Väternotruf

September 2009


 

 

 

Piraten gehen gestärkt aus Wahlen hervor

So, 27/09/2009 - 14:47 – Fabio Reinhardt

Nach vorläufigen Hochrechnungen von Infratest dimap hat die Piratenpartei bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag einen Stimmenanteil von 2,0% erreicht.

Das außerordentlich gute Wahlergebnis ist ein wichtiger Schritt für die noch junge Partei. Es zeige, dass ihre zentralen Anliegen – Bürgerrechtsschutz, ein faires Urheberrecht, mehr direkte Demokratie und der ungehinderte Zugang zu Wissen – bei immer mehr Menschen in Deutschland auf Zustimmung stoßen.

Einen großen Dank richtet die Piratenpartei an ihre Wähler. Sie hätten mit ihrer Wahl ein klares Zeichen für eine bürgerfreudlichere Politik gesetzt. Doch auch ohne die tausenden Mitglieder, die in den letzten Wochen und Monaten hunderte Infostände organisiert und enorme Mengen an Plakaten und Flyern verteilt hätten, sei dieses Ergebnis nicht denkbar gewesen.

Jens Seipenbusch, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, erklärte: "Wir als Piratenpartei haben mit unseren vielen Unterstützern innerhalb und außerhalb der Partei einen tollen Wahlkampf hingelegt. Dafür möchte ich allen Beteiligten sehr herzlich danken! Der Wahlkampf hat uns bereits gezeigt, dass unsere Themen und unser neuer Politikstil bei den Menschen in Deutschland einen Nerv getroffen haben. Wir werden auch weiterhin auf eine beteiligungsorientierte Politik setzen und für die Verteidigung der Bürgerrechte online wie offline kämpfen." Er zeigte sich zuversichtlich, bei den kommenden Wahlen die Landtage und den Bundestag "zu entern".

Das Ergebnis der Piratenpartei Deutschland ist mehr als ein Achtungserfolg. Die Mobilisation zehntausender, vornehmlich junger Menschen für eine freiheitliche Politik ist in Deutschland beispielos. Hatte die Piratenpartei kurz vor den Europawahlen im Juni noch knapp 1600 Mitglieder, haben die Piraten mittlerweile fast die Schallmauer von 10.000 Mitgliedern durchbrochen. Dabei hatte sich die Partei erst im Jahre 2006 gegründet. Das Ergebnis der Bundestagswahl sei somit nur ein Auftakt, die politische Landschaft in Deutschland maßgeblich mitzugestalten.

Mehr Demokratie, mehr Bürgerrechte, ein faires Urheberrecht steht auf ihren Segeln – die Piraten sind erfolgreich in See gestochen.

27.09.2009

http://www.piratenpartei.de/node/944

 

 


 

 

 

Mittwoch | 30.09.2009

21.45 - 22.15 (30 min.) 16:9 Stereo

Trennung von Staats wegen

Zwangsadoption in der DDR - Dokumentation

Der Film erzählt die Geschichten von Müttern und Kindern, die zu DDR-Zeiten unfreiwillig getrennt wurden und sich oft erst 20 Jahre später wieder gegenüberstanden. Nach Jahren der Trennung aber waren aus dem Sohn, der Tochter, der Mutter Fremde geworden, die in den seltensten Fällen noch zueinanderfinden. Zu groß sind die gegenseitigen Erwartungen, zu stark manchmal auch die Bindung an die Adoptivfamilien. Meistens sind alle Beteiligten überfordert, viele reagieren mit Rückzug. Erika Thesenvitz hat ihren Sohn deshalb "ein zweites Mal verloren. Aber immerhin weiß ich, wie er aussieht und wo er wohnt."

