Väternotruf

Dezember 2006


 

 

 

 

Selbsthilfegruppe für Anwaltsgeschädigte

Anwälte/-innen können wie Ärzte/-innen Fehler machen bzw. Schlecht- und Nichtleistung erbringen. Das kann zu erheblichen materiellen und immateriellen Schaden führen.

Ziel der Gründung der Selbsthilfegruppe für Anwaltsgeschädigte ist zum einen Betroffene zu finden, Erfahrungen auszutauschen und ein Netz zur Unterstützung aufzubauen.

Zum anderen besteht Interesse, das Thema auf die politische Agende zu bringen, um eine Beratungsstelle in Berlin zu etablieren, da bis jetzt keine geeignete Hilfe existiert. Ein weiteres Vorhaben könnte sein, das Problem in die Öffentlichkeit zu bringen, um Informationen über das Ausmaß der Betroffenheit zu bekommen und entsprechende Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Interessierte melden sich bitte bei SEKIS - Selbsthilfe Kontakt und Informationsstelle

Tel (030) 892 66 06

 

www.sekis-berlin.de

sekis@sekis-berlin.de

 

Posteingang 12/2006

 

 


 

 

 

Justiz

Naumburg urteilt erneut gegen Görgülü

 

OLG lehnt Sorgerecht ab - Vater kämpft seit sieben Jahren

erstellt 17.12.06, 20:52h, aktualisiert 17.12.06, 21:11h

 

Kazim Görgülü kämpft seit Jahren um sein Kind. (Foto: MZ-Archiv)

Halle/MZ/hak. Sieben Jahre Streit und kein Ende: Am Sonntag wurde bekannt, dass das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) es erneut abgelehnt hat, dem im sächsischen Krostitz lebenden Türken Kazim Görgülü das alleinige Sorgerecht für seinen bei Pflegeeltern in Sachsen-Anhalt lebenden Sohn Christofer zu übertragen.

Inzwischen haben bereits fünf Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verlangt, Vater und Sohn zusammenzuführen. Weil das bisher nicht geschah, sind bereits drei OLG-Richter wegen Richterwillkür und Rechtsbeugung angeklagt.

Dennoch hat ein neuer Senat des OLG Görgülüs wiederholten Antrag "als zurzeit unbegründet abgewiesen", wie es in dem jetzt schriftlich vorliegenden Urteil heißt. Begründung: Der Senat vermag "nicht zu erkennen, dass der leibliche Vater zurzeit schon in der Lage ist, das Sorgerecht zum Wohle Christofers auszuüben". Eine Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund (Jugendamt) auf den Vater "widerspräche dem Kindeswohl". Die Verwurzelung des Kindes bei den Pflegeeltern müsse bedacht werden. Um sich gegen dieses Urteil zur Wehr zu setzen, muss Görgülü nun wieder in Revision gehen.

Christofer war kurz nach der Geburt ohne Görgülüs Wissen von seiner damaliger Lebensgefährtin zur Adoption freigegeben worden. Das Amtsgericht Wittenberg sprach Görgülü später das Sorgerecht zu. Dagegen zogen Jugendamt und Pflegeeltern vor das OLG und bekamen Recht. Seither läuft Görgülü seinem Recht hinterher.

 

 

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1164274572827

 

 

 


 

 

 

 

 

Naumburger Richter bestätigen wieder ihre Entscheidung des Sorgerechtsentzugs im Fall des türkischen Vaters Görgülü

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2004 Deutschland gerügt, weil einem türkischen Vater der Umgang und das Sorgerecht für sein Kind verwehrt wurden. Die Mutter hatte das Kind gegen seinen Willen zur Adoption frei gegeben und den Vater nicht angegeben. Das Jugendamt hatte das Kind nach der Geburt in eine Pflegefamilie gegeben.

Der Vater des Kindes, Kazim Görgülü, hat innerhalb von 8 Wochen von der Geburt seines Sohnes Christofer Kenntnis bekommen und sich um die elterlichen Rechte gerichtlich bemüht. Doch das liebevoll eingerichtete Kinderzimmer blieb 6 Jahre leer. Im Oberlandesgericht Naumburg entschied man schon 2001 gegen die Übertragung der elterlichen Sorge und gegen einen Umgang des Kindes mit seinem Vater.

Der Europäische Gerichtshof war da anderer Meinung. Er sah in der Verwehrung des Sorge- und Umgangsrechtes eine Verletzung der Menschenrechtskonvention. Der Vater müsse mindestens Umgang bekommen. Fünf Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen musste der Vater herbeiführen ehe er Umgang mit seinem Sohn praktizieren konnte. Die Richter des Oberlandesgerichtes ließen sich davon nicht beeindrucken. Schließlich sprachen die Bundesverfassungsrichter von einer willkürlichen und nicht mehr nachvollziehbaren Rechtssprechung der Richter aus Naumburg. Die Staatsanwaltschaft erhob im November dieses Jahres gegen diese Richter Anklage wegen Rechtsbeugung.

Seit einem Jahr ist ein anderer Senat des OLG Naumburg mit diesem Fall betraut. So wurde die Gutachterin von Gehlen beauftragt ein Gutachten zu erstellen, .... Das Bundesverfassungsgericht hatte die Gutachten von Frau Dr. Knopf vom Landesverwaltungsamt und Frau Dr. Emmerich aus dem Elisabethkrankenhaus in Halle als Parteigutachten zurückgewiesen, da der Vater an diesen nicht einmal beteiligt wurde.

Am 25.09.06 war die letzte Gerichtsverhandlung, wie der Vorsitzende Richter Herr Wiedenlübbert während der Anhörung betonte. Der Beschluss sollte bis Ende Oktober vorliegen. Der Vater Kazim Görgülü bekam den Beschluss allerdings erst am 16.12.06, also eine Woche vor Weihnachten.

Naumburg ist sich in seiner ablehnenden Haltung dem türkischen Vater gegenüber treu geblieben. Der Vater Görgülü bekommt das Sorgerecht für seinen Sohn weiterhin nicht. Die Ablehnung wurde im Wesentlichen mit den Gutachten der Frau von Gehlen und der vom Jugendamt Wittenberg eingeholten, veralteten Parteigutachten begründet, obwohl das Bundesverfassungsgericht gerade diese Gutachten zurückgewiesen hatte. Außerdem wurden im Beschluss hinlänglich die Ausführungen des abgesetzten 14. Senates bestätigt.

Der 8. Senat hat sich in seiner Rechtsauffassung vor den 14. Senat gestellt. Das überrascht nicht, denn wie sagt doch der Volksmund: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Man begründete den Entzug des Sorgerechtes, weil es eine Konkurrenz der Pflegefamilie mit der Familie des leiblichen Vaters gibt. Die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater würde diese Konkurrenzsituation verschärfen.

Der leibliche Vater ist all die 7 Jahre ruhig geblieben, auch wenn der Umgang über viele Wochen von den Pflegeeltern und den verantwortlichen Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Wittenberg boykottiert wurde. Das Blockadeverhalten der Pflegefamilie wurde von der Gutachterin von Gehlen als Konkurrenz beschrieben. Es bleibt ein Geheimnis, wie sich diese Blockade oder eine unterstellte Konkurrenz durch einen Sorgerechtsentzug des Vaters auflösen lässt?

So wurde durch die Naumburger Richter erneut der Umgang zwischen Kind und Vater wieder zurückgenommen und eingeschränkt. Übernachtungen beim Vater soll es demnach für lange Zeit nicht mehr geben. Soziale Bezugspersonen und gewachsene Beziehungen des Kindes zur Familie des Vaters und Freunden dürfen nach den Willen der Richter laut Beschluss nicht weiter gepflegt werden. Dem Vater wird weiterhin vorgeworfen, dass er die deutsche Sprache nicht ausreichend flüssig spricht und sein Sohn die Mutersprache des Vaters nicht verstehe.

