Väternotruf

November 2004


 

 

 

"Der geplünderte Mann! Scheiden tut weh"

Der Bundesvorstand des Väteraufbruchs freut sich darüber, dass der SPIEGEL in seiner morgigen Ausgabe sehr umfassend auf die Themen aufmerksam macht, die uns alle bewegen. Wir freuen uns ebenso, dass die zuständigen SPIEGEL-Redakteure fast alle die von uns im Frühjahr dieses Jahres benannten Experten oder weitere Ansprechpartner kontaktiert hat. Dies dürfte richtig gewesen sein, da sie alle ausführlich zu Wort kamen. Auch die Bilder unserer Berlin-Demo kommen sehr gut. Der Bundesvorstand konnte in einem langen Erstgespräch seine grundsätzliche Haltung zu Fragen des Kindschaftsrechts, der Situationen von Vätern und Müttern in Trennung und Scheidung dem SPIEGEL deutlich machen und erklären. Das dürfte auf fruchtbaren Boden gefallen sein.

Wie empfehlen deshalb dringend, morgen den SPIEGEL zu kaufen.

"Der geplünderte Mann! Scheiden tut weh"

http://service.spiegel.de/digas/servlet/epaper?Q=SP&JG=2004&AG=49&SE=1

 

Der Bundesvorstand wird zu diesem Thema einen Leserbrief verfassen und im nachhinein noch auf das Väteraufbruchs-Angebot "Betten für Eltern" aufmerksam machen in der Hoffnung, dass dieser Leserbrief abgedruckt wird.

Daher nochmals auf diese Weise den dringenden Aufruf an alle, sich bis Mittwoch ebenfalls dort einzutragen und freie Übernachtungsmöglichkeiten anzubieten, damit die Datenbank besser gefüllt ist. Dies ist eine sehr gute Möglichkeit für den Verein, sein in Deutschland einmaliges Angebot einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die WEB-Adresse:

http://www.betten-fuer-eltern.de bzw. direkt auf der Datenbank unter http://www.betten-fuer-eltern.de/dbindex.htm

 

Deshalb bittet der Bundesvorstand ausdrücklich alle Väter, Mütter und Großeltern, nach geeigneten Unterkunftsmöglichkeiten zu suchen und sie einzutragen.

Vielen Dank für Eure Mitarbeit! und viel Freude am Lesen des SPIEGEL-Artikels.

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

meyer-spelbrink@vafk.de

 

 

29.11.2004

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

 

Beitrags- und Spendenkonto: Sozialbank Hannover, BLZ 251 205 10, Kto. 8443 600

kostenloses Abo Newsletter: http://www.vafk.de/newsletter.htm

 

 


 

 

„Fachtreffen Männer“

Ein Austausch für alle Aktiven im Dreieck von Männerforschung, -arbeit und -politik im Raum Berlin / Potsdam. Die Treffen, zu dem jedeR ihre/seine Leidenschaften und Kompetenzen mitbringt, dienen zum einen dem Kennenlernen und Kontakteknüpfen, zum anderen ermöglichen sie fachlichen Erfahrungsaustausch, Ideenpool und Weiterbildung.

Einladung zum „Fachtreffen Männer“ am 30. November 2004 19:00 - 21:30 Uhr

Liebe Aktiven im Dreieck von Männerforschung, -arbeit und -politik im Raum Berlin / Potsdam. Hiermit laden wir Euch herzlich zum nächsten Fachtreffen ein.

Im ersten Teil des Abends geht es um das Thema:

Gewalt gegen Männer

- Ergebnisse der ersten Pilotstudie in Deutschland -

Die Studie "Gewalt gegen Männer in Deutschland" beschäftigt sich erstmals umfassend mit dem wenig erforschten Themenbereich.

Einerseits werden erste Zahlen über die Gewalterfahrungen von Männern im häuslichen wie außerhäuslichen Bereich vorgestellt.

Andererseits werden die gewonnen Erkenntnisse zur Frage der Forschungszugänge zum Thema und Thesen zur Normalität und zur Tabuisierung von Gewalt gegen Männer zur Diskussion gestellt.

Die Studie wurde beauftragt vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Forschungsteam: Ludger Jungnitz, Hans-Joachim Lenz, Ralf Puchert, Henry Puhe, Willi Walter

Referenten: Ludger Jungnitz und Willi Walter

Im zweiten Teil soll dem fachlichen Erfahrungsaustausch Raum gegeben werden. Im letzten Treffen in diesem Jahr geht es dann um die

Jahresplanung für 2005

Dazu laden wir alle Interessierten herzlich ein, Vorschläge für die thematische Gestaltung der Fachtreffen zu machen. Gesucht sind vor allem Personen oder Teams, welche die Gestaltung eines Abends übernehmen möchten.

Und im letzten Teil des Abends

geht es, wie bei den letzten Malen zum Ausklang in eine nahegelegene Kneipe

Dienstag, 30. November 2004 19:00 - 21:30 Uhr im Kreuzberger Stadtteilzentrum Lausitzerstrasse 8, Berlin–Kreuzberg

Anfahrt U-Bahn: U1/U15 Görlitzer Bahnhof;Bus: 129 Spreewaldplatz

für den AK Kritische Männerforschung: Klaus Schwerma und Willi Walter

Fachtreffen Männer:

mail: koordination@menstudy.de

Fon:030-61 28 65 03

www.menstudy.de

 

 

 


 

 

Eine hervorragende sozialwissenschaftliche Anlayse zum Thema "Häusliche Gewalt" mit dem Ziel einer integrativen Einordnung, geben Lamnek & Ottermann.

 

Tatort Familie

- Häusliche Gewalt im gesellschaftlichen Kontext

Siegfried Lamnek, Ralf Ottermann (2004)

 

Broschiert - 194 Seiten - Leske & Budrich, Opladen

ISBN: 3810039667

 

 

 


 

 

 

 

Kompass • Blicke in die Gesellschaft

Montag bis Freitag • 14:40

25.11.2004

 

Kind schafft Recht?

Fünf Jahre neues Kindschaftsrecht

 

Von Andrea Marggraf

 

Kind auf dem Spielplatz (Bild: dradio.de/Andreas Diel)

 

Das neue Kindschaftsrecht gibt es seit 1999. Seit fünf Jahren heißt es also bei Scheidungsverfahren, dass das Sorgerecht für Kinder automatisch beiden Eltern übertragen wird. Ziel des Gesetzgebers war, den "Streitfall Kind" bei einer Scheidung zu vermeiden. Richter und Psychologen ziehen jedoch einer zwiespältigen Bilanz.

Margret: Es ist schlecht das Kindschaftsrecht. Es ist schlecht.

Gobel: Ich bin froh, dass es so ist. Wenn das nicht gewesen wäre und ich hätte meine Tochter nicht gehabt, ich sage das ganz ehrlich, ich wüsste nicht ob ich dann noch weiter leben wollte. Wahrscheinlich wäre ich da irgendwo unter einer Brücke gelandet.

Seit 1999 gibt es ein neues Kindschaftsrecht. Seit fünf Jahren heißt es also bei Scheidungsverfahren, dass das Sorgerecht für die Kinder automatisch beiden Eltern übertragen wird. Der Streitfall Kind soll damit wegfallen. In der richterlichen Praxis zeigt sich eine zwiespältige Resonanz auf das neue Kindschaftsrecht. Einige Richter sprechen von gewachsenen Papierbergen, andere sehen überhaupt keine Probleme. Fakt ist, dass es weitaus weniger Urteile seitdem gibt, in denen das alleinige Sorgerecht ausgesprochen wird. Fakt ist auch, dass nur ein geringer Anteil der Scheidungen auf Einvernehmlichkeit beruht. Richterin Sybille Hien vom Berliner Familiengericht stand dem neuen Gesetz sehr skeptisch gegenüber.

Richterin Hien: Ich hatte Sorge, dass sich viele Eltern einfach nicht mehr positionieren und keinen Antrag stellen und sagen, wir wollen diesen Streit vermeiden, wir üben einfach die gemeinsame elterliche Sorge aus. Und im Rahmen dieses Nicht-Streits die Kinder zu kurz kommen. Keiner fragt unter Umständen eigentlich wirklich nach dem Willen der Kinder. Die Eltern machen aus, gut die Kinder bleiben bei dir. Fertig, wir streiten nicht drüber. ... Das war nach dem alten Recht anders. Einer musste den Antrag stellen, oder sie mussten den Antrag stellen, wir behalten die gemeinsame elterliche Sorge gemeinsam. Und wir haben die Kinder gehört. Ich fand diesen Rückzug aus der elterlichen Sorge etwas problematisch, weil ich im Rahmen meiner Tätigkeit einige Fälle erlebt habe, wo Kinder die Möglichkeit hatten zu sagen, ich will dort nicht bleiben, wo man mich jetzt lässt.

Die Praxis zeigt, dass viele Frauen aus Angst vor einem Konflikt mit dem Vater des Kindes lieber keinen Antrag auf eine alleinige Sorge stellen. Und bei den Vätern sind es vor allem die Unverheirateten, die von dem neuen Gesetz profitieren. Sie haben jetzt ein Recht auf Umgang und sie können zusammen mit der Mutter des Kindes das gemeinsame Sorgerecht festlegen lassen. Doch Einvernehmlichkeit gibt es nur selten bei einer Scheidung und die Frage ist, wann wird heute noch entschieden, dass das alleinige Sorgerecht auf einen Partner übertragen wird?

Richterin Hien: Erstens muss der Antrag da sein. Ohne Antrag keine alleinige elterliche Sorge. Dann muss die Situation so sein, dass man zu der Überzeugung kommt, die Eltern sind nicht in der Lage, die gemeinsame elterliche Sorge auszuüben. Es besteht zwischen ihnen keine Ebene der Kommunikation, der Kooperation. Sie werden nicht in der Lage sein für das Kind Entscheidungen zu treffen. Sie sind noch nicht mal mehr bereit, über das Wohl des Kindes miteinander zu sprechen. Wenn man den Eindruck erlangt, dass überhaupt kein Weg für ein gemeinsames Gespräch vorhanden ist. Wenn aus irgendwelchen Gründen ein tiefer Hass besteht, dann wird man sagen, die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist für das Kind besser, um nicht in der Konfliktsituation in der Mitte zu stehen. Dann ist zu entscheiden, wenn beide den Antrag gestellt haben, welcher ist der Geeignetere. Dazu braucht man unter Umständen ein Gutachten.

Psychologin Becher: Das ist für die Kinder extrem schwierig. Wobei die Situation schon gegeben ist. Schwierig wird es nicht erst bei der richterlichen oder gutachterlichen Befragung. Schwierig ist es die ganze Zeit. Das sage ich auch den Eltern, die also Ängste haben, ihre Kinder noch einmal untersuchen zu lassen. Das ist nicht das Schlimme. Oft sind die Kinder auch mal entlastet, wenn sie es hier mal sagen konnten. Sehr entlastend ist es für die Kinder, wenn man sagt, du entscheidest das nicht. Das entscheidet das Gericht. Und deswegen ist auch der Wille nicht das Hauptsächliche oder wichtigste Kriterium. Also man muss den Kindern auch sagen, du musst hier nicht entscheiden. Und mit deiner Willensäußerung nicht endgültig vorgeben, wo es endgültig langgeht.

Ursula Becher ist Psychologin und erstellt schon seit längerem Gutachten innerhalb der Scheidungsverfahren. In ihrer Praxis therapiert sie keine Kinder mehr. Ihrer Meinung nach sind oftmals die Eltern das Problem. Und an die kommt man nur schwer ran.

...

Psychologin Becher: Diese Lösung können nur die Eltern für die Kinder bringen, indem der eine sagt, ich lass dich ziehen und bin nicht unglücklich. Aber das ist der kaukasische Kreidekreis. Immer. ...Der eine kann es, der andere nicht. Grundsätzlich ist es immer ein kleiner Abschied. Von dem einen ist es immer ein bisschen Trauer. Vielleicht auch Freude auf den anderen. ...und es wird natürlich immer wieder die alte elterliche Trennung mobilisiert. Sicher, aber die ist ja da. Man kann es abwehren oder verdrängen. Und Abwehr führt, das wissen wir alle, immer zu Neurosen.

Richterin: Eltern bekommen gemeinsam ein Kind und dieses Kind bleibt ihnen ihr Lebtag. Das heißt, sie müssen eigentlich auch gemeinsam für dieses gemeinsame Kind Verantwortung tragen. Da ist der Kindschaftsrechtsreform vollständig Recht zu geben, und es ist vielleicht auch wichtig, dass dieses Gesetz das zum Ausdruck bringt, den Eltern das Gefühl zu geben, auch das Gesetz verlangt von uns, dass wir gemeinsam Eltern bleiben. Das ist den Kindern doch sehr zu wünschen.

Im Oktober soll der Kindschaftsrechtsreform eine Reform des Unterhaltsrechts folgen. Vielleicht ist dies eine Möglichkeit neben den emotionalen Problemen, die Lücken bei der Durchsetzung eines geregelten Umgangs mit den Kindern zu schließen.

Aber egal ob es um die Frage des Unterhalts oder um emotionale Rivalitäten zwischen den Paaren geht, oft werden dabei leider die eigentlichen Würdeträger in diesem Ränkespiel vergessen - die Kinder. Die Kindschaftsrechtsreform wollte dem ein Zeichen setzen. Jetzt, fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Reform, sind die Rivalitäten nicht geringer, aber vielleicht das Bewusstsein für die Kinder geschärft worden.