Zwischen 1950 und 1990 gab es circa 75.000 Adoptionen in der DDR. Die meisten dienten sicher dem Wohl der Kinder, doch gibt es eine nicht unerhebliche Anzahl von Fällen, in denen Eltern das Erziehungsrecht aberkannt wurde, um sie gesellschaftlich oder politisch zu maßregeln. Eltern in der DDR hatten laut dem Familiengesetzbuch die Pflicht, ihre Kinder "zur sozialistischen Einstellung zum Leben und zur Arbeit" zu erziehen. Kamen sie dieser Aufgabe nach Ansicht der Behörden nicht nach, konnte der Staat eingreifen. Wie viele Familien durch das DDR-Regime auseinandergerissen wurden, lässt sich heute nur mutmaßen.

Eindeutig dokumentiert sind nur wenige Zwangsadoptionen - so wie die von Arne Grahm. Seine Mutter beging in den 60er Jahren "Republikflucht", ihr Sohn wurde wenig später unter neuer Identität in eine DDR-Familie gegeben. In anderen Fällen ist die Aktenlage schwieriger, meist ist von "Asozialität" der Mutter die Rede. Unter diesem Vorwurf wurde auch Katrin Behrs Mutter vor den Augen ihrer Kinder verhaftet. Sie hatte von heute auf morgen keinen Kindergartenplatz mehr und konnte nicht zur Arbeit gehen. Wer sich aber einer geregelten Arbeit entzog und damit "das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigte", musste mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Katrin, damals vier Jahre alt, kam zunächst in ein Kinderheim, dann zu linientreuen Genossen. "Ich habe immer gesagt, eines Tages werde ich meine Mutti wiedersehen. Immer. Das habe ich all die Jahre gesagt. Und ich habe auch jeden Tag an meine Mutti gedacht", so Katrin Behr, der man als Kind eingetrichtert hatte, dass ihre leibliche Mutter sie nicht gewollt habe.

Die Dokumentation zeigt, wie schwierig es ist, der eigenen Geschichte auf die Spur zu kommen. Oft wissen die Betroffenen bis heute nicht, dass sie adoptiert wurden. Erika Thesenvitz' Sohn Oliver entdeckte nur durch einen Zufall seine Geburtsurkunde und machte sich im Internet auf die Suche nach seiner leiblichen Mutter. Umgekehrt haben die Mütter kaum eine Chance, Namen und Adresse des Kindes ausfindig zu machen. Mit dem Verlust des Erziehungsrechts wurde jeder Kontakt unmöglich gemacht. 20 Jahre nach dem Mauerfall können die Beteiligten zwar Akteneinsicht beantragen, aber sie bekommen die Beweise in der Regel nicht in die Hand. Wer damals als "asozial" verurteilt wurde und daraufhin sein Kind verlor, hat deshalb heute kaum Möglichkeiten, das Gegenteil zu beweisen. "Ein Versäumnis des deutschen Einigungsvertrags ist: Adoptionen gegen den Willen der Eltern sind nicht als schwere Menschenrechtsverletzungen dort niedergelegt", so Uwe Hillmer vom Forschungsverbund SED-Staat. Ulrike Brincker erzählt in ihrer Dokumentation Lebensgeschichten, deren Bruchstellen nicht mehr zusammenpassen wollen. Zwar haben sich die Beteiligten mit ihrem persönlichen Schicksal arrangiert, doch die Enttäuschung darüber, dass sie als Opfer nicht anerkannt werden, ist groß. "Ein Versäumnis des deutschen Einigungsvertrags ist: Adoptionen gegen den Willen der Eltern sind nicht als schwere Menschenrechtsverletzungen dort niedergelegt", so Uwe Hillmer vom Forschungsverbund SED-Staat.

