Väternotruf

Dezember 2005


 

 

 

 

 

 

 

"Mehrelternfamilien als `Normal`-Familien - Ausgrenzung und Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung und Scheidung"

Anneke Napp-Peters

in: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 54: 792-801 (2005)

 

 


 

 

Scheidungsopfer Mann - Wenn Väter um ihre Kinder kämpfen

Ein sehr guter Fernsehbeitrag, der online verfügbar ist (11 min).

(Einfach die Überschrift im nachfolgenden Link anklicken und auf der dann erscheinenden Seite zum Beitrag auf „Video“ klicken)

 

 

Scheidungsopfer Mann - Wenn Väter um ihre Kinder kämpfen

Michael A. hat seine kleine Tochter Maribel seit einem Jahr nicht mehr gesehen. Nach der Trennung von seiner Frau ist diese mit dem gemeinsamen Kind verschwunden. "Ich werde um sie kämpfen, versuche diesem Ziel jeden Tag etwas näher zu kommen." Michael A. vermutet seine Tochter in Spanien, hat dort bislang erfolglos nach der Fünfjährigen gesucht.

Der Vater ist keine Ausnahme. Im Scheidungsfall wird der Mann oftmals zum Opfer, nicht nur finanziell, sondern vor allem auch hinsichtlich der Kinder.

Studien belegen, dass etwa jeder vierte Vater nach einer Trennung den Kontakt zu seinen Kindern verliert, häufig nicht freiwillig. Deutsche Gesetze machen es den Männern schwer. Wenn es ums Sorge- oder Umgangsrecht geht, ziehen die Papas oft den Kürzeren. Akzeptiert die Ex-Frau als einzigen Kontakt zwischen Vater und Kind die Bankverbindung, steht der Mann auf verlorenem Posten.

Eine Bremer Studie mit 3600 Befragten kam zu dem Ergebnis, dass fast jeder zweite Vater um den Umgang mit seinen Kindern kämpfen muss.

SPIEGEL-TV-Reporterin Sanja Hardinghaus berichtet.

 

http://www.maenner-und-scheidung.de/b2evolution/blogs/index.php?blog=7&title=scheidungsopfer_mann_wenn_vater_um_ihre_&more=1&c=1&tb=1&pb=1

 

Posteingang bei Väternotruf: 18.12.05

 

 

 


 

 

 

 

"Aktuelle Situation zur Leistung von Unterhaltsvorschuss bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren"

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE

Antwort der Bundesregierung

Deutscher Bundestag, Drucksache 16/279 vom 15.12.2005

 

Zum Stichtag 31.12.2004 wurde in 488 840 Fällen Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt.

Die Gesamtkosten für Unterhaltsvorschuss vom 1.10.2004 bis 30.9.2005 beliefen sich auf 836 543 142 Euro.

Von 181 442 Fällen bei denen die Leistung zwischen dem 1.1.2004 und 31.12.2004 ganz eingestellt wurde, gingen in 131 3777 Fällen die Ansprüche auf das Land über, davon wurden in 17 851 Fällen die Ansprüche ganz und in 56 166 Fällen die Ansprüche teilweise bis zum Jahresende realisiert, wobei statistisch gesehen auch eine Einzahlung von 10 Euro als teilweise Realisierung verbucht wird .

 

Im Jahr 2004 wurde in 613 651 Fällen Rückgriffsbemühungen ergriffen. Wenn man einmal annimmt, dass die durchschnittlichen Kosten für eine Rückgriffsbemühung bei 100 Euro liegen, sind dem Staat hier für die Tätigkeit seines Verwaltungsapparates allein in 2004 Kosten in Höhe von  61 365 100 Euro entstanden, in Worten Einundsechzigmillionen.

Ganz schön teuerer Spaß den sich die Bundesrepublik mit diesem Gesetz leistet, anstatt es konsequent abzuschaffen und die Gelder in direkte Familien- und Kindertransferleistungen zu verwandeln. Aber danach hat die Staatspartei DIE LINKE / PDS natürlich nicht gefragt, denn nichts kann aus staatssozialistischer Sicht teuer genug sein, solange nur genug Staatsdiener mit Arbeit versorgt werden

 

 


 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde der FAMILIEN-PARTEI,

zum Ausklang des ereignisreichen Jahres 2005 erhalten Sie den jährlichen Parteirundbrief, der es für die FAMILIEN-PARTEI insgesamt reflektiert und einen Ausblick auf die kommenden Herausforderungen gibt.

Die FAMILIEN-PARTEI braucht auch weiterhin mehr engagierte Mitglieder, die helfen diese Aufgaben zu meistern. Um die Werbung von Mitgliedern zu erleichern ist das Infoschreiben "Zukunftsfähige Politik sucht Mitarbeiter" beigefügt. Es legt in gesamthafter Form die Notwendigkeit der Existenz der FAMILIEN-PARTEI sowie deren politische Ziele dar. Den Interessenten bietet es die Auswahl an verschiedenen Möglichkeiten, im Rahmen ihres persönlichen Handlungsspielraums ihre Fähigkeiten und Kenntnisse als Mitglied in die Parteiarbeit einzubringen. Das zweiseitige Schreiben ist optimiert für den doppelseitigen Ausdruck und wird durch den ebenfalls beigefügten Aufnahmeantrag ergänzt.

