Väternotruf

Oktober 2005


 

 

 

MANNE e.V. - Potsdam

Information · Beratung · Bildung für Männer und Jungen

 

Unsere Arbeitsschwerpunkte sind:

- Fachberatungen und Fortbildungen für Fachkräfte und Institutionen

- Projekte der Jungenarbeit

- Beratung- und Bildungsangebote für Männer

 

Kontakt:

MANNE e.V. – Potsdam

Kiezstrasse 16

14467 Potsdam

fon: 0331-7480897 fax: 0331-7048562

email: info@mannepotsdam.de

www.mannepotsdam.de

 

 

Sprechzeit

Mittwoch 10.00-13.00 Uhr

Donnerstag 14.00-17.00 Uhr

 

 

MANNE e.V. – Potsdam ist Mitglied im:

 

Diese Veranstaltungsreihe wird gefördert durch:

Herbstsalon für Männer

 

 

Männer, Fußball, Emotionen

Do. 22.September 05, 20:00 – 23:00 Uhr

Väter in Trennung

Do. 27. Oktober 05, 20:00 – 23:00 Uhr

Männer Alltag Geschichten

Do. 17. November 05, 20:00 – 23:00 Uhr

 

 

Nauener Tor, Westflügel

 

 

 

MANNE e.V. – Potsdam

Information • Beratung • Bildung für Jungen und Männer

Herbstsalon für Männer

Zur Veranstaltungsreihe Herbstsalon für Männer laden wir alle interessierten Männer ein, sich in gemütlicher und entspannter Atmosphäre mit spannenden Themen auseinander zu setzen, Geschichten zu erzählen, Fragen auszutauschen und in Kontakt zu kommen.

Männer, Fußball, Emotionen

Do. 22.September 05, 20:00 – 23:00 Uhr

Nauener Tor, Westflügel, Friedrich - Ebert - Straße, Ecke Hegelallee

Die Auftaktveranstaltung Männer-Fußball-Emotionen will einen Blick auf die Bedeutung dieses Sports für Männer und Männlichkeit werfen.

Stellt Fußball eine besondere Möglichkeit für Männer dar, ihre Gefühle zu zeigen und auszutauschen? Übertrifft der Torjubel den Brunftschrei? Was ist das Typische am Fußball als (traditionell männertypische) Kultur von Körperlichkeit, und welche Funktion hat die Fangemeinschaft als Männergemeinschaft?

Was macht die Liebe zum Fußball in unseren Liebesbeziehungen oder warum verweigert meine Liebste den gemeinsamen Fußballabend? Alternativ: Warum will ich meine Frau/Freundin gar nicht dabeihaben?

Befragt werden können zu diesen Themen u.a.

Gregor Voehse, Fanbeauftragter Babelsberg

Willy Walter, kritischer Männerforscher (angefragt)

Außerdem zeigen wir Ausschnitte aus der ZDF Dokumentation: Das Wunder von Bern

Moderation: Eike Schwarz (Manne e.V.)

 

Väter in Trennung

Do. 27. Oktober 05, 20:00 – 23:00 Uhr

Nauener Tor, Westflügel, Friedrich - Ebert - Straße, Ecke Hegelallee

Am Abend Väter in Trennung möchten wir Informationen über das aktuelle Kindschaftsrecht geben und Anregungen und Austausch zum persönlichen Umgang mit Trennung ermöglichen. Was mache ich mit meinem Schmerz, meiner Ohnmacht, meinem Zorn? Sehe ich trotz allem, was meinem Kind gut tut? Im geschützten

 

 

Raum unter Männern können die konkreten Geschichten erzählt und Erfahrungen ausgetauscht werden.

Befragt werden können zu diesen Themen u.a.

Winfried Heck, Rechtsanwalt für Kindschafts- und Familienrecht, Berlin

Stefan Müller, Erziehungs- und Familienberater, Caritas Potsdam

Lutz Bode, Familienrichter, Chemnitz, Verband Anwalt des Kindes

Außerdem zeigen wir Ausschnitte aus einem Film des RBB über Väter in Trennung

Moderation: Peter Moser, Manne e.V.