Ulrike Brincker erzählt in ihrer Dokumentation Lebensgeschichten, deren Bruchstellen nicht mehr zusammenpassen wollen. Zwar haben sich die Beteiligten mit ihrem persönlichen Schicksal arrangiert, doch die Enttäuschung darüber, dass sie als Opfer nicht anerkannt werden, ist groß. http://programm.ard.de/programmvorschau/100140518567/30092009-2145-DasErste/Trennung-von-Staats-wegen

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Warum die Aufregung, nur weil in der DDR Zwangsadoptionen durchgeführt wurden. Zwangsadoptionen gab es in der BRD in weit größerer Zahl und das bis in das Jahr 1998. Nur waren die von den Zwangsadoptionen Betroffenen, Väter und keine Mütter und deshalb redet kaum jemand über die vielen Tausend männlichen Opfer, denn Väter werden in der BRD von Staatswegen als Eltern zweiter Klasse angesehen, denen man bis heute mittels §1626a BGB das Elternrecht aus Artikel 6 abspricht - das Bundesverfassungsgericht unter seinem glorreichen Präsidenten Papier vorneweg.

Seit 1949 waren in der BRD schätzungsweise mehrere Zehntausend nichtverheiratete Väter von Zwangsadoptionen betroffen, denen die Mutter des gemeinsamen Kindes mit Staatshilfe (Vormundschaftsgericht) das Kind per Ehelicherklärung wegadoptierte, die Jugendämter haben dem in der Regel bereitwillig zugearbeitet. Die dazu in den Gerichtsarchiven derzeit noch vorhandenen Gerichtsakten werden über kurz oder lang alle vernichtet sein und sich der graue Schleier des bundesrepublikanischen Justizunrechts über dieses finstere Kapitel schwerer staatlich zu verantwortender Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik  Deutschland legen.

Von den Hunderttausend Zwangstrennungen von Vätern und ihren Kindern in der BRD seit 1949 durch Sorgerechtsentzug und Umgangsauschluss wollen wir an dieser Stelle nicht reden, denn so viel Gefängnisse kann man gar nicht bauen, um die in 60 Jahren BRD für die Zwangstrennungen verantwortlichen Täterinnen und Täter aus deutschen Jugendämtern und Familien- und Vormundschaftsgerichten, den Schreibtischtätern in den einschlägigen Abteilungen im Bundesjustizministerium und den im Tiefschlaf befindlichen Bundestagsabgeordneten, wenigstens für ein Jahr unterzubringen, auf dass sie in Ruhe über ihre schändlichen Taten nachdenken und Buße tun.

 

 

 


 

 

 

Magda Goebbels, Ehefrau von Joseph Goebbels in einem Gespräch mit

 ihrer Freundin

Eleonore Quandt Anfang März 1945:

"Und was uns betrifft, die wir zur Spitze des ´Dritten Reiches´ gehörten, so müssen wir die Konsequenzen ziehen. Wir haben von dem deutschen Volk Unerhörtes verlangt und können uns nun nicht feige drücken. Alle anderen haben das Recht weiter zu leben - wir haben dieses Recht nicht mehr."

EQ: "Und die Kinder?"

MG: "Wir werden sie mitnehmen, weil sie zu schön und zu gut sind für die Welt, die kommt. ... Nein, nein, ich muß auch die Kinder mitnehmen, ich muß! ... Es ist schon alles vorbereitet. Sie werden ein starkes Schlafmittel bekommen, wenn es so weit ist ... und hinterher, ich meine, wenn sie fest schlafen ... dann wird eine Evipan-Spritze genügen, ..."

 

"Du kannst mich ruhig `Frau Hitler` nennen." Frauen als Schmuck und Tarnung der NS-Herrschaft; Volker Elis Pilgrim; Reinbek bei Hamburg, 1994, S.38

 

 


 

 

 

Familientragödie in Schönefeld

Kinder verbrannten bei lebendigem Leib

Die drei Kinder, die gemeinsam mit ihrer Mutter am vergangenen Donnerstag im Auto der Familie verbrannten, sind vorher vermutlich mit Medikamenten betäubt worden.