Diese Informationen erhalten alle im Mitgliederverzeichnis geführten Personen wie üblich als Brief, sodass auch diejenigen informiert sind, die den Newsletter per eMail nicht erhalten. Ebenso werden diese Informationen auf der Internet-Homepage veröffentlicht.

 

 

Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitter ausgedruckt an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Wolfgang Britz

Stellvertretender Bundesvorsitzender

der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS

Ahornweg 3

66571 Eppelborn-Bubach

Fon: 0 68 81.89 68 74

Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49

eMail: newsletter@familien-partei.de

www.familien-partei.de

 

 

 


 

 

Karlsruhe stärkt Rechte des Vaters bei Adoption

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte nichtehelicher Väter gegen Adoptionen durch Stiefväter gestärkt. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß sind Adoptionen gegen den Willen der leiblichen Väter nur zulässig, wenn sie für das Kind ganz erhebliche Vorteile haben. Geklagt hatte ein Mann, dessen leiblicher Sohn vom neuen Ehemann der Mutter adoptiert worden war. Die Karlsruher Richter hoben die Adoption auf. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Gerichte eine Adoption auch gegen den Willen des Vaters oder der Mutter gestatten. Dabei sind die gesetzlichen Anforderungen nach einer vor einigen Jahren geänderten Vorschrift weniger streng, wenn nichteheliche Väter nie das Sorgerecht für ihr leibliches Kind hatten. Ganz außer acht lassen dürfen die Gerichte die Interessen dieser Väter jedoch nicht, hob das Bundesverfassungsgericht jetzt hervor. Vielmehr müßten stets die Interessen des Kindes und des Vaters miteinander abgewogen werden. Dazu gehört nach den Worten der Richter auch die Prüfung, ob ein intaktes Verhältnis zwischen Vater und Kind besteht. Außerdem müßten die Gerichte feststellen, ob der Vater an möglichen Störungen in der Beziehung zu seinem Kind selbst schuld ist. Wenn die Mutter einseitig den Kontakt abbreche, könne das nicht in jedem Fall zu Lasten des Vaters gewertet werden, entschieden die Richter. (Aktenzeichen: 1 BvR 1444/01 - Beschluß vom 29. November 2005.)

 

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14.12.2005

 

 

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters in Stiefkindadoption

Link zu Entscheidung:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20051129_1bvr144401

 

 

sowie

Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ihr Kind nicht verfassungsgemäß

Link zur Entscheidung:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051025_2bvr052401

 

 

 

 

Posteingang beim Väternotruf 18.12.05

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Es ist eine rechtspolitische Schande, dass in Deutschland Väter erst zum Bundesverfassungsgericht gehen müssen, wenn ihnen die eigenen Kinder wegadoptiert werden. Eine solche Praxis erinnert an finsterste DDR-Zustände. Man muss sich da fragen, von welchem männerfeindlichen Geist die Leute sind, die in Bundesregierung und Bundestag solche Gesetze überhaupt erst ermöglichen. Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung in 2003 gezeigt, dass männerfeindliches Denken nicht nur ein Privileg der Bundesregierung ist, sondern auch in Karlsruhe selbst gepflegt wird. 

 

 

 

 


 

 

Sehr geehrte Frau Zypries,

anlässlich Ihrer erneuten Ernennung zur deutschen Justizministerin möchten wir in Erinnerung bringen, dass ein an sich sinnvolles Gesetz, wie das Gendiagnostikgesetz zurückgestellt werden musste, weil sich ein Paragraph darin befinden, der mit Gentests nichts zu tun hat: Der Vaterschaftstest.

Wie Sie wissen, werden dabei nur Gensequenzen verglichen, um eine eventuelle Abstammung, bzw. Übereinstimmung festzustellen. Wir hoffen, auch verständlich gemacht zu haben, dass BEIDE am Test betroffene Personen ein hohes Interesse an diesem Test haben, bzw. dieses Interesse nach allen Erkenntnissen die wir haben (z.B. Adoptionsforschung), vorausgesetzt werden kann. Ein Einverständnis zu diesem Test darf daher nie gerade von der Person abhängig gemacht werden, die ein vermutetes hohes Interesse daran hat, dass die Wahrheit nicht offen gelegt wird.

Darüber hinaus ist ein diskreter, selbst bestimmter Test die für die Familie schonendste Form, in dieser Frage Klarheit zu bekommen, ohne eine familiäre Krise herauf zu beschwören. Aus diesem Grunde bitten wir nochmals, die Frage des Vaterschaftstests aus dem Gendiagnostikgesetz heraus zu nehmen, damit Väter, die Klarheit in dieser Frage haben wollen, nicht weiter eine Kriminalisierung fürchten müssen.

Darüber hinaus sollte überlegt werden, wie die Vaterschaftsfeststellung in Zukunft erleichtert werden kann, um den vorhandenen Missbrauch einzuschränken.

Weiterhin halten wir es für erforderlich, den betroffenen Männer, Kindern, aber auch Frauen eine Hilfemöglichkeit zu bieten, die sie in Anspruch nehmen können, um die Krisen bei einer fremden Vaterschaft zu minimieren. Viele Kinder werden abgetrieben, wenn eine fremde Vaterschaft auch nur vermutet wird, aus Sorge um Ehe oder Partnerschaft. Im schlimmsten Falle endet auch eine oft langjährige Beziehung zum Kind durch den unbewältigten Partnerkonflikt.