Männer Alltag Geschichten

Do. 17. November 05, 20:00 – 23:00 Uhr

Nauener Tor, Westflügel, Friedrich - Ebert - Straße, Ecke Hegelallee

Männer arbeiten. Männer hängen gern rum und manchmal auch durch. Und sonst? Diäten, Tantra, Video und Computerspielexzesse, Muskeltraining und Schönheitspflege. Männer quatschen, tratschen, erzählen und geben an. Manche schreiben oder machen Musik. Männer suchen.

An diesem Abend stellen Männer der werkstatt schreibschön ihre Texte vor: Alltagsgeschichten, Träume und Experimente, Sehnsüchte und Resignationen. Dazu gibt es Musik und die Möglichkeit zur Diskussion.

Mit Andreas Böhme, Heiko Döring und Silvio Andree,

(werkstatt schreibschön, Potsdam)

Musik: Alex Heinrich (angefragt)

Moderation: Ralf Blauert, Manne e.V., (angefragt)

In Vorbereitung:

Männerkultur(en) kontra Männerbünde ?!

Do. 15. Dezember 05, 20:00 – 23:00 Uhr

Nauener Tor, Westflügel, Friedrich - Ebert - Straße, Ecke Hegelallee

 

 

Der Eintritt ist frei.

 

 

 


 

 

 

Männer im Zeugungsstreik

Nicht die Frauen sind schuld, wenn Deutschland ausstirbt. Es fehlt vor allem an Vätern

Ines Geipel

Thomas S. sitzt am liebsten auf einem hohen Berg. Richtig hoch muss er sein, möglichst die Alpen, mit viel Schnee und endlosem Himmel. Er sitzt dann da und wartet, bis die Stille um ihn herum vollständig in ihn hineingekrochen ist. "Nichts brauche ich so sehr", sagt er. Thomas S. ist vierunddreißig, arbeitet im Management eines großen Softwarekonzerns, verdient gut, mag seine Arbeit: "Ich bin nur unterwegs, jette durch die ganze Welt. Mitunter, morgens im Hotel, weiß ich gar nicht, in welcher Stadt ich grad bin." Frauen? - "Hotelgeschichten. Mehr geht nicht."

Steffen P., 45, ist seit fünfzehn Jahren Scheidungsanwalt. "Da hat man gut zu tun", stöhnt er und wartet auf die Wochenenden. Dann steigt er in seinen Volvo und fährt durch ganz Europa, auf Auktionen. Steffen P. sammelt Klassische Moderne, geht viel ins Theater und schätzt Exotisches - ferne Länder, teuren Bordeaux und Bordelle. "Ich lebe die Dinge, die mein Ego braucht. Was sonst?"

Jordan M. ist Rettungsarzt. "Das heißt Fitness, Fitness und nochmal Fitness", sagt der 42-Jährige. Wenn seine Einsätze es erlauben, fährt er Rad, selten unter 300 Kilometer pro Woche, dazu Krafttraining und Wellness. "Ich hab wenig Zeit für anderes. Der Job ist hart", meint er. Und Frauen? "Am einfachsten ist so eine Totalgestresste. Die sieht dich nicht, und du hast Status und deine Ruhe."

 

... 

 

Falls Frauen in Deutschland auf Kinder nicht verzichten wollen, seien ihnen südlichere Gefilde ans Herz gelegt. Dort - heißt es - stimmen die Zahlen noch, dort bleibt das Kinderkriegen etwas, das zum Leben gehört, dort ist das Kind eine Ausweitung, keine Ausweichung der Kampfzone.

Die Schriftstellerin Ines Geipel, geboren 1960 in Dresden, veröffentlichte zuletzt die Reportage "Für heute reicht's. Amok in Erfurt" und den Roman "Heimspiel".

 

 

Berliner Zeitung, Montag, 24. Oktober 2005

 

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/feuilleton/494375.html

 

 

 


 

 

 

Mutter-Kind-Knast: Kusch eröffnet neue Justizvollzugsanstalt

Justizsenator Roger Kusch (CDU) hat gestern das Frauenvollzugshaus in Glasmoor eröffnet, in dem zuvor die Justizvollzugsanstalt untergebracht war. Mit den Umbaumaßnahmen in Glasmoor hat die Justizbehörde die Kapazitäten auf 46 Einzelhaftplätze ausgebaut. Bereits am kommenden Montag werden elf Frauen von Hahnöfersand nach Glasmoor umziehen. Kusch lobt den Umbau, der größtenteils in Eigenregie der JVA erfolgte: "Das neue Frauenhaus ist ein weiterer Baustein unseres Konzeptes für einen leistungsfähigen Strafvollzug in Hamburg", sagt Senator Kusch. 

