheinend weniger wert, als die Meinung von Gesetzeskommentatoren, die weder gewählt wurden, noch in einem demokratisch legitimierten Auswahlverfahren mit dem Titel Gesetzeskommentator zertifiziert wurden.

 

 

Gesetzeskommentare sind so etwas wie die Bibel strenggläubiger Richter. Es soll ja bei den gewöhnlichen Sterblichen einige besonders bibelgläubige Menschen geben, bei einigen Richtern dürfte das nicht viel anders sein. Bibelfest und fest im Glauben. Was braucht es mehr. 

Gesetzeskommentatoren sind so etwas ähnliches wie die Figur des Kardinal Richelieu in dem Roman "Die drei Musketiere" von Alexandre Dumas. Der König (Richter) hat zwar offiziell das sagen, regiert wird Frankreich allerdings tatsächlich  der grauen Eminenz (Gesetzeskommentator), dem Kardinal Richelieu.

 

 

 

 


 

 

"Schwarze Roben, weiße Westen. Richterkarriere contra richterliche Unabhängigkeit"

Werner Stichs, Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe 

in: "justament drei", 2000, S. 30-31

 

Ein kritischer Blick auf die Beförderungspraxis in den Gerichten. 

 


 

 

Transparenz beim Bundesverfassungsgericht?

 

Im Gegensatz zum europäischen Menschenrechte tut sich das Bundesverfassungsgericht offenbar schwer mit der Herstellung von Transparenz. Bei den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes werden die Stimmverhältnisse (Ja, Nein, Enthaltungen) nicht angezeigt. Abweichende Minderheitsmeinungen werden nicht gesondert dargestellt. Dies ist beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anders. Doch dieser unterliegt wohl auch eher der angelsächsischen Rechtstradition, von der die Deutschen in Westdeutschland nach 1945 ja auch profitieren konnten. Das traditionelle deutsche System ist von den Wurzeln her wohl eher konservativ, monarchistisch und etatistisch geprägt. Zu viel Transparenz soll da nur schaden. Das war in der DDR so und auch in der sogenannten freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland mag man wohl nicht zu viel Demokratie praktizieren.

 

Väternotruf 07.09.2004

 

 

 


 

Bald staatliche Zwangsheirat für Männer in Deutschland?

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Eckhard Benkelberg 

Gesendet: Freitag, 3. September 2004 15:46

An: webmaster@vaeternotruf.de

Betreff: Nichtehelichenunterhalt und Steuerrecht

 

Soeben (16.8.04) hat das Oberlandesgericht Hamm als Reaktion auf eine der ersten drei von mir gewonnenen Verfassungsbeschwerden die zeitliche Beschränkung des Nichtehelichenunterhalts nach § 1615 l BGB auf drei Jahre für verfassungswidrig angesehen, das Unterhaltsverfahren ausgesetzt und das Verfahren der Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet.

In zwei weiteren Verfahren (Revisionen) - in denen am 1.12.04 und 15.12.04 mündlich verhandelt wird - hat der Bundesgerichtshof einmal darüber zu befinden, ob er das genau so sieht (dann wird auch er die Normenkontrolle einleiten) oder nicht. Wenn nicht, lege ich Verfassungsbeschwerde ein. Das andere mal muss der BGH entscheiden, ob es eine Ungleichbehandlung von nichtehelichen Müttern und Kindern darstellt, wenn gegenüber der nichtehelichen Mutter dem Manne € 1.000,00 als Mindestselbstbehalt verbleiben sollen, gegenüber der geschiedenen Mutter aber nur € 840,00 (was im Mangelfall bedeutet, dass nichtehelicher Mutter und Kind € 160,00 an Unterhalt nicht zur Verfügung stehen) (Procedere, wie vor)

 

 

Benkelberg & Kollegen

durch

Eckhard Benkelberg

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

Steinstrasse 10

D-46446 Emmerich am Rhein

Telefon: 02822/82340

Telefax: 02822/923430

www.famrecht.de

 

 

 

 

hallo herr benkelberg,

 

danke für ihre info.

aus sicht der mütter mag das ja sehr erfreulich sein, aus sicht der betroffenen väter sicher nicht, denn sie haben ja nicht die absicht gehabt, eine art ersatzehemann für die mutter spielen zu wollen. sollte die gerichtsbarkeit den weg der anpassung der unterhaltspflicht nichtverheirateter partner an die der verheirateten anpassen wollen, so kann man sicher zu recht fragen, ob der staat nicht auch eine zwangsheiratspflicht für männer einführen sollte. das wäre dann wenigstens ehrlich.

