Väternotruf

Februar 2006


 

 

 

 

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kündigt auf Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin (18. Februar 2006)

Reformen beim Sorgerecht für nichtverheiratete Väter und Mütter an.

 

Zur engeren Auswahl stehen wahrscheinlich zwei Modelle (siehe hierzu: "Das Jugendamt",. 2005, 490 ff und "Das Jugendamt", 2006, Heft 3, S. 126).

 

 

1. Reformmodell nach Eberhard Carl (Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main, abgeordnet an das Bundesjustizministerium), Dieter Bäumel, Direktor am am Amtsgericht Hainichen; Beate Holstein; Dr. Thomas Meysen und Cornelia Räder-Roitsch, Richterin am Amtsgericht. Hier werden die schlimmsten Diskriminierungen von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern beseitigt.

Verbleibende Einschränkung hinsichtlich der tatsächlichen Gleichberechtigung von Vätern und Müttern zuungunsten der Väter bewegen sich in einem tolerierbaren Rahmen.

 

 

2. Mogelpackungsmodell: Kosmetik- und Augenauswischerei nach Professor Ludwig Salgo (Mütterrechtler); Prof. Dr. Michael Coester, Prof. Dr. Ulrike Lehmkuhl; Dr. Dr. (Univ. Prag) Josef Salzgeber, Prof. Dr. Dr. h.c. Gisela Zenz. Geändert wird dort im Prinzip nichts. Es geht vornehmlich um Kosmetik und den Versuch, eine unaufhaltsame Entwicklung zur Beendigung der Diskriminierung nicht verheirateter Väter und ihrer Kinder durch millimeterweites Entgegenkommen zu blockieren. Es wird der Eindruck geweckt, dass etwas verändert würde. Ansonsten soll es aber bei der Ausgrenzung und Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern bleiben. Im Mittelpunkt des professoralen Engagements bleibt weiterhin die Mutter.

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Bleibt zu hoffen und zu kämpfen, dass man im Bundesjustizministerium nicht auf die anachronistische Mutterrechtsriege - Ludwig Salgo und GenossInnen - setzt.

 

 

 

 


 

 

 

“Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde aus Anwaltssicht. Eine Ergänzung zu Lübbe-Wolff, AnwBl 2005, 509“

Rüdiger Zack in: „Anwaltsblatt 2/2006, S. 95-98

 

„Das bringt mich zu einer letzten, von der Richterseite wenig beachteten Rahmenbedingung, nämlich den Zeitfaktor. Durchschnittlich hat man, wenn man nicht in der Position des das Instanzenverfahren lediglich Fortführenden ist, für die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eine Woche Zeit, für die Verfassungsbeschwerde selbst, wenn sie denn eingelegt werden soll, entsprechend deutlich weniger. Große Teile der Monatsfrist des §93 Abs. 1 BVerfGG versichern `vor Ort`. Das hängt damit zusammen, dass die letztinstanzliche Entscheidung aus eben diesem Grund häufig nicht sofort weitergeleitet wird, und so verfahren innerhalb der Rechtsmittelkette auch die Anwälte der Vorinstanzen. In vielen Fällen unterbleibt – sicher meist zu Recht, aber eben nicht immer – ein Hinweis auf die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde oder der Anhörungsrüge.

Anders der Mandant, der natürlich fragt, ob man denn überhaupt nichts mehr tun könne. Er habe einmal etwas von einer Verfassungsklage (in Karlsruhe?) gehört. Wenn die Anwälte sich darauf einlassen, beginnt die Suche nach einem geeigneten Anwalt, erstaunlicherweise gar nicht selten ohne Beachtung des Umstands, dass Fristen laufen. Weitere Zeit verstreicht, bis der mit der Verfassungsbeschwerde befasste Anwalt die nötigen Unterlagen zusammen hat. Sie sind ein Thema für sich. ... Auch wenn man sich in der Materie auskennt, Fallerfahrung hat, und eine Organisation vorhält, die Verfassungsbeschwerden ebenso wie Eilrechtsschutz behandeln kann, ist es offenkundig, dass fehlende Zeit ein Feind von Qualität ist. Auch hier leisten Gesetzgeber und BVerfG einen Beitrag zu diesem mit dem Zeitmoment verbundenen Misslichkeiten. Hätten wir eine 2-Monatsfrist für Einlegung und Begründung der Verfassungsbeschwerde, täten wir uns deutlich leichter.“ (S. 97)

 

 

 

Professor Dr. Rüdiger Zuck, Stuttgart ist Rechtsanwalt. Er vertritt regelmäßig Beschwerdeführer in Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht.

