Väternotruf

März 2005


 

 

 

 

 

Gemeinsame Sorge für nichtverheiratete Väter auch ohne den matriarchalen Segen der Mutter.

Wann beendet die Bundesregierung die staatliche Väterentrechtung?

 

 

Ein lesenswertes Editorial zu diesem Thema von Siegfried Willutzki, Ehrenvorsitzender des Deutschen Familiengerichtstag in „Kind-Prax“, 3/2005

 

 

 


 

 

 

 

"Verrat am Kindeswohl durch väterliches Umgangsrecht in hochstreitigen Fällen und Infotainment der Vaterrechtsbewegung im Internet um eine Veröffentlichung zur Thematik.

Über: 

Anita Heiliger; Traudl Wischnewski (Hrsg), 2003: Verrat am Kindeswohl. Erfahrungen von Müttern mit dem Sorge- und Umgangsrecht in hochstreitigen Fällen. München: Verlag Frauenoffensive, 260, Euro 19,90"

 

Ein Beitrag von Dr. Elke Schön in: "Zeitschrift für Frauenforschung & Geschlechterstudien", 2005, Heft 3, S. 188-189

 

 

Kommentar Väternotruf:

Elke Schön, wirft Väter- und Männerinitiativen Polemik und Kritik gegen die Münchener Frauenikone Anita Heiliger vor. So weit so gut, doch lässt Frau Schön es leider bei dieser trivialen und nicht sonderlich kreativen Feststellung. Schon gar nicht kommt sie auf den Gedanken, danach zu fragen, welchen Anteil Frau Heiliger an solchem schlechten Ruf in der Männerwelt hat. Da Frau Heiliger quasi heilig ist, wie schon ihr Name sagt, ist sie gewissermaßen die Unschuld vom Lande, rein und von männlichen Übelkeiten - Göttin sei es gedankt, unbefleckt. Wer Wissenschaftlichkeit für sich in Anspruch nimmt, so wie es der Doktortitel von Frau Schön, es vermuten lassen kann, wer nicht bei dieser einfachen Hausfrauenlogik gute Frau Heiliger - böse Männer stehen geblieben.    

Es kann gut sein, dass die 72 von Frau Heiliger und Frau Wischnewski befragten Mütter schlechte Erfahrungen mit Vätern, Familiengerichten und Jugendämtern gesammelt haben, doch leider ist es so, dass in Deutschland auf eine Mutter der solches geschieht, 10 Väter kommen, denen ähnliches passiert und noch nie hat man gehört, dass sich Frau Heiliger und Co. für diese Väter engagiert hätten. In Deutschland sind allein ca. 500.000 Väter per Gesetz (1626a BGB) aus der elterlichen Verantwortung ausgegrenzt. Wahrscheinlich findet das sogar Zustimmung bei Frau Heiliger. Da kann man wirklich nur staunen, dass Frau Heiliger am Deutschen Jugendinstitut in München tätig sein darf und man fragt sich schließlich, was das für eine steuerfinanziertes Jugendinstitut ist und warum Väter nicht ihre Steuern besser anlegen als in der Subventionierung solcher Einrichtungen.

Väternotruf, 10.06.2006.  

 

 


 

 

 

 

Ablauf und Zielsetzung der Verfahren nach §1671 BGB und §1684 BGB am Amtsgericht Bückeburg

in Orientierung am Cochemer Modell

 

Stand März 2005

 

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C11289581_L20.pdf

 

 


 

 

 

Pressemitteilung von pro-Test.net - Das Netzwerk pro Vaterschaftstests

Stellungnahme anlässlich der Bundestagsdebatte vom 11.03.05 zum Thema Vaterschaftstests

 

„Die Wahrheit ist eine unzerstörbare Pflanze. Man kann sie ruhig unter einem Felsen vergraben, sie stößt trotzdem durch, wenn es an der Zeit ist.“ Frank Thies, dt. Schriftsteller, 1896-1977

Vorurteile auf breiter Linie – Leibliche Vaterschaft keinen Pfifferling wert

Mit großem Interesse hat die Initiative „pro-Test.net“ die kürzlich stattgefundene Bundestagsdebatte zu Vaterschaftstests verfolgt. Dabei stießen die Äußerungen der bündnisgrünen Schewe-Gerigk auf Unverständnis. „Wenn sie davon spricht , dass Väter keinen Unterhalt zahlen und dass dies den Staat belasten würde,“ zeigt sich Wolfgang Wenger tief enttäuscht, „sie anderseits jedoch verschweigt, dass ein Großteil dieser Väter aufgrund von Arbeitslosigkeit, schlechtem Verdienst oder erheblichen steuerlichen Nachteilen einfach nicht zahlen kann, zeugt dies von großer Unkenntnis der gegenwärtigen Situation in Deutschland.“ Ähnliches Unverständnis über die Lage der betroffenen Männer zeigt Frau Zypries. Sie weist zwar zurecht darauf hin, dass der Vaterschaftstest in den meisten Fällen ergibt, dass der mutmaßliche Vater wirklich der Vater ist. Ihre Aussage, der Test wäre damit "sinnlos" gewesen, weil er die Vaterschaft bestätigte, zeigt aber, dass sie den Sinn der Tests nicht verstanden hat. Es geht nicht darum zu beweisen, dass man nicht der Vater ist, sondern in Erfahrung zu bringen, ob man der Vater ist. Somit ist ein Vaterschaftstests immer sinnvoll. Beide Politikerinnen zeigen hier eine Einstellung betroffenen Männern gegenüber, die das Zustandekommen eines solchen Gesetzesvorschlags gut erklärt.

Verbesserungswürdig ist der FDP-Vorschlag, Verfahrenspfleger für die Kinder einzusetzen. „Aber hier soll ein Verfahren aufgebauscht werden, welches ganz einfach zu lösen wäre. Statt Verfahrenspfleger wäre eine Beratung für betroffene Väter, Mütter und Kinder angesagt, ähnlich der Schwangerenkonfliktberatung,“ schlägt Wenger vor. „hier allerdings ohne Zwang.“ Und er weist darauf hin, dass sich speziell in dieser Thematik männliche Berater bewähren würden, denn „schließlich handelt es sich meist um männliche Klienten und hier ist entsprechendes geschlechtsspezifisches Fingerspitzengefühl gefragt.“

Die Initiative pro-Test.net zeigt sich tief enttäuscht über das Niveau der Bundestagsdebatte, denn eines wurde ganz klar: Der Wert eines Vaters wird nach wie vor an seinem Versorgungspotential gemessen. Wolfgang Wenger entsetzt: „Die leibliche Vaterschaft scheint manchen Bundestagsabgeordneten nicht einen Pfifferling wert zu sein. Käme es aber auf die leibliche Vaterschaft überhaupt nicht an“, so der Sozialpädagoge, „dann dürfte es folgerichtig auch nicht auf die leibliche Mutterschaft ankommen.“

Bestrafung von heimlichen Tests ablehnen – Vaterschaftstests gleich nach der Geburt?

Es muss ein anerkanntes Recht von Männern sein, ihre Vaterschaft zu klären. Die Beziehung zum Kind muss auf Wahrheit und nicht auf Mutmaßungen gegründet sein. Eine Bestrafung von heimlichen Tests ist daher konsequent abzulehnen. Das bisher noch geltende Verfahrensrecht zur Vaterschaftsbestimmung ist zu teuer, zu langwierig und für die Beziehung zu belastend. Daher wird es nicht gelingen, so genannte heimliche Tests zu verhindern. „Anstatt umständliche juristische Verfahren zu fördern, sollten unkomplizierte Privat-Tests an Regeln und Voraussetzungen geknüpft werden,“ fordert Wenger.

Der Bundestagsabgeordneter Dr. Jürgen Gehb erkannte zurecht, dass nach einer Möglichkeit gesucht werden müsse, die die Beziehungen am wenigsten belastet (auch während einer Scheidung) und dass diese Möglichkeit oft in einem heimlichen Test bestünde. „Wir können dem CDU/CSU-Abgeordneten nur unterstützen, wenn er Bedingungen für Privat-Tests schaffen möchte, die es betroffenen Männern und Frauen ersparen, ins Ausland zu gehen,“ so Wenger.

Auf großes Interesse von pro-Test.net stieß auch der Vorschlag des SPD-Abgeordneten Christoph Strässer. Dabei soll der Vaterschaftstest zwei Stufen beinhalten: Ein Anspruch auf Durchführung eines Privat-Tests einerseits und eine Erleichterung beim gerichtlichen Test andererseits. Abzulehnen sei indessen eine Informationspflicht der Mutter oder des mutmaßlichen Vaters, wenn der Test von der Mutter in Auftrag gegeben werden würde.

Die Väterinitiative appelliert an die Politiker: „Es wäre mehr als eine Überlegung wert, die Vaterschaft gleich nach der Geburt feststellen zu lassen,“ meint Wenger und verweist auf die vielen wichtigen Untersuchungen, die bei einem Kind kurz nach der Geburt gemacht werden. „Das würde Klarheit und Sicherheit schaffen, um später schmerzhaftere, böse Überraschungen zu vermeiden. Den Kindern zuliebe.“

 

Ansprechpartner:

Dipl.Soz-päd. (FH) Wolfgang Wenger

Schwaigerweg 1, 85625 Baiern, 0700 62589333, webmaster@pro-Test.net

 

Im Namen von:

www.pro-Test.net – Das Netzwerk pro Vaterschaftstests

www.majuze.de – Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim

Fachressort „Vaterschaftstests“ beim „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ www.vafk.de und Kreisgruppe Augsburg/Schwaben

www.MANNdat.de – Geschlechterpolitische Initiative e.V.

Dr. Berndt Goossens u.a.

 

 

Forderungen von pro-Test.net:

Das Ziel einer gesetzlichen Regelung muss sein, Vaterschaftstests für Männer, Frauen und Kinder so handhabbar zu machen, dass ein Test im Ausland möglichst vermeidbar ist.

 

Die Männer müssen das Recht haben, Schaden von sich abwenden zu können.

Der Test sollte ein Beratungsangebot beinhalten, aber keine Informationspflicht dem Partner gegenüber, um die Beziehung nicht zu belasten.

 

Die Beratung sollte aus o.g. Gründen durch einen professionellen männlichen Berater geleistet werden und für Männer, Frauen und Kinder ab einem bestimmten Alter offen stehen.

 

Vaterschaftstests sollten nur für bestimmte Personengruppen ermöglicht werden.

http://www.vafk.de/themen/ProTest/PM050311_fdp.htm

 

 

 

 


 

 

 

 

Bundestagsdebatte über Vaterschaftstests

Pressemitteilung von pro-Test.net am Freitag, den 11.03. im deutschen Bundestag auf Antrag der Abgeordneten Laurischk, Funke, Homburger u.a. und er Fraktion der FDP

Man muss es immer wieder wiederholen, da sich einige PolitikerInnen doch erstaunlich erkenntnisresistent zeigen: Es geht um das Recht des Mannes UND des Kindes auf Wissen um die eigene Vaterschaft oder Abstammung. Von einem Recht des Kindes, auf Verheimlichung seiner Abstammung zu seinem Wohl wissen wir nichts. Gleichwohl können wir uns erinnern, dass vor vielen Jahren noch davon gesprochen wurde, dass ein Arzt seinem Patienten den Ernst der Erkrankung verheimlichen dürfe, wenn er es für das „Wohl des Patienten“ hält. Inzwischen streitet niemand mehr die Tatsache ab, dass die Wahrheit für den Patienten immer noch das Wichtigste ist und er reif genug dafür ist, sich anschließend darauf einstellen zu können. Erfahrungen mit Adoptivkindern weisen darauf hin, dass dies auch für die Frage der Abstammung gilt und dass es wichtig ist, Kinder so früh wie möglich auf ihren Status als Adoptivkind hinzuweisen und – falls dies nicht geschehen ist – dies so schnell wie möglich nachzuholen, dann aber vielleicht mit professioneller Hilfe.

