Väternotruf
Februar 2005
Wer schützt eigentlich die Verbraucher vor dem Verbraucherschutz?
So gut die Idee mit dem Verbraucherschutz ist, es gibt doch keine guten Ideen, die nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden. So z.B. mit dem nationalsozialistischen Rechtsberatungsgesetz von 1937, das als "Entjudungsgesetz" die jüdischen Anwälte ausschalten sollte. Die Bundesrepublik Deutschland hat es ungeniert nach 1945 gleich weiter benutzt, angeblich um die Verbraucher vor unqualifizierter Rechtsberatung zu schützen, tatsächlich dürfte es aber lediglich um Pfründesicherung der deutschen Anwälte und um Ausschaltung unliebsamer Kritiker gegangen sein. Im Jahr 2005 ist dieses Gesetz noch immer gültig, soll aber in Kürze durch ein anders Gesetz abgelöst werden, dass sich auch weiterhin unter dem Titel des Verbraucherschutzes der Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger und der Sicherung finanzieller Interessen von Anwälten verschreibt. Das nennt man dann von offizieller Seite auch noch ungeniert demokratischer Rechtsstaat. Wer es glaubt wird selig.
21.02.2005
Abgeliebt und abgezockt
Scheidungsväter
LebensArt vom 22. Februar 2005, 15.05 - 16.00 Uhr - WDR 5
"Die einzige Verbindung, die viele Mütter zu Ihrem Ex akzeptieren, ist die Bankverbindung", sagt ein abgeliebter Vater. Er sieht seine Kinder höchstens mal über Gerichtsflure huschen. Mütter haben viele Möglichkeiten, den Vater-Kind-Kontakt zu boykottieren, etwa, wenn sie durch Rechtsmittel die Verfahren zum Besuchsrecht so in die Länge ziehen, bis sich die Kinder vom Vater entfremdet haben oder der Vater zermürbt aufgibt. Viele Väter ziehen sich zurück, wenn sie merken, dass ihr Kind in der Konfliktsituation als Waffe eingesetzt und zerrieben wird.
Zwar erhalten zwei Drittel aller Frauen trotz ihres Anspruches keinen Unterhalt. Für die zahlenden Väter jedoch kann es richtig teuer werden: Viele müssen einen Aufstockungsunterhalt zahlen, der ihr denselben Lebensstandard wie in der Ehe garantiert.
Hörerinnen und Hörer können sich live an der Sendung beteiligen über das kostenlose WDR 5 Aktionstelefon 0800/5678-555
Redaktion: Jürgen Orthaus
http://www.wdr5.de/service/service_rat/433848.phtml
Auch als OnlineStream zu empfangen.
(14.02.2005 )
EU will Streit um Sorgerecht entschärfen
Berlin - Streitet ein Paar um das Sorgerecht der Kinder, ist das schon unglücklich. Richtig problematisch wird es, wenn binationale Paare sich über ihr jeweiliges Rechtssystem bekriegen. Das Problem: Oft erkennen Gerichte Entscheidungen aus anderen Staaten nicht an. Bald soll es Abhilfe geben: Am 1. März tritt eine europäische Verordnung in Kraft, die für alle EU-Staaten außer Dänemark gilt. Sie soll bei Rechtsstreits nur ein Gericht für zuständig erklären.
Motor dieser Entwicklung waren einmal mehr Paris und Berlin. Anlässlich des 40. Jahrestages des Elysée-Vertrags vor zwei Jahren versicherten beide Justizminister, ihre Rechtssysteme zugunsten deutsch-französischer Ehen anzunähern. Heute sind erste Fortschritte zu verzeichnen. Ende der 90er Jahre hatte sich eine Mediationsgruppe aus deutschen und französischen Parlamentariern gegründet, die Paaren ihre Hilfe anbot. Mittlerweile haben professionelle Berater diese Aufgabe übernommen.
Politiker dies- und jenseits des Rheins begrüßen diese Entwicklung, sehen aber Bedarf zur Nachbesserung. Bundestagsabgeordnete Angelica Schwall-Düren (SPD) ist Mitglied der deutsch-französischen Mediationsgruppe. Sie wünscht sich eine Verbesserung im deutschen Umgangsrecht. „In Deutschland kann man ein Zwangsgeld verhängen, wenn ein Elternteil dem anderen den Umgang mit dem Kind verweigert. Die Prozedur dauert aber zu lange. In Frankreich können Eltern dafür ins Gefängnis kommen.“
„Wir haben einen großen Schritt gemacht“, findet der französische Abgeordnete Pierre Cardo, auch Mitglied der parlamentarischen Gruppe. Jetzt will er abwarten, wie die EU-Verordnung umgesetzt wird. Dafür sei die Weiterbildung von Richtern unerlässlich. Wichtig sei auch, die unterschiedlichen Mentalitäten zu berücksichtigen. Jean-Patrick Revel, Anwalt und Spezialist in internationalem Familienrecht, sieht die Verordnung skeptisch: „Es gibt immer Probleme bei der gegenseitigen Anerkennung der Rechtsprechung.“
Constance Frey
"Der Staat ist für die Menschen und nicht die Menschen für den Staat."
Albert Einstein
Das Einsteinzitat ist seit dem 1. Februar 2005 am Bundeskanzleramt angebracht. Vielleicht macht der Bundeskanzler mal eine Aufklärungsreise nach Wittenberg. Seit Martin Luther scheint dort die Zeit stehen geblieben zu sein. Jedenfalls hat sich der Gedanke, dass die öffentliche Verwaltung für die Bürger da sein soll und nicht umgekehrt bis jetzt noch nicht bis in die öffentliche Verwaltung des Landkreises Wittenberg herumgesprochen, sonst hätte es das absurde Trauerspiel Familie Görgülü nicht gegeben, bei dem eine Verwaltungsangestellte im Jugendamt Wittenberg sekundiert durch das Oberlandesgericht Naumburg meint, mehr zu sagen zu haben, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Armes Deutschland, das mit solchen Beamten gestraft ist.
14. Februar
Tagebuch Familie Görgülü
Eine Familie gibt nicht auf - Tagebucheintrag 14.02.05
Am Freitag, den 11.02.05 haben ich (Celestina Görgülü) ca. 20:00 von unserer Rechtsanwältin Azime Zeycan erfahren, dass das Landesverwaltungsamt für Sonnabend den 12.02.2005 kurzfristig einen Umgang mit Christofer vorbereitet hat. Nachdem mir die Umgangspflegerin Frau Förster dies bestätigte informierte ich Kazim. Er hatte mir erst nicht geglaubt und war sehr skeptisch, ob so kurzfristig und unvorbereitet ein Umgang überhaupt gelingen kann.
http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/TB050214.pdf
Fall Görgülü
Landesamt übernimmt
Landkreis Wittenberg verliert Zuständigkeit
erstellt 11.02.05, 21:14h
Kazim Görgülü mit dem Bild seines Sohnes in seinem Haus in Krostitz. Der jahrelange Kampf des Türken Kazim Görgülü um Kontakt zu seinem leiblichen Sohn spitzt sich weiter zu. (MZ-Foto: Bettina Wiederhold)
Wittenberg/MZ/teo. Der Präsident des halleschen Landesverwaltungsamtes, Thomas Leimbach (CDU), hat dem Landkreis Wittenberg den Vormundschafts-Fall Görgülü entzogen. Der in Kostritz leben Kazim Görgülü kämpft seit mehr als fünf Jahren um seinen bei Pflegeeltern in Kreis Wittenberg lebenden Sohn Christofer.
Die hallesche Behörde wirft dem Landkreis vor, die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Regelung für den Umgang Görgülüs mit seinem Sohn nicht eingehalten zu haben. Einen Widerspruch des Kreises gegen die Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht verworfen (die MZ berichtete). "Angesichts der hohen emotionalen Belastung ist es uns wichtig, einen Neutralen und nicht unmittelbar Beteiligten einzuschalten", begründete Leimbach die Entscheidung. "Wir wollen damit helfen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes umzusetzen". Es habe angesichts der Vorgeschichte Zweifel daran gegeben, dass der Kreis Wittenberg dazu in der Lage gewesen wäre, so das Verwaltungsamt in einer Presseerklärung.
Zu einem Termin für ein erstes Treffen von Kazim Görgülü und seinem Sohn wollte sich Leimbach nicht äußern. Darüber solle nicht öffentlich spekuliert werden.
Der Wittenberger Landrat war zu keiner Stellungnahme bereit.
Zitierung: BVerfG, 1 BvR 2790/04 vom 1.2.2005, Absatz-Nr. (1 - 9), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20050201_1bvr279004.html
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 2790/04 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn G...
- Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Azime Zeycan,
Herner Straße 79, 44791 Bochum -
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 20. Dezember 2004 - 14 WF 234/04 -,
b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 8. Dezember 2004 - 14 WF 236/04 -
h i e r: Widerspruch
1. des Jugendamts des Landkreises W...
als Amtsvormund
- Bevollmächtigte des Widerspruchsführers zu 1:
Rechtsanwälte Bettina Carl und Koll.
in Sozietä Göhmann, Wrede, Haas, Kappus & Hartmann,
Ferdinand-Rhode-Straße 3 b, 04107 Leipzig -
2. der Frau B...,
3. des Herrn B...
- Bevollmächtigte der Widerspruchsführer zu 2 und 3:
Rechtsanwältin Susanne Jacob,
Ferdinand-Rhode-Straße 3 b, 04107 Leipzig -
4. der Frau E.... (Verfahrenspflegerin)
gegen die einstweilige Anordnung der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 2004
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Präsidenten Papier,
die Richterin Hohmann-Dennhardt
und den Richter Hoffmann-Riem
gemäß § 32 in Verbindung mit § 93 d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 1. Februar 2005 einstimmig beschlossen:
Die Widersprüche werden verworfen.
Gründe:
I.
Die Widerspruchsführer wenden sich gegen die vom Bundesverfassungsgericht zum Umgangsrecht des Kindesvaters (Beschwerdeführer) erlassene einstweilige Anordnung.
1
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2004 schloss das Oberlandesgericht Naumburg auf die Untätigkeitsbeschwerde des Amtsvormundes (Widerspruchsführer zu 1) und der Pflegeeltern (Widerspruchsführer zu 2 und 3) unter anderem den Umgang zwischen dem Beschwerdeführer und seinem Sohn in Abänderung der einstweiligen Anordnung des Amtsgerichts vom 2. Dezember 2004 bis zur abschließenden Entscheidung des Amtsgerichts in der Hauptsache aus. Hiergegen legte der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde ein; zudem beantragte er den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
2
Mit Beschluss vom 28. Dezember 2004 setzte die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Wege einer einstweiligen Anordnung die Wirksamkeit der den Umgang des Beschwerdeführers mit seinem Sohn ausschließenden Regelung des Oberlandesgerichts Naumburg bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde aus.
3
Hiergegen haben die Widerspruchsführer zu 1 bis 3 sowie die Verfahrenspflegerin des Kindes, die Widerspruchsführerin zu 4, Widerspruch eingelegt, mit dem sie die Aufhebung der einstweiligen Anordnung beziehungsweise die Aussetzung ihrer Vollziehung anstreben.
4
II.
1. Die Widersprüche sind unzulässig. Widerspruch gegen eine vom Bundesverfassungsgericht erlassene einstweilige Anordnung kann nur einlegen, wer am verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligt ist. Der Begünstigte des der Verfassungsbeschwerde zugrundeliegenden Ausgangsverfahrens ist zwar äußerungsberechtigt (§ 94 Abs. 3 BVerfGG). Ihm fehlt aber als einem nicht am Verfahren Beteiligten die Befugnis zum Widerspruch (stRspr beider Senate des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 99, 49 <50> m.w.N.). Eine Beteiligtenstellung können im Verfassungsbeschwerdeverfahren außer dem Beschwerdeführer selbst, der allerdings gemäß § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG nicht widerspruchsberechtigt ist, nur die in § 94 Abs. 1, 2 und 4 BVerfGG genannten Verfassungsorgane erlangen, § 94 Abs. 5 BVerfGG (vgl. BVerfGE 99, 49 <50>).
5
Da die Widerspruchsführer hiernach eindeutig nicht zur Einlegung eines Widerspruchs befugt sind, konnte gemäß § 93 d Abs. 2 Satz 1 BVerfGG die Kammer die Widersprüche ohne mündliche Verhandlung verwerfen (vgl. BVerfGE 99, 49 <50 f.>).
6
2. Die Widersprüche geben auch keine Veranlassung, die einstweilige Anordnung von Amts wegen (vgl. hierzu BVerfGE 31, 87 <93>; 35, 12 <14>) aufzuheben, abzuändern oder ihre Vollziehung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 BVerfGG auszusetzen.
7
Vor allem bringen das von dem Widerspruchsführer zu 1 vorgelegte „fachpsychologische Gutachten“ der Frau Dr. H. vom 28. Dezember 2004 und die von ihm zur Akte gereichten „Ergänzenden psychologischen Stellungnahmen“ der - für das Landesjugendamt tätigen - Diplom-Pädagogin K. vom 3. Mai 2004 und vom 9. November 2004 keine verwertbaren Erkenntnisse, die eine Änderung der einstweiligen Anordnung angezeigt erscheinen ließen. Im Kern beziehen sie sich auf die Frage der Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie. Demgegenüber hat die hier gegenständliche einstweilige Anordnung lediglich das Umgangsrecht des Beschwerdeführers zum Gegenstand. Dazu, dass die vorläufig angeordneten Umgangskontakte das Kindeswohl gefährden könnten, enthalten die vorgenannten Bewertungen keine verlässlichen Feststellungen. Die in dem Gutachten der Frau Dr. H. erwähnte Präsenz eines Fernsehteams anlässlich eines für April 2004 geplanten Umgangstermins gibt allerdings Anlass, auf die Verpflichtung der Beteiligten hinzuweisen, alles zu unterlassen, was das Kindeswohl gefährden könnte.