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

VÄTERGRÜN

 

Grüne Familienpolitik durch die Brille der Väter

 

Die Grundlage jeder Eltern-Kind-Beziehung ist gelebte Nähe.

50% aller Ehen wurden lt. statistischem Bundesamt im Jahr 2001 in Deutschland geschieden. Für 1998 geht man von knapp 200.000 von Scheidung betroffene Kindern aus. Über die Anzahl der Trennungen unverheirateter Paare und deren Kinder gibt es keine verlässlichen Zahlen.

Trennung und Scheidung ist eine gesellschaftliche Realität, eher die Regel denn die Ausnahme. Die Folgen für die Betroffenen erfordern dringend politisches Handeln, denn da, wo es Streit gibt, sind die Folgen eklatant.

Gesetzeslücken werden von streitwilligen, ehemaligen Partnern ausgenutzt, oft mit Hilfe mutwilliger Anwälte. Unzureichend ausgebildete Jugendamtsmitarbeiter und Richter, lange Wartezeiten bei Familiengerichtsverfahren und ein überholtes Rollenverständnis tun ihr Übriges.

Viele Dinge bedürfen der Neuregelung, manche sogar überhaupt der Regelung.

Bisher befindet sich Familienpolitik bei Bündnis90/DIE GRÜNEN fest in Frauenhand. Eine eigenständige Familienpolitik gibt es nicht, in aller Regel ist Familienpolitik ein Anhängsel der Frauenpolitik, die Protagonisten sind Frauen. Eine Mitwirkung von Männern innerhalb dieser Arbeitsgruppen ist nahezu unmöglich, ein männliche Sicht - der Mann als Fordernder - gibt es bisher kaum.

Um das zu ändern, bildete sich nach der Landesdelegiertenkonferenz Baden-Württemberg in Ehingen 2003 diese Gruppierung, um den Männern, die eine väterpolitische Sicht vermissen, eine Stimme zu verleihen.

 

Unsere Vorschläge und Ideen findet Ihr auf den nächsten Seiten. Wenn Ihr Euch als Mann darin oder in Teilen wieder findet, freuen wir uns über Eure Mitarbeit.

Jörg Rupp

 

 

 

 

Elterliche Sorge

Die gemeinsame elterliche Sorge ist die Regel bei Scheidungen. Bei nichtehelichen Beziehungen hat die Mutter nach wie vor die alleinige elterliche Sorge - außer sie gibt gemeinsam mit dem Vater beim Jugendamt eine Sorgerechtserklärung ab. Derzeit beraten die Jugendämter in Hinblick auf die gemeinsame Sorge so, als wäre diese Entscheidung dafür etwas Besonderes. Das sollte so nicht sein.

Wir meinen, es muss anders herum ablaufen: Die Regel ist die gemeinsame elterliche Sorge, auch bei nichtehelichen Beziehungen. Ein Elternteil kann nach der Geburt auf Antrag die alleinige Sorge bekommen, allerdings muss dies begründet sein, die Umstände müssen überprüft sein. Alleinige Sorge muss die Ausnahme sein und bleiben.

Verstöße gegen die gemeinsame Sorge sollen zu ahnden sein - auch bei kleineren Verstößen. So ist gewährleistet, dass Versuche, die gemeinsame Sorge zu umgehen, mit Sanktionen behaftet sind - das können kleinere Geldstrafen oder gar Punkte - nach Vorbild der Verkehrssünderkartei- sein.

Auch wünschen wir Parteinahme ausschließlich zugunsten des Kindes - und nicht zuungunsten eines Elternteils.

Wir empfehlen als Richtschnur für Sorgerechtsverfahren das "Cochemer Modell", um ein für alle Beteiligten weitgehend streitfreies Verfahren zu finden.

 

 

 

 

UMGANG

Es kommt leider viel zu oft vor, dass Eltern den Umgang zum weggezogenen Elternteil einschränken oder sogar völlig unterbinden. Leidtragende sind in erster Linie das Kind sowie der entsorgte Elternteil - das ist in Deutschland meist der Vater. Denn noch immer herrscht das Modell: Vater zieht aus, Kinder bleiben bei der Mutter- vor. So kann es passieren, dass einem Elternteil aufgrund willkürlicher Entscheidungen sein Kind jahrelang nicht mehr sieht - oder sogar gar nicht mehr.

Andererseits passiert es immer wieder - auch viel zu oft - dass sich Väter nach der Trennung ausklinken, sich ihrer Umgangspflicht entziehen.