Väter und Kinder sind dem zur Zeit noch ausgeliefert und finden kaum Unterstützung. Diese Väter dürfen nicht kriminalisiert werden, sondern haben ein Recht auf Hilfe und Beratung.

Setzen Sie ein Zeichen, dass Sie leibliche Vaterschaft schätzen und dass ein Vater mehr ist, als der finanzielle Versorger seiner Familie.

Setzen Sie ein Zeichen, dass die Verbindung Vater-Kind der Verbindung Mutter-Kind gleichwertig ist. Nur so ist eine gleichberechtigte Partnerschaft möglich.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Wolfgang Wenger

Dipl.Soz-päd.(FH)

www.pro-Test.net

 

Das Netzwerk pro Vaterschaftstest

www.majuze.de

 

Männer- und Jungenzentrale in

Rosenheim

 

 

Dietmar Nikolai Webel

Bundesvorstand/Politik VAfK

 

Dr. Eugen Maus

Mitglied im Vorstand von

MANNDAT e.V. -

Geschlechterpolitische Initiative

Gemeinnütziger Verein ·

Amtsgericht Stuttgart, VR-7106.

Senefelderstr. 71b - 70176 Stuttgart

www.manndat.de

 

PS: Dies ist ein offener Brief, der im Internet an verschiedenen Stellen veröffentlicht ist und in dieser Fassung auch an die Presse gesendet wird

 

 

Posteingang bei Väternotruf am 8.12.2005

 

 


 

 

 

 

Türkischer Vater kämpft seit sechs Jahren um Sorge- und Umgangsrecht/ Endgültige Entscheidung am 5. Dezember

Justizskandal – Ermittlungen gegen vier Richter wegen Rechtsbeugung

 

 

Kazim Görgülü mit dem Bild seines Sohnes Christopher in seinem Haus in Krostiz (Sachsen). Der Türke und seine Ehefrau Celestina haben seit Jahren ein Kinderzimmer für Christopher eingerichtet. Archivfoto: Bettina Wiederhold

 

Der als Fall Görgülü bundesweit bekannt gewordene zivilrechtliche Kampf eines Türken um seinen Sohn hat sich in Sachsen-Anhalt zum Justizskandal ausgeweitet. Die Staatsanwaltschaft Naumburg ermittelt inzwischen gegen vier Richter des Oberlandesgerichts. Den Richtern des 3. Familiensenats wird Rechtsbeugung vorgeworfen.

Naumburg. Der Fall Görgülü füllt zig Aktenordner. Über 50 Entscheidungen gibt es inzwischen zu der zivilrechtlichen Auseinandersetzung eines türkischen Vaters, der um sein Kind kämpft. Die Justiz – vom Amtsgericht Wittenberg bis zum Europäischen Gerichtshof in Straßburg – hat sich mit dem seit sechs Jahren währenden Streit beschäftigt. Seit wenigen Tagen ist eine neue Facette hinzugekommen – eine strafrechtliche. Die Staatsanwaltschaft Naumburg ermittelt gegen eine Richterin und drei Richter des Oberlandesgerichts Naumburg wegen des Verdachts, dass der 3. Familiensenat Recht gebeugt hat. Die vier Oberlandesrichter hatten Urteile zum Umgangs- und Sorgerecht, die vor dem Amtsgericht zugunsten des Vaters ausfielen, immer wieder aufgehoben.

 

Grundrecht verletzt

Der kleine Christopher war am 25. August 1999 in Leipzig nichtehelich geboren worden. Einen Tag danach hatte ihn seine Mutter zur Adoption freigegeben. Am 1. November unterschrieb sie dann die notarielle Urkunde, auf der sie einwilligte, dass Christopher von einer Familie im Landkreis Wittenberg adoptiert wird. Dort hielt sich das Kind bereits seit dem 29. August 1999 auf.

Kazim Görgülü hatte sich von seiner Lebensgefährtin getrennt und deshalb erst im Oktober 1999 erfahren, dass die Mutter Christopher zur Adoption freigegeben hatte.

Der Türke, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden war, bemühte sich danach um das Sorgerecht. Dem stimmte das Amtsgericht Wittenberg am 20. Juni 2000 zu.

Doch das Jugendamt – Vormund des Kindes – legte gegen den Beschluss Beschwerde ein. Am 20. Juni 2001 hoben die Oberlandesrichter des 3. Familiensenats die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Nicht genug damit, Görgülü wurde bis zum 30. Juni 2002 jeglicher Kontakt mit Christopher untersagt. Grund: das Kindeswohl. Hintergrund: Die Pflegeeltern hatten sich vehement gegen den Wunsch des leiblichen Vaters gewehrt.

Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah den Fall ganz anders. Am 5. Februar 2004 stellte Straßburg fest, dass sowohl die Entscheidung über das Sorgerecht als auch das Umgangsverbot eine Verletzung des Artikels 8 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten darstellt.

Doch der Streit zwischen Kazim Görgülü und Amtsgericht Wittenberg auf der einen Seite sowie Pflegeeltern, Jugendamt und Oberlandesgericht (OLG) Naumburg auf der anderen um das Sorge- und Umgangsrecht ging weiter.