 

 

gruß anton, väternotruf, 06.09.2004

 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Benkelberg & Kollegen

Gesendet: Dienstag, 7. September 2004 08:47

An: 'vaeternotruf.de'

Betreff: RE: Nichtehelichenunterhalt und Steuerrecht

 

Ich halte die Äusserung für ziemlichen Unfug:

Sie leugnen den Zusammenhang zwischen Geschlechtsverkehr und Empfängnis, reduzieren den Geschlechtsverkehr auf Lust, die biologischen Konsequenzen schieben Sie der Mutter zu.

Weder die geschiedene Frau noch die nichteheliche Mutter haben den Betreuungsunterhaltsanspruch des § 1570 / 1615 l BGB, weil sie blaue Augen, rote Haare oder einen wohlgeformten Busen haben, sondern nur des zu betreuenden Kindes wegen, des Kindes, das nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht einen Anspruch auf Betreuung durch zumindest einen Elternteil hat, einen Anspruch mit der Qualität eines Grundrechts.

Wer als nicht sterilisierter Mann - ist ja auch eine Möglichkeit, oder ? -mit einer Frau ins Bett geht, hat an die jederzeitige biologische Konsequenz zu denken, das Kind.

Im übrigen hatten wir die Zwangsheirat schon mal: Im Allgemeinen Landrecht von 1794 wurde dem Schwängerer nahelgelegt, die Schwangere zu heiraten, widrigenfalls ihm ein Sechstel bis ein Viertel seines Vermögens abgenommen wurde als Abfindung.

Unseren Spaß- und Fun-Bubies, Pisa-geschädigt, sollte die Biologie wieder vermittelt werden und der Begriff "Verantwortung".

Die Biologie hat uns die Lust gegeben, damit die Reproduktion sicherer wird, und nicht ihrer selbst willen.

Was auch immer Du tust, tue es gut, und bedenke das Ende ( Rom, um 300 vor Christus)

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Benkelberg & Kollegen

durch

Eckhard Benkelberg

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

Steinstrasse 10

D-46446 Emmerich am Rhein

Telefon: 02822/82340

Telefax: 02822/923430

www.famrecht.de

 

 

 

 

 

hallo herr benkelberg,

 

arbeiten sie öfter mit unterstellungen?

 

 

wir haben einfach verschiedene sichtweisen.

wieso soll ein vater, dem das kind von der mutter entzogen wird oder bei der sich die mutter zur übermutter entwickelt, die dem vater kontakt mit dem kind nach gutdünken erlauben will, dieser frau, die da das kind als sinngebungsinstrument benutzt betreuungsunterhalt zahlen? dies wäre bestenfalls dann denkbar, wenn sich beide eltern fair darauf einigen, dass die mutter die betreuung des gemeinsamen nichtehelichen kindes übernimmt. nicht jedoch, wenn der vater sich bereiterklärt, das kind im zeitlich großen umfang selber zu betreuen, die mutter dies aber mit dem alleinigen sorgerecht, was der staat ihr männerfeindlich einräumt, verweigert.

 

 

 

"Die Biologie hat uns die Lust gegeben, damit die Reproduktion sicherer wird, und nicht ihrer selbst willen."

das sehen andere anders. man kann diese meinung aber auch so stehen lassen

 

 

 

verantwortung kann jedenfalls nicht so aussehen, dass der staat den vätern die statistenrolle zuweist und der mutter eine 18-jährige alimentierung zwecks mutter-kind-verklebung.

 

 

beste grüße

 

anton

09.09.2004

 

 


 

Bald Männerbesichtigung in deutschen Zoos?

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Eckhard Benkelberg 

Gesendet: Freitag, 3. September 2004 15:57

An: webmaster@vaeternotruf.de

Betreff:

 

§ 10 I Nr. 1 EStG gibt den Geschiedenen die Möglichkeit, Unterhalt bis zur Höhe von € 13.805,00 vom steuerpflichtigen Einkommen des Unterhaltszahlers abzusetzen, wenn der Empfänger das Geld als steuerpflichtiges Einkommen deklariert.

Für den Nichtehelichenunterhalt wird dies verweigert, weil es so im Gesetz stehe; der BMfF verweisst darauf, es könne sich um aussgewöhnliche Belastungen handeln.