Sanktionsmöglichkeiten gibt es nur in unzureichendem Maße. Im ersten Fall herrscht auch noch innerhalb der Gerichtsbarkeit das Bild der treusorgenden Mutter, die in jedem Fall weiß, was das Richtige für ihr Kind ist. Kindeswohl ist nahezu gleichgesetzt mit dem Willen der Mutter.

Im zweiten Fall sind die Möglichkeiten noch geringer. Das Bild des von Gerichtsvollzieher oder Polizei zum Umgang "getragenen" Vater ist absurd - auch wenn in manchen Fällen genau das angesichts der Öffentlichkeit heilsam wäre. Ein paralleler begleiteter Umgang wäre sicher hilfreich.

Wir plädieren für folgende Regelungen im Umgangsrecht:

bei Trennung und Scheidung soll automatisch vor dem Jugendamt eine gemeinsame Umgangserklärung abgegeben werden, in dem die Eltern gemeinsam eine Umgangsregelung verabreden. Die Erstellung dieser Regelung wird bei Bedarf - Antrag eines Beteiligten - durch Jugendamtsmitarbeiter unterstützt. Die getroffene Regelung ist rechtsverbindlich und vollstreckbar.

bei Ortsnähe soll hälftige Betreuung der Kinder die Regel sein. Einzige Einschränkung sind Stillkinder. Andere Regelungen bedürfen immer einem Antrag und sind nur in Härtefällen zu gewähren.

Wegzugverbot über eine Grenze von 50 km hinaus. Umgangskosten trägt der, der die Entfernung schafft. Wegzug nur bei gemeinsamen Einverständnis, auf Antrag und in Härtefällen möglich, bis zur Volljährigkeit der Kinder.

Umgangsaussetzungen sind nur noch in begründeten Härtefällen möglich. Ansonsten ersetzt begleiteter Umgang die bisherigen Regelungen und Praxis.

Umgangskosten sind in voller Höhe steuerlich absetzbar, dies beinhaltet bei großen Entfernungen auch Übernachtungskosten. Bei geringen Einkünften übernimmt der Staat die Kosten, so dass ein mindestens 14-tägiger Umgang gewährleistet ist.

Bei wiederholten festgestellten Umgangsvereitelungen - auch in geringem Maße - folgt sofortiger Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Der Lebensmittelpunkt muss davon nicht betroffen sein.

Umgangsvereitelung muss zur Straftat und zum Offizialdelikt werden - die Staatsanwaltschaft ist gezwungen, Ermittlungen aufzunehmen, wenn ihr ein solcher Vorgang bekannt wird.

In strittigen Fällen empfehlen wir, dass keine Gerichtsverhandlung ohne stattgefundene Mediation oder Vermittlung stattfindet.

http://www.vaetergruen.de/

 

 

 

 

 

Impressum

Name Vätergrün

 

Anschrift 

Albert-Schweitzer-Str. 17, 76316 Malsch

 

Vertretungsberechtigt Jörg Rupp

Herausgeber Vätergrün

v.i.S.d.P. Jörg Rupp

Tel.: 0 72 46 - 94 12 03

Fax: 0 72 46 - 94 19 300

E-Mail: info@vaetergruen.de

 

 

Stand 13.02.2006

 

 

 


 

 

 

 

"Verfahrenspflegschaft aus Sicht des Familienrichters"

Gregor Profitlich; Dr. Ezra Zivier

in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1-2/2006, S. 29-32

 

 

 


 

 

 

"Väterarbeit in einer Mutter-Kind-Einrichtung"

 

Heike Kawalek, Petra Milster, Thomas Tack

 

in: "Forum Erziehungshilfen", 2006, Heft 2, S. 87-90

 

www.ifgh.de

 

Heike Kawalek, Petra Milster, Thomas Tack - Junge Mütter/Väter e.V., Neuköllnische Allee 95, 12055 Berlin

 

 

 

 


 

 

 

"Hochverrat im Justizteufelsmoor

Ein Rechtsassessor, der wie ein Ritter gegen die Duckmäuser kämpft, scheitert abermals"

Eckhart Kauntz

in: "Frankfurter Allgemeine Zeitung", 13.02.2006, S. 10

Über den Kampf des 61-jährigen Rechtsassessors Friedrich-Schmidt aus Bernkastel-Kues. Dieser wurde in zweiter Instanz am Landgericht Bad Kreuznach von dem Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Das Oberlandesgericht Koblenz wies den Fall jedoch wieder zurück an das Landgericht Bad Kreuznach, worauf hin der Vorsitzende des Landgerichtes nach der vorherigen Orientierungsgebung durch das Oberlandesgericht Koblenz, den Rechtsassessor Friedrich Schmidt schließlich verurteilte.