Dabei war es, nach Vorstellung der Richter des Europäischen Gerichtshofes so unmissverständlich formuliert. Deutschland ist verpflichtet alles tun, dass eine Vater-Kind-Beziehung aufgebaut wird und Voraussetzungen für ein mögliches Familienleben geschaffen werden. Das wäre die normale Konsequenz solch einer verurteilten Verletzung von Menschenrechten. Beim Urteil der Naumburger Richter ist das Gegenteil der Fall. Wieder werden die Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofes ins Gegenteil verkehrt.

Dieser Fall macht in erschreckender Weise deutlich, was die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Deutschland wert sind. Eine festgestellte Menschenrechtsverletzung wird durch das verurteilte Land nicht beseitigt, sondern der in seinen Rechten Verletzte muss erneut seine persönlichen finanziellen Mittel einsetzen, um seine Menschenrechte hier in Deutschland auch zu bekommen. Er trifft auf die gleichen Richter, die nun über ihre Menschenrechtsverletzung zu befinden haben. Er trifft auf die gleichen staatlichen Behörden, die ihre getroffenen Entscheidungen eigenständig korrigieren müssen. Richter und staatliche Behörden haben alle Mittel und alle Macht, während das Opfer ... . Er muss sogar die Anwaltskosten für die Verfahren bezahlen, die in Straßburg als Menschenrechtsverletzung festgestellt wurden.

Festgestellte Menschenrechtsverletzungen im Familienrecht sind in Deutschland bisher noch nirgends korrigiert worden. Görgülü ist kein Einzelfall. So hat der Präsident des Europäischen Gerichtshofes am 08.12.06 zum Tag der Menschenrechte zur französischen Nachrichtenagentur gesagt: Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen". Er muss es wissen, denn er appellierte an die 46 Europaratsländer, entweder dem Gerichtshof mit seinen 90.000 anhängigen Verfahren zu Hilfe zu kommen, oder einmal gerügte Missstände dauerhaft zu beseitigen. Im Fall Görgülü ist Wildhaber überrascht, dass dem türkischen Vater das Sorgerecht immer noch nicht übertragen wurde. Wie überrascht wird Wildhaber nun sein, wenn er erfährt, dass dem Vater das Sorgerecht durch die Naumburger Richter erneut ... verweigert wird?

http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/PM061218_Sorgerechtsentzug.htm

 

 

 

 


 

 

 

Diebische Elstern

Zwei "alleinerziehende" Mütter klauen Geld aus Briefpost, bekommen dafür nur eine Bewährungsstrafe und gehen dann als Krankenpflegerinnen arbeiten.

Mal sehen, wen sie als nächstes beklauen,

 

fragt sich Anton

vom Väternotruf

 

 

 

 

 

 

Diebe mit Fingerspitzengefühl

Bewährungsstrafen für zwei Mitarbeiterinnen der Post, die Geld aus Briefkuverts stahlen

08.12.2006

Lokales - Seite 22

Sabine Deckwerth

In gewisser Weise haben sie Fingerspitzengefühl, die beiden Damen Angela S. (44) und Angela R. (42) aus Neukölln. Wie hätten sie sonst unter tausenden von Briefen exakt jene herausfiltern können, in denen nicht nur Grüße, sondern auch Geldscheine steckten? Genügend Berufserfahrung hatten sie: Die eine Angela arbeitete 27 Jahre bei der Deutschen Post, die andere Angela 15 Jahre. Gestohlen haben sie neun Monate lang, zwischen Juni 2005 und März 2006. Und das arbeitsteilig. Beide waren Kolleginnen in einem der vier Berliner Briefzentren, beide fütterten die Anschriftenlesemaschine mit Briefen. Kam ihnen ein Brief lohnenswert vor, öffnete ihn die eine, während die andere sich anschließend um den Inhalt kümmerte - und mal zehn Euro oder auch mal 400 Euro aus den Kuverts nahm. Nach Ende des Dienstes wurde gerecht geteilt.

Gestern saßen beide Angelas wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall vor einer Amtsrichterin und gaben sich sehr kleinlaut. "Es tut mir ganz toll wahnsinnig Leid", sagte die eine, alleinerziehende Mutter einer Tochter. "Es war eine große Dummheit", sagte die andere, alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Aus "Neugier", aus "Dummheit" und wegen des "Kicks" hätten sie es getan. Aus 60 Briefen sollen sie Geld genommen haben, insgesamt knapp 4 000 Euro. Die eine gab es aus, die andere legte das Geld zunächst beiseite: "Ich habe nichts ausgegeben, weil ich ein schlechtes Gewissen hatte." Als der Diebstahl aufflog, zahlte sie das Geld sofort zurück.

Die Post kam ihnen durch Beschwerden der Absender auf die Schliche, deren Briefe samt Geld nie ankamen. Grundsätzlich haftet die Post nicht für verlorengegangenes Geld. Wer Scheine in einen normalen Brief steckt, tue dies "auf eigene Gefahr", sagte gestern eine Sprecherin.

Wenn ein Postmitarbeiter aber Geld aus Briefen stiehlt, gilt das als besonders verwerflich. Beide hätten eine Vertrauensstellung inne gehabt, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, denn der Bürger müsse sich darauf verlassen können, dass bei der Post ehrliche Menschen arbeiten. Sie hatte eine Strafe von neun Monaten Haft auf Bewährung für beide beantragt, die die Richterin dann auch aussprach. Viel mehr gestraft wurden beide Angelas durch die Post selbst: Sie verloren nicht nur ihren Job und mussten einmal Weihnachtsgeld zurückzahlen. Die Post strich ihnen auch die betriebliche Altersrente, für die sie im Laufe der Jahre etwa 21 000 Euro allein für Angela S. eingezahlt hatte.

Beide Frauen haben inzwischen einen neuen Job. Sie arbeiten jetzt als Krankenpflegerinnen.

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"Ich habe das Geld nicht ausgegeben, weil ich ein schlechtes Gewissen hatte." Angela R., Angeklagte

 

 

"Berliner Zeitung", 8.12.2006, S. 22

 

 

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/1208/lokales/0048/index.html

 

 

 

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Väterbüro [mailto:buero@vaeterinitiative-muenchen.de]

Gesendet: Freitag, 22. Dezember 2006 13:18

An: info@vaeterinitiative-muenchen.de

Betreff: Weihnachtsfeuer MP

 

Liebe Väter und Mütter, Mitglieder, Interessierte, Teilnehmende an Vater-Kind-Aktivitäten, FreundInnen, MultiplikatorInnen und KollegInnen,

die Väterinitiative München wünscht dir / Ihnen schöne Feiertage und einen guten Start in´s Neue Jahr...........

und lädt am 2.Weihnachtsfeiertag ein zum traditionell, anderen .... Weihnachtsfest der Väterinitiative München ein.

Dienstag, 26.12.2006

16:00 bis 18:00 Uhr

Neuer Ort: Umweltgarten Neubiberg / "Öko-Schule"

Wie jedes Jahr laden wir Mitglieder, Interessierte, Neugierige sowie KollegInnen mit Familien und FreundInnen – mit oder ohne Kindern – zum Weihnachtsfeuer ein.

Beim „Tanz ums Feuer“ sollen alte und neue Kontakte belebt werden und alles, was uns belastet, symbolisch in Rauch aufgehen.

Jede/r sollte bitte für sich und zum Teilen mitbringen:

-Plätzchen,

-(warme) Getränke,

-Würstchen zum Grillen,

-zum Verfeuern soviel trockene Holzabfälle wie ihr tragen könnt z.B. Abfälle vom Vogelhäuschnebau usw.(ohne Lack oder Kleber!!) und -eine Taschenlampe zum Heimfinden!

Bitte denkt an die entsprechende Outdoorbekleidung!!!!, Sitzkissen usw............

 

Zur Anreise empfehlen wir:

S6 Richtung Kreutzstr. bis halt Neubiberg.

Im Bahnhof ist der Weg zum Umweltgarten (200m), an dem die S-Bahn unmittelbar vor dem Halt vorbeigefahren ist, schon angeschrieben.

Wer mit dem Auto kommen muss, bitte am S-Bahnhof parken.

(nicht in den Anwohnergassen!!!!)

