Väternotruf
Juni 2005
"Väter - eine noch unerschlossene Ressource und Zielgruppe in der Sozialen Arbeit mit Kindern und ihren Familien"
Michael Matzner
In: "Neue Praxis", 6/2005, S. 587-610
"Problemjugendliche auf der Suche nach dem verlorenen Vater. Zur Notwendigkeit differenzierter theoretischer Beschreibungen in der Erlebnispädagogik und deren Konkretisierung am Beispiel eines delinquenten Adoleszenten"
Rauh, Bernhard / Wildenhues, Claudia: In: "Neue Praxis", 6/2005, S. 611-624
Überfällige gesetzliche Veränderungen bezüglich der bisherigen sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder steht an.
Wie sich dem Beitrag:
"Verfassungsrechtliche Vorgaben für die gesetzliche Ausgestaltung des Sorgerechtes nicht miteinander verheirateter Eltern"
von
Professor Dr. Michael Coester
Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität München
veröffentlicht in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 3/2005, S. 60-65
entnehmen lässt, veranstaltete die SPD Fraktion im Deutschen Bundestag am 26.01.2005 in Berlin eine Expertenanhörung zu diesem Thema auf der Professor Coester einen Vortrag hielt, der im hier genannten Aufsatz niedergelegt wurde.
Wer sich mit den politischen Gepflogenheiten auskennt, weiß, dass nach solchen Anhörungen in der Regel in absehbarer Zeit eine Gesetzesinitiative folgt. Wenn sich dann nicht bei den Grünen, der CDU, CSU und FDP noch erheblicher Widerstand regt, von den beiden PDS Frauen dürfte man bei der traditionell väterfeindlichen Haltung der PDS (Stichwort Ex-MdB Christina Schenk) nicht viel erwarten, aber auf deren zwei Stimmen kann man auch getrost verzichten, dürfte es in absehbarer Zeit deutliche Verbesserungen der derzeitigen katastrophalen diskriminierenden Rechtslage geben.
Dass die Reform nun in Sicht ist, kann nicht verwundern, denn die politisch Verantwortlichen müssen aufpassen, dass sie sich nicht durch weiteres jahrelanges untätiges Warten selbst ins politische Abseits stellen.
Coesters sprachlich intellektuell gute Argumentation zeigt Wege auf, wie zumindest die schlimmsten aktuellen Formen von sorgerechtlicher Diskriminierung rechtlich entschärft werden können.
Wer die Politik kennt, weiß, dass die Damen und Herren in der Regel nur so viel machen, wie sich gerade nicht vermeiden lässt. Fortschritte werden also auf alle Fälle zu verzeichnen sein und der traditionellen deutschen, nationalsozialistisch eingefärbten mythologischen mütterlichen Hybris wird mit Sicherheit eine stärkere Grenze gezeigt, als es bisher der Fall ist.
Der Kampf um rechtliche Gleichstellung wird auch nach der längst überfälligen und jetzt in Aussicht stehenden Reform weitergehen müssen, denn mit großer Sicherheit werden weiterhin diskriminierende rechtliche Bestimmungen erhalten bleiben.
Väternotruf 11.05.2005
Prozesskostenhilfe
Hat ein Elternteil nicht an zuvor vom Jugendamt angebotenen Gesprächen teilgenommen, so ist ihm Prozesskostenhilfe zu versagen
OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2005 – 9 WF 67/05, veröffentlicht in: „Das Jugendamt“, 05/2005, S. 261-262.
"Problemjugendliche auf der Suche nach dem verlorenen Vater
Zur Notwendigkeit differenzierter theoretischer Beschreibungen in der Erlebnispädagogik und deren Konkretisierung am Beispiel eines delinquenten Adoleszenten"
Bernhard Rauh / Claudia Wildenhues
In: "Neue Praxis", 6/2005, S. 611-624
Heimliche Vaterschaftstests
Der Text der Pressemitteilung der DGSF zum Thema:
Die seelische Notlage kommt oft zu kurz: Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) empfiehlt Beratung vor Vaterschaftstest
In der Diskussion über heimliche Vaterschaftstests geht es um hoch emotionale Themen wie Treue, Zweifel, Misstrauen, Persönlichkeitsrechte und nicht zuletzt um Geld. Die seelische Not der Betroffenen kommt dabei allerdings häufig zu kurz, meint die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF): Der Verband empfiehlt ein professionelles Beratungsgespräch vor dem Test.