Bedenkt man dies, ist es auch leichter, die Thematik „Vaterschaftstests“ besser einzuordnen. Z.B. erhebt sich dann die Frage, wozu ein „Verfahrenspfleger“ dienen soll? Ein Verheimlichen der Abstammung wäre dann die große Ausnahme und würde keinen Verfahrenspfleger rechtfertig – wohl aber eine Beratung für betroffene Männer, Frauen und Kinder! Einen Gedanken, den wir absolut begrüßen, wenn er

1) als Angebot bereitsteht und nicht den Charakter einer Zwangsberatung trägt und

2) wenn die Beratung von einem männlichen Berater geleistet wird, da es um meist männliche Klienten geht, bzw. ein männlicher Berater sich besser in die Bedeutung der Thematik einfühlen kann.

Trotzdem möchten wir Frau Schewe-Gerigk (B90/Die Grünen) beruhigen: Ein Geschlechterkampf steht nicht zur Debatte. Auch die meisten Frauen schütteln über ein Verbot von Vaterschaftstests nur den Kopf. Vielleicht weil sie am besten Wissen, wie wichtig die Sicherheit der leiblichen Abstammung für das Kind und die Mutter ist. Ich kenne auch keine Mutter, die hier Kompromisse schließen würde und – etwa, weil der Verdacht besteht, das Kind sei in der Geburtsklinik vertauscht worden – erst mal Politiker um Erlaubnis fragen würden, was jetzt zu tun sei.

Jedoch, die soziale Vaterschaft ist tatsächlich sehr wichtig und viele Stiefväter leisten hier erstklassige „Arbeit“. Aber gerade diese Väter wissen auch, wie wichtig die leibliche Abstammung für das Kind ist und versuchen – im (nicht seltenen) Idealfall – dem Kind den Kontakt zum Vater zu ermöglichen. Käme es auf die leibliche Vaterschaft überhaupt nicht an, dann kommt es auch auf die leibliche Mutterschaft nicht an. Dann wäre es aber gerechter, die geborenen Kinder wöchentlich in der Tombola zu verlosen. Dann sind wenigsten alle gleichermaßen benachteiligt.

Frau Schewe-Gerigk (B90/Die Grünen) spricht von Vätern, die keinen Unterhalt zahlen und dass dies den Staat belastet. Sie verschweigt, dass ein Großteil dieser Väter gar nicht zahlen kann (z.B. durch Arbeitslosigkeit, schlechtem Verdienst oder Steuerklasse 1) und dass ein Großteil der Mütter, die Unterhalt zahlen müssten, auch nicht zahlt – und zwar erheblich mehr, als es Väter nicht tun. Immerhin offenbart sie so ihr Männer- und Väterbild und wir wissen jetzt, wieso solche Gesetzesvorschläge überhaupt erst entstehen.

Es entsteht in ihrer Rede auch manchmal der Eindruck, dass immer, wenn der Begriff „das Wohl des Kindes“ fällt, dahinter massiv andere Interessen verborgen liegen. Besonders das Gefühl, dass Frau Schewe-Gerigk das Kind als Eigentum der Mutter ansieht, entsteht aus ihrer Rede. Dem Mann gehören „die Krümel“, die übrig bleiben. Das ist schade, denn man hat aus ihrer Partei auch schon vernünftigere Stimmen gehört.

Beipflichten möchten wir Frau Laurischk (FDP): Es muss ein anerkanntes Recht von Männern sein, ihre Vaterschaft zu klären. Die Beziehung zum Kind muss auf Wahrheit und nicht auf Mutmaßungen gegründet sein. Eine Bestrafung von heimlichen Tests ist abzulehnen.

Jedoch sehen wir keinen Sinn nur die gerichtlichen Tests zu erleichtern. Die Kosten für diese Tests sind zu hoch – darauf weist Frau Zypries zurecht hin. Die Verfahren zu langwierig und für die Beziehung zu belastend. Auch wenn in den allermeisten Fällen ohnehin schon die Ehe getrennt oder geschieden ist, wäre der Gesetzgeber eher gefragt, die Streitigkeiten in dieser sehr belastenden Zeit (für Ehegatten und Kinder) zu begrenzen und zu entschärfen und nicht noch eine zusätzliche Belastung einzubringen. Unserer Meinung nach geht es eher darum, die privaten Tests an bestimmte Regeln zu binden, anstatt die gerichtlichen Tests zu fördern. Erst wenn der private Test eine Vaterschaft ausschließt, soll die Hürde für den gerichtlichen Test gesenkt werden. Mit hohen Kosten für die gerichtlichen Tests, Verfahrenspfleger und Beratungspflicht anstelle von Beratungsangebot, wird es nicht gelingen, heimliche Tests zu verhindern. Das ganze Angebot wird erst genützt werden, wenn der vorherige heimliche Test die Sinnhaftigkeit begründet. Auch hier weist Frau Zypries zurecht darauf hin, dass der hohe Aufwand – Gott sei Dank – in den meisten Fällen ergibt, dass der mutmaßliche Vater wirklich der Vater ist. Wieso Frau Zypries jetzt daraus schließt, dass der Test damit „unbegründet“ oder sinnlos war, bleibt aber ihr Geheimnis. Sie sollte mal eher die davon betroffenen Väter fragen, welche Belastung von ihnen gefallen ist, oder wie wichtig dieses Testergebnis nach einer Scheidung für sie war. Wir können ihr gerne einige dieser Väter zum Gespräch vermitteln.

Die Erkenntnis, dass nach einer Möglichkeit gesucht werden muss, die die Beziehungen am wenigsten belastet (auch während einer Scheidung) und dass diese Möglichkeit oft in einem heimlichen Test besteht, fand sich glücklicherweise dann bei Herrn Gehb (CDU/CSU). Ob eine Ehe – bei so einem Verdacht – noch „in Ordnung“ ist oder nicht, ist eine andere Frage. Sie geht aber den Politikern nichts an(!), sondern nur dem Paar. Dem Ziel, welches Herr Gehb formuliert, dass die Bedingungen für heimliche Test so formuliert werden müssen, dass es für betroffene Männer und Frauen nicht nötig ist, ins benachbarte oder fernere Ausland gehen zu müssen, möchten wir uns anschließen.

Interessant finden wir in diesem Zusammenhang auch den Vorschlag von Herrn Strässer (SPD) über zwei Stufen beim Vaterschaftstest: Ein Anspruch auf Durchführung eines privaten Tests und eine Erleichterung beim gerichtlichen Test. Abzulehnen ist eine Informationspflicht der Mutter (oder des mutmaßlichen Vaters, wenn der Test von der Mutter gemacht wird) gegenüber. Trotzdem braucht es Sicherheit, dass der Test nicht von irgend jemanden gemacht wird.

 

Zusammenfassung:

Das Ziel einer gesetzlichen Regelung muss sein, Vaterschaftstests für Männer, Frauen und Kinder so handhabbar zu machen, dass ein Test im Ausland möglichst vermeidbar ist.

Die Männer müssen das Recht haben, Schaden von sich abwenden zu können.

Der Test soll ein Beratungsangebot beinhalten, aber keine Informationspflicht dem Partner gegenüber, um die Beziehung nicht zu belasten.

Die Beratung soll ein ausgebildeter, männlicher Berater leisten und für Männer, Frauen und Kinder ab einem bestimmten Alter offen stehen.

Über einen bestimmten Personenkreis hinaus, sollen keine Vaterschaftstests möglich sein.

Letztendlich möchten wir noch anmerken, dass die Zeiten, in denen die Vaterschaft nur vermutet werden konnte, vorbei sind. Früher gab es keinen anderen Weg, als den Ehemann auch zum Vater zu erklären. Heute ist es möglich, die Vaterschaftsfeststellung auf sicherere Füße zu stellen. Es wäre mehr als eine Überlegung wert, ob es nicht besser wäre, die Vaterschaft gleich nach der Geburt testen zu lassen - als eine der vielen Untersuchungen, die bei einem Kind gemacht werden, wenn es geboren ist. Dies würde eine auf Wahrheit gegründete Beziehung zum Kind, auch für Männer möglich machen.

Wolfgang Wenger

Dipl.Soz-päd. (FH)

www.pro-Test.net – Das Netzwerk pro Vaterschaftstests

 

März 2005

 

http://www.vafk.de/themen/ProTest/PM050311_fdp.htm

 

 

 


 

 

Familien-Partei - Landesparteitag Baden-Württemberg

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde der Familien-Partei,

am vergangenen Wochenende fand der Landesparteitag Baden-Württemberg mit der turnusgemäßen Neuwahl des Landesvorstandes statt. Der neue Landesvorsitzende Volker Pitz aus Hockenheim berichtete:

"Am 19.03.2005 fand in Waldbronn-Busenbach eine Mitgliederversammlung der FAMILIEN-PARTEI statt, auf welcher der Landesverband Baden-Württemberg neu gegründet wurde. In einer ausgesprochen angenehmen Atmosphäre fanden sich engagierte Mitglieder ein, die mit großem Elan und Optimismus den weiteren Aufbau des Landesverbands vorantreiben wollen.

 

Begrüßt wurden die Teilnehmer vom Bundesvorsitzenden Herrn Dr. Franz-Josef Breyer und Frau Anita Raatz, die ebenfalls dem Bundesvorstand der FAMILIEN-PARTEI angehört und die Versammlungsleitung übernahm.

 

In geheimer Wahl und ausnahmslos ohne Gegenstimmen wurden die folgenden Mitglieder in den Landesvorstand gewählt:

Vorsitzender: Volker Pitz, Hockenheim

1. Stellvertreter: Bernhard Gretter, Bruchsal

2. Stellvertreter: Matthias Mogler, Freiburg

Schriftführer: Thomas Mütsch, Boxberg

Schatzmeister: Karl-Heinrich Noffz, Waldbronn

Beisitzerin: Christina Glietenberg, Karlsruhe

Beisitzer: Bernhard Knöfel, Karlsbad

 

Ferner beschloss der Landesparteitag, eine möglichst weitreichende Teilnahme an der Landtagswahl am 26. März 2006 anzustreben, obwohl die in Baden-Württemberg geltenden Regelungen für die Einreichung von Wahlvorschlägen für kleine Parteien extrem ungünstig sind (mindestens 10.500 Unterstützungsunterschriften sind für eine flächendeckende Teilnahme erforderlich!) und wegen der Bundestagswahl in 2006 eine Doppelbelastung der Wahlkämpfer zu erwarten ist. In positiver Aufbruchstimmung endete der Landesparteitag."

 

Im Anhang befinden sich Fotos vom Landesparteitag und des neuen Landesvorstands von links nach rechts: Bernhard Gretter, Thomas Mütsch, Matthias Mogler, Volker Pitz, Karl-Heinrich Noffz, Christina Glietenberg, Bernhard Knöfel.

 

Kontakt-eMail des Landesverbands: bw@familien-partei.de

 

Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitte ausgedruckt an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Wolfgang Britz

Stellvertretender Bundesvorsitzender

der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS

Ahornweg 3

66571 Eppelborn-Bubach

Fon: 0 68 81.89 68 74

Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49

eMail: newsletter@familien-partei.de

 

24.03.05

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Juergen Wirth [mailto:goodwill130@yahoo.de]

Gesendet: Freitag, 21. Januar 2005 20:18

An: info@vaeternotruf.de

Betreff:

 

Hatte wegen eines Antrags auf gemeinsames Sorgerecht ( Altfall ) Verhandlung vor dem OLG Brbg 1.Familiensenat Vorsitzender Seidel

Diese war eine ... . Das Interesse an Sachaufklärung war ... , die Meinung des Gerichtes stand ... und der antragstellende Vater wurde als ...