Und die Moral von der Geschicht´? Halte dein Maul, wenn du von der Obrigkeit nicht gefragt wirst. Und wenn du schon mal ungefragt den Mund aufmachst, dann hüte Deine Zunge, auf dass sie dir nicht wegen Gotteslästerung höchstrichterlich abgeschnitten werde.

 

 

 


 

 

 

"Im Koblenzer Justizteufelsmoor

Seit 20 Jahren kämpft ein Assessor um seine Wiederzulassung als Anwalt"

 

 

Eckhart Kauntz

 

in: "Frankfurter Allgemeine Zeitung", 31.03.2005, S. 8

 

Über den Kampf des 61-jährigen Rechtsassessors Friedrich-Schmidt aus Bernkastel-Kues, der im geltenden System schon mal einen "bestialisch stinkenden Müllhaufen" sieht, der im Koblenzer "Justizteufelsmoor" "pitbullartig abgerichtete und überfallartig losgelassene Justizhenker" ausgemacht haben will und dem im Jahr 1984 durch den Koblenzer Oberlandesgerichtspräsidenten dei Zulassung als Rechtsanwalt entzogen wurde.

Das Landgericht Bad Kreuznach hatte Friedrich-Schmidt in einem vorherigen Verfahren in dem es um den Vorwurf der Beleidigung ging, "in zweiter Instanz zusammen mit einem ebenfalls angeklagten Rechtsanwalt unter Hinweis auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Rechtsgründen freigesprochen, obwohl beide in einer Erklärung zu einem sich über Jahre hinschleppenden Weinstrafverfahren Staatsanwaltschaft samt dienstvorgesetztem Minister als `Rechtsbeuger, Strafvereiteler, Verfassungshochverräter, Vertreter der rheinland-pfälzischen Allgewalteneinheitstyrannis` und als `völlig charakterlose karrieregeile Zyniker` bezeichnet".

 

 


 

 

 

 

Vater und Sohn im Kinofilm

 

Walk The Line (Biographie-Drama)

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Walk The Line, USA 2005

Start: 02.02.2006

 

 

 

Regie: James Mangold

Drehbuch: Gill Dennis, James Mangold

Schauspieler: Joaquin Phoenix, Reese Witherspoon, Ginnifer Goodwin, Robert Patrick, Shelby Lynne, Dan Beene, Larry Bagby, Lucas Till, Ridge Canipe, Hailey Anne Nelson, Brad Birkedahl, John Carter Cash, Brian Deas, Kerris Dorsey, Jeff Droke, Tyler Hilton, Johnny Holiday, Dan John Miller, Dallas Roberts, Brittany Shaw, Jim Wright

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Kritik: Am 12. September 2003 verstarb mit Johnny Cash eines der letzten musikalischen Schwergewichte unserer Zeit. Er prägte die Musik seiner Zeit, wie kaum ein Zweiter. Sein Tod versetzte eine ganze Nation in Trauer. Selbst die junge Generation, die mit der Musik der Country-Legende eigentlich so gar nichts anzufangen wusste, war bestürzt. Knapp zwei Jahre später versucht nun James Mangold mit seinem biographischen Drama „Walk The Line“ der legendären Karriere des Man in Black ein filmisches Denkmal zu setzen.

 

"Walk The Line"

Im Jahr 1968 wurde das Folsom State Prison in Kalifornien Schauplatz eines bis dato einmaligen Ereignisses. Der wegen Drogeneskapaden und familiärer Probleme ins Straucheln geratene Country-Star Johnny Cash (jung: Ridge Canipe, alt: Joaquin Phoenix) versucht mit einem Konzert vor Hunderten verurteilter Straftäter seine angekratzte Karriere in eine neue Richtung zu lenken. Das aus diesem kühnen Vorhaben hervorgegangene Album Johnny Cash At Folsom Prison ist noch heute legendär und wurde im selben Jahr mit dem Grammy als bestes Album ausgezeichnet. Mit diesem Ereignis beginnt und endet „Walk The Line“. Dazwischen erzählt James Mangold („Durchgeknallt“, „Copland“, Identität, Kate und Leopold) in teils fast schon episodenhafter Struktur die wichtigsten Ereignisse in der jungen Karriere von Johnny Cash. Auf die Geschehnisse nach 1968 wird lediglich in äußerst komprimierter Form am Ende des Films eingegangen.

