Väternotruf
April 2008
Großen Empfang im Bundesfamilienministerium anlässlich des Vatertages
BILT-Zeitung:
Am 1. Mai 2008 ist wieder Vatertag. Dieser soll in diesem Jahr wie auch schon in den Vorjahren ganz offiziell im großen Stil gefeiert werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Schirmfrauschaft der Bundesfrauenministerin Ursula von der Leyen (VDU) setzt eine Tradition fort, die schon die vormalige Bundesfrauenministerin Renate Schmidt (SPD) ins Leben gerufen hat.
Wie aus gewöhnlich gut informierten Kreisen verlautet - wird auch in diesem Jahr wieder eine große Party im Bundesfamilienministerium stattfinden (siehe hierzu auch unser Foto von der Party im letzten Jahr) d
Eigens zu diesem Anlass wird die ansonsten für verheiratete Väter geltende Bannmeile von einem Kilometer rund um das Bundesfamilienministerium aufgehoben. Diese dürfen sich ausnahmsweise dem Sitz des Bundesfamilienministeriums bis auf 50 Meter nähern, müssen aber zur eine Plakette tragen, die sie als Vertreter des männlichen Geschlechts ausweist.
Dieses Privileg gilt allerdings nicht für nichtverheiratete Väter und ihre Kinder. Diese haben nach wie vor striktes Berlin-Verbot und in der miefigen Stadt Karlsruhe dürfen sie sogar bei Strafe der Auspeitschung nicht die Stadttore passieren, geschweige denn in die Nähe des Bundesverfassungsgerichtes kommen, in der die besten Richter sitzen, die die Bundesrepublik je für nichtverheiratete Mütter ins hohe Amt katapultiert hat.
Aber Achtung liebe Väter in Berlin, bitte nicht die Abgrenzmarkierung vor dem Bundesministerium überschreiten. Bei Nichteinhaltung durch störrische Väter drohen sonst saftige Strafen, die Bundesjustizministerin Zypries (SPD) anlässlich des Vatertages auch in diesem Jahr direkt vor Ort aussprechen und vollziehen wird. In der Justizvollzugsanstalt Tegel werden eigenes für diesem Tag 100 Haftplätze zur Sofortunterbringungen kriminelle Väter freigehalten. Auch das Landesjugendamt Berlin ist vor Ort, um die Kinder kriminell erscheinender Väter - und das sind, seien wir doch mal ehrlich, eigentlich alle Väter, bei Bedarf umgehend in Gewahrsam zunehmen und zu ihren zu Recht alleinsorgeberechtigten Müttern zu überstellen..
Trotzdem, lassen Sie sich wegen diesen wildgewordenen Vätern nicht den Vatertag vermiesen. Zeigen sie massenhaft Solidarität mit unseren beiden Bundesministerinnen, die schier unglaubliches leisten, um den Einfluss von Vätern auf das unumgängliche Mindestmaß zu reduzieren.
Gegen betrunkene Väter:
Von der Leyen will Vatertag ohne Suff
30. April 2008
Van der Leyen wünscht sich den Vatertag als Familienfest
Väter sollten vor ihren Kindern nicht betrunken sein, fordert Familienministerin Van der Leyen. Sauftouren am Vatertag findet die Ministerin «schrecklich». Der Vatertag solle ein Fest gemeinsam mit den Kindern sein. Mit Video
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will den klassischen deutschen «Vatertag» neu erfinden - als einen Tag ohne Herrenpartys und Alkohol. Dafür soll es ein begeisterndes Fest mit den Kindern geben, sagte die Ministerin dem Internet-Portal «Bunte.de».
So hätte ihr Mann, Heiko von der Leyen, zu Christi Himmelfahrt «Vatertagsblumen und Geschenke verdient und bekommt an diesem Tag auch besondere Aufmerksamkeit», verriet die Ministerin. Er sei «eben nicht eine zweitklassige Mutter, sondern ein erstklassiger Vater».
In scharfen Worten kritisierte die Ministerin die in Deutschland seit Ende des 19. Jahrhunderts übliche Sitte, den Vatertag unter Männern und mit reichlich Alkohol zu begehen. «Das finde ich schrecklich. Kerle, die ihre Kinder möglichst weit von sich haben wollen, das ist das Allerletzte.» Von der Leyen: «Ein Vater sollte vor seinen Kindern auch nicht betrunken sein.»
Der «Vatertag», in Ostdeutschland auch als «Herrentag» bekannt, fällt stets mit Christi Himmelfahrt zusammen und in diesem Jahr auch mit dem 1. Mai. Er ist an sich in Deutschland kein offizieller Feiertag. Seit über 100 Jahren ziehen jedoch vielerorts Männer mit Bollerwagen, Bier und Schnaps aufs Land.
In Staaten wie Österreich, Südkorea, Italien, Spanien oder der Schweiz wird der Tag dagegen ähnlich wie der Muttertag begangen. Die Väter erhalten kleinere Aufmerksamkeiten von ihren Kindern und machen Ausflüge mit der Familie. (dpa)
http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/999317.html
Kommentar Väternotruf:
So lange in Deutschland Väter von Staats wegen Väter sorgerechtlich diskriminiert werden, sollte man den Vatertag jedes Jahr im Bundesverfassungsgericht feiern, damit die dort tätigen Damen und Herren Verfassungsrichter sich endlich mal am Grundgesetz orientieren und ihre väterdiskriminierende sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder beenden.
Jugendamt besorgt: Mütter überfordert
Von unserem Redakteur Thorsten Karbach | 22.04.2008
Aachen. Wenn es um die Hilfen zur Erziehung geht, dann hat Brigitte Drews Sorgenfalten auf der Stirn. Denn bei der Unterstützung von Müttern und jungen Familien herrscht massiver Bedarf, das Jugendamt rechnet mit Mehrausgaben von mindestens einer Million Euro.
Vorsichtig geschätzt. Und das bei ohnehin schon 20 Millionen Euro im städtischen Haushalt. Jugendamtsleiterin Brigitte Drews wird am Dienstag, 29. April, (Verwaltungsgebäude Mozartstraße, 17 Uhr) im Kinder- und Jugendausschuss davon berichten.
«Die Tendenz haben wir 2007 schon gesehen», sagt Drews. Lag die Zahl der Meldungen zur Kindeswohlgefährdung 2006 noch bei 480, waren es 2007 bereits 760. Einerseits greifen hier neue Meldemechanismen wie eine zentrale Telefonnummer, andererseits sagt Drews aber auch: «Die Zahl der Familien, die Hilfe benötigen, nimmt zu. Auch die der Selbstmelder.»
Deswegen rechnet die Stadt bei der sozialpädagogischen Familienhilfe mit einer Zunahme der Ausgaben um rund 23 Prozent und bei den Mutter-Kind-Gruppen um gar fast 36 Prozent. Genau hier wird ein großes gesellschaftliches Problem deutlich: «Es sollen ja mehr Kinder geboren werden, aber es wird klar, dass viele junge Mütter wenig darüber wissen, wie sie mit einem Kind umgehen müssen», sagt Drews.
Es sind insbesondere minderjährige oder gerade erst volljährige Mütter, die das Jugendamt Alarm schlagen lassen. Viele seien auf sich alleine gestellt, bräuchten dringend Hilfestellung. «Wir sprechen von einer Generation, die Trennung und Scheidung erlebt hat», so Drews.
Für diese Mütter und ihre Kinder gibt es die Mutter-Kind-Gruppen, bei denen das Jugendamt mit dem Jugendhilfezentrum Burtscheid zusammenarbeitet. Dort gibt es im Stammhaus eine Wohngruppe, eine weitere in einem neuen Haus sowie betreute Apartments und ambulante Hilfen. Zehn Mütter werden in den Wohngruppen, vier in den Apartments versorgt. Doch weitere zehn stehen auf der Warteliste. «Wir haben einen riesigen Bedarf», sagt der Leiter des Jugendhilfezentrums Udo Wilschewski.
Der Hintergrund, so die pädagogische Leiterin der Mutter-Kind-Gruppen, Cornelia Wilschewski, sei geradezu erschreckend: «Ich erlebe wenig Aufklärung. Diese jungen Frauen gehen zur Schule, haben aber keine Ahnung von Verhütung», sagt sie. «Oft wird mit einem Kind auch eine familiäre Leere gefüllt.»
Das Jugendamt will dem entgegenwirken. «Wir werden an unseren präventiven Angeboten arbeiten», sagt Brigitte Drews. Und sie fügt hinzu: «Das Thema wird sich morgen nicht erledigt haben.»
www.az-web.de/sixcms/detail.php?template=az_detail&id=498877
Kommentar Väternotruf:
Das sogenannte Jugendamt, von dem man weiß, dass es eigentlich ein Mütteramt ist, ist mal wieder besorgt über die angeblich überforderten Mütter. Überforderte Mütter sind Opfer, sie werden nämlich überfordert - aber von wem? Die Kinder können es nicht sein, denn Kinder sind keine Täter, die die armen Opfermütter überfordern. Also bleiben nur noch die Väter übrig, die die Mütter überfordern. Daher muss zu jedem Mütterbesorgungsprogramm auch ein Antiväterprogramm aufgelegt werden. Was geht da besser, als im Jugendamt ein Projekt mit dem schönen Titel "Umerziehungsprogramm für Väter - in fünf Wochen zum jugendamtskonformen Vater" zu starten.
Überforderte Mutter sticht auf Jugendamtsmitarbeiterin ein
Hamburg
Messerattacke: Täterin offenbar psychisch krank
Polizeibeamte führen eine Frau ab, die im Jugendamt Eimsbüttel eine Mitarbeiterin lebensgefährlich verletzt hat. © dpa
Nach der Messerattacke im Jugendamt Hamburg-Eimsbüttel ist die mutmaßliche Täterin in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden. Der 39 Jahre alten Frau werde versuchter Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen, teilte die Hamburger Gerichtssprecherin Sabine Westphalen am Freitag mit. Offenbar wegen eines Sorgerechtsstreits hatte die vermutlich psychisch kranke Frau am Donnerstagnachmittag die Mitarbeiterin des Jugendamts mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Danach verschanzte sich die Frau mit ihrer 19-jährigen Tochter in einem Büro, bevor sie nach anderthalb Stunden aufgab.
Die verletzte Sozialarbeiterin schwebte am Freitag nicht mehr in Lebensgefahr. Die 55-Jährige müsse aber weiterhin intensivmedizinisch betreut werden, teilte die Polizei mit. Nach Informationen von NDR 90,3 kann sie wahrscheinlich erst kommende Woche zu der Tat befragt werden.
Gewerkschaften fordern besseren Schutz der Mitarbeiter
Unterdessen wurden Rufe nach einem besseren Schutz von Behörden-Mitarbeitern laut. Die Gewerkschaft ver.di forderte NDR 90,3 zufolge, dass an so emotionalen Gesprächen wie über das Sorgerecht für Kinder zwei Mitarbeiter teilnehmen müssten. Ver.di sehe in der gesunkenen Zahl von Sozialamts-Mitarbeitern eine große Gefahr, da einige Kunden wegen der schlechteren Betreuung höchst aggressiv reagierten. Ver.di und der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Andreas Dressel forderten laut einem Bericht des "Hamburger Abendblatts", den Einsatz von Sicherheitsschleusen in Behörden zu prüfen. Der ddb-Beamtenbund forderte eine Sicherheitsanalyse für alle Arbeitsplätze in Behörden, um adäquat und schnell reagieren zu können.
Kollege reagierte geistesgegenwärtig
Polizisten nach der Messerattacke im Bezirksamt Eimsbüttel © dpa Fotograf: Marcus Brandt
Zwischen der mutmaßlichen Täterin und der 55 Jahre alten Mitarbeiterin des Bezirksamts hatte sich am Donnerstagnachmittag in der Behörde in einem der Grindelhochhäuser ein Streit entwickelt. Die Sozialarbeiterin, die laut NDR 90,3 als einfühlsam gilt, habe der 39-Jährigen mitgeteilt, dass sie ihre drei Jahre alte Tochter seltener besuchen dürfe. Daraufhin stach die 39-Jährige offenbar mindestens zehn Mal mit einem 25 Zentimeter langen Messer auf die 55-Jährige ein und traf sie an Armen, Beinen und am Oberkörper. Der Verletzten sei mithilfe eines Kollegen die Flucht gelungen, sagte ein Polizeisprecher. Dieser habe Schreie gehört und sei noch Zeuge der Tat geworden. Er konnte das Opfer aus dem Büro ziehen und die mutmaßliche Täterin und ihre Tochter in dem Raum einschließen.
Frau ist der Polizei bereits bekannt
Die Polizei war mit zahlreichen Einsatzkräften und Psychologen vor Ort, das Bezirksamt wurde weiträumig abgeriegelt. Eine Polizeipsychologin nahm durch die geschlossene Tür mit ihr Kontakt. Sie und ihre Tochter befolgten danach die Anweisungen der Einsatzkräfte und legten sich auf den Boden. NDR 90,3 zufolge war die Bluttat womöglich geplant, denn die Frau, die wegen Körperverletzung und Beleidigung polizeibekannt sei, habe neben einem Fahrtenmesser ein weiteres Messer und einen Gasrevolver dabei gehabt.
Stand: 04.04.2008 16:48
http://www1.ndr.de/nachrichten/hamburg/polizeieinsatz16.html
Frau (39) sticht auf Angestellte ein
Messer-Attacke im Bezirksamt Eimsbüttel!