Das Unglücksauto. In diesem Wagen wurden die Leichen der Mutter und ihrer drei Kinder entdeckt. Foto: Pleul/dpa dpa-Zentralbild

Sandra Dassler

29.9.2009 

Schönefeld/Potsdam - Die drei Kinder, die gemeinsam mit ihrer Mutter am vergangenen Donnerstag im Auto der Familie verbrannten, sind vorher vermutlich mit Medikamenten betäubt worden. Alles spreche bisher dafür, dass die Mutter ihre Kinder mit in den Tod nehmen wollte, sagte der Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft, Rolf Roggenbuck, am Montag dem Tagesspiegel: „In den Mägen der Kinder wurden Tabletten entdeckt, wir können aber noch nicht sagen, um welche es sich genau handelt. Der Magen der Mutter enthielt keine Tabletten.“

Bisher gehen die Ermittler davon aus, dass die 48-jährige Frau aus Altglienicke ihre Kinder am Abend vor der Tat möglicherweise mit Schlaftabletten betäubte und sie dann ins Auto trug. Dann soll sie mit dem Wagen nach Schönefeld gefahren sein und das Fahrzeug dort angezündet haben.

„Zu diesem Zeitpunkt haben die Kinder möglicherweise geschlafen oder waren betäubt – aber sie haben mit Sicherheit noch gelebt“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft: „Wir haben nämlich in ihren Lungen Substanzen festgestellt, die von dem im Auto verwendeten Brandbeschleuniger stammen, also von den Kindern noch eingeatmet wurden.“ Auch in der Lunge der Mutter hätten sich diese Substanzen befunden

Die zwölfjährige Tochter sowie die elf und sechs Jahre alten Söhne saßen auf der Rückbank, wo die Ermittler auch Reste eines Benzinkanisters fanden. Ob die Frau sich und ihre Kinder mit dem Benzin überschüttete oder es auf den Boden laufen ließ und dann entzündete, sei noch unklar.

Hinweise auf eine fünfte Person, die möglichwerweise an der Tat beteiligt war, hätten sich bislang nicht ergeben, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. So gäbe es keinerlei Spuren eines Kampfes oder entsprechende Verletzungen der Frau. Auch gegen den ebenfalls 48-jährigen Ehemann und Vater besteht kein Verdacht. Vielmehr deute alles, besonders ein Abschiedsbrief der Frau, darauf hin, dass sie unter schweren Depressionen litt. Nach Tagesspiegel-Informationen hatte die 48-Jährige, die als Sekretärin bei der Katholischen Kirchengemeinde Christus König arbeitete, erst kurz vor der Tat einen Arzt aufgesucht.

Ihr Ehemann hatte nach eigenen Angaben am Morgen des 24. September bemerkt, dass seine Frau und seine Kinder nicht da waren, und die Polizei alarmiert.

In der nur wenige Kilometer entfernten Randstraße in Schönefeld hatte etwa zwei Stunden zuvor eine Anwohnerin ein brennendes Auto bemerkt, in dem die Feuerwehr nach dem Löschen die Leichen der Frau und der Kinder fand. Anhand des Berliner Autokennzeichens stellten die Beamten schnell eine Verbindung zum Berliner Vermisstenfall her.

Die vorläufige Obduktion bestätigte diesen Verdacht. Der Ehemann hatte in einer Befragung ausgesagt, er habe sich Sorgen gemacht, weil die Frau eine Nachricht auf den Antwortbeantworter hinterlassen hätte. Darin soll sie gesagt haben, dass sie „nicht mehr könne“ und dass „alles nicht seine Schuld sei“. Die Staatsanwaltschaft bestätigt zwar, dass der Anrufbeantworter untersucht wurde, konnte aber auch gestern noch nichts darüber sagen, ob eine solche Nachricht darauf enthalten ist. Sandra Dassler

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 29.09.2009)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Familientragoedie;art128,2911183

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Alles spreche bisher dafür, dass die Mutter ihre Kinder mit in den Tod nehmen wollte, ließ der Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft, Rolf Roggenbuck euphemistisch verlauten. Richtig scheint indes, dass die Mutter die drei Kinder töten wollte, in der staatlich geförderten Ansicht, sie hätte als Mutter das Recht die Kinder nach ihrem Gusto zu behandeln oder auch zu töten. Denn, wie meinte schon Adolf Hitler. Zitat: Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind", zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704