Hinweis: Personennamen wurden zum Teil gekürzt oder geändert. Die richtigen Namen sind der Redaktion bekannt.

http://www.dradio.de/dlr/sendungen/kompass/324496/

 

 


 

 

Samstag, 27. November 2004

Jugendamt kümmert sich um Kinder von ermordeter Mutter

Die dreijährige Eda, die am Donnerstag den Mord an ihrer 21 Jahre alten Mutter Semra mitansehen mußte, befindet sich in der Obhut des Reinickendorfer Jugendamtes. "Wir sind umgehend informiert worden und kümmern uns um die Tochter und den sechs Jahre alten Sohn der Getöteten", sagte die Leiterin des Reinickendorfer Jugendamtes, Lisa Westermann.

Wie die Polizei mitteilte, hatten das spätere Opfer und ihr ehemaliger Mann Cengiz am Donnerstag einen Termin beim Jugendamt, um Sorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten um die dreijährige Eda zu regeln. Auf dem Rückweg lauerte ihr der 25jährige Cengiz an einer Telefonzelle am Eichborndamm auf und stach sie nieder. Zudem bedrohte er Passanten, die helfen wollten. Er wurde einem Haftrichter vorgeführt.

banjo

 

 


 

 

 

Pressedienst - Aktuelles

 

Auf offener Straße niedergestochen

Reinickendorf

Die Umstände des Tötungsdelikts zum Nachteil der 21-jährigen Frau, die gestern in Reinickendorf von ihren 26-jährigen geschiedenen Mann erstochen wurde, konnten aufgeklärt werden.

Den geführten Ermittlungen zufolge war das Opfer in Begleitung ihrer 3-jährigen Tochter sowie einer Bekannten – von einem Termin beim Jugendamt kommend – auf dem Heimweg. An einer öffentlichen Telefonsäule wurde sie vom türkischen Kindesvater mit einem Messer angegriffen. Der Beschuldigte stach mehrfach auf sein Opfer ein und hinderte Passanten und Rettungskräfte daran einzuschreiten, indem er auch diese Personen mit einem Messer bedrohte. Weitere Verletzte gab es jedoch nicht – die junge Frau starb noch am Tatort.

Dem Tatverdächtigen war der Aufenthaltsort des Opfers bekannt, da auch dieser zum besagten Termin beim Jugendamt bestellt war. Hintergrund sind Sorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten der Betroffenen um das gemeinsame 3-jährige Kind. Der Beschuldigte ließ sich beim Eintreffen der ersten Polizeikräfte widerstandslos festnehmen. In seiner Vernehmung war er weitgehend geständig. Als Motiv für die Tat benannte er die eskalierenden Streitigkeiten um das Sorgerecht der gemeinsamen Tochter. Ob es sich hierbei um das tatsächliche Motiv handelt, kann derzeit nicht bewertet werden; die Ermittlungen hierzu dauern an. Opfer und Täter waren mehrere Jahre verheiratet. Inwiefern es sich hierbei um eine sogenannte Zwangsehe handelte, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Nach angeblichen Gewalttätigkeiten in der Ehe seitens des Beschuldigten kam es vor ca. 1 ½ Jahren zur Trennung und im September dieses Jahres zur Scheidung der Ehe. Der Beschuldigte wird heute zum Erlass eines Haftbefehls wegen Totschlags einem Richter vorgeführt.

http://www.meinberlin.de/sixcms/detail.php?template=detail_polizeiticker&url=archiv/23202/index.html

 

 

 

 


 

 

 

Professor Spiros Simitis - Jenseits des Kindeswohls und nun auch noch im Nationalen Ethikrat - Schlimmer geht`s nimmer. Das Peter Prinzip im Lichte neuerer Forschung

Der Nationale Ethikrat hat sich wegen der unterschiedlichen Positionen seiner Mitglieder auf kein klares Votum, dafür aber auf eine gemeinsame Empfehlung zum Thema Forschungsklonen verständigt. Der Vorsitzende des Nationalen Ethikrates Professor Spiros Simitis gab am 13.09.2004 in Berlin bekannt, dass das 25-köpfige Gremium das Forschungsklonen in Deutschland gegenwärtig nicht für zulässig hält.

Vier weibliche und der Vorsitzende Prof. Simitis sprachen sich für ein Verbot zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus.

Fünf männliche Mitglieder sprachen sich für ein Verbot aus. Eine begrenzte Zulassung befürworteten zwölf Mitglieder.

Soweit so gut oder schlecht.

Informationen aus "Zweiwochendienst + Frauen und Politik", 30.09.04 - www.zwd.info

 

 

Entsorgten Vätern ist Professor Simitis als Befürworter des Elternausgrenzungsmodell von Joseph Goldstein, Anna Freud und Albert J. Solnit: Jenseits des Kindeswohls. Frankfurt am Main 1973

bekannt geworden. Nun, 30 Jahre später, ist der Mann Vorsitzender des Nationalen Ethikrates. Da hat man möglicherweise den Bock zum Gärtner gemacht. Wie er da hin gekommen ist, wir wissen es nicht. Fleißig muss der Mann aber gewesen sein, wenigstens eine Tugend die wir ihm nicht absprechen können.

 

 

 

Frankenstein

In der selben Ausgabe von "Zweiwochendienst + Frauen und Politik", 30.09.04 - www.zwd.info

wird über ein Frankenstein Projekt mit dem Namen Dresden Forum on Science & Society am Max-Planck-Institut für molekulare Zellbiologie und Genetik, sowie der Bioethiker Prof. John Harris von der Universität Manchester berichtet. Hier soll es um mögliche Auswirkungen eines neuen Stammzellenverfahrens gehen, mit dem sich unfruchtbare und gleichgeschlechtliche Paare ihren Kinderwunsch erfüllen sollen. Schwule Männer bräuchten dazu allerdings eine Leihmutter, na ja, auch das wird sich finden lassen, wenn man denn nur will. Schließlich gibt es genug Sozialhilfeempfängerinnen, die auf diese Weise gesellschaftlich nützliche Arbeit verrichten können.

Armes Deutschland.

 

 


 

 

"Umgangskosten - Wem sind sie zuzuordnen? Wer trägt sie?"

Rechtsanwältin Dr. Andrea Theurer, Nördlingen

in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 2004, Heft 20, S. 1619-1622

 

Frau Theuerer plädiert dafür die Umgangskosten als Mehrbedarf des Kindes anzusehen. Mehrbedarf des Kindes ist von beiden Eltern anteilig nach ihrer Leistungsfähigkeit zu bezahlen. Dem kann zugestimmt werden. Bisher ist es nämlich so, dass die obergerichtliche Rechtsprechung bis hin zum Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht, dem sogenannten Umgangsberechtigten Elternteil, das ist in der Regel der Vater, die ganzen Umgangskosten aufbrummte. Man kann sich im nachhinein immer nur wundern, was hochbezahlte Leute an diesen Gerichten so alles unter Rechtssprechung verstehen und man fragt sich, von wem diese Leute eigentlich autorisiert sind, ihre eigene Meinung für andere Menschen als verbindlich zu erklären.

Nun, auch Richter scheinen manchmal, leider nicht immer, vor Erreichung des Ruhestandes Lernfortschritte zu machen und so kann man hoffen, dass der im Aufsatz eingebrachte Vorschlag auch bald bei den Gerichten in den Praxisumlauf gebracht wird.

Möglicherweise wird dies eine Flucht von Tausenden von Müttern in die Arbeitslosigkeit auslösen, sobald diese merken, dass sie sich an den Umgangskosten beteiligen sollen. Oder der Umgang wird unterbunden und reduziert, dann fallen ja auch weniger Kosten an. Den ohnehin schon Sozialhilfebeziehenden und umgangsvereitelnden Müttern kann die neue Ideenwelt aus der Fachzeitschrift ohnehin egal sein, denn sie wissen, dass Vater Staat sowieso allzeit für sie sorgen wird.

 

 


 

 

 

Verbraucherschutz

Auch im Bereich Trennung, Scheidung, jugendamtlicher und familiengerichtlicher Verfahren ist der Verbraucherschutz dringend von Nöten. Mitunter drängt sich hier der Eindruck auf, es herrschten Wildwestmethoden und der Rechtsstaat wäre eine Chimäre von der man zwar schon gehört hat, sie aber noch nie gesehen wurde.  

Verbraucher sind hier die Väter und Mütter, Kinder und andere Betroffene. Anbieter von Dienstleistungen sind Familienrichter, Jugendamtsmitarbeiter, Gutachter, Rechtsanwälte, Verfahrenspfleger und andere Fachkräfte, die häufig eine gute Arbeit leisten, mitunter aber auch eine miserable bis katastrophale.

Ein vernünftiger Verbraucherschutz wäre bei letzteren dringend von Nöten, doch gerade daran hapert es nicht selten. Mitunter gewinnt man sogar eher den Eindruck von Seilschaften in den Ämtern, die sich gegenseitig Persilscheine ausstellen, sobald Kritik von außen kommt. Auch Berufsverbände wie der Bund deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) www.bdp-verband.org oder die Rechtsanwaltskammern erwecken mitunter den Eindruck, als ob ihnen die Anliegen ihrer Mitglieder wichtiger wären, als von außen kommende berechtigte Beschwerden über einzelne Mitglieder dieser Berufsverbände.

 

Man kann es daher nur begrüßen, dass es Verbraucherschutzverbände gibt, so z.B. den

"Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher"

www.verbraucher.org

Mail: mail@verbraucher.org

 

und diesen wünschen, auch für die Verbraucher aus dem Trennungs- und Scheidungssektor zur Verfügung zu stehen.

 

11/2004

 

 


 

 

 

SelbstHilfeGruppe

Großelterninitiative pro Enkel

SHG Großelterninitiative pro Enkel Schaumburgstr. 21 38116 Braunschweig

 

Treffen:

Mehrgenerationenhaus

Hugo Luther Straße 60a

38118 Braunschweig

Kontakt:

0531 - 500155 Fax: 500166

0531 - 56732

e-mail :grosselterninitiative@web.de

www.grosselterninitiative.q27.de

 

 

 

EINLADUNG zur Fachtagung in Braunschweig

 

am 29. November 2004 um 13:30 Uhr

Tagungssaal / Jugendamt Braunschweig Eiermarkt 4-5

„Im Interesse der Kinder“ die Cochemer Praxis, einvernehmliche Wege im Umgangsrecht

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Kooperation mit der Stadt Braunschweig – Fachbereich Kinder, Jugend und Familie – laden wir Sie herzlich ein, die „Cochemer Praxis“ kennen zu lernen. Es wird den Beteiligten ein tiefer Einblick in das Kindschaftsrecht gegeben. Wer kennt nicht die leidvollen Probleme, die durch das Scheitern von Familien auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Im Landkreis Cochem-Zell versucht man mit den Augen der Kinder zu sehen und neue unkonventionelle Wege zu gehen. Über die Erfahrungen mit dieser Praxis zum Wohle aller Beteiligten werden die Referenten berichten.

Wäre die „Cochemer Praxis“ auch ein Weg für unsere Region?

Ohne schwerwiegende Folgen kann keine Gesellschaft es sich leisten, mit den Auswirkungen der Trennung und Scheidung auf Kinder dermaßen nachlässig um zu gehen. Sie haben Gelegenheit mit den Referenten darüber zu diskutieren.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Experten kommen zu Wort

Referenten:

Familienrichter Jürgen Rudolph, Cochem

 

Jugendamtsleiter Manfred Lengowski, Cochem

 

Veranstaltungsablauf:

13:30 Uhr Begrüßung

 

14:00 Uhr Vortrag Manfred Lengowski

 

15:00 Uhr 10 Minuten Pause

 

15:15 Uhr Vortrag Jürgen Rudolph

 

16:15 Uhr 30 Minuten Pause, Erfrischungen und Kaffee

 

16:45 Uhr Diskussion, Fragen, Erfahrungsaustausch,

unsere Aufmerksamkeit gilt Ihnen

 

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Heß

Initiatorin Großelterninitiative pro Enkel

 

Teilnahme kostenlos, Spende erwünscht

Rückfragen und Anmeldung: vorzugsweise per e-mail

per Fax: 0531 – 500166 per Tel.: 0531 – 500155

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Heß

Initiatorin der

Großelterninitiative pro Enkel

Treffen im

Mehrgenerationenhaus

Hugo Luther Straße 60a

38118 Braunschweig

mailto:Grosselterninitiative@web.de

www.grosselterninitiative.q27.de

 

 


 

 

 

"Kampf ums Kind - Es geht auch anders"

Immer mehr Ehen zerbrechen und in der Hälfte der geschiedenen Ehen leben Kinder unter 18 Jahre. Die Reform des Kindschaftsrechts brachte zwar umfangreiche Neuregelungen und die Lage für die an einem Scheidungsverfahren Beteiligten hat sich seitdem gebessert, dennoch gibt es immer wieder Schwierigkeiten und Defizite bei der Umsetzung dieser Reform in die Praxis.

"Im Interesse des Kindeswohls ist eine stärkere interdisziplinäre Vernetzung notwendig", erklärte die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Regina van Dinther. Ihre Fraktion hat sich daher zusammen mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Michaela Noll in einem Fachgespräch dieses Thema angenommen und mit Expertinnen und Experten und über 100 sachkundigen Gästen Lösungen diskutiert.

Fünf Vertreterinnen und Vertreter des so genannten Cochemer Weges stellten ihre neue Form der Kooperation vor. Amtsgericht, Anwaltschaft, Jugendamt, Beratungsstellen und Begutachtung arbeiten hier eng verzahnt miteinander - und erreichen seit 10 Jahren eine etwa 98prozentige Quote des gemeinsamen Sorgerechts.

