Väternotruf
Juli 2006
Kleine Anfrage der Abgeordneten Cerstin Richter-Kotowski (CDU)
Abgeordnetenhaus von Berlin
Drucksache 15/13623
vom 06.07.2006
"Erfahrungen mit der Kindschaftsrechtsreform im Land Berlin"
PDF Datei
Kommentar Väternotruf:
Auffällig im statistischen Vergleich zu den anderen Bundesländer. Berlin ist offenbar immer Spitzenreiter bei den Sorgerechtsentzügen nach §1671 BGB.
Nicht offen angesprochen, die weiter bestehende staatliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter im Sorgerecht.
Gesundheitsfolgen von Scheidung und Trennung
STUDIENGRUPPE FÜR SOZIALFORSCHUNG E.V.
D-83250 MARQUARTSTEIN AM CHIEMSEE - STAUDACHER STRASSE 14
Telefon: 08641 - 71 30 - Telefax: 08641 - 63 242
I-38060 TENNO AM GARDASEE – VIA BROCCHETTI 23
17.07.2006
Scheidungsverfahren:
Auch Gesundheitsfolgen zu einem Thema machen
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Institut hat mittlerweile mehrere Untersuchungen zu den Gesundheitsfolgen von Scheidung und Trennung für die betroffenen Männer vorgelegt.
Es besteht kein Zweifel, dass Männer durch Scheidung und Trennung gesundheitlich deutlich stärker belastet, beeinträchtigt und geschädigt werden als Frauen. Scheidungs- und trennungsbedingte Erkrankungen und Erwerbsunfähigkeiten treten bei Männern deutlich häufiger auf.
Wir haben aus diesem Grunde ein erstes verhältnis- und verhaltensbezogenes Präventionskonzept zur Vorbeugung und Verminderung des Gesundheitsrisikos „Scheidung und Trennung“ erarbeitet. Dieses Konzept wurde im November 2005 beim Kongress Armut und Gesundheit in Berlin vorgestellt.
Wir schlagen in diesem Konzept u.a. vor, dieGesundheitsfolgen von Trennung und Scheidung als Thema im Scheidungsverfahren einzuführen und auszubauen.
So begründet schon jetzt § 1572 BGB einen Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten gegenüber dem anderen wegen Krankheit oder Gebrechen.
Ergänzend begründen die §§ 1573 und 1574 BGB einen Unterhaltsanspruch, wenn ein geschiedener Ehegatte keine dem Gesundheitszustand angemessene Erwerbstätigkeit erlangen kann.
Umgekehrt gibt es aber keine ausdrückliche Einschränkung der Verpflichtung zur Unterhaltsleistung im Falle von Krankheit oder Gebrechen.
Mittlerweile hat sich das Männergesundheitsrisiko „Scheidung“ nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Sozialversicherungsträger, die Unternehmen und die Gesamtwirtschaft zu einem ernsten Problem entwickelt.
Vor diesem Hintergrund erscheint es angezeigt, dass Männer in Scheidungsverfahren, sofern und soweit dies jeweils begründbar ist, von Anbeginn an Unterhaltsforderungen gemäß §§ 1572, 1573 und 1574 BGB stellen.
Nachdem die familienanwaltlichen Fachvereinigungen und Weiterbildungseinrichtungen bislang dem Thema „Gesundheitsfolgen von Trennung und Scheidung“ eher ablehnend gegenüber stehen, bedarf es diesbezüglich wohl einer gewissen „Kampagnen“-Politik.
Wir könnten uns vorstellen, dass einige laufende Scheidungsverfahren in der beschriebenen Richtung „angereichert“ werden. Dies sollte durch medizinisch-psychologische Einzelgutachten, durch epidemiologisch-sozialmedizinische Begutachtung und durch Anträge im Scheidungsverfahren nach §§ 1572, 1573 und 1574 BGB erfolgen. Selbstverständlich sind auch gesonderte Unterhaltsverfahren nach diesem Muster denkbar.
Sofern Sie an diesem Thema interessiert sind, nehmen Sie bitte mit uns per Telefon (08641-7130), Telefax (08641-63242) oder e-mail studiengruppe@t-online.de
Kontakt auf.
Mit freundlichen Grüßen
STUDIENGRUPPE FÜR SOZIALFORSCHUNG E.V.
Prof. Goeschel
-Projektleiter-
Männer in der Vaterrolle - mehr als die Ernährer?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die FES veranstaltet am
Montag, 24. Juli 2006 um 18 Uhr eine Podiumsdiskussion in Stuttgart zum Thema: Männer in der Vaterrolle - mehr als die Ernährer?
Hier im Anhang erhalten Sie das Programm zur Veranstaltung.
Wenn Sie einen Verteiler mit interessierten Personen haben, möchten wir Sie bitten, unsere Einladung an diese weiter zu leiten.
Wenn Sie unser Programm in gedruckter Form möchten, melden Sie sich bitte bei uns, dann schicken wir diese per Post an Sie.