Es ist 16 Uhr, als aus einem Raum im 6. Stock des Bezirksamtes Eimsbüttel am Grindelberg Schreie dringen...
Kurz darauf schleppt sich eine Angestellte (55) heraus. Sie blutet, hat in beiden Oberschenkeln und am Oberarm Stichverletzungen. Es besteht Lebensgefahr. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes kommt sofort ins Krankenhaus.
Messer-Attacke im Bezirksamt Eimsbüttel! Was war genau passiert?
Die Täterin, eine 39-jährige Frau, hat einen Termin beim Jugendamt. Mit dabei: ihre 18-jährige Tochter. Es geht aber um das Sorgerecht für ihre zweite Tochter (4 Jahre), die nicht vor Ort ist. Es kommt zum Streit, in dessen Verlauf die Mitarbeiterin des Jugendamtes mit einem Messer attackiert wird. Die Klinge ist 20 Zentimeter lang.
Trotz der Verletzungen gelingt der Angestellten die Flucht, die Täterin verschanzt sich mit ihrer Tochter in einem Nebenraum.
Inzwischen ist auch die Polizei vor Ort, sperrt den Gebäudekomplex ab. Eine Psychologin wird gerufen, die Feuerwehr baut ein Sprungtuch auf.
Die 39-Jährige wählt den Notruf 110, will sich stellen. Polizisten fordern sie auf, sich auf den Boden zu legen. Um 17.29 Uhr greift das MEK ein, nimmt die Täterin fest. Auch ihre 18-jährige Tochter wird in Gewahrsam genommen.
03.04.2008
Kommentar Väternotruf:
Ja, ja, so kann es Mitarbeiter/innen des Jugendamtes gehen, wenn Sie sich mal nicht an die Vorgaben von Müttern halten. Das eher wenige Mütter mit dem Messer oder anderen Gerätschaften auf Jugendamtsmitarbeiter/innen einstechen, ist im wesentlichen der in den meisten deutschen Jugendämtern herrschenden mütterparteilichen Arbeitsweise der Jugendamtsmitarbeiter/innen geschuldet. Mit wahrer Engelsgeduld wird von Waldshut-Tiengen in Baden-Württemberg bis hoch nach Flensburg an der Ostsee Müttern jeder Wunsch an den Augen abgelesen, noch ehe ihn die Mutter nur gedacht hat. Stiefellecken bei Müttern ist eine Spezialität vieler Jugendamtsmitarbeiter/innen, abgesegnet von ganz oben, vom Bundesverfassungsgericht
Präsident Prof. Dr. Papier
BVR'in Jaeger
BVR'in Prof. Dr. Haas
BVR Dr. Hömig
BVR Prof. Dr. Steiner
BVR'in Dr. Hohmann-Dennhardt
BVR Prof. Dr. Hoffmann-Riem
BVR Prof. Dr. Bryde
Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01
Kein Wunder, wenn eine Mutter sofort ausrastet, wenn ihr mal im Jugendamt nicht schnell genug die Stiefel geleckt werden und sich eine Jugendamtsmitarbeiterin erdreistet, die gewohnte mütterliche Anspruchshaltung nicht sofort zu bedienen.
Damit muss jetzt Schluss sein. Väternotruf fordert daher die Aufstellung von Stiefelleckautomaten für Mütter in jedem deutschen Jugendamt. Damit sich kein/e Jugendamtsmitarbeiter/in mehr die Zunge dreckig machen muss. Denn schließlich brauchen wir all diese wichtigen Jugendamtsmitarbeiter/innen ganz dringend, um die aufmüpfigen deutschen Väter im Zaum zu halten, die ganz frech gleiche Rechte für ihre Kinder fordern und noch nicht einmal davor zurückschrecken, sich über deutsche Jugendamtsmitarbeiter/innen lustig zu machen.
Vorwürfe gegen die Leitung des Mütterzentrums
Stadtrat Streit zwischen Amt und Anlaufstelle zieht Kreise
Von Franz Summerer | Kempten
Der Dissens zwischen Stadtverwaltung und Leitung des Mütterzentrums bleibt bestehen. Das, so erläuterte Sozialreferent Benedikt Mayer im Stadtrat, habe sich auch nach dem Gespräch zwischen den beiden Seiten am Donnerstag nicht geändert. Unerwartete Unterstützung erhielt die Verwaltung von Stadträtin Elisabeth Brock von der Frauenliste, die ebenfalls das Problem bei der Führung des Mütterzentrums sieht.
Wie berichtet wirft das Jugend- und Sozialreferat den Verantwortlichen der Einrichtung vor, sich massiv in Dinge einzumischen, die nicht ihre Aufgabe sind. Konkret handelt es sich dabei um Trennungs- und Scheidungsfälle, in denen das gesetzlich geregelte Umgangsrecht der Väter mit ihren Kindern boykottiert wird. Deshalb hat die Stadt dem Mütterzentrum die finanzielle Förderung von 2500 Euro entzogen. Was zur Folge hat, dass es auch vom Freistaat die Unterstützung von bisher 10 000 Euro nicht mehr gibt.
Mayer stellte in der Stadtratssitzung klar, dass die Verwaltung nichts gegen das Mütterzentrum als Anlaufstelle habe. Im Gegenteil, es passe hervorragend in das Kemptener Netzwerk an Hilfen für Familien und Alleinerziehende („das Mütterzentrum ist notwendig“). Aber die Stadt könne keine Förderung geben, „wenn das Mütterzentrum geltende gesetzliche Regelungen, Urteile oder Beschlüsse von Gerichten ignoriert und sich damit deutlich außerhalb des Regelungsrahmens bewegt“. Da hätten bisher auch keine Gespräche oder schriftliche Aufforderungen geholfen.
„Leidvolle Erfahrung“
Diese „leidvolle Erfahrung haben auch wir gemacht“, erzählte Elisabeth Brock, nachdem sie sich mit ihrer Stadtratskollegin Ingrid Jähnig in der Einrichtung informiert hatte. Es gehe der Leitung des Mütterzentrums nur darum, „mit aller Gewalt ihre politischen Ansichten durchzusetzen“. Dafür werde auch die notwendige Zusammenarbeit mit den Behörden geopfert. Brock hofft jetzt darauf, dass sich das Zentrum unter einer anderen Führung wieder auf ihre wichtige Arbeit zum Wohl der Mütter und Kinder besinne.
Quelle: http://www.pepperoni.de/news_infos/allgaeu/kempten/art540,318278
Der Kommentar dazu:
Kooperation überdenken
Einrichtungen der Familienselbsthilfe sollen die Mütterzentren sein - Anlaufstellen zum Erfahrungsaustausch in Erziehungs- und Lebensfragen, wo man sich gegenseitig hilft. Wo nachbarschaftliche Netzwerke aufgebaut werden. So ist es vorgesehen und dafür werden die Mütterzentren von Kommunen und Ländern gefördert. Die Stadt hat den Zuschuss für ihr MüZe nun gestrichen. Nicht, weil sie diese Aufgaben als nicht erfüllt sieht, sondern weil das Mütterzentrum ihrer Meinung nach eine Aufgabe übernimmt, für die es nicht zuständig ist: Trennungs- und Scheidungsberatung. Um das Thema „Umgangsrecht nach Trennung aus Sicherheitsgründen“ geht es dabei konkret.
Man könne Frauen, die auf der Suche nach Hilfe in diesen Fragen beim Mütterzentrum landen, nicht einfach wegschicken, ist die Argumentation der Verantwortlichen des MüZe. Und damit liegen sie nicht falsch. Das erwartet aber auch die Stadt nicht von ihnen. Sie erwartet, dass das Mütterzentrum die Frauen an entsprechende Beratungsstellen weiter vermittelt.
Das ist nicht zu viel verlangt. Und das zu verlangen, ist sogar die Pflicht der Stadt. Denn bei allem Respekt vor dem Einsatz der Ehrenamtlichen: Es geht um das sensible Thema Kinder. Und diese haben genauso wie ihre Eltern ein Recht darauf, dass sie jede Art von professioneller Hilfe und Beratung bekommen. Wenn die Mitarbeiter des Mütterzentrums diese Arbeit blockieren, sich über Gesetze und Gerichtsentscheidungen hinwegsetzen, kann das letztlich auch nicht im Sinne der Kinder sein.
Die Stadt wäre grundsätzlich bereit, das Mütterzentrum weiter zu unterstützen. Weil sie es für eine gute Einrichtung hält, die ihre Arbeit gut macht. Sofern sie sich tatsächlich darauf beschränkt. Denn Betroffenheit und Engagement allein machen eben noch keinen Experten.
Die Verantwortlichen des MüZe sollten das jetzt einsehen und die Zusammenarbeit mit der Stadt überdenken. Im Sinne aller Kinder und Familien, für die die Einrichtung ein wichtiger Anlaufpunkt geworden ist.
Kommentar von Sabine Beck
Quelle: http://www.pepperoni.de/news_infos/allgaeu/kempten/art540,318279
Freispruch
Freispruch für Olivier Karrer durch das Amtsgericht Hamburg-Barmbek am 08.04.2008
www.karin-jaeckel.de/elternkummer/Freispruch_nach_sechs_Jahren.pdf
Familientragödie
Inzest-Vater hielt Tochter 24 Jahre lang gefangen
24 qualvolle Jahre lang soll ein Mann in Österreich seine Tochter wie eine Gefangene versteckt, missbraucht und mit ihr sieben Kinder gezeugt haben. In der niederösterreichischen Bezirksstadt Amstetten nahm die Polizei den 73 Jahre alten Rentner fest. Die Polizei hat mittlerweile das Verlies gefunden.
24 qualvolle Jahre lang soll ein Mann in Österreich seine Tochter wie eine Gefangene versteckt, missbraucht und mit ihr sieben Kinder gezeugt haben: In der niederösterreichischen Bezirksstadt Amstetten nahm die Polizei den heute 73 Jahre alten Rentner fest, dem schwerer sexueller Missbrauch, Inzest sowie Freiheitsberaubung vorgeworfen wird. Josef F., ein ehemaliger Elektrotechniker, hatte nach Angaben der Ermittler vom Sonntag seine heute 42 Jahre alte Tochter Elisabeth seit August 1984 in einem dunklen Verlies eingesperrt und regelmäßig zu Sex gezwungen. Drei der Kinder mussten mit ihrer Mutter in Gefangenschaft leben. Offiziell hatte der Mann seine Tochter als vermisst gemeldet. Von den sieben Kindern, die Elisabeth F. zur Welt brachte, starb eins nach der Geburt. Drei der Kinder blieben mit der Mutter bis zu 19 Jahre lang eingesperrt, nicht behördlich gemeldet und gingen nicht zur Schule. Die drei anderen lebten bei Josef F. und seiner Frau, die von alledem nichts mitbekommen haben will.
Erst am Sonntagabend gelang es der Polizei, das elektrisch gesicherte Verlies zu öffnen, das der mutmaßliche Täter offenbar im Keller seines Hauses für die Tochter und ihre Kinder angelegt hatte. Die 42-Jährige und drei Kinder lebten in den sehr engen und niedrigen Räumen viele Jahre lang offenbar ohne Tageslicht. Josef F. hatte der Polizei den Code für die mehrfache Sicherung des Gefängnisses kurz zuvor verraten. Der Mann verweigere nach wie vor die Aussage, habe jedoch erklärt, seine Familie „täte ihm leid“, sagte ein Polizeisprecher am Abend. Die Polizei kam Josef F. auf die Spur, als die 19 Jahre alte Tochter von Elisabeth F., die seit ihrer Geburt mit ihr in dem Verlies lebte, vor einer Woche bewusstlos im Haus ihres „Großvaters“ gefunden wurde. Sie war bis dahin nach Angaben der Polizei zusammen mit ihren inzwischen 5 und 18 Jahre alten Brüdern und der Mutter eingesperrt gewesen. Auf der Suche nach der als vermisst geltenden Mutter der lebensgefährlich Erkrankten entdeckten die Ermittler im Haus des Vaters einen Brief aus dem Jahre 1984, in dem es hieß: „Sucht mich nicht, denn es wäre zwecklos und würde mein Leid und das meiner Kinder nur erhöhen.“ Josef F. hatte in den vergangenen Jahrzehnten Polizei und Öffentlichkeit immer wieder mit Erzählungen getäuscht, seine Tochter lebe möglicherweise bei einer Sekte. Er wurde dann jedoch am Samstagabend zusammen mit seiner Tochter in der Umgebung des Krankenhauses von Amstetten gefasst. Wie Elisabeth F. nach dem Zugriff der Polizei angab, hatte ihr Vater sie seit ihrem elften Lebensjahr immer wieder missbraucht. Am 24. August 1984 habe er sie in den Keller gelockt, gefesselt und eingesperrt. Kurz darauf wurde sie von Josef F. bei der Polizei als „vermisst“ gemeldet. In den folgenden Jahren erlitt die junge Frau ein nur schwer vorstellbares Martyrium. Sie wurde „laufend von ihrem Vater missbraucht“, berichtete Sprecher Franz Polzer. In der Öffentlichkeit erklärte Josef F. die Anwesenheit von drei kleinen Kindern in seinem Haushalt damit, dass seine angeblich „vermisste“ Tochter ihm von 1993 bis 2002 die Babys „vor die Haustür gelegt“ habe. Tatsächlich hatte er sie selbst aus dem Verlies geholt und „an Kindes statt“ angenommen. Die Behörden hatten keine Einwände. Nach Angaben der Polizei machte Elisabeth F. einen äußerst verstörten psychischen Eindruck und sei auch in äußerst schlechter körperlicher Verfassung gewesen. Erst nach einem längeren Gespräch und der Zusicherung, dass es zu keinem Kontakt mit dem Vater mehr kommen und auch für ihre Kinder gesorgt werde, war sie zu einer umfassenden Aussage bereit. Während ihre älteste Tochter offenbar mit einer Inzest-bedingten schweren Erbkrankheit in der Klinik liegt, werden die anderen Kinder von einem Kriseninterventionsteam betreut. Elisabeth F. beschuldigt ihren Vater „massiver Verbrechen“. Insgesamt brachte sie nach eigener Aussage während ihrer Gefangenschaft sieben Kinder zur Welt, von denen eines wegen mangelnder Versorgung einige Tage nach der Geburt gestorben sei. Während der Gefangenschaft sollen sie und die drei bei ihr lebenden Kinder ausschließlich von Josef F. mit Essen und Kleidung versorgt worden sein. Elisabeths Mutter, Rosemarie F. (69), behauptet, sie habe von der Gefangenschaft in nächster Nähe nichts gewusst. „Sie hat es als gegeben hingenommen“, sagte Polizeichef Polzer. Im Internet-Angebot der österreichischen Tageszeitung "Der Standard" zeigen sich Nachbarn betroffen, nahezu sprachlos und nur schwer Worte findend. "Ich kenne den Herrn F. nur als alten grauhaarigen Mann, der ab und zu beim Fenster heruntergeschaut hat", sagte eine Nachbarin, die zwei Häuser vom Tatort entfernt wohnt.