Jürgen Rudolph, Familienrichter am Amtsgericht Cochem, hob hervor, dass die Tätigkeiten der Professionen gleich wichtig seien. Deshalb sei auch deren Partnerschaft gleichberechtigt. "Aufgabe der Institutionen ist es, das Gespräch mit den Beteiligten zu suchen", fügte Manfred Lengowski vom Jugendamt Cochem hinzu. Auch Bernhard Theisen, Fachanwalt für Familienrecht, erläuterte wie wichtig es sei, dass gerade die Anwälte auf die Kommunikation zwischen den Beteiligten hinwirken sollten: "Die Eltern müssen miteinander reden und sich nicht hinter dem Anwalt verstecken." Nur dann fühle sich niemand als Gewinner oder Verlierer. "Die Bedürfnisse des Kindes dürfen dabei zu keiner Zeit aus den Augen verloren werden", ergänzte Ursula Kodjoe, familienpsychologische Sachverständige.

Der Erfolg gebe dem Cochemer Weg Recht, resümierte Michaela Noll, Mitglied des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. "Dieser Weg kann auch für NRW beispielhaft sein. Zum Wohle der Kinder brauchen wir solche neuen Wege, um Umgangsboykotte zu verhindern", so die Parlamentarierin.

 

Michaela Noll, Mitglied des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, CDU

www.michaela-noll.de

 

 

 


 

 

 

§ 1791 b BGB Bestellte Amtsvormundschaft des Jugendamtes

(1) Ist eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden, so kann auch das Jugendamt zum Vormund bestellt werden. Das Jugendamt kann von den Eltern des Mündels weder benannt noch ausgeschlossen werden. 

(2) ..

 

 

Die Praxis sieht oft so aus, dass sich die am Amtsgericht angegliederten Vormundschaftsgerichte, entgegen der gesetzlichen Vorschrift gar nicht die Mühe machen, einen geeigneten Einzelvormund auszusuchen. Es ist doch so schön bequem mit dem Jugendamt, das kostet die Justizkasse auch nichts, da es ja aus der Kasse des Landkreises oder der Stadt bezahlt wird. Die Justiz spart also zu Lasten der Kommunen. Außerdem versteht sich der Richter mit dem Jugendamt ganz gut, was soll das bloß werden, wenn da irgend so eine Einzelvormund kommt, der vielleicht auch noch eine vom Richter abweichende Meinung entwickelt. Was kümmert uns Recht und Gesetz, wenn es außer uns nur keiner so richtig kennt, mögen die Verantwortlichen vielleicht denken. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann schlampern sie noch heute.

 

 

 


 

 

Krimineller Vater

 

Wussten Sie schon den Unterschied zwischen einem Vater, der fremde Menschen in den Ruin treibt und einer Mutter, die nach allen Regeln der Kunst Umgangsvereitelung betreibt und den Vater der eigenen Kinder in den Ruin treibt?

 

Der kriminelle Vater kommt in den Knast. Siehe hierzu den Fall Karsten Speck. Die Mutter bekommt das alleinige Sorgerecht und einen Sozialhilfezuschlag für Alleinerziehende. Sie gehört damit zur großen gesellschaftlichen Opfergruppe der "Alleinerziehenden". So etwas nennt man in den Augen der Justiz auch Recht. Recht kommt von "Recht haben" und wer Recht hat, darüber bestimmt der Richter, mit Recht, denn dafür wird er ja aus den Geldern der Prozessbeteiligten bezahlt und wenn die nichts haben, dann eben von dem Geld anderer steuerzahlender Leute, die auch nicht darüber zu bestimmen haben, was Recht sei und was nicht. Das nennt man auch Arbeitsteilung, die einen schaffen das Geld ran und die anderen urteilen was Recht ist. Ist das nicht nur allzu gerecht?

 

 

 

 

Karsten Speck

geboren am 29.06.1960 in Schlema / Erzgebirge

 

Familienstand

verheiratet, 1 Kind

 

Ehefrau

Cora

 

Kind

Konstantin

 

 

1979 Abitur

1979-1980 Arbeit als Zimmermann und Hotelboy

1980-1981 Wehrdienst (Sportkompanie)

1981 Hochschule für Musik "Hanns Eisler", Berlin (Gesang / Klavier)

1982 Wechsel an die Hochschule für Schauspielkunst "Ernst Busch", Berlin

1986 Abschluß zum Diplomschauspieler

 

 

 

Besondere Fähigkeiten

 

Frendsprachen

Musik (Gesang, Klavier) Sport (Tanz, Fitness, Boxen)

 

Englisch, Russisch

 

www.karsten-speck.de

 

 

 

 

 

TV-Moderator Karsten Speck muss ins Gefängnis

Millionenschwere Betrügereien mit Grundstücken und Immobilien

Der Schauspieler und TV-Moderator Karsten Speck ist am Freitag (05.11.04) zu knapp drei Jahren Haft verurteilt worden. Im Prozess vor dem Dortmunder Landgericht sahen es die Richter als erwiesen an, dass Speck an millionenschweren Betrügereien mit Immobilien beteiligt war.

 

 

Karsten Speck beim Prozessauftakt

 

Mit dem Urteil von zwei Jahren und zehn Monaten Haft entsprachen die Richter beinahe den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die hatte eine dreijährige Haftstrafe beantragt. Die Richter führten aus, Speck habe 1996 zusammen mit inzwischen verurteilten Mittätern in betrügerischer Absicht ein ostdeutsches Ehepaar in den Ruin getrieben. Speck soll Investoren für Bauprojekte angeworben haben, obwohl er wusste, dass seine Geschäftspartner das Geld möglicherweise zweckentfremden würden. "Ohne seinen guten Namen hätte der Betrug nicht funktioniert", hatte Staatsanwalt Ralph Steinert kurz vor Prozessende gesagt.

Der Anklage zufolge wurden in einer Art Schneeballsystem die durch missglückte Bauvorhaben und andere Kapitalanlagen entstandenen Verluste durch immer neue Kreditquellen kaschiert. Banken und privaten Geldgeber seien über die "verheerende wirtschaftliche Situation" getäuscht und um rund 20 Millionen Euro geprellt worden. Der Hauptangeklagte in dem Verfahren war bereits im September zu einer Strafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

 

Vom Opfer zum Täter

 

Medienrummel im Gerichtssaal kurz vor Prozessende

 

In dem Prozess hatte Karsten Speck sich zunächst als "Opfer" bezeichnet. Er selbst habe bei zahlreichen gescheiterten Bauprojekten vor allem in Ostdeutschland viel Geld verloren. Erst Ende Oktober hatte der 44-Jährige ein Geständnis abgegeben und erstmals eingeräumt, dass er in einigen Fällen seine Popularität dazu genutzt habe, weitere Investoren zu finden.

Karsten Speck musste sich seit Januar vergangenen Jahres wegen der betrügerischen Baufinanzierungen vor Gericht verantworten. Er, seine Ehefrau Cora und vier weitere Angeklagte hatten sich Mitte der 1990er Jahre bei Immobiliengeschäften hoch verschuldet. Das Verfahren gegen die Ehefrau war von dem Prozess abgetrennt worden - sie musste Mitte Oktober wegen eines Nervenzusammenbruchs in eine Klinik eingeliefert werden. Seit Mitte Oktober hatte Speck wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft gesessen. Bis zum endgültigen Haftantritt kann er das Gefängnis jetzt erst einmal verlassen.

 

http://www.wdr.de/themen/panorama/7/speck_gefaengnis/urteil.jhtml?rubrikenstyle=panorama

 

 


 

 

Kriminelle Mütter und Väter

 

Wussten Sie schon den Unterschied zwischen einem deutschen Vater, der fremde Menschen in den Ruin treibt und einer deutschen Mutter, die nach allen Regeln der Kunst Umgangsvereitelung betreibt und den Vater der eigenen Kinder in den Ruin treibt?

Der kriminelle Vater kommt in den Knast. Siehe hierzu den Fall Karsten Speck. Die Mutter bekommt das alleinige Sorgerecht und einen Sozialhilfezuschlag für Alleinerziehende. Sie gehört damit zur großen gesellschaftlichen Opfergruppe der "Alleinerziehenden" und nicht zur Gruppe der StrafäterInnen. So etwas nennt man in den Augen der Justiz auch Recht. Recht kommt von "Recht haben" und wer Recht hat, darüber bestimmt der Richter und wenn die gewöhnlichen Richter nicht weiterwissen, die besser bezahlten Richter am Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesgerichtshof, mit Recht, denn dafür wird der Richter ja aus den Geldern der Prozessbeteiligten bezahlt und wenn die nichts haben, dann eben von dem Geld anderer steuerzahlender Leute, die auch nicht darüber zu bestimmen haben, was Recht sei und was nicht. Das nennt man auch Arbeitsteilung, die einen schaffen das Geld ran und die anderen urteilen was Recht ist. Ist das nicht nur allzu gerecht?

In Frankreich sieht man das offenbar anders, dort muss eine Mutter (oder auch ein Vater) die Umgangsvereitelung betreibt mit Strafverfolgung und so festgestellt wird, dass hier eine Straftat vorliegt, auch eine Verurteilung zu einer Strafhaft in kauf nehmen muss.

Väternotruf 13.11.04

 

 

 

 

 

Karsten Speck

geboren am 29.06.1960 in Schlema / Erzgebirge

 

Familienstand

verheiratet, 1 Kind

 

Ehefrau

Cora

 

Kind

Konstantin

 

1979 Abitur

1979-1980 Arbeit als Zimmermann und Hotelboy

1980-1981 Wehrdienst (Sportkompanie)

1981 Hochschule für Musik "Hanns Eisler", Berlin (Gesang / Klavier)

1982 Wechsel an die Hochschule für Schauspielkunst "Ernst Busch", Berlin

1986 Abschluß zum Diplomschauspieler

 

Besondere Fähigkeiten

 

Frendsprachen

Musik (Gesang, Klavier) Sport (Tanz, Fitness, Boxen)

 

Englisch, Russisch

www.karsten-speck.de

 

 

 

TV-Moderator Karsten Speck muss ins Gefängnis

Millionenschwere Betrügereien mit Grundstücken und Immobilien

Der Schauspieler und TV-Moderator Karsten Speck ist am Freitag (05.11.04) zu knapp drei Jahren Haft verurteilt worden. Im Prozess vor dem Dortmunder Landgericht sahen es die Richter als erwiesen an, dass Speck an millionenschweren Betrügereien mit Immobilien beteiligt war.

 

 

Karsten Speck beim Prozessauftakt

 

Mit dem Urteil von zwei Jahren und zehn Monaten Haft entsprachen die Richter beinahe den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die hatte eine dreijährige Haftstrafe beantragt. Die Richter führten aus, Speck habe 1996 zusammen mit inzwischen verurteilten Mittätern in betrügerischer Absicht ein ostdeutsches Ehepaar in den Ruin getrieben. Speck soll Investoren für Bauprojekte angeworben haben, obwohl er wusste, dass seine Geschäftspartner das Geld möglicherweise zweckentfremden würden. "Ohne seinen guten Namen hätte der Betrug nicht funktioniert", hatte Staatsanwalt Ralph Steinert kurz vor Prozessende gesagt.

Der Anklage zufolge wurden in einer Art Schneeballsystem die durch missglückte Bauvorhaben und andere Kapitalanlagen entstandenen Verluste durch immer neue Kreditquellen kaschiert. Banken und privaten Geldgeber seien über die "verheerende wirtschaftliche Situation" getäuscht und um rund 20 Millionen Euro geprellt worden. Der Hauptangeklagte in dem Verfahren war bereits im September zu einer Strafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

 

Vom Opfer zum Täter

 

Medienrummel im Gerichtssaal kurz vor Prozessende

 

In dem Prozess hatte Karsten Speck sich zunächst als "Opfer" bezeichnet. Er selbst habe bei zahlreichen gescheiterten Bauprojekten vor allem in Ostdeutschland viel Geld verloren. Erst Ende Oktober hatte der 44-Jährige ein Geständnis abgegeben und erstmals eingeräumt, dass er in einigen Fällen seine Popularität dazu genutzt habe, weitere Investoren zu finden.

Karsten Speck musste sich seit Januar vergangenen Jahres wegen der betrügerischen Baufinanzierungen vor Gericht verantworten. Er, seine Ehefrau Cora und vier weitere Angeklagte hatten sich Mitte der 1990er Jahre bei Immobiliengeschäften hoch verschuldet. Das Verfahren gegen die Ehefrau war von dem Prozess abgetrennt worden - sie musste Mitte Oktober wegen eines Nervenzusammenbruchs in eine Klinik eingeliefert werden. Seit Mitte Oktober hatte Speck wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft gesessen. Bis zum endgültigen Haftantritt kann er das Gefängnis jetzt erst einmal verlassen.

 

http://www.wdr.de/themen/panorama/7/speck_gefaengnis/urteil.jhtml?rubrikenstyle=panorama

 

 


 

 

Familienväter und Familienmütter 

Wissen Sie eigentlich warum es zwar Familienväter aber keine Familienmütter gibt? Wir vermuten, weil Familienväter nicht nur das Geld für die Kinder ranschaffen sollen, sondern auch gleich noch das Geld für die Mutter, die hier quasi als weiteres zu versorgendes Kind gilt. Können Sie sich das gleiche für eine Frau vorstellen, die das Geld für die Kinder ranschafft und dann auch noch für ihren Mann? Aus dem gleichen Grund spricht man ja auch vom Vater Staat und nicht von der Mutter Staat. Holen Sie sich Geld vom Vater Staat, so lauten die Anzeigen wenn es gilt irgendwelche Staatsknete für den Eigenheimbau zu beantragen

 

Gäbe es auch Familienmütter, so könnte es passieren, dass eine solche Familienmutter Opfer eines Amoklaufenden wird und dann müssten wir auch noch Nachrichten wie die folgende in der Zeitung lesen, nur dass das Opfer dann kein Familienvater wäre, sondern eine Familienmutter. Doch das kann keiner wollen. Daher sollten wir alle für das vollständige Verbot von Familienmüttern eintreten. Der Tod durch schwertschwingende Amokläufer sollte wie bisher ausschließlich Familienvätern vorbehalten werden, das ist einfach eine Frage der Höflichkeit gegenüber Frauen.

