Väternotruf

Mai 2005


 

 

 

 

 

 

 

 

 

"Das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern aus rechtsvergleichender Sicht"

Prof. Dr. Nina Dethloff

in: "Das Jugendamt", 05/2005, S. 213-216

 

Nina Dethloff ist Direktorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht an der Rheinischen Friedrichs-Wilhelm-Universität, Bonn

 

In Schweden und Estland wurden im Jahr 2002 jeweils 56 %, in Dänemark 45% aller Kinder nichtehelich geboren. In Deutschland sind es ca. 23 % (2001).

In Spanien und Belgien sind nichtverheiratete Eltern in gleicher Weise gemeinsam sorgeberechtigt wie miteinander verheiratete. Auch in Frankreich steht nichtverheirateten Eltern im Prinzip das Gemeinsame Sorgerecht zu. Kraft Gesetz sind sie ebenfalls in Polen. Tschechien, Litauen, Ungarn, Bulgarien und Russland gemeinsam sorgeberechtigt. Seit der Reform von 2003 erlangt der Vater auch in England allein durch seine Registrierung das Sorgerecht. In den Familienrechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika und der australischen Territorialstaaten steht beiden Eltern, unabhängig davon, ob sie verheiratete sind oder nicht, die elterliche Verantwortung für ihr Kind zu. In den kanadischen Provinzen besteht hinsichtlich des Sorgerechts ebenfalls kein Statusunterschied mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern.

 

 

 

 


 

 

 

 

 

„Über die Freiheit des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern“

Eberhard Carl in: „Familie, Partnerschaft, Recht“, 5/2005, S. 165-167

 

Carl spricht sich in der Tendenz klar dafür aus, die elterliche Sorge des nichtverheirateten Vaters automatisch mit der Anerkennung der Vaterschaft eintreten zu lassen.

 

 

 


 

 

 

Vergiss, dass es Dein Vater ist!

Vier ehemals entfremdete Kinder im Gespräch.

 

28.05.2005

 

in Mainz

 

www.vafk-wiesbaden.de/entfremdetekinder.htm

 

 


 

 

 

 

Mein Papa, der Präsident

Neun Jahre nach François Mitterrands Tod legt seine uneheliche Tochter Mazarine Pingeot Zeugnis ab

 

Mazarine Pingeot, 30 Jahre alt und promovierte Philosophin, ist die Tochter von Mitterrand. "Mein Papa" durfte sie ihn nur nennen, wenn sie allein waren

 

Von Manfred Flügge

Es hätte ein stolzes Buch werden sollen, ein Bekenntnis vor aller Welt, die Revanche für eine Kindheit im Schatten, die Einforderung einer eigenen Legitimität und einer Erbschaft. Es hätte eine Morgengabe werden sollen für das eigene Kind, das ohne Lüge und Heimlichkeit leben sollte. Aber es wurde das Buch einer doppelten Tragödie.

Mazarine Pingeot, die uneheliche Tochter des französischen Staatspräsidenten François Mitterrand (1916-1996), wollte ihre Kindheit erzählen, als niemand wissen durfte, wer ihr Vater war. Als sie das Buch begann, war sie schwanger. Aber ihr Kind kam tot zur Welt.

"Bouche cousue" ("Zu niemandem ein Wort") heißt denn auch der "Bericht", den Mazarine Pingeot jetzt vorgelegt hat. Nämlich zu niemandem ein Wort, wer ihr Vater war - die ganze Bürde ihrer Kindheit. Es gibt aber Augenzeugen, die erlebt haben, wie sie im Mai 1981, nach Mitterrands Wahlsieg über Giscard d'Estaing, über den Schulhof sprang und rief: "Mon papa est président!" Und schon lange bevor ein Foto auf der Titelseite von "Paris Match" im Jahr 1994 ihre Existenz öffentlich machte, kursierten in Paris Gerüchte über sie.

Das Buch ist keine Autobiographie, eher ein erzählender Essay. Die Autorin, heute um die 30, ist promovierte Philosophin, und das merkt man der oft abstrakten Sprache auch an. Vieles wird nur andeutend erzählt, vieles bleibt offen. Von ihrer Mutter, Anne Pingeot, Kunsthistorikerin am Musée d'Orsay, erfährt man wenig, von deren Begegnung mit François Mitterrand fast nichts. Die andere Familie kommt in dem Buch nur beiläufig vor. Tapfer hat Danielle Mitterrand, die ihn in der Résistance kennengelernt hatte, bei offiziellen Anlässen an der Seite des Präsidenten ausgeharrt. Ihre beiden Söhne litten unter dem erdrückenden Vorbild des Vaters. François Mitterrand hat seine beiden Familien erst ganz zuletzt und nur sehr kurz einander vorgestellt.

Wir erfahren von der Eintragung Mazarines ins Taufregister ("Vater unbekannt"), von heimlichen Ausflügen, von Besuchen und Diners im Elysée-Palast, von Gesprächen mit dem Vater, der auf die Schönheit seiner Tochter sehr stolz war. Als er 1981 an die Macht kam, eröffneten ihm die Ärzte, daß er Krebs hat. Vielleicht ist die Liebe zu seiner Tochter ein Grund dafür, daß er zwei Amtszeiten durchgehalten hat.

Mit ihrer Mutter lebte Mazarine in einer Wohnung an der Seine, die dem Staat gehörte und den Vorteil besaß, rund um die Uhr bewacht zu werden. Teure Restaurants, luxuriöse Reisen, exzellente Ausbildung, Theaterbesuche in der Präsidentenloge - Mazarine Pingeot mangelt es an nichts. Nicht einmal, wenn man dem Buch Glauben schenken darf, an der Vaterliebe. Sein spärliches Privatleben hat Mitterrand offensichtlich überwiegend mit seiner zweiten Familie verbracht, mit seiner Geliebten, die ungefähr so alt war wie seine Söhne.

Doch nicht nur sein Familienleben bewegt in diesen Tagen die französische Nation. Neun Jahre nach seinem Krebstod beherrschen François Mitterrand und seine Skandale, Erfolge und Irrtümer die Medien nach Lust und Laune. Nie erschien sein Spitzname "Dieu" (Gott) so berechtigt. Dazu trägt auch Robert Guédiguians Film "Der späte Mitterrand" bei, der nach seiner Vorstellung auf der Berlinale jetzt in den französischen Kinos läuft.

 

Berliner Morgenpost, Dienstag, 8. März 2005

http://morgenpost.berlin1.de/ausgabe/2005/03/08/feuilleton/739644.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Es erscheint nicht unwahrscheinlich, dass es die nichtverheirateten Väter und ihre Kinder in Frankreich wesentlich François Mitterrand zu verdanken haben, dass das gemeinsame Sorgerecht für alle Eltern unabhängig davon ob sie verheiratet sind oder nicht, in Frankreich eine Selbstverständlichkeit ist.

Wollen wir hoffen, dass der nächste deutsche Bundeskanzler nicht kinderlos ist, so wie unser derzeitige Kanzler Schröder, sondern ein Mann der ein nichteheliches Kind hat, das er liebt. Mit den mütterfixierten Traditionalisten aus SPD und bündnisgrüner Partei in einer zukünftigen Regierung werden die Väter in Deutschland wohl noch hundert Jahre warten müssen, bis das Grundgesetz endlich für alle Menschen in Deutschland gilt.

 

 

 


 

 

DEMO zum Thema "heimliche Vaterschaftstest "

 

Treffen am Samstag, den 28.05.2005 um 9:30 Uhr

KAZ (Kultur und AktionsZentrum) Weberstraße 5, 25335 Elmshorn

Abmarsch gegen 10:30 Uhr

Strecke: Weberstraße - Klostersande - Hafenstraße - Westerstraße -

Reichenstraße - Steindamm - Mühlendamm - Bauerweg - Fußgängertunnel - Schulstraße - Kirchenstraße - Alter Markt -

Schlusskundgebung am Alter Markt

Musikalische Untermalung durch Michael Pfennig

diverse Wortbeiträge

 

Plakat zum Download

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldungen an bitte hier anklicken

Ende dieser Veranstaltung gegen 14:00 Uhr

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Volker Stüben

 

1. Vorsitzender des

Väteraufbruch für Kinder - Kreisverein Elmshorn / Pinneberg e.V.

 

Postfach 1062 - 25310 Elmshorn

 

Mobil: +49 (0) 171 / 93 56 856

Tel.: +49 (0) 41 21 / 90 60 50

Fax: +49 (0) 41 21 / 90 60 52

 

stueben@vafk-elmshorn.de

http://www.vafk-elmshorn.de

 

 

Spendenkonto Nr.: 708 972 204

Bankleitzahl: 200 100 20

Bank: Postbank Hamburg

Kontoinhaber: Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Elmshorn/Pinneberg

 

 


 

 

„Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“ erschienen.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben die Deutsche Liga für das Kind, der Deutsche Kinderschutzbund und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter einen „Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“ herausgegeben.

Der Wegweiser mit dem Untertitel „Wie Eltern den Umgang am Wohl des Kindes orientieren können“ richtet sich an Mütter und Väter, die nach Trennung und Scheidung der Lebensgemeinschaft den Umgang mit dem Kind zu regeln haben – unabhängig davon, in welcher Lebensform sie leben. Auch Großeltern und andere Bezugspersonen des Kindes sowie Fachleute erhalten mit dem Wegweiser zahlreiche Informationen.

Autor(inn)en des Wegweisers sind Henning Dimpker, Marion von zur Gathen und Dr. Jörg Maywald. Das Autorenteam wurde von einem juristischen Beirat begleitet, bestehend aus Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, Ingeborg Rakete-Dombek und Edith Schwab. Die journalistische Bearbeitung erfolgte durch Inge Michels.

Exemplare des Wegweisers, der auch eine Mustervereinbarung zum Umgang sowie eine Zusammenstellung der wichtigsten rechtlichen Regelungen enthält, sind gegen Übernahme der Versandkosten (bis zwei Exemplare: 2,50 Euro, darüber hinaus auf Anfrage) erhältlich bei:

Deutsche Liga für das Kind, Chausseestr. 17, 10115 Berlin, Tel.: 030-28 59 99 70, E-Mail: post@liga-kind.de.

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das Bundesfamilienministerium hat einmal wieder gekreißt und was bei rauskam, eine Broschüre mit dem Titel "„Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“. Zugerarbeitet hat der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, nicht jedoch der Väteraufbruch für Kinder e.V., der größte Interessenverband getrennt erziehender Väter und entsorgter Väter in Deutschland.

 

Bundesministerin Renate Schmidt muss sich so nicht über das Bild ihres Ministeriums in der interessierten Öffentlichkeit als reines Mütterministerium wundern. Und schließlich auch nicht darüber dass immer weniger Trennungsväter bereit sind, einer solchen Partei in Wahlen ihre Stimme zu geben.

20.05.2005

 

 


 

 

 

Edith Schwab

Bundesvorsitzende des Verband allein erziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.

 

Wer Frau Rechtsanwältin Schwab, wenn auch nicht persönlich, so doch aber wenigstens per Text und Bild kennen lernen will, der besorge sich die Broschüre mit dem programmatischen Namen "Allein erziehend. Tipps und Informationen", Ausgabe 2004, gesponsert vom sogenannten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

Frau Schwab beginnt ihr Vorwort so:

"Liebe Alleinerziehende,

liebe Einelternfamilie".

 

und macht damit schon mal klar, welchen Stellenwert der andere Elternteil, der mit diesen beiden Begriffen nicht gemeint ist, in ihrer Wertehierarchie hat.

 

Und weiter im typischen Opferstil: "Hineingeworfen in eine Lebenssituation, die die wenigsten von Ihnen bewusst und freiwillig gewählt haben, ..."

Wer solche einen Unsinn auch noch mit dem Geld der steuerzahlenden Bevölkerung unterstützt, der sollte sich vielleicht erst einmal selbst helfen und eine Therapiegruppe aufsuchen zum Thema "Wie ich es schaffe, mich nicht mehr als Opfer zu definieren."