Die Not der Betroffenen werde schnell zu einer persönlichen Krise, die schon vor dem Test durch Zweifel und Misstrauen in der Partnerschaft eskalieren könne, so die DGSF. Das Testergebnis – wie auch immer es ausfalle – werfe neue Fragen auf: Wie kann die Beziehung zum Kind weiter gestaltet werden? Wie soll sich die Partnerschaft entwickeln? Was bedeuten die Informationen für das Kind? Und was heißt es für den Betroffenen, plötzlich nicht mehr leiblicher Vater oder – entgegen aller Zweifel – es nun doch zu sein?
Jedes Testergebnis – positiv oder negativ – müsse bewältigt werden im eigenen Leben, in der Beziehung zum Kind und in der Beziehung zur Partnerin. Die Konsequenzen für das eigene Leben und für die Beziehung seien vorher mitunter kaum abzuschätzen. Deshalb rät der Verband der Familientherapeuten, vor dem Test professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten und entsprechend qualifizierte Berater – zum Beispiel in städtischen oder konfessionellen Beratungsstellen – können geeignete Ansprechpartner für die Betroffenen sein. Über die Internetseiten des Verbandes – www.dgsf.org – sind Berater und Therapeuten mit familientherapeutischer Weiterbildung sowie Beratungsstellen zu finden.
Zuletzt verändert: 26.01.2005 20:59
Vaterschaftstest
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Freitag, 3. Juni 2005 18:53
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Vaterschaftstest
Hallo Väter/Mütter und Interessierte,
zum Thema Vaterschaftstest gibt es ein Urteil des Oberlandgerichtes Nürnberg. Darin steht:
Das Gericht entschied, dass die Mutter eines Kindes die Blutabnahme für einen Vaterschaftstest nicht verweigern darf.
Auch der Hinweis darauf, dass durch diesen Vaterschaftstest nachhaltig der Familienfrieden gestört werden würde, konnte das Gericht nicht überzeugen.
Vielmehr sah der Richter die Gefahr, dass das Kind durch die Verweigerung des Vaterschaftstests nachhaltig geschädigt werden würde. So ergeben sich durch eine ungeklärte Vaterschaft folgende zukünftige Probleme:
Das Kind könnte später Eheverbote übertreten, indem es z.B. einen Partner wählt, welche heimlich mit ihm verwandt ist.
Die Entwicklung seiner Persönlichkeit sei eingeschränkt, da es sich nicht sicher mit seinem richtigen Vater identifizieren könne.
Außerdem wird das Kind in Erbfragen benachteiligt.
Daher das Urteil des Gerichts: Die Mutter darf die Abgabe von DNA-Material (in diesem Fall einer Blutprobe) für einen Vaterschaftstest nicht verweigern.
Das Aktenzeichen lautet: 15 UF 84/03
Das Urteil kann beim OLG Nürnberg angefordert werden.
USA: SAMENSPENDER ZU HOHEN UNTERHALTSZAHLUNG VERPFLICHTET
Es lohnte sich mal wieder, einen Beitrag von Wendy McElroy zu übersetzen, wie üblich in aller künstlerischen Freiheit besorgt von RedManAchim:
Der oberste Gerichtshof von Pennsylvania berät gerade einen Fall, der weitreichende Konsequenzen sowohl für das Recht des Kindesunterhalts wie auch für die Möglichkeit künstlicher Befruchtungen in den Vereinigten Staaten haben könnte. Wie ein Berichterstatter kommentierte, könnten „Samenspender, die dachten, sie bekämen nur die üblichen 50 Dollar für ihr Genmaterial“, vor einem bösen Erwachen stehen.
Bei dem Fall geht es um den Samenspender Joel L. McKiernan und seine Geliebte Ivonne V. Ferguson. Vor zehn Jahren schlossen sie eine Vereinbarung: McKiernan erhielt für eine Samenspende, die zur Geburt von Zwillingen in Folge einer Invitro-Fertilisation führte, Fergusons Zusicherung, dass er von jeder Verpflichtung frei sei. (...) Ferguson aber bestreitet, dass eine solche Vereinbarung je exisitiert hätte.