 

 


 

 

Amberg

Mord mit dem Samurai-Schwert

© Timm Schamberger/DDP Mit einem Samurai-Schwert ist der Inhaber dieses Amberger Waffengeschäfts brutal getötet worden

Mit einem Samurai-Schwert hat ein vermutlich psychisch gestörter Mann in Amberg den Besitzer eines Waffengeschäfts getötet. Der 22-jährige Täter gab an, in dem Opfer "den Teufel gesehen" zu haben.

"Wir können uns an eine so grausame Tat bisher nicht erinnern" - Ratlosigkeit steht dem Amberger Polizeidirektor Michael Liegl ins Gesicht geschrieben, als er die Tat in der Innenstadt der oberpfälzischen Stadt beschreibt. Mit einem Samurai-Schwert hat ein offenbar geistesgestörter 22-Jähriger am Montagvormittag den Besitzer eines Waffenladens regelrecht niedergemetzelt. Das Opfer, ein 50 Jahre alter Familienvater, hatte noch verzweifeltet versucht, sich in ein Nachbargeschäft zu retten. Doch selbst ein Eingreifen von Augenzeugen der Bluttat konnten den Amoklauf nicht stoppen.

Den Ermittlungen zufolge ging der 22-jährige gegen 9.45 Uhr in das Waffengeschäft und verlangte ein einen Meter langes Samurai-Schwert mit schwarzem Griff. Auch bezahlt habe der Mann die Waffe noch: "Aus noch nicht geklärter Ursache ist der Täter dann völlig ausgerastet", erklärt Polizeichef Liegl. Mehrfach habe der junge Mann mit dem Schwert auf den Ladeninhaber hinter der Verkaufstheke eingeschlagen.

 

Im Ladenbesitzer den Teufel gesehen

In einer ersten Vernehmung habe der mutmaßliche Täter erklärt, "dass er in dem Ladeninhaber den Teufel gesehen habe", sagt Liegl. Er habe den Auftrag gehabt, den Teufel zu töten, soll der 22-Jährige gesagt haben. Dem 50 Jahre alten Ladenbesitzer gelang nach dem ersten Angriff trotz schwerster Verletzungen die Flucht aus dem Hinterausgang. Der stark blutende Mann konnte sich noch vor seinem Peiniger in ein benachbartes Haushaltswarengeschäft retten. Dort jedoch holte der ebenfalls blutverschmierte Täter sein Opfer ein.

"Er versuchte noch die Tür zuzuhalten", sagt Liegl über den Ladenbesitzer. Nachdem dies nicht gelang, flüchtete sich der Familienvater vor dem Täter auf eine Treppe in dem Haushaltswaren-Geschäft. Obwohl Angestellte und Kunden Geschirr und andere Waren auf den Täter warfen, ließ er nicht von seinem Opfer ab. Zufällige Zeugen der brutalen Tat wurde ein Radioteam von "Bayern 3", das in dem Haushaltsladen eine Sendung aufzeichnen wollte. Trotz Zivilcourage sei es den Anwesenden nicht gelungen, das Leben des 50-jährigen zu retten, betont Liegl.

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Lukas Grasberger, AP

 

Meldung vom 11. Oktober 2004

 

http://www.stern.de/politik/panorama/?id=530991

 

 


 

 

"Ich bin nicht geschaffen, um Familienvater zu sein. Außerdem halte ich das Heiraten für eine Sünde, das Kinderzeugen für ein Verbrechen"

Alexander von Humboldt

zitiert nach "Die Frau und der Sozialismus", August Bebel, S. 425

 

 


 

 

 

 

Ein Rückblick anlässlich des 3. Familienkongresses von Väteraufbruch für Kinder in Halle/Saale

Väter, Väterpolitik, Väteraufbruch

vom VAfK-Gründervater Werner Sauerborn, Stuttgart, Mitherausgeber der Väterzeitung Paps

11/2004

 

Wenn die Kinder die Pubertät, und auch schon den 16. Geburtstag hinter sich haben, dann ist für Eltern das Wesentliche geschafft. Auch wenn es noch viele Herausforderungen und Probleme geben wird, man spürt, ob aus ihnen „was wird“. Der Väteraufbruch ist auch 16 geworden – das heißt 16 Jahre Väterpolitik und 16 wichtige Jahre für die Väter und für das gesellschaftliche Bewusstsein über die Bedeutung von Vaterschaft.

Beginnen wir mit dem Väteraufbruch, auch wenn dies ein Familienkongress und keine Jubiläums- oder Geburtstagsfeier ist. Das Wichtigste ist: es gibt ihn noch. Wie viele Initiativen von Betroffenen in diesem Themenspektrum sind mit viel Engagement angetreten, hatten Großes vor, haben aber nicht lange bestanden – oft sind sie mit dem Nachlassen der Betroffenheit ihrer Initiatoren wieder von der politischen Bühne verschwunden. Der Väteraufbruch scheint gute Gene zu haben. Er ist gewachsen mit Krisen, Rückschlägen, in Schüben. Lange Jahre hat er gebraucht die 500er Mitgliedermarke zu nehmen. Jetzt steuert hat er bereits die 2.500 überschritten. Er war der Ausgangspunkt für eine Reihe von Projekten, die mit anderen Schwerpunkten oder anderen Mitteln das Thema Vaterschaft vertreten und politisieren. Zu nennen sind diverse Internetprojekte, das Väterradio von Dietmar N. Webel oder die Väterzeitung PAPS, die jetzt auch ihren 10. Geburtstag feiern wird.

'Ein weiteres Indiz für die gewachsene Bedeutung des Väteraufbruchs und seines Themas ist auch die Verwurzlung in vielen gesellschaftlichen Bereichen und Diskurse. Es gibt inhaltliche Verbindungen und vielfältige Aktivitäten in der rechtspolitischen Debatte, vor allem im Familienrecht. Die Diskussion um die Bedeutung der Väter für die Entwicklung von Kindern nimmt breiten Raum ein in der psychologischen und erziehungswissenschaftlichen Debatte bis hinein in die Alltagsdebatten in Zeitungen und Talkshows. Eine wichtige Querverbindung gibt es zu den Gewerkschaften, wenn es um die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht, aktuell vor allem im Konflikt um die Verlängerung der Arbeitszeit – eine verheerende Entwicklung, die Männer wieder in größere Distanz zu ihren Kindern treiben wird und für Frauen wieder den angestammten Platz in Haus und Familie vorsieht, ihnen damit wohl auch wieder stärker die Verantwortung für Kinder zuschreiben wird. Gerade zu diesem Thema haben sich auch starke Kooperationsfelder zu den Kirchen und zur „Männerbewegung“ entwickelt.

Befremdlich, Männer- und Väterbewegung aufeinander zu beziehen. Wieso sind sie nicht dasselbe? Wo heute in der Tat die Grenzen zunehmend verschwimmen, standen sich vor 16 Jahren zwei Ansätze mit viel Spannungen und Abgrenzungsanstrengungen gegenüber. Hier die Väter, deren Ausgangspunkt ihre Betroffenheit im Trennungskonflikt war, und dort die Männergruppen, die beschämt waren von der Gewalt von Männern gegen Frauen und sich in Selbsthilfegruppen begannen mit sich auseinander zu setzten – so zumindest die wechselseitige Wahrnehmung. Inzwischen werden die jeweiligen Lebenslagen stärker wahrgenommen. Einerseits, in den Vätergruppen, steht die Selbstdefinition „Trennungsvater“ nicht lebenslang im Zentrum und andererseits haben viele junge männerbewegte Männer inzwischen auch selbst Erfahrungen mit Trennung und Scheidung.

Wo man vor ein paar Jahren vielleicht noch gezögert hätte, kann man heute hinsichtlich der Väter mit Fug und Recht von einer Bewegung sprechen. Dies rechtfertigt sich nicht nur durch die Dimensionen ihrer Aktivitäten oder durch die Mitgliederzahlen, sondern vor allem damit, dass was bewegt wurde. Der sicher größte Erfolg auf dem Hauptfeld von Väteraufbruch war die Familienrechtsreform von 1998, die die Stellung der nicht verheirateten Väter wesentlich verbesserte und den Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Verantwortung nach Trennung und Scheidung durchsetzte - dies gegen den damals erbitterten Widerstand großer Teile der Frauenbewegung, insbesondere des Verbandes allein erziehender Mütter und Väter. Grundsätzlich seien Kinder besser bei der Mutter aufgehoben, das Wohl des Kindes sei im Grunde ein Derivat des Mutterwohls, und wenn die Präsens des Vaters die Mutter belaste, müsse der Vater eben von der Bildfläche verschwinden, so die damaligen Argumentationslinien. „Alleinerziehen als Befreiung“ hieß meiner Erinnerung nach eine mit Bundesmitteln geförderte Kampfschrift des VAMV.

Inzwischen hat sich der Schlachtenlärm gelegt. Viele Mütter werden erfahren haben, dass Kooperation mit dem Vater, seine Einbeziehung in die elterliche Verantwortung nach Trennung und Scheidung nicht nur weniger anstrengend, sondern auch dem Wohl des Kindes dient, jedenfalls die negativen Auswirkung einer Trennung begrenzen und eher überwinden helfen kann. Wer es gern wissenschaftlich hat, dem sei die „Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelung zur Reform des Kindschaftsrechts“ von 1998, erschienen im März 2002, ans Herz gelegt. All die Gründe, weshalb wir auf Teilhabe am Leben unserer Kinder gedrungen haben, warum wir – mal argumentativ, mal polemisch - die Diskriminierungen des damaligen Kindschaftsrechts gegeißelt haben, finden sich hier im nachhinein ganz ruhig und sachlich bestätigt.

Der Väteraufbruch ist mit seiner wesentlichen Botschaft durchgedrungen, obwohl seine Performance nicht immer elegant war. Viele Jahre waren, auch in der Außenwahrnehmung, geprägt von Streit, Abspaltungen und Lähmung. Das kann nicht verwundern angesichts des Themas, um das es geht. Hinter jedem Engagement steht eine Betroffenheitserfahrung, beim Väteraufbruch, beim VAMV, bei allen Initiativen, die soziale Themen vertreten. Diese Betroffenheit muss ihren Platz haben und sie muss sich auch nicht hinter der Fassade einer glatten Profipolitik verstecken. Die Gefahr besteht allerdings, dass Betroffenheit die politische Arbeit prägt. Das war streckenweise der Fall und hat dazu geführt, dass die Interessenvertretungspolitik bei ihren Adressaten nicht ernst genommen wurde, dass Zugangshürden entstanden.

Je größer Väteraufbruch wurde, desto besser gelang es, die politische Arbeit einerseits und die Hilfe und Aufarbeitung in der Situation der Betroffenheit andererseits getrennt zu organisieren. Das eine behinderte nicht mehr das andere. Das kam der Selbsthilfearbeit zu gute, der alltagspraktische Frage oft näher waren, und das kam der politischen Arbeit zugute, die sich beruhigen und professionalisieren konnte.

Auch auf anderen väterrelevanten Feldern haben sich durch Druck und Argumentation der Väterbewegung, aber auch der Frauenpolitik wichtige Verbesserungen ergeben. Im Teilzeitgesetz wurde ein nicht ganz uneingeschränkter Anspruch auf Teilzeitarbeit eingeführt, der auch Männern die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Arbeit erleichtern kann. Das Erziehungsurlaubsgesetz wurde reformiert. Auch hier haben Väteraufbruch und Paps Einfluss genommen. Die wichtigsten strukturellen Umbaumaßnahmen bei der Elternzeit folgen dem Leitgedanken, auch Vätern eine stärkere Beteiligung zu ermöglichen bzw. sie zur Wahrnehmung von Elternzeit zu motivieren. Kürzere Elternzeit wurde finanziell relativ privilegiert, es wurde die Kombination von Elternzeit und Teilzeitarbeit ermöglicht und die Möglichkeit der gleichzeitigen oder abwechselnden Elternzeit von Mutter und Vater eingeführt. Längst nicht so weitreichend, wie gefordert, aber im Grundgedanken richtig! Bemerkenswert war auch, dass zu Zeiten von Familienministerin Bergmann erstmalig Väterpolitik sozusagen als offizielles Label in den politischen Sprachgebrauch Einzug hielt und Väter und Väterinitiativen zumindest für eine Zeitlang zu Kooperationspartnern bei der Umsetzung des Gesetzes wurden.

Auch hier lagen unsere Prognosen richtig. Die bescheidenen gesetzlichen Veränderungen in den Elternurlaubsregelungen haben den Anteil der Väter nicht auf skandinavische Größenordnungen von 15, 20% hochschnellen lassen, sie haben aber spürbare und messbare Folgen gehabt. Der Anteil der Väter der vor 2001 noch bei 1,5% dümpelte ist inzwischen ausweislich der Begleitforschung des BMFSFJ auf fast 5% angestiegen. Bravo!

Inzwischen deutet vieles daraufhin, dass dies, wenn wir nicht aufpassen, nur ein kurzer Frühling des Aufbruchs gewesen sein könnte, für den man im Lichte des folgenden gesehen, vielleicht der damaligen Ministerin Christine Bergmann ein kleines Denkmal setzten müsste. Langfristig, auch das hat die Begleitforschung bestätigt, muss Elternzeit nicht unbedingt drei Jahre dauern, aber finanziell besser, möglichst nahe dem vorherigen Nettolohn dotiert werden. Dies würde den Väteranteil nach Überzeugung aller ExpertInnen schnell steigern.