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Freunde, es ist soweit.

Nach einer hammerharten Zeit der Organisation treten die "Entsorgten Väter" NRWs ins Rampenlicht der Öffentlichkeit.

Wir machen Wahlkampf!

Mit über 550 "Wahlkampfplakaten" im Aachener Großraum (westlich Köln bis zur niederländischen Grenze, südlich Mönchen-Gladbach bis Monschau in der Eifel; Einzugsbereich ca. 500.000 bis 1 Mio. Menschen) machen wir offen auf die Diskriminierung der Väter in Deutschland aufmerksam.

Wir lassen uns nicht mehr länger als reine Privatsozialkassen mißbrauchen.

Wir haben jetzt ein Gesicht und eine Stimme.

Macht mit, nächstes Jahr sind Bundestagswahlen!

Denn wenn wir aktiv sind, wird das der Anfang vom Ende des parlamentarischen Feminismus´ sein.

Vorerst ein Photo eines unserer "Wahlplakate" im Tourismuszentrum Monschau in der Eifel (hoffentlich klappt das).

Ein Anfang ist gemacht, jetzt ist es an Euch, die Fackel weiterzutragen.

Gruß

Carsten

www.entsorgte-vaeter.de

 

 

 

Entsorgte Väter wehren sich Carsten Blicke, 13.05.05, 19:37 - drucken - Thema drucken - weiterempfehlen

 

http://www.carookee.com/forum/VAfK-Forum/11/5338041#5338041

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 16. Mai 2005 16:10

An: ...

Betreff: Erfolgreiche Väteraktion in NRW - Aachen

 

 

>

> http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=4043

 

>

> Ein Hallo aus Aachen,

>

> die Reaktionen auf unsere Aktion sind überwältigend

> und reichen bis ins Ausland.

> Wir können also wohl doch was erreichen, wenn wir den

> Hintern hochnehmen!

>

> Ich wurde verschiedentlich gefragt, ob man uns spenden

> kann.

> Dazu folgendes: wir sind kein Verein und wollen auch

> nie einer werden, um uns die Beweglichkeit zu

> erhalten, die solche Aktionen benötigen. Sonst enden

> wir im endlosen Abwägen von Bedenken. Doch das

> überlassen wir gern anderen, die dafür mehr Zeit

> haben.

> Doch die finanziellen Anstrengungen für solche

> Aktionen sind doch größer, als vermutet, so mußten wir

> auf unsere begleitende Flyeraktion verzichten, die

> auch nochmal ein paar hundert Euronen gekostet hätte.

> Und Geld ist bei entsorgten Vätern immer ein großes

> Problem.

> Wer also unsere Aktionen sponsoren oder durch Spenden

> unterstützen will, ist seeehr gern eingeladen.

> Da wir kein Verein sind, können wir auch darunter kein

> Konto eröffnen. Also läuft alles an Spenden auf einem

> privaten Konto auf, für das ich gerade stehe.

>

> Meine/unsere Bankverbindung:

> SK Aachen

> Kto-Nr. 478 905 53

> BLZ 390 500 00

> Bitte angeben "Spende ´Entsorgte Väter´".

> Alle Spendeneingänge werden den Anteilen nach von mir

> als Koordinator an die Mitglieder verteilt.

>

> Nächstes Jahr planen wir, bundesweit aktiv zu werden.

> Dafür können wir Leute gebrauchen, die diese Aktion

> mittragen und auch fleißig sind.

> Wer Bedenken hat, darf diese gern erstmal im eigenen

> Kreis ausdiskutieren, dafür haben wir keine Zeit.

> Auch weiterhin ist aus den genannten Gründen keine

> Vereinsgründung geplant und die Arbeitsgruppe wird

> nach der NRW-Wahl erstmal wieder auf kleiner Flamme

> köcheln, sprich, die Flyeraktion noch vorbereiten,

> aber keine großen Aktionen machen.

>

> Gruß

> Carsten

> _________________

> www.entsorgte-vaeter.de

 

>

 

 

Über uns

 

 

Wer sind wir?

 

Monster? Schläger? Reaktionäre? Chauvinisten?

Wir sind ganz normale Väter (ja, und auch Mütter!), die irgendwann vor mehr oder weniger langer Zeit auch in dieser Funktion über den Schlaf unserer Kinder, als sie noch Babys waren, gewacht haben.

Die mit ihnen gelacht und getrauert haben, die Welt neu entdeckten, Ostereier suchten und versuchten, den Weihnachtsmann beim Geschenkebringen zu überraschen.

Irgendwann kam es aber zum Bruch mit der Mutter und wir wurden auf ihren Wunsch von Amts wegen entsorgt. Unsere Vaterfunktion wurde - wenn überhaupt - gerichtlich auf die eines Eventdaddys an einem Nachmittag alle 14 Tage beschränkt.

Am schlimmsten hat es die getroffen, die von ihren Kindern nicht mehr zurückbehalten haben, als ein altes Photo und einen Überweisungsbeleg auf dem monatlichen Kontoauszug.

Wir haben kein Interesse, die Zeit "zurückzudrehen", um die Mütter wieder heim an den Herd zu drängen, wie uns gern unterstellt wird. Im Gegenteil, wir wünschen uns, daß auch die Mütter in Deutschland wie in den anderen zivilisierten Ländern endlich für ihren eigenen Lebensunterhalt selbst sorgen, und die Forderung nach mehr Beteiligung der Väter an der Kindererziehung nicht nur ein politisches Schlagwort bleibt, sondern auch mit Inhalt gefüllt wird.

In unseren Reihen finden sich Anhänger aller politischen Linien, vom grünen Fundi bis zum Anhänger konservativer Parteien. Nicht zuletzt deshalb geben wir keine Empfehlung für eine Partei ab, sondern richten uns ausschließlich gegen die derzeitige ROT/GRÜNe Familienpolitik in Nordrhein-Westfalen.

Wir sind mehrheitlich Mitglieder im mit ca. 2.500 Mitgliedern größten bundesdeutschen Väterverein, dem Väteraufbruch für Kinder e.V., www.vafk.de. Etwa 15% der Mitglieder dort sind Frauen, selbst überwiegend als "Zweitfrauen" vom deutschen Scheidungsrecht betroffen.

Zweitfrauen, aber auch "entsorgte" Mütter sind ebenfalls in unseren Reihen. Diese kommen zwar deutlich seltener als entsorgte Väter (nur in etwa jedem 10. Fall) vor, aber dafür müssen sie neben der üblichen Behörden- und Justizwillkür auch noch gegen das Stigma kämpfen, besonders verwerfliche Exemplare der Gesellschaft zu sein. Schließlich wird es zwar als normal erachtet, daß Vätern die Kinder weggenommen werden, aber wenn einer Mutter so etwas passiert, dann muß sie etwas ausnehmend Verwerfliches verbrochen haben. Wem selbst solches nie widerfahren ist, der kann sich nur schwer vorstellen, daß die Entsorgung einer Mutter nicht selten das Produkt behördlicher/richterlicher Willkür, gepaart mit Unfähigkeit und unglücklichen Umständen ist.

Anders ausgedrückt: Vätern traut man im allgemeinen die Betreuung der Kinder nicht zu. Daher ist ihre Entsorgung ein persönliches Desaster, aber kein gesellschaftliches Stigma. Mütter, denen die Kinder weggenommen werden, müssen in den Augen der Umwelt somit noch unter den Fähigkeiten der Väter rangieren. Sie sind entweder Versagerinnen oder Verbrecherinnen. Bei ihnen kommt also neben der persönlichen Katastrophe, unter der sie genauso leiden, wie die Väter, noch die gesellschaftliche Stigmatisierung.

 

Unser Anliegen ist es, die Väterproblematiken, die in letzter Konsequenz auch immer Familien-, Kinder- und gesellschaftliche Problematiken sind, in die Öffentlichkeit zu tragen, um einen Politikwechsel zu bewirken, an dessen Ende nicht die Zerschlagung der Familie das Ergebnis amtlichen/staatlichen Handelns ist, sondern Hilfe und - vor allem - ehrliche Gleichberechtigung unter den Eltern.

 

...

 

Wir fordern: ein reales, gemeinsames Sorgerecht, das die Bezeichnung auch mit Inhalt füllt!

Wir fordern: konsequente Ahndung von Umgangsvereitelung!

Wir fordern: unterhaltsrechtliche Gleichbehandlung beider Eltern und keine Aufteilung in Barunterhalt und Betreuungsunterhalt!

Wir fordern: Weg mit dem menschenverachtenden und militanten Feminismus aus der Politik!

Wir fordern: Macht aus unseren Kindern nicht länger Amtswaisen!

 

Wir fordern: Allen Kindern beide Eltern! (Motto des VAfK)

 

Ein Kreuz gegen ROT/GRÜN und für unsere Kinder

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Die "entsorgten Väter" tun richtig daran, auf ihre Probleme öffentlich aufmerksam zu machen. Ihr Wahlmotto "Ein Kreuz gegen ROT/GRÜN und für unsere Kinder" ist allerdings grober Unfug. Es geht ja nicht schlechterdings gegen Rot-Grün, sondern gegen deren Politik der Väterausgrenzung, die sie faktisch unverändert von der CDU (16 Jahre Helmut Kohl) übernommen haben. Seien wir doch mal ehrlich, die CDU und CSU haben jahrzehntelang geschlafen, dass Scheidungsrecht und Kindschaftsrecht zu reformieren. In so fern ist es völlig egal, ob man nun SPD, Grüne oder CDU wählt. Der Diskriminierung von Vätern und ihren Kindern haben sich alle diese Parteien verschrieben. "Gegen Rot-Grün" sagt noch nichts darüber aus, wen man denn zur Beendigung der gegenüber Vätern und ihren Kindern begangenen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland statt dessen wählen sollte. Doch nicht etwa die Stillstandspartei CDU oder die Linksmuttersohnpartei PDS? Und schon gar nicht die rechtsextremen Splitterparteien, die am liebsten die Väter in sinnlosen und verbrecherischen Kriegen verheizen würden.

Von einem "militanten Feminismus" zu sprechen, wie es die "entsorgten Väter" tun ist nun völliger Quatsch, denn es sind nicht in erster Linie militante Feministinnen, die die Väter ausgrenzen, sondern ganz normale und biedere Apparatschiks in der Staatsbürokratie und der Parteibürokratie von SPD und Grünen, Genossen und Genossinnen wie unsere allseits verehrte Bundesfrauenministerin Frau Renate Schmidt und die ebenso gemächlich daher kommende Bundesjustizministerin Zypries. Solche Herren wie Gerhard Schröder und Joschka Fischer sind dagegen so ihrem Altmännerdenken verhaftet, dass sie gar nicht auf die Idee kommen Männersolidarität mit den ausgegrenzten Vätern zu zeigen.

 

Anton, 20.05.2005

 

 

 


 

 

 

das taz-dossier 7

Der Junge, der Adolf Hitler nicht einen Tag überleben sollte

 

VON PHILIPP GESSLER

 

"Zu jeder Zeit ist das Mutterwerden verglichen worden mit den höchsten Tugenden des Mannes, der in den Tagen schwerster Not mit Einsatz des eigenen Lebens Volk und Heimat verteidigt." (*)

Die Bilder hat Heiko Dahle noch im Kopf, nicht mehr die Einzelheiten: In seiner Erinnerung sieht er seine Mutter mit seinen drei Brüdern im Halbkreis auf dem Rasen sitzen. Es ist ein kleiner Park in Pahlhude bei Pahlen in Schleswig-Holstein, zwischen Heide und Rendsburg gelegen. Die Mutter zückt eine Pistole. Sie feuert zuerst mehrmals auf den Ältesten, Wulf, er ist acht Jahre alt. Dann auf den sechsjährigen Jochen. Als die Mutter auf Heiko zielt, fleht der Fünfjährige sie an, ihn nicht zu töten. Die Mutter stoppt das Morden - aus Mitleid? Oder war es nur eine Ladehemmung, fragt sich Dahle heute. Wulf und Jochen sind noch nicht tot, als sie gehen, das weiß Dahle noch. Danach verschwimmt alles. Die Mutter gibt Heiko und seinem jüngsten Bruder Volker, drei Jahre alt, Morphium. Auch sie nimmt es. Die Dosis für Volker ist tödlich, Heikos Magen wird ausgepumpt, er überlebt. Ebenso wie seine Mutter.