 

 

Joquin Phoenix und Reese Witherspoon

Den Schwerpunkt legt Mangold dabei vor allem auf zwei Dinge: Die mit zunehmendem Erfolg immer größer werdenden Drogenprobleme und seine anhaltende Liebe zu June Carter (Reese Witherspoon), an der letztlich auch seine Ehe mit seiner ersten Frau Viviane (Ginnifer Goodwin) zerbricht. Aber auch andere prägende Ereignisse, wie der tragische Unfalltod seines großen Bruders Jack (Lucas Till) oder das gestörte Verhältnis zu seinem Vater Ray (Robert Patrick), der ihm nur Verachtung entgegen bringt, werden verarbeitet. Der große Schwachpunkt von „Walk The Line“ liegt dabei auf der Hand: Der Film bewegt sich stets auf vorhersehbaren Bahnen. Wirklich überrascht wird das Publikum nie. Ein Grundsatzproblem von biographischen Werken. Schließlich ist dem Zuschauer in den allermeisten Fällen bewusst, dass der Protagonist letzten Endes doch noch zu Ruhm und Ehre gelangen wird.

 

Joaquin Phoenix

Dass über kurz oder lang eine Biographie über Johnny Cash den Weg auf die Leinwand finden wird, war nur eine Frage der Zeit. Dass diese nur so kurze Zeit nach dessen Tod realisiert werden konnte, ist allerdings reiner Zufall. Taylor Hackford musste 15 Jahre lang mit dem Konzept zu seinem ähnlich angelegten Drama Ray (über das Leben von Ray Charles) hausieren gehen, bis sich mit Philip Anschutz ein Produzent für den Film fand. Um „Walk The Line“ realisieren zu können, musste ein ähnlicher Spießroutenlauf hingelegt werden. Die Filmrechte lagen lange Zeit bei James Keach, einem engen Vertrauten der Cash-Familie. Es dauerte vier Jahre, bis dieser davon überzeugt werden konnte, dass es Zeit für einen Johnny-Cash-Film sei. Bis dann schließlich mit den Dreharbeiten begonnen werden konnte, vergingen weitere vier Jahre, in denen immer wieder am Drehbuch von Gill Dennis gefeilt wurde. Ein beträchtlicher Aufwand, der letzten Endes wohl auch der Grund dafür war, dass der US-Major Columbia es ablehnte, sich an diesem Projekt zu beteiligen.

 

 

"Walk The Line"

Inhaltlich bedienen sich Mangold und Dennis größtenteils bei den Biographien „The Man In Black“ und „Cash: An Autobiographie“. Als problematisch erweist sich dabei, dass selbst in der Zeit bis 1968 sehr viel im Leben von Johnny Cash passiert ist. Fast sogar zu viel für einen Film. Daher handelt Mangold einzelne Punkte teils sehr schnell ab, wodurch ein etwas unrunder Eindruck entsteht. Eben noch war Cash Soldat in der amerikanischen Besatzungszone in Nachkriegs-Deutschland und einen Schnitt später ist er verheirateter Familienvater. Auch über die musikalische Bedeutung von Johnny Cash erfährt der Zuschauer recht wenig. Zwar wird auf die Entstehungsgeschichten einzelner Songs wie „Walk The Line“ oder „Ring Of Fire“ eingegangen, aber was denn nun den Musiker Johnny Cash von anderen Musikern unterscheidet, ist eine Frage, die im Film nicht beantwortet wird. Der Fokus liegt eindeutig auf dem Menschen Cash. Und trotzdem ist der Film mit satten 135 Minuten recht üppig geraten. Es ist zwar schade, dass auf die Zeit nach 1968 kaum eingegangen wird (auch die rätselhafte Krankheit, an der er letztlich verstarb, wird mit keiner Silbe erwähnt), aber zu ändern war dies wohl nicht.

 

"Walk The Line"