Der Fall ruft bei vielen Österreichern Erinnerungen an das Schicksal von Natascha Kampusch wach. Die heute 19-jährige Wienerin war 1998 als Zehnjährige auf dem Schulweg entführt worden und 2006 nach acht Jahren aus der Gewalt ihres Peinigers entkommen. Der Leiter des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Franz Polzer, betonte am Sonntag allerdings, die Ereignisse von Amstetten überträfen den Fall Kampusch um ein „Vielfaches“. dpa/cl
27. April 2008, 15:27 Uhr
www.welt.de/vermischtes/article1943183/Inzest-Vater_hielt_Tochter_24_Jahre_lang_gefangen.html
Kommentar Väternotruf:
Alle reden über den Inzestvater von Amstetten. Wir reden über die Prügelmutter aus X-Stadt und ihr billiges Opfer - ihren Sohn. Hier wird niemand vor den Augen der Öffentlichkeit versteckt, sondern es geschieht faktisch unter den Augen der Öffentlichkeit, die aber offenbar nicht in der Lage ist, hinzugucken und wenn es dann doch eines Tages bekannt werden sollten, blauäugig behaupten, sie hätten von nichts gewusst:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 29. April 2008 05:06
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Fragen Bitte um Infos
Guten Tag,
oft und wiederholt schlägt meine Frau meinen Sohn.
Heute waren es über 70 Schläge weil er eine ...tablette nicht schlucken wollte.
Sie sagt mir immer ich darf mich nicht einmischen, das würde die Erziehung untergraben und vor allem ihre Autorität...
Nach über 70 Schlägen bin ich dazwischengegangen um meinen Sohn (... Jahre alt) zu schützen und zu trösten.
Im anschließenden Streitgespräch zur Erziehung sagte sie sie wäre auch bis 200 oder mehr Schläge gegangen um den Sohn zu zwingen eine ...tablette zu schlucken.
Meine Frau ist Ärztin und hat immer recht......
Das Problem ist aber viel schwerer: es vergeht fast kein Tag an dem unser Sohn nicht von meiner Frau geschlagen wird.
Wenn er statt einer 1 nur eine 2 nach Hause bringt zum Beispiel.
Wenn er nicht schnell genug irgendwelche Anweisungen ausführt.
Wenn er das versalzene Essen nicht zu Ende essen will.
Wenn er eine eigene Meinung zu etwas hat.
Wenn er das essen auf seinem Teller in der "falschen" Reihenfolge ißt.
Die Liste kann schier endlos lang geführt werden
Meine Frau hat starke Bulimie, ist fernsehsüchtig, arbeitet nur einen halben Tag pro Woche aber begründet immer alles damit das sie als Ärztin ( Studium abgeschlossen, kein Facharzt) alles besser weiß für das Wohl des Kindes und es wird einfach immer schlimmer und extremer.
Sie droht mir oft das Kind wegzunehmen, tut im Alltag alles damit hoffentlich ich und nicht sie die ist die auszieht.
Seit bald 3 Monaten sind Tisch und Bett bei uns getrennt und wir leben in einem Haushalt.
Ab ... leben wir wieder in ... . Meine Frau will nicht das ich in der dortigen gemeinsamen Wohnung (im Haus ihrer Eltern) wohne, die Schwiegereltern wollen das aber sehr gerne.....
Sie bestimmt einfach allein über alles: die Aufenthaltsorte, Freizeit, teilt mir nur wenig Zeit pro Tag (mit spontanen Unterbrechungen ihrerseits ein) um mit meinem Sohn (unter ihrer Aufsicht) zusammen zu sein.
Mein Sohn muß täglich nach den Hausaufgaben extra Lernübungen machen um ja nur der Beste zu sein bzw noch besser zu werden. Danach muss er eine ... , dann . , ihr im Haushalt nach Belieben helfen.
Nun muss er seine Wäsche selbst waschen, soll allein kochen. Natürlich darf ich ihm nicht dabei helfen. Das alles um ihn zu einem selbständigen Sohn im Sinne des Kindeswohls zu erziehen.....
Ich bin verzweifelt über dieses einseitig bestimmende, grobe Verhalten.
Dabei werden dann immer die Bibelverse zitiert: Wer seinen Sohn nicht züchtigt der haßt ihn und mir wird vorgeworfen meinen Sohn nicht zu lieben weil ich ihn nicht durch Schläge sonder durch miteinander Reden und Überzeugung oder Sanktion (Medienkonsum entziehen oder einschränken) erziehen möchte.
Das alles geht schon lange Jahre und wiederholt.
Neben dem Schwebezustand der Trennung, Scheidung die immer als Druckmittel bei jeder auch noch so kleinen "Gehorsamsverweigerung" genommen wird kann ich es einfach nicht mehr aushalten und frage mich welche Rechte , rechtlichen Schritte ich tun muss um Erziehungshilfen, Erziehungsbeistand von staatlicher Stelle zu bekommen.
Meine größte Angst ist das wahr wird was meine Frau Ärztin immer als Drohmittel nimmt: Ich krieg allein das Sorgerecht usw. Ist das wirklich immer so?
Sie meint als Ärztin würde man halt ihr und nicht mir glauben.
Ich denke sie sollte wegen ihrem ... , ihrer Bulimie und hysterischen Anfällen und dem vielen Schlagen (von dem ich nicht ausgenommen bin....) in psychiatrische Behandlung eingewiesen werden. Aber wahrscheinlich glaubt mir eh niemand weil sie ja die Frau Dr. ist.....
Was kann sollte oder muss ich sogar rein gesetzlich nun tun
Papa-Lauf
Der Papa-Lauf etabliert sich inzwischen auch mit mehr als einem Läufer außerhalb Berlins.
Nachdem sechs Väter am 6. April 2008 in Berlin den Halbmarathon für ihre Kinder und ein besseres, ein gerechteres und ein gleichberechtigtes Familienrecht in Deutschland liefen, starten am 27. April drei Väter in Hamburg zum dortigen Marathon-Lauf.
Allen Kindern Mutter und Vater
Vernachlässigung
Kindesmissbrauch - Richter können schneller eingreifen
Familienrichter können künftig schneller als bisher in das elterliche Sorgerecht eingreifen, wenn das Wohl von Kindern gefährdet ist. Anders als bisher müssen die 70 Familienrichter in Berlin nicht mehr ein konkretes Fehlverhalten der Eltern nachweisen.
Von Sabine Beikler
Eine vermüllte Wohnung, vier Kinder darin, und eine Mutter, die sich nur gelegentlich blicken lässt: Dieser Fall von Kindesvernachlässigung machte im vergangenen Jahr Schlagzeilen. 751 Fälle registrierte die Polizei allein 2007 – ein Zuwachs von 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Und auch die Zahl der angezeigten Kindesmisshandlungen stieg um rund 15 Prozent auf 645 Fälle. Berliner Familienrichter werden durch eine Änderung im Bundesrecht künftig schneller in das Sorgerecht eingreifen können. Eltern können verpflichtet werden, an Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen, Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen oder die Schulpflicht ihrer Kinder einzuhalten. Reagieren sie nicht auf diese Weisungen, werden die Kinder schneller als bisher aus den Familien herausgenommen. Auch drastische Ordnungsgelder bis zu 25000 Euro können verhängt werden.
Anders als bisher müssen die 70 Familienrichter in Berlin nicht mehr ein konkretes Fehlverhalten der Eltern nachweisen. Am Donnerstag wird der Bundestag eine entsprechende Gesetzesvorlage beschließen. Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) begrüßt dieses Gesetz, das familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls erleichtert. „Wir brauchen beschleunigte Verfahren im Familienrecht und die Möglichkeit, Auflagen zu erteilen“, sagte von der Aue dem Tagesspiegel. Das Land Berlin hatte bereits vor zwei Jahren eine entsprechende Initiative der Justizminister der Länder unterstützt.
Bisher gibt es in Berlin zwei Familiengerichte in den Gerichtsbezirken Pankow/Weißensee und Tempelhof/Schöneberg. Die Mitarbeiter sind mit der Flut von Anträgen, die allerdings nicht statistisch erfasst sind, schon jetzt überfordert. Bevor an einem der beiden Familiengerichte ein erster Verhandlungstermin angesetzt werden kann, vergehen oft sechs bis neun Monate. Der Bund aber fordert durch die Gesetzesänderung, binnen eines Monats einen ersten Verhandlungstermin festzusetzen und die Entscheidungen nach einer Frist von etwa drei Monaten noch einmal zu überprüfen. „Das wird nur möglich sein, wenn wir mehr Richterstellen erhalten“, sagte Peter Faust, Vorsitzender des Berliner Richterbundes dem Tagesspiegel. Offenbar ist sich auch die Justizverwaltung dieses Problems bewusst: „Wir werden das Personal in den Familiengerichten aufstocken“, sagte von der Aue, ohne konkrete Zahlen zu nennen. Auch ein drittes Familiengericht in Berlin soll laut Justizsenatorin Anfang 2009 seine Arbeit beginnen.
Mussten Familienrichter bisher in fast jedem Fall auf die Stellungnahmen der Jugendämter warten, können sie künftig darauf verzichten: Sie laden die Vertreter der Behörde gleich mit zur Verhandlung ein. Diese „beschleunigten Verfahren“ werden bereits seit einem Jahr in einem Modellversuch in Berlin praktiziert. Vor Gericht wird auch versucht, direkt mit den Eltern die Probleme anzusprechen und Hilfsangebote aufgezeigt.
Anfang des Jahres wurde in Berlin ein Fall bekannt, wo drei Kinder wochenlang nicht zur Schule gekommen waren. Gespräche mit den Eltern und eine polizeiliche Zuführung hatten nichts genützt. Daraufhin hatte erstmals in Berlin ein Familiengericht in einem beschleunigten Verfahren den Eltern mit Entzug des Sorgerechts gedroht. Das hat geholfen.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 21.04.2008)
Kommentar Väternotruf:
Dass man Eltern einfach so familiengerichtliche Auflagen erteilen kann, ohne dass ein erhebliches Fehlverhalten vorliegt, ist sicher eine falsche Meldung. Andernfalls müsste man Denken, Ex-Volksbildungsministerin Margot Honecker wäre aus dem chilenischen Exil zurückgekehrt und hätte im Bundesjustizministerium die Leitung der Abteilung Kindschaftsrecht übernommen. Das würde uns zwar nicht wundern, wenn man immer wieder erstaunlich unbedarfte Äußerungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) liest, doch Genossin Margot Honecker (geb. Feist, * 17. April 1927 in Halle) ist nun schon 81 Jahre alt und scheidet auf Grund des hohen Lebensalters von einem Eintritt in die Beamtenlaufbahn aus.
Begrüßenswert, die Gerichte müssen bei ihrer Entscheidungsfindung nicht mehr auf bummelnde Jugendamtsmitarbeiter/innen waren, deren gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren ohnehin oft nur darauf beschränkt, unter Verletzung des Datenschutzes Informationen aus Beratungsgesprächen im Jugendamt an das Familiengericht weiterzuleiten und mit diversen Plattitüden oder väterfeindlichen Bemerkungen zu versehen.
Drohen statt vermitteln
Die unsensible Vorgehensweise deutscher Familiengerichte
Der Kampf ums Kind oder den Enkel: nicht selten führt er zu endlosen, zutiefst emotionalen Auseinandersetzungen vor deutschen Familiengerichten. Um diese langwierigen Prozesse zu beenden, greifen entnervte oder von der Situation schlichtweg überforderte Gerichte zu fragwürdigen Mitteln: Die Androhung oder die Einleitung sogenannter Entmündigungsverfahren gegen unnachgiebige, aber geistig voll zurechnungsfähige Eltern- oder Großelternteile. report MÜNCHEN mit unglaublichen Fällen von Menschen, die nichts anderes als ihr Recht einklagen wollen.