... 

 

 

(*) Alle Kursivzitate aus: Johanna Haarer, "Die deutsche Mutter und ihr erstes Kind". München, Berlin 1938, Auflage 111.-130. Tausend

taz Nr. 7658 vom 7.5.2005, Seite 10-11, 349 Zeilen (TAZ-Bericht),

 

PHILIPP GESSLER

 

 

http://www.taz.de/pt/2005/05/07/a0176.nf/text

 

 

 


 

 

Vaterschaftstest

Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

http://www.datenschutz-berlin.de/prima/05/04/29.htm

 

 

"Heimlicher Vaterschaftstest soll legal werden / Baden-Württemberg legt Gesetzentwurf vor

In die Auseinandersetzung um die rechtliche Anerkennung heimlicher Vaterschaftstests kommt neue Bewegung. Baden-Württemberg will heute im Bundesrat einen Gesetzentwurf vorlegen, der die unbemerkte Untersuchung der Abstammung eines Kindes durch den als Vater geltenden Mann oder auch die Mutter erlauben würde. Es ist der erste konkrete Gesetzentwurf zu diesem heftig umstrittenen Thema." BerlZtg 29.4.05 S. 6

 

 

 

"Baden-Württemberg legt Gesetz für heimlichen Vaterschaftstest vor" Welt 29.4.05 S. 4

Artikel v. 29.04.2005 | Rubrik: Politik/Deutschland

 

Baden-Württemberg legt Gesetz für heimlichen Vaterschaftstest vor

Berlin - Baden-Württemberg will heimliche Vaterschaftstest unter bestimmten Bedingungen auf eine legale Basis stellen und dazu heute im Bundesrat einen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser soll die heimliche Untersuchung der Abstammung eines Kindes durch den als Vater geltenden Mann oder die Mutter erlauben. Es ist der erste konkrete Gesetzentwurf zu diesem Thema. Auch das Kind dürfte danach als junger Erwachsener den Test vornehmen, um seine Abstammung zu erfahren. Die Initiative steht im Gegensatz zur Linie von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie will heimliche Vaterschaftstests untersagen. Vor einigen Monaten hatte sie sogar erwogen, diese unter Strafe zu stellen. Ob die anderen Länder dem Vorschlag Baden-Württembergs folgen werden, ist noch unklar. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) begründet den Vorstoß, in den meisten Fällen ergebe der Test, daß der rechtliche auch der biologische Vater sei. "Würden wir von diesen Vätern verlangen, vor Gericht eine Anfechtungsklage zu erheben, wäre in vielen Fällen der Familienverband zerstört." dpa

Artikel erschienen am Fr, 29. April 2005

 

 

http://www.welt.de/data/2005/04/29/711388.html?search=Vaterschaftstest&searchHILI=1

 

 

 


 

 

 

Überlange Dauer eines familiengerichtlichen Verfahrens

 

Bundesverfassungsgericht

1 BvR 661/00 vom 11.12.2000

 

 

Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Zurückweisung seiner Untätigkeitsbeschwerde sowie die überlange Dauer eines familiengerichtlichen Verfahrens, in dem er als Vater seines ehelich geborenen Kindes die Ausübung eines Umgangsrechts durchsetzen will.

 

3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts

Vizepräsident Papier

Richterin Haas

Richterin Hohmann-Dennhardt

 

I. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. Februar 2000 - 10 WF 711/99 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes). Die Entscheidung wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen

 

veröffentlicht u.a. in "FamRZ", 2001, Heft 12, S. 753-754

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Zuständig und verantwortlich für die vom Bundesverfassungsgericht gerügte Verschleppung des Verfahrens war das Amtsgericht Dresden. Das Oberlandesgericht Dresden und das Sächsische Staatsministerium für Justiz erklärten das Vorgehen des Amtsgerichts Dresden für akzeptabel.

Armes Deutschland, arme Steuerzahler, die mit solchen Beamten gestraft sind.

 

Der klagende Vater wurde vor dem Bundesverfassungsgericht von Rechtsanwalt Georg Rixe aus Bielefeld unterstützt.

 

 


 

 

Männer- und väterfeindliche Rechtspolitik der Rot-Grünen Bundesregierung findet Unterstützung beim Oberlandesgericht Stuttgart

Das OLG Stuttgart schwenkte voll auf die männerfeindliche diskriminierende Linie der Bundesregierung um. In seinem Beschluss vom 20.4.2004 - 18 UF 30/03 bestätigte das Oberlandesgericht die ausgrenzende Linie der Bundesregierung gegenüber einem nichtverheirateten Vater und seinem Kind. Der Vater soll nach dem Willen der Richter vom OLG Stuttgart weiterhin nicht mit der Mutter des gemeinsamen Kindes gleichberechtigt werden. 

Darüber kann auch der billige Taschenspielertrick in Form des sogenannten EGBGB Art. 224 § 2 III, der es dem Vater überhaupt erst ermöglichte einen Antrag auf gerichtliche Ersetzung der Sorgeerklärung der ausgrenzenden Mutter zu stellen, nicht hinwegtäuschen. Durch diese gesetzliche Krücke des EGBGB sollen angeblich nichtverheiratete Väter, die vor dem 1.7.1998 mit ihren Kindern und der Mutter längere Zeit zusammengelebt haben, auch gegen den Willen der Mutter die Möglichkeit haben, beim Gericht das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen.

Schon zum Zeitpunkt der Erstellung dieses propagandistischen Gesetzes im Bundesjustizministerium war für Insider klar, dass es sich hier lediglich um einen propagandistischen Rohrkrepierer handelt. Doch es ging bei der Abfassung dieses ABM-Gesetzes wohl lediglich darum, dass einige subalterne Ministerialbeamte und die paar Abgeordneten im Bundestag, die überhaupt ein wenig Durchblick in Familienrechtssachen haben, ihr schlechtes Gewissen beruhigen könnten und ihnen der Schlaf nicht zu schwer wird, angesichts der Schuld in der sie sich durch ihre ausgrenzende Politik gegenüber Zehntausenden nichtverheirateten Vätern in Deutschland gestellt haben. 

Die für das Trauerspiel von Urteil verantwortlichen drei Richter am OLG Stuttgart haben sich vorsichtshalber in der "FamRZ", 2004, Heft 17 nicht zu erkennen gegeben. Statt dessen findet man nur die "Geschäftsleitung des OLG Stuttgart" als Mitteiler angegeben. Im dunkeln ist gut munkeln.  

 

Die Zeit ist reif für den überfälligen Wechsel. 1989 hat man die Betonköpfe der SED-Diktatur in die Wüste der rechtspolitischen Bedeutungslosigkeit geschickt, bleibt zu hoffen und dafür zu arbeiten, dass dieses Schicksal möglichst bald auch andere Betonköpfe im vereinigten Deutschland ereilt.

 

Infos zum OLG Stuttgart auch unter Christian Gampert:

 

 


 

 

Kinder sollen beim Unterhaltsrecht Vorrang haben

Ministerin Zypries legt Gesetzentwurf vor

Bei der Verteilung von Unterhaltszahlungen sollen die Ansprüche von Kindern künftig Vorrang haben. Geschiedene Ehefrauen werden nach Plänen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hingegen ab 2006 eher für sich selbst sorgen müssen. Sie könnten dann nicht mehr in dem Maß wie bisher auf finanzielle Unterstützung des Ex-Manns vertrauen.

09.05.2005

 

Vorrang für die Kinder

Zypries stellte am Montag eine Reform des Unterhaltsrechts vor, mit der sie auf die immer höhere Zahl von Scheidungen und minderjährigen Sozialhilfeempfängern reagiert. Während die Bevorzugung der Kinder unumstritten ist, wurde hingegen auch in der rot-grünen Koalition der Vorschlag kritisch aufgenommen, Unterhaltsansprüche der Geschiedenen eher begrenzen zu können. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

 

Erst die Kinder, dann die Partner

Bislang standen die Ansprüche von Kindern mit denen von geschiedenen oder gegenwärtigen Ehegatten lediglich gleich. Das hat mit dazu geführt, dass Ende 2003 in Deutschland 1,08 Millionen Kinder und Jugendliche Sozialhilfe erhielten, weil der Unterhalt der Eltern nicht ausreichte.

Wenn nun in Zukunft das Geld des Unterhaltspflichtigen nicht für alle Unterhaltsberechtigten ausreicht, sollen zunächst die Kinder die ihnen zustehende Summe voll erhalten. Erst danach würde Geld an die geschiedene Frau, die die Kinder betreut, oder einen Ehegatten nach langer Ehedauer gezahlt werden. Kinder könnten im Gegensatz zu Erwachsenen nämlich nicht selbst dafür sorgen, begründet das Justizministerium die geplante Neuregelung. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) sagte der Nachrichtenagentur dpa, es sei richtig, wenn die Regel nun lauten solle: "Erst die Kinder, dann die Partner alt und neu."

 

Mehr Flexibilität für Familienrichter

Einem geschiedenen Ehepartner konnte nach bisheriger Rechtslage von den Familiengerichten eine Arbeitsaufnahme nicht zugemutet werden, so lange das Kind nicht acht Jahre alt ist. Dies soll sich nach dem Willen von Zypries nun ändern: Dem Familienrichter soll mehr Flexibilität bei der Bemessung des so genannten Betreuungsunterhalts eingeräumt werden.

 

Insbesondere geschiedene Frauen würden dann eher gezwungen werden können, sich schneller nach der Scheidung eine Beschäftigung zu suchen. Auch eine Abweichung vom Lebensstandard in der Ehe soll eher zumutbar sein. Zypries bezeichnete dies als "Stärkung der nachehelichen Verantwortung".

 

Anwaltverein: Reform unzureichend

Für den Deutschen Anwaltverein ist die Reform unzureichend. "Da fehlt die Begleitmusik", sagte die für Familienrecht zuständige Berliner Anwältin Ingeborg Rakete-Dombek der Nachrichtenagentur dpa. Sie verwies auf fehlende Hortplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten für allein erziehende Frauen. Die Grünen-Fraktion erinnerte daran, den Vertrauenschutz für Frauen zu gewährleisten, die bei langer Ehedauer auf die Solidarität der Lebensgemeinschaft vertraut haben.

Der FDP ging der Vorschlag hingegen nicht weit genug. Die Familienrechtsexpertin Sibylle Laurischk sagte: "Die Ehe ist keine ausschließliche Versorgungseinrichtung." Die Unterhaltsansprüche von Geschiedenen müssten zeitlich bereits im Gesetz befristet werden, "um auch Zweitfamilien eine Chance zu geben."

 

Einheitlicher Mindestunterhalt

Anders als bei den geschiedenen Ehefrauen sollen im neuen Recht die Interessen der unverheirateten Mütter besser gewahrt werden. Ihnen soll die Möglichkeit eröffnet werden, sich länger als drei Jahre sich ausschließlich der Betreuung des Kindes zu widmen. Ferner wird künftig ein für West- und Ostdeutschland einheitlicher Mindestunterhalt für Kinder geregelt, der sich am steuerlichen Kinderfreibetrag von derzeit 304 Euro orientiert.

Mit Material von dpa

 

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/10/0,3672,2296010,00.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Das ausgerechnet die Grünen sich für die Scheidungsversorgung von Frauen durch ihre geschiedenen Männer stark machen, kann nicht verwundern, wenn man von der heimlichen Sehnsucht der grünen Frauen nach dem allesversorgenden Mann weiß. Dies sich einzugestehen könnte ein wirklicher Emanzipationsschritt der grünen Frauen und ihrer geschlechterpolitisch überwiegend konturlosen männlichen Parteikollegen sein.