Wenn eine deutsche Mutter also beschließt, sich selbst zu töten, so Adolf Hitler und seine ideologischen Nachfolger von heute, dann hat sie auch das Recht, ihre Kinder zu töten.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Besitzansprüche von Müttern auf ihre Kinder mit seinem skandalösen Beschluss der Befürwortung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter im Jahr 2003 bestätigt. Was sollen wir uns da noch über eine Mutter wundern, der nicht nur das Leben ihrer Kinder egal ist, sondern die auch noch den Vater seiner Kinder beraubt, wie es selbst das Bundesverfassungsgericht, das mit seinem Beschluss die Würde und die Rechte von nichtverheirateten Vater in eklatanter Weise verletzt hat, so noch nicht getan hat.

Pfui Deibel.

 

 

 

Schönefeld

Berlinerin und ihre drei Kinder verbrennen in Auto

In der Nähe des Flughafens Schönefeld hat sich eine Familientragödie ereignet: Bei einem Autobrand kam eine Mutter aus Altglienicke mit ihren drei Kindern ums Leben. Ermittler glauben an einen Suizid.

Sandra Dassler, Jörn Hasselmann und Claus-Dieter Steyer

Schönefeld - Eine Berlinerin und ihre drei Kinder im Alter zwischen sechs und elf Jahren sind in der Nacht zu Donnerstag in Schönefeld in ihrem Auto verbrannt. Noch ist unklar, ob der Brand des Opel Zafira ein schreckliches Unglück, ein sogenannter erweiterter Suizid oder sogar ein brutales Tötungsverbrechen war. Bei den Toten handelt es sich nach Tagesspiegel-Recherchen um eine 48-jährige Sekretärin der Katholischen Kirchengemeinde Christus König, die in Altglienicke wohnte, ihre 11-jährige Tochter sowie die beiden zehn und sechs Jahre alten Söhne. Der ebenfalls 48-jährige Ehemann hatte, so der Frankfurter Polizeisprecher Peter Salender in der Nacht zu Donnerstag bei einer Berliner Polizeidienststelle das Verschwinden seiner Frau und seiner Kinder gemeldet.

In der rund wenige Kilometer entfernten Randstraße in Schönefeld hatte einige Zeit zuvor eine Anwohnerin ein brennendes Auto bemerkt, in dem die Feuerwehr nach dem Löschen die verkohlten Leichen der Frau und der Kinder fand. Anhand des Berliner Autokennzeichens stellten die Beamten schnell eine Verbindung zum Berliner Vermisstenfall her.

Ehemann wurde als Zeuge befragt

Der Ehemann und Vater der Kinder soll einen schweren Schock erlitten haben, er wurde als Zeuge befragt, aber nicht als Beschuldigter, wie die Polizei betonte. „Wir haben keinen Tatverdächtigen“, sagte der Polizeisprecher des Landkreises Dahme-Spreewald, Jens Quitschke: „Zwar ist die Mordkommission aus Cottbus vor Ort, aber sie ermittelt auch bei Suizid oder erweiterter Suizid. Was wir aber definitiv ausschließen können, ist ein Verkehrsunfall.“

Die Bergung der Leichen aus dem völlig ausgebrannten Pkw gestaltete sich äußerst schwierig. Polizei und Feuerwehr brauchten mehrere Stunden. Nach Polizeiangaben hatten die drei Kinder auf den hinteren Plätzen des Autos gesessen. Für die Ermittlungen der Polizei sei es unerheblich, auf welchem Platz sich die Frau beim Brand aufgehalten habe. „Bei- oder Fahrersitz spielt keine Rolle“, meinte der Polizeisprecher. Sie könne schließlich zunächst den Wagen auf die Seitenstraße von der Autobahn zum Flughafen Schönefeld gesteuert haben und sich zum Zeitpunkt des Suizids auf den Beifahrersitz begeben haben.