Gegen diese Erkenntnis hat die Bundesregierung das Erziehungsgeld jedoch in der Größenordnung von 400 Mio. € gekürzt – im Wesentlichen durch Senkung der Kappungsbeträge in der Anfangsphase. Das ist kein großer Schritt zurück, sowie die Reform von Frau Bergmann kein großer Schritt nach vorn war. Das Schlimme ist, dass es ein Schritt in die falsche Richtung, ein Schritt des Unverständnisses ist. Das väterpolitische Motiv scheint abhanden gekommen zu sein. Existierte es noch hätte man von der heute zuständigen Ministerin öfters deutlichen Protest vernehmen müssen, z.B. auch gegen die auch von der Bundesregierung mitgetragene Politik der Arbeitszeitverlängerung.

Auf beiden Themenfeldern, dem allgemein väterpolitischen und dem familienrechtlichen gibt es noch viel zu tun. Die Reform der Elternzeit muss ganz neu auf die Tagesordnung, das Ehegattensplitting ist eine strukturkonservative Regelung, die Frauen in die Hausmütterrolle drängt und Väter auf die alleinige Familienernährerrolle abonnieren will. Bei den Themen Adoption und anonyme Fertilisation drohen die Grundrechte von Kindern auf Kenntnis ihrer Abstammung missachtet zu werden, was eine flagrante Missachtung der Bedeutung von Vätern für Kinder darstellt. Die Vaterrolle nicht verheiratete Väter hängt immer noch vom good-will der Mütter ab und das Unterhaltsrecht und die Umsetzung des gemeinsamen Sorgerechts im Alltag strotzen weiterhin vor väterdiskriminierenden Elementen.

Dass es, wie die Rückschau zeigt, eine gewisse Parallelität zwischen familienrechtlichen Fortschritten und Verbesserungen auf allgemein väterpolitischen Themenfeldern, wie Teilzeitarbeit und Elternzeit gibt, ist kein Zufall. Der gemeinsame Nenner dieser veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen ist ein tief greifender (jetzt wieder bedrohter?) Wertewandel hinsichtlich der Bedeutung der Vaterrolle bei, wie Einstellungsuntersuchungen zeigen, beiden Geschlechtern, allerdings viel stärker ausgeprägt bei jüngeren als bei älteren Männern und Frauen.

Viel mehr als es das tatsächliche Verhalten zeigt haben sich die Einstellungen zu Partnerschaft und Kinderbetreuung geändert. Dass Kinder auch Vätersache sind, dass Geldverdienen auch Frauensache ist, dass Mädchen und Jungen Väter und Mütter gleichermaßen und gleichwertig, wenn auch lebensphasenabhängig unterschiedlich, brauchen, wenn sie starke Frauen und starke Männer werden wollen, ist fast Gemeingut. Männer mit Kinderwagen haben vor 16 Jahren noch Aufmerksamkeit ausgelöst, Vätern mit Kindern morgens auf dem Spielplatz unterstellt heute keiner mehr, dass sie wohl arbeitslos sein müssen.

Erst eingebettet in diesen Wertewandel waren die beachtlichen Reformschritte im Familienrecht möglich. Solange die Bedeutung des Vaters auf die Ernährerrolle beschränkt und komplementär die der Mütter auf die häusliche Zuständigkeit für Kinder, wäre eine Verbesserung von Sorge- und Umgangsregelungen kaum durchsetzbar gewesen. Auch heute noch haben Väter in traditionellen Lebensmodellen es viel schwerer nach Trennung bzw. Scheidung eine Alltagsbeziehung zu ihren Kindern rechtlich absichern zu lassen. Der Zusammenhang von gesellschaftlichem Vaterbild und familienrechtlicher Situation spielte von Anbeginn der Väterbewegung an eine große Rolle. Der Anachronismus eines Familienrechts, dass nicht verheirateten Vätern jeden Anspruch auf Sorge- und Umgangsrecht mit den Kindern verweigerte, die sie oft jahrelang betreut und erzogen hatten, war 1988 der gut vermittelbare Skandal, der die Bewegung wesentlich in Gang gebracht hat.

Fortschritte auf dem Weg zu einem aufgeklärten, den Kindern zugewandten Vaterbild sind unmittelbare Voraussetzung für gesellschaftliche und gesetzliche Verbesserungen der „work-life-balance“ für Väter. Und sie sind mittelbare Voraussetzung für die Demokratisierung des Familienrechts im Sinne einer gleichwertigen Vater-Kind- wie Mutter-Kind-Beziehung. Diesen Zusammenhang im Auge zu behalten, ist war nicht immer leicht und war mitunter eine Überforderung, weil die meisten Väter sich engagieren, weil sie und ihre Kinder in Trennungskonflikten negativ betroffen sind und dann Lösungen für ihre oft dramatische Situation suchen und verständlicherweise wenig Interesse für gesellschaftspolitische Zusammenhänge und Debatten aufbringen.

Während die Väter, die mit ihren Kindern zusammenleben oder allein erziehend sind, ihr Vereinbarkeitsproblem Beruf/Kinder eher als eine Frage des Alltagsmanagements ansehen als ein politisches Problem, um dessen willen man sich einem Väterverein anschließen müsste. Die organisatorische Auflösung dieses Dilemmas war, dass sich Mitte der 90er Jahre das allgemeinpolitische Väterthema mit Paps etwas apart vom Väteraufbruch einen Rahmen schuf und der Väteraufbruch selbst sich umso mehr auf die unmittelbare Interessenwahrnehmung im Trennungskonflikt konzentrierte.

Auch hier haben sich die Verhältnisse längst entspannt und das gemeinsame des Anliegens steht im Vordergrund, wobei es weiterhin Schwerpunktsetzungen und unterschiedliche Rollen gibt, die aber in eine produktive Zusammenarbeit eingemündet sind.

In welchem Rahmen auch immer: wichtig bleibt das Engagement der Väterbewegung in der gesellschaftspolitischen Debatte. Väterpolitik muss Genderpolitik sein. Väterpolitik muss eine Vorstellung von der gesellschaftlichen Beziehung der Geschlechter haben, die – hier gibt es viele Definitionen und Begrifflichkeiten – vielleicht am besten mit dem Leitbegriff der Geschlechterdemokratie beschrieben ist. Danach sollen Männer und Frauen die gleichen Chancen, und wenn sie sie wahrnehmen, auch die gleichen Rechte und Pflichten in allen Lebensbereichen, vor allem in der Arbeitswelt genauso wie im Kontext Familie haben - wobei Familie offen zu beschreiben ist, die nicht ehelichen Formen des Zusammenlebens ebenso wie getrennt erziehende Mütter und Väter einbeziehen muss.

Geschlechterdemokratie impliziert, dass der politische Weg ihrer Verwirklichung nicht oder nur in spezifischen Situationen der Geschlechterantagonismus ist. Als Männer werden wir einräumen müssen, dass es zur grundsätzlichen Anerkennung des Ziels der Frauengleichberechtigung auch legitim war, und in vielen anderen Ländern sicher weiter legitim ist, Frauenrechte ausdrücklich gegen Männerdominanz durchzusetzen. Für unsere gesellschaftliche Situation ist die Vorstellung das eine Geschlecht könnte seine Position nur oder im wesentlichen zu lasten des anderen verbessern, zunehmend anachronistisch. Die Vorstellung von Partnerschaftlichkeit in den Geschlechterbeziehungen, das Recht auf Berufstätigkeit der Frau und die Bedeutung der familiären Rolle des Mannes sind bei beiden Geschlechtern längst Allgemeingut mit nur geringen Unterschieden zwischen beiden Geschlechtern, wie Einstellungsuntersuchungen immer wieder zeigen.

Es ist zunehmend das gemeinsame Problem von Frauen und Männern, diese Vorstellungen auch leben zu können, d.h. wesentliche Rahmenbedingungen in dieser Gesellschaft so zu verändern, dass Männer sich stärker als bisher auf ihre Verantwortung für Kinder einlassen können und – das eine geht nicht ohne das andere – dass Frauen mehr Chancen für Einstiege und Aufstiege in der Arbeitswelt bekommen. Hierzu müssen Gesetze (z.B. Ehegattensplitting) und Strukturen (z.B. nur Teilzeitkinderbetreuung ab 3,) reformiert und Errungenschaften (z.B. gesellschaftliche Zeitstrukturen wie freies Wochenende, familienverträgliche Arbeitszeiten) verteidigt werden.

Konfliktlinien gibt es heute weniger zwischen den Geschlechtern als zwischen einer emanzipativen und einer restaurativen Geschlechterpolitik. Erforderlich ist eine „integrierte Geschlechterpolitik“, die geschlechterübergreifende Bündnisse gegen den Rückschritt, gegen das Beharren in alten Rollenmustern bildet. Ein solches Bündnis muss sich gegen die heute immer noch sehr lebendigen Spuren einer reaktionären Familienpolitik der 50er Jahre wenden. Und auch da haben wir es mit Männern und Frauen zu tun!

Es wird weitere Themen geben, die jedes Geschlecht für sich verfolgen muss und es gibt Themenfelder mit natürlich gegensätzlichen Interessen. Aber auch die werden zu konstruktiveren Lösungen kommen können, wenn es gemeinsame geschlechterpolitische Wertvorstellungen (auch vom Zusammenleben mit Kindern) und mehr Sensibilität für die Umstände, Risiken oder Diskriminierungen der jeweils anderen Seite gibt.

Das alles braucht mehr engagierte Väter, eine Väterpolitik, die sich als selbstbewusster Teil einer integrierten Geschlechterpolitik versteht und einen Väteraufbruch, der über sein 16. Lebensjahr hinaus weiter wächst und reift.

 

 

 


 

 

„Der Schläger geht, das Opfer bleibt“

Fachtag zur praktischen Umsetzung des Gewaltschutzgesetztes

Mo. 8. Nov. 2004 9.30 - 17.00 Uhr FH Landshut

 

Mit dem im Jahr 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetz, das Frauen einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt ermöglichen soll, ist der Gesetzgeber dem laut gewordenen Ruf der vielen Betroffenen und Hilfseinrichtungen wie der Frauenhäuser nachgekommen. Zwischenzeitig liegen vielfältige Erfahrungen zur Umsetzung des Gesetzes vor. Ein breites Bündnis von Landshuter Organisationen nimmt dies zum Anlass, am 8. November 2004 einen Fachtag zur praktischen Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes an der Fachhochschule Landshut / Fachbereich Soziale Arbeit durchzuführen. Im Rahmen des Fachtages soll über das Gewaltschutzgesetz und häusliche Gewalt, von den Ursachen bis hin zu Präventiv-Maßnahmen, diskutiert werden. Zusätzlich sollen bessere Formen der Kooperation zwischen helfenden Fachkräften und Institutionen diskutiert werden.

Häusliche Gewalt meint Gewaltanwendung in Ehe- und Partnerbeziehungen. Ganz überwiegend handelt es sich dabei um Gewalthandlungen von Männern gegenüber Frauen, wobei Kinder immer mit betroffen sind. Häusliche Gewalt kann vielfältige Erscheinungsformen annehmen, sie reicht von subtilen Formen wie Demütigungen bis hin zu massiven Misshandlungen. Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sie ist immer Unrecht und auch dann strafbar, wenn sie in Familie oder Partnerschaft begangen wird.

Das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz zur „Verbesserung des zivil-rechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung“ wurde vielerorts begrüßt, weil die Täter stärker zur Verantwortung gezogen werden. Das neue Gesetz ermöglicht es Frauen, die häusliche Gewalt erfahren haben, von Gewalt bedroht oder massiven Belästigungen ausgesetzt sind, per Eilanordnung leichter zu erwirken, dass ihnen und ihren Kindern die gemeinsame Wohnung zeitlich befristet oder dauerhaft zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Diese Regelung soll auch dann greifen, wenn das Wohl im Haushalt lebender Kinder gefährdet ist. Und tatsächlich werden zunehmend Verweise an Männer ausgesprochen. Auch gerät die Situation von Mädchen und Jungen als zumindest mittelbar von Gewalt Betroffene immer mehr in den Blickwinkel. Es zeigt sich aber auch, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes ein kooperatives und vernetztes Zusammenwirken zwischen Frauenhäusern, Polizei, Staatsanwaltschaft, Ämtern, Beratungsstellen, MedizinerInnen, RechtsanwältInnen, Schulen etc. erfordert, um sich wirksam für die Opfer einsetzen zu können. Dabei treten Schnittstellenprobleme auf.

Vor diesem Hintergrund haben sich Landshuter Organisationen, darunter die AG der Frauenhäuser, die Gleichstellungsstellen Stadt und des Landkreises Landshut und die Landshuter Offensive gegen häusliche Gewalt zusammengeschlossen, um mit Unterstützung des Fachbereiches Soziale Arbeit der FH Landshut gemeinsam einen Fachtag durchzuführen. Der Fachtag „Häusliche Gewalt“ wird am 8. November 2004 von 9.30 bis 17.00 Uhr im Audimax der Fachhochschule Landshut stattfinden. Ziel der Veranstaltung ist es, grundlegende Informationen zu den Themen „häusliche Gewalt“ und „Gewaltschutzgesetz“ zu vermittelt.

Hierzu wird Prof. Dr. Barbara Kavemann (Berlin) einen Einführungsvortrag zum Thema „Kinder im Kontext häuslicher Gewalt - Herausforderung an ein interdisziplinäres Arbeiten“ halten. Anschließend soll erörtert werden, wie sich das Gesetz regional bewährt hat. Gemeinsam soll in Workshops und einer Podiumsdiskussion erarbeitet werden, welche Formen der Verbesserung einer kooperativen und interdisziplinären Zusammenarbeit angestrebt werden können. Ein Unkostenbeitrag von 10,00 € wird erhoben. Finanziell wird die Tagung durch die Gleichstellungsbeauftragten der Stadt und des Landkreises Landshut gefördert. An der Teilnahme interessierte Personen z.B. aus Beratungsstellen, Schulen, Gerichten, der Polizei und aus Ämtern, aber ebenso SchülerInnen und Studierende wenden sich an: AWO-Frauenhaus (Tel. 9210440), Caritas-Frauenhaus (Tel. 274900).