Mein eindeutiges Votum: Die Verweigerung des begrenzten steuerlichen Realsplitting nach § 10 EStG für Nichtehelichenunterhalt nach § 1615 l BGB ist genau so verfassungswidrige Diskriminierung und Ungleichbehandlung wie die zeitliche Beschränkung des Unterhalts; der Finanzgesetzgeber hat wieder mal nicht zur Kenntnis genommen, dass die Mutter unter dem besonderen Schutz der Gemeinschaft und des Staates steht (Art. 6 IV GG), dass die nichteheliche Mutter mit Kind Familie im Sinne des Art. 6 GG ist und auch deshalb Anspruch auf Schutz hat wie die "heilige Familie".

Ich bin ziemlich zuversichtlich, dass ich auch das knacken werde, in mehreren Verfahren, in denen ich für nichteheliche Mütter Unterhalt geltend mache, wie er sich nur rechnet, wenn der Mann den Unterhalt von der Steuer absetzen kann. Wenn die Gerichte diese Klagen (teilweise) abweisen, legen wir Verfassungsbeschwerden ein, und wenn wir die gerichte (oder wenigstens eines) überzeugen, leitet dieses Gericht das Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht ein.

Aber das wird im Normalfall dem Mann nicht viel nützen, solange der Frauenunterhalt ohne Realsplitting nicht schon € 840,00 überschreitet.

(Im Mangelfall kommt, was an Steuern gespart wird, bis zur Summe von € 840,00 nur dem Unterhaltsempfänger zu gute.)

 

 

 

Benkelberg & Kollegen

durch

Eckhard Benkelberg

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

Steinstrasse 10

D-46446 Emmerich am Rhein

Telefon: 02822/82340

Telefax: 02822/923430

www.famrecht.de

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Fragt sich, wieso nur Mütter unter dem ausdrücklichen Schutz des Grundgesetzes stehen? Väter, weil Männer, sind offenbar bloße Verfügungsmasse des patriarchalen deutschen Staates, die sich zwar vortrefflich dazu einsetzen lassen als wehrpflichtige Soldaten das Handwerk des Tötens zu lernen und dies bei Bedarf auch ausführen zu müssen. Im Gegensatz zur patriarchalen staatlichen Rollenzuweisung an Frauen als lebende Brutkästen zum Zwecke der Produktion nützlicher neuer Staatsidioten bedürfen Männer in Deutschland offenbar nicht staatlichen Schutzes. Zur Not kann man ja zukünftig auch im großen Umfang ausländische Männer aus armen Dritte-Welt-Staaten als Samenspender für fortpflanzungswillige und gebärfreudige Frauen in Deutschland engagieren. bei der Gelegenheit können diese nützlichen Männer aus der Dritten Welt ja auch gleich noch die anfallende Arbeit in Deutschland übernehmen, das würde den Bedarf an den in Deutschland vorhandenen Männern weiter reduzieren. Bis auf die obersten Regierungsposten und einige Stellen an Oberlandesgerichten und im Bundesjustizministerium wären dann die bisher in Deutschland lebenden Männer schlicht überflüssig. In Hamburg wird dann im Geiste von Carl Hagenbeck ein Zoo eingerichtet, in dem Männer besichtigt werden können. Einmal am Tag ist Vorführung und die letzten Exemplare ehemals in Deutschland lebender Männer werden interessierten Frauen von willfährigen indischen Aushilfsmännern an Nasenringen vorgeführt. 

 

 

 


 

Landtagswahl im Saarland 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde der FAMILIEN-PARTEI,

im Rahmen der Berichterstattung zur Landtagswahl im Saarland am 05. September 2004 berichtet "mag's - das Magazin Saar" am Donnerstag, 02.09.2004 um 20:15 Uhr im SR Südwest Fernsehen auch über die kleineren Parteien, die zur Wahl antreten. Im Beitrag über die FAMILIEN-PARTEI werden die beiden ersten Kandidaten der Wahlkreisliste Saarbrücken, Ilona Grub und Dr. Klaus Kühn, sowie der stellvertretende Landesvorsitzende Wolfgang Britz vertreten sein.

Informationen zum Magazin gibt es im Internet unter http://www.sr-online.de/programm/index.jsp?dir=19&aufklapp=91&akt=188&sonderDesc=984.