Eine fünfte Person soll sich nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei zum Zeitpunkt des Brandes nicht im Auto aufgehalten haben. Vieles deute darauf hin, dass die drei Kinder – der jüngste Sohn wurde gerade eingeschult – vorher ruhig gestellt, betäubt oder gar getötet worden seien, hieß es. Sonst hätten sie sich mit Sicherheit gewehrt. Die vier Leichen wurden am Mittag in die Gerichtsmedizin zur Obduktion gebracht. Der Tatort an der Straße Nördlicher Randgraben liegt etwas 800 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt. Ganz in der Nähe verlaufen die Autobahn und die Eisenbahnlinie nach Schönefeld. Die Frau könnte also für ihren Suizid gezielt nach einem abgelegenen Platz gesucht und in an der Abfahrt Schönefeld-Nord gefunden haben.

24.9.2009

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Schoenefeld;art128,2907506

 

 

 


 

 

17. September 2009 - Pressemitteilung 26/09

Mutter von Sarah sagt als Beschuldigte aus

In den frühen Morgenstunden des 10.08 2009 war ein 3-jähriges Mädchen aus Thalmässing wegen Mangel- bzw. Unterernährung verstorben. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen die Eltern Ermittlungsverfahren wegen Totschlags durch Unterlassen eingeleitet und Haftbefehle erwirkt. Die 26-jährige Mutter des Kindes hat sich nun erstmals als Beschuldigte zu den Tatvorwürfen geäußert.

Das Amtsgericht Nürnberg hatte am 11.08.2009 gegen die Eltern des Kindes Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlages erlassen. Während der Vater sich seither in Untersuchungshaft befindet, mußte die 26-jährige Mutter aufgrund einer schweren Krebserkrankung seit dem Tod ihres Kindes in verschiedenen Kliniken ärztlich behandelt werden. Am 15.09.2009 wurde sie nun in einem Nürnberger Krankenhaus von der Polizei als Beschuldigte vernommen. Sie gab dabei an, dass sie zum Jahreswechsel 2008/2009 beschlossen habe, abzunehmen. Anfangs seien es nur ein paar Kilo gewesen, später aber habe sie sehr schnell sehr viel Gewicht verloren. Sie habe schließlich – möglicherweise auch wegen ihrer Krebserkrankung - nichts mehr gegessen. Zum Schluß habe sie mit einer Art „Tunnelblick“ nur noch sich selbst gesehen und versucht, „alles hinzukriegen“, aber den Rest ausgeblendet. Auch habe sie Angst gehabt, das Jugendamt werde ihr die Kinder wegnehmen, wenn der Zustand von Sarah bekannt wird.

Die Beschuldigte wird wegen ihrer aktuellen Erkrankung voraussichtlich noch einige Zeit in einem Klinikum verbleiben müssen. Sie wird dort weiterhin von Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt bewacht.

Im Übrigen dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth - die sich, wie bereits berichtet, nun auch gegen Verantwortliche des Jugendamts Roth richten - an. Insbesondere erwägt die Staatswanwaltschaft zur weiteren Tataufklärung die Erholung medizinischer und psychiatrischer Sachverständigengutachten.

 

Koch

Richter am Oberlandesgericht

 

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2009/02222/index.php

 

 


 

 

Titelstory im neuen FOCUS: 

Nr. 37 vom 14. September 2009

Im Zweifel gegen den Mann

Ist die Gleichberechtigung noch gerecht?

Überraschende Fakten zu Sorgerecht, Jobs, Bildung

Der Artikel ist nicht online erhältlich. Siehe http://www.focus.de/magazin/

 

 


 

 

 

Plakate: "Nehmt den Kinder nicht ihre Wurzeln"

Protest der "entsorgten Eltern"

Von Stefan Bohlmann 14. September 2009, 06:00 Uhr

Gerichte und Jugendämter verhängen nach der Trennung von Mutter und Vater sehr häufig Umgangsverbote.