 

Info/Nachfragen bitte per Email:

 

buero@vaeterinitiative-muenchen.de

oder

Buero@vaeterbuero.eu

oder

am Dienstag (und NUR an diesem Tag) 26.12.2005 ab 13:30 Uhr

unter der Sonderrufnummer 0163 6315571

 

 

Bei Regen oder Schneegestöber haben wir ein Dach über dem Kopf.

Wenn die Technik vor Ort mitspielt, ist das Abspielen von Bildern und Videos von Vater-Kind-Aktivitäten geplant

Wer so etwas hat - bitte mitbringen!!

Bitte gebt / geben Sie diese Grüsse und die Einladung auch an interessierte FreundInnen und KollegInnen weiter und kontaktet andere Familien, die möglicherweise aus meinem Verteiler gefallen sind.

 

 

Vielen Dank

Peda

Peter Eckardt (Dipl. Soz. Päd. FH)

Väterbürokoordination und Md Vorstand der

Väterinitiative für engagierte Elternschaft e.V.

Ligsalzstr. 24

80339 München

Tel 089 / 500095 95

Fax 089 / 500095 97

Mail buero@vaeterinitiative-muenchen.de

 

oder info@vaeterinitiative-muenchen.de

 

Bürozeit bis auf Weiteres nur: Mi und Do jeweils 20.00-22.00

www.vaeterinitiative-muenchen.de

.

 

 

 

 


 

 

 

 

Zwillinge aus verwahrloster Wohnung im Kinderheim

Netzwerk Kinderschutz hat sich bewährt

Zwillinge im Alter von vier Monaten wurden nach Absage eines Hausbesuches durch die Kindesmutter und nach anonymen Hinweisen am 20.12.2006 aus einer verwahrlosten Wohnung in Pankow in die Betreuung eines Kinderheimes gegeben.

Seit der Geburt der Mädchen haben sich das Jugendamt und der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) um die familiäre Situation und die gesundheitliche Fürsorge der Kinder gekümmert. Bei zwei Hausbesuchen und Gesprächen im Jugendamt, zuletzt im Oktober und November 2006, wurden keine Auffälligkeiten in der Wohnung und der Familie festgestellt. Hinweise des KJGD, die Kinder regelmäßig beim Kinderarzt vorzustellen, wurden durch die Kindesmutter nicht ausreichend beachtet und die Kinder nur ein Mal beim Kinderarzt vorgestellt. Die Absage des letzten Hausbesuchs, das Nichtvorstellen der kleinen Kinder beim Kinderarzt und insbesondere der Hinweis aus der Umgebung über Verwahrlosung der Wohnung haben Jugendamt und KJGD veranlasst, sofort das Landeskriminalamt einzuschalten. Bei der Aktion waren das Landeskriminalamt und das Bezirksamt Pankow (Jugendamt, KJGD) zugegen.

Die Wohnung befand sich in einem total verwahrlosten Zustand. Der Pflegezustand der Kinder ließ einen Verbleib in der Wohnung nicht zu. Derzeit befinden sich die Kinder in einem Kinderheim und es geht ihnen den Umständen entsprechend gut. Sie werden einem Kinderarzt vorgestellt. Die Mutter hat die Möglichkeit, ihre Kinder in der Einrichtung zu besuchen. Für die weitere Klärung der Hilfe zur Erziehung wird es noch in diesem Jahr ein Gespräch im Jugendamt mit der Kindesmutter geben. Die Sicherung des Kindeswohls im Falle dieses Zwillingspärchens zeigt ein Funktionieren des Netzwerks Kinderschutz. Der Hinweis an das Jugendamt auf möglichen Unterstützungsbedarf für die Familie wurde schon in der Geburtsklinik gegeben. Seitdem arbeiten das Jugendamt und der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Bezirksamtes Pankow für diese Familie eng zusammen. Die Abstimmungen mit der zuständigen Dienststelle des Landeskriminalamtes laufen zuverlässig.

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Pressestelle

Tobias Schietzelt

Tel.: +49-30-90295-2306

Fax: +49-30-90295-2444

E-Mail: tobias.schietzelt@ba-pankow.verwalt-berlin.de

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Im Oktober und November 2006, wurden keine Auffälligkeiten in der Wohnung und der Familie festgestellt, heißt es in der Presseerklärung des Bezirksamtes Pankow. Am 20.12.2006, also nur ein, zwei Monate später will man dagegen die Wohnung in einem total verwahrlosten Zustand vorgefunden haben. Da fragt man sich, wie es der Mutter in so kurzer Zeit gelang, die Wohnung in diesem Zustand zu bringen oder ob nicht vorher die zuständige Bezirksamtsmitarbeiter ihre Brille vergessen hat oder vielleicht die falsche Wohnung besucht hat.

 

 

 

 


 

 

EILT! Hier kann man eine Petition zur gleichmäßigen Aufteilung des Sorgerechts mit abstimmen! EILT!

bis 21.12.2006

 

Deutscher Bundestag - Petitionsausschuss -

http://itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=322

 

 

Sorgerecht der Eltern: Gleichmäßige Aufteilung

Eingereicht durch: Carsten Fischer am Montag, 23. Oktober 2006

Der Petent fordert, im Falle einer Trennung der Eltern sollen bei einem gemeinsamen Sorgerecht die Kinder bevorzugt gleichermaßen auch bei beiden Eltern wohnen und von ihnen betreut werden, sofern eines der beiden Elternteile einen entsprechenden Antrag stellt.

 

Begründung:

In Artikel 18 Satz 1 der UN-Kinderkonvention ist vereinbart: ""Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind.""

Diese Erziehung endet nicht mit der Trennung der Eltern und der Kontakt der Kinder zu Eltern darf nicht darunter leiden, wenn die Eltern keine einvernehmliche Betreuungslösung finden.

Der Bundestag unterstützt mit dem Konzept des Elterngeldes und der Elternzeit engagierte Väter, die Zeit für ihre Kinder haben und deren Entwicklung miterleben wollen. Dies ist ein sehr positiver Ansatz.

Es gibt jedoch auch Väter deren Ehefrauen sich von ihnen getrennt haben.

Wenn diese Mütter die Kinder mitgenommen haben und diese Mütter kein großes Interesse daran haben, dass ihre Kinder einen engen Kontakt zu ihrem Vater haben, bleibt diesn Kindern nur wenig gemeinsame Zeit mit ihrem Vater.

Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung werden häufig die Mütter bevorzugt, wenn sich beide Elternteile nicht einigen können. Dem Vater werden in den meisten Fällen nur Umgangskontakte eingeräumt. Dies entspricht nicht dem Interesse der Kinder, der Väter und der Gesellschaft.

Kinder brauchen beide Eltern. Es gibt keinen unwichtigen Elternteil. Es muss verhindert werden, dass Kinder von einem Elternteil entfremdet werden. Es darf nicht sein, dass ein Elternteil das andere Elternteil ausgrenzen darf.

Engagierte Väter werden in Deutschland an der Ausübung ihrer väterlichen Verantwortung behindert.

Ein Lösungsansatz für dieses Problem ist die Übernahme der Konzepte, wie sie im Jahr 2006 in Belgien per Gesetz beschlossen wurden. Nach dem belgischen Modell sollen die Kinder möglichst gleich viel Zeit bei beiden Eltern verbringen. Auch in anderen Ländern gibt es ähnliche Konzepte wie es gerade in Belgien beschlossen wurde.

Eine Gesetzesänderung könnte auch in Deutschland diesen Missstand beseitigen.

 

Wenn Sie diese Petition mitzeichnen, d.h. unterstützen wollen, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und klicken Sie auf "MITZEICHNEN"

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind obligatorisch.