8
Nach alledem ist die Haltung der Widerspruchsführer, dem Beschwerdeführer den Umgang trotz entgegenstehender einstweiliger Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zu verweigern, in keiner Weise zu rechtfertigen. Dafür, dass der Widerspruchsführer zu 1 als Teil der öffentlichen Verwaltung seine Bindung an Recht und Gesetz in der gebotenen Weise berücksichtigen wird, haben nötigenfalls die ihm übergeordneten Behörden Sorge zu tragen.
9
Papier Hohmann-Dennhardt Hoffmann-Riem
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050201_1bvr279004
Im Zweifel ohne Rücksicht auf Karlsruhe
Behörden in Sachsen-Anhalt ignorieren Verfassungsgericht in Wittenberger Sorgerechtsfall
Der Kampf eines Vaters um Besuchsrecht bei seinem Sohn hat einen Machtkampf zwischen dem Kreisjugendamt Wittenberg und dem Bundesverfassungsgericht ausgelöst. Der Behördenleiter in Sachsen-Anhalt erkennt Karlsruher Anordnungen nicht an.
VON URSULA KNAPP
Karlsruhe · 10. Februar · In einem beispiellosen Verfahren versuchen Pflegeeltern, Behörden und Gerichte in Sachsen-Anhalt nicht nur Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, sondern auch die deutsche Verfahrensordnung und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen.
Ein türkischer in Deutschland lebender Vater kämpft um das Sorge- und Umgangsrecht für seinen 1999 geborenen Sohn. Das Kind wächst bei Pflegeeltern auf. Der Europäische Gerichtshof gab dem Vater Recht: Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention stehe ihm das Sorgerecht, zumindest aber das Umgangsrecht zu. Das Oberlandesgericht Naumburg blieb jedoch bei seiner Entscheidung, obwohl auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Herbst 2004 die Beachtung der Entscheidung des EGMR anmahnte. Als dem Vater erneut das Umgangsrecht abgesprochen wurde, erließ das Bundesverfassungsgericht schließlich am 28. Dezember 2004 eine einstweilige Anordnung. Der Vater dürfe sein Kind samstags für zwei Stunden sehen, zunächst im Beisein einer Pädagogin.
Gegen diese Karlsruher Verfügung gingen das Jugendamt Wittenberg als Amtsvormund des Kindes, die Pflegeeltern und eine Verfahrenspflegerin nun erneut vor. Vertreten durch eine Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig legten alle Vier am Verfassungsgericht Widerspruch ein. Ein für Januar 2005 vorgesehener Besuch des Vaters kam nicht zustande. Die Pflegeeltern hatten mit einem Attest die Krankheit des Kindes belegt.
Ein Widerspruch gegen die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts ist aber gar nicht möglich. Entsprechend lehnte die zuständige Kammer unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier die Eingabe als unzulässig ab. Die drei zuständigen Verfassungsrichter führen zudem aus, bei dem Besuchsrecht gehe es nicht darum, das Kind aus der Pflegefamilie zu nehmen, sondern dem Vater den Kontakt zu ermöglichen. Dass der Umgang dem Kindeswohl schade, belegten auch die vorgelegten psychologischen Gutachten nicht.
Kritik wurde am Vater geübt, weil er zu einem geplanten Besuch im April 2004 mit einem Fernsehteam kam. Aber auch das Verhalten des Jugendamts Wittenberg sei "in keiner Weise zu rechtfertigen". Das Jugendamt wurde an seine Bindung an Recht und Gesetz erinnert, die nötigenfalls von der übergeordneten Behörde durchgesetzt werden müsse. (AZ: 1 BvR 2790/04)
Der Sprecher des Landkreises Wittenberg, Wolfgang Grahl, sagte der FR, dem Jugendamt sei "immer das Kindeswohl am Herzen gelegen". Man werde jetzt aber dafür Sorge tragen, dass dem Vater das Besuchsrecht eingeräumt werde. Das Kind müsse nun darauf vorbereitet werden.
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/aus_aller_welt/?cnt=630159
Pressemitteilung des Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesverfassungsgericht: Haltung des Jugendamtes Wittenberg, der Pflegeeltern und der Verfahrenspflegerin in keiner Weise gerechtfertigt
Erneuter Beschluss im Fall „Görgülü“ zugunsten eines Umganges zwischen leiblichen Vater und dessen Sohn
Außergewöhnlich laut donnerte es aus Karlsruhe nach Wittenberg. Das Bundesverfassungsgericht rügte sehr scharf das Vorgehen des Jugendamtes Wittenberg, der Pflegeeltern und der beteiligten zweiten Verfahrenspflegerin. Diese hatten gemeinschaftlich erneut versucht, per so genannter einstweiligen Anordnung gegen eine Ende Dezember 2004 veröffentlichte Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes vorzugehen, wozu sie gar nicht befugt sind. In diesem Beschluss stand, dass ein Umgang zwischen den seit fünf Jahren vergeblich darum kämpfenden Vaters und seinen leiblichen Sohn unverzüglich stattzufinden hat. Das Bundesverfassungsgericht sah sich vor acht Wochen sogar genötigt, einen genauen Termin vorzugeben. Dem widersetzte sich das Jugendamt erneut – diesmal mit einem so genannten Parteigutachten.
Das Bundesverfassungsgericht verwarf nicht nur die Gründe, die in dem so genannten Gutachten aufgeführt worden sind und zum Umgangsausschluss führen sollten, nein – das Bundesverfassungsgericht setzte die Bezeichnung fachpsychologisches Gutachten sogar in Anführungszeichen – und erklärte es schlichtweg als nicht verwertbar.
Damit jedoch nicht genug. Das Bundesverfassungsgericht sah sich sogar gezwungen, die übergeordneten Behörden des Jugendamtes Wittenberg aufzurufen, dafür Sorge zu tragen, dass das Jugendamt als Teil der öffentlichen Verwaltung seine Bindung an Recht und Gesetz berücksichtigen wird. Ein bisher wohl in der Geschichte Deutschlands einzigartiger Vorgang.
Kommentar:
Deutlicher geht es nicht mehr. Bereits Ende Dezember 2004 zeichnete sich klar ab, dass Karlsruhe zürnt. In einem spektakulären Urteil redeten die Bundesverfassungsrichter mit den Oberlandesrichtern aus Naumburg Tacheles, zogen sie am Schlafittchen und hoben die Zeigefinger: die Naumburger Richter würden willkürlich gegen Vater Kazim Görgülü und Sohn Christofer entscheiden! Seit langem war abzusehen, dass die Naumburger OLG-Richter keinen Umgang zulassen wollten, sie erschienen wie die Marionetten in den schmutzigen Händen der eigentlichen Strippenzieher, die nun gemeinsam die Bühne betraten. Was juckt uns der Beschluss aus Karlsruhe, flugs geben wir ein Gutachten in Auftrag (wes Brot ich eß.....) und dann wollen wir doch mal sehen, wer gewinnt. Dachte man wohl in Wittenberg, an der Spitze Landrat Dammer und seine Jugendamtsleiterin Petra Wistuba, die zweite Verfahrenspflegerin und die Pflegeeltern. Der Schuss ging jedoch nach hinten los. Kazim Görgülü kann nach fünfjährigem erbarmungslosen, bis zur finanziellen und nervlichen Grenze der Belastbarkeit gehenden Kampf um ein menschliches Grundrecht – nämlich einen liebevollen Umgang mit seinem leiblichen Sohn haben zu dürfen – berechtigte Hoffnungen haben, bald mit ihm spielen zu können.
Was musste dieser Vater alles erdulden? 25 Gerichtsverfahren, davon 14 unsägliche Beschlüsse des Oberlandesgerichtes Naumburg, ausländerfeindliche Bemerkungen, Verleumdungen aus dem Munde eines Landrates (und Juristen!!!), Beschimpfungen und erst kürzlich veröffentlichte Verunglimpfungen etc. pp.
Wir fragen nach den Verantwortlichen!
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. fragt laut, offen und unbeirrbar: wer übernimmt die Verantwortung dafür? Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt und seine Ministerien werden sich deutlich sagen lassen müssen, dass sachsen-anhaltinische Gerichte und Behörden Menschenrechte bewusst mit Füßen getreten haben, halsstarrig und in unerträglicher Weise höchste europäische und deutsche Gerichtssprechung ignoriert haben. Der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts, Wolfgang Böhmer, wird nicht umhin können, die Berufseignung einiger seiner Beamten überprüfen zu lassen.
Kazim Görgülü musste einen durch die Gegenseite angezettelten Gerichtsmarathon durchstehen und viel Geld dafür aufwenden. Wer bezahlt aber die Kosten für: die „Gutachten“ und „Stellungnahmen“ des Jugendamtes Wittenberg? Für die zweite Verfahrenspflegerin? Für die Rechtsanwälte des Jugendamtes Wittenberg? Für die Rechtsanwälte der Pflegeeltern? Dürfen auf Kosten der Steuerzahler solche Unsummen ausgegeben werden?
Weder das Jugendamt Wittenberg, weder das Landesjugendamt Sachsen-Anhalt noch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt sehen sich in der Pflicht und waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Wenigstens das Landesministerium für Soziales, Familien und Frauen meldete sich heute zu Wort und antwortete auf eine Presseanfrage. Darin hießt es: „das Landesministerium des Inneren“ sei zuständig.
http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/PM050210_Urteil%20BVerfG010205.htm
Feigheit vor dem Feind
Seltsamer Sexismus bei den Grünen - Biggi Bender übt sich in Männerverfolgung
"Was hat man dieser Frau bloß in den Kaffee getan? Sie sind doch sonst nicht so. Vermutlich eine Retro-Droge, die sie in das Jahr 1975 zurückversetzt. Es berührt einen jedenfalls sehr nostalgisch, wenn man sieht, wie in diesen Tagen für ein strafbewehrtes Verbot heimlicher Vaterschaftstests gestritten wird. Biggy Bender zum Beispiel, eine sonst ausgesprochen vernünftige Sozialpolitikerin schmettert: `Es darf keinen Bonus geben für männliche Feigheit`. Das ist wohl wahr. Nur geht es ihr darum gar nicht, vielmehr möchte sie `männliche Feigheit` mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestrafen. Außerdem erklärte Frau Bender, Frauen und Kinder seien `mindestens` so schutzwürdig wie Männer. Mindestens?
Der Tagesspiegel, 8.Januar 2005"
veröffentlicht in: "profil grün", 2/2005, S. 3
http://www.gruene-fraktion.de/cms/publikationen/dokbin/56/56963.pdf
"Feigheit vor dem Feind", das war bei den Nazis eine schlimmes Verbrechen. Es wurde hart bestraft. Noch in den letzten Kriegstagen wurden deutsche Männer, die die weiße Fahne gehisst hatten, um weiteres sinnloses Blutvergießen zu verhindern, von deutschen Durchhaltefanatikern erschossen.
Nun wissen wir nicht, ob in der Familie von Frau Bender nationalsozialistische Vorfahren, ihren angestammten Platz im Geiste verteidigen wollen, doch verwundern würde es uns nicht.
Mit ihrer Sicht auf "männliche Feigheit" befindet sich Frau Bender in bester Gesellschaft zu den Autoren des Strafgesetzbuches.
§ 109a Strafgesetzbuch
§ 109a Wehrpflichtentziehung durch Täuschung.
(1) Wer sich oder einen anderen durch arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften der Erfüllung der Wehrpflicht dauernd oder für eine gewisse Zeit, ganz oder für eine einzelne Art der Verwendung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bestraft werden natürlich nur Männer, denn Frauen unterliegen nicht der sogenannten Wehrpflicht, sie können also auch keine Feigheit vor dem Feind zeigen. "Machenschaften", das ist ein Lieblingswort von Diktatoren und Möchtegerndiktatoren aller Art, egal ob sie Adolf Hitler oder Erich Mielke heißen. Wie sagte doch Brecht: Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch. Was uns dazu noch einfällt: Deutsches Recht und Deutsches Geld morden mit in aller Welt.
Trennungsväter e.V. - Fachgespräch mit der Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries
Hallo liebe Mitglieder und Freunde,
am Mittwoch den 16. Februar 2005 wurde Vereinsgeschichte geschrieben. Deshalb ist es uns ein Anliegen Euch sofort und umfassend über das Geschehen an diesem Tag zu informieren.
In einigen Tagen werdet Ihr einen Rundbrief erhalten, der als Schwerpunktthema das Fachgespräch mit der Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries zum Inhalt hat, ebenfalls in wenigen Tagen könnt Ihr auf unserer Homepage das Thema nachlesen.
Als erster Väterverein in Deutschland hatten die Trennungsväter e. V. die Möglichkeit zu einem Fachgespräch mit Bundesministerin Zypries in Berlin.
Und es blieb nicht nur bei einem Gespräch wir konnten ganz konkrete Zusagen mit nach Hause nehmen.
- die Trennungsväter werden künftig zur Beratung von neuen Gesetzen die Thematik zum Inhalt haben als Berater miteinbezogen
- die Trennungsväter erhalten die Möglichkeit bei den regelmäßig stattfindenden Richterfortbildungen als „Referenten“ teilzunehmen
- die von den Trennungsvätern erarbeiteten Lösungsansätze werden bei
künftigen Gesetzgebung Gehör finden
- die Trennungsväter werden künftig in den E Mail Verteiler des Bundesjustizministeriums aufgenommen, also wir werden künftig aus
erster Hand informiert, wenn es um unsere Sache geht
Das Fazit ist, das Gespräch war auf der ganzen Linie ein voller Erfolg.
Um Euch einen Überblick über das Geschehen in Berlin zu vermitteln folgt nun der ausgearbeitete Pressedienst, der an die Zeitungen in ganz Bayern ging.
Trennungsväter Pressedienst
Fachgespräch mit Justizministerin Brigitte Zypries
Amberg/Regensburg/Bayreuth/Berlin (lbk) Eine Delegation des oberpfälzer Vereins „Trennungsväter e. V.“ mit Sitz in Amberg war am vergangenen Mittwoch im Bundesjustizministerium zu Gast, um in einen Fachgespräch mit Justizministerin Brigitte Zypries auf die Sorgen und Nöte von getrennt lebenden Vätern und Müttern aufmerksam zu machen. Themenschwerpunkte waren das geplante Verbot von heimlichen Vaterschaftstests, die Gleichstellung der ehelichen und nichtehelichen Kindern sowie das Thema Umgangsvereitelung.