. Dies gipfelte in dem Vorschlag, doch unseren Antrag zurückzuziehen, " um dem Kind die Anhörung zu ersparen"

Diese geschah dann ... .

Wir bestanden auf dem Beschluß, der demnächst kommen wird.

Von diesem Senat kann ich nur abraten.

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: kontakt-vafk@email.de [mailto:kontakt-vafk@email.de]

Gesendet: Freitag, 18. März 2005 16:42

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: LINK ZUM VAFK IN DARMSTADT

 

Hallo liebe Mitstreiter,

zuerst ein gaaaaaaannnnnzzzz dickes Lob für eure Mitteilung bzgl. des längst überfällig gewesenen Umzugs von dem Ministerien mit den vielen Buchstaben unter denen trotz allem ein M wie Männer fehlte. Super gut, habe lange nicht mehr so gelacht.

Auf eurer Internetpräsenz habe ich einen mittlerweile überholten link zum VAFK Darmstadt und Region e. V. entdeckt. Dieser war gültig, bevor man uns das Licht ausgeknipst hat.

http://www.vaeternotruf.de/vaeter-hessen.htm

Unsere neue Internetpräsenz lautet nunmehr www.vafk-darmstadt.de

 

Väteraufbruch für Kinder Darmstadt und Region e. V.

Otto-Röhm-Straße 63

64293 Darmstadt

Telefon: 06151 - 3970666

Fax: 06151 - 3970665

kontakt-vafk@email.de

Wäre nett, wenn ihr dies demnächst mal aktualisieren könntet.

Dafür unser Dank schon mal an dieser Stelle.

Mit solidarischen Vätergrüßen aus Darmstadt

ULLI

www.vafk-darmstadt.de

ALLEN KINDERN BEIDE ELTERN UND GROSSELTERN

 

 

 

 


 

 

19.03.2005

DEUTSCHLAND ( 16.03.2005 10:13 )

Deutsche Justiz auf dem hohen Ross

Menschenrechtsrichter sieht Kompetenzstreit gelassen / Ress: Auch Deutschland wird sich Straßburger Urteilen beugen

Straßburg. Der scheidende deutsche Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMRG), Georg Ress, sieht trotz des jüngsten Kompetenzstreits keinen dauerhaften Konflikt zwischen dem Straßburger Gericht und dem Bundesverfassungsgericht. Letztlich werde sich die Straßburger Rechtssprechung auch in Deutschland durchsetzen, sagte Ress am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Auch die umstrittene Feststellung des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Oktober, Deutschland müsse wegen seiner "Souveränität" die Straßburger Urteile nicht strikt befolgen, werde daran nichts ändern.

Die Europäische Menschenrechtskonvention lege eindeutig fest, dass alle Unterzeichnerstaaten die Urteile des EMRG umzusetzen hätten, erläuterte Ress, der das Gericht demnächst nach sechsjähriger Tätigkeit wegen Erreichung der Altersgrenze verlässt. Der 70 Jahre alte Völkerrechtler wickelt aber derzeit noch einige anstehende Fälle ab.

Die Umsetzung der Urteile wird laut Konvention vom Ministerkomitee des Europarats überwacht. Dieses Gremium, in dem die Außenminister beziehungsweise ihre Botschafter beim Europarat tagen, ermahnt säumige Staaten regelmäßig. Wiederholt gerügt wurde beispielsweise die Türkei, weil sie entgegen einem Urteil des EMRG einer enteigneten Zyprerin lange Zeit keine Entschädigung zahlen wollte. Nach immer deutlicherer Kritik gab Ankara im Dezember 2003 schließlich nach und überwies die Summe von 1,12 Millionen Euro.

Auch Deutschland werde sich letztlich beugen, betonte Ress. "Ein Staat wie die Bundesrepublik kann es sich gar nicht leisten, in diesem Komitee öffentlich wie eine Bananenrepublik hingestellt zu werden". Wenn in Straßburg deutsche Gesetze wegen Unvereinbarkeit mit der Menschenrechtskonvention gerügt würden, müssten diese geändert werden; wenn nur die Auslegung bestimmter Gesetze durch die deutsche Justiz beanstandet werde, müsse dies in die künftige Rechtssprechung einfließen.

Dies gelte beispielweise für das Urteil zu Medienberichten über Prinzessin Caroline von Monaco, mit dem die Straßburger Richter den Schutz der Privatsphäre von Prominenten stärkten - und dabei den Verfassungshütern in Karlsruhe widersprachen. "Ich bin überzeugt, dass sich die deutsche Rechtssprechung nun ändern wird", sagte Ress.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Straßburger Urteile im Oktober hingegen lediglich als "Auslegungshilfen" bezeichnet, die zwar berücksichtigt, aber nicht strikt befolgt werden müssten. Anlass für diese Feststellung war der Streit um das Sorge- und Umgangsrecht eines ledigen türkischen Vaters, dessen Sohn von der Mutter zur Adoption freigegeben worden war. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Antrag des Vaters auf Umgangsrecht abgewiesen, was der Menschenrechtsgerichtshof als Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie rügte.

Über zwei andere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts werden die Straßburger Richter in Kürze befinden: Eine betrifft die Klage von Alteigentümern, deren Grundbesitz auf dem Gebiet der ehemaligen DDR enteignet worden war. Sie machen geltend, sie seien nach der Wiedervereinigung gar nicht oder nur unzureichend entschädigt worden. Das Straßburger Urteil soll am 30. März verkündet werden.

Anhängig ist außerdem die Klage von fünf Erben so genannter Neubauern aus der ehemaligen DDR, deren Grundstücke aus der Bodenreform im Zuge der Wiedervereinigung durch die Bundesrepublik enteignet wurden. Auch ihre Entschädigungsforderungen waren vom BVG abgewiesen worden. In Straßburg hatte eine Kleine Kammer Deutschland deswegen im Januar 2004 verurteilt. Dieses Urteil soll nun von der Großen Kammer überprüft werden. Bei einer Verurteilung durch den Menschenrechtsgerichtshof in diesen Fällen müsste Deutschland mit Entschädigungsklagen in Milliardenhöhe rechnen.

 

http://www.saar-echo.de/news.php?news_ID=20044

 

 

 

 


 

 

 

Rolf Bossi: 

Halbgötter in Schwarz

Deutschlands Justiz am Pranger

Erscheinungsdatum: 13.03.2005, 280 Seiten ,€ 22,90

Leben wir tatsächlich in einem demokratischen Rechtsstaat? Rolf Bossi zeigt anhand seiner spektakulärsten Fälle, wie sich die deutsche Justiz ihr Recht zurechtbeugt.

Nach über 50 Jahren als Strafverteidiger rechnet Rolf Bossi ab: Etwas ist faul im vermeintlichen Rechtsstaat Deutschland. Vor allem bei Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag oder Raub schreien die Mängel der Strafprozessordnung zum Himmel. Falsche Darstellungen von Zeugenaussagen, Indizien oder gutachterlichen Ausführungen durch die Richter sind ebenso verbreitet wie abenteuerliche Wege der Urteilsfindung. Die Folge sind skandalöse Fehlurteile und Justizopfer, die ohnmächtig den Mühlen einer Justiz ausgeliefert sind, die noch heute von dem Rechtsverständnis der Nazi-Zeit geprägt ist.

Rolf Bossi kämpft seit vielen Jahren als Anwalt gegen die vom Justizsystem begünstigte Selbstherrlichkeit und Willkür deutscher Richter. Anhand zahlreicher Fehlurteile, die durch Rechtsbeugung und Kumpanei zustande kamen, zeigt er, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Macht deutscher Richter und die Ohmacht ihrer Opfer gebrochen werden kann. Nur die Installation von Kontrollmechanismen würde die Justiz wirklich unabhängig machen und die Zahl der Justizopfer endlich reduzieren.

Wie Deutschlands berühmtester Strafverteidiger die Justiz an den Pranger stellt

"Meinungsfreiheit schützt nicht die Mehrheit, sondern die Minderheit, nicht die logischsten, überzeugendsten oder populärsten Ansichten, sondern zur Not den größten Unsinn, das abseitigste Geschwätz und die radikalste Außenseiterposition. Nur die Würde und die Freiheit des Anderen können dieses Recht beschränken."

In seinem Buch Halbgötter in Schwarz spricht nicht der Promi-Anwalt, der die Schauspielerin Ingrid Bergen vertrat, die 1977 ihren Lebensgefährten im Affekt erschoss, oder die Leinwandlegende Romy Schneider, den Showmaster Vico Torriani und den Jazzmusiker Chet Baker. Auch von seinen spektakulären Fällen, etwa dem des Kindermörders Jürgen Bartsch, für den Rolf Bossi wegen seiner schweren psychosexuellen Störung Strafmilderung erkämpfte oder von dem Fall des Gladbecker Geiselgangsters und Mörders Dieter Degowski ist hier nicht die Rede.

In Halbgötter in Schwarz spricht der Rechtsvertreter, der auf ein halbes Jahrhundert Berufserfahrung zurückgreift und der ein hochpolitisches Anliegen hat: Rolf Bossi geht es um die Beseitigung gravierender Missstände in der deutschen Strafjustiz. Anhand aktueller Fälle "kleiner Leute" zeigt der Anwalt diese Missstände auf und macht deutlich, wie unser Rechtssystem, in das jeder Bundesbürger so viel Vertrauen setzt, funktioniert. Bossi macht deutlich, dass es vor Gericht nicht immer mit rechten Dingen zugeht und schon gar nicht immer um Rechtsprechung im Sinne von Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit.

Das Register der Missstände, die Bossi abhandelt, ist nicht eben kurz:

Er prangert versagende Dienstaufsicht bei der Staatsanwaltschaft ebenso wie gerichtliche Tatsachenverdrehungen aufgrund mangelnder Protokollierungspflichten an, zeigt auf, welche Konsequenzen die fehlende Berufungsinstanz im Kapitalstrafverfahren hat, beschreibt wie Richter Urteile formalrechtlich absichern, anstatt sie nach gerechter und objektiver Beweiswürdigung zu fällen, führt Beispiele von Justizkumpanei, Abschreckungsurteilen und die fast unüberwindlichen Hürden bei der Wiederaufnahme von Verfahren an und macht deutlich, wie unzureichend die anwaltliche Meinungsfreiheit ist. Abschließend macht Bossi außerdem deutlich, wo die Wurzeln der kritikunfähigen Selbstherrlichkeit von Richtern bis heute zu finden sind: in der Nazizeit. Das Unrechtsgebaren der Justiz in dieser Zeit wurde nie institutionell und konsequent aufgearbeitet, bestraft oder gesühnt. Statt historisch notwendiger Selbstkritik ist das richterliche Standesbewusstsein aus dieser Tradition heraus ins Unantastbare gewachsen, was unter anderem die Folge hatte, dass der Straftatbestand der Rechtsbeugung faktisch heute keine Rolle spielt. Um die Missstände in der Strafgerichtsbarkeit zu beseitigen fordert Rolf Bossi folgende Maßnahmen ein:

1. Rechtsbeugung muss strafbar sein (der Aushöhlung des betreffenden Paragraphen 336 muss entgegengewirkt werden)

2. Einführung eines exakten Wortprotokolls in der Strafgerichtsbarkeit, das eine hinreichende Kontrolle von Tatsachenentscheidungen gewährleitstet.

3. Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung (Beseitigung der mangelnden anwaltlichen Meinungsfreiheit durch Beschränkung der Möglichkeit, Beleidigungsklagen gegen Verteidiger anzustrengen)

4. Ausweitung der Rechtsmittel (Berufung und Revision), Erweiterung des Rechtswegs

5. Einführung einer Appellationsinstanz (Bundesverfassungsgericht), welche berechtigt und verpflichtet sein muss, offensichtliche sachliche Fehlurteile aufzuheben.