(Abschlusstermin für die Mitzeichnung: Donnerstag, 21. Dezember 2006)

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Zu oft zugeschlagen

Andreas Marquardt aus Neukölln wurde als Kind jahrelang von der Mutter missbraucht. Später tyrannisierte er als Zuhälter Frauen. Nun hat er sein Leben aufgeschrieben

Von Uta Keseling

Andreas Marquardts rechte Hand ist zur Faust geballt. Er kann sie nicht mehr öffnen. "Alles kaputt da drin", sagt er. "Zu oft zugeschlagen". Andreas Marquardt steht von einer Wand mit Fotos in seinem Sportstudio an der Karl-Marx-Straße in Neukölln. Die Bilder zeigen ihn, wie er Dachziegel zertrümmert. Mehrere übereinander, mit der Hand, auch mit dem Schienbein, mit dem Kopf. Sein Gesicht auf den Fotos ist zu einem lautlosen Schrei verzerrt.

 

Auf einem Bild zerschlägt er einen Baseballschläger. Das Bild ist von einer Benefizveranstaltung. "190 Stundenkilometer hat die Hand beim Aufprall", kommentiert Marquardt. Insgesamt waren es fünf Baseballschläger, um genau zu sein. "Weltrekord. Selbst Japaner machen so was nicht", sagt er. Warum macht er es dann? "Weil ich verrückt bin. Ich will eben immer der Beste sein."

Marquardt war jahrelang Karate-Champion. Heute macht er Benefizveranstaltungen, das Geld kommt immer Kindern zugute, die krank sind, arm, benachteiligt. Wenn er von Kindern spricht, legt sich ein freundlicherer Ausdruck über sein flächiges Gesicht. Der Ausdruck hat nichts zu tun mit der verzerrten Maske, mit der er Gegenstände zertrümmert.

Hinter ihm stemmen goldkettchenbehängte Typen Gewichte. Von weitem sehen die Kerle mit den rasierten Tonsuren plump aus, aber die Fleischberge sind Muskeln. Manche verbringen den ganzen Tag hier. In Neukölln gibt es wenig anderes zu tun. Entweder Mist bauen auf der Straße oder Muskeln aufbauen im Studio. Andreas Marquardt, 51, Sportstudio-Besitzer, Ex-Zuhälter, acht Jahre Gefängnis, Buchautor, guckt gelassen zu seinen Kunden hinüber. Angst vor denen braucht er nicht zu haben. Rundum sind seine Pokale zu sehen. Und obwohl er ein eher kleiner Mann ist, strahlt Marquardt mit seinem aufrechten Gang etwas aus, was unbedingten Respekt einfordert.

Bis Anfang der 90er-Jahre war Andreas Marquardt ein brutaler Zuhälter in Berlin. In Discos sprach er Frauen an, machte sie mit falschen Versprechungen gefügig, gaukelte jeder vor, sie sei seine einzige Freundin und machte sie dann als Prostituierte von sich abhängig. Er schlug die Frauen, demütigte sie, nutze sie aus, trieb sie zu gewalttätigen Sex-"Spielen". Das alles ist jetzt in einem Buch nachzulesen. Zusammen mit seinem Psychotherapeuten Jürgen Lemke hat der Ex-Zuhälter seine Lebensgeschichte veröffentlicht. Sie beginnt mit dem Leben des Luden und endet mit der Demütigung eines Kindes. Andreas Marquardt war acht, als seine Mutter ihn regelmäßig zu sexuellen Handlungen nötigte.

Seine Schilderung, wie eine Mutter ihren Sohn sexuell gefügig macht, bricht ein Tabu. Sexueller Missbrauch, so die landläufige Meinung, geht von Männern aus. Doch Experten schätzen, dass etwa zehn Prozent der Sexualstraftäter in Deutschland Frauen sind. Rechtfertigt das, aus einem Verbrecher einen Buchautor zu machen? Einen, der trotz aller Geständnisse einen gewissen Stolz auf seine Vergangenheit nicht verleugnet? Andreas Marquardt kann seinem Gegenüber in die Augen gucken und sagen: "Ich kann es nicht mehr wieder gut machen. Natürlich ist das, was ich getan habe, nicht zu entschuldigen". Er habe das Buch nicht geschrieben, um sich zu rechtfertigen oder reich und berühmt zu werden. "Sondern um die Menschen zu bewegen, genauer hinzuschauen, was mit Kindern passiert." Sollte das Buch Gewinn abwerfen, werde er ihn spenden. Auch sein Therapeut, der seit 17 Jahren mit Opfern und Tätern von sexueller Gewalt arbeitet, begeht Neuland. Jürgen Lemke hat zu DDR-Zeiten bereits einmal ein Tabu gebrochen, mit einem Buch über Homosexualität. Es wurde zum Bestseller. Er habe sich entschieden, Marquardts Lebensgeschichte aufzuschreiben, "weil für mich der Zusammenhang zwischen der Gewalt in der Kindheit und seiner späteren Brutalität klar ersichtlich ist", sagt er. Auch er betont: Man wolle nichts beschönigen.

Marquardts Geschichte liest sich zunächst fast komisch. Die Geschichte eines kleinen, spießigen Neuköllner Verwandten des Königs von St. Pauli. Dicke Autos, Rolex-Uhren, Seidenhemden, der ganze Protz der Männer-Halbwelt von West-Berlin auf der einen Seite. Andererseits schildert Marquardt anschaulich, wie ein "guter Lude" ein anständiges Bordell führt und seine Frauen effektiv organisiert, bis hin zu Einkaufstipps. "Viele Huren kaufen ihre ausgefallenen Sachen teuer in Hamburg. Ich habe den größten Teil der Ausstattung für meine Frauen im Laden Big Boy in Neukölln besorgt. Acht paar Hurenstiefel auf einen Schlag - und schon gab's einen ordentlichen Rabatt".

Doch ebenso detailliert ist die Schilderung der Gewalt. "Eine Frau brüllte ich nieder - was sie auch noch gut fand. Ich war überrascht und knallte ihr eine links und eine rechts, das gefiel ihr noch besser. Immer noch keine Spur von Widerstand, im Gegenteil, sie winselte nach mehr. Ich erhöhte die Dosis. Vor Geilheit jagte die Braut buchstäblich durch die Decke. Kaum zu fassen, was sich da vor meinen Augen abspielte." 20 Jahre lang behandelt Marquardt Frauen so. "Brauchbar für das, was sie vorher gemacht hatten, waren danach nur die wenigsten", räumt er ein. Erst im Gefängnis kommt er zur Besinnung. Eine Frau hat ihn wegen Körperverletzung angezeigt. "Ich hatte Hassgefühle ihr gegenüber, aber ich habe sie eigentlich gar nicht gesehen, sondern es war meine Mutter, die da stand und über mich lachte". Sieben Jahre sei er mit seiner Mutter "sexuell verbunden" gewesen, sagt Marquardt heute vorsichtig, als könne er sich selbst immer noch an dem verletzen, was ihm angetan wurde. "Mit zehn kam ich mir wie ein Zwanzigjähriger vor. Meine Mutter hat mir die Kindheit genommen. Ich hasse sie heute noch", sagt er und macht wieder dieses Gesicht, das verzerrte, in dem der Mund zum Strich gepresst ist und die Augen blitzeschleudernde Schlitze sind. "Das Hassprogramm Frauen lief eigentlich ununterbrochen."

Kann man so ein Programm tatsächlich endgültig stoppen? Therapeut Lemke meint: Ja. "Was ihn von anderen Tätern unterscheidet, ist der Wille. Was er anpackt, macht er richtig". Marquardt nickt und schaut hoch zu den Bildern, auf denen er Gegenstände zertrümmert und als Sieger posiert. Auf einem der Bilder erklärt er einem Jungen, wie man einen Ziegel zerschlägt. "Es geht dabei nicht um das Zerstören, sondern darum, eine Hemmschwelle zu überwinden", erklärt er das Foto.

Die größte Hemmschwelle, die Andreas Marquardt je überwunden hat, war, seine Geschichte zu erzählen. Im Gefängnis begreift er, dass dies der einzige Weg zurück ins richtige Leben ist. "Ich habe bis dahin in einer Scheinwelt gelebt." Marquardt vertraut sich zunächst einer Anwältin an. "Angst, wieder gewalttätig zu werden, habe ich nicht", sagt Marquardt. "Aber meine Kindheit holt mich trotzdem immer wieder ein."