Der Verein „Trennungsväter“ wurde vor knapp 3 Jahren in Amberg gegründet und zählt inzwischen gut 150 Mitglieder und kann auf einen Unterstützerkreis von ca. 600 betroffenen Vätern, Müttern und Großeltern aus dem gesamten ostbayerischen Raum zählen. Der Verein, der durch zahlreiche gelungene Aktionen auf sich aufmerksam gemacht hat, ist mit Regionalgruppen in Amberg, Sulzbach-Rosenberg, Bayreuth, Regensburg, Weiden sowie in Neustadt und Tirschenreuth vertreten. Es gehören dem Verein, der für mehr Rechte für die Kinder kämpft, aber auch Einzelmitglieder aus ganz Bayern und dem Bundesgebiet an.
Für Vorsitzenden Mario Stawarz ist sehr wichtig, dass sich betroffene Trennungs-Väter aber auch Trennungs-Mütter und Großeltern zusammenschließen, um gemeinsam etwas zu erreichen. Deshalb bringt er sich in den Verein ein. Der Verein kann in der kurzen Zeit seines Bestehens schon auf zahlreiche gelungene Aktionen verweisen. So wurden z. B. Fußmärsche nach Berlin zum Bundespräsidenten, nach München zur Bay. Staatskanzlei, nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht und nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte veranstaltet. Zur Zeit läuft die Aktion „von Vater zu Vater“ bei der sich die Trennungsväter zu Fuß nach Rom befinden, im Spätsommer ist dort eine Privataudienz beim Hl. Vater vorgesehen. Neben diesen Märschen fanden zahlreichen Infostände, Diskussionsveranstaltungen, Unterschriftensammlungen und die regelmäßigen Regionalgruppentreffen statt.
Dank der Vermittlung von Bundestagsvizepräsidentin Kastner kam nun das Fachgespräch im Ministerium der Justiz zustande. Brigitte Zypries, Bundesministerin für Justiz, sowie ranghohe Mitarbeiter nahmen sich 90 Minuten Zeit, um mit den betroffenen Väter und Müttern deren Sorgen und Nöte, aber auch die ganz konkreten Lösungsvorschläge der Trennungsväter zu erörtern.
7 Trennungsväter und eine Trennungsmutter zusammen mit ihrem Mitglied und Rechtsanwalt Andreas Moser, hatten vorab einen 6-Punkte-Katalog für das Fachgespräch mit Frau Zypries erstellt. Im Mittelpunkt standen und stehen dabei für die Trennungsväter stets die Interessen der Kinder. So fordert der Verein beispielsweise die Gleichstellung nichtehelicher mit ehelichen Kindern. Auch ein nichteheliches Kind müsse das Recht bekommen, regelmäßigen Umgang mit seinem Vater zu haben. Die Trennungsväter forderten dazu eine konsequente Umsetzung der bestehenden Gesetze, mehr Kompetenz in Jugendämtern und Justiz, sowie die Verpflichtung der jeweiligen Mitarbeiter zu kontinuierlicher Weiterbildung.
Eine weiterer Punkt war die Forderung der Trennungsväter, einer Umgangsvereitelung (meist durch die Mütter) einen Riegel vorzuschieben. Konsequente Sanktionen von Geldstrafen bis zum Entzug des Sorgerechts müssten endlich in die Tat umgesetzt werden. Laut Hannelore Musshoff, 2. Vorsitzender des Vereins, sitzen derzeit fast eintausend Väter in Deutschland in Haft weil sie keinen Unterhalt zahlen (können) – während gleichzeitig aber keine einzige Mutter wegen Umgangsvereitelung zur Verantwortung gezogen wird.
Die Unterbindung der Kindesmitnahme stellte einen wesentlichen Gesprächsschwerpunkt dar. Eindringlich verwies die Delegation bayerischer Mütter und Väter die Bundesjustizministerin darauf, dass es nicht angehen könne, dass Mütter durch Kindesmitnahme und Verzug in andere Bundesländer Tatsachen schaffen würden, die faktisch einem Umgangsabbruch gleich kämen. Angeregt wurde hier die Übernahme der US-amerikanischen Rechtssprechung, die vor einem Verzug eines Elternteiles eine richterlich Überprüfung der Verträglichkeit mit dem Kindeswohl vorsieht.
Rege wurde die Frage diskutiert, ob in Scheidungs- und Umgangsgangsfragen sowie dem Sorgerecht die Rechte und berechtigten Interessen der Kinder durch einen eigenen Anwalt vertreten vertreten werden sollen.
Ihren Unmut deutlich zum Ausdruck brachten die Vertreter der Trennungsväter zum Thema Vaterschaftstests, die durch eine Gesetzesinitiative von Ministerin Zypries verboten werden sollen – für die betroffenen Väter eine nicht hinnehmbare Vorgabe und zugleich ein Vorgang, der den Betrug von Mütter staatlich sanktionieren würde.
Hier forderte die Delegation klar und deutlich, dieses aberwitzige Gesetzesvorhaben zu kippen und Vätern (und Kindern!) im Gegenteil einen schnellen und unbürokratischen Weg zu eröffnen, der Kindern wie auch Vätern das Grundrecht auf das Wissen seiner Herkunft garantiert.
Die Delegation aus der Oberpfalz fand in der Ministerin eine offene und engagierte Gesprächspartnerin, die großes Interesse pragmatischen Lösungsansätzen zeigte. Der Kontakt nach Berlin wird sicherlich fortgesetzt.
Weitere Informationen über den Verein Trennungsväter gibt es unter www.trennungsvaeter.de oder der Hotline: (09181) 510418
Kommentar Väternotruf
Die gute Nachricht zuerst. Bundesjustizministerin Frau Zypries scheint sich zu bewegen. Wohin und wie lange wird man sehen müssen.
Die schlechte Nachricht. Wiedergutmachung, auch finanzieller Art für Zehntausende staatlich geschädigter und diskriminierter Väter ist noch nicht in Sicht. Man muss also dran bleiben, damit geschehenes Unrecht nicht auf immer Unrecht bleibt.
Rosenkriege - die Dynastenkriege 1455-85 zwischen den beiden Plantagenet-Seitenlinien Lancaster (rote Rose im Wappen) und York (weiße Rose seit 1485) um die englische Krone. Nach wechselhaften Kämpfen seit 1455 erlangte Eduard IV aus dem Hause York am 4. März 1461 das Königstum. Mit Heinrich VII. setzte sich am 22. August 1485 der Erbe des Hauses Lanchester gegen Richard III. durch; er vereinte 1486 durch die Heirat mit Elisabeth (geb. 1466, gest 1503), der Tochter Eduards IV., die Ansprüche beider Häuser und begründete die Dynastie Tudor.
Letztlich eine interessante und hochaktuelle Lösung. Der Konflikt wird aufgelöst durch die Zusammenlegung der Interessen beider Seiten - der Rosenkrieg findet so sein Ende.
Rosenkrieg 2005
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Dienstag, 15. Februar 2005 21:05
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: ...
Anton, ich weiß es nicht!! Ich weiß ja nicht, wer Du bist, und WAS Du für mich machen kannst! Ich gebe Dir mal ein Beispiel: Erst gestern war die Hausratszuweisung. Da gerichtlich nichts geregelt werden konnte, sollten wir erst zum Haus meines Mannes, und dann zu meiner Wohnung mit unseren Anwälten und der Richterin. Ich wollte meine Erbstücke meiner Familie, meine Fotokiste mit allen Fotos aus meiner Kindheit bis heute, und einen Schlitten für die Kinder, mehr nicht. Als wir zum Haus kamen, hatte mein Mann es komplett leer geräumt(sich "arm" gestellt). "Wo nichts ist, kann nichts vollstreckt werden!" War dann der Spruch, und die Sache war erledigt.
Weißt Du Anton, das ist für Dich vielleicht schwer zu verstehen, aber all diese Sachen bekomm ich NIEMEHR in meinem Leben! Der lügt, daß sich die Balken biegen, und keiner erkennt das.
Ich versteh die Welt nicht mehr, WAS ist gerecht, und was nicht? Ich dachte immer, und bin auch so erzogen, daß man mit Ehrlichkeit seine Ziele erreicht, aber mein Mann schafft das mit Lügen und Intrigen!
Ich hoffe nur, das es irgendwann erkannt wird.
Vatersprache
Eigenartigerweise wird immer nur von der "Muttersprache" geredet, wenn die Sprache gemeint wird mit der jemand aufgewachsen ist. Da wird gar der "Schutz der Deutschen Muttersprache vor Angliszismen" gefordert (Bundestagsdrucksache 14/3893 Jürgen Türk F.D.P)
Von der "Vatersprache" spricht niemand - außer uns - dabei gibt es viele Babys, bei denen der Vater derjenige ist, der am meisten mit ihnen spricht und von denen sie sprachlich viel lernen.
Logopäden-Hotline: Wie können Eltern die Sprachentwicklung ihrer Kinder fördern?
Der kommende Montag, 21. Februar ist ein besonderer Tag: der „Internationale Tag der Muttersprache“. Von der UNESCO 1999 ins Leben gerufen, erinnert er daran, dass weltweit etwa 6.000 Sprachen gesprochen werden, deren Erhalt ein wichtiges kulturelles Anliegen ist. Doch nicht nur der Erhalt der Sprachenvielfalt, auch der Erhalt der Sprachkompetenz in den einzelnen Sprachen bereitet derzeit Anlass zur Sorge. In Deutschland wird seit der PISA-Untersuchung viel über das mangelnde Sprachvermögen zahlreicher Vorschul- und Schulkinder diskutiert. Häufig stellen Eltern sich die Frage, wie sie ihren Nachwuchs beim Sprechenlernen besser unterstützen können.
Kostenlosen und kompetenten Rat auf diese und weitere Fragen geben am Mittwoch, dem 23. Februar 2005, zwischen 19 und 21 Uhr vier Expertinnen des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (dbl). Unter den Rufnummern 02234-37953-51, -52 , -53 und -54 beantworten Prof. Dr. Ulla Beushausen, Fachhochschule Hildesheim, Prof. Dr. Kerstin Bilda, Fachhochschule OOW in Emden, Karen Grosstück, selbständige Logopädin in Hamburg und Dietline Schrey-Dern, Lehrbeauftragte im Studiengang Lehr- und Forschungslogopädie an der Universität (RWTH) Aachen gern alle Fragen rund um die kindliche Sprachentwicklung. Wer unsicher ist, ob sein Kind altersgemäß spricht, Rat und hilfreiche Tipps benötigt, sollte zum Hörer greifen.
Wer sich darüber hinaus über Möglichkeiten der spielerischen Sprachförderung informieren möchte, dem empfiehlt der dbl das gemeinsam mit dem Verein Mehr Zeit für Kinder kürzlich in einer neu überarbeiteten Auflage herausgegebene Buch „Sprich mit mir!". Zahlreiche Logopäden wirkten bei der Entstehung dieses Familienratgebers mit. Das 128 Seiten starke, farbig illustrierte Buch ist über den Mehr Zeit für Kinder e.V., Fellnerstraße 12, 60322 Frankfurt, Tel.: 069-156896-0, www.mzfk.de sowie im Buchhandel erhältlich.
Quelle: ots-Originaltext vom 16.2.2005
Bist du bescheuert?
ruft eine Mutter den neben ihr auf einem Fahrrad fahrenden ca. 10 jährigen Sohn zu. Geschehen am 28.8.00 in Berlin-Charlottenburg. Wohl jede/r kennt das. Die Mutter macht nicht den Eindruck zur Unterschicht zu gehören, wo man derartig beleidigende und gewalttätige Sprache vielleicht vermuten könnte. Der Sohn fährt scheinbar unberührt weiter. Jahre später werden engagierte Feministinnen die Frauenfeindlichkeit von Männern kritisieren und die "patriarchalen" Strukturen in unserer "patriarchalen" Gesellschaft dafür verantwortlich machen. Und Anita Heiliger vom Deutschen Jugendinstitut kann weiter für "antisexistische Jungenarbeit" und öffentlich subventionierte "Antimacho-Trainingsprogramme" werben. Und sicher finden sich auch ein paar "antisexistische" Männer die fahrschullehrermässig im sozialen Training den sexistischen Mann in die richtige antisexistische Spur bringen.
"Strafgesetzbuch § 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
"Wäre das Strafrecht ein Kontrollmittel, welches die richtige Erziehung oder die Ernährung durchsetzen wollte, dann wären vielleicht die Gefängnisse mit Frauen überfüllt."
Gerlinda Smaus "Das Strafrecht und die Frauenkriminalität", in: KrimJ 4, 1990, S. 269
Trennungen, Kinder und ihr Recht auf den Vater
Sorgerecht: Wer darf wen wann sehen? Arte und das Abendblatt zeigen vergessene Seiten des Konflikts.
Von Marlies Fischer
Hamburg - "Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr." Das wußte schon Wilhelm Busch, und mancher Mann wird heute seufzend variieren: "Vater sein zu dürfen dagegen sehr." Anwälte, Ämter und Gerichte machen es vielen Gutwilligen schwer, sich nach Trennung oder Scheidung noch als Vater um den Nachwuchs zu kümmern. Unter dem Motto "Mehr Rechte für Väter" widmet der Fernsehsender Arte diesem Thema am 19. Februar eine Sendung in der Reihe "Forum der Europäer".
In Deutschland gibt es etwa fünf Millionen Trennungskinder. Das macht rund 30 Millionen Betroffene, wenn man Eltern, Großeltern und Geschwister dazuzählt. Seit der Reform des Kindschaftsrechts 1998 teilen sich eheliche Eltern das Sorgerecht, dies bleibt auch nach einer Scheidung so. Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit Vater und Mutter. Laut Gesetz müssen Eltern alles unterlassen, was die Beziehung des Kindes zum jeweils anderen Elternteil stört.