6. Keine Justizreform nach Kassenlage wie Ende 2004 beschlossen und die in einer Gesetzesvorlage bis Frühjahr 2005 umgesetzt werden soll (Rechtsmittel sollen drastisch beschnitten werden)

7. Ein Gesetz zur Beseitigung des nationalsozialistischen Unrechts in der Nachkriegsjustiz

Rolf Bossi, geboren 1923 in Karlsruhe, ist der bekannteste Strafverteidiger Deutschlands. In seiner über 50jährigen Praxis als Rechtsanwalt hat er unzählige prominente oder skandalöse Fälle vertreten. Rolf Bossi lebt und arbeitet in München.

 

INHALT

 

1. JUSTITIA UND DER MENSCHLICHE MAKEL 9

Warum Wahrheit und Gerechtigkeit vor deutschen

Strafgerichten oft wenig gelten

Die Hüter des Gesetzes 12

Checks and Balances 13

Wie ein Urteil entsteht 16

Die Lücken im System 20

Eine fragwürdige Tradition 25

Im Zweifel für den Angeklagten! 26

 

2. MOBBING UNTER JURISTEN 29

Unschuldig angeklagt: Wie Kollegen und Gutachter einen

unschuldigen Staatsanwalt zum Vergewaltiger abstempeln

Liebe und Psychoterror 31

Mittelamerikanische Ermittlungsmethoden 33

Die Gutachtenfalle 36

Das Gericht als Therapiegruppe 39

 

3. TÖDLICHE VERSÖHNUNG 43

Fehlendes Wortprotokoll: Warum ein Schwurgericht ein

tragisches Unglück zum Mord erklären kann

Wie Strafrichter Aussagen auslegen 44

Das Protokoll und seine "Beweiskraft" 46

Die heilige "freie Beweiswürdigung" 50

Ein Weiberheld schlägt zu 55

Todesschuss beim Liebesspiel 58

Eine fahrlässige Tötung 61

Das Landgericht sät Zweifel 64

Skandalurteil beim Schwurgericht 68

 

4. FEHLURTEILE AUF DEM PRÜFSTAND? 75

Berufung und Revision: Warum der Rechtsweg

im "großen" Strafverfahren allzu kurz ist

Freispruch - die große Ausnahme 76

Rechtszugfahrplan 78

Warum die Revision selten etwas revidiert 79

Revisionistische Spitzfindigkeiten 82

Wie Justizunrecht besser verhindert werden könnte 86

Erblasten eines politischen Kompromisses 88

 

5. VERLEUMDUNG UND VORURTEIL 93

Formelles Recht gegen Gerechtigkeit: Wie ausgefuchste

Richter ein "revisionssicheres" Urteil produzieren

Die Kunst, sich unangreifbar zu machen 94

Enttäuschte Liebe oder "Kampf der Kulturen"? 98

Reiz und Primitivreaktion 105

Eine erfolgreiche Verleumdungskampagne 108

Ein wasserdichtes Urteil 111

 

6. IM ZWEIFEL FÜR DEN AMTSKOLLEGEN 115

Rechtsbeugung und Justizkumpanei: Wenn Strafrichter

auf Kosten eines Angeklagten zusammenhalten

Ein geplatzter Deal 117

Unrechtsurteil, zweiter Akt 122

Rechtsbeugung und Justizkumpanei 124

Ohrfeige aus Karlsruhe, Eiertanz in Saarbrücken 129

 

7. FAMILIENBANDEN 135

Abschreckungsurteile: Wenn gereizte Richter ein Exempel

statuieren

Strafe muss sein 137

Abschreckung kontra Verhältnismäßigkeit 141

Die Phantome des Korbmachers 143

Blackout in der Bäckerei 147

Die rätselhafte Hose 149

Eine "missverständliche Formulierung"? 152

 

8. DER NAZI UND DER ZUHÄLTER 157

Meinungsfreiheit vor Gericht: Was ein Verteidiger über

eine skandalöse Anklageschrift sagen darf - und was nicht

Warum Polemik erlaubt ist 159

Neonazis als Sittenwächter 163

Terror, Panik und Notwehr 166

Wie man ein Opfer zum Täter macht 170

Eine beleidigte Behörde 173

Der Schutz der anwaltlichen Meinungsfreiheit 177

 

9. EINE FRAGE DER EHRE 181

Strafvereitelung im Amt: Wenn Richter die

Rechtsfindung schlicht verweigern

Rechtsstaat und Rache 182

Arbeitslosigkeit und Männerehre 185

Hinterhalt am Hauptbahnhof 187

Eröffnungsbeschluss für eine Vendetta 190

Grausame Blutrache 195

 

 

http://www.vafk.de/themen/sonstiges/halbgoetter_in_schwarzr.htm

 

 


 

 

 

„Väteraufbruch für Kinder“ Holzminden folgte Einladung nach Berlin

Treffen fand am 10.März beim Staatssekretär im Justizministerium und Referatsleiter BMJ statt.

Am 10. März 2005 ist der „Väteraufbruch für Kinder" Holzminden einer Einladung der Bundestagsabgeordneten Brigitte Schulte nach Berlin gefolgt. Der zuständige Parlamentarische Staatssekretär aus dem Bundesjustizministerium „Herr Hartenbach“ und der Leiter des Referats „Kindschaftsrecht" im BMJ „Herr Dr. Schomburg“ hatten sich bereit erklärt, mit zwei Vorstandsmitgliedern des Väteraufbruchs für Kinder Holzminden Gespräche zum Thema „Probleme mit der Umsetzung von Umgangsregelungen“ zu erörtern.

Gerd Schläger und Frank Wetzel haben versucht, anhand konkreter Beispiele darzustellen, wo Gerichtsentscheidungen nicht oder nur teilweise durchgesetzt wurden. Ein Anliegen des Vereins ist es, zu erreichen, dass künftig auch die Belange betroffener Väter-Mütter und Väter sollten absolut gleichberechtigt sein- sowohl von Gerichten und Behörden als gleichwertig angesehen werden. Beiden Elternteilen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich um die Kinder zu kümmern. Dies ist bislang leider noch nicht selbstverständlich, wie anhand von Gerichtsurteilen des AG Kiel, AG Paderborn, AG Holzminden und dem OLG Schleswig bzw. von Schreiben von Jugendämtern und Lebenserziehungsberatungsstellen nachgewiesen werden konnte. Meist wird jener Elternteil erheblich benachteiligt bzw. ausgeschlossen, bei dem sich die Kinder nicht ständig aufhalten.

Die Umsetzung von gültigen Beschlüssen und Vereinbarungen werden häufig hinausgezögert oder erfolgen überhaupt nicht.“ Wir sind nicht zuständig“ oder „da können wir nichts machen“ sind häufige Aussagen der Behörden oder Beratungsstellen.

Fast 7 Jahre Kindschaftsrecht haben bislang kaum Erfolg gebracht. Erst ganz langsam findet ein Sinneswandel in den Köpfen der zuständigen Stellen statt. Es soll noch einmal ausdrücklich betont werden, dass der „Väteraufbruch“ für absolute Gleichberechtigung von Müttern und Vätern bei der Umsetzung des Sorgerechts eintritt.

Anschließend wurden wir durch Herrn Dr. Schomburg und den Staatssekretär Herrn Hartenbach informiert, dass sich im Moment einiges im Unterhaltsrecht, KJHG und FGG ändern soll. Kinder sind unsere gemeinsame Zukunft, zu dieser Erkenntniss sind alle Anwesenden gekommen. Das nächste Treffen der Kreisgruppe Holzminden findet am 21.März in Leclaires Mühle in Holzminden statt.Weitere Informationen gibt es bei Gerd Schläger, Tel./ Fax 05531/61503 oder im Internet unter www.vafk.de/Holzminden

 

 

http://www.vafk.de/veranstaltung/Veranstaltungen/PM050310_holzminden.htm

 

 

 

 


 

 

 

BAG Adoption und Inpflege beschäftigt sich mit Bedeutung von Biografiearbeit

Am 11. und 12. März 2005 trafen sich die Delegierten der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) ADOPTION und INPFLEGE zu ihrer 6. Jahrestagung. In dieser Organisation sind folgende bundesweit tätige Verbände seit dem Jahr 2000 zusammengeschlossen: Bundesarbeitsgemeinschaft Adoptierte (BARGEA), Noch Ein Weg e.V. (NEW – Jugendliche aus Pflege- und Adoptivfamilien), Netzwerk Herkunftseltern e.V. (Eltern, deren Kind in einem Heim, einer Pflege- oder Adoptivfamilie lebt), Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) und PFAD – Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

In diesem Jahr arbeiteten die Delegierten zum Thema „Die Notwendigkeit und Bedeutung von Biografiearbeit für und mit Pflege- und Adoptivkindern“. Vorgestellt und diskutiert wurden die verschiedenen Ansätze und Praxismodelle aus der Perspektive der Beteiligten mit dem Ziel, im Jahr 2006 eine Orientierungshilfe erstellen zu können, die Fachkräfte, „abgebende und annehmende“ Eltern unterstützen soll, behutsam und wertschätzend, mit Lust und Neugier, die Lebensgeschichte mit fremdplatzierten Kindern und Jugendlichen rekonstruieren zu können. Denn erst die Verbindung zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ermöglicht die Entwicklung einer sicheren Identität und psychischen Integrität.

Quelle: Pressemitteilung von PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. vom 15.3.2005

 

 


 

 

 

Ganz der Papa? - Wenn Väter an ihren Kindern zweifeln

 

H.* aus Schleswig-Holstein hat seit 5 Jahren eine Tochter. Nach der Trennung erzählt der Stiefvater der Kindesmutter, dass H.* nicht der leibliche Vater sei, was dieser auch ausführlich begründete. Seine Tochter soll nicht „seine“ Tochter sein? Für das kleine Mädchen kommt an den Tagen des Umgangs „Ihr Papa“ und H.* spielt dann mit „seiner Tochter“! In ihm steigen die ersten Zweifel auf – er grübelt oft und viel. Doch wie geht es jetzt weiter...? Wie kann er für sich und für das Kind herausfinden, ob er der leibliche Vater ist...? Wie muss er jetzt vorgehen…? Wer hilft und betreut in so einer Situation kompetent …???

 

Die Kindesmutter jedenfalls sagt, dass sie immer treu gewesen sei und darum gar kein anderer Mann als leiblicher Vater in Frage komme!

FocusTV Exklusiv hat mit uns einige Tage gedreht und H* beim heimlichen Vaterschaftstest begleitet. Entstanden ist eine hochinteressante Reportage. Der Sendetermin und weitere Infos auf unserer Homepage unter http://www.vafk-elmshorn.de

 

 

* Name zum Schutz des Kindes nicht ausgeschrieben.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Volker Stüben

 

1. Vorsitzender des

Väteraufbruch für Kinder - Kreisverein Elmshorn / Pinneberg e.V.

Postfach 1062 - 25310 Elmshorn

Mobil: +49 (0) 171 / 93 56 856

Tel.: +49 (0) 41 21 / 90 60 50

Fax: +49 (0) 41 21 / 90 60 52

 

stueben@vafk-elmshorn.de

http://www.vafk-elmshorn.de

 

 

Spendenkonto Nr.: 708 972 204

Bankleitzahl: 200 100 20

Bank: Postbank Hamburg

Kontoinhaber: Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Elmshorn/Pinneberg e.V.

 

14.03.05

 

 

 


 

 

 

SCHEIDUNG / Treffen Trennungen nur Frauen und Kinder? Neue Studien korrigieren ein schiefes Bild

Auch die Väter leiden

 

Der Alltag verbindet die Generationen. Oft bedeutet die Scheidung den Verlust der Nähe zwischen Vätern und Kindern.

Fotos: Ute Grabowsky/ photothek.net

 

RHEINISCHER MERKUR: Immer mehr Ehen werden geschieden. Dabei wird oft nur diskutiert, wie es den Frauen damit ergeht. Sie befassen sich in Ihrer neuen, großen Studie, in der Sie 3600 Männer befragt haben, mit deren Scheidungserfahrung. Weshalb?