 

11.05.2005

 

 

 


 

 

Deutschland, deine Väter

Die deutschen Männer glauben immer noch, sie müßten Alleinversorger der Familie sein. Das macht ihnen Angst vor Kindern. Politik und Unternehmen setzen sie zusätzlich unter Druck

von Matthias Kamann

 

Wer den Feminismus nicht mag, wer die herkömmlichen Geschlechterrollen bevorzugt, der sollte in Deutschland Vater werden. Denn sobald Kinder da sind, sinkt laut Mikrozensus 2004 die Erwerbstätigenquote der Frauen zwischen 27 und 45 Jahren von über 80 Prozent auf durchschnittlich 50 Prozent, während sie bei Männern umgekehrt noch steigt: Väter sind zu rund 90 Prozent berufstätig, kinderlose Männer nur zu 80 Prozent. Auch der einzelne Mann arbeitet mehr, sobald Kinder da sind: Eine Studie über die Einkommensverläufe von Absolventen des Faches Wirtschaftswissenschaften ergab, daß Väter pro Woche eine Stunde länger arbeiten als Männer ohne Nachwuchs.

Zwar ist nicht auszuschließen, daß diese größere Arbeitsfreude der Väter zuweilen etwas mit Faulheit zu tun hat - der Kolumnist Johannes Gross schrieb einmal, wie bequem es für Männer sei, nach 17.30 Uhr den Tag im Büro ausklingen zu lassen und sich dort wichtig zu machen, während daheim die abendliche Kinder-Quengelei einsetzt. Doch meistens dürfte der Grund im Verantwortungsbewußtsein der Väter liegen: Als Familienernährer sehen sie sich um so mehr in der beruflichen Pflicht, je mehr Kinder nach Brot und Computerspielen rufen.

 

Für diese Vermutung spricht der Befund von Sozialwissenschaftlern aller Couleur, wonach in Deutschland die "Retraditionalisierung des Geschlechterverhältnisses in der Familie" ungebrochen sei: Sind Kinder da, rasten hergebrachte Rollenmuster ein: Der Mann konzentriert sich auf die Arbeit, die Frau auf die Kinder. Das sehen auch die Männer so: 41 Prozent der von Allensbach 2004 befragten Väter erklärten, daß sie sich weniger um ihre Kinder kümmern, als sie es gern täten. Doch ein Rollentausch, so stellten die Demoskopen fest "kommt für die überwältigende Mehrheit der Väter nicht in Frage". Entsprechend ergab unlängst eine weitere Allensbach-Studie, daß 21 Prozent der Männer erst dann ein Kind zeugen wollen, wenn sie sicher sein können, daß das Kind "meine beruflichen Chancen nicht gefährdet" - bei Frauen sind es nur 13 Prozent.

 

Diese Fixierung der Männer auf die Berufsarbeit ist ein spezifisch deutsches Phänomen: Nach der gestern veröffentlichten Untersuchung des Bundesfamilienministeriums sind mehr als 60 Prozent der hiesigen Männer "arbeitszentriert", während es nur 40 Prozent in Spanien (!) sind; dort kann sich die Mehrheit vorstellen, für die Kinder da zu sein. Auch unter britischen Männern ist der Anteil derer, die "work centered" sind, niedriger als bei uns. Und in den Niederlanden arbeiten 20 Prozent der Männer in Teilzeit, in Deutschland rund 5 Prozent.

 

Sind deutsche Männer mithin gar nicht so "soft", so emanzipationsoffen, wie oft unterstellt wird? Jedenfalls ist hier die Rollenverteilung beim Leben mit Kindern wesentlich traditioneller als andernorts. In der Demographie findet das seinen Niederschlag: Bei den Geburtenraten bleibt Deutschland hinter jenen westlichen Ländern zurück, die eine höhere Frauenerwerbsquote haben. Zu vermuten ist, daß die vorgestern veröffentlichten Zahlen, wonach 26 Prozent der jüngeren deutschen Männer (gegenüber nur 11 Prozent der Frauen) keine Kinder haben wollen, in hiesigen Rollenmustern begründet sind: Wo die materielle Sicherung am Mann hängt, dieser aber um seinen lebenslangen Vollerwerbsarbeitsplatz fürchten muß und zudem mehr Geld für eigenen Genuß behalten will, scheitert die Familiengründung am Mann. So ergibt sich das Paradox, daß deutsche Männer gerade von ihrer Fixierung auf traditionelle Rollenbilder daran gehindert werden, eine Familie zu gründen, in der diese Rollenbilder extrem stabil sind. Anders gesagt: Die Männer scheitern an dem Druck, den sie sich selbst machen.

 

http://www.welt.de/data/2005/05/04/714422.html

 

 

 

Deutschland, deine Väter (2)

Mindestens genausoviel Druck aber macht ihnen die Umwelt. Väter stehen unter Verdacht. Noch nicht ausgestanden ist jene Mißbrauchsdebatte, in der Männern, die sich liebevoll kleinen Mädchen nähern, Perversität unterstellt wurde. Welch unlauteren Motive man Vätern ungestraft vorwerfen darf, zeigte sich auch im Streit um die heimlichen Vaterschaftstests, wo Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ein extremes Mißtrauen der Männer gegenüber den Müttern ihrer (?) Kinder anprangerte. Mittlerweile geteilt wird vom Justizministerium die Einsicht, daß Männer beim Scheidungs- und Unterhaltsrecht massiv benachteiligt werden. Das soll geändert werden. Keine Besserung jedoch ist dort in Sicht, wo die Väter nach Meinung aller Familienrechtler am schlechtesten gestellt sind, beim Sorgerecht für Kinder nach einer Trennung: Laut Statistischem Bundesamt haben die Gerichte 2003 in strittigen Fällen die Sorge für die Kinder in 11 732 Fällen der Mutter übertragen, aber nur 997 Mal dem Vater.

 

Im Kontrast zu solcher Geringschätzung väterlicher Rechte steht die Betonung väterlicher Pflichten durch die Politik. Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) erklärte vor einem Jahr gegenüber der "Süddeutschen Zeitung": "Ich meine, daß die Väter stärker einbezogen werden sollten. Denn Väter, die sich früh für ihre Kinder engagieren, werden auch in Zukunft mehr Pflichten übernehmen." Als täten sie das nicht längst: Eine Studie des Instituts für Zukunftsforschung in Berlin ergab 2004, daß sich Väter sehr stark im Haushalt engagieren, und ist der Mann Alleinverdiener, so ist seine tägliche Arbeitszeit in Beruf und Haushalt zusammengenommen um eine Stunde und zehn Minuten länger als die seiner Frau. Womit sie freilich wieder einmal zuschnappt, die Streßfalle, in die Männer tappen, so lange sie am Alleinversorger-Anspruch festhalten.

 

Zum Streß daheim tritt der im Beruf: Der Geschlechterforscher Peter Döge vom Institut für Zukunftsforschung wies erst unlängst darauf hin, daß die wenigsten Firmen bereit sind, die familiären Interessen von Vätern zu berücksichtigen. Väter, die ihre Kinder nur von der Kita abholen wollten, würden, so Döge, als "Drückeberger" bezeichnet, da in den meisten Unternehmen eine "stark ausgeprägte Anwesenheitskultur" herrsche: Mit der tatsächlichen oder nur angeblichen Rücksicht auf Mütter brüsten sich mittlerweile viele Unternehmen, doch auf Väter üben sie nach wie vor denselben Druck aus, unter den diese sich selbst setzen.

 

Artikel erschienen am Mit, 4. Mai 2005

 

 

http://www.welt.de/data/2005/05/04/714422.html?s=2

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Der eigentliche Skandal ist ja nicht so sehr, dass bedeutend mehr Vätern das Sorgerecht entzogen wird als umgekehrt Müttern, sondern dass überhaupt Eltern, egal ob Müttern oder Vätern das Sorgerecht entzogen wird, bzw. nichtverheirateten Vätern von vornherein rechtswidrig vorenthalten wird.

 

 

 


 

 

 

FDP will Unterhaltsrecht grundlegend vereinfachen

Die FDP-Fraktion spricht sich dafür aus, das Unterhaltsrecht grundlegend zu vereinfachen und zu harmonisieren. Die Unstimmigkeiten zwischen dem Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht seien zu beseitigen.

Dazu haben die Liberalen einen Antrag (15/5369) vorgelegt. In ihm sprechen sie sich des Weiteren dafür aus, die Rangverhältnisse neu zu fassen und den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Dem Kindesunterhaltsanspruch gebühre der „absolute Vorrang".

Daher ist sowohl minderjährigen als auch volljährigen Kindern, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, noch im Haushalt der Eltern leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, der erste Rang einzuräumen.

Nacheheliche Unterhaltsansprüche seien regelmäßig zu befristen. Nach Beendigung der Ehe müsse die Eigenverantwortung der ehemaligen Ehepartner gestärkt werden. Die Privilegierung der ersten Ehe und die Lebensstandardgarantie seien zu beenden, um den Unterhaltsverpflichteten in Zukunft eine Lebensgestaltung mit erneuter Bindung und Elternschaft zu ermöglichen. Den Unterhaltsberechtigten müsse man zu eigener Erwerbstätigkeit und selbstverantwortlicher Lebensführung anhalten, so die Freien Demokraten.

Die so genannte Sandwichgeneration sei zu entlasten. Heute 40-60-Jährige seien häufig von einer mehrfachen Zahlungsverpflichtung betroffen, da sie sowohl ihre Kinder finanziell unterstützten, für ihre eigenes Alter vorsorgen müssten als auch daneben noch verpflichtet seien, für den Unterhalt ihrer Eltern aufzukommen.

Die FDP plädiert dafür, die Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder zu begrenzen. Eigene Altersvorsorgeleistungen müssten bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit stärker ins Gewicht fallen. Das Einkommen der jeweiligen Schwiegerkinder müsse außer Betracht bleiben.

Die FDP-Fraktion weist außerdem darauf hin, einem Beschluss des Bundestags von Anfang Juli 2000, das geltende Unterhaltsrecht gründlich zu überprüfen und Vorschläge zu seiner Neuregelung einzubringen, sei die Regierung bisher noch nicht nachgekommen.

Auch eine Große Anfrage der Liberalen (15/3117) sei bisher von der Administration unbeantwortet geblieben. Die Freien Demokraten stellen außerdem fest, das Bundesverfassungsgericht habe den Gesetzgeber im April 2003 dazu aufgefordert, die das Kindergeld betreffenden Regelungen verständlicher zu fassen. Dieser Aufforderung habe die Regierung bisher ebenfalls nicht Folge geleistet.

Quelle: Heute im Bundestag vom 28.4.2005

 

 


 

 

 

 

Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen

Am 22.05.2005 finden in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahlen statt. Die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS wird voraussichtlich in 15 der 128 Wahlkreisen mit Kandidaten antreten können.

Homepage des Landesverbands: www.familien-partei-nrw.de

 

Kontakt-eMail des Landesverbands:

 nordrhein-westfalen@familien-partei.de

 

 

Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitte ausgedruckt an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Wolfgang Britz

Stellvertretender Bundesvorsitzender

der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS

Ahornweg 3

66571 Eppelborn-Bubach

Fon: 0 68 81.89 68 74

Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49

eMail: newsletter@familien-partei.de

www.familien-partei.de

 

 

 

Empfehlung vom Väternotruf:

Verschenken Sie Ihre Stimme nicht an den etablierten väterfeindlichen und familienunfreundlichen Block von PDS-Bündnis90/Die Grünen-SPD-FDP-CDU-CSU.

Zeichen setzen. Familienpartei wählen. Schluss mit falschen Kompromissen.

Jede Stimme an die Blockparteien verlängert die staatliche Ausgrenzung von Vätern und ihren Kindern.

