Väternotruf

Februar 2009


 

 

 

Richtervereinigungen fordern institutionelle Unabhängigkeit

Freitag, 20. Februar 2009 13.57 Uhr

Berlin (dpa) - Die Richterverbände in Deutschland halten eine grundlegende Reform des Justizsystems für nötig. Richter müssten nicht nur als Person, sondern schon von der Institution her unabhängig von Einflüssen der Politik sein, forderten der Deutsche Richterbund, die Neue Richtervereinigung und die in der Gewerkschaft ver.di organisierten Richter und Staatsanwälte am Freitag in Berlin. Deutschland habe unabhängige Richter, «aber nicht die Strukturen, die wir brauchen», sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Christoph Frank. Der Frankfurter Strafrechtsprofessor Peter-Alexis Albrecht kritisierte, dass die Exekutive über Personalentscheidungen die Justiz steuere. Die Richterverbände wollen die Landesjustizminister durch unabhängige Institutionen ersetzen.

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_20023/index.php

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das kann ja Eiter werden - oder: Wollt Ihr den totalen Richterstaat?

Wenn ja, dann kann es gar nicht schnell genug gehen, die letzten Reste einer öffentlichen Kontrolle der Justiz zu demontieren. Oder glauben Sie etwa, die Richterschaft würde sich selbst kontrollieren. Das wäre genau so aberwitzig, wie man der SED abgenommen hätte, sie wäre in der Lage oder willens, sich selbst zu kontrollieren.

 

 


 

 

Psychische Probleme

Mutter stürzte sich und Kind von Balkon

Wetter, 11.02.2009, Thilo Wagner

 

Wetter. Erst warf die Mutter ihren einjährigen Jungen vom Balkon im zweiten Stock, dann sprang die 33-jährige Frau hinterher: Wohl aus Angst vor der Einweisung in eine psychiatrische Klinik wollte eine Volmarsteinerin am Mittwoch um 13.48 Uhr mit ihrem kleinen Kind aus dem Leben scheiden.

 

Vom Balkon im zweiten Stock stürzten Mutter und Kind auf ein Gebüsch. Foto: Ingrid Breker

Mutter und Kind wohnen in einer kleinen Wohnung an der Hauptstraße in Volmarstein. „Die Frau hat psychische Probleme, war bereits in Behandlung”, sagen die Nachbarn. Eine gesetzliche Betreuerin kümmerte sich regelmäßig um Mutter und Kind, sie war auch am Mittwoch zur fraglichen Zeit in der Wohnung.

Da die 33-Jährige sich auffällig verhielt, rief sie Rettungswagen und die Feuerwehr. Als der Löschzug Grundschöttel/Volmarstein vor Ort eintraf, stand die Mutter mit ihrem Kind bereits von außen auf dem Balkon im zweiten Stock. Sie war über das Geländer geklettert. Außerhalb ihrer Sichtweite bereiteten die Feuerwehrmänner ein Luftkissen vor. Als sie mit diesem Kissen um die Ecke bogen, muss die Volmarstein in Panik geraten sein: Sie ließ erst den kleinen Jungen fallen, dann sprang sie hinterher. Beide stürzten auf eine Terrasse im Erdgeschoss des Vier-Parteien-Wohnhauses.

Wiederholungstat

Ende Mai vergangenen Jahres hatte die Mutter bereits damit gedroht, sich mit ihrem Säugling das Leben zu nehmen. Polizei und Feuerwehr konnten sie damals durch gutes Zureden von der Tat abhalten, die Frau kehrte mit ihrem Sohn in die Volmarsteiner Wohnung zurück. Dafür war es am Mittwoch jedoch zu spät. Mit schweren Verletzungen wurde die Frau in eine Bochumer Spezialklinik geflogen, der Junge kam mit dem Rettungswagen ins Allgemeine Krankenhaus nach Hagen. Beide ringen mit dem Tod.

 

Diskussion auf dem Dorfplatz. Foto: Ingrid Breker

„Die Frau lebte sehr ruhig und zurückgezogen, sie hatte so gut wie keine Kontakte”, wird die 33-Jährige von ihren Nachbarn beschrieben. Sie hat bereits einen achtjährigen Sohn aus einer früheren Beziehung, der die Mutter oft besuchte. „Noch am letzten Sonntag war der Junge hier”, erinnert sich eine Nachbarin. Der Vater des zweiten Kindes lebt bei Wuppertal, auch er hatte regelmäßig Kontakt zu Frau und Kind.