Termin:
Montag, 14.04.2008 | 21.45 Uhr, im Ersten
Nach der Fernseh-Ausstrahlung finden Sie im Internet weitere Informationen zu den Themen.
Moderation:
Claudia Schick
Wiederholung:
Dienstag, 15.04. | 05.00 Uhr, im Ersten
Dienstag, 15.04. | 09.30 Uhr, RBB
Bayerischer Rundfunk
report MÜNCHEN
Sendung vom 14.04.2008
Drohen statt vermitteln –
Die unsensible Vorgehensweise deutscher Familiengerichte
Autoren: Katrin Pötzsch, Stefan Meining
Bernd Schnardthorst aus Niedersachsen wünscht sich nichts sehnlicher als seinen behinderten Sohn, der unter Betreuung steht, endlich wieder zu sehen. Seit über vier Jahren kämpft der geschiedene Geschäftsmann um sein Kind. Nicht einmal Briefe darf er ihm schreiben. Wir begleiten ihn zum Gericht, wo er mal wieder einen neuen Antrag auf Besuchsrecht einreichen will.
Bernd Schnardthorst: „Über vier Jahre lang Briefe geschrieben und Anträge geschrieben, man hört von den Gerichten nur man solle keine Anträge stellen, sie werden nicht beschienen.“
Bernd Schnardthorst reicht beim Familiengericht einen Antrag nach dem anderen ein, eine Dienstaufsichtsbeschwerde folgt der nächsten. Oft nicht gerade sehr freundlich formuliert. Auf Antrag der gegnerischen Anwältin leitet das Amtsgericht Buxtehude ein Entmündigungsverfahren gegen den Ingenieur ein.
Bernd Schnardthorst: „Das Verfahren läuft so, man hat mir mitgeteilt in einem trockenen Dreizeiler, dass also die Anwältin meiner Frau dieses Verfahren angeregt hätte und ich musste mich dann einer psychiatrischen Begutachtung im Elbeklinikum in Stade stellen, das habe ich gemacht, sonst hätte das Gericht ohne mich entschieden.“
Ein Interview lehnt das zuständige Amtsgericht ab. Schriftlich wird report MÜNCHEN jedoch bestätigt: der zuständige Amtsrichter hat einen internen Vermerk über Herrn Schnardthorst angefertigt. Darin spricht der zuständige Richter Zitat „von Querulantentum und dies könne einen Krankheitswert aufweisen.“
Ein Mitglied des Rechtsausschusses im Bundestag warnt:
Mechthild Dyckmans, Bundestagsabgeordnete, FDP: „Familiengerichtsverfahren sind oft mit ganz großen Emotionen betroffen. Und da darf der Richter nicht seine eigenen Emotionen reinbringen. Ich weiß aus meiner Erfahrung, dass Querulanten unangenehm sind. Aber nicht jeder Querulant ist, weil er Querulant ist, prozessunfähig. Und auch ein Querulant hat seinen Anspruch auf ein ordnungsgemäßes rechtstaatliches Verfahren.“
Der Hamburger Rechtsprofessor Sonnen bemüht sich im Fall Schnardthorst um eine außergerichtliche Einigung. Für ihn ist das Vorgehen des Buxtehuder Amtsgerichtes schlichtweg unverständlich.
Prof. Bernd-Rüdeger Sonnen, Universität Hamburg: „Wenn es in einem Sorgerechtsstreit hoch hergeht auf beiden Seiten. Dann kann man nicht sagen, hier ist jemand, der wirklich kämpft Querulant und deswegen müssen wir ihn unter Betreuung stellen, das ist voll daneben würden wir heute sagen.“
Schnardthorst muss sich einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen. Der Gutachter erklärt: Schnardthorst sei selbstverständlich geistig normal. Eine rechtliche Betreuung sei derzeit entbehrlich.
Der Kampf ums Kind: er geht in die nächste Runde.
Bernd Schnardthorst: „Ja mein Junge hat damals sehr gerne mit mir zusammen Schiffe gebaut und er ist dafür sehr begabt.“
Bernd Schnardthorst ist kein Einzelfall. Seit sechs Jahren streitet Karin Kelly um ein Umgangsrecht mit ihrem Enkel.
Karin Kelly: „Hier stehen die ganzen Geschenke seit letztem Jahr. Von zwei Geburtstagen, von Ostern, von Weihnachten.“
Knapp 10.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten hat Karin Kelly bislang bezahlt, ohne ihren Enkel auch nur einmal in die Arme nehmen zu dürfen. Dabei hat der Bub jahrelang in diesem Zimmer in ihrem Haus gelebt. Als 2007 weitere Zahlungen anstehen, weigert sie sich zu zahlen. Lieber gehe sie ins Gefängnis:
Karin Kelly: „Ich werde weiter kämpfen, erst recht jetzt, weil die Mürbemachung immer weiter geht und ich lass mich nicht mürbe machen, das sag ich immer wieder.“
Mehrmals kommt der Gerichtsvollzieher, um das Geld einzutreiben. Jedes Mal weist ihm Karin Kelly die Tür. Doch dann, im Dezember letzten Jahres wird den Kellys von dritter Seite ein Protokoll sowie ein Beschluss des Amtsgerichtes Rockenhausen zugespielt. Danach hat das Gericht Zitat: „Zweifel an der Verfahrensfähigkeit der Schuldnerin.“ Im Klartext: Auch hier stellt ein Gericht die Zurechnungsfähigkeit in Frage.
Karin Kelly: „Dass jetzt meine Verfahrensfähigkeit in Frage gestellt ist und ein Richter so etwas beschließt, der mich nicht kennt, und ohne Anhörung.“
Der Gerichtsvollzieher hält sogar, Zitat: „eine Überprüfung, ob vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen angebracht sind“, für sinnvoll. Karin Kelly droht im schlimmsten Fall ein Entmündigungsverfahren.
Rudolf Kelly: „Es war ein riesig großer Schock, ich habe es dann auch weitergeleitet und hab es dann meiner Frau gegeben und die hat es auch dann gelesen und die war dann auch genauso schockiert wie ich auch.“
Im Amtsgericht Rockenhausen wiegelt man ab. Noch sei ja nichts passiert. Im Übrigen sei alles juristisch korrekt gelaufen.
Thomas Edinger, Direktor Amtsgericht Rockenhausen: „Sicher in dem Fall ist das völlig unglücklich, dass Frau Kelly dann auf diesem Weg davon erfahren hat. Wobei und noch mal, das ist das ganz Wichtige, für Sie hat das zunächst keine Auswirkungen, keine negativen Auswirkungen. Und insofern ja, sicher ist das natürlich unglücklich, aber es war vom Verfahren her nicht zu beanstanden.“
Mit anderen Worten: Frau Kelly droht nach wie vor ein Entmündigungverfahren. Für den Familienrichter Jürgen Rudolph ist der Fall Kelly ein Musterbeispiel, wie es nicht ablaufen sollte. Der Experte weiß um die weit reichenden Konsequenzen solcher Beschlüsse.
Jürgen Rudolph, Familienrichter: „Dass ihr jetzt obendrein noch attestiert wird, dass sie nicht verfahrensfähig also mit anderen Worten nicht zurechnungsfähig sei, dass habe ich im ersten Moment als unrealistisch empfunden und als Satire und im zweiten Moment habe ich gedacht, hier passiert ja doch was ganz realistisches und hier ist eine ganz große Gefahr, die in so einem System entstehen kann und wenn hier nicht sofort interveniert wird und niemand intervenieren würde, könnte es tatsächlich sein, dass Frau Kelly eines Tages für unzurechnungsfähig erklärt wird und ihr möglicherweise auch noch eine Betreuung angediehen wird.“
report MÜNCHEN hakt beim Bundesjustizministerium nach, aber die Justizministerin Zypries sieht keinen Handlungsbedarf. Menschen mit Entmündigung zu drohen ist also weiterhin möglich. Geistig völlig gesunden Menschen, die einfach nur um ihr Recht kämpfen, droht damit weiterhin die Gefahr für unzurechnungsfähig erklärt zu werden.
Quelle: http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2008/00444/
Film: http://www.waschke.ws/Drohen_statt_vermitteln.wmv
Schwerin
Wer ist schuld am Tod von Lea-Sophie?
Oberflächlich wirken die Eltern von Lea-Sophie nicht brutal. Der Vater will beweisen, dass er kaum schuldig ist am Tod des Mädchens. Doch es bleiben Fragen.
Von FOCUS-Autor Rüdiger Pannenborg
In Schwerin begann heute vor der zweiten großen Strafkammer der Prozess um zwei Menschen, die ihre Tochter schlicht verhungern und verdursten ließen. Für die Staatsanwaltschaft war es nichts anderes als Mord. Den beiden 23 und 26 Jahre alten Angeklagten attestiert die Staatsanwaltschaft „Gefühlskälte“ und „Grausamkeit“. Doch die beiden Beklagten passen so gar nicht in das Schema brutaler Elternbilder.
Nicole G. trat im geschmackvollen dunkelgrauen gestreiften Hosenanzug und Stefan T. in gepflegter dunkelgrauer Kombination vor die Schranken des Gerichtes. Fast wirkten sie, wie das typische Bild einer lieben Nachbarfamilie. Unauffällig, kinderlieb, tierlieb und sauber. Nichttrinker, Nichtraucher und andere Drogen nur aus Erzählungen kennend. Genauso war es auch im Leben der jetzt Angeklagten. Dennoch schwebt das Damoklesschwert des Strafgesetzbuches über die beiden Menschen. Mögliches Urteil: Lebenslänglich. Beide sind nach Auffassung der psychologischen Gutachter voll schuldfähig.
Am ersten Verhandlungstag äußert sich lediglich Stefan T. – und auch das nur über seinen Anwalt. Die beiden Pflichtverteidiger der Mutter schweigen. Rechtsanwalt Ralph Schürmann geht nach der Verlesung der zweiseitigen Anklage in die Offensive. Resümee seines Vortrages: Stefan T. habe eigentlich keinen direkten Draht zur gemeinsamen Tochter gehabt. G. sei für das Kind zuständig gewesen, ebenso wie für Essen, Hygenie und die komplette Versorgung. Auch das Kind habe er in den letzten Wochen nie unbekleidet gesehen. „Sie hatte immer eine Strumpfhose und Oberbekleidung an“. Als Vater habe er versagt, ließ der Ex-Bundeswehrsoldat verkünden.
Nicole G. – eine Rabenmutter?
Von der Mutter ist auch in den nachfolgenden Aussagen des Klinikarztes Dirk-Reiner Böttcher kaum die Rede. Sie blickt immer noch stumpf in Richtung Fenster. Sie kommt auch in den Aussagen der Ärzte nicht vor. Gesprochen hat Klinikarzt Böttcher lediglich mit dem Vater. „Zweimal habe ich mit ihm Kontakt gehabt.“ Einmal habe der Vater ihn zwei Stunden nach der Einlieferung angerufen. „Am Telefon hat der Vater geweint, als ich ihm die lebensbedrohliche Lage seiner Tochter mitteilen musste“, erinnert sich der Intensivmediziner. Der zweite telefonische Kontakt erfolgte gegen 1.30 Uhr. Zweieinhalb Stunden, nachdem das Herz von Lea-Sophie aufgehört hatte zu schlagen.
Auch der am 20. November herbeigerufene Notarzt Detlev Thiele hatte die Mutter nie zu Gesicht bekommen. Als der Mediziner in der Kieler Straße 15 in Schwerin-Lankow die Wohnung im fünften Geschoss des Plattenbaues abends betrat, sah er lediglich den Vater vor dem Kind kniend. „Mit der Mutter hatte ich keinen Kontakt.“ G. war zusammen mit dem erst gerade zwei Monate alten Bruder von Lea-Sophie im Nebenraum. Zusammen mit diversen Haustieren.
War der Druck der Familie letztlich so groß, wie es T. schildert? Aber kannte der Großvater Norbert G., der sich permanent in das Leben der kleinen Familie einmischen wollte, zu recht den beiden Angeklagten die Reife für die Erziehung ihrer Tochter? G. hatte Angst davor, sich anderen Menschen mit den Problemen anzuvertrauen, sagt Stefan T. Sie fürchtete offenbar, das Jugendamt ihr die beiden Kinder wegnehmen könnte.
„Verkotet, verdreckt, verdurstet und verhungert“
Warum beide letztlich die kleine Lea-Sophie bis auf 7,5 Kilo herabhungern ließen und erst zu spät Hilfe holten, bleibt unklar. Ebenso wie die Tatsache, warum die offenkundig völlig überforderten Eltern von den zuständigen städtischen Stellen allein gelassen wurden. Warum ein Kind aus einem nahezu klinisch sauberen Umfeld, „verkotet, verdreckt, verdurstet und verhungert“ lediglich zum Sterben in ein Krankenhaus transportiert werden musste, bleibt unverständlich.
Im Zweifel stehen nicht nur die betroffenen Allgemeinmediziner. „In meinem Leben habe ich so etwas noch nicht gesehen“, sagt Intensivarzt Böttcher über Lea-Sophie. Auch auf die beiden psychologischen Gutachter kommen sicher noch eine Reihe Fragen zu. Bislang mussten beide nur klären, ob die beiden Angeklagten schuldfähig sind. Der kleine Bruder Justin, dem es zum Zeitpunkt der Tat gut ging, lebt bei den von beiden Angeklagten eher auf Distanz gehaltenen Großeltern. Sie waren es, die über anderthalb Jahre die zuständigen Schweriner Behörden auf die Lebenssituation von Lea-Sophie versuchten aufmerksam zu machen.