 

Anton, 20.05.05

 

 


 

 

Vater werden ist nicht schwer. Vater sein dagegen sehr.

 

Es weht ein eisiger familienpolitischer Wind aus Berlin

Die alte Volksweisheit hat an Aktualität nichts verloren. Ein Buch von Meike Dinklage mit dem Titel: „Der Zeugungsstreik“ macht auf einen Trend in Deutschland aufmerksam: Die Männer wollen nicht mehr. Jeder vierte jüngere Mann (26,3 Prozent) zwischen 20 und 35 Jahren will keine Kinder mehr. Die Geburten in Deutschland sind weltweit mit auf dem niedrigsten Stand.

 

Deutschlands Familienpolitik steckt in einer selbst gemachten Krise. Schon im Namen des Familienministeriums kommt der Mann nicht vor. Wer Frauenpolitik als alleinigen Ansatz für Familie betreibt braucht sich über die Verweigerung der Männer nicht zu wundern.

 

Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Kindererziehung ist auch für Männer schwierig. Häufig werden Väter nach der Geburt in die alte Ernährerrolle gedrückt, um den finanziellen Bedarf für den Nachwuchs zu decken. Väter übernehmen ganz selbstverständlich diesen Teil der Verantwortung und verzichten auf Familienleben. Die „Familienfalle“ hat zugeschlagen. Diese Bürde wird ihnen als Privileg ausgelegt. Dabei unterstellt man den Vätern ein Desinteresse an seinen Kindern. Es wird so getan, als ob der Familienvater eine Wahl hätte.

 

Aus diesem Grunde verwundert es auch nicht, wenn sich ein Viertel aller Väter die Elternzeit nach der Geburt wünschen, aber nur 5 Prozent diese dann auch wirklich nehmen. Dabei hat man festgestellt, dass die 5 Prozent aus einkommensstarken Familien stammen. Elternzeit muss man sich leisten können aber viele Väter müssen rechnen, wie sie ihre Familie über den Monat bringen. Da erscheint die Elternzeit als ein Luxus.

 

Trotzdem gestalten die Väter nach ihrem Berufsalltag noch etwa eineinhalb Stunden ihre Beziehung zu ihren Kindern. Am Wochenende verbringen die Väter sogar mehr Zeit mit ihren Kindern als die Mütter. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Staatsinstitutes für Familienforschung der Universität Bamberg.

 

Während Frau Ministerin Renate Schmidt sich um benachteiligte Frauen kümmert, entscheiden sich immer mehr Männer gegen eine Vaterschaft. Sie verweigern sich den Frauen und werden als „Zeugungsverweigerer“ bezeichnet. Ein neuer Begriff im neuen Jahrtausend als Folge einer ungleichen Politik. Familie gibt es nur systemisch, gibt es nur als Vater – Mutter – Kind, unabhängig vom Familienstand und ob sie zusammen leben oder nicht. Wer im System eine Seite vernachlässigt, der braucht sich nicht zu wundern, wenn er das System „Familie“ langfristig zerstört.

 

In der deutschen Politik haben Väter keine Lobby. Väter sind die Verlierer einer einseitigen Familienpolitik. Gerade nach einer Trennung brauchen sie Chancengleichheit, damit dem Kind Vater und Mutter erhalten bleibt.

 

Wohin mit den Sorgen der Väter, die Probleme mit der Chancengleichheit haben? Sie kämpfen immer noch für das gemeinsame Sorgerecht von Geburt an, für die Durchsetzung des Umgangsrechtes unabhängig vom Willen der Mutter.

 

Offensichtlich hat sich das Bild vom Vater in der Öffentlichkeit gewandelt. Beziehungen wurden früher mehr im privaten Bereich sichtbar. Gefühle zeigte der Mann nicht in der Öffentlichkeit. Heute gehen sie mit ihren Kindern einkaufen und auch spielen. Selbst in der vorgeburtlichen Phase sind sie anwesend und sind häufig bei der Geburt dabei. Väter übernehmen Verantwortung und sind für die Kinder eine feste und wichtige Bezugsperson. Sie begleiten die Entwicklung ihrer Sprösslinge im Kindergarten- und Schulalltag.

 

Aus diesem Grunde wünscht der Vorstand des „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ allen Vätern nicht nur in Deutschland alles Gute und bedankt sich im Namen der Kinder für die fleißige Mühe jeden Tag.

 

Für den Vorstand

Dietmar Nikolai Webel

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

 


 

 

Bundesinnenminister Schily: BiB-Studie zeigt – Junge Menschen wollen immer weniger Kinder

Die Deutschen wollen weniger Kinder. Während der Durchschnittswert für den Kinderwunsch früher bei 2,0 je Familie lag, ist er jetzt auf 1,7 gefallen. Vor allem die Zahl junger Menschen, die keine Kinder wollen, steigt deutlich. Zu diesem beunruhigenden Ergebnis kommt das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung in Wiesbaden, das im Auftrag des Bundesinnenministeriums die Ursachen und Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung erforscht, in seiner neuesten Untersuchung.

Bundesinnenminister Schily erklärte dazu: „Kinder sind keine Belastung, sondern eine tiefe Bereicherung für die Eltern und auch für die gesamte Gesellschaft. Eine Absage an Kinder ist eine Absage an das Leben. Wir müssen in Deutschland den Wert von Kindern, von Familien, vom menschlichen Miteinander der Generationen im öffentlichen Bewusstsein stärken. Ohne eine solche offensive Wertedebatte laufen wir Gefahr, dass sich lebensfeindliche, zukunftsverneinende und egoistische Tendenzen in unserer Gesellschaft verstärken.“

Nach den Ergebnissen der Studie des Bundesinstituts liegt der Durchschnittswert für die Zahl der gewünschten Kinder bei den Frauen zwischen 20 und 39 Jahren – das ist die international übliche Vergleichsgruppe für den Kinderwunsch – mit 1,74 nur noch wenig über der tatsächlichen Kinderzahl bei den Frauen (Durchschnittswert: 1,4). Bei den Männern liegt dieser Durchschnittswert mit 1,57 sogar noch tiefer. Die Bevölkerung würde somit auch dann deutlich schrumpfen, wenn alle Frauen und Männer ihren Kinderwunsch vollständig verwirklichen könnten.

Auffällig ist auch die wachsende Zahl junger Menschen, die überhaupt keine Kinder mehr wollen: Während sich nach einer Befragung im Jahre 1992 nur 9,9% der Frauen und 11,8% der Männer keine Kinder wünschten, sind es inzwischen bei den Frauen 14,6% und bei den Männern sogar 26,3%.

Der zurückgehende Kinderwunsch steht im deutlichen Widerspruch zu der Bedeutung, die den nachwachsenden Generationen von Eltern und Großeltern zugemessen wird. Ältere Menschen wollen bei Hilfebedürftigkeit so lange wie möglich zu Hause bleiben und von Pflegediensten oder von den Kindern betreut werden: So sagen 84,4% der Befragten, dass die Gesellschaft durch angemessene Institutionen und Dienste für die Pflege sorgen soll. 73,5% sind der Auffassung, dass sich die Kinder um die Älteren kümmern sollen.

Diese und weitere Forschungsergebnisse sind am 2.5.2005 vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung veröffentlicht worden. Die Ergebnisse stammen aus der „Population and Policy Acceptance Study“, einer international vergleichenden Untersuchung, bei der insgesamt 4.000 Männer und Frauen in Deutschland über ihre Kenntnissen, Meinungen und Einstellungen zu einer Reihe von demographischen Themen befragt worden sind.

Weitere Einzelheiten zu der Studie: BiB – Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung beim Statistischen Bundesamt, Postfach 5528, Friedrich-Ebert-Allee 4, 65180 Wiesbaden

http://www.bib-demographie.de/info/ppas_broschuere.pdf

 

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 2.5.2005

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wen kann es wundern, dass immer weniger Männer in Deutschland Interesse daran haben, durch die Zeugung eines Kindes perspektivisch zum Zahlvater degradiert zu werden.

Dass sich der Bundesinnenminister darüber Gedanken macht verwundert schon ein wenig. Man könnte meinen dieses Thema wäre was für die Bundesfamilienministerin. Doch die hat vielleicht nur noch Zeit für die Nöte "alleinerziehender" Mütter. Nun ja, macht ja nichts. Holen wir später einfach Inder und Chinesen nach Deutschland, die sich dann um die Pflege unser alt gewordenen Bundesminister/innen kümmern.

 

 


 

 

 

 

Dienstag, 10. Mai 2005, Berliner Morgenpost

Fast alle Kinder fühlen sich in ihren Familien wohl

Studie des Deutschen Jugendinstituts sorgt für positive Überraschung

Von Claudia Ehrenstein

München - Die überwiegende Mehrheit der Kinder in Deutschland ist viel zufriedener und optimistischer, als das vermeintlich kinderfeindliche Klima hierzulande vermuten läßt. 98 Prozent der acht- bis neunjährigen Jungen und Mädchen finden sich selbst "okay". 94 Prozent sind meist gutgelaunt, und 89 Prozent haben Spaß daran, neue Kinder kennenzulernen. Das ergab die Kinderstudie des Deutschen Jugendinstituts (DJI), die jetzt in München vorgestellt wurde. Das überaus positive Ergebnis habe auch ihn überrascht, wie DJI-Projektleiter Christian Alt gegenüber der Morgenpost erklärte.

Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hatte das DJI mehr als 1000 Kinder sowie 2200 Mütter und 1300 Väter in mehr als 2000 Familien nach ihrem Lebensalltag befragt. Im Mittelpunkt stand dabei der Blickwinkel der Kinder im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren. Eine solche umfassende Bestandsaufnahme zur Lebenswelt der Kinder sei zuletzt vor 25 Jahren erfolgt, sagte Alt. Um so interessanter seien die Ergebnisse.

Danach ist die Familie noch immer die vorherrschende Lebensform. Die meisten Kinder wachsen mit beiden leiblichen Eltern auf. 25 Prozent der Kinder leben in Stieffamilien oder mit einem alleinerziehenden Elternteil. 20 Prozent sind Einzelkinder. Ebenso hoch ist der Anteil der Kinder, der in Familien mit Migrationshintergrund aufwächst. Die traditionellen Familien mit dem Vater als Alleinverdiener und der Mutter als Hausfrau leben vor allem an den Rändern der großen Städte. "Modernere Familienformen" konzentrierten sich dagegen in den urbanen Zentren, erklärte Alt.

Fast alle Kinder fühlten sich in ihrer Familie wohl. Nur zwei Prozent beurteilten das Klima in ihrer Familie negativ. Konflikte gehören dabei zum normalen Familienleben dazu. Neun von zehn Müttern, Kindern und Vätern berichteten von Auseinandersetzungen, die sich häufig um das Aufräumen des Kinderzimmers drehten.

Auffälligste Entwicklung der letzten Jahrzehnte sei, daß Kinder offensichtlich immer früher immer selbständiger und damit selbstbewußter werden, erklärte Alt. Kinder würden innerhalb der Familien zunehmend zu Partnern, die auch Verantwortung trügen. Das entlaste die Eltern, fordere sie aber auch zugleich. Kinder haben ihre eigene Meinung, folgen nicht mehr einfach den Weisungen der Eltern. "Mütter und Väter müssen mit ihren Kindern diskutieren", berichtete Alt, selbst vierfacher Vater, aus eigener Erfahrung.

Überraschend positiv war auch die Einstellung der Kinder zur Schule. 80 Prozent macht das Lernen Spaß. Nur 13 Prozent gehen ungern zur Schule. Insgesamt schätzen die Kinder ihre Leistungen in allen Schulfächern sehr positiv ein. Ihre Eltern dagegen sehen die Leistungen kritischer, wobei die Mütter meist noch realistischer als die Väter sind. 26 Prozent der Kinder jedoch langweilen sich in der Schule, 40 Prozent haben Angst, Fehler zu machen. Das betrifft vor allem Kinder aus sozial schwächeren

Schichten.