GERHARD AMENDT: Wir haben eine einseitige Sicht auf das Leid von Scheidungen. Wir sehen die Frauen und gelegentlich auch die Kinder. Diese Haltung hat sich durchgesetzt. Das hat zur Folge, dass man nicht danach gefragt hat, wie es den Männern geht. Dabei sind die Scheidungsfolgen für sie erheblich.

...

 

Gerhard Amendt: Scheidungsväter. Ikaru, Bremen 2004. 240 Seiten, 21,50 EUR, www.vaeterstudie.de

 

 

http://www.merkur.de/aktuell/la/stil_051001.html

 

 

 


 

 

 

 

Hallo Ihr Lieben,

Schön dass das Buch von Martin Verlinden und mir immer noch auf eurer Seite zu finden ist www.vaeternotruf.de/buch-vater.htm

Schön wäre, wenn Ihr meine Adresse (s.u.) und den Verlag (das Buch wird jetzt von Juventa verlegt) aktualisieren könnt.

Und noch eine Ankündigung, falls es dafür einen Platz auf eurer Seite gibt:

Im August 2005 wird bei Gräfe und Unzer "Das Papa-Handbuch" (Robert Richter, Eberhard Schäfer) erscheinen. Inhaltlich geht es um Schwangerschaft, Geburt

und das erste Jahr mit Kind aus der Sicht von Vätern für Väter. Ein wichtiger Schwerpunkt sind auch die Veränderungen in der Partnerschaft in der Schwangerschaft und nach der Geburt.

Vielen Dank und liebe Grüße

Robert

12.03.05

 

Robert Richter, Dipl.-Päd.

Saalestr. 19

36043 Fulda

fon 0661.4800755

fax 01212.551451283

rob.richter@gmx.de

 

 

 


 

 

 

 

Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen 

Am 22.05.2005 finden in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahlen statt. Die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS wird voraussichtlich in 15 der 128 Wahlkreisen mit Kandidaten antreten können.

Homepage des Landesverbands: www.familien-partei-nrw.de

 

Kontakt-eMail des Landesverbands:

 nordrhein-westfalen@familien-partei.de

 

 

Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitte ausgedruckt an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Wolfgang Britz

Stellvertretender Bundesvorsitzender

der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS

Ahornweg 3

66571 Eppelborn-Bubach

Fon: 0 68 81.89 68 74

Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49

eMail: newsletter@familien-partei.de

www.familien-partei.de

 

 

 

Empfehlung vom Väternotruf:

Verschenken Sie Ihre Stimme nicht an den etablierten väterfeindlichen und familienunfreundlichen Block von PDS-Bündnis90/Die Grünen-SPD-FDP-CDU-CSU.

Zeichen setzen. Familienpartei wählen. Schluss mit falschen Kompromissen.

Jede Stimme an die Blockparteien verlängert die staatliche Ausgrenzung von Vätern und ihren Kindern.

 

Anton, 11.03.05

 

 

 


 

 

 

Aktuelle Infos zum Thema 

Sozialhilfe und Umgang

 

siehe unter

http://www.pappa.com/recht/urt/umgangskosten-nach-hartzIV.htm

und

http://www.pappa.com/recht/umgangskosten-musterklage.htm

 

 

06.03.2005

 


 

 

Arbeitslosengeld II

„ALG II - Wissen und Tipps für Betroffene“, herausgegeben von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen

- für 3 Euro zu beziehen unter

Tel. 030/868767021 oder 

eMail: info@erwerbslos.de

 

 

03/2005

 

 


 

 

"Das tut mir weh"

Der Präsident des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Luzius Wildhaber über das umstrittene "Caroline-Urteil", das schwierige Verhältnis zum Bundesverfassungsgericht und die vorbildliche Lernfähigkeit der Türkei.

 

in: "Der Spiegel", 47/2004, S. 50-54

 

 

 

 


 

 

Tagung "Ganz (der) Vater. Väter zwischen Familie und Beruf"

Wir möchten Sie aufmerksam machen auf die Tagung "Ganz (der) Vater. Väter zwischen Familie und Beruf" am 10./11. März 2005 in Berlin; veranstaltet von der Evangelischen Akademie zu Berlin, Mannege e.V. und dem Väter-Experten-Netz Deutschland.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Das ist auch für Väter ein Problem. Die meisten Väter sehen sich mittlerweile mehr als Erzieher ihrer Kinder denn als Ernährer der Familie - was sie aber weiterhin häufig weiterhin sein müssen. Daraus ergibt sich eine große Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit, mithin ein "Vereinbarkeitsproblem", das wir uns genauer ansehen möchten - auch was die Chancen dieser Entwicklung für mehr "Geschlechter-Gerechtigkeit" angeht.

Im Mittelpunkt des Tagung wird die Präsentation und Diskussion von "Best-Practice"-Modellen für Vereinbarkeitslösungen für Väter stehen.

Insbesondere wird ein entsprechendes Netzwerkmodell aus dem Rhein-Main-Gebiet vorgestellt und seine Übertragbarkeit auf die Region Berlin-Brandenburg diskutiert. 

 

Alle Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Programm + Anmeldebogen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie die Tagungsinformation auch an potenziell Interessierte weiterleiten könnten.

Vielen Dank

Freundliche Grüße

Eberhard Schäfer

Mannege e.V., Berlin

eberhard.schaefer@mannege.de

www.mannege.de

 

 

 


 

 

„paps – Die Welt der Väter“

 

Coole Jungs auf Schmusekurs

Warum lassen Mütter ihren Söhnen so viel mehr durchgehen als ihren Töchtern? Mit dieser ganz besonderen Beziehung zwischen den Geschlechtern beschäftigt sich Anja Krumpholz-Reichel in der neuen Ausgabe der Zeitschrift „paps – Die Welt der Väter“. Ralf Ruhl schreibt über den Stolz der Väter auf ihre Söhne und wie sich die Familie verändert, wenn Männer sie stärker mitgestalten. Jungen wissen, dass sie es nicht leicht haben werden, schauen aber dennoch voll Zuversicht in die Zukunft. Das ist das Fazit von Ingo Leven, der erforscht hat, wie Jungen sich selbst sehen. Mehr Infos finden Sie auf www.paps.de, Probeexemplare und Abonnement unter Tel.

0180/5007724

 

Papa ist mein größter Fan

 

Väter und ihre Söhne

Uli umkurvt gerade einen gegnerischen Abwehrspieler. Seinen Vater Michael hält es nicht mehr auf dem Sitz. Eine Körpertäuschung, Schuss – und der Ball zappelt im Netz. Uli jubelt, Papa, sein größter Fan, rennt aufs Spielfeld und umarmt ihn. „Junge, ich bin stolz auf dich!“ ruft er.

 

Vaterstolz

Er schaut in die Ferne. „Das hätte ich auch gern gehabt, dass mein Vater mit mir auf den Spielplatz gegangen wäre oder mit mir etwas unternommen hätte, dass er mich gelobt hätte und einfach gewusst hätte, was mir wichtig ist. Anerkennung bekam ich für gute Zeugnisse. Kein Lob, aber fünf Mark.“

Diese Erfahrung teilt er mit vielen Männern seiner Generation, die ihren Vater hauptsächlich als abwesend erfahren haben – wegen des Berufs.

„Väter überwachen formell die Erziehungsarbeit der Frauen an ihren Söhnen, fordern die Resultate ein und sanktionieren“, schreibt Männerforscher Walter Hollstein. Nur sechs Prozent der deutschsprachigen Männer haben von ihren Vätern sinnstiftende Botschaften wie sittliche Verpflichtungen, ethische Maximen oder politische Prinzipien mit auf den Lebensweg bekommen.

Kein Wunder, denn nur sechs Prozent der Männer waren als Söhne mehr als zwei Stunden täglich mit ihrem Vater zusammen, jedoch 44 Prozent verbrachten so viel Zeit allein mit ihrer Mutter. Abwesenheit der Väter und Kontrolle durch die Mutter in der Herkunftsfamilie sieht Hollstein daher auch als das Grundproblem der heutigen Vätergeneration an.

Dem stimmt Wofgang Thielke, Autor des Erziehungsratgebers „Jungen brauchen Liebe“, zu: „Die heutigen Väter hatten in ihren Vätern kein tragfähiges Vorbild. Sie haben eine zugewandte Vaterschaft in der Regel nie erlebt und müssen sie alltäglich neu erfinden.“ Aber wie geht das? Michael trifft sich regelmäßig mit Vätern aus dem Fußballclub seines Sohnes - zunächst aus rein praktischen Gründen. „Als wir merkten, dass wir uns gut verstehen, haben wir auch über unsere Söhne geredet. Ganz schnell wurden auch Erziehungsfragen Thema und Meinungsverschiedenheiten in der Partnerschaft.“

 

Beziehungsgespräche

Den Austausch mit anderen Vätern hält auch der Pädagoge Karl Gebauer für äußerst wichtig: „Im Gespräch mit anderen versichern sich Väter ihres Selbstverständnisses.“ Diese Klärung muss natürlich auch mit der Partnerin geschehen. In der Regel verdienen Männer mehr Geld, daher kommt die Gestaltung der Familie eher den Frauen zu, die daher eine stärkere Position innerhalb des Beziehungsgeflechts haben. „Doch hier gibt es eine Annäherung, die mit viel Reibung verbunden ist“, meint Gebauer. „Väter melden ihren Anspruch auf mehr Gestaltung an – und manchmal stellen sie damit die Machtfrage. Manche Frauen haben Angst, dass die Väter in der Wahrnehmung ihrer Kinder eine zu hohe Bedeutung erlangen.“

Und das heißt – Beziehungsgespräche führen. Die alltäglichen Aufgaben verteilen, wahrnehmen – und ganz bewusst wertschätzen. Denn Vaterschaft kann laut Gebauer nur gelingen, wenn die Mutter ihm einen „psychischen Raum“ gibt: „Sie könnte ihrem Partner sagen ‚ich freue mich, dass du der Vater meines Kindes bist. Mach was draus.‘ Und dann ist es an ihm, diesen Platz auch einzunehmen.“

Mit freundlichem Gruß

Ralf Ruhl

 

01.03.2005

 

Redaktion "spielen und lernen"

Kaiser-Joseph-Str. 263

79098 Freiburg

Tel. 0761/70578535

Fax 0761/70578539

E-Mail: ralf.ruhl@familymedia.de

www.paps.de

 

 

 


 

 

 

"Ein Jahr Gefängnis für Schnullerdiebe?

Sabine Beppler-Spahl ist der Meinung, dass die Klärung der Vaterschaft Privatsache bleiben muss."

 

"Fehlinformation"

von Annette Schulz

Mitarbeiterin bei IMGM Laboratories

 

in: "Novo", März/April 2005, S. 74-75

 

 

 

Beide Texte zum Thema Brigitte Zypries unheimliche Bestrafungswünsche gegen Väter, die einen "heimlichen" Abstammungstest machen wollen.

 

 

Für den Text aus der Novo (im Anhang) gilt:

Soll der Text weiter zirkuliert werden, muß er im pdf-Format verbleiben. Es muß ein Hinweis auf die Quelle (Novo 75) nebst link zur Webseite angebracht werden:

www.novo-magazin.de

 

Für eine Veröffentlichung auf einer Webseite kann ggf. (nach Abprache mit Herrn Deichmann, Tel. 069-9720 6701) auch eine Word-Datei von Novo angefordert werden.