Allerdings hatte sie ihren damaligen Ehemann in der Geburtsurkunde als Vater angegeben. Fünf Jahre nach der Geburt der Zwillinge und angesichts ihrer bevorstehenden Scheidung klagt sie gegen McKiernan – auf Kindesunterhalt.
Die persönlichen Umstände der Betroffenen führen in dieser Situation zu einem rechtlichen Albtraum, und zu der Sorte von ‚Härtefall’, die das Recht diskreditieren. Und diskreditiertes Recht ist genau, was möglicherweise herauskommt. Sowohl das Anrufungsgericht wie auch der Oberste Gerichtshof bezeichneten Fergusons Handeln als verachtenswert. Trotzdem fanden beide, er habe nun über 1500 Dollar monatlich an Kindesunterhalt plus Nachzahlungen an die frisch geschiedene Ferguson zu zahlen. McKiernan hatte mittlerweile geheiratet, war umgezogen, und hat heute zwei weitere Kinder zu versorgen.
Wieso um alles in der Welt wurde McKiernan für unterhaltspflichtig erklärt? Der urspüngliche Vertrag wurde, aus „rechtlichen, sittlichen und moralischen Prinzipien“ heraus für unrechtmäßig erklärt. Der wesentliche Grund: Biologische Eltern können nicht Ansprüche und Interessen eines Kindes – also einer dritten Partei – zur Disposition stellen. Denn dieses hat ein unabhängiges Recht auf Unterstützung von jedem der beiden.
Es spielte keine Rolle, dass eine dritte Partei zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gar nicht exisitierte – und dass sie ohne den Abschluss des Vertrags nie existiert hätte! Ebensowenig spielte es eine Rolle, dass das Recht grundsätzlich den Ehemann zum Vater eines jeden Kindes erklärt, das während der Ehe geboren wird. Allein die Samenspende macht McKiernan finanziell verantwortlich für die Zwillinge, bis sie erwachsen sind. Jedenfalls wenn er den Fall beim Obersten Gerichtshof verliert, der also über das Maß der Verantwortung eines Samenspenders zu befinden hat. Absehbar hätte dies dann auch Auswirkungen auf Frauen, die Eizellen für künstliche Befruchtungen zur Verfügung stellen.
Pennsylvania hat, wie die meisten Staaten, nicht den ‚Uniform Parentage Act’ übernommen, ein Gesetz das Samen- oder Eizellenspender vor den Verantwortlichkeiten der Elternschaft schützt. Die meisten Spender verlassen sich darauf, dass die Anonymität der Spende diesen Schutz gewährleistet. Im vorliegenden Fall aber war die Identität des Samenspenders nie ein Geheimnis. Die von den Gerichten jetzt hochgehaltenen Prinzipien könnten jedoch mit derselben Wucht auf anonyme Spender zurückfallen. (...) Denn wenn weder Mutter noch Vater das Recht eines noch nicht einmal gezeugten Kindes auf Unterhalt ausschließen können, dann muss man sich fragen, wieso die Fertilisationsmedizin dies als gewinnorientierter Zwischenhändler für die beiden Eltern kann.
Auf die Konsequenzen eines solchen Präzedenzfalles wies Arthur Caplan hin, Medizinethiker an der Universität von Pennsylvania. Er erläuterte, dass jeder, der auf der Grundlage von Anonymität seine Gene zur Verfügung stellt, dann ‚wissen muss, dass seine Identität von jedem daraus gezeugten Kind ermittelt werden kann, und dass sie von den Gerichten als erste Adresse in den Fällen angesehen werden könnten, wenn es darum geht, den Kindern einen angemessenen Unterhalt zu sichern.’ – Vor allem wenn der betreuende Elternteil für dieses Kind öffentliche Unterstützung beantragt!