15.04.2008
http://www.focus.de/panorama/welt/schwerin-wer-ist-schuld-am-tod-von-lea-sophie_aid_295395.html
Kommentar Väternotruf:
Da haben die beiden Eltern aber wohl Pech gehabt, dass sie in Schwerin wohnen und nicht im Landkreis Plön, wo eine Mutter in Darry am 15.12.2007 ihre fünf Kinder tötete, ohne dass offenbar bis zum heutigen Tag ein Strafverfahren vor dem zuständigen Landgericht Kiel eröffnet worden wäre.
Was lehrt uns das? In Ostdeutschland sind die Gerichte übermäßig streng. Das kommt von 40-Jahren SED-Diktatur. Im Westen Deutschland, der nach Kriegsende in den Genuss der freiheitlich-demokratischen Grundordnung kam, ist man da wesentlich liberaler. Wer als Mutter seine fünf Kinder tötet, hat gute Aussichten sich in den nächsten Jahre in der Psychiatrie aufhalten zu dürfen und dann irgendwann ganz unauffällig entlassen zu werden. Einer möglichen Wiederholungsgefahr begegnet man ganz einfach durch Sterilisation der Mutter.
Gruselkabinett in Mannheim
Wer sich mal so richtig gruseln will, der geht auf die Internetseite der Stadt Mannheim, und ruft unter der vielversprechenden Rubrik "Männer" die Seite http://www.4uman.info/seiten/intro/2.html
Was dann kommt, ist wirklich wohl das übelste was man als Verlinkung auf der Internetseite der Stadt Mannheim aufrufen kann.
"Heute Nacht war es wieder soweit...
Ja, ich hab ihr eine gelangt.
Es ist immer dasselbe Spiel...
sie provoziert -
und ich entschuldige mich hinterher.
...diesmal hat sie meine Blumen verschmäht.
Sie ist überhaupt nicht mehr nach Hause gekommen.
Bleibt einfach weg.
Ihre Kleider und Bücher hat sie sich inzwischen geholt.
Auch das gemeinsame Konto hat sie leer geräumt."
http://www.4uman.info/seiten/intro/2.html
Aber schauen Sie sich das Gruselkabinett von Mannheim einfach selber an und teilen Sie der Stadt Mannheim Ihre Meinung mit.
E-Mail: buergerbuero@mannheim.de
E-Mail: stadtverwaltung@mannheim.de
E-Mail: jugendamt.leitung@mannheim.de
Internet: www.mannheim.de
14.04.2008
Ein und -Ausschaltung des Familiengerichtes durch das Jugendamt
"Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Sorgerechtsmissbrauch
Sachgebiet 52 "Amt für Jugend und Familie"
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier.
Bei Gefährdung des Wohles des Kindes bzw. des Jugendlichen wird eine Beratung und Unterstützung (Kontrolle und Hilfe) der sorgeberechtigten Eltern bzw. Pflegepersonen, ggf. Krisenintervention angeboten. Verändert sich die Gefährdungssituation nicht oder ist sie sehr massiv, wird das Familiengericht eingeschaltet, bzw. das Kind / Jugendliche in Obhut genommen.
..."
www.lra-toelz.de/Gewalt_an_Kindern_Sorgerechts.1011.0.html
Kommentar Väternotruf:
Wollten Sie schon immer mal das Familiengericht ein- oder ausschalten. Dann machen Sie es doch einfach so wie vom Jugendamt Bad-Tölz-Wolfratshausen beschrieben:
Gefunden 12.04.2008
RTL zahlte und filmte: Letzter Ausweg Erziehungscamp
Münster. Andreas ist 15 Jahre alt – aber weit davon entfernt, ein normaler Jugendlicher zu sein. Er trinkt, kifft, schwänzt die Schule, hat eine Reihe von Einbrüchen begangen, hat bereits eine Tochter.
„Wir waren nur noch verzweifelt“, erinnert sich sein Vater Jürgen Eckert. „Mit dem Jugendamt hatten wir alle Möglichkeiten ausgeschöpft – doch Andreas lehnte jede Hilfe kategorisch ab.“
„Fix und fertig“ seien er und seine Ex-Frau gewesen, als sie 2007 auf die TV-Serie „Teenager außer Kontrolle“ aufmerksam wurden: Acht verhaltensauffällige Jugendliche nehmen in den USA auf Wunsch ihrer Eltern an einer erlebnisorientierten Therapie teil. Der Sender RTL übernimmt die Kosten – und darf dafür das Geschehen filmen.
„Eine Katastrophe“, sagt Jugendamtsleiterin Anna Pohl. „Der letzte Strohhalm, an den wir uns geklammert haben“, entgegnet Jürgen Eckert.
Mit seinem Sohn und dessen Mutter fährt er 2007 nach München, um sich die Produktionsgesellschaft und die Therapeuten, die sich um die Jugendlichen kümmern sollen, anzuschauen. Die Eltern sind begeistert, der Sohn ist interessiert. „Als wir davon hörten, welche Erfolge mit den Teilnehmern der ersten Staffel erreicht wurden, war klar, dass unser Junge teilnimmt“, sagt Eckert.
Neben Dealern, Schlägern und Ausreißern ist Andreas derzeit auf RTL zu sehen. Der Erfolg ist groß – drei Millionen Zuschauer. „Eine Sendung, für die ich kein Verständnis habe“, sagt Jugendamtsleiterin Pohl. „Da geht es nicht um pädagogische Konzepte, sondern um die Quote.“ Ihre Befürchtung: „Eine Mediengeschichte zulasten der Jugendlichen.“
Jürgen Eckert kann solche Einwände nachvollziehen – verweist indes auf die Entwicklung, die Andreas in den Monaten nach Aufzeichnung der Serie durchgemacht hat.
„Er ist über den Berg“, versichert der 46-Jährige, „wir haben unseren Sohn wieder.“
An die Dreharbeiten hängte Andreas einen dreimonatigen Aufenthalt auf einer weiteren Ranch an – „auf unsere Kosten“. Mittlerweile ist er aus den USA zurück, besucht eine Schule im Ausland, wird bald für einen Monat zu seinen Eltern nach Münster kommen, um danach für zwei Jahre in die USA zu gehen. „Gerade haben wir die Zusage von der High School bekommen“, berichtet der Vater.
Mittlerweile ist Andreas 16, „er trinkt nicht mehr, nimmt keine Drogen, geht regelmäßig zur Schule – und hat wieder Ziele“. Eine Entwicklung, die die Eltern vor einem Jahr kaum noch für möglich gehalten hatten. „Der Aufenthalt auf der Ranch hat ihn gefestigt. Er hat wieder Spaß am Leben. Was früher war, ist vorbei“, sagt der Vater.
Dass nun Millionen Menschen diese Entwicklung verfolgen können, findet er fair – „schließlich hat der Sender seine Teilnahme bezahlt“. Andererseits räumt er ein, „dass wir uns natürlich gefragt haben, was gewesen wäre, wenn die Sache anders ausgegangen wäre.“
Auf diese Frage müssen sie sich nun keine Antwort geben – zum Glück.
VON MARTIN KALITSCHKE, MÜNSTER
Kommentar Väternotruf:
"Acht verhaltensauffällige Jugendliche nehmen in den USA auf Wunsch ihrer Eltern an einer erlebnisorientierten Therapie teil. Der Sender RTL übernimmt die Kosten – und darf dafür das Geschehen filmen.
„Eine Katastrophe“, sagt Jugendamtsleiterin Anna Pohl."
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Frau Pohl sollte sich mal lieber um die Katastrophen kümmern, die alljährlich in deutschen Jugendämter über die Bühne gehen, die von inkompetenten und verhaltensauffälligen Jugendamtsmitarbeiter zu verantworten sind. Vielleicht sollte man mal von RTL finanziert ein Drittel aller deutschen Jugendamtsmitarbeiter in ein Erziehungscamp in den Serengeti-Nationalpark nach Afrika schicken. Wer dort stur an seiner Inkompetenz festhält, wird verdientermaßen vom Löwen gefressen.
Der Fall Talea - Infostand der Familie am Samstag in Wuppertal - Elberfeld
Die Familienangehörigen der kleinen Talea werden am Samstag den 12.04.2008 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18 Uhr in Elberfeld (vor den City-Arkaden) einen Informationsstand zum "Fall Talea" stellen. Dort werden Sie Rede und Antwort stehen und zugleich alle Wuppertalerinnen und Wuppertaler informieren. Es besteht die Möglichkeit zum Gespräch und Einsicht in alle zur Verfügung stehenden Unterlagen. Die Familie möchte mit dieser Aktion aufzeigen, dass das Jugendamt die Öffentlichkeit aber auch den Mitgliedern des Jugendhilfeausschuss in nicht öffentlicher Sitzung unzureichend und lückenhaft informiert hat.
Für den 22.04.2008 beantragte die Familie auch ein Rederecht im Jugendhilfeausschuss um dort aus der Sicht der Familie die "Situation" darstellen zu können.
Ebenfalls ruft die Familie zur Unterstützung im Rahmen einer Unterschriftenaktion auf. In dieser wird der Oberbürgermeister Peter Jung aufgefordert alle involvierten und verantwortlichen Mitarbeiter im Fall der kleinen Talea mit sofortiger Wirkung vom Dienst freizustellen und Disziplinarmaßnahmen einzuleiten. Bislang sind über 750 Unterschriften gesammelt worden.
Verantwortlich: Frau Susann Conradi, Schwelmerstr. 37, 42389 Wuppertal Tel: 0176 / 50519766
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MfG Paul Bludau
Elternverband - Bergisches - Land & Väterberatung NRW
- Mitglied des Familiennetzwerk Deutschland -
Scottweg 17 * 42329 Wuppertal Tel: 0202 / 7471524 Fax: 525
eMail: elternverband@freenet.de
Internet: http://www.e-b-l.de
Sekretariat: Montags bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Treffen der Ortsgruppe Bergisches-Land am 21.04.2008 um 20 Uhr.
Anmeldung und Infos unter 0202 / 7471524.
Es kreißte der Berg und gebar eine Maus - neue Wunderlichkeiten aus dem verschlafenen Karlsruhe:
Bundesverfassungsgericht: Regelmäßig keine zwangweise Durchsetzung der Umgangspflicht
Ein Kind hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine Eltern Sorge für es tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nachkommen.
Allerdings dient ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, in der Regel nicht dem Kindeswohl. Daher ist in solchen Fällen die Zwangsmittelvorschrift des § 33 FGG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht zu unterbleiben hat. Anders liegt es, wenn es im Einzelfall hinreichende Anhaltpunkte gibt, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird. Dann kann der Umgang auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.
Damit war die Verfassungsbeschwerde eines umgangsunwilligen Vaters, der durch Androhung eines Zwangsgeldes zum Umgang mit seinem Kind gezwungen werden sollte, erfolgreich. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
I. Die Androhung des Zwangsgeldes zur Durchsetzung der Pflicht des Beschwerdeführers, mit seinem Kind gegen seinen Willen Umgang zu pflegen, greift in sein Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit ein. Entgegen seiner eigenen Einstellung wird er gezwungen, seinem Kind zu begegnen. Dies nimmt Einfluss auf sein persönliches Verhältnis zum Kind und setzt ihn unter Druck, sich seinem Kind gegenüber so zu verhalten, wie er es selbst nicht will. Gesetzliche Grundlage für die Zwangsgeldandrohung ist § 33 FGG. In die Prüfung, ob der durch die Androhung von Zwangsgeld erfolgte Grundrechtseingriff zu rechtfertigen ist, ist § 1684 Abs. 1 BGB, der die Eltern zum Umgang mit ihrem Kind verpflichtet, mit einzubeziehen.
II. Mit der Möglichkeit der Zwangsgeldandrohung gegenüber einem umgangsunwilligen Elternteil verfolgt der Gesetzgeber einen legitimen Zweck. (1) Die in § 1684 BGB gesetzlich statuierte Pflicht eines Elternteils zum Umgang mit seinem Kind ist eine zulässige Konkretisierung der den Eltern grundrechtlich zugewiesenen Verantwortung für ihr Kind. Art. 6 Abs. 2 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes, macht diese Aufgabe aber zugleich auch zu einer ihnen zuvörderst obliegenden Pflicht. Die Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung ihres Kindes besteht nicht allein gegenüber dem Staat, sondern auch ihrem Kind gegenüber. Mit dieser elterlichen Pflicht korrespondiert das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern aus Art. 6 Abs. 2 GG. Recht und Pflicht sind vom Gesetzgeber näher auszugestalten. Da ein Umgang zwischen Eltern und Kind dem Wohl des Kindes und seiner Entwicklung grundsätzlich zugute kommt, hat der Gesetzgeber in § 1684 BGB die Eltern zum Umgang mit ihrem Kind verpflichtet und damit angemahnt, dass sie ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind nachkommen. (2) Der mit der Verpflichtung eines Elternteils zum Umgang mit seinem Kind verbundene Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit ist wegen der den Eltern durch Art. 6 Abs. 2 GG auferlegten Verantwortung für ihr Kind und dessen Recht auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern gerechtfertigt. Wägt man das Interesse des Kindes an einem gedeihlichen Umgang mit seinen beiden Elternteilen mit dem Interesse eines Elternteils ab, mit dem Kind nicht in persönlichen Kontakt treten zu wollen, dann ist dem kindlichen Anliegen gegenüber dem elterlichen Wunsch ein erheblich größeres Gewicht beizumessen. Denn als gewichtige Basis für den Aufbau und Erhalt einer persönlichen familiären Beziehung ebenso wie für das Empfangen elterlicher Unterstützung und Erziehung ist der Umgang eines Kindes mit seinen Eltern für seine Persönlichkeitsentwicklung von maßgeblicher Bedeutung und trägt grundsätzlich zu seinem Wohle bei. Es ist einem Elternteil deshalb zumutbar, zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet zu werden, wenn dies dem Kindeswohl dient.