„Warum hat das Jugendamt nach der ersten Selbstmordandrohung nicht eingegriffen und das Kind in Sicherheit gebracht?”, lautete am Mittwoch die Frage der Nachbarn. „Warum musste erst Schlimmes passieren? Die Frau hatte doch Probleme.”

Keine Stellungnahme vom Amt

Beim Jugendamt ist die Volmarsteinerin bekannt. Dennoch wollte die Stadt am Mittwoch keine Stellungnahme zu dem Unglück abgeben. „Wir untersuchen den Fall in allen Einzelheiten”, so Pressesprecher Kay Obergfell. Auch die Kripo nahm unverzüglich ihre Ermittlungen auf.

http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/wetter/2009/2/11/news-110701227/detail.html

 

 

 

Der kleine Josua überlebte Sturz unverletzt

Für Mutter gab es Netz der Betreuung

Wetter, 12.02.2009, Thilo Wagner

 

Der kleine Josua hatte wohl mehr als nur einen Schutzengel: Beim Sturz vom Balkon am Mittwoch blieb das Kleinkind unverletzt, die Ärzte konnten bislang keine Verletzungen feststellen.

Dagegen erlitt die Mutter, die zuerst ihr Kind vom Balkon im zweiten Stock warf und dann ebenfalls in die Tiefe sprang, mehrere Brüche. Sie wurde ins künstliche Koma versetzt, Lebensgefahr besteht jedoch nicht.

Foto: Ingrid Breker Stadt, Jugendamt und Feuerwehr nahmen Stellung zum Balkonsturz von Mutter und Kind in Volmarstein. v.li. Presse, Einsatzleiter

Feuerwehr Burkhard Thier, Feuerwehrchef Detlef Fuge, Margot Wiese vom Jugendamt, Pressesprecher Kai Obergfell, Bürgermeister Frank Hasenberg.

Für das Jugendamt, so Leiterin Margot Wiese gestern in einer Pressekonferenz, ist die Volmarsteinerin (33) keine Unbekannte. Im Rathaus hat eine Arbeitsgruppe unter Führung von Bürgermeister Frank Hasenberg die Hintergründe des Unglücks aufgearbeitet. Die junge Mutter leidet unter einer psychischen Erkrankung, bei der es zu krankheitsbedingten Schüben kommen kann. Zuletzt, so Margot Wiese, habe die Frau aber ein „normales Leben geführt”. Das Jugendamt sah daher „keine Veranlassung, Mutter und Kind zu trennen.” Beide lebten in einer „stabilen Situation”. Seit Ausbruch ihrer Erkrankung stehen der Frau als Hilfesystem eine gesetzliche Betreuerin - bestellt vom Amtsgericht -, der Verein „Wetterleuchten” sowie eine sozialpädagogische Familienhilfe zur Seite. Auftraggeber hier: das Jugendamt.

Ein erster Kontakt zum Fachdienst Jugend ergab sich im Oktober 2006: Ergebnis eines Familienrechtsverfahren war, dass ein erstes Kind der Volmarsteinerin (heute 8) seinen Lebensmittelpunkt beim Vater haben sollte. Der kleine Josua wurde im Januar 2008 geboren. Mutter, der neue Partner (28) und das Kind lebten gemeinsam an der Hauptstraße in Volmarstein. Die Trennung des Paares im Mai löste Auffälligkeiten im Verhalten der Mutter aus. Sie drohte an, mit ihrem Kind vom Balkon zu springen. „Die gesetzliche Betreuerin”, so das Jugendamt, „veranlasste die Einweisung in die Psychiatrie des Herdecker Krankenhauses.” Derweil kümmerte sich die Oma um den kleinen Josua. Nach längerer Zeit in der Klinik bescheinigten die Ärzte eine „stabile Situation der Patientin”.

Die schwer verletzte Mutter wurde mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen.

Bis die Betreuerin am Montag dem Jugendamt mitteilte, dass sich die psychische Verfassung der Frau verschlechtert habe und sie zeitweise an Wahnvorstellungen leide. Dem Vater ihres Kindes warf sie vor, den Sohn missbraucht zu haben. „Es konnten jedoch keine Hinweise auf Verletzungen festgestellt werden”, so Margot Wiese. Dann eskalierte die Lage: Da die Frau weiter unter Wahnvorstellungen litt, wollte eine Hagener Krankenhaus sie zum Ende der Woche aufnehmen - allerdings ohne den Sohn, weil der bereites älter als zwölf Monate ist. Josua sollte zum Vater. Diese Nachricht scheint der Auslöser zu sein, dass die Mutter sich und ihrem Kind das Leben nehmen.

http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/wetter/2009/2/12/news-110857111/detail.html

 

 

 


 

 

 

Seine Frau wollte ihn verlassen

Vater tötet Familie aus Trennungsangst

Hattingen (RPO). Laut der Staatsanwaltschaft war Eifersucht und Trennungsangst das Motiv für das Familiendrama in Hattingen. Ein Familienvater hatte zunächst seine Frau und seine 10-jährige Tochter und dann sich selbst erstochen. Die 15-jährige Stieftochter fand die Leichen der Familie, als sie am Dienstag von der Schule zurück kam.