 

Für diejenigen Empfänger des Newsletters, die nicht die Möglichkeit haben, die Fernsehsendung zu empfangen, ist er als Information über die Wahlwerbeaktivitäten der FAMILIEN-PARTEI zur Landtagswahl im Saarland gedacht.

Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitte ausgedruckt an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Wolfgang Britz

Stellvertretender Bundesvorsitzender

der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS

Ahornweg 3

66571 Eppelborn-Bubach

Fon: 0 68 81.89 68 74

Fax: 040.36 03 60 90 58

eMail: w.britz@familien-partei.de

www.familien-partei.de

 

 


 

 

TV-Reportage

 

Sie sind Hausmann? Ihre Frau geht arbeiten, während sie sich um Haushalt und

Kinder kümmern?

oder

Ihre Frau verreist, ihnen steht eine aufregende Woche allein zuhause mit ihren Kinder bevor?

oder

Sie haben als Hausmann gelebt und festgestellt, dass es nichts für sie ist?

Ist ihre Beziehung daran gescheitert, dass der Mann zuhause bei den Kindern blieb?

Für eine große TV-Reportage suchen wir Männer, die der Familie zu Liebe ihren Job an den Nagel gehängt haben. Ob mit positiven oder negativen Ergebnis: Wir interessieren uns für IHRE Geschichte!

UFA Entertainment GmbH

Myrja Thal

030 355 345 27

Myrja.Thal@ufa.de

 

 

01.09.2004

 


 

 

Die männerpolitische Abteilung des österreichischen Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Gesundheit und Konsumentenschutz

organisiert von 15.-17.September 2004 die

ERSTE EUROPÄISCHE VÄTERKONFERENZ

und lädt dazu herzlich ein.

Eine Vorinformation auf

http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0126  

 

Tagungsorganisation: mailto:vaeterkonferenz@zplus.at

 

 

 


 

 

Bundesverfassungsgericht rügt Oberlandesgericht Rostock

Fast hatte es den Anschein, als ob das Bundesverfassungsgericht sich nur noch für Mütter zuständige fühlt, seit es die rechtspolitisch wenigstens peinliche Entscheidung zur sorgerechtlichen Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern vom 29.1.2003 getroffen hatte. Nun kann man wieder hoffen. Offenbar ist es in Karlsruhe zu einer deutlichen Wiederbelebung des Rechtsstaates auch für Männer und Väter gekommen. Dies lässt jedenfalls ein aktuelles Urteil der 3. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 9.6.2004 - 1 BvR 487/04 vermuten. 

Einem Vater wurde vom OLG Rostock bis zum 31.12.2007 der Umgang mit seiner Tochter untersagt (FamRZ 2004, 968). Dies geschah offenbar auch gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 19.6.2003 - Beschwerde Nr. 4615/99 Nekvedacicius/Deutschland, welche vorsieht, dass bei einem Umgangsausschluss jährlich das Gericht zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen für den Umgangsauschluss noch bestehen.

Das Bundesverfassungsgericht rügt, dass die Belange des Kindes und das Elternrecht des ausgeschlossenen Elternteils zu wenig berücksichtigt wurden. Außerdem hätte das Gericht zu prüfen, welche Konsequenzen für das gerichtliche Verfahren sich aus Haltung der die Aufklärung des Sachverhaltes verweigernden Mutter ergäben. 

Das Bundesverfassungsgericht hob den Beschluss des OLG Rostock auf.

 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausführlich in: "FamRZ", Heft 15, S. 1166-1168

Dorthin eingesandt von Rechtsanwalt G. Rixe, Bielefeld

 

 

Das Urteil des Oberlandesgericht Rostock ausführlich in "FamRZ", Heft 12, S. 968-970

eingesandt von Rechtsanwältin F. Nickelsen, Stralsund, und von Verfahrenspfleger H. Partikel, Berlin

 

 


 

 

Zweifel: Bin ich der Vater?

Kommen für Ihrer Kinder mehrere mögliche Erzeuger in Frage? Und zweifeln Sie daran, dass Sie der wirkliche Vater sind? Wir machen mit Ihnen den Test. Für eine TV-Reportage suchen wir Männer die endlich Gewissheit haben wollen. Wir betreuen Sie und kommen für die Testkosten auf.

sarah.harms@web.de

Tel.: 040 85372700

Mobil: 0176 24023875

Mit freundlichen Grüßen,

S. Harms

19.08.04

 

 


zurück