Die Samenbanken sind rechtlich verpflichtet, einen Nachweis über die Identität jedes Spenders aufzubewahren – oftmals unbegrenzt. Der Richter am Obersten Gerichtshof von Pennsylvania Ronald D. Castille war ein wenig platter als Caplan in seiner Einschätzung des Risikos, dass Samenspenden zukünftig ausblieben: ‚Welcher Mann, der noch alle Tassen im Schrank hat, würde das noch tun, wenn wir zu Ihren Gusten entschieden? Niemand.“
Die Schätzungen über Unfruchtbarkeit in den Vereinigten Staaten variieren, die meisten gehen von 15 Prozent der heterosexuellen Paare aus, die nach einem Jahr einschlägiger Bemühungen keine Schwangerschaft erreichten. Samen- und Eizellenspenden sind die Voraussetzung für eine Lösung des Problems dieser Paare. Nach Schätzungen gibt es hier jährlich 150.000 bis 200.000 künstliche Befruchtungen. Sollte der Oberste Gerichtshof von Pennsylvania feststellen, dass der Samenspender unterhaltspflichtig ist, wird diese Möglichkeit deutlich eingeschränkt und jedenfalls teuerer. Spender werden einen Ausgleich für ihr rechtliches Risiko verlangen.
Die Gerichte haben die Interessen eines Kindes gegen die der biologischen Eltern abgewogen, sich über Fragen ihrer Fortpflanzung zu verständigen. Sie könnten damit eine Büchse der Pandora geöffnet haben, voll mit Komplikationen um die Ansprüche eines Kindes. Die übelst Konsequenz könnte sein, dass Kindern, die von unfruchtbaren Paaren verzweifelt ersehnt werden, das Leben verweigert wird. Das Recht sollte ihre Chancen zum Leben nicht untergraben!“
http://www.ifeminists.net/introduction/editorials/2005/0525.html
Anmerkung: Es gibt in diesem Beitrag neben erhellenden Sachverhalten eine Reihe merkwürdiger Ungereimtheiten. Wir haben uns zunächst gewundert, wieso Frau Ferguson von der Autorin als Geliebte von McKiernan eingeführt wird, die Insemination aber dennoch künstlich erfolgte. Dies dürfte eine Inszenierung gewesen sein, um das Verhältnis zwischen den biologischen Eltern der Zwillinge zu verbergen. Die Erklärungsmöglichkeiten wollen wir nicht alle auflisten. Möglicherweise bestreitet ihr damit eueren nächsten Spieleabend!? Zu beantworten wären auch die Fragen: War Fergusons Exgatte zeugungsunfähig, und wußte er um seine Unfruchtbarkeit? Wußte auch er um die Identität des Samenspenders, und wie konnte dieser ihm gegenüber ins Spiel gebracht werden? Wieso muss nicht er als rechtlicher Vater, der immer wußte, dass er nicht der biologische war, den Kindesunterhalt berappen? Komischerweise spielt Mr Ferguson in McElroys Beitrag keine Rolle.
Anmerkung Väternotruf:
Reichlich daneben die saublöde Argumentation: "Die übelst Konsequenz könnte sein, dass Kindern, die von unfruchtbaren Paaren verzweifelt ersehnt werden, das Leben verweigert wird. Das Recht sollte ihre Chancen zum Leben nicht untergraben!“
Wer so argumentiert muss Masturbation bei Männern und auch die Regelblutungen von Frauen strafrechtlich verbieten, denn da gehen ja jeden Tag Millionen von potentiell gezeugten Kindern den Weg in das Tampon oder in das Papiertaschentuch.
Väterdemo 2003 in Berlin
Große Väter-Demo 2005 in Berlin
18.06.2005
Start: ab 12.00 Uhr S-Bahnhof "Hackescher Markt", Bahnhofsvorplatz
Kundgebung: 16.00 Uhr auf dem Gendarmen Markt
„Kinderrechte sind unteilbar“
Ø gleiches Recht des Kindes auf Mutter und Vater
Ø gemeinsames Sorgerecht auch für nicht-eheliche Väter
Ø Umgangsrechte des Kindes durchsetzen
Ø Beachtung des internationaler Rechtssprechung
Ø Menschenrechtsverletzungen korrigieren
Details unter www.demo.vafk.de
+ Palmental 3, 99817 Eisenach ( 0700 – 8283 7783 7 0700 – 8283 7329 . info@vafk.de
Herzliche Grüße
Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesvorstand/Koordination
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)
Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)
eMail bgs@vafk.de
Beitrags- und Spendenkonto: Sozialbank Hannover, BLZ 251 205 10, Kto. 8443 600
Liebe Mitstreiter,
zur diesjährigen großen Väter-Demo am 18. Juni 2005 in Berlin stehen alle aktuellen organisatorischen Infos unter www.demo.vafk.de. Bitte verfolgt regelmäßig die Seite bezüglich neuer Infos!