Kind entdeckt Leichen ihrer Familie

 

"Nach bisherigen Erkenntnissen hat die Frau wohl einen Jugendfreund wiedergetroffen und wollte ihren Mann deswegen verlassen," sagte Staatsanwalt Christian Gutjahr am Mittwoch.

Bei Mutter und Tochter waren laut Gutjahr Stichverletzungen in der Brust und im Rücken festgestellt worden. Der Vater wies Stichverletzungen in der Brust sowie oberflächliche Schnittverletzungen am Hals auf. Die genaue Todesursache des 51-Jährigen sollte eine am Mittwoch vorgenommene Obduktion klären. Erste Ergebnisse wurden am späten Nachmittag erwartet.

Freundin der Getöteten berichtete über Eifersucht

Die Hinweise auf ein Eifersuchtsmotiv hätten sich vor allem durch Aussagen einer Freundin der getöteten Ehefrau und der 15-jährigen Tochter verdichtet, sagte Gutjahr. Auch mit dem Gedanken, die gemeinsame zehnjährige Tochter im Falle einer Trennung zu verlieren, sei der Mann offenbar nicht klargekommen. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung war der 51-Jährige bereits von seiner ersten Frau verlassen worden.

11.02.2009 - 18:00

http://www.rp-online.de/public/article/panorama/deutschland/672103/Vater-toetet-Familie-aus-Trennungsangst.html

 

 


 

 

Kindsmissbrauch war eine Erfindung der Ex-Frau

Von Klaus Utzni

Es ist ein öffentlicher Prozess, bei dem ein Vater als mutmaßlicher Kinderschänder angeklagt ist, beschuldigt von seiner Ex-Frau. Auch das Fernsehen berichtet über den Fall. Doch das Urteil stellt die Anklage auf den Kopf. Der 36-jährige Immobilienmakler wird vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs seiner zur Tatzeit 18 Monate alten Tochter glasklar freigesprochen - ohne Wenn und Aber.

In der Urteilsbegründung dreht Vorsitzender Richter Bernhard Kugler den Spieß um. Er bezichtigt die Anzeigeerstatterin, die als Zeugin im Prozess alle Vorwürfe vehement wiederholt hatte, der Lüge: „Sie hat ganz bewusst versucht, den Angeklagten in die Pfanne zu hauen, ihn als Kinderschänder an den Pranger zu stellen. Und das ist leider nicht der erste Fall, dass jemand zu Unrecht beschuldigt wird“. Der Angeklagte, der stets seine Unschuld beteuert hatte, ist erleichtert, sagt aber zugleich: „Dieser Prozess war für mich erniedrigend“. Das Schöffengericht kann seine Gefühlslage verstehen. Das Gericht habe die Anklage zugelassen, weil die Angaben der Ex-Frau auch nach einem psychologischen Gutachten glaubhaft erschienen, begründet Richter Kugler. Und ohne zusätzliche Zeugen, benannt von der Verteidigung, hätte es, räumt das Gericht ein, für den Angeklagten „schlecht ausgesehen“.

Diese Zeugen, zwei ehemalige Lebenspartner der Frau und ein Verwandter, hatten die 30-Jährige als „aggressiv“ und als „Geschichtenerzählerin“ beschrieben und - so das Gericht - in zwei Punkten objektiv der Lüge überführt. Verteidiger Gerhard Decker hatte denn auch in seinem Plädoyer das Verhalten der Frau als „Riesenschweinerei“ bezeichnet: „Für einen Angeklagten ist es ganz, ganz schwer, sich gegen einen solchen Vorwurf zur Wehr zu setzen“. Das Gericht habe eine „Granatenlüge“ aufgedeckt, die für die Zeugin Folgen haben müsse. Geahndet werden müsse auch der Brief des Anwalts der Frau mit Drohungen gegen seinen Mandanten, die „schon fast eine versuchte Erpressung darstellen“, forderte Decker. „Ich schäme mich für diesen Kollegen“. Staatsanwältin Alexandra Körner, die ebenfalls auf Freispruch plädiert hatte, wird nun wohl Ermittlungen gegen die Frau und ihren Anwalt einleiten. Als Motiv für die falschen Beschuldigungen nimmt das Gericht den Sorgerechtsstreit der inzwischen geschiedenen Eheleute um die kleine Tochter an.