Als kleiner Junge hat sein Vater ihm die Hand zerquetscht. "Ich spüre es heute noch und höre, wie er höhnisch sagt, du Puschmütze, du Memme. Ich habe geschrieen vor Schmerzen, minutenlang, habe ihn in den Oberschenkel gebissen, bis mein Großvater ihn zurückriss". Da beschloss Andreas Marquardt, sechs Jahre alt: nie wieder würde ihn jemand so demütigen. Das ist der zweite Teil seiner Kindheitsgeschichte. Er schaut auf seine rechte Faust, die er nicht mehr öffnen kann. Er hat sie sich inzwischen selbst zerstört. Und viel Ruhm dafür geerntet.

Andreas Marquardt lebt heute das normale Leben eines Sportstudiobesitzers. Geführt wird es von seiner Frau Marion, einer zarten, bildhübschen Person. Während seiner Zeit im Gefängnis hat sie das Studio vom Luden-Laden zum normalen Betrieb gewandelt. Sie hat den Typen gekündigt. Ganz einfach war das wohl nicht. Marion ist die eigentliche Heldin des Buches. Denn nebenbei wird auch ihre Vergangenheit öffentlich. Sie war eine von Andreas Marquardts Prostituierten. Einige Passagen aus Marquardts Buch wurden vor der Veröffentlichung gestrichen. Zu brutal, zu pornografisch. Er wird trotzdem viele Fragen beantworten müssen. Er könne über alles reden, sagt er, nur eines könne er nicht: in seinem eigenen Buch lesen. Warum das? Marquardt schweigt. Man spürt, wie eine Wärme in ihm hochsteigt. Wut? "Ich werde dann sehr traurig", sagt er dann, und fügt an, dass es das Wort "traurig" nicht richtig treffe. Er wirkt noch ein bisschen kleiner, als er ohnehin ist. Vielleicht wie das Kind, das er nie war.

Aus der Berliner Morgenpost vom 17. Dezember 2006

http://www.morgenpost.de/content/2006/12/17/biz/871946.html

 

 


 

 

 

Väterengagement in Schweden

 

 

PappaRättsGruppen stöder sig på:

 

FN:s barnkonvention

Föräldrabalken (1949:381) 6 kap.; 1§, 2a§, 7§, 15§

Brottsbalken (1962:700) 7 kap.; 4§

Åsiktsfriheten

Meddelandefriheten

Tryckfrihetslagen/tryckfrihetsförordningen

Jämställdhetslagen

Erfarenheter från vårdnadstvister

 

Deklaration

för

PappaRättsGruppen

(fd. LEX PATRIS)

- Ingen styrelse. Inga stadgar. Bara pappor -

 

 

Vi tar avstånd ifrån:

män som misshandlar sina fruar/flickvänner/sambor och barn och utsätter dem för övergrepp.

OBSERVERA att det vid vårdnadstvister inte är ovanligt att pappan blir falskt anklagad för att vara pedofil. Det är inte alltid socialförvaltningen eller polisen i pappans hemkommun har en misstanke eller anmälan INNAN vårdnadstvisten inleds.

religioner som förnedrar och kränker kvinnor, eftersom vi tror på full jämställdhet mellan könen.

 

 

 

http://www.dads-r-us.org

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Kundgebung zur Situation der Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht

 

Am Sonntag, den 10.12.2006

veranstaltet der Kreisverein Karlsruhe des

„Väteraufbruch für Kinder e.V.“ (VAfK)

in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Baden Württemberg

von 14 bis 16 Uhr

im Herzen von Karlsruhe, zwischen Pyramide und Schloss

 

am Tag der Menschenrechte

in der Stadt des Rechtes

auf dem Platz der Grundrechte

eine

KUNDGEBUNG

zur Situation der Menschenrechtsverletzungen

im deutschen Familienrecht.

Unter anderen haben ihre Mitwirkung bisher angekündigt:

 

Dietmar Nikolai Webel vom Bundesvorstand des VAfK

Celestina Görgülü

(Fall Görgülü: EGMR-Urteil, BVerfG-Urteile, Einschaltung des Europarates, 1. Strafverfolgung in Deutschland von Richtern wegen Rechtsbeugung)

Peter Tholey, LAG Familienpolitik der LINKS-Partei BW, Landesvorstand der WASG

Jürgen Fischer

(war im Juli 2006 in Haft, weil seine Rüge der gerichtlichen Behandlung seiner Trennungsvatersituation im Namen des Volkes als ungebührlich und bestrafenswert gewertet wurde)

Vertreter des Landesverbandes BW sowie der Orts- und Kreisgruppen des VAfK

Franzjörg Krieg,

Sprecher des VAfK-Karlsruhe und 1. Vorsitzender des Landesverbandes

vafk-ka@gmxde

 0173 – 92 90 009

 

 

 


 

 

 

Tag der Menschenrechte am 10.12.2006 in Karlsruhe

 

 

Hallo,

 

es geht darum, daß am Tag der Menschenrechte am 10.12.2006 in Karlsruhe möglichst viele Teilnehmer mitwirken. Unter der URL

http://www.baseportal.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/vafk/FahrtenboerseTDM101206

 

haben wir eine Fahrtenbörse eingerichtet zur kostengünstigen Fahrt zu dieser Aktion.

 

Bitte nutzt diese Möglichkeit intensiv.

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

03691 - 88 09 74 + 0162 - 83 99 123

meyer-spelbrink@vafk.de

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83) oder 03691 - 7 33 90 67

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29) oder 03691 - 7 33 90 77

eMail bgs@vafk.de

 

 

 

 


 

 

 

Scheidungsopfer Mann?

"Über die Erfahrungen von Scheidungsvätern wissen wir nur wenig - und das wenige, das wir zu wissen glauben, ist nicht selten von Vorurteilen geprägt", so Professor Gerhard Amendt vom Institut für Geschlechter- und Generationenforschung an der Universität Bremen. Und mit eben diesen Vorurteilen aufräumen möchte ein Vortrag mit dem Thema "Scheidungsopfer Mann" an der Volkshochschule Rottweil. Referent ist Jürgen Griese, Sprecher der Kreisgruppe Schwarzwald-Baar-Heuberg des Väteraufbruchs für Kinder e.V.

An Hand von Beispielen aus der Gesetzgebung, vor allem aber aus der Rechtssprechung, geht Griese auf die oftmals traumatischen Erlebnisse vieler Väter im Zusammenhang mit ihrer Scheidung ein. Traumatische Erlebnisse, die manchmal zu Familiendramen mit tötlichem Ausgang führen.

Seit der Reform des Eherechts 1977 ist der geschiedene Ehemann oftmals der Benachteiligte - und zwar sowohl was die Übertragung des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder anbelangt, als auch hinsichtlich seiner Unterhaltszahlungen an die geschiedene Frau. Vor allem in den letzten Jahren ist es zu einer Häufung besonders krasser Fälle gekommen, dass selbst manche Verfassungsrichter von Sittenwidrigkeit sprechen.

Ein Vortrag, der nicht zwischen Müttern und Vätern polarisieren will, der aber das noch vielfach vorhandene polarisierende Weltbild ein klein wenig gerade rücken will.

Der Vortrag findet statt, am Montag, den 18.12.2006 ab 20.00 Uhr im Großen Saal des Alten Gymnasiums, Badgasse 5, der Volkshochschule Rottweil. Anmeldung nicht notwendig, Eintritt 8,00 €.

 

 


 

 

 

 

"Besorgte Väter ohne elterliche Sorge für ihre Kinder - Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 29.1.2003 zur Schlechterstellung nichtehelicher Kinder"

von Professor Karlheinz Muscheler, Juristische Fakultät an der Ruhr-Universität in Bochum.

 

Muscheler zerlegte in seinem Vortrag die berühmt-berüchtigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Alleinsorge der Mütter nicht-ehelich geborener Kinder nach allen Regeln der Kunst.