 

PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Last Change: 11.10.2004 webmaster@fh-landshut.de

 

 

 

Anfrage an den Sender Jerewan:

Gibt es auch weibliche Schläger?

 

Antwort: Im Prinzip ja. Bei Bekanntwerden werden diese aber sofort einer zwangsweisen Geschlechtsumwandlung unterzogen, damit das offizielle Täterbild nicht getrübt wird.

 

 

 


 

 

Wieviel Mutter braucht der Mensch –

Der Mythos von der guten Mutter

Kulturhistorische Betrachtung

des Mutterbildes in Deutschland

Vortrag von Dr. Herrad Schenk

 

Mittwoch, 24. November 2004 um 20.00 Uhr

im Landratsamt Waldshut

 

Obwohl weibliche Erwerbstätigkeit zur Selbstverständlichkeit geworden ist, kreisen die Identitätskonflikte der Frauen heute vor allem um die Mutterrolle. Seit einer Generation können Frauen weitgehend selbst entscheiden, ob, wann und wie viele Kinder sie haben wollen. Diese Möglichkeit, zwischen verschiedenen Lebensmuster wählen zu können, hat die Mutterrolle aber nicht etwa leichter gemacht, sondern im Gegenteil, die Anforderungen an die „gute Mutter“ erheblich erhöht. Kaum zuvor in der Geschichte haben Frauen so viel Fürsorge- und Erziehungsleistung auf so wenige Kinder konzentriert - und doch haben Mütter noch nie so viele Schuldgefühle gehabt. Eine historisch vergleichende Betrachtung der Bedingungen von Mutterschaft früher und heute deckt die Gründe dafür auf und zeigt, was sich im Verhältnis der Eltern (auch der Väter) zu ihren Kindern und im Umfeld von Erziehung verändert hat. Der Vortrag will neue Perspektiven bieten und einen Ausblick auf die Zukunft der Familie in Deutschland wagen.

 

 

Die promovierte Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlerin ist seit 1980 freie Schriftstellerin von Romanen und Sachbüchern sowie Rundfunk- und Fernsehmoderatorin.

 

 

Veranstaltet von der Kommunalen Stelle für Gleichstellungsfragen des Landkreises Waldshut

 

 


 

 

 

"Kampf ums Kind - es geht auch anders"

- Der Cochemer Weg - Arbeitskreis Trennung und Scheidung zeigt neue Wege auf -

 

 

Fachgespräch der CDU-Landtagsfraktion NRW

am 5.11.2004

11 bis 14 Uhr

 

Einführung in das Thema

Michaela Noll, Mitglied des Deutschen Bundestages, CDU/CSU Fraktion

 

 

 

 

Hier PDF Datei aufrufen

 


 

 

 

"Festlegung der Geschlechterrollen durch Unterhaltspflichten.

- Die Hausmann-Rechtsprechung im Lichte soziologischer Untersuchungen - "

Prof. Dr. Christina Eberl-Borges

in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", Heft 19, 2004, S. 1521-1526

 

 


 

 

 

In Deutschland wurden im Jahr 2003 insgesamt 5330 Kinder adoptiert.

Wie viele davon adoptiert wurden, obwohl der rechtlich abgetrennte leibliche Elternteil lebt und bei wie vielen Elternteilen die gesetzlich geforderte Zustimmung zur Adoption durch das Gericht "ersetzt" wurde, ist leider nicht veröffentlicht worden.

Nun sollen nach dem Willen der rot-grünen Bundesregierung auch gleichgeschlechtliche Ehepartner das leibliche Kind ihres jeweiligen Partners adoptieren können. Ob das einen nennenswerten Einfluss auf die Zahl der Adoptionen haben wird, darf bezweifelt werden. Eine fragwürdige politische Entscheidung bleibt es allemal. 

Na denn, prost.

 

 

Weitere Auskünfte:

 

jugenhilfe@destatis.de

(01888) 644-8152

 

 


 

 

 

 

Bundestag stärkt die Rechte von Homo-Ehepartnern

Stiefkind-Adoption erlaubt - Union verzichtet auf Verfassungsklage

Von Ansgar Graw und Karsten Hintzmann

 

Das Gesetz "zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts" erlaubt Homosexuellen, die leiblichen Kinder ihres Lebenspartners zu adoptieren

Foto: AP

 

Berlin - Die Bundesjustizministerin sieht sich bestätigt - und zugleich noch einen weiten Weg vor sich. "Es bleibt noch viel zu tun", sagte Brigitte Zypries (SPD) gestern im Bundestag. Denn Lesben und Schwule würden gegenüber Heterosexuellen nach wie vor in vielen Punkten "ohne sachlichen Grund ungleich behandelt".

Immerhin: Die Stiefkindadoption in sogenannten "Homo-Ehen" wurde mit den Stimmen der Koalition und der FDP gebilligt. Das Gesetz "zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts" erlaubt Homosexuellen, die leiblichen Kinder ihres Lebenspartners zu adoptieren. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils. Außerdem regelt die Novelle eine Übernahme des ehelichen Güterrechts und eine weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts.

Dem Gesetz steht nichts mehr im Wege, denn die Union verzichtet auf die bislang erwogene Verfassungsbeschwerde gegen die Stiefkindadoption. "Wir werden nicht nach Karlsruhe gehen", sagte der CDU-Rechtspolitiker Norbert Röttgen im Gespräch mit der Morgenpost. Entsprechende Überlegungen seien "vom Tisch". Allerdings betonte Röttgen, die Union halte das Gesetz weiterhin für "verfassungsrechtlich hochproblematisch und gesellschaftspolitisch falsch". Zudem handele es sich bei dem Recht auf Stiefkindadoption "nach ausdrücklicher Bekundung der Bundesjustizministerin nur um den ersten Schritt auf dem Weg zu einem uneingeschränkten Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner". Eine solche Entwicklung sei "für die Union in keiner Weise akzeptabel".

In der Bundestagsdebatte hatte Zypries argumentiert, wenn ein Homosexueller Verantwortung für das Kind des Lebenspartners übernehmen wolle, müsse man dies anerkennen. Angesichts von derzeit 5000 anerkannten gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften müsse sich niemand mit Blick auf die Hinterbliebenenversorgung Sorgen um die Rentenkassen machen. Während das aktuelle Gesetz im Bundesrat nicht gestoppt werden kann, plant die Regierung laut Zypries als nächsten Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung der Homo-Ehe eine zustimmungspflichtige Novelle, um die steuer- und beamtenrechtliche Gleichberechtigung zu erreichen.

Die CSU-Abgeordnete Daniela Raab nannte die "mit heißer Nadel gestrickten" Regelungen "absolut nicht akzeptabel". Raab lehnte die Stiefkindadoption ab, weil ein leiblicher Elternteil alle Rechte und Pflichten abtrete. Es bestehe die Gefahr, daß Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern von ihren Altersgenossen diskriminiert würden. Ute Granold (CDU) sprach von einem "traurigen Tag". Das Recht der Kinder auf Vater und Mutter sei höher zu bewerten als die Rechte Homosexueller auf Selbstverwirklichung.

Hingegen stellte der Grünen-Abgeordnete Volker Beck "eine gewisse gesellschaftliche Entspannung" beim Thema Homo-Ehe fest. Daher werde die Koalition weiter für die komplette Gleichstellung von Schwulen und Lesben kämpfen. Jörg van Essen (FDP) sagte, seine Partei stimme dem Gesetz zu, "weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist." In der geltenden Regelung gebe es "unendlich viele Pflichten" für gleichgeschlechtliche Paare, aber kaum Rechte. Zugleich kritisierte van Essen, die Bestimmungen für die Stiefkindadoption gingen nicht weit genug.

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), der sich vor drei Jahren öffentlich zu seiner Homosexualität bekannt hatte, sagte der Morgenpost: "Das ist ein weiterer Schritt in Richtung mehr Gleichberechtigung und auf jeden Fall eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand. Ich wünsche mir, daß das Gesetz jetzt schnell den Bundesrat passiert, damit es zügig in Lebenswirklichkeit umgesetzt werden kann."

 

http://morgenpost.berlin1.de/ausgabe/archiv2004/041030/politik/story712823.html

30.10.2004

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Schön, dass sich die rot-grüne Bundesregierung so rührig um die Belange von ein paar Hundert lesbischer Frauen und schwuler Männer kümmert, die meinen, ihr privates Glück hinge davon ab, dass sie das Kind ihres Partners adoptieren könnten. Während die Bundesregierung hier großzügig Rechte verteilt, hält die staatliche verordnete Diskriminierung Zehntausender nichtverheirateter Väter an. Da ist offenbar etwas faul im Staate Dänemark, um mit Shakespeare zu sprechen.

Im übrigen handelt die rot-grüne Regierung mit der Vergabe von Adoptionsrechten auch noch verfassungswidrig, denn "Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils. Das Grundgesetz gibt aber in Artikel ganz klar vor:

 

"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuförderst obliegende Pflicht."

 

Das heißt, kein leiblicher Elternteil kann nach dem Grundgesetz sein Pflicht, sich um sein Kind zu kümmern abgeben. Ebenso wie nach dem Grundgesetz kein Mann den Wehrdienst oder Zivildienst verweigern darf. Jedes Jahr werden mehrere Tausend Väter wegen angeblicher Verletzung der Unterhaltspflicht strafverfolgt, und die Herren und Damen Bundestagsabgeordneten haben nichts besseres zu tun, als Eltern gleich noch komplett aus der Elternschaft zu entlassen und den Kindern ihre leiblichen Eltern rechtlich abzutrennen oder die leiblichen Eltern so sie es nicht freiwillig tun, über das Institut der Entmündigung (Ersetzung in die Einwilligung zur Adoption nach §1748 BGB) aus ihrer Elternschaft zu kicken. Man sollte den Bundestagsabgeordneten im Bundestag mal ein paar Nachhilfestunden in Sachen Grundgesetz obligatorisch aufbrummen. Am besten schreibt jeder Abgeordnete 100 Mal den Artikel 6 ab, vielleicht hat er oder sie es dann ja verstanden. Wenn nicht, dann hilft vielleicht nur noch Mandatsverzicht und ein freiwilliges soziales Jahr in der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichtes.

 

 


 

 

"Ganz (der) Vater?"

Väter zwischen Familie und Beruf

10.-11.03.2005

 

Fachtagung

der Evangelischen Akademie zu Berlin in Zusammenarbeit mit Mannege e.V. Berlin und dem Väter-Experten-Netz Deutschland

in Berlin-Wannsee

 

Infos:

Markus Götz-Guerlin

Evangelische Akademie zu Berlin

Tel 030 - 20355-411

mail: goetz@eaberlin.de

 

 

 

 


 

 

PAS-Tagung in Eupen

Nach der erfolgreichen PAS-Tagung im Jahr 2003 findet auch dieses Jahr wieder eine Tagung zu dem Thema "Kontaktabbruch und Elternentfremdung - Prävention und Vision" am 19.11.2004 in Eupen mit namhaften Referenten statt.

http://www.vafk-euregio-aachen.de/

 

Unter anderem mit Ursula Kodjoe.

 

 

 


 

Väter in Elternzeit gesucht

 

Für einen kurzen Magazinbeitrag sind wir auf der Suche nach Vätern im Vaterschaftsurlaub. Für jede Hilfe sind wir sehr dankbar. Sie erreichen mich (und/oder meine KollegInnen) in der Redaktion unter 030 / 247 55 - 556 wochentags von ca. 8.30 bis 19.00 Uhr.

Vielen Dank!

Stephanie Linke

RTL

Explosiv Berlin

5.10.2004

 

 


 

 

Einladung zum 3. Familienkongress am 6./7. November 2004 in Halle

Genderpolitik und wo bleiben die Männer?

Es fehlen Männer in der Gleichstellungspolitik auf allen Ebenen. Gender Mainstreaming meint die Chancengleichheit von Frauen und Männer. Auf der Bundesebene kommen die Männer nicht einmal im Namen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor. In vielen Bundesländern ist die Fraueneigenschaft für Gleichstellungsbeauftragte festgeschrieben und ein Bundesverfassungsgericht hat 1994 die Rechtmäßigkeit solcher Männerausgrenzung festgeschrieben.

 

Österreich ist uns einen Schritt voraus, dort wurde auf Bundesebene eine Ansprechperson für Männerfragen eingerichtet. Zum 3. Familienkongress soll das "Österreichische Modell" ihrer Gender-Mainstream-Poltik vorgestellt und diskutiert werden. Aus diesem Grunde sind an Gleichstellung interessiere Frauen und Männer eingeladen, um der Chancengleichheit von Frauen und Männern gerecht zu werden.

mehr unter www.vafk.de

 

 


 

 

Muttermord

Sohn der ermordeten Taxifahrerin gesteht Verbrechen

Phantombild überführt Mörder bei der Trauerfeier - 20jähriger Täter gibt als Motiv Streit um die Kasse eines Dartvereins an

Von Imke Zimmermann

 

Der Sarg der Taxifahrerin am Donnerstag bei der Trauerfeier. Hier fiel der Polizei die Ähnlichkeit von Sohn Alexander N. (2. v. links) mit dem Phantombild auf

Foto: dpa

Ouakenbrück - Die Aufklärung des Mordes an der 39jährigen Taxifahrerin aus Quakenbrück erinnert an Szenen aus einem Fernsehkrimi: Als Täter hat sich der 20jährige Sohn des Opfers erwiesen, und er wurde unter den Augen der Trauergäste am Donnerstagnachmittag nach der Beerdigung festgenommen. Rund 40 Menschen hatten sich zum Gedenken an die 39jährige Martina T. zur Kaffeetafel in der "Marktkulisse" versammelt. Mitten unter ihnen derjenige, dessen Phantombild an der Eingangstür hing. Es zeigt einen bullig wirkenden jungen Mann, der eigentlich als Fahrgast der Taxifahrerin gesucht wurde und sich als Täter herausstellte. Es war dieses Bild, das dem 20jährigen Alexander N. zum Verhängnis wurde, denn es war außerordentlich ähnlich geraten.