In ihrer Freizeit sitzen 95 Prozent der Kinder vor dem Fernseher. Je älter die Kinder werden, desto mehr Zeit verbringen sie außerhalb der Familie mit Freunden. Die meisten der Acht- bis Neunjährigen sind zufrieden mit ihren Kontakten zu Gleichaltrigen. Kinder aus einkommensschwächeren Familien spielen meist in größeren Gruppen als Kinder aus Familien der höchsten Einkommensgruppe. Auch Mädchen und Jungen mit Migrationshintergrund treffen sich häufiger in größeren Kindergruppen.

Bei der Befragung zeigte sich das Phänomen der "geteilten Kindheitsbiographie". Im Osten Deutschlands besuchen mehr Kinder eine Ganztagsschule als im Westen. Auch die Ganztagsbetreuung im Vorschulalter ist im Osten weiter verbreitet als in den alten Bundesländern. Insgesamt gehen 96 Prozent der Fünf- bis Sechsjährigen in den Kindergarten.

Die positiven Ergebnisse dürften aber nicht über vorhandene Defizite hinwegtäuschen, warnte Alt. Zwei Drittel der Kinder leben in einem guten bis sehr guten Umfeld. Bei einem Drittel aber ist das Wohnumfeld nicht kindgerecht. "Zehn Prozent der Kinder leben in Armut", betonte Alt. Diese Kinder seien nicht nur ökonomisch benachteiligt, auch soziale Kontakte und schulische Leistungen litten.

Die jetzt vorgestellte Studie ist der erste Teil des sogenannten Kinderpanels des Deutschen Jugendinstituts. Eine zweite Befragung erfolgte bereits, eine dritte ist bis 2006 geplant. So sollen die Entwicklung der Kinder verfolgt und langfristige von kurzfristigen Trends unterschieden werden.

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Wenn man sich die gelegentlich auflodernden hysterischen Kampagnen interessierter Kreise über Kindesmisshandlungen dagegen anhört, so z.B. vom sogenannten "Bündnis für Kinder - gegen Gewalt" so z.B. mit der Behauptung: "Jedes 5. Kind ist Opfer von Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung. Eins von ihnen mag mit Papa nicht allein sein", dann muss man feststellen, dass eine von beiden Seiten offenbar lügt. Wir vermuten mal, dass das sogenannte Bündnis für Kinder lügt

 

 

 

 


 

 

"Da muss man doch was tun..."

 

Jedes fünfte Kind in Deutschland ist Opfer von Gewalt. Jahr für Jahr werden Kinder mitten unter uns Opfer von Vernachlässigung, von psychischer und physischer Gewalt, von sexuellen Übergriffen und anderen Formen der Ausbeutung. Hier wollen wir nicht länger zusehen,sondern etwas tun!

Wir wollen alle gesellschaftlichen Kräfte zusammenführen – zu einem gemeinsamen Eintreten gegen Missbrauch und Misshandlung, Kinderpornographie und Vernachlässigung.

 

Wir wollen ein klares Zeichen setzen gegen Gewalt.

Wir wollen nicht warten, bis junge Menschen Opfer werden, sondern im Vorfeld tätig werden.

 

Wir wollen Kinder stärken, damit sie selbstbewusst auftreten.

 

Wir wollen Eltern zur Seite stehen, damit nicht aus Überforderung Gewalt entsteht.

 

Wir wollen alle sensibilisieren, die mit Kindern zu tun haben. Damit sie Kinder unterstützen, Signale erkennen und richtig reagieren können.

Und dazu brauchen wir auch Ihre Hilfe.

 

"Bündnis für Kinder - gegen Gewalt"

Winzererstraße 9, 80797 München

info@buendnis-fuer-kinder.de

http://www.buendnis-fuer-kinder.de/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Hört sich alles sehr schön an, was die netten Leute vom sogenannten "Bündnis für Kinder" auf ihrer Internetseite so schreiben. Zur Zeit plakatiert das "Bündnis für Kinder" in Berlin (U-Bahnhof Bernauer Straße) mit einem sexistischen Plakaten auf dem ein Mann und fünf Kinder zu sehen sind:

Wir lesen:

"Jedes 5. Kind ist Opfer von Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung. Eins von ihnen mag mit Papa nicht allein sein"

 

 

Das Plakat erweckt zum einen den Eindruck, nur Väter würden ihre Kinder misshandeln, missbruachen oder vernachlässigen. Die für das Plakat Verantwortlichen müssen sich daher den Vorwurf des Sexismus gefallen lassen.

Stellen wir uns mal vor, auf einem Plakat wäre eine Frau mit fünf Kindern abgebildet mit der Aussage: "Jedes 5. Kind ist Opfer von Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung. Eins von ihnen mag mit Mama nicht allein sein"

Sie können sich das nicht vorstellen? Richtig, keine Werbefirma würde das auch nur eine Woche ungestraft tun. Doch was für Frauen gilt, der Schutz vor gesellschaftlicher Diffamierung, gilt in diesem Land noch lange nicht auch für Männer.

"Da muss man doch was tun..." - Wir meinen, senden Sie eine Protestmail an das

"Bündnis für Kinder - gegen Gewalt"

Winzererstraße 9, 80797 München

info@buendnis-fuer-kinder.de

 

 

und fordern Sie die sofortige Zurückziehung des genannten Plakates.

 

03.11.2004

 

 

 

 

Richtigstellung:

Am 03.11.2004 sandte Väternotruf folgende Meldung:

 

 

"Da muss man doch was tun..."

 

Jedes fünfte Kind in Deutschland ist Opfer von Gewalt. Jahr für Jahr werden Kinder mitten unter uns Opfer von Vernachlässigung, von psychischer und physischer Gewalt, von sexuellen Übergriffen und anderen Formen der Ausbeutung. Hier wollen wir nicht länger zusehen,sondern etwas tun!

Wir wollen alle gesellschaftlichen Kräfte zusammenführen – zu einem gemeinsamen Eintreten gegen Missbrauch und Misshandlung, Kinderpornographie und Vernachlässigung.

Wir wollen ein klares Zeichen setzen gegen Gewalt.

Wir wollen nicht warten, bis junge Menschen Opfer werden, sondern im Vorfeld tätig werden.

Wir wollen Kinder stärken, damit sie selbstbewusst auftreten.

Wir wollen Eltern zur Seite stehen, damit nicht aus Überforderung Gewalt entsteht.

Wir wollen alle sensibilisieren, die mit Kindern zu tun haben. Damit sie Kinder unterstützen, Signale erkennen und richtig reagieren können.

 

Und dazu brauchen wir auch Ihre Hilfe.

"Bündnis für Kinder - gegen Gewalt"

Winzererstraße 9, 80797 München

info@buendnis-fuer-kinder.de

http://www.buendnis-fuer-kinder.de/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Hört sich alles sehr schön an, was die netten Leute vom sogenannten "Bündnis für Kinder" auf ihrer Internetseite so schreiben. Zur Zeit plakatiert das "Bündnis für Kinder" in Berlin (U-Bahnhof Bernauer Straße) mit einem sexistischen Plakaten auf dem ein Mann und fünf Kinder zu sehen sind:

Wir lesen:

"Jedes 5. Kind ist Opfer von Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung. Eins von ihnen mag mit Papa nicht allein sein"

 

 

Das Plakat erweckt zum einen den Eindruck, nur Väter würden ihre Kinder misshandeln, missbruachen oder vernachlässigen. Die für das Plakat Verantwortlichen müssen sich daher den Vorwurf des Sexismus gefallen lassen.

Stellen wir uns mal vor, auf einem Plakat wäre eine Frau mit fünf Kindern abgebildet mit der Aussage: "Jedes 5. Kind ist Opfer von Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung. Eins von ihnen mag mit Mama nicht allein sein"

Sie können sich das nicht vorstellen? Richtig, keine Werbefirma würde das auch nur eine Woche ungestraft tun. Doch was für Frauen gilt, der Schutz vor gesellschaftlicher Diffamierung, gilt in diesem Land noch lange nicht auch für Männer.

"Da muss man doch was tun..." - Wir meinen, senden Sie eine Protestmail an das

"Bündnis für Kinder - gegen Gewalt"

Winzererstraße 9, 80797 München

info@buendnis-fuer-kinder.de

 

und fordern Sie die sofortige Zurückziehung des genannten Plakates.

 

03.11.2004

 

 

 

 

 

Richtig ist indes folgendes:

Auf dem kritisierten Plakat sind nicht fünf, sondern vier Kinder zu sehen. Die Bildunterschrift lautet: Eins von ihnen mag mit Papa nicht allein sein. Jedes fünfte Kind ist Opfer von Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung."

Das sogenannte "Bündnis für Kinder" geht nach dieser Plakataktion offenbar davon aus, dass mindestens 25 Prozent aller Kinder nicht mit seinem Vater allein sein möchte. Dass sich das Bündnis für Kinder schlicht verrechnet hat, können wir nicht glauben, obwohl mathematisch gesehen, eins von vier Kindern nicht das selbe ist wie eins von fünf Kinder. Aber was schert hier die Mathematik. Der deutsche Kinderschützer steht über der Mathematik.

 

Es gibt offenbar einige Millionen männliche Kindesmisshandler in der Bundesrepublik. Scheuen Sie sich daher nicht, sofort tätig zu werden, sobald Sie einen von diesen entdeckt haben, gehen Sie zu ihrer zuständigen Polizeistation und erstatten anzeige. Auch falls Sie zufällig selbst ein männlicher Misshandler und Vater sind, und das sind Sie immerhin mit einer Wahrscheinlichkeit 25 Prozent, so das "Bündnis für Kinder", scheuen Sie auf keinen Fall die Selbstanzeige. Wenn Sie sich nicht anzeigen, dann werden es andere für Sie tun.

 

Väternotruf 5.11.04

 

 


 

 

 

Statistisches Bundesamt: Zahl der Familienhilfen seit 1994 mehr als verdoppelt

Im Jahr 2003 wurden insgesamt 41.900 Familien mit 94.500 Kindern und Jugendlichen durch sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt, wie das Statistische Bundesamt mit Blick auf den Internationalen Tag der Familie am 15. Mai mitteilt. Bei 16.150 Familien wurde die Hilfe im Laufe des Jahres 2003 beendet, für 25.750 Familien dauerte sie über den Jahreswechsel 2003/2004 an.

Gegenüber 1994, als der Internationale Tag der Familie zum ersten Mal begangen wurde, hat sich die Zahl der betreuten Familien (+25.000) und die der betreuten Kinder (+52.000) mehr als verdoppelt. Wurden 1994 vor allem kinderreiche Familien mit dieser Hilfe unterstützt – 43% der betreuten Familien hatten damals drei oder mehr Kinder – so sank der Anteil dieser Familien bis 2003 auf 35%. Erhöht hat sich dagegen der Anteil der unterstützten Familien mit einem Kind, nämlich von 26% (1994) auf 33% (2003).

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe. Sie richtet sich an die ganze Familie und unterstützt Eltern bei Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie in Krisen- und Konfliktsituationen.

Weitere Auskünfte: Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Heike Heilmann, Tel.: 01888-644-8167, E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

 

Quelle: ots-Originaltext vom 11.5.2005

 

 


 

 

Internetshop für Väter

Mit www.vaetershop.de ist ab dem diesjährigen Vatertag, dem 5. Mai 2005, der bundesweit erste Internetshop mit Produkten rund um die Vaterschaft online.

Hier kann Mann – Frau natürlich auch – alles bestellen, was die Vaterschaft angenehmer macht: Kleine und größere Präsente für werdende Väter, Geschenke, sowie Spiele und Spielzeug für klein und groß. Neben einer wohl sortierten Auswahl von Büchern und Ratgebern kann man auch eine exklusive Postkarten-Edition und KinderPopSongs auf MC und CD bestellen.

Den Webshop betreibt Tobias Bücklein. Er hat die Produkte ausgewählt und teilweise selbst konzipiert. Als Verleger mit eigenem Vertrieb blickt er auf langjährige Erfahrung in diesem Metier zurück.