Der zweite Text kann direkt über folgenden link erreicht werden:

http://www.eifrei.de/vater.pdf

 

 


 

 

 

 

Ärzte Zeitung, 02.03.2005

 

Politiker und ihr Kreuz mit Kuckucks-Kindern

Justizministerin Brigitte Zypries will heimliche Tests verbieten / Parteien wollen Alternativen zur Vaterschaftsklage

 

BERLIN (fst). Am Freitag kommender Woche erreicht ein Streit die parlamentarische Bühne im Bundestag, der bis dahin vor Gericht und in Feuilletons ausgetragen wurde: Wann und unter welchen Umständen darf ein Mann die Abstammung eines Kindes klären lassen, dessen Vater er zu sein glaubt?

Für Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist die Sache einfach: Hat ein Mann Zweifel an seiner Vaterschaft, "soll er mit seiner Frau darüber reden", sagte die Ministerin. Da dieses Vorgehen in den meisten Fällen nicht beziehungsfördernd ist, verlassen sich Väter in etwa 40 000 Fällen pro Jahr - zuverlässige Zahlen gibt es nicht - auf einen heimlichen Vaterschaftstest. Das soll nach Zypries‘ Plan künftig verboten sein.

In Paragraph 21 des geplanten Gendiagnostik-Gesetzes, der bislang nur als Arbeitsentwurf vorliegt, heißt es: Eine genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung darf nur vorgenommen werden, wenn das betroffene Kind, die Mutter und der Mann zugestimmt haben. Heimliche Tests sollen dann passé sein.

Wird dieser Passus Gesetz, dann "kommt dieser Zustimmungsvorbehalt einem Verbot privater Vaterschaftstests gleich", schreibt Valid, ein Verbund von Laboren, die sich auf Abstammungstests spezialisiert haben. Denn verweigert die Mutter die Zustimmung, dann bleibt betroffenen Vätern nur eine sogenannte Vaterschaftsanfechtungsklage nach Paragraph 1600 BGB - und deren Hürden sind hoch. Der Mann muß konkrete Gründe für seine Zweifel nennen. Da reicht es nicht, wenn der Knirps blaue statt braune Augen hat.

Hinzu kommt: Kürzlich entschied der Bundesgerichtshof, daß eine Anfechtungsklage sich nicht auf einen heimlich eingeholten DNA-Test stützen darf. Grund genug, die wenig praxisnahe Rechtslage neu zu ordnen. Am 10. März wird der Bundestag zunächst über einen Antrag der FDP beraten.

Die Liberalen plädieren für ein "niedrigschwelligeres Verfahren", um die Vaterschaft eines Mannes festzustellen. Dazu soll es nicht mehr einer Anfechtungsklage bedürfen. Die "Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Zweifels" beim Vater sollen niedriger angesetzt werden als bisher - über Details schweigt sich die FDP aus.

Nach Ansicht von Norbert Röttgen, rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, "widerspricht es einem Rechtsstaat, ein gesellschaftliches Problem sich quasi selbst zu überlassen". Aktiv geworden ist bislang aber nur die bayerische Landesregierung. Landesjustizministerin Beate Merk (CSU) hat eine Gesetzesinitiative im Bundesrat angekündigt, um Vaterschaftstests zu legalisieren. Danach soll der Vater künftig einen Rechtsanspruch haben, einen solchen Test machen zu lassen. Die Mutter muß dabei informiert werden.

Justizministerin Zypries will am Verbot heimlicher Tests festhalten, denkt aber angesichts der Kritik über ein "Verfahren nach, in dem man eine Vaterschaft nicht anfechten, sondern feststellen lassen kann". Die Bundestagsdebatte am 10. März wäre eine Gelegenheit, Details einer solchen Regelung vorzustellen.

 

 

 

http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/03/02/038a1604.asp?cat=/politik

 

 

 

 


 

 

Offener Brief an Bundesjustizministerin Zypries

von Walter Dietz, Professor für Systematische Theologie, Universität Mainz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Bundesjustizministerin Zypries hat im Entwurf ein Gendiagnostikgesetz (15.10.2004) eingebracht, das vorsieht, auch einschlägig die Rechte von Vätern (im Blick auf Vaterschaftstests) rechtlich zu restringieren. Dies hat in Deutschland verständlicherweise eine heftige Diskussion ausgelöst, zu der sich die beigefügten 7 Thesen als ein kleiner Beitrag verstehen. -

Bei den Gesprächen, die ich kürzlich mit Justizminister H. Mertin (FDP) in Mainz hatte (z.T. auch im Fernsehen), ist mir positiv aufgefallen, daß die Front zur Kriminalisierung Gewißheit suchender Väter abbröckelt. Der Staat schreckt offenbar davor zurück, sich zu allzu augenfällig in Legislative und Judikative familienpolitisch als Unrechtsstaat zu manifestieren. Denn es wäre ein historisches Novum in der deutschen Rechtsgeschichte, wenn sich der Staat selbst nicht nur zum Beschützer und Handlanger von Straftäterinnen (nach § 169 StGB) machen würde, sondern darüberhinaus diskret und familienfreundlich ihre Zweifel beseitigende Väter kriminalisieren würde.

Aber auch sublime Formen der Kriminalisierung (durch ein nichtsanktioniertes Verbot) sind abzulehnen. Der Schlüsselbegriff "informationelles Selbstbestimmungsrecht" (GenDG § 1) droht zum Unwort des Jahres 2005 zu werden, weil er kinder- und väterfeindlich instrumentalisiert wird.

Demgegenüber ist festzuhalten: Das Kind hat ein Recht auf biologische Selbstvergewisserung im natürlichen Familienverband; es hat daher kein Recht, weder ausgesprochen noch unausgesprochen, sein informationelles Selbstbestimmungsinteresse negativ ("Recht auf Nichtwissen" bzw. "Verheimlichung") gegenüber seinem rechtlich-sozialen Vater geltend zu machen. Vielmehr hat der Vater ein berechtigtes Interesse, die Identität (die eben auch eine markante, fundamentale und unhintergehbare biologische Seite hat) der ihm zugeordneten Kinder zu kennen (u.a. aus medizinischen, erb- und versorgungsrechtlichen Gründen). Ferner gibt es ein existentielles

Interesse des Kindes, seinen biologischen Vater kennen zu dürfen.

Darüberhinaus gibt es ein existentielles Interesse der Mütter, ggf. vor ihrer eigenen Strategie des Betruges und der Verheimlichung bewahrt zu werden. Wenn der Gesetzgeber darauf baut, Väter entrechten zu müssen, darf er nicht hoffen, damit einhergehend Kindern und Müttern zu dienen. Es gibt ein existentielles Interesse an der Wahrheit. Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar. Eine Familie sollte nicht auf Lüge gebaut werden. Wenn eine Frau ihr Betrugsgeheimnis erfolgreich hütet, so ist sie doch nicht sicher davor, daß die Wahrheit eines Tages ans Licht kommt. Darüberhinaus ist die Macht der Verheimlichung in der betrügenden Mutter untergründig wirksam. Der Schein der Harmonie hat seinen Preis. Schützenhilfe zu leisten für Rechtsbruch und dauerhaften Betrug, wie es der Gesetzgeber sich nach Kräften vornimmt, ist daher nichts, was letztlich "den Frauen" (schon garnicht alle sind Ehebrecherinnen, sowenige sich auch zeitlebens monogam verhalten) dient. Schlimm finde ich, wenn das vermeintlich "existentielle" Interesse der Kinder auf ihr wirtschaftliches Versorgtsein reduziert wird. Das ist schnöder Materialismus im pekuniären Interesse des Staates.

Der Staat sollte sich nicht anheischig machen, potentielle Rechtsbrecherinnen in ihrem Verhalten zu bestätigen. Welche Rolle mutet er den Frauen da zu? Jesus Christus sagt im Blick auf Gott: "Keiner kommt zum Vater außer durch mich" (Joh 14,6) Der moderne Staat sagt: "Keiner soll zur Wahrheit gelangen, wenn nicht die Mutter es will" (denn zweifelnde Väter werden sich hüten, gleich vor Gericht gegen den erklärten Willen der Mutter eine Abstammungsuntersuchung einzuleiten - finanziell, zeitlich und psychologisch ein unzumutbarer Weg; in fast 80% aller Fälle ist der Zweifel unbegründet; auf dem Gerichtsweg würde er die Zerrüttung von Ehe und Familie einleiten). Der Zeitgeist sagt Amen, das Volk macht die Spielchen mit:

Schifferlversenken mit Väterrechten, falsch im Betrug stabilisierte Mütter, mit ihren existentiellen Fragen allein gelassene Kinder.

Sicher: Die biologische Vaterschaft ist letztlich nicht das Wichtigste im Leben (die Frage "Wo ist deinVater?" - vgl. Joh 8,19 - führt über den Kreis biologischer Zusammenhänge hinaus); aber wir können und sollen diese Grundfragen nach den biologischen Lebensadern und Grundverhältnissen nicht ignorieren.

Angesichts jener Rechtsvorhaben muß man sich schon die Frage stellen: Kann es sein, daß wir z.Zt. doch in einem sehr verlogenen, weil irregeführten Staatswesen leben? Hoffentlich liegt der Irrtum nur bei mir. Jedenfalls gebe ich die Hoffnung nicht auf (sonst müßte ich schweigen, innerlich od. äußerlich emigrieren), daß das Justizministerium Wege aus jener geistigen, moralischen und rechtsethischen Umnachtung findet.

 

Walter Dietz

Hinweis: Diese Stellungnahme maßt sich nicht an, eine Stellungnahme des Fachbereichs, der Universität oder der Kirche zu sein; sie stellt die diskutierbare, individuelle Meinung eines Theologieprofessors dar.

dietz@uni-mainz.de

http://www.evtheol.uni-mainz.de/st/

 

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Sieben Thesen zum Leben in einer polygamen Gesellschaft

(gegen die geplante Kriminalisierung von Gewißheit suchenden Vätern und die gesetzliche Zwangssubventionierung von Gerichtsgutachtern nach Gendiagnostikgesetz § 21 und 36)

 

(1) "Die Wahrheit [griechisch: aletheia - Unverborgenheit] wird euch freimachen." (Joh 8,32) Dieser gewichtige Satz gilt auch für die vorläufigen Wahrheiten in Familie und Gesellschaft. Kinder sollen sich ihren Eltern offenbaren können und umgekehrt. Väter, Mütter und Kinder sollten ihre Beziehungen offenlegen. Der Preis der Verheimlichung ist sonst die unterschwellige oder neurotische Suche nach der vorenthaltenen Wahrheit.

(2) Das Kind hat einen Anspruch darauf, beizeiten auch über seine biologischen Eltern Aufschluß zu erhalten. Der vermeintliche Schutz des "informationellen Selbstbestimmungsrechts" des Kindes (vgl. GenDG § 1) darf nicht dazu mißbraucht werden, eine derartige Kenntnis (Wer ist mein biologischer Vater?) abzublocken. Keinesfalls kann ein Kind gegenüber seinem (sozialen, rechtlichen) Vater ein Recht auf Nichtwissen der biologischen Vaterschaft beanspruchen, da dies elementare Rechtsbeziehungen von Vater und Kind (Erbrecht, Sorgerecht) tangiert.

(3) Die Familie ist der Ort primärer, fragloser und nicht erst zu erkämpfender Geborgenheit. Kinder aus "patchwork-families" sollten in ihrer Identität gestärkt werden. Diese Stärkung schließt nicht aus sondern ein, daß die Vater-Kind-Relation offengelegt wird. Das nachvollziehbare Interesse der Frau an der Verheimlichung außerehelicher Beziehungen ist stets nachrangig zu behandeln. Auch wo seinerseits wirtschaftliche Interessen vorliegen, darf der Staat jenes Interesse nicht stützen.

(4) Der Schutz der Familie (vgl. Art. 6 GG) basiert auf dem Schutz der Ehe zwischen Mann und Frau. Zu verwerfen ist daher jede Politik, die diesen Schutz untergräbt (z.B. indem sie das sexuelle, die Ehe transzendierende Selbstverwirklichungsinteresse der Frau über das Interesse von Kind und Familie stellt).