Aktuell wurde die Fahrtenbörse eingerichtet, bitte gebt Eure Daten ein, damit alle PKW's mit voller "Auslastung" anreisen. Auch die Bahnfahrer sollten diese Möglichkeit nutzen, um Fahrtgemeinschaften zu bilden. Die Bahn bietet interessante Gruppenrabatte! Die Fahrtenbörse ist direkt zu erreichen unter: http://baseportal.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/vafk/MitfahrerPool
Nur wenn wir zahlenmäßig stark auftreten, haben wir in Politik und Presse ein entsprechendes Gewicht!!
Herzliche Grüße
Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesvorstand/Koordination
„Vatersuche – Töchter erzählen ihre Geschichte“ - Lesung mit Brigitte Biermann
Zwanzig Frauen jeden Alters, vaterlos oder mit dem Stiefvater aufgewachsen, erzählen davon, wie die Vaterentbehrung ihr Leben geprägt hat. Oft fühlen sich die Frauen ihr Leben lang nirgendwo zugehörig. In jedem Fall bringt die Suche nach dem leiblichen Vater und die Begegnung mit ihm eine einschneidende Wende im Leben, auch wenn die Töchter mit den Vätern keine gemeinsame Sprache finden.
Termin: 15.6.2005, 20 Uhr:
Ort: WIST – Der Literaturladen, Brandenburger Straße, Ecke Dortustraße (Potsdam)
Preis: 5 Euro / 3 Euro
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde der FAMILIEN-PARTEI,
hiermit möchten wir Sie über die Ergebnisse der Teilnahme der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS an der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 22.05.2005 informieren. Sie konnte leider nur in fünf der insgesamt 128 Wahlkreise mit Direktkandidaten antreten. Zu den Ergebnissen im einzelnen schreibt die stellvertretende Landesvorsitzende von Nordrhein-Westfalen Maria Hartmann:
"Es sind zwar nur 5 Wahlkreise, aber ich bitte, folgendes zu beachten! Überall haben wir fast eine Verdoppelung der Stimmen im Vergleich zu Wahlen im Jahre 2000. Im Mülheim ein sehr beachtenswertes Ergebnis! Allen Wahlkämpfern alles Gute zu den beachtenswerten Ergebnissen und vor allem vielen Dank für die viele Arbeit.
Wahlkreis 64 Mülheim I 1.232 Stimmen 1,5 %
Wahlkreis 100 Paderborn I 742 Stimmen 1,0 % (2000: 351 Stimmen 0,6 % +0,4 %)
Wahlkreis 101 Paderborn II 525 Stimmen 0,9 % (2000: 259 Stimmen 0,5 % +0,3 %)
Wahlkreis 102 Höxter 915 Stimmen 1,2 % (2000: 585 Stimmen 0,9 % +0,4 %)
Wahlkreis 46 Rhein-Kreis Neuss III 877 Stimmen 1,1 % (2000: 370 Stimmen 0,5 % +0,5 %)
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Die Teilnahme an einer vorgezogenen Bundestagswahl am 18. September 2005 wird zur Zeit zwischen dem Bundesvorstand und den Landesverbänden abgestimmt. Nach Möglichkeit möchte die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS flächendeckend in allen Bundesländern zumindenst mit Landeslisten antreten. Eine große Hürde zur Wahlzulassung wird voraussichtlich wieder das Einbringen von Unterstützungsunterschriften - auch im Hinblick auf die äußerst knapp bemessene Zeit zum Sammeln! - aus der Bevölkerung sein. Daher möchten wir Sie - auch im politischen Eigeninteresse - bereits jetzt um Ihre rege Teilnahme beim Sammeln der Unterstützungsunterschriften bitten.
Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitte ausgedruckt an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Wolfgang Britz
Stellvertretender Bundesvorsitzender
der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS
Ahornweg 3
66571 Eppelborn-Bubach
Fon: 0 68 81.89 68 74
Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49
eMail: newsletter@familien-partei.de
Beschützer, Ernährer, Erzieher
Eine Studie zu traditionellen und neuen Vätern: "Vatertheorien"
Engagiert, aufgeklärt, gespalten, abgelehnt oder gar seiner Autorität beraubt - nahezu unübersichtlich ist die Menge an Studien, die sich den Vätern widmen, entsprechend vielfältig sind auch die Attribute, die ihnen zugeordnet werden. Was hingegen alle Vatertheorien eint, ist der Bezug auf die Historie eines traditionellen Vaters. Doch gab es diesen Pater familias, diesen uneingeschränkten Herrscher über sein Haus, wie er der Antike zugeschrieben wird, wirklich? Nein, meint Barbara Drinck, Privatdozentin an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Freien Universität Berlin. In ihrer Habilitationsschrift zerpflückt sie den Mythos vom selbstherrlichen Alleinherrscher und entzieht somit der weit verbreiteten Ansicht von einer "Demontage" der Väter ihre Grundlagen:
...
Die Diskussion aktueller Ansätze - mit einem breiten Exkurs zum postmodernen Feminismus - wirkt indes disparat, vielleicht so disparat, wie die verschiedenen Ansätze selbst sind. In der in den Siebzigerjahren aufkommenden Männerbewegung lassen sich zum einen "maskulinistische" Argumentationen finden, die sich an der Neuerfindung eines traditionellen Vaters üben - wenn er auch nicht als solcher benannt wird. Zum anderen ist die Männerbewegung aber auch Ausgangspunkt einer profeministischen Patriarchatskritik, die in die Forderung nach dem "neuen Vater" mündet. Sensibel, emotional, aufgeklärt und engagiert soll er sein - hier schließt sich der Kreis zu den pädagogischen Klassikern, denn schon Christian Gotthilf Salzmann, ein Philanthrop der ersten Stunde, stellte zu Beginn des 18. Jahrhunderts ähnliche Forderungen auf. Spätestens an diesem Punkt zeigt sich, dass auch die modernen Vorstellungen von Vaterschaft in den Strukturen und den Denkweisen der bürgerlichen Gesellschaft verhaftet sind, im 18. wie im 21. Jahrhundert.
GOTTFRIED OY
Barbara Drinck: "Vatertheorien. Geschichte und Perspektiven". Verlag Barbara Budrich,
Opladen 2005, 257 Seiten, 19,90 Euro
taz Magazin Nr. 7675 vom 28.5.2005, 137 Zeilen, GOTTFRIED OY
http://www.taz.de/pt/2005/05/28.nf/magText.tname,a0044.re,pb.idx,1
----- Original Message -----
From: Danni Stürmer
To: info@vafk.de
Sent: Monday, May 30, 2005 10:25 AM
Subject: Umfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen, weil ich eine Bitte habe.
Zur genaueren Erklärung:
Mein Name ist Daniela Stürmer und ich studiere im 9.Semester Soziale Arbeit an der Uni in Bamberg. Ich bin gerade dabei, meine Diplomarbeit zu schreiben. Diese hat zum folgenden Inhalt: Väter und deren Belange – Inwieweit besteht Unterstützung durch das Jugendamt?
Ich habe nun eine kurze Umfrage zusammengestellt, welche man auf dieser Seite erreichen kann: http://www.ascii-project.org/rob/umfrage.html
Nun wollte ich bei Ihnen nachfragen, ob es möglich wäre, dass Sie einen Link von Ihren Seiten zur Umfrage aufbauen? Sie würden mir damit sehr beim Erstellen meiner Diplomarbeit helfen, da die Ergebnisse natürlich einfließen werden.
Teilnehmen kann natürlich jeder Vater und die Daten sind absolut anonym und vertraulich! Das garantiere ich Ihnen!
Es wäre nett, wenn Sie mir Bescheid geben könnte, ob Sie eine Möglichkeit haben, die Umfrage auf Ihren Internetseiten zu veröffentlichen und mir dann auch kurz den Link senden würden!
Für Fragen oder Anmerkungen stehe ich natürlich gern zur Verfügung, ich bin unter d1903@hotmail.com
jederzeit zu erreichen!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
Daniela Stürmer
P.S. Ich möchte mit meiner Diplomarbeit auf Väter aufmerksam machen, welche sonst in der Gesellschaft leider viel zu schnell untergehen…oder nicht gehört werden (wollen).