Durch die neuen "Mutter-Kind-Plätze" haben Inhaftierte die Möglichkeit, ihr Kind bei sich zu behalten. Der Nachwuchs schläft und lebt im eigenen Zimmer mit Durchgang zu "Mamas Zelle".

"Wir freuen uns auf die Herausforderungen mit ausschließlich weiblichen Insassen", so Strafvollzugsbeamte Karin Jaap. Die Inhaftierten werden in Glasmoor zur Entlassung vorbereiten. Die Frauen arbeiten in der Hofkolonne, der Küche oder im Vertrieb. nip 

Artikel erschienen am Fre, 21. Oktober 2005 

http://www.welt.de/data/2005/10/21/791755.html

 

 


 

 

 

Kindesunterhalt soll Vorrang vor anderen Ansprüchen erhalten

Der Kindesunterhalt soll nach Planungen der Bundesregierung zur Reform des Unterhaltsrechts den Vorrang vor anderen Ansprüchen erhalten. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (15/6003) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion (15/3117) vom April dieses Jahres.

Kinder könnten nicht für sich selbst sorgen und bedürften damit eines besonderen Schutzes. Besonders schutzbedürftige minderjährige und in der Ausbildung befindliche Kinder bis 21 Jahre sollen sich unterhaltsrechtlich deshalb im ersten Rang befinden. Den zweiten Rang sollen Kinder betreuende Elternteile und – aus Gründen des Vertrauensschutzes – langjährige Ehegatten einnehmen. Sonstiger Ehegattenunterhalt solle in den dritten Rang fallen. Ein weiterer Schwerpunkt der Reform sei die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung.

Die geänderte Lebenswirklichkeit gerade im Hinblick auf die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen und die damit einhergehende gesteigerte Akzeptanz des Grundsatzes der Eigenverantwortung nach der Ehe müsse sich auch im Unterhaltsrecht niederschlagen, argumentiert die Regierung. Sie macht deutlich, die Einverdienerehe werde seltener; immer mehr verheiratete Frauen – auch mit Kindern – seien berufstätig. Nach der Scheidung nehme die Erwerbstätigkeit der Frauen noch einmal deutlich zu; die weitaus meisten allein erziehenden Mütter seien erwerbstätig.

Andererseits werde laut einer Untersuchung immer noch in viel zu vielen Fällen kein Kindesunterhalt bezahlt. In 31 Prozent aller Fälle erhielten unterhaltsberechtigte Kinder den Unterhalt nicht in der festgelegten Höhe, unregelmäßig oder gar nicht. Allerdings stehe nach einer anderen Studie fest, dass die Zahlungsbereitschaft bei Kindesunterhalt deutlich höher sei als beim Ehegattenunterhalt.

Die Reform des Unterhaltsrechts sehe zugleich eine Anpassung der geltenden Regelungen an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse sowie die Verbesserung und Vereinfachung der Bestimmungen vor. Dies entlaste auch die Justiz. Nach Ansicht der Regierung sei der derzeitige, nach der aktuellen „Düsseldorfer Tabelle" geltende Selbstbehalt eines gegenüber den Eltern unterhaltspflichtigen Kindes in Höhe von monatlich 1.400 Euro (einschließlich 450 Euro Warmmiete zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens „sachgerecht". Die Tabelle geht auf das Jahr 1962 zurück und wurde von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf weiterentwickelt.

Zu einer weiteren Frage der Liberalen nach der familiären Solidarität bei Unterhalt für pflegebedürftige Eltern und gleichzeitigem Unterhalt für Kinder erklärt die Regierung, dieser werde „nicht überstrapaziert". Sie verweist unter anderem darauf, der notwendige Handlungsspielraum für Unterhaltspflichtige werde dadurch gewährt, dass zunächst vorrangige Ansprüche wie beispielsweise die der eigenen Kinder und eines Ehegatten berücksichtigt werden müssten.