„Mit vÄtershop.de will ich werdende Väter und Väter in ihrem ganz normalen Partnerschafts- und Erziehungsalltag unterstützen. Sozusagen ‚im Vorbeisurfen’ finden sie hier ausgewählte, qualitativ hochwertige Produkte“, sagt „Väter-Experte“ Tobias Bücklein. Mit dem Väterthema beschäftigt er sich schon seit vielen Jahren: als Kabarettist („ÜberVäter“) und Redaktionsmitglied der Zeitschrift PAPS.

Mit freundlichem Gruß

Ralf Ruhl

 

Redaktion "spielen und lernen"

Kaiser-Joseph-Str. 263

79098 Freiburg

Tel. 0761/70578535

Fax 0761/70578539

E-Mail: ralf.ruhl@familymedia.de

www.paps.de

www.familie.de

 

 


 

Alleinerziehende Väter aus dem Norden Deutschlands gesucht

Wir würden Sie gerne um Ihre Unterstützung bei unserer aktuellen Recherche bitten. Für den "Großen ARD-Erziehungstest" mit Jörg Pilawa suchen wir dringend alleinerziehende Väter aus dem Norden Deutschlands, die als Kandidaten in der Show mitmachen möchten.

 

Damit Sie über alle Informationen verfügen, dinden Sie weiter unten den entsprechenden Aufruf bzw. im Anhang den aktuellen Fragebogen.

Der Fragebogen kann auch unter: www.mediabolo.de/specials heruntergeladen werden.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Nicole Bresinski

 

„Der große Erziehungstest“

Am Donnerstag, den 02. Juni diesen Jahres bittet Jörg Pilawa im Programm der ARD live um 20:15 Uhr erstmalig zum großen Erziehungstest. Hierbei werden sich 240 Teilnehmer und prominente Gäste im Studio Hamburg dieser Herausforderung stellen.

Sechs verschiedene Gruppen zu jeweils 40 Personen sitzen als Teilnehmer im Studio und werden in verschiedenen Tests ihre Einschätzungen und ihr Wissen rund um das Thema Erziehung unter Beweis stellen. Niemand kann sich bei schlechtem Ergebnis “blamieren”, denn Einzelergebnisse werden nicht öffentlich bekannt gegeben.

Die sechs Gruppen sind:

• Großeltern

• Eltern

• werdende Eltern

• alleinerziehende Mütter/Väter

• Lehrer

• junge Erzieher/Erzieherinnen

 

Eine weitere Gruppe besteht aus prominenten Persönlichkeiten. Im Anschluss an die Testfragen werden die Testergebnisse im großen Finale bekanntgegeben.

Sie zählen zu einer der oben genannten Gruppen und haben Lust das Abenteuer einer Fernsehshow mitzuerleben? Dann laden Sie einfach den Bewerbungsbogen der Gruppe herunter, für die Sie sich bewerben wollen. Schicken Sie uns diesen ausgefüllten Bewerbungsbogen mit Foto umgehend zurück. Einsendeschluß ist der 15.Mai 2005!

Gerne dürfen Sie den Bewerbungsbogen auch vervielfältigen und an interessierte Kollegen, Freunde, Verwandte und Bekannte aus den oben genannten Gruppen weitergeben.

Unsere Adresse lautet:

Mediabolo TV Casting GmbH

Stichwort: „ARD-Erziehungstest“

Postfach 19 03 43

50500 Köln

Oder ganz einfach per email: test@mediabolo.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und verbleiben mit sonnigen Grüßen aus Köln!

Ihr MEDIABOLO-Team

 

 

--

Tobias Ploch

Mediabolo TV Casting GmbH

Albertusstr. 47-49

50667 Köln

fon: 0221-925 815 17

fax: 0221-925 815 33

mail to: tobias.ploch@mediabolo.de

www.mediabolo.de

 

 

 


 

 

Neue Regelbeträge für den Kindesunterhalt

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Regelbeträge gelten ab dem 1. Juli 2005.

Die Regelbeträge sind ein wichtiger Maßstab für die Unterhaltsverpflichtung von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Die Regelbeträge sind nicht mit den tatsächlich geschuldeten Unterhaltsbeträgen identisch, liegen aber der Düsseldorfer und der Berliner Tabelle zugrunde. Sie sind deshalb in der Praxis ein wichtiger Anhaltspunkt für Höhe des Kindesunterhalts. Die Regelbeträge sind außerdem Grundlage für die Fortschreibung dynamischer Unterhaltstitel und die Höhe des Unterhaltsvorschusses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Das Bundesministerium der Justiz passt die Regelbeträge entsprechend der Entwicklung des durchschnittlich verfügbaren Arbeitsentgelts alle zwei Jahre an (§ 1612a BGB).

Ab dem 1. Juli 2005 gelten folgende Beträge:

Alte Bundesländer Neue Bundesländer

1. Altersstufe(bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs) 204 € (bisher 199 €) 188 € (bisher 183 €)

2. Altersstufe(vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs) 247 € (bisher 241 €) 228 € (bisher 222 €)

3. Altersstufe(ab dem 13. Lebensjahr) 291 € (bisher 284 €) 269 € (bisher 262 €)

Insgesamt handelt es sich um eine moderate Steigerung, die mit der Steigerung der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum vergleichbar ist. Die Anpassung wird damit dem gestiegenen Bedarf der Kinder gerecht und führt zu einer angemessenen Erhöhung, ohne die unterhaltspflichtigen Eltern zu überfordern.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz

Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz

Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 01888 580-9030; Telefax 01888 580-9046; presse@bmj.bund.de

 

 

Kommentar Väternotruf:

Keine Renten- und Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst, aber Regelbeträge für Kindesunterhalt werden unter Berufung auf die Erhöhung der Lebenshaltungskosten angehoben.

Was ist das für eine Logik?

 

 


 

 

"Die Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB."

Andrea Reitmaier in: "Kind-Prax", 6/2004, S. 211-214

 

 

"... Auch wenn die Unterhaltspflichtverletzung als Straftatbestand sich nicht vollkommen in das Strafrechtssystem einpasst, erfüllt dieser Tatbestand wichtige Funktionen. Der Gesetzgeber hat gut daran getan, die Vorschrift vor mehr als 60 Jahren in das Strafgesetzbuch einzuführen. ..."

"Die Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB.", Andrea Reitmaier in: "Kind-Prax", 6/2004, S. 213

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Welcher Gesetzgeber ist das denn gewesen sein, der, wie Frau Dr. jur Andrea Reitmaier, Staatsanwältin in Berlin meint: "gut daran getan, die Vorschrift vor mehr als 60 Jahren in das Strafgesetzbuch einzuführen."

Es war der nationalsozialistische Gesetzgeber, der sie als §170 b StGB a.F. durch die Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft vom 9.3.1943 als " Straftat gegen die Familie" einführte.

Gut ein Jahr vorher fand die sogenannte Wannseekonferenz statt, auf der der nationalsozialistische Gesetzgeber in Form von Spitzenvertretern oberster Reichs- und Parteidienststellen unter Vorsitz von Reinhard Heydrich den Massenmord an den europäischen Juden, Kindern, Männern und Frauen in konkrete Planung umsetzte. Die Deutsche Reichbahn war dabei noch so pervers, den zuständigen deutschen Behörden Fahrpreisermäßigungen für die Fahrt der deportierten Juden in die Gaskammern von Auschwitz zu gewähren, weil es sich ja um eine Gruppenfahrt gehandelt hat (Quelle: Filmdokumentation gesendet anlässlich des 60. Jahrestages der Befreiung von Auschwitz im Fernsehen Woche vom 24.-18.02.05). An Unterhaltspflichtverletzung hat da keiner gedacht, denn da die deutschen Täterinnen und Täter im bürokratischen staatlichen Terrorapparat gleich auch noch die Säuglinge, Kinder und Jugendliche ins tödliche Gas geschickt haben, so hatte sich damit auch die Frage erledigt, wer für den Unterhalt der Kinder aufzukommen hätte, wenn die Eltern vergast worden sind. So waren sie die deutschen Beamten. Die Züge nach Auschwitz fuhren in gewohnter deutscher Zuverlässigkeit. Die Deutschen waren und sind eben Perfektionisten. Wenn schon Mord, dann wenigstens mit der gewohnten deutschen Gewissenhaftigkeit.

 

20.01.1942 Wannseekonferenz: Konferenz von Spitzenvertretern oberster Reichs- und Parteidienststellen unter Vorsitz von Reinhard Heydrich mit dem Ziel grundsätzliche Fragen der "Endlösung der Judenfrage" zu klären. Vorgesehen war die Deportation der jüdischen Bevölkerung in den Osten zur Vernichtung anstelle der bisher praktizierten Auswanderung

 

Zur Zeit der gesetzlichen Festschreibung der Unterhaltspflichtverletzung als Straftat, wütete auch deutsches Militär, Polizei  und SS in Warschau. 

 

Meyers Taschenlexikon: 

"Der erste Warschauer Aufstand brach aus, nachdem die SS aus dem von rund 400.000 Juden bewohnten Ghetto in Warschau ab Juli 1942 täglich bis zu 12.000 Menschen in das Vernichtungslager Treblinka abtransportierte. Eine von 2.000 Mann der Waffen-SS und Polizei am 19. April 1943 unternommene Aktion zur Auflösung des Ghettos konnte von der schlecht bewaffneten 1.100 Mitglieder der jüdischen Kampforganisation ZOB in erbitterten Kämpfen bis zum 16. Mai 1943 hinausgezögert werden. Sprengungen, Großbrände und Massenhinrichtungen kosteten 12.000 Menschen das Leben; 7.000 Juden wurden nach Abschluss der Kämpfe vergast, 30.000 Menschen erschossen."

 

Just in dieser Zeit, so meint Frau Dr. jur Andrea Reitmaier, Staatsanwältin in Berlin, hat der "Gesetzgeber hat gut daran getan, die Vorschrift vor mehr als 60 Jahren in das Strafgesetzbuch einzuführen."

Man könnte glatt meinen, im Hitlerstaat hätte es auch viele gute Sachen gegeben, so z.B. der Autobahnbau oder die Verringerung der Arbeitslosenzahlen oder auch die Einführung der Strafbarkeit der Unterhaltspflichtverletzung. Komisch, dass die meisten den Krieg überlebenden Spitzenvertreter des nationalsozialistischen Deutschlands im Nürnberger Kriegsverbrechertribunal zum Tode oder zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Dabei waren die doch so gut, dass im Nachkriegsdeutschland, gleich das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz und die nationalsozialistische Strafbarkeitsverordnung der Unterhaltspflichtverletzung übernommen wurde.

Interessant in diesem Zusammenhang die Absicht der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Jahr 2005 die Einholung heimlicher Vaterschaftstest mit bis zu einem Jahr Gefängnis zu bestrafen. Wer dabei an den gut tuenden "Gesetzgeber" von 1943 denkt, hat vielleicht nicht zufällig eine solche Assoziation. 