Die bestehende Rechtslage in § 1626a BGB sehe auch für den Fall eines Einvernehmens der Eltern für eine gemeinsame Sorgerechtsausübung eine wesentliche Hürde vor in Form der notwendigen öffentlichen Beurkundung - das koste Zeit und Mühe und auch Geld, wenn man das beim Notar machen wolle (Anmerkung: Wer die gemeinsame Sorge beim Jugendamt beurkunden will sieht sich oft damit konfrontiert, dass eine oder mehrere Sozialarbeiterinnen die Mutter in die Zange nehmen und sie über die "Gefahren" aufklären wollen, die mit der gemeinsamen Sorgeerklärung so verbunden seien). Es komme relativ selten zu gemeinsamen Sorgeerklärungen, ein Nachteil sei auch, dass sie bedingungsfeindlich sind und nur unbefristet erklärt werden können.

Eine heftige Diskriminierung der väterlichen Sorge finde man auch in § 1678 Absatz 2, in § 1680 Absatz 2 Satz 2 und in § 1680 Abs. 3 - in allen drei Fällen erhalte der Vater das Sorgerecht nur dann, wenn gerichtlicherseits positiv festgestellt werden könne, dass die Sorgerechtsausübung durch ihn dem Kindeswohl dient.

Wie aber habe das Bundesverfassungsgericht die grundsätzliche Alleinsorge der Mutter nun im Einzelnen begründet? Die "außergewöhnlich geschwätzige" Entscheidung enthalte hierzu eine "Vermutungskaskade":

Vermutung, dass gegen den Willen eines Elternteils erzwungenes gemeinsames Sorgerecht regelmäßig mehr Nach- als Vorteile hat - vor allem bei Elternstreit.

Vermutung, dass bei Uneinigkeit der Eltern die Mutter eine enge Beziehung zum Kind hat (mit Hinweis auf § 1626a Absatz 2 BGB).

Vermutung, dass es bei einem Zusammenleben der Eltern in der Regel zur Abgabe von gemeinsamen Sorgeerklärungen kommt.

Vermutung, dass die Mutter bei einem Zusammenleben der Eltern und Verweigerung der Sorgeerklärung "schwerwiegende und kindeswohlorientierte Gründe" hat.

Vermutung, dass nach einer Elterntrennung keine Kooperationsfähigkeit mehr besteht.

Vermutung, dass sich verheiratete Eltern bei der Heirat Kooperation betreffend die Kinder versprechen.

Alle diese Vermutungen seien nichts anderes als "morsche Holzpfeiler" und im Zweifel in mehrfacher Hinsicht widerlegbar.

Dann habe das Bundesverfassungsgericht noch einen Beobachtungsauftrag an den Gesetzgeber gegeben

("Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor der Wirklichkeit Bestand hat. Stellt sich heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt.").

Dieser Auftrag sei aber so unklar, dass eine Verifizierung tatsächlich nicht möglich sei.

Welche anderen Regelungen kennt das Ausland?

In Frankreich sehen seit dem Jahr 2002 die Artikel 372 ff. des Code Civil vor, dass beide Elternteile automatisch die gemeinsame Sorge haben - gleich ob verheiratet oder nicht. Eine Ausnahme bestehe in Artikel 373 Absatz 2: Keine gemeinsame Sorge, wenn der Vater das Kind ein Jahr nach Geburt noch nicht als sein Kind anerkannt hat.

In England habe die Mutter zunächst auch die alleinige Sorge, der Vater könne aber

a) sich in der Geburtsurkunde als Vater benennen lassen (pränatale Anerkennung) oder

b) die gemeinsame Sorgeerklärung abgeben oder

c) einen Antrag beim Familiengericht stellen, worauf der Richter dann eine Kindeswohlprüfung vornehmen müsse.

In der Diskussion seien aktuell verschiedene Möglichkeiten der Änderung der deutschen Gesetzeslage für nicht-ehelich geborene Kinder, wie folgt:

automatische gemeinsame Sorge ab Geburt des Kindes

gemeinsame Sorge, wenn die Eltern zusammen leben

gemeinsame Sorge bei pränataler Anerkennung des Kindes durch den Vater

gemeinsame Sorge bei pränataler Anerkennung des Kindes durch den Vater und zusätzlich einer gerichtlichen Einzelfallentscheidung

sogenannte "Kleine Reform": Teilweises Sorgerecht durch gemeinsame Sorgeerklärung

Bedauerlicherweise prüfe das Bundesjustizministerium ernsthaft nur die Variante 4, die gleichbedeutend sei mit einer sehr hohen Hürde.

Muschelers Empfehlung hierzu war eindeutig: "Die Natur zwingt uns förmlich zur französischen Lösung!" Die Vorteile lägen auf der Hand: Kein Richter müsse sich mehr mit der Familie befassen und es gebe eine Korrekturmöglichkeit für geeignete Fälle doch schon durch die bisherige Fassung des § 1671 BGB oder auch durch § 1678 BGB.

 

 

 

5. Familienkongress 4. und 5. November 2006 in Halle

 

www.pappa.com/veranst/5terFamkongress/5terFamkongress.html

 

 

 


 

 

 

 

Kommentar Justiz

Kein Irrtum

 

 

Das Oberlandesgericht Naumburg steht vor einem Skandal. Es hat am Donnerstag auf den einmaligen Vorgang reagiert, dass ein kompletter Senat seines Hauses wegen Rechtsbeugung angeklagt ist. Es ehrt das Obergericht, dass es die Anklage nicht verschweigt, sondern dazu Stellung bezieht. Immerhin. Dann aber bemerkt das höchste Gericht Sachsen-Anhalts etwas hochnäsig, es vertraue darauf, dass die "erhobenen Vorwürfe in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden". Leider durfte man dieses Vertrauen in drei Richter dieses Hauses gerade nicht haben. Das Oberlandesgericht täte gut daran, nun nicht andere an ihre rechtsstaatlichen Pflichten zu erinnern.

Es steht der Vorwurf im Raum, dass drei Richter den Familienrechtsstreit des türkischen Vaters Görgülü bewusst an sich gezogen haben, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Weil sie - in Allianz mit dem zuständigen Jugendamt - dem leiblichen Vater auf keinen Fall das Umgangsrecht geben wollten, ignorierten die Richter die Verfahrensvorschriften und entschieden trotz fehlender Zuständigkeit.

Nun könnte man sagen, jeder kann irren, auch Juristen. Solch ein Irrtum liegt hier aber fern. Denn in einem früheren Verfahrensabschnitt hatten die Kollegen im Nachbarsenat ein paar Wochen vorher erkannt, dass sie nicht zuständig sind und deshalb die Sache Görgülü an das Amtsgericht verwiesen. Kaum vorstellbar, dass diese Entscheidung des eigenen Hauses unbekannt war. Das deutet auf Vorsatz hin, nicht auf Irrtum. Ursula Knapp

 

Dokument erstellt am 23.11.2006 um 17:28:01 Uhr

Letzte Änderung am 23.11.2006 um 19:05:18 Uhr

Erscheinungsdatum 24.11.2006

 

 

 

http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/politik/meinung/kommentare_aus_der_zeitung/?em_cnt=1016102

 

 

 

 


 

 

 

 

Prozess um Sorgerecht

Richter werden wegen Rechtsbeugung angeklagt

 

Streit zwischen türkischem Vater und deutscher Mutter um gemeinsamen Sohn

erstellt 23.11.06, 10:00h, aktualisiert 23.11.06, 22:15h

 

Kazim Görgülü mit dem Bild seines Sohnes in seinem Haus in Krostitz. Der jahrelange Kampf des Türken Kazim Görgülü um Kontakt zu seinem leiblichen Sohn spitzt sich weiter zu. (MZ-Foto: Bettina Wiederhold)

Naumburg/dpa. Der jahrelange Rechtsstreit um das Sorge- sowie Umgangsrecht eines türkischen Vaters für seinen in Deutschland geborenen Sohn spitzt sich zu. Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalts hat Anklage gegen drei Richter wegen Rechtsbeugung beim Landgericht Halle erhoben. Dabei handelt es sich um zwei Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg und einen Richter des Landgerichts Halle, teilte das OLG am Donnerstag mit.