Am Mittwochabend vor einer Woche war Martina T. erstochen in einem Weiher am Ortsrand gefunden worden. Daß nur acht Tage später der Mörder festgenommen wurde, ist offensichtlich dem guten Gedächtnis eines jungen Paares zu verdanken. Die beiden hatten kurz nach 23 Uhr am Tattag den letzten Fahrgast in das blaue Taxi einsteigen sehen. Bei der Beerdigung nahmen die Kripobeamten die Trauergäste ins Visier. Ihnen fiel die verblüffende Ähnlichkeit des Sohnes der Verstorbenen mit dem Phantombild auf. Bis dahin hatte er nicht ernstlich zum Kreis der Tatverdächtigen gehört. Seltsamerweise hatte sich der 20jährige nach dem Verbrechen die Haare abrasiert und war damit dem Bild ähnlich geworden.

Der 20jährige ließ schon beim ersten Gespräch mit der Polizei die Maske fallen und gestand, dass er seine Mutter getötet und den zufällig am Tatort aufgetauchten 13jährigen Radfahrer niedergestochen habe. Motiv war nach seinen Angaben ein Streit um die Kasse eines Dartvereins. Als Kassierer soll der 20jährige fast 750 Euro unterschlagen haben.

 

http://morgenpost.berlin1.de/ausgabe/archiv2004/041030/aus_aller_welt/story712856.html

 

 

 


 

 

 

Wie viel Mutter braucht der Mensch?

Am Mittwoch, dem 24.11.04 findet um 20.00 Uhr

ein Vortrag von Frau Dr. Herrad Schenk im Landratsamt Waldshut statt

mit dem Titel "Wie viel Mutter braucht der Mensch? - die Mutterrolle im historischen Wandel".

 

Der Vortrag richtet sich an Frauen und Männer. Der Eintritt ist frei.

Frau Dr. Schenk ist Autorin des gleichnamigen Buches und weiterer Literatur zum Thema "geschlechtsspezifische Sozialisation". Mehr Infos finden Sie unter: www.herrad-schenk.de

 

 

Das Programmheft der Frauenaktionswochen, die im Oktober 2004 im Landkreis Waldshut veranstaltet werden, finden Sie unter www.landkreis-waldshut.de. Achtung, die Veranstaltungen sind nicht chronologisch aufgeführt. Viel Spaß beim Schmökern!!

 

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Anette Klaas

_________________________________________

Landratsamt Waldshut

Kommunale Stelle für Gleichstellungsfragen

Kaiserstraße 110

79761 Waldshut-Tiengen

Telefon 07751 86 347

Telefax 07751 86 299

Gleichstellung@landkreis-waldshut.de

nA4300@landkreis-waldshut.de (direkt)

http://www.landkreis-waldshut.de

 

 

 

 


 

 

Die Mutter

Ein Wochenendseminar für Männer

Es gibt eine Person, die für den Umgang eines Mannes mit dem Leben, mit sich selbst, mit Beziehungen...eine fundamentale Rolle spielt, mit der ihn die erste Intimbeziehung seines Lebens verbindet: seine Mutter, die Frau. Die wie niemand sonst prägend ist für die Entwicklung seiner männlichen Identität.

 

Das Wochenenden ist ein strukturiert –themenzentriertes Seminar mit

- Teilen, bei denen es um ein neugieriges Erforschen des Themas geht.

- erlebnisorientierten Teilen.

- Ritualen

 

Es wird ein herausforderndes, spannendes und fruchtbares Seminar werden.

Wann? Freitag, den 28.11.2003 17h30 –Sonntag 30.11., etwa 15h.

Wo? Todtmoos/Südschwarzwald.

Preis? Euro 150 (zuzüglich Euro 88 Unterkunft und Verpflegung)

Mehr Information und Anmeldung direkt bei mir

Karl Geck Poststr.11 D79730 Murg Tel:0(049) 7763 8899 Fax: 8735 eMail:KarlGeck@t-online.de

 

 

In diesem Kurs geht es um eine intellektuelle und emotionale Erforschung der Beziehung zu der eigenen Mutter und die Auswirkung dieser Beziehung auf die heutige Welt- und Lebenssicht eines Mannes, vor allem um die Auswirkung auf seine Beziehungsschicksale und sein eigenes Männerbild.

In einem ersten Teilen geht es um die Sicht der Mutter mit den Augen und Herzen des Kindes, das mann war.

Es geht um das emotionale Erfassen und Ausdrücken dessen, was in dieser Beziehung wirksam war und prägend wirkte.

In einem zweiten Teil –mit dem Augen und Herzen des Erwachsenen – um ein verstehendes Einfühlen in die Lebensbedingungen der eigenen Mutter, ihr eigenes Lebensschicksal und wie diese Bedingungen sie zu dem Menschen haben werden lassen, der sie war.

Es geht um ein sich Verabschieden aus der, auch im Erwachsenenalter wirksamen, kindlichen Abhängigkeit und der Übernahme von Verantwortung für sich selbst.

 

 

Dr.med.Karl A.Geck

Facharzt für psychotherapeutische Medizin,

61 Jahre, zwei Söhne an der Schwelle zum Erwachsensein.

Verliebt in das Leben und manchmal darüber fluchend.

 

Bücher: "Erwachsenwerden in Liebesdingen. Die neue Kunst der Partnerschaft."

"Lieben lernen. Anregungen und Übungen für Paare und andere." " Und es gibt sie doch! Glückliche Paare."(Co-Autorin Caecilia Weber-Ebeling). "Das Leben weitergeben. Wie Eltern und Kinder voneinander lernen können.” (Co-Autorin Christiane Hoffmann)

CDs: "Männerrituale" und ” Selbstliebe” ( Musik jeweils C. Deuter)

In Vorbereitung: ”Du bist ein Kind des Universums. Anleitungen zur Selbstliebe.”

(Illustrationen: Peter von Treskow)

 

 

 

 

Weitere Seminare:

"Ich bin Ich, ich bin ein Mann." Jahrestraining für Männer

” Sei dir selbst ein guter Freund.” Wochenende zum Thema Selbstliebe

"Das Paarseminar." Doppelwochenende für Paare; ein gemeinsames Projekt mit Monika und Dr. Josef Rabenbauer.

"Manns-Bilder” Wochenendseminar für Frauen

"Leben ohne Wenn und Aber." Einwöchiges Intensivseminar

 

 

Mehr Information oder Anmeldung? Bitte anrufen, faxen oder mailen:

Karl Geck D79730 Murg Poststr.11 Tel.:0(049)7763 8899 Fax :8735 eMail: KarlGeck@t-online.de

 

 


 

 

"Zur Veruntreuung der öffentlichen Rechtsberatung

Wie der Rechtsstaat sich noch heute weigert, von den Nationalsozialisten geraubtes Recht zurückzugeben

...

Heute, 59 Jahre nach dem Ende des Unrechtsstaats, wird den Wohlfahrtsorganisationen der ihnen von den Nationalsozialisten geraubte Rechtsstatus mit arbeitsaufwändigen juristischen Attacken der Anwaltschaft noch immer streitig gemacht. Kirchlichen Institutionen, die dazu bis 1933/35 selbstverständlich berechtigt waren, wird verboten, Hilfsbedürftigen im sozialhilferechtlichen Widerspruchsverfahren Beistand zu leisten (OVG Münster, NJW 2002, 5. 1442). Nicht einmal ein Sozialhilfeträger - hier:

ein Sozialamt, eine Stadt - darf im eigenen Interesse einen Sozialhilfeempfänger bei der Durchsetzung einer Versicherungsberechtigung gegenüber der Krankenkasse unterstützen (LSG Rheinland-Pfalz, in Sammlung Breithaupt 2002, S. 666). Das BVerfG hat im Jahre 1989 das von einer Rechtsanwaltskammer erwirkte Verbot einer von engagierten Jurastudenten gegründeten, unentgeltliche Rechtsberatung anbietenden `Studentische Selbsthilfe e. V.` mit der Unterstellung einer von einem `nichtfachmännischen Rechtsrat` ausgehenden Gefahr gebilligt (nichtveröffentlichter Beschluss vom 26.02.1989 - 1 BvR 525/89).

Die `wissenschaftliche Nacht` (KleineCosack, NJW 2000, s. 1593), unter deren Verdunkelung zum Vorteil der Berufsgruppe der Rechtsanwaltschaft etwas geschah, was man getrost als eine Art juristische Veruntreuung bezeichnen könnte, beginnt sich allmählich aufzuhellen. Aber ob die vom Deutschen Juristentag zur Vorbereitung des DJT vom 21.-24. September 2004 mit den Rechtsfragen zur Novellierung des RBerG beauftragten Sachverständigen (Prof. Henssler und Prütting, beides Lobbyisten von Format) detailliert auf die rechtsgeschichtlichen Zusammenhänge eingehen werden? Nach ihren bisherigen Stellungnahmen zum RBerG lässt sich vermuten, dass das nur beiläufig geschehen wird. Schließlich haben sich die beiden Direktoren des mit Mitteln der Hans-Soldan-Stiftung finanzierten Instituts für Anwaltsrecht der Universität Köln seit jeher fleißig bei der Tabuisierung des RBerG hervorgetan. Jedenfalls können sie auf das in der Juristenausbildung allgemein gepflegte Desinteresse der Juristen an rechtsgeschichtlichen Zusammenhängen bauen."

Helmut Kramer 

in: "Betrifft Justiz", März 2004, S. 240

 

 

Dr. Helmut Kramer ist Richter a. D., ehemals OLG Braunschweig, lebt in Wolfenbüttel; er ist Mitbegründer des ,Forum Justizgeschichte e.V.`, und regelmäßig Tagungsleiter der Deutschen Richter-Akademie zum

Thema `NS-Justiz`

 

 

 

 

Richterin am Bundesgerichtshof sabotiert das Rechtsberatungsgesetz - weiter so liebe Richterin!

Aus dem Protokoll des Hearing der SPD-Bundestagsfraktion zum Rechtsberatungsgesetz vom 5.6.2002:

"Richterin am OLG Köln Gabriele Caliebe (Verfasserin des Standardkommentars zum Rechtsberatungsgesetz, jetzt Richterin am BGH, Anmerkung Väternotruf) erörtert die rasante Entwicklung des RBerG, welche durchaus als negativ betrachtet werden kann. Sie selbst halte das Gesetz eindeutig nicht für zeitgemäß und vor allem im Hinblick auf die Ausführungsverordnungen nicht mehr für praktikabel. Diese Kritik könne sie jedoch nicht immer in der Kommentierung anbringen, was auch an den Vorgaben des Beck-Verlages liege.

Kritik habe sie im Bereich der unentgeltlichen Rechtsberatung. Sie selbst verstoße bei den Ratschlägen in der Nachbarschaft ständig gegen das Rechtsberatungsgesetz. Ihr bleibe dann nur die kleine Hintertür des Begriffs der `Geschäftsmäßigkeit, der durch Wiederholungsabsicht beschrieben werde. Also sagt sie sich jedes Mal, sie würde dies `nie wieder tun`, so dass die Wiederholungsabsicht fehle. Jede weitere Nachbarschaftshilfe sei dann ein neuer Fall. Das sei natürlich nicht witzig, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handele, obwohl Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft gewöhnlich im Sande verlaufen."

zitiert nach: "Betrifft Justiz", März 2004, S. 240

 

 


 

 

Ehefrau des Bundeskanzlers

Schirmherrin versch. Kinder- und Jugend-Projekte

Engagierte im Kinderhilfswerk UNICEF

Bundeskanzleramt

Doris Schröder-Köpf

Willy-Brandt-Strasse 110557 Berlin

 

 

 

10.10.04

Oliver Böhm

Am Remsufer 10

71686 Remseck

 

Offener Brief zum Thema: Familienpolitik

 

 

Sehr geehrter Frau Schröder-Köpf,

ihr Engagement für die Rechte von Kindern und die positive Beeinflussung der Politik durch Ihr Zutun sind mir bereits seit längerem aufgefallen. Ich begrüße Ihren Einsatz, wobei Sie Ihre Erfahrungen als Frau, Mutter und Ehefrau des Bundeskanzlers miteinander sinnvoll zu verbinden wissen.

Mit diesem Schreiben möchte ich auf eine Problematik aufmerksam machen, die bereits seit Jahren als schwarze Wolke nicht nur über den Köpfen einiger Väter schwebt, sondern leider auch über dem Rechtsstaat Deutschland.

Wir schimpfen über viele „Dritte Welt Länder“ und den Umgang mit den Menschenrechten dort.

Wir schimpfen über den Islam und die Wertlosigkeit der Frau in dieser Religion.

Wir loben das sozialgerechte Deutschland, in dem Mann und Frau gleich sind und die Menschenrechte geachtet werden.

Doch die Wahrheit sieht leider anders aus. In Deutschland geschieht es noch wesentlich hinterhältiger, denn die allgemeine Öffentlichkeit bekommt hiervon kaum etwas mit. Kein Medienrummel, kein Amnesty International, denn die Bösen sitzen woanders auf der Welt. Auch mir war bis zum heutigen Tage nicht bewusst, dass es derartige Ungerechtigkeiten auch in einem Erste-Welt-Staat wie der Bundesrepublik Deutschland geben kann.