Dass „Walk The Line“ trotz diverser kleiner Mängel prächtig funktioniert, ist vor allem ein Verdienst der glänzend aufgelegten Hauptdarsteller. Mit ihnen steht und fällt der Film. Betracht man nur das äußerliche Erscheinungsbild, ist Joaquin Phoenix (Signs, Gladiator, The Village) im Grunde eine Fehlbesetzung. Mit der wuchtigen Erscheinung von Johnny Cash kann dieser einfach nicht mithalten. Doch da sich Cash vor seinem Tod selbst für diese Besetzung stark gemacht hat, kann die Entscheidung so falsch nicht gewesen sein. Und in der Tat, bereits nach wenigen Minuten ist man über die anfängliche Verwirrung hinweg und akzeptiert Phoenix als das, was er nun einmal ist: ein verdammt guter Schauspieler. Die Wandlung vom schüchternen Newcomer, über den selbst zerstörerischen Musik-Star hin zum geläuterten Mann ist zu jeder Zeit ganz großes Kino. Auch der zweite Besetzungscoup überrascht zunächst. Ausgerechnet Reese Witherspoon („Eiskalte Engel“, Natürlich blond, Natürlich blond 2, Sweet Home Alabama) soll also als starke Frauenrolle in einem großen Film über einen großen Mann glänzen? Doch auch ihr gelingt es in kürzester Zeit, alle Bedenken vergessen zu lassen. Bereits mit Vanity Fair bewies sie, dass sie eben mehr kann, als nur das blonde Naivchen zu spielen und dabei gut auszusehen. Bitte mehr davon! Ganz stark ist auch der Auftritt von Robert Patrick (Terminator 2) als von Missgunst zerfressener Vater. Da hat sich wohl jemand an die guten Tage der jetzigen B-Movie-Ikone erinnert. Eine interessante Randnotiz: Robert Partrick hat nun die Filmväter von Johnny Cash und Elvis Presley (in der Mini-Serie „Elvis“) verkörpert. Ein etwas undankbarer Part kommt Ginnifer Goodwin (Mona Lisas Lächeln) zu. Ihre Rolle von Johnny Cashs erster Ehefrau gibt nicht all zu viel her, um sich in den Vordergrund spielen zu können.

 

 

"Walk The Line"

Musikalisch ist „Walk The Line“ natürlich ein absoluter Hochgenuss. Dabei beschreitet James Mangold einen gänzlich anderen Weg als Taylor Hackford in Ray. Hackford entschied sich dazu, nicht seine Schauspieler singen zu lassen, sondern auf Archivaufnahmen zurück zu greifen. Mangold hingegen vertraut voll dem Gesangstalent seiner Darsteller. Joaquin Phoenix und Reese Witherspoon sangen alle ihre Lieder selbst. Ein mutiger Schritt, der voll aufgeht. In den zahlreichen Gesangspassagen kommt eine unglaublich intensive Stimmung auf, die voll zu begeistern weiß. Mitunter sind es gar richtiggehend magische Momente, wenn Joaquin Phoenix mit einem „Hello, I’m Johnny Cash“ zu einem neuen Konzert lädt. Lobend sollte auch erwähnt werden, dass der Film keinesfalls vor den weniger ruhmreichen Abschnitten im Leben von Johnny Cash halt macht. Im Gegenteil. Diese stehen eigentlich im Mittelpunkt. Sicherlich: Kleine Mängel lassen sich nicht wegdiskutieren. Trotzdem ist James Mangold mit „Walk The Line“ die würdige Verfilmung des Lebens eines großen Mannes gelungen. Daumen hoch! Link-Tipp: CD-Kritik „Walk The Line“-Soundtrack

 

 

http://www.filmstarts.de/kritiken/Walk%20The%20Line.html

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Stunde Sex kostet cirka 70.128 Euro.

 

Deutschlands Männer lassen sich nicht lumpen. Für eine Stunde Sex ohne Verhütung zahlen sie 70.128 Euro und mehr. So sind sie eben. Jung, dynamisch und spendabel. Was sein muss, muss sein.

 

 

Kindesunterhalt für ein Kind

Gesamtkosten in achtzehn Jahren 48.528 Euro.

Von Kindesunterhalt an ein volljähriges Kind sehen wir hier mal ab.

 

Hinzu kommen die vom Staat zusätzlich auf den Kindesunterhalt eingezogenen Steuern und die Kosten, die dem Vater entstehen, wenn er den Kontakt zu seinem Kind aufrechterhält. 

 

Für Steuern auf Grund geleisteter Unterhaltszahlungen geschätzt monatlich 100 Euro

jährlich 1200 Euro

in 18 Jahren: 21.600 Euro

 

Und für moderne Frauen, die Mütter werden wollen ohne dumme Männer zu fragen, gibt es hier ein paar Tipps.

 

 

http://www.maedchenseite.com/mann_lass_deine_finger_weg.htm

 

 

Auszug:

 

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Sie werden immer mehr, die Frauen, die bewusst und selbstbestimmt diese Lebensform gewählt haben: allein erziehend.

 

 

 

Wie werde ich Single-Mutter?

Affäre mit Folgen: Suche dir einen verheirateten Liebhaber, der auf keinen Fall die Scheidung will. Besonders geeignet sind Ehemänner, die schon wunderbare Kinder haben. Das lässt auf gute Gene und Zeugungsfähigkeit schließen.