Von Rechtsbeugung ist laut Gesetz die Rede, wenn ein schwerwiegender und vorsätzlicher Verstoß gegen die Rechtsordnung vorliegt. Bei einer Verurteilung drohen ein bis fünf Jahre Haft. «Die Anklage ist bei uns eingegangen und wird den Beschuldigten zur Stellungnahme zugestellt», sagte die Sprecherin des Landgerichtes Halle, Caroline Limbach. Danach entscheide das Gericht, ob die Anklage zugelassen wird. «Es ist daher offen, wann ein Prozess beginnen kann», sagte sie.

«Die Vorwürfe beziehen sich auf ein Verfahren, das als Familiensache nichtöffentlich verhandelt wurde», teilte der Sprecher der OLG, Ralf Tiemann, weiter mit. «Schon deshalb verbietet sich eine inhaltliche Stellungnahme. Für Angehörige der Justiz gelten keine anderen Verfahrensregeln als für jeden anderen Bürger», erklärte Tiemann.

Der Streit um den heute sieben Jahre alten Christofer hat in der Vergangenheit sogar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) und das Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe) beschäftigt. Die deutsche Mutter hatte das Kind ohne Wissen des aus der Türkei stammenden Vaters zur Adoption freigegeben. Der kleine Junge wurde bei Pflegeeltern untergebracht.

Der in Deutschland lebende Vater kämpft seit rund sieben Jahren gegen die Pflegeeltern und das zuständige Jugendamt Wittenberg in allen Instanzen darum, seinen Sohn zumindest sehen zu dürfen. Die Richter in Straßburg und Karlsruhe pflichteten ihm bei. Hingegen sollen sich die jetzt angeklagten Richter im Dezember 2004 darüber hinweg gesetzt und dem Vater das Umgangsrecht verwehrt haben

 

 

 

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1164026360405

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Fall Görgülü

Klarheit ist jetzt nötig

von Jörg Telemann, 23.11.06, 22:12h, aktualisiert 23.11.06, 22:15h

 

Halle/MZ. Sieben Jahre lang kämpft der Türke Kazim Görgülü um seinen Sohn. Doch obgleich ihn die Mutter weggab, darf Görgülü ihm kein Vater sein. Vor allem deshalb nicht, weil der 14. Senat des Oberlandesgerichts Naumburg dies mit seinen Entscheidungen immer zu verhindern wusste.

Die Richter mögen dafür ihre Gründe gehabt haben. Doch in einem bundesweit einzigartigem Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil aus Naumburg als "Willkür" und "nicht nachvollziehbar" gerügt. Unklar, warum der Senat darauf nicht entsprechend reagiert hat. Daher ist es nur folgerichtig, dass sich die betroffenen Richter nun verantworten sollen. Und zwar vor Gericht.

Görgülü, dessen Sohn und selbst den Pflegeeltern hilft dieser möglich Prozess in der Sache aber nicht weiter. Denn die Entscheidung, ob der Vater das ihm bislang von den Naumburger Richtern verwehrte Sorgerecht behalten soll, schmort noch immer am Oberlandesgericht - allerdings in einem anderen Senat. Genauer gesagt bereits seit März 2004.

Auch dieser langwierige Vorgang wirft neue Fragen auf. Denn es ist allerhöchste Zeit, dass in diesem Prozess endlich Klarheit herrscht.

 

 

 

 

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1164274544319&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=

 

 

 

 

 


 

 

 

Prozess um Sorgerecht

Richter werden wegen Rechtsbeugung angeklagt

 

Streit zwischen türkischem Vater und deutscher Mutter um gemeinsamen Sohn

erstellt 23.11.06, 10:00h, aktualisiert 23.11.06, 22:15h

 

Kazim Görgülü mit dem Bild seines Sohnes in seinem Haus in Krostitz. Der jahrelange Kampf des Türken Kazim Görgülü um Kontakt zu seinem leiblichen Sohn spitzt sich weiter zu. (MZ-Foto: Bettina Wiederhold)

Naumburg/dpa. Der jahrelange Rechtsstreit um das Sorge- sowie Umgangsrecht eines türkischen Vaters für seinen in Deutschland geborenen Sohn spitzt sich zu. Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalts hat Anklage gegen drei Richter wegen Rechtsbeugung beim Landgericht Halle erhoben. Dabei handelt es sich um zwei Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg und einen Richter des Landgerichts Halle, teilte das OLG am Donnerstag mit.

Von Rechtsbeugung ist laut Gesetz die Rede, wenn ein schwerwiegender und vorsätzlicher Verstoß gegen die Rechtsordnung vorliegt. Bei einer Verurteilung drohen ein bis fünf Jahre Haft. «Die Anklage ist bei uns eingegangen und wird den Beschuldigten zur Stellungnahme zugestellt», sagte die Sprecherin des Landgerichtes Halle, Caroline Limbach. Danach entscheide das Gericht, ob die Anklage zugelassen wird. «Es ist daher offen, wann ein Prozess beginnen kann», sagte sie.

«Die Vorwürfe beziehen sich auf ein Verfahren, das als Familiensache nichtöffentlich verhandelt wurde», teilte der Sprecher der OLG, Ralf Tiemann, weiter mit. «Schon deshalb verbietet sich eine inhaltliche Stellungnahme. Für Angehörige der Justiz gelten keine anderen Verfahrensregeln als für jeden anderen Bürger», erklärte Tiemann.

Der Streit um den heute sieben Jahre alten Christofer hat in der Vergangenheit sogar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) und das Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe) beschäftigt. Die deutsche Mutter hatte das Kind ohne Wissen des aus der Türkei stammenden Vaters zur Adoption freigegeben. Der kleine Junge wurde bei Pflegeeltern untergebracht.

Der in Deutschland lebende Vater kämpft seit rund sieben Jahren gegen die Pflegeeltern und das zuständige Jugendamt Wittenberg in allen Instanzen darum, seinen Sohn zumindest sehen zu dürfen. Die Richter in Straßburg und Karlsruhe pflichteten ihm bei. Hingegen sollen sich die jetzt angeklagten Richter im Dezember 2004 darüber hinweg gesetzt und dem Vater das Umgangsrecht verwehrt haben.

 

 

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1164026360405&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=

 

 

 

 


 

 

 

23. November

Pressemitteilung des OLG Naumburg

Anklage gegen OLG-Richter im Skandalfall Görgülü

Dem Oberlandesgericht ist bekannt geworden, dass die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gegen zwei Richter des Oberlandesgerichts Naumburg und einen Richter des Landgerichts Halle Anklage wegen Rechtsbeugung beim Landgericht Halle erhoben hat. Die Vorwürfe beziehen sich auf ein Verfahren, das als Familiensache gemäß § 170 GVG nichtöffentlich verhandelt wurde. Schon deshalb verbietet sich eine inhaltliche Stellungnahme. Das Oberlandesgericht vertraut darauf, dass die erhobenen Vorwürfe in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden. Für Angehörige der Justiz gelten in diesem Zusammenhang keine anderen Verfahrensregeln als für jeden anderen Bürger. Die Betroffenen können aber wie jeder andere Bürger auch ihre von der Verfassung garantierten Rechte wahrnehmen. Zu diesen Rechten gehört insbesondere die Unschuldsvermutung, d.h. dass die Betroffenen solange als unschuldig zu gelten haben, bis ein unabhängiges Gericht ihre Schuld rechtskräftig festgestellt hat. Bei Rückfragen bin ich telefonisch erreichbar unter den Telefonnummern: 0 34 45/ 28 22 23 oder 01 70/4 52 03 62 .

 

 

 

 

 


 

 

 

Kommentar

 

Ein heftiger Schuss vor den Bug

Anklage gegen Richter des OLG Naumburg erhoben: Wegen Rechtsbeugung und Willkür im Görgülü-Verfahren

 

 

Es ist unbestritten eine Sensation: zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wird gegen drei Richter eines Oberlandesgerichtes, einem so genannten Kollegialorgan, Anklage wegen Rechtsbeugung und Willkür erhoben.