Im März 2004 billigte das Amtsgericht Wittenberg Görgülü erneut das Sorge- und Umgangsrecht zu. Doch umgehend hob das OLG die Beschlüsse wiederum auf. Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte binde unmittelbar nur die Bundesrepublik Deutschland, „nicht aber deren Organe und namentlich nicht Gerichte“, so die Begründung.

Doch diesmal bekam der Vater Rückendeckung vom Bundesverfassungsgericht: Der Beschluss des OLG „verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und wird aufgehoben“. Im Juli 2001 hatten die Verfassungsrichter noch mit Blick auf das Kind, das nicht aus seiner gewohnten pflegefamiliären Umgebung gerissen werden sollte, die Verfassungsbeschwerde Görgülüs nicht zur Entscheidung angenommen. Jetzt verwies Karlsruhe den Fall an einen anderen Senat des OLG Naumburg zurück.

Am 5. Dezember wird der 2. Familiensenat darüber entscheiden, ob der sechs Jahre alte Christopher zum Vater und dessen Ehefrau Celestina nach Krostiz (Sachsen) darf. Die Signale stehen nach dem Entscheid des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts für den 39 Jahre alten Türken auf Grün.

Ein Nachspiel hat der seit sechs Jahren währende Rechtsstreit allerdings für eine Richterin und drei Richter des 3. OLG Familiensenats. Sie müssen der Staatsanwaltschaft Naumburg Rede und Antwort stehen. „Es gibt den Verdacht, dass die Richter das Recht gebeugt haben, als sie immer wieder gegen den Vater entschieden“, begründet Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang das eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die Juristen. Einzelpersonen und Verbände hatten die Naumburger Richter angezeigt.

Von Bernd Kaufholz

(VS)

 

 

 

http://www.volksstimme.de/news/anhalt/show_fullarticle.asp?AID=777395&Region=Sachsen-Anhalt&Template=FullArticle_kurz&Column=

 

 


 

 

 

Leipziger Volkszeitung vom Montag, 28. November 2005

Fall Görgülü: Ermittlungen gegen Richter

 

Leipzig/Halle. Neue Zuspitzung im Rechtsstreit um das Umgangs- und Sorgerecht für den fünfjährigen Sohn des türkischen Bauunternehmers Kazim Görgülü aus Krostitz (Kreis Delitzsch).

 

 

Wie Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang von der Staatsanwaltschaft Halle gestern gegenüber dieser Zeitung bestätigte, ermittelt seine Behörde gegen vier Richter des Oberlandesgerichts Naumburg (OLG) wegen Rechtsbeugung.

Görgülü kämpft seit 1999 um das Umgangsrecht mit seinem Sohn Christopher. Er wurde von seiner Mutter kurz nach der Geburt zur Adoption frei gegeben und lebt seitdem bei Pflegeeltern. Alle Entscheidungen des zuständigen Amtsgerichtes zu Gunsten Görgülüs wurden in der Vergangenheit vom OLG in Naumburg wieder aufgehoben. Pflegeeltern und Jugendamt vertraten die Auffassung, dass ein Kontakt mit seinem Vater dem Kind schade. Görgülü bekam allerdings inzwischen Unterstützung sowohl vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als auch vom Bundesverfassungsgericht, das die Richter in Naumburg rügte.

 

Görgülüs Ehefrau Celestina äußerte gestern Genugtuung über die Ermittlungen. Auslöser dafür sei eine anonyme Anzeige gewesen, die auf solide Rechtskenntnis deute. "Das muss ein Jurist gewesen sein, der Einsicht in die Akten hatte", vermutet Celestina Görgülü. Man bereite sich derzeit auf ein Verfahren vor, mit dem die Pflegefamilie verhindern will, dass Christopher zwischen 10. Dezember und 21. Januar bei seinem Vater ist. Auch gegen eine geplante Einschränkung des Umgangsrechts wollen sich die Görgülüs zur Wehr setzen. Am 9. Dezember planen sie in der Fußgängerzone von Halle eine Mahnwache.

 

Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang wollte sich gestern nicht zur Länge des neuen Verfahrens äußern. In diesem Jahr werde aber mit Sicherheit kein Ergebnis zu erwarten sein. "Unser Problem besteht auch darin, an die Akten zu kommen, die zwischen Europäischem Gerichtshof und Amtsgericht pendeln", so Neufang.

Roland Herold

 

 

 

http://www.lvz-online.de/lvz-heute/12373.html

 

 

 


 

 

 

Fall Görgülü – Ermittlungsverfahren gegen Richter wegen Rechtsbeugung

 

NAUMBURG. Die Rechtssache Görgülü – wohl einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte! Gegen drei Richter (RiOLG Dr. Deppe-Hilgenberg, RiLG Kawa und RiOLG Materlik) sowie eine namentlich nicht genannte Richterin des mittlerweile wohl berühmt berüchtigten 14. Senats des Oberlandesgerichts Naumburgs wurde nunmehr von der Staatsanwaltschaft Halle ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) eingeleitet. Der Clou: Es handelt sich offensichtlich auch nicht nur um eine Förmelei, mit der dem Untersuchungsgrundsatz aus § 152 Abs. 2 StPO genüge getan wird, um die Sache sodann mangels „Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“ nach § 170 Abs. 2 StPO sogleich wieder einzustellen. Ein Sprecher der StA Halle bestätigte vielmehr, es bestehe tatsächlich ein Anfangsverdacht.