07.02.2009

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-Kindsmissbrauch-war-eine-Erfindung-der-Ex-Frau-_arid,1478307_regid,2_puid,2_pageid,4490.html#car

 

 


 

 

 

Richter und Staatsanwalt vor Gericht

Der Vorwurf: Einmaliger Fall von Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung Potsdam (dpa). Ein Richter und ein Oberstaatsanwalt aus Frankfurt (Oder) müssen sich wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Das bestätigte Gerichtssprecher Johannes Baron von der Osten-Sacken gestern. Hintergrund ist ein Untreue-Verfahren gegen einen Nachlassverwalter am Amtsgericht Eisenhüttenstadt im Jahr 2005. Die beiden Angeklagten seien inzwischen vorläufig ihres Dienstes enthoben, sagte Justizministeriumssprecher Thomas Melzer. Der Prozess gegen sie beginne am 20. April. Der Fall gilt als einmalig in der Justizgeschichte Brandenburgs. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in einer Gerichtsverhandlung am 7. April 2005 bewusst widerrechtlich zwei Haftbefehle beantragt und erlassen zu haben, wie der Sprecher des Potsdamer Landgerichts erläuterte. Sie richteten sich gegen die Ehefrau und den Verteidiger des Angeklagten. Nach Auffassung der Potsdamer Staatsanwaltschaft lag zumindest gegen sie kein Haftgrund vor. Auch der Angeklagte wurde verhaftet. Mit der Maßnahme und der folgenden einwöchigen Untersuchungshaft sollten die drei Betroffenen aus Sicht der Anklage unter Druck gesetzt werden. Erst auf Intervention eines Frankfurter Staatsanwalts sei die Haft beendet worden, bestätigte Landgerichtssprecher von der Osten-Sacken. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Potsdam zunächst abgelehnt, wogegen diese Beschwerde einlegte. Daraufhin ordnete das Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Potsdam an. Als Konsequenz habe das Richterdienstgericht die beiden Angeklagten vorläufig des Dienstes enthoben und verfügt, dass die Bezüge des beschuldigten Oberstaatsanwalts zu 50 Prozent, die des Richters zu 30 Prozent einbehalten werden, sagte Ministeriumssprecher Melzer.

 

ND vom 04.02.09

http://www.neues-deutschland.de/artikel/143295.richter-und-staatsanwalt-vor-gericht.html

 

 


 

Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Bevollmächtigte und Beistände

§ 13

(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben.

(2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte, soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, vertretungsbefugt nur

1.

Beschäftigte des Beteiligten oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes); Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich auch durch Beschäftigte anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen,

2. volljährige Familienangehörige (§ 15 der Abgabenordnung, § 11 des Lebenspartnerschaftsgesetzes), Personen mit Befähigung zum Richteramt und die Beteiligten, wenn die Vertretung nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht,

3. Notare.

(3) Das Gericht weist Bevollmächtigte, die nicht nach Maßgabe des Absatzes 2 vertretungsbefugt sind, durch unanfechtbaren Beschluss zurück. Verfahrenshandlungen, die ein nicht vertretungsbefugter Bevollmächtigter bis zu seiner Zurückweisung vorgenommen hat, und Zustellungen oder Mitteilungen an diesen Bevollmächtigten sind wirksam. Das Gericht kann den in Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 bezeichneten Bevollmächtigten durch unanfechtbaren Beschluss die weitere Vertretung untersagen, wenn sie nicht in der Lage sind, das Sach- und Streitverhältnis sachgerecht darzustellen.

(4) Richter dürfen nicht als Bevollmächtigte vor dem Gericht auftreten, dem sie angehören. Absatz 3 Satz 1 und 2 gilt entsprechend.

(5) Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen. 3Der Mangel der Vollmacht kann in jeder Lage des Verfahrens geltend gemacht werden. Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt oder Notar auftritt.

(6) Die Beteiligten können mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben können, als Bevollmächtigter zur Vertretung befugt ist. Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. Absatz 3 Satz 1 und 3 und Absatz 4 gelten entsprechend. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit es nicht von diesem sofort widerrufen oder berichtigt wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/fgg/__13.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Eine üble Gesetzesänderung, die den Rechtsstaat weiter aushöhlt und der Pfründeabsicherung der Anwaltschaft dient. Herlichen Dank an die Bürokraten im Bundesjustizministerium und die Parteischlafmützen von CDU, SPD, FDF, Die Linke und Die GrünInnen im Bundestag.

Februar 2009

 

 


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