Weiter werde dem Unterhaltspflichtigen ein deutlich erhöhter Selbstbehalt zugebilligt, und es werde ein großzügiger Maßstab bei der Berücksichtigung von Schulden und Verbindlichkeiten angelegt. Schließlich habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass die eigene angemessene Altersvorsorge der Sorge für den Unterhaltsberechtigten grundsätzlich vorgehe.

 

Quelle: Heute im Bundestag vom 7.10.2005

 

 

 


 

 

 

Deutscher Bundestag

Drucksache 15/5891

vom 04.07.2005

 

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ... der Fraktion der FDP - Drucksache 15/5775

 

Praxis der Verfolgung von Unterhaltspflichtverletzungen im Sinne des § 170 Strafgesetzbuch

...

 

http://dip.bundestag.de/btd/15/058/1505891.pdf

 

 

 

Kommentar Väternotruf::

Die FDP trägt vor, dass zwei Drittel der Frauen, die einen Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, keinerlei Zahlung von den Männern erhalten. Umgekehrt erhalten 90 Prozent aller Männer, die einen Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, keinerlei Zahlung von ihren Frauen. Da soll noch einmal jemand behaupten Frauen wären die besseren Menschen. Vielleicht sind sie eher die mit der schlechteren Zahlungsmoral.

Interessant in der Kleinen Anfrage der versteckte Hinweis, dass §170 Strafgesetzbuch auch Eltern mit Strafe bedroht, die das Kind betreuen und "ihren Unterhaltspflichten dadurch nicht nachgekommen" sind, "dass sie ihren Erziehungs- und Pflegepflichten gegenüber minderjährigen Kindern nicht nachgekommen sind".

Insgesamt ist der §170 wahrscheinlich so überflüssig wie ein Kropf. In einer modernen Gesellschaft sicherlich kaum noch zu vertreten.

Völlig idiotisch und überflüssig scheint der §170 (2) zu sein, der sich auf die Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber einer Schwangeren bezieht, die infolge einer solchen Verletzung einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt. 

Frage der FDP-Fraktion:

"3. Inwieweit ist die Bundesregierung der Meinung, dass der §170 Abs. 2 StGB sich bewährt hat in seiner Schutzfunktion gegenüber dem ungeborenen Leben.?" 

Antwort: "... Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob ein Hinweis auf etwaige Strafbarkeit unterhaltpflichtiger Männer nach §170 Abs. 2 StGB dazu beigetragen hat, dass sich schwangere Frauen in der Schwangerschaftsberatung gegen die Abtreibung entschieden haben."

Na bitte, wer sagt`s denn, man weiß zwar nichts ,aber das hinderte leider niemanden 1995 einen solchen fragwürdigen Paragraphen einzuführen. 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Manne e.V. Potsdam [mailto:info@mannepotsdam.de]

Gesendet: Montag, 19. September 2005 14:52

An: MANNE e.V. Potsdam

Betreff: Männer gesucht für die Erzieherbörse

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frauen und Männer,

mit dieser Mail möchte ich auf das neues Projekt "Erzieherbörse" von Manne e.V. aufmerksam machen und Sie bitten die Info an potentielle Teilnehmer weiterzugeben. Gesucht werden arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte sowie sich in einer Ausbildung befindende Männer mit pädagogischen Hintergrund.

Die Auftaktveranstaltung findet am 17.10. von 17 - 19 Uhr in den Räumen von Manne e.V. statt. Interessierte Männer können sich bei der unten angeführten Adresse anmelden.

Mit freundlichem Gruß

Peter Moser

Kurzbeschreibung.