 

 

Doch was war passiert? Was rechtfertigt es, das sehr stumpfe Schwert des § 339 StGB zu ziehen und somit die verfassungsrechtliche garantierte richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) anzutasten? Wie meint die StA Halle, die nahezu unüberwindbaren Hürden des BGH zur Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung – (Tröndle/Fischer, Kommentar zum StGB, 53. Auflage, 2005, § 339, Rn. 14: „Eine Beugung des Rechts liegt danach nur dann vor, wenn der Täter sich bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt.“) – überwinden zu können? Schwierige Fragen ...

Kazim Görgülü ist türkischer Staatsbürger und bemüht sich seit nunmehr fünf Jahren um das Umgangs- und Sorgerecht für seinen mittlerweile achtjährigen Sohn Christopher, der von seiner Mutter einen Tag nach der Geburt zur Adoption freigegeben wurde und seither bei Pflegeeltern lebt. Der Rechtsstreit gipfelte in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Februar 2004, in dem die Luxemburger Richter in den Eilentscheidungen des OLG Naumburg einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK sahen. Kurz darauf stellte das BVerfG höchtselbst die Bindungswirkung der Urteile des EGMR für die Bundesrepublik fest – sie sei zwar nicht mit der Kooperationsformel beschreibbar, die lt. Karlsruhe für den EuGH gilt, jedoch zwinge die völkerrechtliche Verpflichtung die Bundesrepublik, die EMRK und damit die Jurisdiktion des EGMR anzuerkennen.

Die Richter des 14. Senats in Naumburg interessierte dies offensichtlich wenig. Zunächst hält sich der Senat entgegen § 620c ZPO für zuständig, über Beschwerden in Umgangssachen zu entscheiden. Der jüngste Beschluss vom 30. Juni 2004 enthält gar den Hinweis auf die „a. A.“ der herrschenden Meinung, wonach argumentum e contrario aus § 620c ZPO folge, dass im Eilentscheidungen in Umgangsrechtssachen unanfechtbar sind.

Zur Bindungswirkung an die EGMR-Rechtsprechung führen die Richter lapidar aus, diese „binde unmittelbar nur die Bundesrepublik als Völkerrechtssubjekt, nicht aber deren Organe und Behörden und namentlich nicht die Gerichte als nach Art. 97 Abs. 1 GG unabhängige Organe der Rechtsprechung.“

Viel gravierender ist wohl aber die Tatsache, dass die Beschlüsse des Senats jede Einzelfallabwägung vermissen lassen, nicht zuletzt deswegen hob das BVerfG diese wegen Verstoßes u. a. gegen Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG sämtlichst auf und regelte den Umgang teilweise sogar selbst. Statt sich, wie es § 1684 Abs. 4 BGB vorschreibt, mit den Interessen des Kindes auseinanderzusetzen, stichelten die Richter, der Beschwerdeführer „sei kontinuierlich unerwünscht und habe sich in rechtswidriger Weise auf dem Grundstück der Pflegeeltern eingefunden, um dort Observationen anzustellen.“

Der Spiegel berichtet im Titelartikel seiner aktuellen Ausgabe (48/2005), wie liberal die Bundesrepublik und wie stabil ihre Demokratie doch sei. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Gelegentlich erscheinen jedoch die Ronald Schills und Deppe-Hilgendorfs auf der Bildfläche und lassen die Vergangenheit ins Bewusstsein rücken, eine Vergangenheit, die alle Berliner Rechtsreferendare bei ihrer Inauguration im großen Saal des Kammergerichts erfahren – dort tagte seinerzeit der Volksgerichtshof.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat den beschuldigten Richtern unterdessen rechtliches Gehör gewährt ...

Lesen Sie dazu die umfangreiche Berichterstattung von JuReport:

BVerfG zur Bindungswirkung der EMRK

KindschaftsR: Erneute Watsch’n des BVerfG für OLG Naumburg

Der Kindschafts-Fall Görgülü: Teil X der unendlichen Geschichte

 

 

von Kai Bonitz | Montag, 28 November 2005

 

http://www.referendare.net/modules.php?name=News&file=article&sid=543

 

 

 


 

 

Ermittlungen gegen vier Naumburger Richter

Die Staatsanwaltschaft Halle hat gegen drei Richter und eine Richterin des Oberlandesgerichts Naumburg ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet. In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit geht es um den in Deutschland lebenden Türken Kazim Görgülü, der seit Jahren um ein Umgangs- und Sorgerecht für seinen Sohn kämpft, der von der Mutter zur Adoption freigegeben wurde. Das zuständige Amtsgericht entschied mehrfach zugunsten des Vaters, der 14. Zivilsenat des OLG Naumburg hob diese Beschlüsse aber mit steter Regelmäßigkeit auf - und das selbst dann noch, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt hatte, dem Vater käme "mindestens der Umgang mit seinem Kind" zu. Im Juni bescheinigte deshalb das Bundesverfassungsgericht dem Naumburger OLG-Senat, er habe "außerhalb seiner Zuständigkeit unter Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht" den väterlichen Umgang verhindert. Daraufhin waren mehrere Strafanzeigen eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Halle hat nun, wie ein Sprecher mitteilte, einen "Anfangsverdacht bejaht" und den beschuldigten Richtern "rechtliches Gehör gewährt".