 

 

 

Manche haben zum Glück eine andere Einstellung zur Funktion des Strafrechts:

 

"Strafjustiz als Büttel der Jugendämter"

Staatsanwalt Dr. Stefan Ostermann, Darmstadt

in: "Zeitschrift für Rechtspolitik", 1995, Heft 6, S. 204-208

"... Die infolge Überforderung notwendigerweise unzureichende Bearbeitung der Verfahren durch die Strafverfolgungsbehörden und die Umlenkung ihres Blickwinkels von Tat und Täter auf die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sind ihrem Ansehen abträglich und degradieren sie zu Erfüllungsgehilfen beliebiger, nicht aus kriminalpolitischer Notwendigkeit, sondern nur noch aus Praktikabilitätserwägungen begründeter Interessen. Es darf vermutet werden, daß die Kosten der Verfolgung von Unterhaltspflichtverletzungen die dadurch ersparten Fürsorgeleistungen übersteigen. Zur Erreichung des Gesetzeszwecks stehen in den meisten Fällen mildere und dennoch effektive Mittel zur Verfügung, die nur mangels entsprechender Rechtskenntnisse oder juristischen Beistandes von den Anzeigeerstattern nicht genutzt werden. Mit den zur Lösung ihrer Probleme nicht kompetenten Strafverfolgungsbehörden hat man den Unterhaltsgläubigern Steine statt Brot gegeben. Unter Geltung des Satzes `Soviel Strafrecht wie nötig, so wenig Strafrecht wie möglich` stellt sich die Frage der Entkriminalisierung heute deshalb nicht weniger dringend als zu Zeiten der Strafrechtsreform. Andere europäische Länder sind diesen Weg bereits gegangen oder haben seit jeher auf die Strafverfolgung verzichtet. Die praktischen Erfahrungen mit §170b StGB legen das auch für die Bundesrepublik nahe."

S.203-204

 

 

 

 


 

 

Der Tagesspiegel

Dritte Seite

27.04.2005

 

Der Feind im Kind

Sie wurden gehänselt, verstoßen, gehasst. Nicht nur die Frauen, die sich mit Besatzungssoldaten einließen, auch die gemeinsamen Kinder galten als Verräter. Jetzt sind sie aus ganz Europa nach Berlin gekommen

Von Claudia Keller

Wenn er den Krieg überlebt hätte, wäre ihr Vater bestimmt zurückgekehrt zu ihrer Mutter. Sie war ja seine große Liebe. 50 Jahre lang hat Mylène Lannegrand das geglaubt. Ihr Vater war der deutsche Besatzungssoldat Heinz Rosentreter. Heute weiß sie, dass er überlebt hatte. Zurückgekehrt ist er trotzdem nicht.

Mylène, eine kleine Frau mit blonden struppigen Haaren, ist noch einmal nach Berlin gekommen, wo sie vor vier Jahren ihrem Vater auf die Spur kam. Sie steht zwischen Metallregalen in der „Deutschen Dienststelle WASt“ in Berlin, der ehemaligen Wehrmachtsauskunftsstelle. In dem roten Backsteinbau in Reinickendorf lagern 18 Millionen Karteikarten, auf denen die Nazis verzeichneten, wann sich welcher Wehrmachtssoldat während des Krieges wo aufgehalten hat. In Kartei 919, Nummer 667, Buchstabe R, steckt die Karte von Heinz Rosentreter. Darauf steht, dass er nach seiner Stationierung in Frankreich 1942 in Russland leicht verwundet wurde. 1967 hat er eine Wehrdienstbescheinigung für seine Rente angefordert. 1983 starb er in Köln. Auch dass er eine Tochter hat, steht auf der Karte. Es ist nicht Mylène.

Als sie die Karte das erste Mal in der Hand hielt, hat sie geweint. „Weil ich so erleichtert war, dass ich ihn endlich gefunden hatte“, sagt sie. Zugleich sei sie traurig gewesen, dass sie zu spät kam. Nun ist sie wieder hier, weil die WASt zum ersten Mal Besatzungskinder aus verschiedenen Ländern eingeladen hat: Kinder von deutschen Wehrmachtssoldaten treffen sich mit Kindern amerikanischer, französischer und englischer Soldaten, die 1945 nach Deutschland kamen. Sie wollen ein „Büro der Kinder des Krieges“ gründen. „Weder in der Genfer Konvention noch in der Haager Landkriegsordnung gibt es eine Klausel über uns Kriegskinder. Das muss sich ändern. Wir sind schließlich ein Produkt dieser Kriege“, heißt es in ihrer Erklärung. Sie beklagen, dass sie bisher nach nationalem Recht behandelt werden, das sehr unterschiedlich ist, etwa, was den Zugang zu Archiven angeht. Hier müssten internationale Regelungen getroffen werden. Auch kämpfen sie dafür, dass sie innerhalb Europas die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen als nachträgliche Anerkennung ihrer Vaterländer. Ein fernes Ziel sei eine UN-Konvention der Kinder des Krieges – zum Schutz für zukünftige Kriegskinder.

Mylènes Mutter war 17, als sie sich in Heinz Rosentreter verliebte. Er kam 1940 in den kleinen Ort Fouras an der Atlantikküste und wohnte im „Hotel de la Mer“. Renée lebte bei ihrem Onkel und ihrer Tante, die das Hotel betrieben. „Für meine Mutter war es die große Liebe“, sagt Mylène. Der 28-jährige Deutsche sei so nett und höflich gewesen, habe immer Blumen gebracht. Er entsprach nicht dem Bild des ungehobelten „Boche“ der Kriegspropaganda.

Im Frühjahr ’41 wurde Rosentreter an die Ostfront abkommandiert. Dass seine Freundin schwanger war, wusste er nicht. Im Dezember wurde Mylène geboren.

In Frankreich gibt es schätzungsweise 200000 Kinder, die einen deutschen Soldaten zum Vater und eine französische Mutter haben und zwischen 1941 und 1945 geboren wurden. Die meisten kennen ihre Väter nicht.

Nachdem die deutschen Soldaten aus Frankreich abgezogen waren, schleiften Männer aus dem Dorf Mylènes Mutter und 20 andere Frauen auf den Platz vor der Kirche. Sie wurden als „deutsche Huren“ beschimpft, dann schor man ihnen den Kopf kahl. Mylènes Mutter verließ das Dorf, heiratete später einen Franzosen und zog mit ihm nach Bordeaux. Mylène wuchs bei der Großtante und dem Großonkel in Fouras auf. „Sie haben mir gesagt, dass ich stolz sein soll, einen deutschen Vater zu haben.“ Sie hat Klavier spielen gelernt, weil ihr Vater Klavier spielte, sie hat Jura studiert, weil er Jurist war. Sie trägt sogar seinen Namen als Mittelnamen: Heinz.

In der Schule sei sie gehänselt worden als „Tochter eines deutschen Schweins“. „Ich wollte beweisen, dass es gut ist, dass es mich gibt.“ Dafür reichte es nicht, gute Noten zu haben. Sie wollte die Beste sein. „Ich wollte strahlen, auch äußerlich.“ Sie schmückte sich mit Goldketten. Auch an diesem Tag trägt sie eine dicke Goldkette und mehrere Ringe.

Immer bohrten diese Fragen in ihr: Wer war Heinz Rosentreter? Hätte er mich gemocht? War er so, wie ihre Mutter ihn beschrieb, oder so, wie die Deutschen in der Karikatur: dick, mit Bierkrug? Als sie jünger war, drängte sie die Fragen beiseite, war beschäftigt mit Studium und Karriere, mit Ehe und Sohn. Was, wenn er noch am Leben ist? „Die Neugier wurde immer größer, aber auch die Angst, auf etwas zu stoßen, was mein Bild zerstört.“

Vor sechs Jahren hielt sie es nicht mehr aus. Sie ist frühzeitig in Rente gegangen, um ihren Vater zu suchen. Die französische Botschaft verwies sie an die Deutsche Dienststelle WASt. Weil sie seinen Namen wusste, fanden die Mitarbeiter die Karteikarte recht schnell. Auf ihr war nur ein Kind vermerkt, weitere Nachforschungen ergaben aber, dass Heinz Rosentreter vier Mal verheiratet war und neun Kinder hatte. In der ersten Ehe wurden fünf Kinder geboren, in der zweiten eines, ein weiteres in der dritten. Dazu kam das Kriegskind Mylène. Sie war nicht die älteste. Auch die deutschen Halbgeschwister wussten nicht alle voneinander.

Dass ihr Vater nicht der treue Liebhaber war, den sie sich erträumt hatte, habe sie nicht gekränkt. Sie ist glücklich über ihre neue Großfamilie. Mit ihrer jüngsten Schwester verbringt sie jedes Jahr den Sommer. Mylène nimmt die Karteikarte ihres Vaters immer wieder in die Hand. Auf der Rückseite stehen nun die Namen aller Kinder, auch ihr eigener.

Auch Franz Anthöfer ist ein „Kind des Feindes“, Sohn einer Deutschen und eines amerikanischen Soldaten. Anthöfers Suche nach dem Vater verlief weniger glatt, auch weil ihm US-Behörden den Zugang zu Akten verweigerten. Als er endlich seinen amerikanischen Verwandten gegenüberstand, schlug ihm die Schwester des Vaters mit der Hand ins Gesicht. Er erzählt das hastig, gleich nach der Begrüßung im Restaurant des Novotel in Tegel, verhaspelt sich immer wieder.

Seit Jahrzehnten pendelt Anthöfer zwischen Deutschland und den USA, verbringt jeden Urlaub in Archiven, streitet mit Behörden. Der abwesende Vater dominiert sein Leben.

Anthöfer wurde 1951 in Rastatt geboren, seine Mutter hatte sich in den amerikanischen Offizier Louis G. Craig verliebt. Anders als Mylène Lannegrands Mutter wurde sie von ihrer Familie aus dem Haus geworfen, als sie schwanger wurde. Sie fand eine Stelle in Köln bei der Lufthansa. Das uneheliche Kind wurde ihr vom Jugendamt weggenommen und in ein Heim gesteckt. Anthöfer wurde als „Ami-Bastard“ beschimpft und verprügelt. Amerika wurde in seiner Fantasie zur Zuflucht, wenn er sich wegträumte aus der lieblosen, ärmlichen Gegenwart.

Als er 14 Jahre alt war, gab seine Mutter seinen drängenden Fragen nach und sagte ihm, wie sein Vater hieß. Seine Sehnsucht konnte sich nun an einen Namen klammern. In der Anglican Church in Köln lernte der Jugendliche Englisch, fuhr mit dem Fahrrad nach Bonn, um im amerikanischen Club Filme zu schauen. Mit 21 flog er nach Washington und ging zu der einzigen Adresse, die er von seinem Vater hatte. Da wohnte kein Louis G. Craig mehr. Jahre später stöberte er die Spur schließlich in Weston auf, einer Kleinstadt in West Virginia. Doch Anthöfer kam zu spät: Drei Wochen zuvor war Louis G. Craig, Anwalt und Bürgermeister, gestorben. Nach dem Schlag ins Gesicht drohte Craigs Schwester, den „deutschen Bastard“ verhaften zu lassen, falls er sich noch einmal blicken lasse.

Aber Anthöfer wollte die amerikanische Staatsbürgerschaft, und dafür brauchte er hundertprozentige Sicherheit. 1996 ließ er die Leiche des Vaters exhumieren und eine DNA-Analyse machen. Sie brachte 99,9-prozentige Sicherheit, dass er der Sohn von Louis G. Craig in Weston ist. Ein Freund seines Vaters schrieb, notariell beglaubigt: „Ich kann bestätigten, dass Louis Craig mehrmals sagte, dass er sich wünsche, sein Sohn wäre bei ihm. Ich habe keinen Zweifel, dass Franz Anthöfer, der den gleichen Gang hat, das gleiche Gesicht und die gleiche Art, die Daumen in die Hüfte zu stemmen, der Sohn ist, von dem er immer gesprochen hat.“

Die DNA-Analyse hätte bei der Anerkennung der Staatsbürgerschaft vor Gericht Bestand, glaubt Anthöfer. Aber das Verfahren geht nicht weiter, weil er nicht zu den Verhandlungen kommen kann. 1997 blieb er länger als die im Touristenvisum zulässigen drei Monate in Virginia. Man schob ihn ab. Seitdem darf er nicht mehr einreisen.

Es ist spät geworden. Anthöfer will noch die Franzosen treffen, vielleicht können sie ihm helfen.

 

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/27.04.2005/1782671.asp

 

 

 


 

 

 

 

"Wie erleben Väter Familienbeziehungen während der turbulenten Zeit der Adoleszenz ihrer Kinder?"

Inge Seiffge-Krenke und Jörg von Irmer

in: "Zeitschrift für Familienforschung", Heft 2/2004, S. 144-155

 

 

 


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