III. Die Androhung der zwangweisen Durchsetzung der Umgangspflicht eines Elternteils gegen dessen erklärten Willen ist jedoch regelmäßig nicht geeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen. Ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Insoweit ist der mit der gerichtlichen Zwangsmittelandrohung erfolgende Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit des Elternteils nicht gerechtfertigt, es sei denn, es gibt im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird. (1) Die zwangsweise Durchsetzung des Umgangs, bei der von dem Elternteil nicht nur bloße Anwesenheit, sondern eine emotionale Zuwendung zum Kind erwartet wird, widerstrebt seinen Gefühlen, die er gegenüber dem Kind hegt. Ein solcher an den Tag gelegter Widerwille, verbunden mit einer ablehnenden Haltung zum Kind, kann bei einem erzwungenen Umgang mit dem Kind nicht ohne Auswirkungen auf das Kind bleiben. Das Kind gerät in eine Situation, in der es nicht die mit dem Umgang bezweckte elterliche Zuwendung erfährt, sondern spüren muss, wie es als Person abgelehnt wird, und dies nicht von irgendjemandem, sondern gerade von seinem Elternteil. Dies birgt die große Gefahr, dass das Selbstwertgefühl des Kindes Schaden nimmt. (2) Bei der Eignung des Einsatzes von Zwangsmitteln gegen einen Elternteil zur Durchsetzung eines von diesem nicht gewollten Umgangs mit seinem Kind kommt es nicht darauf an, ob ein solcher Umgang das Kindeswohl gefährden könnte, sondern ob ein solcher Umgang dem Kindeswohl dient. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass der Umgang des Kindes mit seinen Eltern für seine Entwicklung von herausragender Bedeutung ist und seinem Wohl dient. Dies rechtfertigt den mit der Inpflichtnahme der Eltern bewirkten Eingriff in ihr Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit. Allerdings gilt das nur soweit und solange, wie der Umgang dem Kindeswohl auch tatsächlich dienlich sein kann. Wird dieser Zweck durch das gesetzliche Mittel, das ihn erreichen soll, verfehlt, ist es nicht geeignet, den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Elternteils zu rechtfertigen. Dies gilt auch für die gesetzlich eröffnete Möglichkeit, die Umgangspflicht mittels Androhung von Zwangsmitteln durchzusetzen. Dem steht nicht entgegen, dass § 1684 Abs. 4 BGB die Einschränkung und den Ausschluss des Umgangsrechts nur zulässt, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Diese Regelung hat die Grenzen des elterlichen Umgangsrechts zum Gegenstand, nicht die Durchsetzung der Umgangspflicht. (3) Allerdings ist nicht auszuschließen, dass es Fälle gibt, in denen eine reale Chance besteht, dass das Kind in der Lage ist, durch sein Verhalten den Widerstand des den Kontakt zu ihm meidenden Elternteils aufzulösen, so dass ein zunächst erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen kann. Dies ist gegebenenfalls mithilfe von Sachverständigen zu klären. Je älter und je gefestigter ein Kind in seiner Persönlichkeitsentwicklung ist, umso eher wird davon auszugehen sein, dass auch eine zwangsweise Durchsetzung seines eigenen, nachdrücklich geäußerten Wunsches, Kontakt mit seinem Elternteil zu erhalten, seinem Wohl dienlich ist. In einem solchen Fall ist es einem Elternteil zumutbar, zu einem Umgang mit seinem Kind notfalls auch mit Zwangsmitteln angehalten zu werden.
IV. § 33 FGG ist daher verfassungsgemäß dahingehend auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines den Umgang mit seinem Kind verweigernden Elternteils zu unterbleiben hat, es sei denn, es gibt im konkreten Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass dies dem Kindeswohl dienen wird.
V. Bei erneuter Verhandlung und Entscheidung der Sache hat das Gericht auch den Anspruch des Kindes auf rechtliches Gehör zu beachten und zu prüfen, ob dem Kind in dem streitigen Umgangsverfahren ein Verfahrenspfleger zur Seite zu stellen ist. Der Fall gibt Anlass für Zweifel, ob der von der Mutter des betroffenen Kindes für dieses gestellte Antrag, den Beschwerdeführer auch gegen seinen deutlich erkennbaren Willen zum Umgang mit dem Kind zu verpflichten und dies notfalls auch mit Zwangsmitteln durchzusetzen, wirklich den Interessen des Kindes entspricht oder nicht eher zuwiderläuft.
Die Entscheidung ist zu III-IV mit 7:1 Stimmen, im Übrigen einstimmig ergangen (1 BvR 1620/04).
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 1.4.2008
Bundesverfassungsgericht setzt Signal: Hände weg von Zwangsmitteln im Familienrecht
Mit dem am 1. April 2008 verkündeten Urteil zum Umgangsrecht macht das Bundesverfassungsgericht klar: Umgang unter Zwang dient in der Regel nicht dem Kindeswohl.
Was für umgangsverpflichtete Eltern gilt, die unwillig sind, ihr Kind zu sehen, sollte aber auch für Kinder gelten. Der VAMV plädiert ausdrücklich dafür, Kinder und Eltern gleichberechtigt zu behandeln: auch beim Umgang.
Kinder, die den Umgang verweigern, werden in der Regel nicht Ernst genommen. Es wird vom Gericht entweder ein begleiteter Umgang angeordnet oder betreuende Eltern werden zur Herausgabe des Kindes gezwungen, auch unter Androhung von Zwangsmitteln. Insbesondere bei Kindern unter zehn Jahren wird eine persönliche Ablehnung nicht als ausreichender Grund gewertet.
Im aktuellen Urteil wird mit zweierlei Maß gemessen: Kinder haben faktisch keine Möglichkeit, ihr Recht auf Umgang zu verwirklichen. Umgangsunwillige Eltern können sich dadurch in der Regel ihren Pflichten entziehen. Wollen jedoch Kinder keinen Umgang, geht man davon aus, dass erzieherische Maßnahmen eine Bereitschaft zum Kontakt herstellen.
Die anstehende Reform des familiengerichtlichen Verfahrens ist der richtige Zeitpunkt, um hier die Weichen neu zu stellen. Zwangs- und Ordnungsmittel zur Herstellung von Umgangskontakten müssen abgeschafft werden.
Quelle: Pressemitteilung des Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. vom 1.4.2008
Kommentar Väternotruf:
Da haben sich ja mal wieder zwei getroffen. Das Bundesverfassungsgericht, dass sich für die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder stark macht und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, auch Verband unverbesserlicher Mütter und Väter genannt.
Das Bundesverfassungsgericht liefert die passende Steilvorlage, auf die der Verband unverbesserlicher Mütter und Väter (VaMV) seine Forderung sattelt, für den emotionalen Missbrauch von Kindern durch Umgangsvereitelung betreuender Elternteile (in der Regel durch Mütter) den Wegfall des Einsatzes gerichtlicher Zwangsmitteln zu fordern.
Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG (SGB VIII)
§ 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und den Familiengerichten
(1) Das Jugendamt unterstützt das Vormundschaftsgericht und das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Es hat in Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht mitzuwirken, die in den §§ 49 und 49a des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannt sind.
(2) Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin.
(3) Hält das Jugendamt zur Abwendung einer Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen das Tätigwerden des Gerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen. Absatz 2 gilt entsprechend.
Kommentar Väternotruf:
In §50 KJHG, der das Verhältnis von Gericht und Jugendamts beschreibt, wird an keiner Stelle von einer Familiengerichtshilfe gesprochen, von dessen angeblicher Existenz nicht nur Herr Salzgeber, sondern auch an manchen Jugendämter ausgegangen wird,. so etwa beim Jugendamt Gera, auf dessen Internetseite man lesen kann:
Familiengerichtshilfe, Unterstützung bei Verfahren vor dem Familiengericht
Unterstützung bei Verfahren vor dem Familiengericht
Zimmer 9, Fon: (0365) 8 38 3420, E-Mail: naumann.elke@gera.de
Beratung zur Ausübung des Sorgerechtes oder/und des Umgangrechtes bei
- Konfliktsituationen in der Familie
- Trennung und Scheidung
- Alleinerziehenden
- nichtehelich geborenen Kindern
Stadtverwaltung Gera
FD Kinder- und Jugendhilfe
Gagarinstraße 68
07545 Gera
Fax: (0365) 8 38 3405
E-Mail:
http://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=17066&_nav_id1=10246&_nav_id2=10248
Dabei bringt man am Jugendamt Gera gleich mal alles durcheinander, denn die im KJHG genannte Unterstützung des Familiengerichtes durch das Jugendamt hat überhaupt nichts mit der Beratung der Eltern durch das Jugendamt zu tun. Im Gegenteil, beide Bereiche müssen im Jugendamt strikt getrennt werden, da andernfalls gegen den Datenschutz verstoßen wird.
Das scheint aber am Jugendamt Gera wie auch an vielen anderen deutschen Jugendämtern niemanden ernsthaft zu interessieren. Vielleicht benennt man die Bundesrepublik Deutschland einfach in Deutsche Demokratische Republik - DDR - um, den DDR-Anspruch auf den gläsernen Bürger hat man ja schon.
Besser und rechtlich konsequent wäre es, die Beratung von Eltern und anderen Menschen zu Fragen der elterlichen Sorge und des Umganges komplett aus dem Jugendamt auszulagern und in die Hände von Freien Trägern der Jugendhilfe zu geben, bei denen der Datenschutz weit besser gewährleistet erscheint, als bei der Schnüffelbehörde Jugendamt.
09.04.2008
Information für Mütter die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind
Sorgerecht
Das Sorgerecht für ein Kind steht der Mutter zunächst gemäß § 1626a BGB allein zu. Wenn die Mutter jedoch wünscht, dass der Vater des Kindes ebenfalls am Sorgerecht beteiligt werden soll, so können die Mutter und der Vater des Kindes erklären, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen (Sorgeerklärung). Die Abgabe dieser gemeinsamen Erklärung bedarf der öffentlichen Beurkundung und kann kostenlos im Jugendamt erfolgen.
Vaterschaftsfeststellung
Die Vaterschaft zum Kind sollte entweder durch ein freiwilliges Vaterschaftsanerkenntnis oder durch ein gerichtliches Verfahren festgestellt werden. Ohne eine wirksame Vaterschaftsfeststellung werden weder verwandtschaftliche Beziehungen, noch Unterhalts- oder Erbansprüche des Kindes gegenüber dem Vater begründet. Dies bedeutet, dass ohne eine wirksame Vaterschaftsfeststellung keine Unterhaltsansprüche gegen den Vater geltend gemacht werden können und im Falles seines Todes dem Kind auch keine Erbansprüche zustehen. Es ist daher äußerst wichtig, dass die Vaterschaft zu einem Kind festgestellt wird. Hierzu kann man beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen.
Freiwillige Vaterschaftsanerkennung
Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater des Kindes erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde und kann aufgenommen werden:
bei jedem Jugendamt
bei jedem Amtsgericht
bei jedem Notar
beim Standesamt
und im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen.
Die Beurkundung beim Notar ist im Gegensatz zu allen anderen Stellen gebührenpflichtig.
Zu einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ist neben der Erklärung des Vaters auch die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Die Zustimmungserklärung ist ebenfalls in urkundlicher Form abzugeben und kann auch gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgen.
Beistandschaft des Jugendamtes
Sollten man die Feststellung der Vaterschaft oder Geltendmachung der Unterhaltsansprüche nicht selbst durchführen wollen, so können man beim Jugendamt eine Beistandschaft nach § 1712 BGB beantragen.
Der Antrag ist schriftlich beim Jugendamt zu stellen. Er kann nur vom personensorgeberechtigten Elternteil gestellt werden. Die Beistandschaft umfasst
die Feststellung der Vaterschaft
die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen einschließlich einer anstelle des Unterhalts zu gewährenden Abfindung.
Die Beistandschaft kann sich sowohl auf alle vorgenannten Angelegenheiten als auch auf Einzelne beschränken.
Unterhalt des Kindes
Das Kind hat ab Geburt gegenüber dem Vater gemäß § 1601 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 1615a BGB einen monatlichen Unterhaltsanspruch, der unter besonderen Umständen auch für die Zukunft abgefunden werden kann. Die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlung bestimmt sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Vaters. Das Jugendamt kann darüber beraten.
Der Unterhaltsanspruch besteht auch umgekehrt im Verhältnis des Kindes zum Vater.
Umgangsrecht
Grundsätzlich hat der Vater des Kindes ein Umgangsrecht. Die Mutter bestimmt Art und Umfang, aufgrund des zustehenden Sorgerechts, zunächst allein. Bei Schwierigkeiten kann das Jugendamt vermitteln.
Krankenversicherung
Der Kindsvater ist verpflichtet dem Kind die notwendigen Krankenkosten zu ersetzen oder die Krankenversicherungskosten zu übernehmen bzw. das Kind in seiner Krankenversicherung mitzuversichern. Soweit das Kind bei der Mutter kostenfrei mitversichert ist, hat die Mutter darauf zu achten, dass sie den Vater von einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses rechtzeitig informiert, damit dieser die Möglichkeit hat, das Kind in seiner Versicherung rechtzeitig aufnehmen zu lassen.