Der Madonna-Trick: Die Popsängerin sah den Vater ihrer Tochter beim Joggen. Sie ließ ihn zeugen und einen Vertrag unterschreiben, in dem er auf das Sorgerecht verzichtete.

Variante mit Risikofaktor: Du entdeckst beim Tanzen den Traumvater deines Kindes und hast gerade deine fruchtbaren Tage. Gib ihm einen falschen Namen und eine erfundene Telefonnummer. Nachteil: Aids-Risiko.

Da weißt du, was du kriegst: Mache einen guten Freund zum biologischen Vater. Du schläfst einfach mit ihm und behältst den Grund für dich. Bist du erst mal schwanger, war's eben ein anderer. Vorteil: Du kennst ihn und sein Erbmaterial sehr gut.

Ohne Sex: Als ledige, normal fruchtbare Frau kannst du eine Insemination (künstliche Befruchtung mit anonymem Fremdsamen) durchführen lassen. Rechtlich ist das in Deutschland kein Problem, du musst nur eine Ärztin finden, die keine moralischen Bedenken hat.

Wenn dir das alles nicht zusagt, bleibt noch die Adoption. Auch als Einzelperson hast du das Recht, ein Kind anzunehmen. In der Praxis werden jedoch Ehepaare meist bevorzugt. Bessere Chancen hast du als Single bei ausländischen Kindern.

 

Webansicht 14.2.02

 

 


 

 

 

 

Website zum Schutzauftrags der Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung

www.kindesschutz.de

 

Am 1. Oktober 2005 trat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK = Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) in Kraft. In diesem Zusammenhang wurden substantielle Änderungen des SGB VIII vorgenommen, die insbesondere den „Schutzauftrag“ der Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdungen des Kindeswohls betreffen.

Ein effektiverer Schutz des Kindeswohls soll insbesondere durch die Konkretisierung des Schutzauftrags des Jugendamtes (§ 8a SGB VIII), die Neuordnung der vorläufigen Maßnahmen bei Krisenintervention (§ 42 SGB VIII), eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls beim Sozialdatenschutz (§§ 61 ff. SGB VIII) und der verschärften Prüfung von Personen mit bestimmten Vorstrafen (§ 72a SGB VIII) erreicht werden.

Vor dem Hintergrund dieser Neuregelungen bestehen vieler Orts noch Unsicherheiten im Hinblick auf die veränderten Anforderungen sowie das Verfahren im Umgang bei Kindeswohlgefährdungen. Um diesen neuen Herausforderungen Rechnung zu tragen, werden verschiedene Projekte und Veranstaltungen zu diesem Thema vom Institut für soziale Arbeit e.V. durchgeführt. Auf dem neuen Internetportal www.kindesschutz.de wird aktuell und kontinuierlich über den Stand der juristischen und fachlichen Diskussionen informiert. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, spezielle Fortbildungsangebote wahrzunehmen, die auf die Anforderungen und fachlichen Standards im Umgang bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung vorbereiten und ausbilden. Zudem sind auf der Website mehrere aktuelle Expertisen und externe Angebote zum Thema Kindesschutz (Stand Februar 2006) zu finden.

 

 

Quelle: Newsletter des Instituts für soziale Arbeit e.V. vom 9.2.2006

 

 

 

 


 

 

 

Kinderkommission des Bundestages neu konstituiert

Zur konstituierenden Sitzung der Kinderkommission am 8. Februar 2006 erklärte die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kerstin Griese, MdB: „Die Rechte der Kinder in der Gesellschaft wahrzunehmen und ihre Bedürfnisse in politischen Prozessen umzusetzen wird erfreulicherweise zunehmend als wesentliches und zukunftsweisendes Aufgabenfeld erkannt. Seit ihrer erstmaligen Einsetzung im Jahr 1988 haben mittlerweile fünf Kinderkommissionen durch engagierte Arbeit dazu beigetragen, Kinderfreundlichkeit in vielen Politikbereichen zu stärken.“

Mit ihrer konstituierenden Sitzung wird nun die sechste Kinderkommission ihre Lobbyarbeit für Kinder und deren Rechte innerhalb und außerhalb des Parlaments aufnehmen. Als erste wird die Abgeordnete Michaela Noll (CDU/CSU) den Vorsitz übernehmen. Es folgen in der Reihenfolge der Fraktionsstärke die Abgeordneten Marlene Rupprecht (SPD), Miriam Gruß (FDP), Diana Golze (DIE LINKE.) und Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Die Kinderkommission ist darüber hinaus Ansprechpartner für alle, die sich für Kinderinteressen einsetzen, für Verbände, Organisationen, aber auch für Eltern und für Kinder.