Im Voraus herzlichen Dank und freundliche Grüße
Mit freundlichen Grüßen
Sieglinde Hopfhauer
Fritz-Erler-Forum Baden-Württemberg
Landesbüro der Friedrich-Ebert-Stiftung
Werastraße 24
70182 Stuttgart
Tel. 0711 / 24 83 94 3
Fax 0711 / 24 83 94 50
Besondere Problemlagen von Einelternfamilien im Land Berlin
Kleine und Mündliche Anfragen des Berliner Abgeordnetenhauses 30.06. bis 26.07.2006
Titel: Besondere Problemlagen von Einelternfamilien im Land Berlin
Abgeordneter: Sascha Steuer (CDU)
Link: http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/15/KlAnfr/ka15-13467.pdf
Anmerkung Väternotruf:
Lebt das Kind eigentlich in zwei Einelternfamilien, wenn es zu beiden getrennt lebenden Eltern, die bekanntlich Mutter und Vater sind, persönliche Kontakte hat?
Mit Hungerstreik im Gefängnis Zeichen setzen
Wegen zweifacher Beleidigung von Richtern und Justiz zu Geldstrafe verurteilt – Jürgen Fischer wählt die Haft
„Ich muss in den Knast gehen, um meine Bürgerpflicht zu erfüllen. Meine Bürgerpflicht im Kampf gegen Unrecht und unsinnige Gerichtsentscheide“, sagt Jürgen Fischer aus Höheinöd. 15 Tage Haft stehen ihm bevor und er kündigt an, von dem Zeitpunkt an, wenn ihn die Polizei mit einem Vollstreckungshaftbefehl abholt, um ihn in die Justizvollzugsanstalt zu bringen, in Hungerstreik zu treten und zwar bis zum Tag seiner Entlassung.
"Die Rheinpfalz", 04.07.2006
www.mit-den-augen-eines-vaters.de
Hol- und Bringepflicht nach vorheriger Schaffung einer erheblichen räumlichen Distanz
Hat der betreuende Elternteil durch einen Umzug eine erhebliche räumliche Distanz des Kindes zum anderen Elternteil geschaffen, kann der betreuende Elternteil verpflichtet werden, sich am Holen und Bringen des Kindes zu beteiligen.
OLG Schleswig, Beschluss vom 3.2.2006 – 13 UF 135/05, In: FamRZ 2006, Heft 12, S. 881.
Werdender Vater gewalttätig gegen das ungeborene Kind
Ein (der Herkunft nach aus einer türkischen Familie) stammender junger Mann (24 Jahre) hat bei seiner acht Jahre älteren Freundin gewaltsam mehrfach einen Schwangerschaftsabbruch versucht, mit Fußtritten und sogar einem Teleskopschlagstock. Die Versuche scheiterten; das kleine Mädchen überlebte.
Der Fall fand aber insoweit ein "happy end", als dass die Frau mit dem Mann wieder zusammen ging, zur Verurteilung kam es wegen der Schwere der Taten gleichwohl. Das Verhalten der Mutter ist insgesamt aber etwas kurios (wie man lesen kann).
Die Urteilsdarstellung regt verschiedentlich zum Nachdenken an; das Gericht hat sich bemüht, die soziale Situation des Täters herauszuarbeiten, ist also keine Verurteilung nach einem Schwarz-Weiß-Muster, das Bemühen um Wiedergutmachung wurde durchaus berücksichtigt.
"Auf zu neuen Ufern
Wie reagiert ein Vater, wenn seine Frau ihn wegen einer anderen Frau verlässt? Vor allem sprachlos"
Gert-Peter Merk
in: "die tageszeitung", taz-magazin, 18./19.03.06,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freundinnen und Freunde,
die Wochenzeitung DIE ZEIT zeigt seit gestern auf ihrer Homepage einen sechseinhalbminütigen Film über unsere Arbeit mit Vätern. Zu sehen sind u.a. Bilder und O-Töne von einem Vater-Kind-Wochenende und aus einem Geburtsvorbereitungskurs für werdende Väter sowie Interviews mit mir und Andreas Gerts, den Mitarbeitern des Väterzentrums von Mannege e.V.
Hier der link zum Film:
http://www.zeit.de/online/2006/26/demografie-vaeter
Wir freuen uns, wenn Ihnen die Einblicke gefallen –
Beste Grüße
Eberhard Schäfer und Andreas Gerts
* * * * * * * *
Dipl.-Pol. Eberhard Schäfer
Leiter des Väterzentrums von Mannege e.V.
Johannisstr. 8
10117 Berlin
Tel.: (030) 28 38 98 63
E-Mail: eberhard.schaefer@mannege.de
30.06.2006
Rolle des Vaters in der Familie
Sehr geehrte Damen und Herren
wir bieten Ihnen die Teilnahme in einem polisch-deutsch-ukrainischen Projekt zum Thema "Rolle des Vaters in der Familie" an.
Fuer die polnische Teil des Projekts sind wir - Stiftung fuer gesellschaftliche Komunikation www.fks.dobrestrony.pl
- und fuer die ukraninische Teil Organisation Gromadyanska Initsiatyva www.ogii.org zustaendig. Der deutsche Partner sollte eine Nichtregierungsorganisation sein, die das Thema und auch Mitarbeit mit Polen und Ukraine interessiert.
Das Projekt sollte von Stefan Batory Stiftung und Robert Bosch Stiftung finanziert werden.
Im Anhang schicke ich Ihnen einen Intentionsbrief, der das Projekt kurz umfasst.
Falls Sie Fragen haetten, schreiben Sie bitte mail oder rufen Sie mich an.
Mit freundlichen Gruessen,
Natalia Latecka
Fundacja Komunikacji Spolecznej
tel. + 48 605 668 295
Natalia Latecka n.latecka@wp.pl
26.06.2006