Steuerliche Zuordnung des Kindes
Auskunft hierzu erteilt die Stadtverwaltung und das zuständige Finanzamt.
Erbanspruch des Kindes
Das Kind hat gegenüber dem Vater und dessen Verwandten ein uneingeschränktes Erbrecht. Der Erbanspruch besteht auch umgekehrt im Verhältnis des Kindes zum Vater.
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Falls der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, besteht die Möglichkeit Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Anspruch zu nehmen. Hierzu ist ein entsprechender schriftlicher Antrag bei dem Jugendamt zu stellen.
Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz / Landeserziehungsgeldgesetz
Auf die Ansprüche nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bzw. Landeserziehungsgeldgesetz wird hingewiesen. Der gesonderte Antrag ist rechtzeitig beim Amt für Versorgung und Familienförderung Regensburg, Landshuter Straße 55, 93053 Regensburg, zu stellen.
Sollten noch Fragen bestehen, so können diese jederzeit an das
Stadtjugendamt Amberg, Spitalgraben 3, 92224 Amberg, Telefon (09621) 10-363 gerichtet werden.
www.amberg.de/index.php?id=1846
Kommentar Väternotruf:
Wieso im Jugendamt der Stadt Amberg, wie auch bei allen anderen deutschen Jugendämtern nur "Information für Mütter die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind" gibt und nicht auch "Information für Väter die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind", bleibt ein sexistisches männer- und väterfeindliches Rätsel.
Wieso die solcherart diskriminierten Vätern nicht längst einen unbefristeten Sitzstreik im örtlichen Jugendamt aufgenommen haben, um diese unhaltbaren einer demokratischen Gesellschaft unwürdigen Verhältnisse abzuschaffen, ist das zweite Rätsel, was wohl nur mit der großen Leidensbereitschaft und der fehlenden Selbstachtung vieler Väter zu tun hat.
08.04.2008
Nele zwischen allen Stühlen?
Ein Scheidungskind lebt in zwei Haushalten
Zwischen Mutter und Vater wechselt es immer hin und her.
Wie leben die Beteiligten damit?
Was sagen die Experten zum Wechselmodell?
Iris Stein
Mitteldeutsche Zeitung, 5.04.2008
Seite 28
Baby der Regimegegner geraubt
Argentinisches Paar muss wegen Zwangsadoption ins Gefängnis
VON WOLFGANG KUNATH
Das Urteil ist einzigartig. Erstmals hat in Argentinien ein während der Diktatur geraubtes und illegal adoptiertes Kind einen Prozess gegen seine Schein-Eltern angestrengt - und gewonnen. Ein Gericht in Buenos Aires verurteilte die heute 60-jährige Maria Cristina Gómez Pinto zu sieben und ihren 65-jährigen Ex-Mann Osvaldo Riva zu acht Jahren Haft. Der frühere Offizier Enrique Berthier, der dem Paar 1978 die damals zwei bis drei Monate alte María Eugenia Sampallo übergab, muss für zehn Jahre ins Gefängnis. Die heute 30-Jährige war nach der Verhaftung ihrer bis heute verschwundenen Eltern in einem Folterlager zur Welt gekommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Kindesraub 25 Jahre Haft gefordert. Dementsprechend kritisierten die "Großmütter der Plaza de Mayo" - eine Organisation, die sich um die Aufklärung der Identität damals geraubter Babys kümmert - als zu milde. Auch die argentinische Regierung beklagte das "geringe" Strafmaß.
Die leiblichen Eltern María Eugenias waren Arbeiter, beide gehörten zur marxistisch-leninistischen Opposition gegen die Militärdiktatur. Sie wurden verhaftet, zusammen mit ihrem damals dreijährigen Sohn. Dieser wurde jedoch auf Druck der Großeltern bald freigelassen. Nach der Geburt María Eugenias verlieren sich die Spuren der Eltern.
Ein Militärarzt stellte eine falsche Geburtsurkunde aus. Im Alter von sieben Jahren erfuhr das Mädchen, dass es "adoptiert" worden war. An ihre Kindheit hat María Eugenia keine guten Erinnerungen, bis heute weigert sie sich, Pinto und Riva als "Adoptiveltern" zu bezeichnen. Mit 22 Jahren begann sie, Nachforschungen über ihre Vergangenheit anzustellen. Mit Hilfe eines DNA-Tests und der staatlichen "Kommission für das Recht auf Identität" konnte sie 2001 den Kontakt zur Großmutter und dem älteren Bruder herstellen.
Den "Großmüttern der Plaza de Mayo" zufolge sind bisher 88 Kinder, die damals geraubt wurden, ihren wahren Familien zurückgegeben worden. Schätzungsweise 400 Menschen, die zwischen 1976 und 1980 zur Welt kamen und ebenfalls illegal adoptiert wurden, kennen demnach jedoch ihre wahre Identität immer noch nicht.
Erscheinungsdatum 07.04.2008
URL: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1314850
Kommentar Väternotruf:
Was in Argentinien inzwischen möglich ist, das sollte endlich auch in Deutschland getan werden. Die juristische Aufarbeitung Tausender Zwangsadoptionen und sogenannter Ehelicherklärungen mit denen deutsche Gerichte in Tausenden von Fällen seit Gründung der BRD bis in die 90er-Jahre des 20. Jahrhundert in trauter Komplizenschaft mit ausgrenzungsbedürftigen nichtverheirateten Müttern (teils mit deren kriminellen agierenden neuen männlichen Partnern) nichtverheirateten Vätern von ihren Kindern getrennt haben.
Das Ganze geschah viele Jahre lang mit Wissen und Billigung höchster Regierungsstellen und unter den Augen - wenn nicht sogar unter Billigung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes. Letzteres stoppte erst in den 90-er Jahren die menschenrechtswidrige Rechtspraxis, nachdem schon Tausenden von Vätern ihre Kinder wegadoptiert waren.
Auch vielen verheirateten Müttern und verheirateten Vätern wurde unter dubiosen Umständen ihre Kinder wegadoptiert. Diese Praxis dauert bis heute an.
In jedem deutschen Jugendamt finden wir heute für Adoptionen zuständige Mitarbeiter, die sich nicht etwa nur um Kinder kümmern, die ihre Eltern tatsächlich durch Tod verloren haben, der einzige Grund, der eine Adoption rechtfertigen kann..
Kindes Feind: Ein beklagenswerter Vater
von Gerhard Amendt
04.04.2008 - 16.12 Uhr
Einen Urstand nach dem anderen feiert Kindesfeindlichkeit in diesem Land. Eltern, die ihre Kinder nicht sehen wollen, müssen das nicht. Das sei unzumutbar, wenn ihnen damit das familiäre Leben erschwert werden würde. Für solches Lebensrecht schlägt sich eine Justizministerin in seltener Männersolidarität auf die Seite eines beklagten Vaters. Weil dessen außereheliche Beziehung ein Kind hervorbrachte, das ihm den Familienfrieden stört, muss ein Junge auf Beschluss eines Gerichts auf seinen Vater verzichten. Wohlgemerkt, gänzlich ungefragt und völlig ungeschützt. Wie muss es einem Jungen ergehen, der im Internat abgeliefert wird, weil sich seine Mutter überfordert wähnt, und der nach dem Ratschluss eines weisen Richters seinen Vater nicht sehen darf, weil dieser seinen Vater nicht lehren kann, dass sich der Wunsch eines Kindes nach dem Vater gegen häuslichen Frieden nicht verhandeln lässt?
Ein seltsamer Frieden auf tönernen Füßen zumal, der ein Kind zum Feind des Familienfriedens gänzlich Fremder macht. Ohne dass der Junge selber das Geringste dazu hätte beigetragen. Glücklich der Junge und vor allem bewundernswert, wenn es ihm in schrecklicher Situation gelingt, von einfühlsamen Erziehern und Freunden umgeben, auf solche Eltern mit Zorn und Entsetzen reagieren zu können. Unglücklich und bedauernswert jedoch, wenn er sich wie viele andere Kinder in vergleichbaren Situationen aufgerufen fühlt, für nichtswürdige Eltern Entschuldigungen und nachsichtige Erklärungen heraufbeschwören zu müssen. Und somit sich denen liebend unterwirft, die seine eigenen Bedürfnisse verletzen und ihn verstoßend selber nicht lieben. Ein Junge, der deshalb sein eigenes Elend verdeckt und dazu den entsetzten Zorn in sein dunkles Inneres verbannen muss. Auch unfähig, über den Verlust seines Vaters zu trauern. Bis die Vergangenheit ihn irgendwann einholt als Wiederkehr einer unglücklichen Kindheit, als Bedrückung und Zweifel an der eigenen Liebesfähigkeit wie der Vertrauenswürdigkeit der anderen.
Es ist schlimm, wenn Menschlichkeit und Rechtsprechung in ein solch erbärmliches Missverhältnis geraten. Aber ist nicht doch noch anderes vorstellbar? Eine zutiefst verletzte Ehefrau, die im unehelichen Jungen ihres Mannes jene Bedürftigkeit nach Elterlichkeit anzuerkennen vermag, die ihr zu den eigenen Kindern so selbstverständlich ist. Und die sie zu jener Menschlichkeit befähigt, die als Erbarmen beschrieben wird? Der Sohn möge seinen Vater doch sehen.
http://debatte.welt.de/kommentare/67606/kindes+feind+ein+beklagenswerter+vater?req=RSS
Gerichtskostenrechner
Dieses Programm berechnet für Sie die Kosten eines Zivilprozesses. Die Berechnung beinhaltet nur die Gebühren; Auslagen wie Kosten für Postzustellungen, Reisekosten der Parteien und der Anwälte etc. sind natürlich nicht erfasst; diese können aber in das Feld "Auslagen der Beweisaufnahme" eingegeben werden.
www.ag-minden.nrw.de/service/gk_rech/rechner.htm
Beispiel:
Streitwert 3.000 Euro
Kläger hat Anwalt
Beklagter hat Anwalt
Anwaltsgebühren 756 €
Auslagenpauschale 40 €
Mehrwertsteuer 127,36 €
Gerichtsgebühren 267,00 €
Gesamtkosten 1.190, 36 €
Kommentar Väternotruf
Das sind die Kosten die z.B. entstehen, wenn einem Elternteil nach §1671 BGB das Sorgerecht entzogen wird und zwei Anwälte bei dieser Sauerei mitwirken. Hier verdienen nicht nur die Anwälte, sondern auch der Staat über die Mehrwertsteuer 127,36 €.
Wie man sieht hat der Staat auch ein finanzielles Interesse daran, dass sich die Eltern gegenseitig bekriegen und versuchen, sich gegenseitig ihrer Elternwürde zu berauben. Der Staat als Wegelagerer von Trennungsfamilien. Das kann niemand verwundern, der die Entsorgungsmaschinerie einigermaßen kennt, die vom Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht als rechtlich zulässig angesehen wird. Ist ja auch kein Wunder, denn die hier eingenommene Mehrwertsteuer, wird für die Finanzierung der Richterstellen an den beiden Bundesgerichten dringend benötigt, denn niemand kann doch ernsthaft verlangen, dass die dortigen Richter zu Hungerlöhnen wie im Wachschutz arbeiten.
05.04.2008
Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft getreten
Berlin, 01. April 2008
Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft getreten
Das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ ist gestern im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt heute in Kraft. Damit ist es nunmehr möglich, die genetische Abstammung eines Kindes unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft feststellen zu lassen.
Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. Der rechtliche Vater möchte wissen, ob er auch der biologische Vater ist. Das Kind möchte wissen, von wem es abstammt, und zuweilen möchte auch die Mutter Klarheit schaffen. Dieses Klärungsinteresse, so hat das Bundesverfassungsgericht am 13. Februar 2007 entschieden, ist verfassungsrechtlich geschützt.
„Es kann keine Lösung sein, die Frage der Abstammung mit Hilfe von heimlichen Gen-Tests zu beantworten. Genetische Daten gehören zu den persönlichsten Informationen, die es über einen Menschen gibt. Heimlich die Haare oder den Speichel eines Kindes in einem Labor untersuchen zu lassen, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung klar herausgestellt. Deshalb bieten wir jetzt ein einfaches Verfahren an, das aber sicherstellt, dass die Rechte aller Betroffenen gewahrt bleiben“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die Frage der Abstammung konnte auch bislang schon problemlos in einem privaten Gutachten geklärt werden, wenn sich alle Betroffenen einverstanden erklärten. Sperrte sich allerdings einer der Betroffenen, blieb dem rechtlichen Vater nach bisherigem Recht nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage (§§ 1600 ff. BGB), die innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Kenntnis der gegen die Vaterschaft sprechenden Umstände erhoben werden musste. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann die Abstammung zwar geklärt werden – stellt sich allerdings heraus, dass der rechtliche nicht der biologische Vater ist, wird damit zwangsläufig das rechtliche Band zwischen Vater und Kind zerrissen. Damit bestand bei fehlender Einwilligung in die Untersuchung bislang keine Möglichkeit, die Abstammung zu klären, ohne Konsequenzen für die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind fürchten zu müssen. Mit dem heute in Kraft getretenen Gesetz soll die Klärung der Vaterschaft für alle Beteiligten – also Vater, Mutter und Kind – erleichtert werden.