Mehr Männer für Kinder

Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Männer mit pädagogischer Erfahrung und Eignung sowie Männer in einer pädagogischen Aus- oder Umschulung werden dabei unterstützt, ein individuelles Profil ihrer pädagogischen Angebote zu entwickeln. Für diesen Prozess erhalten sie eine fachlich Beleitung sowie ein persönliches Coaching. Die Ergebnisse dieses Arbeitsprozesses werden in einer zu schaffenden "Erzieherbörse" im Internet zugänglich gemacht und durch Printmedien (z.B. Flyer) verbreitet. Mögliche Adressaten für die Angebote sind Eltern, soziale Einrichtungen (Jugendclub, Kita, Vater-Kind-Wochenenden) und Unternehmen (z.B. für Gestaltung flexibler Kinderbetreuung für Mitarbeiter oder bei Festen und Veranstaltungen). Für die Praxis der Kinderbetreuung erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit zum fachlichen Austausch und zur Reflexion. Zum Ende des Projektzeitraumes wird die "Erzieherbörse" entwickelt und angelaufen sein sowie selbstständig und unter der Trägerschaft von Manne e.V. weiterarbeiten.

 

 

MANNE e.V. - Potsdam

Information, Bildung und Beratung für Jungen und Männer

Kiezstrasse 16 Tel. 0331-7480897

14467 Potsdam Fax. 0331-7048562

email: info@mannepotsdam.de

homepage: www.mannepotsdam.de

 

telefonische Sprechzeiten: Mi 10.00 - 14.00 Uhr

Do 14.00 - 17.00 Uhr

 

 


 

 

 

Sorgerechtsentzug nach §1671 BGB für unkooperative und unbefugt agierende Mutter

Die massiver Verweigerung jeglicher direkter Kommunikation mit dem Vater durch die Mutter und einseitig durch sie getroffene Entscheidungen (hier unmotivierter Wegzug mit den Kindern; Hinführung der Kinder zum Islam) können die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater rechtfertigen.

Oberlandesgericht Celle - 10. Familiensenat, Beschluss vom 15.12.2003 - 10 UF 267/03

 

 

Leitsatz und ausführliche Darstellung in "FamRZ", 2004, Heft 20, S. 1667-68

 

 


 

 

 

"Titulierungsanspruch?"

Wolfgang Köhler

in: "FamRZ", 1991, Heft 6, S. 645-246

 

Der Autor wendet sich kritisch gegen die landübliche Praxis, ein Titulierungsinteresse auch dann zu bejahen, wenn der dem Kind zustehende Unterhalt regelmäßig gezahlt wird.

 

 

 


 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde der FAMILIEN-PARTEI,

nachdem am vergangenen Sonntag auch im letzten noch verbliebenen Wahlkreis gewählt wurde und es dadurch noch Änderungen am Gesamtergebnis gab, erhalten Sie nun die Pressemitteilung der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS zum Ergebnis der Bundestagswahl 2005.

FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS www.familien-partei.de

 

 

Der Bundesvorstand

Berlin, den 07.10.2005

Pressemitteilung

Ergebnisse der Bundestagswahl am 18. September 2005

FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS auf der Spitzenposition hinter den Bundestagsparteien

Die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS hat bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 18. September 2005 insgesamt 76.064 (0,2 %) der Erststimmen und 191.442 (0,4 %) der Zweitstimmen - eine Versechsfachung gegenüber der Bundestagswahl 2002 - erhalten. Wir möchten uns bei allen Wählerinnen und Wählern, die einmal mehr für die von der FAMILIEN-PARTEI programmatisch vertretene generationengerechte und zukunftsfähige Gesamtpolitik gestimmt haben, herzlich für ihre Unterstützung bedanken.

Auch gilt unser Dank allen Kandidaten und Wahlhelfern der FAMILIEN-PARTEI und unseres Kooperationspartners Ökologisch-demokratische Partei (ödp) für ihre tatkräftige Mitarbeit beim Aufstellen der Kandidaturen, beim Sammeln der Unterstützungsunterschriften, bei der Gestaltung und der Verbreitung des Wahlwerbematerials sowie für das Auftreten im Fernsehen, im Internet und in der Presse. Nur durch diese Mitwirkung wurde der Wahlantritt der FAMILIEN-PARTEI zur Bundestagswahl in dieser Größenordnung ermöglicht.