In Bezug auf die Gleichstellung von Mann und Frau wurde in den letzten Jahrzehnten einiges getan. Frauen haben genauso das Recht der freien Berufswahl und verlassen endlich den heimischen Herd. Sie haben das Recht das selbe zu verdienen, denn Sie machen die selbe Arbeit und sind ein gleich wertvoller Mensch. Sie sind in „Männerberufe“ vorgedrungen, sogar bis in die Armee und die Männer akzeptieren es. Es ist eine Gesellschaft die sich weiter entwickelt hat.

Immer mehr Männer folgen diesem Trend und zeigen auch mehr Einsatzbereitschaft in der Familie. Ja, es gibt sogar Männer die das Kind hüten, während die Frau arbeiten geht. So sei es, wir haben es für Gut befunden. Doch nicht nur die zunehmende Berufstätigkeit der Frau und der damit verbundene, spät oder gar nicht einsetzende Wunsch nach Kindern führt zum Rückgang der Geburtenraten. Manch einer überlegt sich, ob die Freude über ein Kind, den Pflichten und fehlenden Rechte nicht irgendwann einmal weichen werden. Viele Väter sehen bei einer Trennung in der Zukunft nur noch die Pflicht einer Unterhaltsforderung und das Fehlen aller väterlichen Rechte. Besonders natürlich bei denen, die nach der Geburt eines Kindes nicht sofort eine Heirat anstreben.

Früher heiratete man oft, weil man die Diskriminierung der eigenen Kinder im Kindergarten oder Schule vermeiden wollte, wenn die Eltern unterschiedliche Namen besitzen.

Kinder sind ja soo grausam!

Doch Kinder sind lernfähig, heutzutage ist es völlig normal einen anderen Namen zu haben. Der deutsche Staat dagegen ist nicht lernfähig, denn hier findet Diskriminierung noch grausamer und mit wesentlich weiter reichenden Konsequenzen statt – man könnte hier von Kindern lernen.

Väter, die eine Heirat nur aus den oben genannten Gründen ablehnen, schaufeln sich selbst das Grab für Ihre Familie. Kommt es zur Trennung, haben Sie vor den Gerichten jeglichen Wert für Ihre leiblichen Kinder verloren (behauptet zumindest der Staat) und werden vom Staat als nutzloser Samenspender in die Ecke gestellt. Lediglich als pünktlicher, braver Unterhaltszahler mag er noch dienen –der Mann.

Es ist heute auch völlig normal einen Stiefvater zu haben. Bei vielen Kindern scheint es sogar „schick“ und „in“ zu sein – wie bedauerlich. Das Wort „Stiefmutter“ jedoch wird in Deutschland meist nur dann in den Mund genommen, wenn eine Mutter Ihrem Kinde ein Märchen vorliest.

Der Begriff wird daher etwas „stiefmütterlich“ behandelt - endlich verstehe ich denn Sinn dieses Ausdrucks! Doch Sie wundert sich nicht – die Frau.

Doch Moment, da war nicht noch wer? Ach ja, der Mann. Na dem geht’s doch sowieso gut, was sollte man da ändern?

Die steigende Anzahl von Ein-Eltern-Familien erkennt die Politik, aber auch die steigende Unmenschlichkeit und Problematik der deutschen Familienrechtspraxis und -mentalität?

Interessant ist auch der Blick in das Lexikon zum Begriff „Familie“:

Familie (Soziologie): In der Soziologie und im Alltag Bezeichnung für eine soziale Gruppierung, deren Verbindung auf Verwandtschaft oder Heirat beruht. Die Familie ist in allen Gesellschaften die bedeutendste soziale Lebensform. Familien werden durch einen dauerhaften inneren Zusammenhang, der auf Solidarität und persönlichen Bindungen der einzelnen Mitglieder untereinander beruht, gekennzeichnet.

(Quelle: Microsoft Encarta 2005)

Doch immer mehr Männer müssen schmerzlich erfahren, dass Sie gegenüber der Frau in deutschen Familiengerichten nichts Wert sind. Von der Familie als „in allen Gesellschaften die bedeutendste soziale Lebensform“ … „die auf Solidarität beruht“ haben Sie leider nichts erfahren können – zumindest nicht in der Bundesrepublik Deutschland.

Hoffnung keimte auf, als der europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Juli 2000 die Bundesrepublik Deutschland in zwei Fällen zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagte. Laut deutschem Gesetz hat ein leiblicher Vater, der mit der Mutter nicht verheiratet war, kein Recht sein Kind zu sehen, wenn die Mutter diesem nicht zustimmt – ganz gleich ob Sie es sinnvoll begründet oder nicht. Dies verstoße eindeutig gegen die europäische Menschenrechtskonvention, der Gleichheit von Mann und Frau. Ein unverheirateter Vater kann und darf nicht weniger Wert sein, wie ein Verheirateter. „Besuchsrecht ist Menschenrecht“!

Wenn dem deutschen Staate schon die Väter egal sind, so sollte man doch wenigstens meinen, die UN-Kinderrechtskonvention würde hierzulande eingehalten werden, aber auch hier verweigert sich die Bundesrepublik Deutschland und hat Ihre Vorbehalte.

Ein Vater erkauft sich nicht einmal mit Unterhaltszahlungen für sein leibliches Kind das Recht, dieses auch regelmäßig sehen zu dürfen. Auch hier sind uns andere Länder weit voraus. In Frankreich gilt Umgangsvereitelung als strafbarer Delikt und führt zum Verlust des Unterhaltsanspruches. Auch unser deutschsprachiges Nachbarland Österreich macht es uns vor und hat schon seit 10 Jahren die Verweigerung des Besuchsrechts als Tatbestand für Verwirkung des Ehegattenunterhaltsanspruchs für Österreich bestätigt.

Während jährlich zig-tausend Strafanzeigen gegen Väter wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erfolgen und ein riesiger staatlicher Apparat damit beschäftigt ist, die Strafanzeigen zu erfassen, aufzuklären und zu verurteilen, ist in Deutschland, soweit bekannt, bisher noch keine einzige Mutter wegen Umgangsvereitelung strafrechtlich verurteilt worden.

Einzig bekannt geworden ist ein Urteil des OLG Nürnberg von 1993, das den Unterhaltsanspruch der den Umgang verweigernden Mutter herabsetzte, zugleich aber hinzufügte, der volle Unterhaltsanspruch würde wieder aufleben, wenn die Mutter ihre Verweigerungshaltung aufgibt. In Österreich dagegen wiegt Umgangsverweigerung als so schwere Verfehlung, dass der Unterhaltsanspruch erlischt, und zwar ein für allemal. Sogar im israelischen Recht gilt, dass keinen Ehegattenunterhalt zu zahlen braucht wem der Umgang verweigert wird.

Während damit Österreich, ähnlich wie Frankreich, empfindliche Sanktionen gegen Umgangsvereitelung eingeführt hat soll auch nach dem deutschen Kindschaftsrechtsreformgesetz Umgangsvereitelung ein Kavaliersdelikt bleiben.

Vermutlich ist bisher auch noch keine Mutter nach §171 StGB wegen Umgangsvereitelung angezeigt worden, obwohl hier eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bei Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgesehen ist.

Wenn, wie in meinem Falle, dann noch das gemeinsame Sorgerecht fehlt, da die Trennung sich schon vorher ankündigte und die Mutter es verweigerte, dann bleibt dem Vater nichts. Obwohl die Vaterschaft nicht bestritten ist, bleiben oft nur Bilder als Erinnerung und die Hoffnung auf ein Wohlwollen der Mutter, die das Kind vielleicht doch einmal aus Mitleid für ein paar Stunden „freigibt“.

Wie sehr werden Mütter bedauert, wenn Sie Ihre Kinder nicht sehen dürfen. An den Vater denkt niemand, er ist ja schließlich ein gefühlsloser Samenspender, der verkraftet das schon, der soll sich nicht so anstellen.

Der deutsche Gesetzgeber formuliert in §1626 BGB "Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen." Im Umkehrschluss kann man daher folgern, dass die Umgangsvereitelung in der Regel dem Kindeswohl schadet.

Das Recht auf seinen Vater konnte sich bisher aber noch kein Kind erstreiten.

Dass dabei nicht nur gegen Menschenrechte sondern auch gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland selbst verstoßen wird, scheint keinem Politiker bisher aufgefallen zu sein.

§1626a BGB:

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder einander heiraten.

(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Widerspricht hierbei dem Grundgesetz:

Artikel 1 GG:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 3 GG:

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 6 GG:

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst Ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Artikel 19 GG:

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

„Deutschland ist im Familienrecht, Schlusslicht in Europa“, sagt Professor Jayme aus Heidelberg.

Fast genau 3 Jahre ist es her, als in Wilhelmshaven Menschen aus verschiedenen Nationen demonstrierten, um auf die Problematik der Väter und die Rechte der Kinder auf beide Eltern, aufmerksam zu machen. Denn auch ein Sorgerecht in einem anderen Land stellt für deutsche Gerichte ja keinen Grund dar, dieses auch in Deutschland anzuwenden. Weder ein Hungerstreik in Berlin, noch eine Demo auf der UN-Weltkonferenz durch die Children Rights International oder die regelmäßigen Demonstrationen Tausender Menschen an Vatertagen haben die deutsche Regierung zu irgendeiner Handlung bewegen können. Wegsehen war und ist hier stets die Devise, sei es im Sorgerecht oder beim Unterhalt – zumindest wenn es um die Rechte der Väter und Kinder geht.

Es ist die Ausgrenzung des zurückgebliebenen Elternteils unter Diskriminierung der Rechte des Kindes aus derer beiden Liebe und Leben. "Liebe" ist ein Begriff, der in der UN-Kinderrechtskonvention vorkommt. "Liebe" und "Vater" sind Begriffslücken im deutschen Grundgesetz.

Aus der Missachtung der Menschenrechtsdimension bei Familiensachen ergeben sich Völkerrechtsverletzungen bei internationalen Kindesentführungen, die Gerhard Schröder mit der Reaktion auf den Clinton-Besuch im Jahr 2000 eingestehen musste.

Wir schreiben bald das Jahr 2005 und die Bundesregierung scheint sich weiterhin blind und taub zu stellen und alles unter den sozialdemokratischen, rechtsstaatlichen Teppich zu kehren.

Wo wohnt der Geist Willy Brandts: „Zur Arbeit für die Menschenrechte gehört das Fegen vor der eigenen Tür.“? Scheinbar nicht in der Willy-Brandt-Strasse 1, dem Bundeskanzleramt.

Ich appelliere an Sie,

als engagierte, mutige Frau, die in den letzten Jahren vieles in Gang gebracht hat,

als Mutter und Adoptivmutter, die die Sorgen und Nöte von Kindern weltweit kennt und

als liebende Ehefrau, die ihrem Mann auch ohne Heirat den Umgang mit seinen Kindern sicher nicht verweigern würde,

als Journalistin, die aufzurütteln gelernt hat und zielstrebig eine Sache verfolgt,

helfen Sie mit, dass alle Kinder in Deutschland künftig auch nach der Trennung ihrer Eltern beide Elternteile, beide Großelternpaare und beide Hälften der Großfamilie lieb haben dürfen und ganz selbstverständlich mit ihnen zusammen sein können.

Stärken Sie die (Besuchs-)Rechte der unverheirateten Väter, auch derer ohne Sorgerecht.

Helfen Sie mit, dass internationales Recht nicht an deutschen Grenzen zu Fall gebracht wird, sondern Anstoß gibt, deutsches Recht zu überarbeiten. Daran denkend, dass besonders im Bezug auf Kinder die Zeit drängt – schon ein Jahr Besuchsverbot ist für ein Kleinkind und seinen Vater eine stark beziehungsschädigende, schmerzvolle Zeit. Ein Kind wird dem Vater kaum glauben, dass es nur die Gesetze waren, weshalb er sich nie hat bei ihm blicken lassen.

 

„Ich bin davon überzeugt, dass jeder an seinem Platz sich darum bemühen sollte, Menschen mit Problemen nicht alleine zu lassen.“

Zitat: Doris Schröder-Köpf

 

Mit freundlichen Grüssen,

 

Oliver Böhm

Mann und geduldeter Vater

 

 

 


 

 

Beschluss Amtsgericht Wetzlar vom 17.6.1935 (JW 1935, 2083):

"Die Weigerung des Standesbeamten, bei der Eheschließung eines deutschblütigen Mannes mit einer Jüdin Amtshilfe zu leisten, ist gerechtfertigt.

Der Einwand, dass trotz allem solche Mischehen nicht verboten seien, schlägt nicht durch. Dieser Einwand entspringt typisch jüdisch-liberalistischem Moral- und Rechtsdenken; letzteres hatte mit dem Grundsatz: `Was nicht verboten ist, ist erlaubt` deutsches Recht und deutsche Sitte bereits fast völlig instinktlos und wurzellocker gemacht. Nationalsozialistische - das ist arteigene - Rechtsanschauung hat demgegenüber wieder das artgemäße Gesetz des Sollens aufgerichtet als Anforderung an jeden einzelnen, seine innere Haltung und äußere Lebensführung allein auf das Wohl seines Volkes auszurichten. Dieser Satz ist bindendes geltendes Recht des Dritten Reiches. Mit diesem Rechtssatz steht die Eheschließung eines deutschbürtigen Mannes mit einer Jüdin in unlösbarem Widerspruch. Eine solche Eheschließung kann nicht mehr zugelassen werden und der Standesbeamte hat mit Recht den Erlass des vom Antragstellers begehrten Aufgebotes abgelehnt."

 

zitiert aus: "Die Justiz im Dritten Reich"

ROLG Dr. Peter Müller-Engelmann

in: "Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 79

 

 


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