26. November 2005

 

http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,386927,00.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Auch wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt werden sollte, was niemanden der die Szene kennt wundern dürfte, so bleibt es doch ein Achtungserfolg, dass auch Richter in Ausübung ihres Amtes zumindest theoretisch nicht außerhalb des Gesetzes stehen und dass die Staatsanwalt Halle ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Wegen Rechtsbeugung ist allerdings - soweit zu hören - in Deutschland noch nie ein Richter verurteilt worden, nicht einmal beim sogenannten Richter Gnadenlos, Herrn Schill aus Hamburg ist dies passiert. Im Gegenteil, er saß schließlich sogar im Hamburger Senat in trauter Umarmung mit der örtlichen CDU.

 

Was hier wie im Fall Görgülü wie ein einmaliger Ausrutscher in Sachen Rechtsbeugung aussehen mag, scheint bei Lichte besehen nur die Spitze des Eisberges zu sein. Die wenigsten der jährlich hundertfachen haarsträubenden Sorge- und Umgangsrechtsfälle erreichen überhaupt das Bundesverfassungsgericht oder gar den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo sie solch eine Aufmerksamkeit bekommen können, dass der alte männerfeindliche Amtsschimmel an verschiedenen Familiengerichten überhaupt einmal in die Kritik gerät oder wie im Fall Görgülü dann auch Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung gestellt werden.

Ja sogar das Bundesverfassungsgericht scheint nicht frei davon zu sein, Rechtsbeugung zu begehen, jedenfalls kann man zu dieser Auffassung kommen, wenn man sich Urteile wie das des Bundesverfassungsgericht  vom 29.1.2003 zum Sorgerecht für nichteheliche Kinder (Diskriminierung nichtverheirateter Väter) anschaut, wo das Bundesverfassungsgericht die Vorgaben des Grundgesetzes aus Artikel 1, 3 und 6 anscheinend geflissentlich so uminterpretiert, dass dies nicht für Männer gelten, die nichtverheiratet sind und ein Kind haben.

Nun kann man sich gut vorstellen, wie eine Strafanzeige gegen die betreffenden Richter vom Bundesverfassungsgericht ausgegangen wäre. Der Sand der Sahara würde durch die Staatsanwaltschaft herangeschleppt werden, um selbige darin erfolgreich versanden zu lassen.

 

 

 


 

 

Allen Kindern beide Eltern

 

Aufruf zur Demo am Tag der Menschenrechte

 

Treffpunkt: Sa, 10.12.2005 11:00 Uhr, Frankfurt

Platz vor der Alten Oper

ist Start und Ziel des Demo-Wegs.

 

Wir laufen mit Megafon, Musik und Rasseln.

 

 

Abschließend gemeinsamer Cafe-Besuch für Interessierte

 

 

Alle (Väter – Kinder – Mütter – Jugendliche – Frauen – Männer – Großeltern), die für Kindesinteressen, Menschenrechte und Gleichberechtigung eintreten, werden zur Teilnahme aufgerufen!

 

 

Kommt alle! Macht mit! Schließt Euch an!

Gebt den Aufruf weiter!

 

„Wer Unrecht schweigend hinnimmt, macht sich mitschuldig.“ Mahatma Gandhi

 

Umgangsboykott verletzt das Menschenrecht eines jeden Kindes auf BEIDE ELTERN

 

und das Menschenrecht eines jeden Vaters am Erleben seines Kindes

 

 

WIR FORDERN

 

· Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der europäischen Menschenrechtskonvention - auch in Deutschland

· Der kontinuierliche Umgang zum getrenntlebenden Elternteil und zu den Großeltern muss für das Kind auch nach Trennung und Scheidung garantiert werden

· Pflicht eines jeden Vaters auf Umgang und Kontakt zu seinem Kind

· Sofortigen betreuten Umgang in strittigen Fällen

· Unverzügliche und konsequente Umsetzung getroffener Vereinbarungen und rechtskräftiger Entscheidungen

· Die Gleichwertigkeit von Vater und Mutter muss gesetzlich verankert werden und gesellschaftlich anerkannt werden

· Tatsächliche Gleichstellung von ehelichen/nichtehelichen Kindern, d.h. elterliche Verantwortung für beide Elternteile eines nichtehelichen Kindes ab Geburt

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:

Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2005 09:04

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Re: AW: Amtsgericht Herford

 

Guten Morgen,

zur Information: habe inzwischen (06.05.2005) eine erfolgreiche Untätigkeitsbeschwerde beim OLG Hamm, gegen die Untätigkeit des AG Herford, Familiengericht, 14 F eingelegt.

Az OLG Hamm:1 WF 128/05, Beschluss vom 14.06.2005:

"Mit Schriftsatz vom 29.09.2004 rügte er die Untätigkeit des Gerichts und bittet, unverzüglich über seine Anträge, auch im Wege einer einstweiligen Anordnung, zu entscheiden oder Hinderungsgründe mitzuteilen.