Nichteheliche Väter können auch das geteilte Sorgerecht erhalten, wenn die Kindsmutter dem zustimmt. Auch wenn immer noch viele Männer ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen oder sich gar nicht um ihre Kinder kümmern, so sind doch andererseits riesige Aktenberge und enttäuschte Kinder immer häufiger Zeugen eines verzweifelten Kampfes von Vätern um Umgangs- und Sorgerecht.
Prominenter Vertreter dieser "kämpfenden" Väter und Gast in der Arte-Sendung ist der Schauspieler Mathieu Carrière. Der 54jährige hat vor kurzem zehn Tage im Gefängnis gesessen, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlen wollte. Grund: Carrière war zu 5000 Euro Ordnungsgeld verurteilt worden, nachdem er mit seiner achtjährigen Tochter fotografiert worden war und die Bilder in Zeitungen erschienen waren. Seine frühere Lebensgefährtin, die das alleinige Sorgerecht für das Mädchen hat, hatte die Veröffentlichung der Fotos nicht erlaubt und Carrière daraufhin verklagt.
"Mir geht es um mehr Menschenrechte für die Kinder", sagte Carrière dem Abendblatt. "Ich fordere die Gleichberechtigung von ehelichen und unehelichen Eltern." Deshalb engagiert sich der Schauspieler seit drei Jahren beim Verein "Väteraufbruch für Kinder", der in Deutschland wohl größten Organisation für Kinder- und Väterrechte. "Deutschland hinkt bei der Durchsetzung von Kinderrechten im internationalen Vergleich sehr hinterher", so Carrière. Vor seinem Haftantritt hatte er noch mit rund 100 Vätern aus ganz Deutschland unter dem Motto "Ich will mehr Papa" demonstriert.
Wie in anderen EU-Ländern mit diesem Thema umgegangen wird, zeigen drei Reportagen in der Sendung auf Arte. So wird der britische Verein "Fathers 4 Justice" ("Väter für Gerechtigkeit") porträtiert, der sehr medienwirksam auf sein Anliegen aufmerksam macht. Die Väter verkleiden sich als "Superman" und ketten sich an die Tower Bridge oder den Buckingham-Palast in London. Ihre Forderung: die Kinder häufiger zu sehen und nicht von Unterhaltszahlungen ruiniert zu werden.
In Portugal dagegen können sich Männer kaum vorstellen, die Windeln ihrer Kinder zu wechseln oder ihnen das Fläschchen zu geben. Eine Fernsehsendung wagt sich seit einem Jahr an den Tabubruch. "Superpa" erzählt von den Abenteuern eines Witwers, der sich mit drei Kindern durchzuschlagen versucht. Das "Forum der Europäer" hat den Hauptdarsteller der Serie besucht, der in Portugal zu einem gesellschaftlichen Phänomen geworden ist. Von ganz anderen Verhältnissen erzählt die dritte Reportage, nämlich aus Schweden. Hier ist Erziehungsurlaub für Mütter und Väter fast Pflicht. Wer sich als Mann die freie Zeit zur Betreuung des Nachwuchses nicht nimmt, gilt als politisch unkorrekt. Das mußte auch der schwedische Justizminister von seinen Mitarbeitern lernen.
Zwischen den Reportagen gibt es immer wieder Gesprächsrunden. "Kinder brauchen Mütter und Väter", so Carrière. "Und da gibt es in Deutschland noch sehr viel zu tun."
Hamburger Abendblatt
erschienen am 31. Januar 2005 in Politik
http://www.abendblatt.de/daten/2005/01/31/393269.html
Das Abendblatt und Arte laden ein
Das Thema "Mehr Rechte für Väter" ist dem Hamburger Abendblatt sehr wichtig. Deshalb, wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns. Ihre Fragen werden dann in der Arte-Sendung (Ausstrahlung am 19. Februar, 19 Uhr) berücksichtigt.
...Außerdem laden Hamburger Abendblatt und Arte 30 Abendblatt-Leser zur Aufzeichnung der Sendung "Forum der Europäer" ein, die am Dienstag, 8. Februar, zwischen 12 und 15 Uhr auf dem Feuerschiff im City-Sportboothafen am Baumwall produziert wird. Schicken Sie uns bitte unter dem Stichwort "Mehr Rechte für Väter" bis Mittwoch, 2. Februar, 12 Uhr, eine Karte (Redaktion Hamburger Abendblatt, Brieffach 2131, 20350 Hamburg), ein Fax (040-3472 2025) oder eine E-Mail (action@abendblatt.de). Nennen Sie dabei Ihren Namen, Anschrift, Telefonnummer und gegebenenfalls die E-Mail-Adresse, damit wir Sie benachrichtigen können. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. fis
erschienen am 31. Januar 2005 in Politik
http://www.abendblatt.de/daten/2005/01/31/393259.html
"Kriegskindheit und Vaterlosigkeit - Indizes für eine psychosoziale Belastung nach fünfzig Jahren"
Oliver Decker, Elmar Brähler und Hartmut Radebold
in: "Zeitschrift für Psychotraumatologie und Psychologische Medizin", 2004, Heft 3, S. 33-41
oliver.decker@medizin.uni-leipzig.de
elmar.braehler@medizin.uni-leipzig.de
Zusammenfassung:
Im Jahr 2003 wurde zur Normierung verschiedener Testverfahren eine bevölkerungsrepräsentative Befragung durchgeführt. Diese Erhebung wurde genutzt, um bei der Teilstichprobe der von 1930 bis 1945 Geborenen die aktuelle psychosoziale Belastung zu untersuchen. Wir verglichen hierbei vor allem, ob die dauerhafte Abwesenheit des Vaters in der Kindheit Auswirkungen auf die gesundheitliche Lage heute hat. Bei den vaterlos aufgewachsenen zeigen sich durchweg negativere Befunde als bei den nicht vaterlos Aufgewachsenen. So zeigten sie sehr viel stärker Symptome, litten mehr an Fatique und zeigen mehr negative Affektivität und soziale Inhibition.
Pressemitteilung der Bayrischen Staatskanzlei vom 31.01.2005
Bayern lehnt Bestrafung von Vaterschaftstests ab
Merk: „Schwierige familiäre Fragen nicht mit dem Staatsanwalt zu lösen" / Kabinett beschließt Initiative für Stärkung der Väterrechte und Vereinfachung von Vaterschaftstests / Merk: „Legalisierung der Vaterschaftstests schützt vor Missbrauch des DNA-Materials"
Das bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Bestrafung von Vaterschaftstests entschieden abgelehnt. Justizministerin Dr. Beate Merk forderte Bundesjustizministerin Zypries auf, ihre Pläne für eine Kriminalisierung von Vätern fallen zu lassen, die ohne Zustimmung der Mutter ihre Vaterschaft testen lassen. Merk: „Bundesjustizministerin Zypries muss Schluss machen mit ihrem Versuch, schwierige familiäre Fragen mit dem Staatsanwalt zu lösen. Die Bestrafung von Vaterschaftstests ist ein unangemessener Eingriff des Staates in die Privatsphäre, auch wenn der Test ohne Einverständnis der Mutter durchgeführt wird. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, sich mit Strafandrohungen in Beziehungsprobleme einzumischen."
Für den künftigen Umgang mit Vaterschaftstests sei ein fairer Ausgleich der Interessen von Kindern, Müttern und Vätern notwendig und nicht die Drohung mit dem Staatsanwalt, betonte Merk. Das verständliche Interesse von Vätern zu wissen, wer der biologische Erzeuger ihre Kindes ist, sei derzeit völlig unzureichend geregelt. Merk kündigte eine bayerische Initiative für einen ausgewogenen und rechtsstaatlich einwandfreien Umgang mit Vaterschaftstests an und eine Stärkung der Rechte zweifelnder Väter. Kern der bayerischen Initiative ist es, dass Väter künftig nicht mehr zur Anfechtung ihrer Vaterschaft gezwungen werden, wenn sie ihre Zweifel klären wollen. Merk: „Die Anfechtung der Vaterschaft und damit auch die Distanzierung vom Kind ist ein schwerwiegender Schritt, den viele zweifelnde Väter gar nicht gehen wollen. Bayern will statt dessen ein völlig neues und vereinfachtes Verfahren, bei dem es ausschließlich um die Feststellung der Vaterschaft geht. Es kann in vielen Fällen den Familienfrieden retten, wenn die Klärung der Vaterschaft nicht mehr die Ablehnung des Kindes und ein gerichtliches Verfahren voraussetzt." Künftig soll der Vater einen Rechtsanspruch gegenüber der Mutter haben, einen Vaterschaftstest durchzuführen. Gleichzeitig muss die Mutter informiert werden. Gerichte sollen nur noch ausnahmsweise im Streitfall entscheiden, ob der Test durchgeführt wird oder ob das Anliegen des Vaters ganz offensichtlich missbräuchlich ist. Merk: „Mit dem neuen Verfahren holen wir Vaterschaftstests aus der Grauzone der Heimlichkeit und verlagern schwierige private Fragen wieder mehr in die Familien, wo sie auch hingehören. Der Staat sollte in familiäre Beziehungen nur dann eingreifen, wenn es wirklich erforderlich ist. Außerdem wird durch die Legalisierung von Vaterschaftstests nach klaren Regeln auch die Kontrolle über das DNA-Material des Kindes entscheidend verbessert." Bei heimlichen Vaterschaftstests bestehe eine nicht zu unterschätzende Gefahr, dass Gen-Daten der Kinder missbraucht werden, betonte Merk. Es sei die Aufgabe des Staates, durch die Legalisierung von Vaterschaftstests und transparente Verfahren die informationelle Selbstbestimmung des Kindes zu schützen. Justizministerin Merk wird die bayerischen Initiative für ein neues Verfahren bei Vaterschaftstests in die Beratungen zum geplanten Gendiagnostikgesetz und zum neuen familiengerichtlichen Verfahren einbringen, um möglichst rasch zu einer sachgerechten Lösung zu kommen und die Verunsicherung über den künftigen Umgang mit Vaterschaftstests zu beenden.
Witz der Woche
Wo ist das Selbstbestimmungsrecht der Väter?
ZYPRIES: Das gibt es natürlich auch.
Sonnabend, 12. Februar 2005
Politik
Zypries kommt den Männern entgegen
Vaterschaftstests - Bundesjustizministerin denkt über Erleichterungen nach.
ABENDBLATT: Die Debatte um den Umgang mit Gendaten wird auf vielen Ebenen geführt. Wird der Gesellschaft jetzt erst bewußt, was alles mit diesen Daten möglich ist?
BRIGITTE ZYPRIES: Die Möglichkeit, genetisches Material zu untersuchen, gibt es ja schon seit mehreren Jahren. Damals waren diese Tests noch sehr teuer und langwierig. Inzwischen geht alles schneller, es ist billiger und man kann viel mehr Erkenntnisse gewinnen. Von daher werden solche Untersuchungen natürlich auch häufiger gemacht.
Das Bewußtsein der Bevölkerung, höchstpersönliche Daten zu schützen, ist dagegen gesunken - denken Sie nur an die Proteste zur Volkszählung in den Achtzigerjahren. Das, was der Staat damals abfragen wollte, war relativ harmlos. Heute hinterlassen die Menschen für drei Prozent Rabatt bereitwillig ihre Daten in jedem Kaufhaus und dokumentieren, um welche Uhrzeit sie Unterhosen kaufen. Der Umgang mit genetischen Daten ist besonders brisant - schließlich kann man sie aus jedem Hautpartikel, Haar oder Speichel ableiten. Etwa für einen Vaterschaftstest oder für die DNA-Datei zur Verbrechensbekämpfung. Auch weiß man heute nicht, was man aus dem Datenmaterial später noch herauslesen kann. Die Forschung ist ja erst am Anfang.
ABENDBLATT: Läßt sich die Flut der Begehrlichkeiten, die mit immer besseren Diagnose-Möglichkeiten geweckt wird, überhaupt noch gesetzlich eindämmen?
ZYPRIES: Wir versuchen eine Regelung zu finden, weil wir beobachten, daß es immer leichter wird, DNA zu analysieren und es immer mehr private Labors gibt, die damit Geld verdienen wollen. Vaterschaftstests sind das eine. Das andere ist, daß ein Arbeitgeber bestimmte Interessen haben könnte oder Versicherungen wissen wollen, ob sie vielleicht einen Risikopatienten versichern. Das alles soll im Gendiagnostikgesetz geregelt werden. Wir wollen den Grundsatz festschreiben, daß niemand genetische Daten eines anderen ohne dessen Einwilligung untersuchen darf.
ABENDBLATT: In der Debatte um die heimlichen Vaterschaftstests wird mit dem Selbstbestimmungsrecht der Mütter und Kinder argumentiert. Wo ist das Selbstbestimmungsrecht der Väter?
ZYPRIES: Das gibt es natürlich auch. Das Interesse eines Mannes zu wissen, ob er der Vater eines Kindes ist, ist vollkommen legitim. Der Bundesgerichtshof hat meine Position aber gerade sehr deutlich nachvollzogen und geurteilt, daß heimliche Vaterschaftstests vor Gericht nicht verwertet werden dürfen.
ABENDBLATT: Aber hat nicht auch ein Vater ein Recht darauf, daß der Staat ihm eine Möglichkeit gibt, seine Zweifel auszuräumen?
ZYPRIES: Selbstverständlich. Es gibt ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren.
ABENDBLATT: Die Hürden dafür sind hoch. Der Mann muß konkrete Gründe für seine Zweifel vorbringen. Es reicht nicht zu sagen, das Kind sehe anders aus. Sie wollen das erleichtern. Wie?
ZYPRIES: Wir denken über verschiedene Möglichkeiten nach. Zum Beispiel könnte man niedrigere Anforderungen an die Beweislast stellen, so daß es künftig für eine Klage genügen könnte, ernsthafte Zweifel zu haben. Wir denken auch über ein Verfahren nach, in dem man seine Vaterschaft nicht anfechten muß, sondern feststellen lassen kann. Wichtig ist mir, daß die Belange der Kinder in einem solchen Verfahren berücksichtigt werden. Denn das Kind ist in solchen Auseinandersetzungen am schutzwürdigsten.
ABENDBLATT: Wie sollte das aussehen?