(5) Väter und Kinder haben beide ein Recht darauf, die Wahrheit über ihre biologische Zusammengehörigkeit zu erfahren. Das berechtigte informationelle Selbstbestimmungsinteresse des Vaters schließt die Vater-Kind-Relation mit ein und ist daher prinzipiell von dem Anspruch eines (familiär) Außenstehenden unterschieden. (D.h.: Ein außenstehender Mann, der sich als Vater wähnt, muß aufgrund konkreter Anhaltspunkte den gerichtlichen Weg bestreiten.)

(6) "Heirate und du wirst es bereuen; heirate nicht, du wirst es auch bereuen. Heirate oder heirate nicht, du wirst beides bereuen." (Sokratische Weisheit, Sören Kierkegaard 1843).

Wo aber geheiratet wird, ist die Bereitschaft nötig, sich gegenseitig über die zentralen Tatbestände des Lebens (auch des Sexuallebens) offen die Wahrheit zu sagen. Für denjenigen, der an Gott glaubt, vollzieht sich die Ehe in einer bestimmten Ordnung (hebräisch sidur), wodurch jeder wissen kann, wessen Kind er ist (wenngleich letztlich, d.h. im Blick auf den letzten Grund und Zielpunkt seines Lebens, Gott selbst der einzig wahre Vater ist - vgl. Eph 3,15; Mt 6,9).

(7) Wo faktisch das polygame Verhalten Regelfall geworden ist (mit der Ehe als Form sukzessiver Polygamie), sind obligatorische Vaterschaftstests sinnvoll. Dies bedeutet konkret: Jedem in Deutschland ehelich wie außerehelich geborenen Kind wird eine DNA-Probe entnommen (die ausschließlich im Blick auf die Vaterschaft hin analysiert wird; kein Gen-Test). Damit wird Kindern und Vätern ein Leben ohne Zweifeln hinsichtlich ihrer biologischen Zugehörigkeit ermöglicht. Der Grundsatz "Mama's baby - papa's may be" (lat. mater semper certa est, pater incertus) zeigt Grenzen informationeller Gleichberechtigung des Mannes, die der Gesetzgeber heutzutage jedoch leicht beheben könnte, wenn er wollte (was angesichts seiner ideologischen Befangenheit allerdings nicht zu erwarten ist).

 

 

 


 

 

 

 

Finanzamt Stade zum Thema behördlicher Rechtsmissbrauch

 

"Problematisch scheint mir auch die von Ihnen in § 2 Abs. 3 Ihrer Satzung angebotene Hilfe für Opfer von behördlichen Rechtsmißbrauch.

Wie oben gesagt, darf die Förderung des demokratischen Staatswesens sich nur auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes erstrecken.

Wir gehen grundsätzlich davon aus, daß in unserem Staat in diesem Sinne ein nicht anfechtbarer Rechtsmißbrauch nicht erfolgt. Damit ist ein Konflikt aus Ihrer Satzung mit den Grundprinzipien der Bundesrepublik Deutschland nicht ausgeschlossen, was - wie gesagt - nicht mit einer hier gewährten Steuerbegünstigung vereinbar ist."

 

Finanzamt Stade in einem Antwortschreiben vom 10.2.05 auf einen Antrag des "Zentralrat Europäischer Bürger/in e.V.iG" auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

 

 

 

 

 

Prüfung nach §52 AO 12.01.2005

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau ... ,

ich möchte Sie um die Bestätigung der Gemeinnützigkeit des ZEB eV. i.G. nach §52 AO bitten. Die Satzung entspricht dem Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht der Oberfinanzdirektion Hannover 11/2002.

Als Anlage füge ich die Satzung und das Gründungsprotokoll des eingetragenen Vereins in Gründung diesem Fax bei.

Mit freundlichem Gruß

 

 

 

 

Z E B Zentralrat Europäischer Bürger/in e.V.iG

 

Bielfeldtweg 26,

D-21682 STADE

vorl. Tel. 0049-160-1056871

Finanzamt Oldenburg

Oberfinanzdirektion Hannover

26135 Oldenburg

 

 

Prüfung nach §52 AO 11.02.2005

 

 

 

Sehr geehrte Frau ... ,

bezugnehmend auf das heutige Telefonat übersende ich Ihnen die geforderten Unterlagen zur Prüfung, da das Finanzamt Stade die Gemeinnützigkeit des Vereines umgedeutet hat.

Wie ich bereits in dem Antrag vom 12.01.2005 an das Finanzamt Stade mitgeteilt habe, entspricht die Satzung des ZEB exakt dem Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht der Oberfinanzdirektion Hannover 11/2002. Dort im Merkblatt werden außer in der Satzung keine weiteren Beschreibungen verlangt.

Der Zentralrat Europäischer Bürger (ZEB) beschäftigt sich unter anderem mit der Wirk-samkeit der nationalen Behörden und Gesetze für die Wahrung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in den Ländern der europäischen Union (EU). Damit sind alle Bürgerinnen und Bürger gemeint, die in der EU leben oder leben könnten.

Der ZEB verfolgt ausschließlich rechtsstaatlich zugelassene Interessen und Ziele. Zweck des ZEB ist unter anderem die Überprüfung der Wirksamkeit der Gesetze in der Praxis, da das Gesetz auch fehler- oder mangelhaft oder in der Anwendung falsch umgesetzt worden sein kann. Deshalb stellt der ZEB zur Förderung der Wirksamkeit der nationalen Behörden zur praxisnahen Ausübung der gesetzlichen Aufgaben die Überprüfungsanforderungen des

Europarates „Kommission für die Wirksamkeit der Justiz“,

- im Zusammenhang mit der europäischen Menschenrechtskonvention, der Weiterentwicklung und Konsolidierung der demokratischen Stabilität in den europäischen Ländern sicher. Der ZEB kann keine behördlichen Entscheidungen aufheben oder ändern, jedoch prüft der ZEB Einzelfälle, ob Rechte verletzt sind und macht entsprechende Berichte an den deutschen Bundestag (Petitionsausschuß), Behörden und/oder dem Europarat.

Aus den weiten und unkonkreten Ausführungen des Finanzamt Stade vom 10.02.2005 ergibt sich dieser Schriftsatz, da auch eine Rechtsmittelbelehrung der „Entscheidung“ fehlt.

-2-

Offensichtlich ist manchen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland nicht bewußt, daß die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte anerkannt und zum Europarat im Rahmen der Globalisierung dazugehört.

Unter anderem hat die Bundesrepublik Deutschland die Antidiskriminierungsrichtlichen der europäischen Kommission (Termin 12/2003) bis zum heutigen Tag in nationales Recht nicht umgesetzt, beidem unter anderem das Ausländerrecht und das Einwanderungsgesetzt leiden (FAZ vom 21.12.2004). Danach wird nach §55 Abs.2 Nr. 3 AO die demokratische Grundordnung in der Globalisierung vom Finanzamt Stade bemängelt, die eben sogar ab 2005 nicht nur die Bundesrepublik Deutschland in den Einwanderungsgesetzen berührt wird, sondern gänzlich die europäische Union (EU) erfaßt. Unter anderem hat das Grundgesetz die Familienzusammenführung unter besonderem Schutz gestellt, das eben aus dem Ausland auch erfolgen kann. Hierzu sind seit letztes Jahr u.a erfolgreiche Gesetzesänderungen des Ausländerrechts erfolgt, beidem festgestellt worden ist, daß nach §17 AuslG die Wohn- und Einkommensbemessungen rechtswidrig sind (BT-Drucks 15/4422 zu Bundestags Pet 1-15-06-260-016028). Viele Gesetze u.a. sind nach den Menschenrechten, zu deren Einhaltung sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, rechtswidrig, und die Bundesrepublik Deutschland verweigert sogar die Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes anzuerkennen (Spiegel 47/2004 50-54). Im Ausländerrecht gibt es in vielen Fällen noch nicht ein Mal die nach Art 13, 6 MRK garantierte Beschwerdemöglichkeit.

Der Europarat verlangt für die Aufnahmeliste von Nichtregierungsorganisationen für die „Kommission zur Prüfung der Wirksamkeit der Behörden“ die bestimmte Formulierung in §2 der Satzung des ZEB. Daran können wir nichts ändern, und dem Europarat und dem Schengener Abkommen ist auch die Bundesrepublik Deutschland beigetreten. Auch Ausländer können Mitglieder werden, wie es das Grundgesetz garantiert, denn diese sind von den deutschen Gesetzen auch betroffen. Dem Steuerrecht kann dies egal sein, da im Ausland lebende Menschen keine deutschen Steuern zahlen. Ob hier die Interessen der Bundesrepublik Deutschland im möglichen Gegensatz zu Einreisewilligen stehen, prüft nicht das Finanzamt nach §52 AO, sondern regelt das Einwanderungsgesetz. Das Finanzamt Stade überschreitet damit die in Art 20 GG gesetzten Aufgaben.

Der Europarat verlangt für die Aufnahmeliste von Nichtregierungsorganisationen für die „Kommission zur Prüfung der Wirksamkeit der Behörden“ nicht nur die bestimmte Formulierung in §2 der Satzung des ZEB, sondern verlangt, wie das deutsche Grundgesetzte nach Herkunft und Abstammung alle Menschen in der EU gleichermaßen zu vertreten, die vom deutschen Rechtssystem benachteiligt sind oder sein könnten.

Dadurch, daß wir Mitgliedern in Europa helfen wollen, und somit nach Meinung der Finanzamtes Stade die Zielsetzung in der Bundesrepublik Deutschland verlassen, sei die Zielsetzung (wohlmöglich beim Petitionsrecht im Bundestag) überschritten. Wenn Menschen also für Menschen im Ausland spenden, dann ist auch die örtliche Zielsetzung überschritten.

Das geht natürlich in der Entscheidung des Finanzamtes Stade zu weit.

Wir üben das Petitionsrecht im Bundestag in vielen Rechtsbereichen aus, so daß wir dem Finanzamt Stade nicht erschöpfend alles aufzählen können und möchten, ohne die Satzung zu überfrachten und den Datenschutz der Mitglieder aus den Einzellfällen zu mißachten.

 

-3-

Und viele andere Vereinssatzungen sind noch globaler und unkonkreter gehalten. So werden die steuerschädlichen Geldspenden in Deutschland und Europa nicht für die Bundesrepublik Deutschland gesammelt, sondern für andere Kontinente, beidem dann eher das Finanzamt auf die Idee der „Spendeninflation“ kommen müßte.

Wenn ich die Ausführungen des Finanzamtes Stade weiterhin betrachte, habe ich das Gefühl, daß dort eine persönliche Idee-Vorstellung verfolgt wird, die ich nicht weiter erklären möchte, die sich nicht mit der Satzung des ZEB verträgt und aus denen sich die unkonkreten Behaup-tungen und Unterstellungen ergeben. Wie bereits erwähnt, entspricht die Satzung des ZEB dem Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht der Oberfinanzdirektion Hannover 11/2002. Ausdrücklich gemeinnützig sind daher auch Vereine, deren Ziel die Bürger- und Völkerverständigung ist. Dazu gehören insbesondere die mißverständlich behaupteten Zwecke vom Finanzamt Stade.

Auch die persönliche Meinung der Entscheidungsträgerin des Finanzamtes Stade, daß in „unserem“ Staat ein nicht anfechtbarer Rechtsmißbrauch nicht erfolgt, und somit ein Konflikt aus der Satzung mit den Grundprinzipien der Bundesrepublik Deutschland nicht ausgeschlossen und somit mit einer gewährten Steuerbegünstigung unvereinbar ist, zeigt, daß diese allgemeinen Wunschvorstellungen einer heilen demokratischen Grundordnung unreal sind. Der Gesetzgeber hat nach §§258a, 331-358 StGB eine Fülle von Straftaten im Amt vorgesehen, die insbesondere auf Rechtsmißbrauch und Rechtsbeugung der „Mitarbeiter“ des Staates basieren und sogar nach §839 BGB zu entschädigen sind und nun vom Finanzamt Stade quasi in Abrede gestellt werden. Das Finanzamt Stade überschreitet damit die in Art 20 GG gesetzten Aufgaben.