Die Klage von FAMILIEN-PARTEI und ödp beim Bundesverfassungsgericht zur Reduzierung der Unterstützungsunterschriften (2.000 für jede Landesliste, je 200 pro Direktkandidatur) wegen der durch den vorgezogenen Wahltermin extrem verkürzten Zeit zu deren Einbringen blieb leider erfolglos. Dagegen konnten mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung der Wahlantritt der FAMILIEN-PARTEI mit Landeslisten (Zweitstimme) in den sechs Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein ermöglicht werden. Dadurch war die FAMIIEN-PARTEI für lediglich 60 Prozent der Wahlberechtigen in 176 von 299 Wahlkreisen wählbar. Dazu konnten insgesamt 29 Direktkandidaturen (Erststimme) auch unter Beteiligung der Bundesländer Brandenburg, Hessen und Thüringen aufgestellt werden.

Mit dem Wahlergebnis wird die FAMILIEN-PARTEI dem kürzlich von der Financial Times Deutschlands geprägten Ruf als "Star unter den Kleinstparteien" vollauf gerecht. Sie konnte sich mit einer Beteiligung in nur 10 Prozent der Direktwahlkreise mit ihrer Erststimmenzahl bereits auf den achten Platz von 32 und mit ihrer Zweitstimmenzahl auf Platz 10 von 25 antretenden Parteien und Einzelbewerbern auf eine Spitzenposition als echte nichtextreme Wahlalternative direkt hinter den etablierten Bundestagsparteien platzieren. Unter Berücksichtigung der geringen Anzahl der Bundesländer, in denen die FAMILIEN-PARTEI antreten konnte, ist das Kräfteverhältnis sogar noch stärker. Die detaillierten Ergebnisübersichten gibt es am Ende dieser Pressemitteilung.

Die erstmalige Teilnahme an einer Bundestagswahl in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz und Schleswig-Holstein erbrachte insgesamt gegenüber der Europawahl 2004 absolute Zweistimmengewinne von über 50 Prozent, in Schleswig-Holstein sogar fast eine Verdoppelung zur diesjährigen Landtagswahl. Nordrhein-Westfalen verzeichnete eine Steigerung von einem Drittel. Im Saarland wurden die Stimmenanzahlen aus der Europawahl und der Landtagswahl 2004 gefestigt bzw. erhöht. Überall dort, wo sie insbesondere mit Direktkandidaten angetreten ist, lässt die FAMILIEN-PARTEI alle anderen Kleinparteien sowohl bei den Erststimmen wie bei den Zweitstimmen, bei denen sie dort weit überdurchschnittliche Stimmenanteile erhielt, zurück.

Die wichtigste Aufgabe des aus diesem beachtlichen Bundestagswahlergebnis ableitbaren Entwicklungspotentials wird es sein, Strategien für verstärkte Mitgliederwerbung und den weiteren Strukturaufbau der Landesverbände abzuleiten und daraus den Bekanntheitsgrad der FAMILIEN-PARTEI zu erhöhen. Eine aktive konstruktive Mitarbeit aus der Bevölkerung dazu ist jederzeit willkommen. Parallel dazu werden nach der erfolgreichen Zusammenarbeit bei der Bundestagswahl die begonnenen Verhandlungen mit der ödp zur konkreten Ausgestaltung der gemeinsamen politischen Zukunft fortgeführt. Alle diese Maßnahmen werden dann die tragfähige Ausgangsbasis bilden, das Ziel des Einzugs in die Parlamente bei den nächsten Landtagswahlen sowie bei der 2009 stattfindenden Europawahl und der Bundestagswahl zu erreichen.

gez. Wolfgang Britz

Stellvertretender Bundesvorsitzender

Ahornweg 3

Fon: 0 68 81.89 68 74

66571 Eppelborn-Bubach

Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49

eMail: oeffentlichkeit@familien-partei.de

www.familien-partei.de

 

Um das Ergebnis in Ihrem Bundesland oder in Ihrem Wahlkreis nachzusehen oder um sich einen detaillierten Überblick zu verschaffen, ist eine Excel-Datei für die eigene Analyse beigefügt. Die Basisdaten dazu im csv-Format gibt es beim Bundeswahlleiter unter:

www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/ergebnisse/bundesergebnisse/

 

Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitter ausgedruck an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Wolfgang Britz

Stellvertretender Bundesvorsitzender

der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS

Ahornweg 3

66571 Eppelborn-Bubach

Fon: 0 68 81.89 68 74

Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49

eMail: newsletter@familien-partei.de

www.familien-partei.de

 

 

 

 


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