 

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 6.2.2006

 

 


 

 

 

Bundesjustizministerin Zypries will Umgangsrecht und Unterhalt bei Scheidungen neu regeln

Die Bundesregierung will im Zuge der Reform des Scheidungsrechtes auch die gerichtliche Entscheidung über den Verbleib der Kinder stark beschleunigen und den nachehelichen Unterhalt neu regeln. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte dem Darmstädter Echo, derzeit dauere es sieben bis acht Monate bis die Gerichte über das Umgangs- und Sorgerecht entschieden hätten. „Wir wollen, dass diese Fragen sofort, spätesten einen Monat nach Eingang des Antrags, vor Gericht erörtert werden“.

Die Regelung ist besonders für Väter wichtig, die im Trennungsfall bisher häufig ihre Kinder längere Zeit nicht sehen konnten. „Wenn ein zweijähriges Kind seinen Vater so lange nicht sehen darf, ist das problematisch für die Beziehung. Schließlich hat das Kind dann fast sein halbes Leben ohne Vater verbracht“, sagte Zypries.

Neu regeln will die Ministerin auch den nachehelichen Unterhalt, kündigte sie in dem Interview an. Der Unterhalt für Kinder, auch aus einer neuen Ehe, soll künftig generell erstrangig eingestuft werden, der ehemalige Ehepartner auf den zweiten Rang zurückfallen. Dies hatte schon die rot-grüne Regierung geplant, allerdings war das Gesetz wegen der Neuwahlen nicht mehr verabschiedet worden. Es soll nun im April erneut ins Kabinett kommen.

Energisch verteidigte Zypries in dem Interview ihr Vorhaben, bei kinderlosen Paaren eine vereinfachte notarielle Scheidung ohne Einschaltung von Anwälten möglich zu machen. Kritikern aus der Union und auch aus Teilen der SPD entgegnete sie, dass es sich lediglich um ein Angebot handelte. Jeder könne sich auch weiter scheiden lassen wie bisher. „Die Kritiker sollten das eigentlich wissen, schließlich lag ihnen unser Entwurf lang genug vor“, betonte die Ministerin.

Quelle: ots-Originaltext vom 28.2.2006

 

 


 

 

Zypries will Sorgerecht für unverheiratete Eltern reformieren

Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries(SPD) will das Sorgerecht zu Gunsten von nicht verheirateten Eltern reformieren. Zudem werde sich ihr Ministerium verstärkt für den "Abbau von Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften" einsetzen, kündigte Zypries am Freitag in Berlin an. Sie äußerte sich auf einer familienpolitischen Fachtagung des Justizministeriums und der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung aus Anlaß des 80. Geburtstages von Hans-Jochen Vogel. Zypries würdigte ihren Amtsvorgänger als verdienten Rechtspolitiker. Vogel gebe bis heute wichtige Impulse bei der politischen Terrorbekämpfung oder in der Bioethik, sagte Zypries. KNA

 

 

"Die Welt"

Artikel erschienen am Sa, 18. Februar 2006

 

http://www.welt.de/data/2006/02/18/847609.html

 

 


 

 

 

Wenn Mütter Kindern ihren Vater wegadoptieren wollen

Der BGH hat sich in einem Beschluss vom 23.3.2005 – XII ZB 10/03 (OLG Celle), abgedruckt mit einer Kommentierung von Professor Dr. Martin Lipp, Universität Gießen in „Juristenzeitung“, 2/2006, S. 94-98 gegen die von einer Mutter geplante Wegadoption eines Kindes von seinem Vater gestellt und u.a. festgestellt:

"... Die Beteiligte zu 2 (die Mutter – Anmerkung Väternotruf) hat die Aufgabe, ihrem Kind seinen Vater als weitere Bezugsperson nahe zu bringen und die Verbundenheit beider angemessen zu fördern. Soweit die Beteiligte zu 2 ihre Trennung vom Vater ihres Kindes bis heute nicht verarbeitet hat und das Kind – als Reaktion darauf – angeblich Angst davor empfindet, von seinem Vater besucht zu werden, spricht dies nicht für die Notwendigkeit, die Integration des Kindes in die neue Familie der Mutter rechtlich weiter abzusichern; dieser Umstand offenbart vielmehr ein tiefgreifendes Erziehungsversagen der Mutter, dem jedenfalls nicht mittels einer Adoption des Kindes durch ihren Ehemann abgeholfen werden kann.“ (S.96)

 

 

 


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