ZYPRIES: Jemand muß die Interessen des Kindes vertreten und auch moderierend helfen, wenn es darum geht, das Testergebnis zu besprechen. Aber heimliche Tests darf es nicht geben.
ABENDBLATT: Dann müssen doch bei Ihnen alle Alarmglocken schrillen, wenn einige Innenminister von Straftätern den genetischen Fingerabdruck ohne richterliche Zustimmung fordern? Auch Bundesinnenminister Otto Schily will die DNA-Analyse ausweiten.
ZYPRIES: Mit meinem Kollegen Otto Schily habe ich mich geeinigt. Der Richtervorbehalt muß bleiben, soweit die Betroffenen nicht freiwillig handeln. Kompromißbereit bin ich bei den Straftaten, bei denen der genetische Fingerabdruck genommen werden soll.
ABENDBLATT: Künftig werden Gen-Daten dann nicht mehr nur bei Schwerverbrechern, sondern auch bei jedem Ladendieb genommen?
ZYPRIES: Nein. Wenn jemand schon einmal wegen einer geringeren Straftat verurteilt wurde und der Richter prognostiziert, daß er weitere Taten begehen kann, soll er einen genetischen Fingerabdruck abgeben. Es wird keine Gleichstellung mit dem normalen Fingerabdruck geben.
ABENDBLATT: Ist nicht der genetische Fingerabdruck nur ein technischer Fortschritt gegenüber dem normalen Fingerabdruck?
ZYPRIES: Ich finde, es ist etwas anderes. Man erkennt mehr, zum Beispiel das Geschlecht, und man weiß nicht, was man künftig noch daraus ablesen kann. Hinzu kommt, daß man überall genetisches Material verliert, ohne es steuern zu können. Wie stelle ich dann sicher, daß nicht jemand Schuppen, Haare oder Zigarettenkippen einsammelt und damit bewußt falsche Spuren legt. Irgendwann führt das dahin, daß ich als Beschuldigter nachweisen muß, daß ich nicht am Tatort war. Damit würde die Unschuldsvermutung umgedreht. Das aber darf in einem Rechtsstaat nicht sein.
ABENDBLATT: Eine schwierige Thematik, nicht einfach zu lösen . . .
ZYPRIES: Ja, und eine meiner Aufgaben ist, die Sensibilität der Menschen für die Besonderheit genetischen Materials zu schärfen.
Interview: Maike Röttger und Frank Ilse
erschienen am 5. Februar 2005 in Politik
http://www.abendblatt.de/daten/2005/02/05/395564.html
Berlin, 15. Dezember 2004
Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorgestellt
Heute haben die Regierungskoalitionen den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes vorgestellt. Der Gesetzentwurf sieht neben arbeitsrechtlichen Regelungen und der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle des Bundes auch differenzierte Diskriminierungsverbote im Rechtsverkehr zwischen Privatleuten vor.
„Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz vor Diskriminierungen ist ein Menschenrecht, das in Deutschland im Grundgesetz festgeschrieben ist und jede staatliche Gewalt bindet. Mit dem Antidiskriminierungsgesetz werden die Bürgerinnen und Bürger nun auch besser vor Benachteiligungen im privaten Rechtsverkehr geschützt. Es ist gelungen, einen tragfähigen Kompromiss für die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in das deutsche Recht zu finden. Die Lösung bietet den Betroffenen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung, ohne den privaten Wirtschaftsverkehr mit bürokratischen Regeln zu überziehen“, begrüßte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Einigung.
Der Gesetzentwurf verbietet nicht nur Diskriminierungen wegen des Geschlechts und der ethnischen Herkunft, sondern auch wegen der Religion oder Weltanschauung, wegen des Alters, wegen Behinderung oder der sexuellen Identität. Abgesehen von der Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft gelten die Vorschriften für besonders augenfällige Benachteiligungen, nämlich dort, wo Verträge üblicherweise ohne Ansehen der Person abgeschlossen werden, oder wo das Ansehen der Person eine untergeordnete Rolle spielt. Unterscheidungen aus sachlichem Grund bleiben jedoch nach wie vor zulässig. Ausgenommen ist auch der private Nähebereich. „Jeder soll weiter selbst entscheiden können, an wen er die Einliegerwohnung in seinem Haus vermietet. Aber eine Zurückweisung von behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern z.B. in Gaststätten darf und wird es nach dem neuen Gesetz nicht geben“, erläuterte Zypries.
...
Schließlich ist eine Antidiskriminierungsstelle zu errichten, die in der Zuständigkeit des Bundesfamilienministeriums angesiedelt wird.
...
Geschlecht
Bislang waren private Versicherungsunternehmen verpflichtet, das unterschiedliche Lebensalter von Frauen und Männern bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Kosten der Schwangerschaft wurden den Frauen als „Krankheitskosten“ zugerechnet. Nach dem Antidiskriminierungsgesetz sind auch Unisex-Tarife möglich. Sofern nach dem Geschlecht unterschieden wird, ist dies nur dann erlaubt, wenn bei der jeweiligen Versicherung das Geschlecht ein bestimmender Faktor ist bei der Risikobewertung ist; das Datenmaterial und die Berechnung müssen offen gelegt werden. Kosten von Schwangerschaft und Entbindung müssen zwingend geschlechtsneutral verteilt werden.
Erlaubt sind weiterhin geschlechtsspezifische Differenzierungen, die z.B. Rücksicht auf den Schutz der Intimsphäre nehmen, z.B. Saunabetrieb nur für Frauen.
Entwurf unter:
http://www.bmj.bund.de/media/archive/812.pdf
Kommentar Väternotruf
Ausgerechnet im Bundesfamilienministerium soll eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet werden. Da will man offenbar den Bock zum Gärtner machen.
Ein Ministerium, dessen vollständige Bezeichnung "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" lautet und somit dokumentiert, dass in diesem Ministerium die Interessen von Männern keine Bedeutung zukommt, es sei denn sie sind zufällig Senioren oder Jugendliche.
30.01.2005
Wie soll das Antidiskriminierungsgesetz funktionieren?
„Auch anders ist gleich“ vom 21. Januar 2005
Genial! Hartz IV wird bald vergessen sein, denn jetzt winkt schneller Reichtum für (fast) alle! Das wird so gehen:
Wir bewerben uns (möglichst oft) auf jede freie Stelle oder um irgendeine freie Wohnung. Die entsprechenden Schreiben setzen wir unter Zeugen auf und fügen jeweils ein: „Ich bin übrigens schwul“, alternativ auch: „Ich bin Katholik“ (bzw. Protestant, Atheist oder was auch immer).
Sollte es wider Erwarten zu einem Vorstellungsgespräch kommen, geben wir dort unsere Religion, unsere sexuellen Neigungen oder Weltanschauung nochmals unmissverständlich bekannt (bei Weltkonzernen dürfte hier „Globalisierungsgegner“ sehr wirkungsvoll sein!).
Wem hierzu der Mut fehlt, der wird vielleicht in seinem Stammbaum irgendwo einen polnischen, französischen oder zumindest wendisch klingenden Familiennamen finden, der sich bestens für „Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft“ eignet.
Für Frauen empfiehlt sich besonders eine Bewerbung als Bergmann (-frau?), Abrisshelfer oder Türsteher, für Vorruheständler eine Bewerbung als Tänzer oder Fotomodell.
Mit dem Absageschreiben in der Hand ist dann – Dank der Beweislastumkehr – die Schadenersatzklage nur noch Formsache. Wenn die Gerichte bei Stellenausschreibungen etwa, wie bei Kündigungen, ein bis drei Monatsgehälter als angemessene Entschädigung für die Diskriminierung ansehen, wird so jeder Bedürftige (und auch andere) mit ein wenig häuslicher Schreibarbeit ein gutes Auskommen finden.
Die Kaufkraft der Bevölkerung wächst enorm, und der florierende Handel bringt uns endlich den Aufschwung. Danke, Rot-Grün!
Rolf Knitter, Berlin-Zehlendorf
Sehr geehrter Herr Knitter,
seit 25 Jahren gibt es im deutschen Recht den Paragrafen 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Er verbietet Benachteiligung aufgrund des Geschlechts in der Arbeitswelt – bei der Einstellung, beim beruflichen Aufstieg, bei den Arbeitsbedingungen. Die juristische Datenbank juris weist bislang 119 Einträge zur Rechtsprechung aus. Genauso wenig wie dieser Paragraf eine Prozessflut ausgelöst hat, wird es das kommende Antidiskriminierungsgesetz tun. Wir machen nämlich im Arbeitsrecht nichts anderes, als in das bestehende Recht nun auch Fälle von Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Alters, der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung oder aufgrund einer Behinderung einzubeziehen. Wir setzen damit Richtlinien der Europäischen Union um, und wir tun das gerne, denn auch die Werteordnung unseres Grundgesetzes erteilt Diskriminierung eine klare Absage.
Antidiskriminierungsgesetze funktionieren nicht dadurch, dass es viele Prozesse gibt. Sie wirken präventiv, weil sie ein Leitbild für einen respektvollen Umgang miteinander liefern. Aber natürlich wird und soll es einzelne Musterverfahren geben, die deutlich machen: Unsere Rechtsordnung missbilligt es, wenn Menschen wegen bestimmter Persönlichkeitsmerkmale ausgegrenzt und herabgewürdigt werden. So ist es in Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und vielen anderen Nachbarländern geschehen, die seit vielen Jahren Antidiskriminierungsgesetze haben. So wird es auch bei uns laufen.
Noch ein Missverständnis gilt es auszuräumen: Schutz vor Diskriminierung heißt nicht Bevorzugung. Selbstverständlich wird niemandem vorgeschrieben, eine bestimmte Person einzustellen oder ihr eine Wohnung zu vermieten, weil sie behindert, ausländischer Herkunft oder homosexuell ist. Weiterhin kann der Arbeitgeber Bewerber A auswählen, weil er ihn für qualifizierter hält als Bewerber B oder auch einfach nur deshalb, weil er ihn sympathischer findet. Es geht allein darum, dass niemand aufgrund eines bestimmten Persönlichkeitsmerkmals willkürlich ausgeschlossen wird.
Sie befürchten offenbar, dass mit dem Gesetz vielfach Missbrauch getrieben wird. Dagegen haben wir gut vorgesorgt. Denn auch die Mechanismen des Antidiskriminierungsgesetzes sind die gleichen, wie wir sie längst im Paragrafen 611 a BGB kennen.
Die bloße Behauptung einer Diskriminierung führt zu keiner Beweislastumkehr geschweige denn zum Erfolg der Klage. Es müssen dem Gericht schon Tatsachen glaubhaft gemacht werden. Auch Schadensersatz gibt es nur bei erwiesener Diskriminierung. Sehr geehrter Herr Knitter, der diskriminierungsfreie Zugang zum Arbeitsmarkt und zu öffentlich angebotenen Waren und Dienstleistungen ist in unserer Marktwirtschaft beileibe keine Kleinigkeit. Hier geht es um Teilhabegerechtigkeit. Genauso wie der Verbraucherschutz oder das Mietrecht zum Schutz der Schwächeren bestimmte Standards setzen, tun wir das auch mit dem Antidiskriminierungsgesetz. Das stärkt die Bürgerrechte und dient damit dem Gemeinwohl.
— Volker Beck ist Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Grüne.
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/30.01.2005/1614572.asp
Kommentar Väternotruf
Ausgerechnet die Rot-Grüne Bundesregierung bringt ein Anti-Diskriminierungsgesetz in Umlauf. Gerade so, als ob die staatliche und rechtliche Diskriminierung von Männern und Vätern nicht zum Rot-Grünen Regierungsprogramm zählen würde.
Erst Frau Bergmann, dann Frau Renate Schmidt, geändert hat das nichts, die Männer und Väter blieben ausgegrenzt.
Die Rot-Grüne Männerriege in Bundesregierung und Bundestag scheint eine traurige Ansammlung unemanzipierter Muttersöhne zu sein. Fehlt nur noch kollektives AA machen unter Aufsicht ihrer weiblichen Parteigenossinnen.
Financial Times
Bundesfinanzhof rügt Besteuerung Geschiedener
Von Melanie Amann
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) wird der Großteil der unterhaltspflichtigen, getrennt lebenden Eltern durch das geltende Steuerrecht auf verfassungswidrige Weise benachteiligt. Das Bundesverfassungsgericht wird das Einkommensteuergesetz prüfen müssen.
Das höchste deutsche Finanzgericht hat beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht Normen des Einkommensteuergesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Prüfung vorzulegen (AZ: VII R 51/03). Ausgangspunkt des Streits ist das Verhältnis von Kinderfreibetrag und Kindergeld. Seit 1996 können Eltern diese Vergünstigungen nicht mehr gleichzeitig nutzen: Wählen sie zum Beispiel den steuerlichen Kinderfreibetrag, müssen sie das Kindergeld über die Einkommensteuer zurückzahlen.
Der BFH hat nun einen Fall gerügt, wo sich dieses Alternativ-Verhältnis für einkommensschwache Unterhaltspflichtige negativ auswirkt: Zwar steht dem zahlenden Elternteil grundsätzlich die Hälfte des Kindergeldes zu. Die Summe wird auf seine Zahlungen angerechnet. Doch wenn er ohnehin weniger als 135 Prozent des gesetzlichen Regelbetrages für Unterhalt aufbringen kann, entfällt die Kindergeld-Anrechnung. Damit sichert der Gesetzgeber dem alleinerziehenden Partner einen Mindestunterhalt.
Regelung verfassungswidrig
Der BFH hält die Regelung in seiner Konsequenz für verfassungswidrig: Die Unterhaltszahler müssten über die Einkommensteuer das Kindergeld zurückzahlen, obwohl es ihnen "wirtschaftlich nicht zugute kommt". Und die Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags kommt ihnen auch nicht zugute.
Nach den Schätzungen der Finanzrichter sind 70 Prozent der Unterhaltspflichtigen von dieser Regelung betroffen. Der Staat müsse einen Teil des Einkommens seiner Bürger steuerfrei lassen, den der Betroffene für die Sicherung seiner Existenz und der seiner Familie benötige.