Gerade Menschen als Opfer von Rechtsmißbrauch und Rechtsbeugung leiden an posttraumatischen Belastungsreaktionen, und sind daher nach §53 AO insbesondere seelisch hilfsbedürftig (ICD-10 zu F 62 int. Klassifizierungsschlüssel für Krankheiten, posttraumatische Belastungsreaktion als Folge psychischer Persönlichkeitsveränderung nach physischen Traumen (nicht als Folge einer Hirnschädigung)).

Offensichtlich ist auch deswegen das Telefonat mit der Entscheidungsträgerin des Finanzamtes Stade umgedeutet verstanden worden, da das Petitionsrecht nach Art 17 GG nicht in der von privat-vorgestellten Idee praktiziert wird, worauf per Grundgesetz-, ob eine Einzellperson oder Gruppe-, ein Rechtsanspruch hat, beidem mit Fragezeichen und Anwalt

hingedeutet wird. Das Petitionsrecht erlaubt nicht Anwälten, sondern ausschließlich den Bürgern des Petitionsrecht, wobei der Bürger eben kein deutscher Staatsbürger sein muß.

Petitionsfähig sind alle Menschen, bei denen die deutschen Gesetze ein Nachteil bilden.

Hierzu gehört eine Menge an Erfahrung und qualifiziertem Sachverstand, um den ZEB zu leiten. Für Nachfragen bitte ich um Rückruf.

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

e.V. iG.

Z E B Zentralrat Europäischer Bürger/in e.V.iG

 

Bielfeldtweg 26,

D-21682 STADE

vorl. Tel. 0049-0160-1056871

 

 

 

z. Hd. Frau ...

Finanzamt STADE

 

 

 


 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie recht herzlich zu einer weiteren Veranstaltung aus unserer Vortragsreihe 2005/1 einladen.

Der Vortrag beginnt wie immer um 20:00 Uhr im Bürgerhaus Bornheim.

 

ACHTUNG TERMINANKÜNDIGUNG 1.3.2005

Kindern durch die Scheidung helfen

FRANKFURT/MAIN – 200.000 Scheidungen gibt es jährlich in Deutschland, 150.000 Kinder sind betroffen. Vor allem um sie geht es am kommenden Dienstag, dem 1. März, auf einer Informationsveranstaltung des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ im Frankfurter Bürgerhaus Bornheim, Arnsburger Straße. Referentin Professor Dr. Barbara Lorinser ist Autorin des Ratgebers „So helfe ich unserem Kind durch die Scheidung“, der in Zusammenarbeit mit den Kinderschutzbund entstand.

.

Neben juristischen Aspekten einer Scheidung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsregelung treten meist psychische Probleme auf. Barbara Lorinser begleitet Eltern und Kind(er) von dem schwierigen Entschluss zur Scheidung über das Scheidungsverfahren bis zur endlich erreichten

„Normalisierung“ des Lebens, die meist erst nach langer Zeit erfolgt. Dabei kommen beide Aspekte, juristische und pyschologische zum Tragen. Sie stellt dabei immer die Kinder in den Mittelpunkt.

In ihrem Buch legt Barbara Lorinser die Schwerpunkte auf das Abwägen des Entschlusses und die richtige Form der Vermittlung an die Kinder. Sie gibt Tipps, wie im Trennungs- und Scheidungsprozess die Gefühle des Kindes geachtet und geschont werden können. Außerdem gibt sie Ratschläge bei der Organisation des neuen Alltags.

Professor Dr. Barbara Lorinser war jahrelang Rechtsanwältin für Familienrecht und ist jetzt Professorin

für Privatrecht an der Fachhochschule Pforzheim.

Weitere Informationen:

Väteraufbruch für Kinder Ffm. e.V., Reuterweg 42, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/94419286,

oder Hans-Jürgen Noske, Tel.: 06172/596272

Mit väterlichen Grüßen aus dem

Väterbüro in Frankfurt

J. Siemers

 

 


 

 

Der Spiegel (9) vom 28.02.05

 

Nachlese zu den legendären Wormser Missbrauchsprozessen

 

STRAFJUSTIZ

Seite 50-56

 

"Ausgestanden ist die Sache nicht"

Nachlese zu den legendären Wormser Missbrauchsprozessen: Seit elf Jahren sitzen noch immer Kinder im Heim, die freigesprochenen Eltern bemühen sich ohne Aussicht auf Erfolg um Kontakt. Ein Gutachten beschreibt erschreckende Zustände.

Von Gisela Friedrichsen

 

...

 

 

 


 

 

 

Hallo Leute,

Ein großes Lob! Eure Seite hat mir moralisch sehr weitergeholfen!

Auf der rechtlichen Seite habe ich allerdings weniger Zuversicht, vor allem wegen der deutschen Rechtsprechung.

Zu meinem Fall:

Vorgeschichte - Ich bin Ingenieur und arbeite für die meiste Zeit des Jahres im Ausland. Seit 1995 geschieden, zahlte ich für meinen Sohn in 18 Jahren insgesamt rd. 150.000 DM KU. Da ich meist im Ausland arbeite hatte ich seinerzeit Probleme mit der Rechtsvertretung und mein Anwalt der Depp hat mir zu einem Unterhaltstitel geraten.

Als ich dann 1997 arbeitslos wurde hatte ich die Zahlungen vorübergehend eingestellt und wurde dann auch prompt bei der Rückkehr aus dem Ausland 2001 verhaftet (ich lebte bis dahin bei meiner Frau im Ausland) und 5 Wochen wegen Fluchtgefahr ins U-Haft gesperrt. Meine EX hatte behauptet, ich hätte noch nie etwas bezahlt und mich über 70.000 Euro verklagt. Nach Nachweis sämtlicher bisheriger geleisteter Zahlungen (sie ging davon aus, das ich keine Unterlagen mehr habe und mich aus dem Ausland nicht wehren kann) hat meine Anwältin einen Vergleich bei Gericht erwirkt und ich habe 10.000 Euro bezahlt und von 2001 bis August 2004 monatlich 256 Euro. Trotzdem habe ich 6 Monate mit 3 Jahren Bewährung bekommen.

Neues Kapitel - Bis dahin alles überstanden, dachte ich jetzt kann es nur noch aufwärts gehen und bin 2002 in einem neuen Job wieder im Ausland gelandet. Aber weit gefehlt, nun hat mich mein 18-jähriger Sohn verklagt, den ich bin den letzten Jahren nur 2 mal sehen konnte weil meine Ex den Umgang verweigert hat.

Statt auf mich (Adresse ist ihm bekannt) direkt zuzugehen hat er, vermutlich angestachelt von seiner Mutter und ihrer männerfressenden Anwältin, gleich Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls ohne mir einen Ton mitzuteilen ermitteln lassen, meinen Arbeitgeber befragt usw. Als meine Anwältin dann davon gehört hat (nach dem ich ihr einen Vorschuß überwiesen hatte) war es fast schon zu spät.

Mein Problem ist nun, ich hatte nur einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.04 abgelaufen ist. Nun habe ich einen freien Mitarbeitervetrag befristet auf 4 Monate in einem Zeitraum von 7 Monaten. Das Gericht geht aber davon aus, das mein Einkommen Brutto gleich Netto ist, da ich in D. keine Steuern zahle an und ignoriert Abgaben und Zusatzausgaben (erhöhte Lebeskosten, doppelte HH-führung) die ich im Ausland habe. Nun soll ich bis zum Abschluß der Ausbildung meines Sohnes (geht aufs Gymnasium) praktisch seine ganzen Lebenshaltungskosten übernehmen (840 Euro pro Monat) obwohl er bei seiner Mutter lebt und sie aus einer reichen Familie stammt (sie selbst hat noch nie einen Tag gearbeitet) aber angibt keinen Euro zu besitzen und auch nicht arbeiten kann da sie mit ihrem neuen Ehemann eine Tochter hat. Nachweise werden von ihr natürlich nicht verlangt, es genügt ihre Aussage dazu.

Ich weigere mich nicht etwa etwas zur Ausbildung meines Sohnes beizutragen, es sollte aber nicht nur von mir kommen sondern auch von ihm und seiner Mutter. Ich selbst habe mir mein Studium auch selbst finanziert und das BAFÖG danach zurückbezahlt. Beim Ansatz des Unterhaltes sollte auch berücksichtigt werden, das ich nur zeitweise Arbeit bekomme und nicht das ganze Jahr durchgehend arbeiten kann. Meine Frau will nicht nach Deutschland und ich bekomme mit 48 in D. keinen besseren Job mehr.

Meine Alternative zahlen ob Job oder nicht und dann später eben von der Sozialhilfe leben (Rente kann ich vergessen, da meine EX 50% Anteile kassiert hat und ich danach nichts mehr eingezahlt habe) oder nichts bezahlen, Job und Rückkehr vergessen und im Ausland bleiben. Folge erneuter Haftbefehl. Meine Anwältin stellt sich da auf die Seite des Gerichtes, Zahlen in voller Höhe oder Sterben sind die Einzigen Alternativen. Einen Strafbefehl bekomme ich auf jeden Fall ob ich zahle oder nicht, da die Staatsanwaltschaft ja irgendwie auf ihre Kosten kommen will.

Bitte um Rat und Beistand falls jemand ähnliche Probleme hat und hatte und mir vielleicht weiterhelfen kann.

Danke!

Tom

Email: pasco@arcor.de

24.02.2005

 

 

 


 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie recht herzlich zu einer weiteren Veranstaltung aus unserer Vortragsreihe 2005/1 einladen.

Der Vortrag beginnt wie immer um 20:00 Uhr im Bürgerhaus Bornheim.

 

ACHTUNG TERMINANKÜNDIGUNG 1.3.2005

Kindern durch die Scheidung helfen

FRANKFURT/MAIN – 200.000 Scheidungen gibt es jährlich in Deutschland, 150.000 Kinder sind betroffen. Vor allem um sie geht es am kommenden Dienstag, dem 1. März, auf einer Informationsveranstaltung des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ im Frankfurter Bürgerhaus Bornheim, Arnsburger Straße. Referentin Professor Dr. Barbara Lorinser ist Autorin des Ratgebers „So helfe ich unserem Kind durch die Scheidung“, der in Zusammenarbeit mit den Kinderschutzbund entstand.

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Neben juristischen Aspekten einer Scheidung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsregelung treten meist psychische Probleme auf. Barbara Lorinser begleitet Eltern und Kind(er) von dem schwierigen Entschluss zur Scheidung über das Scheidungsverfahren bis zur endlich erreichten

„Normalisierung“ des Lebens, die meist erst nach langer Zeit erfolgt. Dabei kommen beide Aspekte, juristische und pyschologische zum Tragen. Sie stellt dabei immer die Kinder in den Mittelpunkt.

In ihrem Buch legt Barbara Lorinser die Schwerpunkte auf das Abwägen des Entschlusses und die richtige Form der Vermittlung an die Kinder. Sie gibt Tipps, wie im Trennungs- und Scheidungsprozess die Gefühle des Kindes geachtet und geschont werden können. Außerdem gibt sie Ratschläge bei der Organisation des neuen Alltags.

Professor Dr. Barbara Lorinser war jahrelang Rechtsanwältin für Familienrecht und ist jetzt Professorin

für Privatrecht an der Fachhochschule Pforzheim.

Weitere Informationen:

Väteraufbruch für Kinder Ffm. e.V., Reuterweg 42, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/94419286,

oder Hans-Jürgen Noske, Tel.: 06172/596272

Mit väterlichen Grüßen aus dem

Väterbüro in Frankfurt

J. Siemers

 

 

 

 

 

 


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