Über den Antrag des Kindesvaters vom 24.06.2004 hätte das Amtsgericht entscheiden müssen. Dass es das bis heute nicht getan hat, begründet den Vorwurf der Untätigkeit"

Wäre mit einer Veröffentlichung meiner Email-Adresse einverstanden.

RAKlausing@aol.com

 

Mit freundlichen Grüßen

W.Klausing

 

 

 


 

 

 

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will Rolle der Väter stärken

 

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat ihren Elterngeld-Vorstoß als „Lockmittel“ des Staates für mehr Mut zum Kind verteidigt. Die niedersächsische CDU-Politikerin ist dafür, das Elterngeld von maximal 1.800 Euro monatlich ab 2007 nur dann über ein ganzes Jahr komplett auszuzahlen, wenn der Vater mindestens zwei Monate davon zu Hause bleibt.

Sie wolle erreichen, dass Männer mit dieser Auszeit aus dem Beruf die „tiefe Erfahrung“ der ersten Lebensmonate eines Kindes machen und „Respekt vor der Erziehungsarbeit“ erwerben. „Wir müssen eine Kultur entwickeln, in der die Vaterrolle so wichtig wird wie die Mutterrolle“, sagte von der Leyen im ZDF. Wer den geplanten Regelungen nicht folgen wolle, könne „auf das Elterngeld ja verzichten“ – insofern handele es sich keineswegs um eine Einmischung des Staates in das Familienleben junger Eltern. Letztlich wolle sie einen „Mentalitätswechsel“ erreichen, damit sich mehr Paare für Kinder entscheiden, sagte die designierte Ministerin.

„Das ist verfassungswidrig. Der Staat hat sich zu enthalten in der Einflussnahme darauf, wie Eltern ihre Erziehung wahrnehmen“, sagte dagegen der Familienrechtler Jürgen Borchert, Richter am Landessozialgericht Hessen, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Dies habe das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 10. November 1998 festgehalten. Der Beziehungswechsel im ersten Lebensjahr sei „von schlimmstem Einfluss auf das Kind“.

Kritik kam auch aus der CSU. Der Bundestagsabgeordnete Norbert Geis sagte dem Blatt: „Das ist der falsche Weg. Das muss man den Eltern und der Freiheit der Familie überlassen.“ Die FDP-Expertin Ina Lenke erklärte: „Ich finde es falsch, auf Männer einen Zwang zur Hausarbeit auszuüben. Das muss partnerschaftlich organisiert werden.“ Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßte dagegen die Einführung des Elterngeldes. Im Koalitionsvertrag heißt es in der entsprechenden Passage: „Die zwölf Monate des Bezugszeitraums können zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Zwei Monate bleiben dem Vater, zwei der Mutter reserviert.“

Quelle: Der Tagesspiegel vom 20.11.2005

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Endlich handelt mal eine Familienministerin im Gegensatz zu ihren Lippenbekenntnisse abgebenden Vorgängerinnen von der SPD und schon melden sich allerlei Bedenkenträger zu Wort. Ausgerechnet der Familienrechtlicher Jürgen Borchert, der sich bisher durch konstruktive Beiträge auszeichnete, malt nun Gespenster an die Wand. 

 

 


 

 

 

Schlimmer geht`s immer 

Dass Frauen nicht logisch denken können, das wissen wir spätestens seit den epochalen Auftritten von Alice Schwarzer, ist ein männlich-sexistisch geprägtes Vorurteil. Doch ausgerechnet eine Frau Stüve im sogenannten Bundesfrauenministerium, versucht den Beweis dieser sexistischen These anzutreten. Doch lesen Sie selbst:

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:  ...

Gesendet: Dienstag, 22. November 2005 17:31

An: poststelle@bmfsfj.de

Betreff: Kontaktformular: Nachricht von ... 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich des Themas "Gleichstellung der Geschlechter" ist es verwunderlich, warum das Wort "Männer" nicht in der Bezeichnung dieses Ministeriums erwähnt

wird. Gibt es dafür Gründe?

Herzliche Grüße

Markus Vallen

 

 

 

 

Nadine.Stueve@BMFSFJ.BUND.DE schrieb:

Betreff: Ihre Anfrage vom 22. November 2005

Datum: Wed, 23 Nov 2005 14:32:58 +0100

Von: <Nadine.Stueve@BMFSFJ.BUND.DE>

An: <... >

Sehr geehrter Herr Vallen,

vielen Dank für Ihre Email vom 22. November 2005.

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist, wie der Name schon sagt, nicht nur für Frauen zuständig, sondern auch für Männer - als Jugendliche, als Familienväter und als Ältere. Doch auch in seiner Funktion als Frauenministerium ist es für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständig. Deshalb wurde die Abteilung "Frauenpolitik" in die Abteilung "Gleichstellung" umgewandelt.

Diese Abteilung hat u.a. die Aufgabe, die politische Strategie des "Gender Mainstreaming" innerhalb der Bundesregierung umzusetzen. Dabei geht es darum, das Vorantreiben der Chancengleichheit nicht auf die Durchführung von Sondermaßnahmen für Frauen zu beschränken, sondern sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen auf ihre Auswirkungen auf Frauen und Männer zu überprüfen. Gender Mainstreaming verpflichtet somit jeden, der an der Gestaltung politischer Konzepte und Maßnahmen beteiligt ist, sich an den tatsächlichen Bedürfnissen von Frauen und Männern zu orientieren, unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Geschlechtern und ihrer unterschiedlichen Bedürfnisse in der Gesellschaft. Ziel dieses Ansatzes ist die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern, wie sie von Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes gefordert wird.