„Bei allem Interesse daran, die Abstammung zu klären, das Kindeswohl muss stets berücksichtigt werden. Häufig wird ein Kind zutiefst verunsichert sein, wenn es erfährt, dass sein rechtlicher Vater nicht der „echte“ Vater ist. Das Kind muss daher stabil genug sein, um eine solche Information verkraften zu können. Für Fälle, in denen das nicht gewährleistet ist, sieht das neue Gesetz eine Härteklausel vor“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Fortan wird es zwei Verfahren geben:
I. Verfahren auf Klärung der Abstammung
II. Anfechtung der Vaterschaft
I. Anspruch auf Klärung der Abstammung (§ 1598a BGB n. F.)
Ab jetzt haben Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung. Das heißt, die Betroffenen müssen in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden.
Der Anspruch ist an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Auch Fristen sind nicht vorgesehen.
Willigen die anderen Familienangehörigen nicht in die Abstammungsuntersuchung ein, wird ihre Einwilligung grundsätzlich vom Familiengericht ersetzt.
Um dem Kindeswohl in außergewöhnlichen Fällen (besondere Lebenslagen und Entwicklungsphasen) Rechnung zu tragen, kann das Verfahren ausgesetzt werden. Damit wird sichergestellt, dass der Anspruch nicht ohne Rücksicht auf das minderjährige Kind zu einem ungünstigen Zeitpunkt durchgesetzt werden kann.
Beispiel: Das Kind ist durch eine Magersucht in der Pubertät so belastet, dass das Ergebnis eines Abstammungsgutachtens seinen krankheitsbedingten Zustand gravierend verschlechtern könnte (z.B. akute Suizidgefahr). Geht es dem Kind wieder besser, kann der Betroffene einen Antrag stellen, das Verfahren fortzusetzen.
II. Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft (§§ 1600 ff. BGB n. F.)
Das Anfechtungsverfahren ist unabhängig von dem Verfahren zur Durchsetzung des Klärungsanspruchs. Das zweifelnde Familienmitglied hat die Wahl, ob es eines oder beide Verfahren, d.h. zunächst Klärungsverfahren und dann Anfechtungsverfahren, in Anspruch nehmen will.
Für die Anfechtung der Vaterschaft gilt auch weiterhin eine Frist von zwei Jahren (§1600b BGB). Die Anfechtungsfrist gibt dem Betroffenen eine ausreichende Überlegungsfrist und schützt die Interessen des Kindes am Erhalt gewachsener familiärer Bindungen. Nach Fristablauf tritt Rechtssicherheit ein. Für den Betroffenen bedeutet das: Erfährt er von Umständen, die ihn ernsthaft an seiner Vaterschaft zweifeln lassen, muss er seine Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren anfechten.
Hemmung der Anfechtungsfrist
Die Anfechtungsfrist wird gehemmt, wenn der Vater ein Verfahren zur Klärung der Abstammung durchführt.
Beispiel: Das Kind wird im Juni 1998 geboren. Der Ehemann (also der rechtliche Vater) erfährt im Juni 2008, dass seine Ehefrau im Herbst 1997 eine außereheliche Affäre hatte. Gemäß § 1600b BGB hat der Ehemann zwei Jahre Zeit, um seine Vaterschaft anzufechten. Die Frist läuft ab Kenntnis der Umstände, die ihn an seiner Vaterschaft zweifeln lassen – also ab Juni 2008. Lässt der Ehemann die Abstammung zunächst gerichtlich klären, wird die Anfechtungsfrist angehalten. Sie läuft erst sechs Monate, nachdem eine rechtskräftige Entscheidung im Klärungsverfahren ergangen ist, weiter. Ergeht also im Dezember 2008 eine rechtskräftige Entscheidung, läuft die Frist ab Juni 2009 wieder bis Juni 2011.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
Hamburg
Messerattacke im Jugendamt: 39-Jährige muss in Psychiatrie
Das Landgericht Hamburg hat am Freitag die dauerhafte Unterbringung einer 39-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Die Mutter von drei Kindern hatte Anfang April eine Sachbearbeiterin des Jugendamts Hamburg-Eimsbüttel mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Die Täterin leidet seit Jahren an einer Psychose und ist einem Gutachten zufolge eine Gefahr für die Allgemeinheit. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Sicherungsverwahrung, nachdem die Schuldunfähigkeit der Frau geklärt war.
Gefangen in Wahnvorstellungen
"Mir kommt es so vor, als ob ich ein Signal bekommen hätte und automatisch gehandelt habe", sagte die früher drogenabhängige 39-Jährige vor Gericht. Kurz nach dem Messerangriff hatte sie geäußert, die Tat tue ihr "schrecklich leid". Die psychiatrische Gutachterin nannte die Tat ein "Geschehen, das eine lebenslange Vorgeschichte hat". Die 39-Jährige fühlte sich gefangen in einem System von Wahnvorstellungen.
Mindestens zehn Mal zugestochen
Die Täterin hatte sich vom Jugendamt ungerecht behandelt gefühlt. Sie packte Anfang April zwei Messer und eine Schreckschusspistole in einen Rucksack und ging in Begleitung ihrer 19-jährigen Tochter zum Amt. Die 55-jährige Sachbearbeiterin, die laut NDR 90,3 als einfühlsam gilt, habe der 39-Jährigen mitgeteilt, dass sie ihre drei Jahre alte Tochter seltener besuchen dürfe. Daraufhin stach die 39-Jährige offenbar mindestens zehn Mal mit einem 25 Zentimeter langen Messer auf die Sachbearbeiterin ein und traf sie an Armen, Beinen und am Oberkörper.
Stand: 01.08.2008 15:54
http://www1.ndr.de/nachrichten/hamburg/messerattacke102.html
Hamburg
Messerattacke: Täterin offenbar psychisch krank
Polizeibeamte führen eine Frau ab, die im Jugendamt Eimsbüttel eine Mitarbeiterin lebensgefährlich verletzt hat. © dpa
Nach der Messerattacke im Jugendamt Hamburg-Eimsbüttel ist die mutmaßliche Täterin in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden. Der 39 Jahre alten Frau werde versuchter Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen, teilte die Hamburger Gerichtssprecherin Sabine Westphalen am Freitag mit. Offenbar wegen eines Sorgerechtsstreits hatte die vermutlich psychisch kranke Frau am Donnerstagnachmittag die Mitarbeiterin des Jugendamts mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Danach verschanzte sich die Frau mit ihrer 19-jährigen Tochter in einem Büro, bevor sie nach anderthalb Stunden aufgab.
Die verletzte Sozialarbeiterin schwebte am Freitag nicht mehr in Lebensgefahr. Die 55-Jährige müsse aber weiterhin intensivmedizinisch betreut werden, teilte die Polizei mit. Nach Informationen von NDR 90,3 kann sie wahrscheinlich erst kommende Woche zu der Tat befragt werden.
Gewerkschaften fordern besseren Schutz der Mitarbeiter
Unterdessen wurden Rufe nach einem besseren Schutz von Behörden-Mitarbeitern laut. Die Gewerkschaft ver.di forderte NDR 90,3 zufolge, dass an so emotionalen Gesprächen wie über das Sorgerecht für Kinder zwei Mitarbeiter teilnehmen müssten. Ver.di sehe in der gesunkenen Zahl von Sozialamts-Mitarbeitern eine große Gefahr, da einige Kunden wegen der schlechteren Betreuung höchst aggressiv reagierten. Ver.di und der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Andreas Dressel forderten laut einem Bericht des "Hamburger Abendblatts", den Einsatz von Sicherheitsschleusen in Behörden zu prüfen. Der ddb-Beamtenbund forderte eine Sicherheitsanalyse für alle Arbeitsplätze in Behörden, um adäquat und schnell reagieren zu können.
Kollege reagierte geistesgegenwärtig
Polizisten nach der Messerattacke im Bezirksamt Eimsbüttel © dpa Fotograf: Marcus Brandt
Zwischen der mutmaßlichen Täterin und der 55 Jahre alten Mitarbeiterin des Bezirksamts hatte sich am Donnerstagnachmittag in der Behörde in einem der Grindelhochhäuser ein Streit entwickelt. Die Sozialarbeiterin, die laut NDR 90,3 als einfühlsam gilt, habe der 39-Jährigen mitgeteilt, dass sie ihre drei Jahre alte Tochter seltener besuchen dürfe. Daraufhin stach die 39-Jährige offenbar mindestens zehn Mal mit einem 25 Zentimeter langen Messer auf die 55-Jährige ein und traf sie an Armen, Beinen und am Oberkörper. Der Verletzten sei mithilfe eines Kollegen die Flucht gelungen, sagte ein Polizeisprecher. Dieser habe Schreie gehört und sei noch Zeuge der Tat geworden. Er konnte das Opfer aus dem Büro ziehen und die mutmaßliche Täterin und ihre Tochter in dem Raum einschließen.
Frau ist der Polizei bereits bekannt
Die Polizei war mit zahlreichen Einsatzkräften und Psychologen vor Ort, das Bezirksamt wurde weiträumig abgeriegelt. Eine Polizeipsychologin nahm durch die geschlossene Tür mit ihr Kontakt. Sie und ihre Tochter befolgten danach die Anweisungen der Einsatzkräfte und legten sich auf den Boden. NDR 90,3 zufolge war die Bluttat womöglich geplant, denn die Frau, die wegen Körperverletzung und Beleidigung polizeibekannt sei, habe neben einem Fahrtenmesser ein weiteres Messer und einen Gasrevolver dabei gehabt.
Stand: 04.04.2008 16:48
http://www1.ndr.de/nachrichten/hamburg/polizeieinsatz16.html
Frau (39) sticht auf Angestellte ein
Messer-Attacke im Bezirksamt Eimsbüttel!
Es ist 16 Uhr, als aus einem Raum im 6. Stock des Bezirksamtes Eimsbüttel am Grindelberg Schreie dringen...
Kurz darauf schleppt sich eine Angestellte (55) heraus. Sie blutet, hat in beiden Oberschenkeln und am Oberarm Stichverletzungen. Es besteht Lebensgefahr. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes kommt sofort ins Krankenhaus.
Messer-Attacke im Bezirksamt Eimsbüttel! Was war genau passiert?
Die Täterin, eine 39-jährige Frau, hat einen Termin beim Jugendamt. Mit dabei: ihre 18-jährige Tochter. Es geht aber um das Sorgerecht für ihre zweite Tochter (4 Jahre), die nicht vor Ort ist. Es kommt zum Streit, in dessen Verlauf die Mitarbeiterin des Jugendamtes mit einem Messer attackiert wird. Die Klinge ist 20 Zentimeter lang.
Trotz der Verletzungen gelingt der Angestellten die Flucht, die Täterin verschanzt sich mit ihrer Tochter in einem Nebenraum.
Inzwischen ist auch die Polizei vor Ort, sperrt den Gebäudekomplex ab. Eine Psychologin wird gerufen, die Feuerwehr baut ein Sprungtuch auf.
Die 39-Jährige wählt den Notruf 110, will sich stellen. Polizisten fordern sie auf, sich auf den Boden zu legen. Um 17.29 Uhr greift das MEK ein, nimmt die Täterin fest. Auch ihre 18-jährige Tochter wird in Gewahrsam genommen.
03.04.2008
Kommentar Väternotruf:
Ja, ja, so kann es Mitarbeiter/innen des Jugendamtes gehen, wenn sie sich mal nicht an die Vorgaben von Müttern halten. Das eher wenige Mütter mit dem Messer oder anderen Gerätschaften auf Jugendamtsmitarbeiter/innen einstechen, ist im wesentlichen der in den meisten deutschen Jugendämtern herrschenden mütterparteilichen Arbeitsweise der Jugendamtsmitarbeiter/innen geschuldet. Mit wahrer Engelsgeduld wird von Waldshut-Tiengen in Baden-Württemberg bis hoch nach Flensburg an der Ostsee Müttern fast jeder Wunsch an den Augen abgelesen, noch ehe ihn die Mutter auch nur gedacht hat. Stiefellecken bei Müttern ist eine Spezialität vieler Jugendamtsmitarbeiter/innen, abgesegnet von ganz oben, vom Bundesverfassungsgericht
Präsident Prof. Dr. Papier
BVR'in Jaeger
BVR'in Prof. Dr. Haas
BVR Dr. Hömig
BVR Prof. Dr. Steiner
BVR'in Dr. Hohmann-Dennhardt
BVR Prof. Dr. Hoffmann-Riem
BVR Prof. Dr. Bryde
Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01
Kein Wunder, wenn eine Mutter sofort ausrastet, wenn ihr mal im Jugendamt nicht schnell genug die Stiefel geleckt werden und sich eine Jugendamtsmitarbeiterin erdreistet, die gewohnte mütterliche Anspruchshaltung nicht sofort zu bedienen.
Damit muss jetzt Schluss sein. Väternotruf fordert daher die Aufstellung von Stiefelleckautomaten für Mütter in jedem deutschen Jugendamt. Damit sich kein/e Jugendamtsmitarbeiter/in mehr die Zunge dreckig machen muss. Denn schließlich brauchen wir all diese wichtigen Jugendamtsmitarbeiter/innen ganz dringend, um die aufmüpfigen deutschen Väter im Zaum zu halten, die ganz frech gleiche Rechte für ihre Kinder fordern und noch nicht einmal davor zurückschrecken, sich über deutsche Jugendamtsmitarbeiter/innen lustig zu machen.