Aus der FTD vom 3.2.2005
http://www.ftd.de/pw/de/1107175294055.html?nv=cptn
Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 20.02.2005
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde der Familien-Partei,
anbei erhalten Sie mit Beginn des Wahlkampfes zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 20.02.2005 folgende Wahlwerbe-Informationen des Landesverbandes Schleswig-Holstein der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS als pdf-Dateien:
- Wahlwerbeflyer
- Kandidaten der Landesliste
- Informationsbroschüre "Meinungen - Antworten"
- Wahlwerbeplakat
- Wahlprogramm
Diese Informationen sind auch direkt auf der Wahlwerbeseite des Landesverbands unter
www.familien-partei-sh.de/Landtagswahl/2005.htm
oder mit den Daten zum Landesverband auf dessen Homepage unter
abrufbar.
Die Kontakt-eMail-Adresse des Landesverbandbandes lautet:
schleswig-holstein@familien-partei.de
Das Internetangebot des Landes Schleswig-Holstein zur Landtagswahl ist zu erreichen unter
www.wahlen.schleswig-holstein.de
Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitte ausgedruckt an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Wolfgang Britz
Stellvertretender Bundesvorsitzender
der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS
Ahornweg 3
66571 Eppelborn-Bubach
Fon: 0 68 81.89 68 74
Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49
eMail: newsletter@familien-partei.de
Kommentar Väternotruf:
Allen Wahlberechtigten, insbesondere den Vätern wird die Wahl der Familienpartei empfohlen.
Insbesondere Väter ohne Sorgerecht sollten ihre Stimme nicht an die dafür verantwortlichen etablierten Altparteien verschwenden.
FDP will einfachere Verfahren für Vaterschaftstest
Für einfachere Verfahren der Vaterschaftstests setzt sich die FDP-Fraktion in einem Antrag (15/4727) ein. Die derzeitigen Möglichkeiten, die Vaterschaft überprüfen zu lassen, würden als unzulänglich erachtet, weil es diese Möglichkeit nur im förmlichen Vaterschaftsanfechtungsverfahren oder mit Zustimmung von Mutter und Kind gebe.
Auch seien die beweisrechtlichen Hürden eines solchen Verfahrens sehr hoch. Bei Zweifeln über die Vaterschaft sollte sich der Vater nicht gleich vom Kind lossagen müssen, so die Liberalen, sondern sich zunächst Gewissheit verschaffen können.
Der Gesetzgeber sei gefragt, ein Verfahren zu entwickeln, das die Grundrechte aller Beteiligten wahrt. So sollten alle Personen, die eine Vaterschaft anfechten können, auch ein Verfahren einleiten dürfen.
Die Abstammungsverhältnisse sollten unabhängig von einer Anfechtungsklage festgestellt werden können. Auch sollte die Abstammung aufgrund richterlicher Anordnung eines DNA-Analyse-Tests ermittelt werden.
In Konfliktfällen müsse dem Kind ein Verfahrenspfleger beigeordnet werden. Ferner seien die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Zweifels an der Vaterschaft oder der Abstammung niedriger zu setzen als bei der Vaterschaftsanfechtungsklage, fasst die FDP ihre Vorschläge für eine Gesetzesinitiative der Regierung zusammen.
Quelle: Heute im Bundestag vom 31.1.2005
Kommentar Väternotruf:
So hat der populistische Rohrkrepierer von Bundesjustizministerin Zypries doch noch was gutes bewirkt. Die Parteien im Bundestag machen sich endlich mal ernsthaft Gedanken um wirklich nottuende Reformen.
Im Bundesjustizministerium verteilt man derweil wohl weiter Schlaftabletten und Mütterkuschelkissen an reformunwillige Beamte. Armes Deutschland, das mit solchen Beamten gestraft ist.
Väteraufbruch für Kinder Berlin e.V.
Postfach 302319 – 10754 Berlin
Fon: 030/39104097
Mail: berlin@vafk.de
Der Mißbrauch mit dem Missbrauch und Falschbeschuldigung wegen Gewalt gegen Frauen
sind beliebte Mittel Umgangs Sorgerechts begehrende Väter für Jahre, wenn nicht für immer aus Ihrer Vaterrolle zu verdrängen.
Es soll Rechtsanwälte geben, die dieses Mittel systematisch einsetzen.
Dagegen vorzugehen ist nur möglich, wenn sich betroffene gegenseitig unterstützen.
Wer ist/war in diesem Zusammenhang mit der Rechtsanwältin Edith Schwab aus Speyer konfrontiert?
Bitte melden Sie sich beim VAFK Berlin Tel. 030-39104097
2.2.05
Rechtsberatung
Forschungsprojekt Rechtsberatungsgesetz
Wir begrüßen Sie auf der Website des Forschungsprojekts Rechtsberatungsgesetz des Instituts für Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin.
Nach Abschluss des für den 65. Deutschen Juristentag in Bonn erstatteten Gutachtens ("Das Rechtsberatungsgesetz - rechtstatsächlich betrachtet") veröffentlichen wir hier den ungekürzten Abschnitt II (Gesetzgebung) des Gutachtens sowie Aktualisierungen der Statistiken aus Abschnitt III (Staatsanwaltschaft und Justizverwaltung).
Auch weiterhin sind wir für Ihre Mitteilung über Konflikte mit dem Rechtsberatungsgesetz dankbar, müssen jedoch darauf hinweisen, dass auch uns die Erteilung von Rechtsrat nach der derzeitigen Gesetzeslage verwehrt ist.
Neben einer Übersicht über die verschiedenen Formen der Rechtsberatung, die wir mit Ihrer Hilfe bei der Untersuchung der Praxis des Gesetzes entdeckt haben, stellen wir Ihnen ausgewählte Gerichtsentscheidungen und aktuelle Literaturhinweise zur Verfügung.
Auch in Zukunft wird im Forum Gelegenheit zu Bewertung und Diskussion der aktuellen rechtspolitischen Entwicklung geboten, die wir im Rahmen unseres Projekts begleiten werden.
Institution
Freie Universität Berlin - vertreten durch den Präsidenten Univ.-Prof. Dr. Dieter Lenzen
Rechtsform: Die Freie Universität Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gem. §§ 1 und 2 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
Postanschrift: FB Rechtswissenschaften, Van't-Hoff-Straße 8, 14195 Berlin
Kontakt
Institut für Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung
Boltzmannstr. 3
D-14195 Berlin
Telefon: (++49 30) 8385-4816 oder -4702 (mit AB)
Fax: (++49 30) 8385-3174
ViSdP
Univ.-Prof. Dr. Hubert Rottleuthner
Redaktion
Alexander Klose klolex@zedat.fu-berlin.de
http://www.rechtsberatungsgesetz.info/
Presseinformation
2. August 2004
- Justizministerin Zypries will Männern das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aberkennen.
- Verbot anonymer Vaterschaftstests ist keine Lösung
Es hat beinahe den Anschein, die Bevölkerung, vor allem der männliche Teil, sollte es übersehen, so still wird das neue Gendiagnostik-Gesetz vorbereitet. Bei genauerem Hinsehen scheint es aber leider auch mit "heißer Nadel gestrickt" zu werden!
"Das geplante Gesetz soll den Betrug am Mann, aber auch den am Kind festigen", sagt Wolfgang Wenger vom Väteraufbruch für Kinder e.V. und Gründer der "Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim"
( http://www.majuze.de). Seiner Ansicht nach geht es nur darum, Kosten für den Staat zu verhindern. Der Mann soll für das Kind sorgen und bezahlen. Das tut er aber nur, wenn er glaubt, dass er der Vater ist. Welche Sorgen betroffene Männer haben und welche Schäden die vorhandene Unsicherheit verursacht, scheint nicht zu interessieren. "Es ist erschreckend, welchen geringen Wert Väter und Männer mit ihren Problemen und Sorgen in dieser Gesellschaft haben."
Nach mehreren Verlautbarungen von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) soll es demnach Männern ab 2006 verboten sein, durch einen anonymen Vaterschaftstest sich der eigenen Vaterschaft zu versichern. Väter, die ernste Zweifel hegen und in dieser wichtigen Frage endlich Klarheit haben möchten, sollen nach dem Willen der Justizministerin nur noch auf dem Gerichtsweg erfahren dürfen, ob sie der rechtmäßige Vater eines Kindes sind oder nicht. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Männer wird damit zwangsläufig missachtet!
"Vaterschaftstests sind reine Identitätsabgleiche und eben keine Gentests.
Phänotypische Aussagen über eine Person können danach nicht gemacht werden", unterstreicht Prof. Dr. H.G. Gassen, Biotechnologie-Experte und Aufsichtsratvorsitzender der humatrix AG (http://www.humatrix.de). "Das wird sowohl in der politischen als auch öffentlichen Debatte immer wieder verwechselt bzw. nicht unterschieden!"
Weitere negative Folgen, wie immense Anwalts- und Gerichtskosten, monatelange Verfahrenswege, Beziehungsstress mit der Kindesmutter, dauerhafte emotionale Belastung, und - egal welches Ergebnis der Test dann letztendlich bringt - endgültige Zerstörung des Familienfriedens sind damit vorprogrammiert - ja sogar von staatlicher Seite einkalkuliert. Nach Ansicht vieler Bürger und Organisationen soll es dazu nicht kommen und es formiert sich Widerstand - zunächst im Internet gestartet: Unter
http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html
ist seit Mitte Juni eine
Unterschriftensammlung aufrufbar, die gegen dieses Gesetzesvorhaben protestiert. Es ist geplant, nach der Sommerpause alle im Bundestag vertretenen Abgeordneten anzuschreiben und zur Mithilfe gegen dieses Gesetz aufzufordern. Ende des Jahres soll die Unterschriftensammlung dann beendet sein und dem Petitionsausschuss vorgelegt werden.
Auf Mithilfe und Mitarbeit von Organisationen hofft das Portal " http://www.pro-test.net
- Das Netzwerk pro Vaterschaftstests".
Organisationen, Vereine, Väterbüros, Firmen, vor allem Biotechnologieunternehmen, Medien und alle, die der Ansicht sind, dass dieses Gesetz in dieser Ausformung nicht zustande kommen darf, sind aufgefordert sich zu melden, um ein gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen.
Unter der genannten Internetadresse soll es auch Flyer und Broschüren zum download geben, dazu eine Musterpetition, die jeder einzelne Bürger beim Petitionsausschuss einreichen kann, ein Mustertext für ein Schreiben an den eigenen Abgeordneten und vieles mehr.
Mit der Bitte um Veröffentlichung
Wolfgang Wenger
Dipl. Soz-.päd. FH
und www.majuze.de
Fachressort "Vaterschaftstests" beim "Väteraufbruch für Kinder e.V."
humatrix AG
Reiner Merz
Carl-Benz-Str. 21 | 60386 Frankfurt am Main
TEL +49 (0)69 420886 -65 | FAX +49 (0)69 420886 -68
mailto:reiner.merz@humatrix.de
Deutschland
VATERSCHAFTSTEST
Er ist nicht der Vater - und muss trotzdem zahlen. Adolf Weikert ruft nun das Verfassungsgericht an. Im stern äußert er sich erstmals öffentlich
Wenn der Vater gegen den Sohn
Adolf Weikert zahlte jahrlang Unterhalt für einen Sohn, der nicht seiner ist. DEr BGH hat seine Klage abgelehnt, weil Weikert den Vaterschaftstest heimlich machen ließ. Jetzt zieht er vor das Bundesverfassungsgericht. Und äußert sich erstmals öffentlich.
Stern, Heft 04, 20.1.2005
http://www.stern.de/magazin/heft/?id=535382
Grundsatzurteil: Heimliche Vaterschaftstests vor Gericht nicht verwertbar
Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken. (Aktenzeichen: XII ZR 60/03 u. 227/03 vom 12. Januar 2005)
Das Karlsruher Gericht bestätigte zwei Urteile der Oberlandesgerichte Celle und Jena, in denen es um die Abstammung eines 1994 geborenen Mädchens beziehungsweise eines 1986 geborenen Sohnes ging. In beiden Fällen hatten die Gerichte die Tests - wonach die vermeintlichen Väter nicht als Erzeuger in Betracht kamen - nicht als Beweismittel zugelassen. Der Thüringer Kläger kündigte heute den Gang zum Bundesverfassungsgericht an.
Die Männer - beide waren nicht mit den Müttern verheiratet - hatten ihre Vaterschaft zunächst anerkannt, sie aber Jahre nach der Geburt der Kinder mit Hilfe der Privatgutachten gerichtlich angefochten. Dazu hatten sie in einem Fall ein Kaugummi mit Speichelresten, im anderen Fall ein ausgerissenes Haar des Kindes ins Labor gebracht. Beide Mütter hatten das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder und verweigerten in deren Namen die Zustimmung zu den Tests.
Nach den Worten des BGH-Familiensenats verstößt die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf «informationelle Selbstbestimmung», also die Befugnis, selbst über die Verwendung persönlicher Daten zu verfügen. Das Interesse des Mannes, Gewissheit über seine biologische Vaterschaft zu erlangen, sei nicht vorrangig. Damit seien heimliche Tests rechtswidrig und dürften vor Gericht nicht verwendet werden. Dies gelte unabhängig vom Ausgang des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens, mit dem Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) heimliche Gentests unter Strafe stellen will.
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Ute Granold begrüßte das Urteil. Es zeige den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Zugleich bedeute es aber keinen Automatismus, die Tests grundsätzlich zu verbieten. Entscheidend sei vielmehr, den Missbrauch im Umgang mit Gendaten auszuschließen.
Die Karlsruher Richter stellten zugleich klar, dass heimliche Tests auch nicht dazu genutzt werden können, um ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft überhaupt erst in Gang zu bringen. Dazu müsse der angebliche Vater «konkrete Umstände» nennen, die seine Zweifel an der Vaterschaft als «nicht ganz fern liegend» erscheinen ließen. Auch die verweigerte Zustimmung der Mutter zu einem Test könne einen solchen «Anfangsverdacht» nicht begründen.