 

Soweit die geschlechtsspezifischen Analysen zeigen, dass ein Geschlecht (Mann oder Frau) benachteiligt wird, müssen gegensteuernde Maßnahmen ergriffen werden.

 

Das trotz des dargestellten "Gender Mainstreaming"-Ansatzes allein Frauen in der amtlichen Bezeichnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erscheinen, ist derzeit dadurch gerechtfertigt, dass Frauen in unserer Gesellschaft in vielen Bereichen noch immer, zumindest faktisch, benachteiligt sind.

 

Beispielhaft möchte ich hierzu auf Folgendes hinweisen:

 

- Frauen verdienen durchschnittlich nur 70% des Einkommens von Männern,

 

- nur 11% der abhängig beschäftigten Frauen sind in Führungspositionen, Männer sind fast doppelt so häufig als solche dort zu finden,

 

- Frauen sind besonders stark von der mangelhaften Vereinbarkeit von Familie und Beruf betroffen und weisen häufig unterbrochene Erwerbsbiographien auf, die sich im Alter in geringeren Renten niederschlagen.

 

In der Hoffnung, Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben, verbleibe ich

 

mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

 

 

Nadine Stüve

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer eine solche absurde Logik verwendet, wie Frau Stüve, muss sich nicht wundern, wenn die Leute sich fragen, wofür in unserem Land überall Steuergelder verschwendet werden. Mit der Logik von Frau Stüve müsste man auch annehmen, dass auch Senioren, Jugendliche und Familien in Deutschland benachteiligt sind, denn sonst würden sie ja nicht im Ministeriumsnamen auftauchen. Wahrscheinlich werden die Senioren gegenüber den Jugendlichen, die Jugendlichen gegenüber den Senioren, die Familien gegenüber den Frauen und die Frauen gegenüber den Senioren benachteiligt. Und damit man all diese Benachteiligungen noch überblicken kann, arbeiten kluge Frauen wie Frau Stüve in der Poststelle des Bundesministerium. Wird Zeit, dass sich mal ein Mann gegen diesen ganzen männerfeindlichen Unsinn der da im Bundesministerium praktiziert wird bis vor das Bundesverfassungsgericht klagt und wenn dieses in seiner unendlichen Weisheit den Mann abblitzen lässt, was bei der bekannten Männerunfreundlichkeit am Bundesverfassungsgerichtes nicht wundern dürfte, dann geht es eben bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg.

 

 


 

 

Mehr Zeit für Kinder plant neues Buchprojekt: Mein Papa und ich!

Wie verbringen Väter die Zeit mit ihren Kindern am liebsten? Welche Glücksmomente erleben Väter? Wie fühlen sie sich in ihrer Vaterrolle? Und was möchten Kinder gern über ihren Papa erzählen?

Der bundesweit aktive Verein Mehr Zeit für Kinder plant unter dem Motto „Mein Papa und ich!" für das Frühjahr 2006 einen neuen Familienratgeber. In das farbenfrohe Buch sollen auch Zuschriften von Familien Eingang finden. Der Mitmachaufruf richtet sich an Väter von Kindern aller Altersstufen. Auch Zuschriften von Müttern, Großeltern und von Kindern sind ausdrücklich erwünscht. Ob Briefe, Fotos oder Zeichnungen, ob kurze Erfahrungsberichte oder Spielideen – der Mehr Zeit für Kinder e.V. freut sich auf eine rege Beteiligung. Auch Einsendungen von Schulklassen sind willkommen, wenn jedes Kind sich mit einer eigenen Zuschrift beteiligt.

Die Zuschriften entweder per Post schicken an: Mehr Zeit für Kinder e.V., Fellnerstraße 12, 60322 Frankfurt oder per E-Mail an papa@mzfk.de. Einsendeschluss ist der 31. Dezember 2005.

Quelle: ots-Originaltext vom 14.11.05

 

 


 

 

 

Mein Papa und ich

Während das sogenannte Bundesfamilienministerium (Frauenministerium) in weitestgehender Verhaltensstarre die Diskriminierung von Vaterschaft in Deutschland ignoriert, handelt erfreulicherweise die Wirtschaft. 

So plakatiert die Firma Märklin derzeit mit dem Text: 

Fernsehverbot! ... Für Papa

Mehr Zeit für Kinder.

www.mein-papa-und-ich.de

 

Man sollte mal überlegen, ob die Firmenleitung von Märklin nicht mal komplett für ein Jahr ins Bundesfamilienministerium wechselt und die dortige Führungsriege dafür an einem einjährigen Praktikum beim Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. teilnimmt. Das wäre sicher mal ein wirklich innovativer Schritt auf dem Weg ins neue Jahrtausend. Hinterher wäre die Führungsmannschaft des Bundesfamilienministerium wie verwandelt und würde endlich mal die notwendigen Gesetzesvorlagen für die Abstimmung im Bundestag ausarbeiten, um die menschenrechtsverletzende Väterdiskriminierung in Deutschland zu beenden..

14.11.2005

 

 

 


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