 

Und damit wurde ebenfalls ein deutliches Signal gesetzt: auch Richter dürfen nicht ständig die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes penetrant und bewusst ignorieren. Das kann einmal passieren, was in der Regel die höchsten Richter unseres Landes korrigieren. Diese Vorgaben sind dann bindend. Aber mehrfach falsche Rechtsanwendung durch die drei Naumburger OLG-Richter im mittlerweile skandalösen Görgülü-Verfahren – das hat die Richter in den roten Roben in Karlsruhe sehr erzürnt. Nicht umsonst maßregelten sie die Naumburger Richterkollegen so deutlich und warfen ihnen offen Willkür vor. Danach flatterte eine anonyme Anzeige auf den Tisch der Staatsanwaltschaft, Vereine, bundesdeutsche Rechtsanwälte und Privatpersonen schlossen sich der Anzeige an oder stellten selber eine.

 

Die nun von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage ist einmalig, denn Rechtsbeugung bedeutet, willkürliche und vor allem vorsätzliche Rechtsanwendung. Pikant dabei: ausgerechnet Richtern wird vorgeworfen, Rechtsbeugung zu begehen. Das dürfte das letzte Mal in der düstersten Zeit deutscher Geschichte passiert sein. Die Staatsanwaltschaft wird es nicht einfach haben, denn Vorsätzlichkeit nachzuweisen erweist sich in der Praxis als schwierig.

 

Die Richter des 14. Senates des Oberlandesgerichts Naumburg werden sich hinter ihr Beratungsgeheimnis versteckt haben. Denn Richter müssen über ihre Verfahren beraten und diese Beratungsergebnisse sind geheim. Umso überraschender ist daher die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft. Die darf nämlich nur erhoben werden, wenn es einen hinreichenden Tatverdacht gibt. Nach dem monatelangen Ermittlungsverfahren scheint dies der Staatsanwaltschaft gelungen zu sein. Nun muß innerhalb einer Woche entschieden werden, ob die Anklage zugelassen wird. Dies bleibt abzuwarten. Wird das Verfahren eröffnet, dann ist es öffentlich. Peinlicher geht es nicht mehr. Sitzen doch dann die Richter, die so unbarmherzig gegen den türkischen Vater Görgülü geurteilt haben, selber vor Gericht. Sollte es dann zu einer Verurteilung kommen, drohen den Juristen Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren.

 

Es ist ein deutliches Signal an Deutschlands Richter: auch sie haben nicht immer Narrenfreiheit. Und ein Signal Richtung Europa: in Deutschland ist man bereit, Peinlichkeiten auszuräumen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Dieses Strafverfahren – vorausgesetzt, es wird eröffnet – wird ein weiterer Präzedenzfall darstellen: nämlich um zu klären, ob das Beratungsgeheimnis der Richter dazu benutzt werden kann, Rechtsbeugung zu vertuschen. Denn sollte das Beratungsgeheimnis tatsächlich unantastbar sein, hätten Richter Narrenfreiheit. Niemals könnte ein Richter wegen Rechtsbeugung und Willkür belangt werden. Auch nicht, wenn es ihnen das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat.

 

Dass der Fall Görgülü, in dem ein türkischer Vater seit sieben Jahren um seinen Sohn kämpft, den die Mutter ohne seine Zustimmung zur Adoption freigegeben hat und der seitdem bei Pflegeeltern wohnt, schon lange als Schand- und Skandalfall in der deutschen Rechtsgeschichte gilt, dürfte unbestritten sein. Mehr als 30 Gerichtsverfahren musste Kazim Görgülü über sich ergehen lassen, gegen den Vertreter der Pflegeeltern, dem Hamburger Rechtsanwalt Peter Hoffmann wird wegen Untreue und Kinderhandel ermittelt und die vom Gericht eingesetzte Sachverständige Kerstin von Gehlen ist aktuell wegen offensichtlicher Begutachtungsfehler im Fall des toten Benjamin aus Schlagenthin in die Negativ-Schlagzeilen geraten. Wäre noch zu erwähnen, dass dem verantwortlichen Jugendamt samt Landrat die Kompetenz in diesem Fall entzogen worden ist und seit zwei Jahren die Kommunalaufsicht übernommen hat. Hat es etwas gebracht?

 

Nein. Noch immer kämpft Görgülü darum, seinen Sohn sehen zu dürfen. Zwar hat man auch dem 14. Senat des OLG die Kompetenz entzogen, der 8. Senat lässt sich aber mit einer endgültigen Entscheidung viel Zeit. Wir denken ja nichts Böses mehr in diesem Fall. Oder?

 

 

http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Presse/PM061123_OLG_Strafverfahren.htm

 

24.11.2006

 

 

 

 


 

 

 

Vater-Kind-Kalender 2007

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe KollegInnen,

der neue Vater-Kind-Kalender für 2007 ist da! Im Rahmen einer Ausstellungseröffnung mit allen Kalenderbildern wird er am 20.10.2006 ab 17 Uhr der Öffentlichkeit im _wortraum_ (www.wortraum-berlin.de) vorgestellt.

Im Anhang eine Pressemitteilung sowie das cover-Foto (Bildnachweis bei Druck: Anne Hebeler, hebeler@web.de, alle Rechte bei _wortraum_) zur Verwendung in Ihren Print- und Online-Medien.

Die Ausstellung kann entliehen werden. Sollten Sie Interesse haben, rufen Sie mich bitte an.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Gerts

Zusammen wachsen - Väter und ihre Kinder.

_wortraum_

--

Andreas Gerts

Diplom-Sozialarbeiter/-pädagoge (FH)

Supervisor und Organisationsberater (SG)

Florastrasse 39

13187 Berlin

Fon 030 48 47 96 34

Fax 030 48 47 96 35

Mobil 0177 602 16 41

www.wortraum-berlin.de

 

Zusammen wachsen - Väter und ihre Kinder. Ein Kalender für 2007 und eine Ausstellung:

Ausstellungseröffnung am 20.10.2006 um 17 Uhr im _wortraum_, Kalenderveröffentlichung, Jazz-Musik und ein Buffet. Der Eintritt ist frei

Das neue Programm vom Väterzentrum ist da. Infos und Orders unter andreas.gerts@mannege.de oder Fon 28389861

Starke Eltern - starke Kinder - eine Weiterbildung zum Elternkursleiter im _wortraum_ in Zusammenarbeit mit dem Dt. Kinderschutzbund e.V. - jetzt anmelden! Infos unter www.wortraum-berlin.de

PEKIP für Eltern - jetzt anmelden! Infos unter www.wortraum-berlin.de oder www.mannege.de

 

 

 

 


 

 

Vater-Kind Reise

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir planen für den Herbst 2006 und für Pfingsten 2007 eine einwöchige Vater-Kindreise in Värmland/Schweden.

Das Angebot richtet sich an Väter mit Kindern im Alter zwischen 8 und 14 Jahre.

Geplant ist ein Abenteuerurlaub mit verschiedenen Aktivitäten in der wunderschönen Natur Mittelschweden.

Zu den geplanten Aktivitäten gehört: Kanu fahren, Angeln, kochen am Lagerfeuer, durch ausgebildete, ortskundige, deutschsprachige Guids geführte Tag und Nachtwanderungen, Elch- und Bibersafaris, und vieles andere mehr.

Die Unterbringung erfolgt in kleinen, gemütlich eingerichteten Ferienhäusern in einer kleinen Ferienanlage in Ekshärad.

Im Preis enthalten sind: Unterkunft, alle Aktivitäten, alle Transfers vor Ort, Vollverpflegung bestehend aus Frühstück, Mittagessen (oder Lunchpaket bei Aktivitäten) und Abendessen (inkl. Softdrinks), Eintritt ins Schwimmbad.

Preis: ab 750.- Euro Vater/Kind

Mindestteilnehmerzahl 6 Pers. Max. 14 Pers.

Bei der Planung der Anreise sind wir gern behilflich, wir sprechen Deutsch

Mehr Infos :

Peter Jäkel

Byn Byheden

680 50 Ekshärad

Telefon: 0046-563-44166

Mobil: 0046-70-3544166

www.erlebnis-profis.de

pj-service@swipnet.se

 

 

 

 


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