Die Gerichte lassen dafür normalerweise den bloßen Hinweis auf mangelnde Ähnlichkeit nicht genügen. Kann der Mann dagegen belegen, dass die Frau in der fraglichen Zeit mit anderen Männern intim war, ist eine Anfechtung möglich. In solchen Prozessen holen die Gerichte selbst Abstammungsgutachten ein. Granold plädierte dafür, die Hürden für eine Vaterschaftsanfechtung zu senken.
hg/dpa
19.01.2005
http://www.lawchannel.de/index2_full.php?feed=12323
Samenspender - ist der biologische (genetische Vater eines Kindes). Die Motive des " Samenspenders" zur Samenspende sind einigermaßen unklar. Ob eine "Samenspende" im Fall der unverschuldeten Zeugungsunfähigkeit eines Mannes ethisch vertretbar ist, ist eine Frage des persönlichen Standpunktes. Gefragt werden sollte auch nach den persönlichen Motiven des "Spenders", sind es finanzielle Gründe oder die omnipotente Aussicht, Vater von mehreren Dutzend Kindern zu sein, ohne für diese Kinder Verantwortung zu übernehmen?
Ungefähr 60.000 Kinder sollen insgesamt seit Beginn der 1970er Jahre aus solchen "Spenden" hervorgegangen sein (Stand 2004).
Es ist üblich, dass Samenspender aller 14 Tage " Samen", also Sperma, spenden. Dafür können sie jeweils 100 Euro " Entschädigung" bekommen. Bei jährlich 20 Spenden sind das immerhin 2000 Euro. Was der Verkauf männlichen Samens mit einer "Spende" zu tun hat, bleibt offen. Ob der Betrag vom Finanzamt auch noch als "Spende" anerkannt wird ebenso.
Wie viele Kinder aus solchen " Spenden" hervorgehen ist unklar. Es könnten also ohne Probleme mindestens 20 Kinder pro Jahr sein. In 5 Jahren wären das immerhin 100 Kinder, die den selben Vater haben. Die Rassehygieniker des 3. Reiches hätten vermutlich ihre Freude daran - alles blonde Kinder.
Der Gesetzgeber scheint das Problem auszusitzen, jedenfalls sind uns derzeit keine Aktivitäten der Bundesregierung bekannt geworden. Auch die Problematik der erhöhten Wahrscheinlichkeit von Inzestes zwischen aus einer "Samenspende" hervorgegangenen Halbgeschwistern scheint die Bundesregierung nicht zu beunruhigen. Das verwundert sehr, denn insbesondere die Bundesjustizministerin Zypries, die durch ihre populistischen Versuche zur Männerabstrafung (Stichwort heimliche Vaterschaftstest) im Jahr 2005 deutschlandweit eine traurige Berühmtheit erlangt hat, sollte sich einmal die Frage stellen, inwieweit der Inzestproblematik bei "Samenspende"- Kindern ausreichend begegnet wird.
"Medizinische und rechtliche Aspekte der Samenspende"
G. Schreiber, D.V. Simon
in: "MMW Fortschritte der Medizin", Nr. 44, 2004, S. 889-891
Prof. Dr. Gerhard Schreiber
Klinik für Dermatologie und dermatologische Allergologie
Erfurter Straße 35, 07740 Jena
gerhard.schreiber@derma.uni-jena.de
Insemination - Bezeichnung für die auf andere Weise als durch Geschlechtsverkehr erfolgende Befruchtung einer Frau.
Formen:
Homologe Insemination: juristisch unbedenkliche Befruchtung einer verheirateten Frau mit dem Samen des Ehemannes; das Kind ist ehelich
Heterologe Insemination: Befruchtung mit dem Samen eines anderen Mannes (als des Ehemanns); ethisch und juristisch problematisch (Persönlichkeitsrechtes des Kindes)
Soweit die Definition aus Pschyrembel "Klinisches Wörterbuch" 257. Auflage.
Nach unserer Auffassung greift diese Definition zu kurz. Ob verheiratet oder nicht verheiratet ist mehr oder weniger unwichtig. Wichtig ist, ob das Kind Kenntnis über seine Abstammung, also seinen Vater erlangen kann. Auch ob der Vater sein Kind kennen lernen kann. Das kann auch bei heterologer Insemination durch entsprechende Nachweise vor einer Samenspende abgesichert werden. Durch die Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungstechnik ist es denkbar, dass ein älterer Mann (z.B. in dem Alter von Joschka Fischer) mit seiner ihm unbekannten durch Insemination gezeugten Tochter Geschlechtsverkehr hat, ohne dass beide von ihrer Verwandtschaft wissen. Ein klassischer Fall von Inzest, den der Gesetzgeber (Bundestagsabgeordnete) billigend in Kauf nimmt.
Den Vater in jedem Fall benennen zu können, ist auch unter dem Aspekt der Persönlichkeitsrechte des Kindes unverzichtbar. Wer maßt sich an, einem Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen zu sagen: "Du hast kein Recht Kenntnis über Deinen Vater zu erlangen."
Das können nur solche Leute meinen, von denen bedauerlicherweise auch einige im Bundestag sitzen, dass das Wohl und Selbstverwirklichungsrecht einer Frau über den Belangen aller anderen Menschen rangiert.
Seit den 1970er Jahren sollen in Deutschland über 60.000 Kinder durch eine Insemination gezeugt und geboren worden sein (Schreiber; Simon 2004).
Meinung
30.01.2005
Das schwache Geschlecht: Väter
Frauen haben in den letzten Jahrzehnten neue Rollen erobert. Jetzt muss die Stellung der Männer in der Familie gestärkt werden
Von Tissy Bruns
Über das geplante Verbot der heimlichen Vaterschaftstests reden Männer und Frauen sich auf Partys die Köpfe heiß. Kühl lächelnd verteidigen Frauen in solchen Diskussionen den strategischen Vorteil, den die Natur ihnen mitgegeben hat: Die Kinder kriegen wir! Schmallippig rechtfertigen Männer die Heimlichkeiten, zu denen ihre natürliche Unterlegenheit sie zwingt und verlegen sich – wie immer, wenn es heikel wird – auf Nebenkriegsschauplätze: Da soll der Staat sich besser nicht einmischen. Aber der Staat und das „informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes“, mit dem die Justizministerin ihren Vorstoß begründet, interessieren in Wirklichkeit nicht einmal am Rande.
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/30.01.2005/1620263.asp
Leserbriefe dazu im Tagesspiegel
(06.02.2005 )
Väter sind einfach unersetzlich
„Regierung lobt Familienrunde bei Köhler“ vom 18. Januar und „Das schwache Geschlecht: Väter“ vom 30. Januar 2005
Überfällig war dieser Essay, der endlich die Aufmerksamkeit weg von den Vaterschaftstests auf die Rolle der Väter insgesamt lenkt. Überfällig, weil am Tag des bundespräsidialen Familiengipfels DGB-Chef Michael Sommer (im Inforadio) und Familienministerin Renate Schmidt (im heute-journal des ZDF) Interviews zur „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ gaben, in denen Väter unerwähnt blieben.
Überfällig, weil der Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes die „Mutterschaft“ explizit schützt (Paragraf 3, Absatz 1), während das Wort „Vaterschaft“ nirgends auftaucht. Dass ich mich als getrennt erziehender Vater ausgerechnet von einem rot-grünen Antidiskriminierungsgesetz diskriminiert fühlen muss, ist ein Zeugnis für die Rückständigkeit der selbst ernannten Modernisierer und Reformer.
Modern wäre es, Gleichstellung nicht mehr als Verdrängungskampf, sondern als Tauschprozess von Frauen mit Männern und Vätern mit Müttern zu begreifen.
Die Berufung eines Väterbeauftragten in das Bundesministerium für Familie und Frauen, der Gleichstellungsfragen auf dem kurzen Dienstweg voranbrächte, wäre ein mutiger Schritt in die richtige Richtung – und ein längst überfälliger.
Rainer Sonnenberger, Berlin-Charlottenburg
Es ist konsequent, dass Frau Bruns die Metapher der Frau als Eva bemüht, jenem einzigen und auf dubiose Weise von einem Mann geborenen mutterlosen Wesen, das mit seinem Ungehorsam paradiesische Zustände nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Männerwelt beendete. Sie fühlt sich bemüßigt, ein Plädoyer für „verarmte und isolierte Kumpel“ zu halten, die von einem „aufgeklärten Matriarchat“ in kinderlose Wohngemeinschaften gezwungen wurden. Im Rahmen dieses Plädoyers für die Väterrechte schreibt sie allerdings sehr zutreffend: „Die Frauen haben neue Rollen erobert, die Männer nicht.“
Tatsächlich war der maskuline Eroberungsdrang bislang, wenn es um die Übernahme häuslicher Pflichten ging, nicht sehr ausgeprägt, was jede Statistik und die Lebenswirklichkeit über die Inanspruchnahme von Erziehungszeiten und über die volkswirtschaftlichen Kosten ausbleibender Unterhaltszahlungen beweisen. Auch ein ganzseitiger Artikel und die Verfügbarkeit zweifelsfreier Vaterschaftstests können diesen Kernsatz nicht zerreden. Selbst der strebsame Vater, der nach der Geburt seines Kindes Überstunden im Büro schiebt, tut das oft nicht allein zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Familie, sondern schon auch, um dem nervenaufreibendem Chaos zwischen Babybrei, Windeltüten und einer nörgligen, weil völlig ausgelaugten Partnerin zu entgehen.
Die Autorin wünscht sich eine gestärkte Stellung der Väter in der Familie. Die aber kann sie nicht schaffen und auch die Justizministerin nicht, sondern nur die Väter selbst, indem sie ihr Büro nicht seltener, sondern häufiger verlassen, um nach Hause zu gehen.
Frau Bruns schreibt, Kinder hätten ein Recht auf Kenntnis ihrer Herkunft. Sie meint mit Herkunft eben jenen biologistisch geprägten Verweis auf ein in fröhlichen Stunden abgeliefertes Sperma-Paket, das Ansprüche sichern soll. Herkunft kann in einer aufgeklärten Gesellschaft letztlich aber eben doch nur über soziale Bezüge definiert werden, wollen wir nicht in zutiefst reaktionären und rassistischen Denkschemata versinken, in denen das Erbe eines Menschen in seinem Blut gesucht und seine Identität aus genetischen Anlagen hergeleitet wird. Ein Kind wird zu Recht den Mann Vater nennen, der sich um seine Belange sorgt.
Claudia Breitsprecher, Diplom-Soziologin, Berlin-Steglitz
Dieser Artikel von Frau Bruns ist entschieden das Gescheiteste, was zu diesem Thema in letzter Zeit zu lesen war, beschreibt er doch eindrücklich, dass nicht wenige Mütter, sich des sie sehr einseitig begünstigenden deutschen Familienrechts gewiss, zumal nach einer Trennung versuchen, vorgeblich zugunsten der Kinder verletzte Gefühle durch Demonstration von Macht und Dominanz über ihre (Ehe-)Männer zu kompensieren.
Wir sollten uns einmal fragen, ob es wirklich richtig sein kann, dass aus falsch verstandenem Matriarchatsschutz heraus Frauen, oft kurzsichtig, persönliche Egoismen zu Lasten ihrer Kinder und über deren Kopf hinweg ausleben können und ob dies tatsächlich auch noch gesellschaftlich und juristisch sanktioniert werden soll.
Dr. Bernard Bengs, Berlin-Schöneberg
Meinung
30.01.2005
Das schwache Geschlecht: Väter
Frauen haben in den letzten Jahrzehnten neue Rollen erobert. Jetzt muss die Stellung der Männer in der Familie gestärkt werden
Von Tissy Bruns
Über das geplante Verbot der heimlichen Vaterschaftstests reden Männer und Frauen sich auf Partys die Köpfe heiß. Kühl lächelnd verteidigen Frauen in solchen Diskussionen den strategischen Vorteil, den die Natur ihnen mitgegeben hat: Die Kinder kriegen wir! Schmallippig rechtfertigen Männer die Heimlichkeiten, zu denen ihre natürliche Unterlegenheit sie zwingt und verlegen sich – wie immer, wenn es heikel wird – auf Nebenkriegsschauplätze: Da soll der Staat sich besser nicht einmischen. Aber der Staat und das „informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes“, mit dem die Justizministerin ihren Vorstoß begründet, interessieren in Wirklichkeit nicht einmal am Rande.
Das Thema regt uns auf, weil es an die Grundfesten der Geschlechterbeziehungen und menschlicher Identität rührt. Natur, Kultur und Recht haben mehr als einen kleinen Unterschied zwischen den Geschlechtern gemacht. Noch ungleicher als Männer und Frauen sind Väter und Mütter – und in der Elternbeziehung sind eindeutig die Väter das schwache Geschlecht. Höchste Zeit, über ihre rechtliche Gleichstellung nachzudenken, damit die kulturelle und soziale folgen kann. Denn jeder Mensch will wissen: Wer ist meine Mutter, wer ist mein Vater? Und Kinder brauchen beide Eltern.
„Demokratie darf nicht so weit gehen, dass in der Familie darüber abgestimmt wird, wer der Vater ist.“ Recht listig, dass der „Väteraufbruch für Kinder“ das Wort von Willy Brandt auf seine Homepage schreibt. Brandt wollte damit ja nur einigen überschäumenden Genossen sagen, dass Mehrheitsentscheidungen an den harten Tatsachen des Lebens nichts ändern können. Der Väteraufbruch meint es wörtlich. „Wer der Vater ist“, das ist zwar Tatsache. Aber im wirklichen Leben wird dann und wann durchaus „in der Familie darüber abgestimmt“. Von Müttern, die falsche Väter nennen und richtige verschweigen können. Bisher gilt: Staat und Rechtsnormen können nicht eindeutig sein, wo das Leben selbst Geheimnisse schafft. Deshalb ist Vaterschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch Gegenstand ellenlanger Wenn-dann-Definitionen. Für den biologischen Vater interessiert es sich eigentlich nicht, es will einen sozialen dingfest machen. Bei ehelich geborenen Kindern gilt automatisch der Ehemann als Vater. Der nicht-eheliche kann rechtlicher Vater nur werden, wenn die Mutter zustimmt. Die rechtliche Anerkennung einer biologischen Vaterschaft gegen eine Mutter ist nahezu aussichtslos. Rechtliche Mutter eines Kindes ist hingegen schlicht die Frau, die es geboren hat.
Pater semper incertus est – der Vater ist immer unsicher. Das wussten Männer zu allen Zeiten, und sie haben die Frauen dafür büßen lassen. Umfängliche Rechts- und Unterdrückungssysteme wurden erfunden, um Frauen klein zu halten, Erbrechte in Eheverträge und männliche Linien zu zwängen, sitzen gelassene Dienstmädchen und ihre unehelichen Kinder um ihre Rechte zu bringen. Noch in den 70ern musste Willy Brandt sich dafür schmähen lassen, dass er ein vaterloses Kind war.
Seit jeher konnten Ehemänner mit einem kleinen Wink auf die Fragwürdigkeit ihrer Vaterschaft in bodenlose Unsicherheit gestürzt werden. Ein weiblicher Triumph. Doch ausschließlich im privaten Kreis. Denn der ehebrüchigen Frau drohten sozialer Absturz und die Entrechtung ihrer Kinder. Die Frauengeneration, deren Kinder jetzt erwachsen werden, ist die erste, für die der natürliche Vorteil auch echte Macht ist. Ökonomische Unabhängigkeit, ein liberales Scheidungsrecht, auf die Kinder gerichtete Unterhaltsregeln – mit den Kindern kann man viele Frauen heute zu nichts mehr zwingen. Aber umgekehrt können alle Frauen ihre Männer mit den Kindern erpressen. Natürlich nur potenziell, und die allermeisten Frauen sind von dem bloßen Gedanken weit entfernt. Aber nach Gesetzeslage und tatsächlicher Rechtsprechung haben Mütter im Konfliktfall entschieden die besseren Karten. Nicht die „Kuckuckskinder“ sind das entscheidende Thema. Es geht um die Väter, die es sein wollen, aber nicht dürfen, weil sie durch willkürliche Entscheidungen der (nicht ehelichen) Mütter den Kontakt zu ihren Kindern verlieren oder nie aufnehmen können. Die Zahl der Kinder und Väter, die darunter leiden, wächst.
Und das lässt sich auch durch keinen Hinweis auf den „typischen“ Mann, der Frau und Kinder sitzen lässt, aus der Welt diskutieren.
Der genetische Vaterschaftstest bedroht den natürlichen strategischen Vorteil der Frauen, ja, er hebelt ihn aus. Deshalb reden sich Männer und Frauen die Köpfe darüber heiß. Wer der Vater ist oder nicht, das ist zu einer leicht nachweisbaren Tatsache geworden, jenseits aller Definitionen des Gesetzgebers. Wer es unbedingt wissen will, der macht den Test, Verbot hin oder her. Und in vielen Fällen nicht, um eine Vaterschaft anzufechten, sondern um sich zu vergewissern: Der Vater bin ich – und ich will Vater sein für mein Kind. Die kluge Eva hat Adam aus dem langweiligen Paradies ins echte Leben geführt, weil sie ihn an den verbotenen Baum der Erkenntnis gelockt hat. Er hat davon gegessen, reichlich, und schließlich hat er sich das Wissen verschafft, mit dem er das weibliche Ur-Geheimnis enteignen kann. Wenn das keine Kulturrevolution ist! Die Prognose ist nicht gewagt, dass die Justizministerin über kurz oder lang ein paradoxes Ergebnis ihrer Verbotsinitiative besichtigen wird: Die Diskussion darüber, ob und wie die Stellung der (biologischen) Väter im Bürgerlichen Gesetzbuch gestärkt werden kann, ist nicht mehr aufzuhalten. Verständlich, dass jede Frau bei diesem Gedanken spontan in Abwehrhaltung geht. Im Geiste der klugen Eva wäre es aber, ausdrücklich und entschlossen Ja dazu zu sagen.
Die Sache mit den Vätern ist eine Lebenslüge der befreiten Frau. Seit wir unser Geld selbst verdienen, arbeiten und gleichzeitig die Kinder erziehen, rufen wir nach den neuen Vätern. Wollen wir sie wirklich? Die Verhältnisse sprechen dagegen. Das erste Modell des neuen Vaters, der Softi, hat aus guten Gründen bei Männern und Frauen wenig Anklang gefunden; er kam schnell wieder aus der Mode. Die nächsten Varianten waren auch nicht sehr ermutigend: Wer kennt ihn nicht, den jungen Vater, der beim ersten Kind das Babyjahr genommen hat, um sich beim zweiten erst recht in die Galeere der Berufskarriere zu legen? Was ihm nicht zu verdenken ist, denn nicht nur sein Arbeitgeber hat ihn im Babyjahr schief angesehen.
Bei den nicht ehelichen Beziehungen, die inzwischen vollkommen toleriert sind, zeigen sich eigenartig gleichförmige Muster. Nicht eheliche Elternpaare steuern erstaunlich oft genau dann die Ehe an, wenn das erste Kind eingeschult oder das zweite geboren wird. Natürlich wird aus Liebe geheiratet – aber ehrliche Väter geben zu, dass sie sich den letzten Ruck zur Ehe auch wegen der besseren Rechtsstellung zu ihren Kindern gegeben haben. Schließlich hat inzwischen fast jeder einen Kumpel, der verarmt und isoliert von seinen Kindern in einer Wohngemeinschaft kampiert.
Die Frauenbewegung hat die alte deutsche Mutterideologie nicht nur nicht abgeschafft. Die befreite Frau hat, jedenfalls in Deutschland, die tradierten Formen der Mütterherrschaft sogar um eine neue Variante bereichert, die dem Neuen Vater wenig Chancen lässt: das aufgeklärte Matriarchat. Man muss ja nicht gleich so weit gehen wie die Webseite von „single-generation“, die als neue Avantgarde der modernen Frau die „Hausfrau“ entdeckt, die als Managerin der Familie und Mutter ihre Erfüllung findet.
Andererseits: Kennen wir nicht alle eine Frau X in unserem Bekanntenkreis, die mit Abitur und abgeschlossenem Studium tatsächlich nach dem Muster der „refeudalisierten Hausfrauenfamilie“ lebt? Gebildete Gattin, Top-Haushalt, perfekte Kinder. Und wie sind die internen Herrschaftsverhältnisse denn in den Familien, die den Traum der 80er Jahre halbwegs verwirklicht haben? Den von der neuen Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau, von der Vereinbarkeit von Beruf und Kindern?
Väter arbeiten mehr als andere Männer, hat die Basis-Studie „männer leben“ gerade ermittelt, die im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung herausgegeben wird. 44 Prozent aller Väter erhöhen nach der Geburt des ersten Kindes sogar ihr berufliches Engagement; schließlich muss mehr Geld ins Haus. Und: Selbst in den Familien, in denen wirklich eine neue Arbeitsteilung zwischen Vätern und Müttern herrscht, weil beide beruflich gleich belastet sind, findet man die stille Vorherrschaft der Mütter. Bei näherem Hinsehen zeigt sich fast immer, dass die Mutter eher die kindernahen Aufgaben, der Vater die logistischen Pflichten übernimmt. Die traditionelle Arbeitsteilung, die im öffentlichen Leben überwunden wird, bleibt im häuslichen Rahmen ein taugliches Modell.
Das ist die Lebenswirklichkeit von Müttern, Vätern und Kindern, jenseits der Sonntagsrede von den neuen Vätern. Nach drei Jahrzehnten neuer Frauenbewegung ist nicht mehr von der Hand zu weisen, dass die erkämpfte Freiheit wunderbar ist – und verstörend. In Großstädten wie Berlin werden neuerdings Sozialdaten erhoben, die ausweisen, dass mehr Frauen als Männer arbeiten. In der feminisierten Erziehungswelt von Familien, Kindergärten und Schulen werden die Jungen zu den Verlierern mit den schlechteren Schulnoten und Abschlüssen. Es macht sich ein ziviles Trümmerfrauen-Syndrom breit: Während die Frauen immer mehr Pflichten übernehmen, weiß eine total verunsicherte Männerwelt nicht mehr, wofür sie eigentlich zuständig ist, schon gar nicht im privaten Raum. Die Frauen haben neue Rollen erobert, die Männer nicht.
Dabei möchten Väter ihren Kindern gerne bessere, andere Väter sein als ihre eigenen es sein konnten. Und in der Zielstrebigkeit, mit der Frauen ihre Mutterrolle ausfüllen, drückt sich keineswegs nur Freiheit aus. Sondern eine instinktive Suche nach Schutz und Sicherheiten für die Kinder, die den Familien verloren gegangen ist. Denn in allen Partnerschaften, ob ehelichen oder nicht, lauern die Gefahren. Wer kann garantieren, dass die Zwei-Eltern-Familie ein verlässliches Nest bleibt, bis die Kinder groß sind? Jede Frau hat schon bis aufs Blut streitende Eltern gesehen. Manchmal bei den besten Freunden, bei denen sicher schien, dass sie nie im Leben an den Kindern zerren würden. Die dominante Mutterrolle erwächst aus einer Mischung von Macht und Unsicherheit: Wenn es bei uns passieren sollte, dann muss klar sein, wohin die Kinder gehören. Vor deutschen Gerichten geht das meistens auf; gegen Mütter, die das Umgangsrecht unbedingt aushebeln wollen, haben Väter keine Chance. In vielen Fällen zerreißen die Bindungen zwischen Kindern und Vätern, auch gegen deren erklärten Wunsch.
Wenn Beziehungen in Streit und Hader enden, erreicht die starke Mutter also oft das Gegenteil dessen, was beabsichtigt war. Das Nest ist halb leer, in dem der Vater fehlt. Ein Kind, das sich von einem Elternteil verlassen glaubt, erleidet einen großen, kaum wieder gut zu machenden Verlust, eine Wunde, die für das ganze Leben geschlagen wird. Verarbeitet wird das Dilemma nach dem alten Motto, dass der Vater nicht so wichtig ist. Doch diese Haltung war immer nur ein Notbehelf. Sie stand den unterdrückten Frauen zu, die über Schwangerschaft und Geburt nicht selbst entscheiden konnten, die ihre Kinder gezwungenermaßen allein großziehen mussten. Frauen, die ihr Leben in die Hand nehmen und selbst entscheiden können, dürfen sich nicht darauf berufen: Es darf keine akzeptierte Norm sein, den Vater willkürlich beiseite zu schieben. Denn das ist eine Anmaßung gegenüber Kindern, die grundsätzlich ein Recht auf Kenntnis ihrer Herkunft und ein Recht auf Vater und Mutter haben, das nur ausnahmsweise verletzt werden darf.
Warum die kluge Eva entschlossen Ja sagen sollte zu neuen Rechten für die Väter? Nicht nur, weil es einfach gerechter wäre. Nicht nur, weil die größte Sicherheit gegen die lauernden Gefahren zwei Eltern sind, die sich zusammen oder getrennt um ihre Kinder kümmern. Dass Frauen den öffentlichen Raum erobert haben, die Männer aber den privaten nicht, bezahlen die Frauen mit latenter Überforderung. Es spricht nichts gegen die Vermutung, dass Männer gleiche Erfahrungen machen werden wie die Frauen: Mehr Rechte führen unweigerlich zu mehr Verantwortung. Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat – auf diese Norm sollten Kinder, Frauen und Männer sich berufen dürfen.
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/30.01.2005/1620263.asp
Liebe Väterbewegte,
ganz herzlich möchte ich Euch (kurzfristig) auf folgende Veranstaltung
hinweisen:
Familien brauchen Väter
Väterberatung bei esperanza
Beratung von Mann zu Mann
Sie findet am kommenden Montag,Valentinstag, also 14.2.05 im Domforum/Domkloster 3 zu Köln statt.
Dort stellen Markus Roentgen, Gerd Mokros, Christa Pesch und ich die Väterberatung bei esperanza vor.
Der Abend soll viel Raum zum Gespräch und zur Diskussion lassen und bietet somit auch anderen Väterbewegten ein Forum, Ihr Anliegen, Ihre Haltung und ihre Angebote darzustellen.
Beginn. 19:30h Ende ca. 21:00h
Eintritt frei
Gerne schickt diese Einladung auch an weitere Interessiere.
Herzliche Grüsse
Benedikt Kisters
Podiumsdiskussion in Kiel zum Thema:
„Durchsetzung und Anwendung des Kindschaftsrechts“
Ist das Kindschaftsrecht gescheitert?
Am Mittwoch, 09.02.2005, um 19:30 Uhr, findet in der „Pumpe e.V.“, Haßstraße 22, in Kiel eine Podiumsdiskussion statt über das Thema: „Durchsetzung und Anwendung des Kindschaftsrechts.“ Ist das Kindschaftsrecht gescheitert?
Hierzu eingeladen sind Vertreter der Landesregierung, der Landtagsfraktionen, Kinder- und Jugendpsychologen, Mitarbeiter des „Amts für Familie und Soziales“ und Richter. Unter anderen kommen:
• Frau Anne Lütkes, Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie
• Frau Birgit Herdejürgen, (MdL), SPD
• Herr Dr. Trutz Graf Kerssenbrock (MdL), CDU
• Christina Musculus-Stahnke Stellvertretende Kreisvorsitzende in Kiel, FDP
• Frau Silke Hinrichsen, (MdL), SSW
• Herr Heiko Bruhn, Familienrichter am Amtsgericht Rendsburg
Die Kreisgruppe Kiel des „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ (VAfK) möchte insbesondere allen im Landtag vertretenen Fraktionen und deren sozialpolitischen Sprechern die Möglichkeit geben, ihre Position und Vorstellung bezüglich der Durchsetzung und Anwendung des Kindschaftsrechts zu erläutern.
Die Veranstaltung wird Dietmar Nikolai Webel vom Bundesvorstand des VAfK moderieren.
Knapp zwei Wochen vor der Landtagswahl in Schleswig-Holstein, laden wir alle ein, sich die unter-schiedlichen Standpunkte der im Landtag vertretenen Parteien anzuhören. Wir hoffen damit einen Beitrag zur Willensbildung vor der Wahl leisten zu können.
Herzliche Grüße
Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesvorstand/Koordination
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)
Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)
eMail bgs@vafk.de