Eltern protestieren

Foto: stefan bohlmann

Lüneburg. Ihre Wut und ihren Schmerz taten die Teilnehmer laut kund: ,,Es ist ein Unding, dass wir auf die Straße gehen müssen, um den Kontakt zu unseren Kindern und Enkeln zu behalten."

Rund 80 Väter, Mütter, Großeltern, Kinder und Jugendliche demonstrierten am Sonnabend vor dem Jugendamt des Landkreises Lüneburg und in der Innenstadt gegen die schmerzhaften von Gerichten und Jugendämtern amtlich verhängten Trennungen von ihren Kindern und Enkeln. Zum Protest aufgerufen hatte die Lüneburger Initiative "Entsorgte Eltern und Großeltern".

Einer der Veranstalter war Peter Witkowski. Er sagte: "Wir fordern, dass die Gerichte und Jugendämter umdenken und sich ihrer Verantwortung bewusst werden. Denn einem das eigene Kind wegzunehmen, weil sich Eltern im Streit getrennt haben, ist wie eine offene Wunde, die nie heilt."

Er plädierte für die psychologische Ausbildung von Richtern und Mitarbeitern in den Jugendämtern. Die sogenannte Cochemer Praxis solle angewandt werden, so Witkowski. Die Cochemer Praxis setzt auf Beratung, Mediation und lösungsorientiert arbeitende Sachverständige. Mit Erfolg, denn 98 Prozent der streitenden Eltern haben mit diesem Verfahren eine gütliche Lösung gefunden. ,,Wir wollen ein gemeinsames Sorgerecht für Vater und Mutter - egal, ob sie verheiratet sind oder nicht", betonte Witkowski. Denn das Strickmuster im Konfliktfall sei immer das gleiche. ,,Wenn Mütter und Väter sich streiten, ziehen sie das Kind mit hinein und versuchen, es zu manipulieren."

Das bestätigte ein 15 Jahre alter Demonstrationsteilnehmer als selbst Betroffener, als Kind, das zwischen Vater und Mutter steht. ,,Streit und Scheidungen lassen sich wohl nicht vermeiden. Aber dass der Konflikt auf die Kinder übertragen wird, sehr wohl", meinte der Jugendliche. Aus eigener und jahrelanger Erfahrung - die Eltern ließen sich scheiden, als er zwei Jahre alt war - sagte er: ,,Es ist ein Kampf um die Sympathie des Kindes. Die Mutter will mit Tränen Mitleid erzeugen, der Vater macht Geschenke." Und die Großeltern führten den Krieg in der Familie weiter, sodass die gesamte Verwandtschaft in die Brüche gehe, erzählte er.

Aus dem Streit seiner Eltern sei inzwischen abgrundtiefer Hass geworden, obwohl die Trennung zwölf Jahre zurückliege. ,,Ich stehe dazwischen, will das aber gar nicht. Es ist mir unangenehm. Das Gezerre bekomme ich seit Jahren mit, ignoriere es aber mittlerweile. Zuerst wollte ich bei demjenigen bleiben, der Recht hat. Aber keiner von beiden hat es."

So lebte er neun Jahre bei der Mutter und seit drei Jahren beim Vater - und wünscht sich sehnlich, endlich aus der Zwickmühle herauszukommen.

http://www.abendblatt.de/region/lueneburg/article1182439/Protest-der-entsorgten-Eltern.html

 

 


 

 

 

Bundestagswahl 2009

Unsere Wahlempfehlung für diese Bundestagswahl

Piratenpartei Deutschland

 

www.piratenpartei.de

 

 

 

 

INTERNETSZENE

Kollektiver Aufschrei

Piratenpartei, Chaos-Computer-Club und andere Netzaktivisten spüren Aufwind. Ihre Gegner sind die etablierten Politiker, denen sie einen Schuss vor den Bug geben wollen.

VON MONIKA ERMERT

Ein Büro gibt es noch nicht. Aber der Wahlkampf ist in vollem Gang. „Ein Vollzeitjob“, sagt Ralph Hunderlach, Programmierer und Systemadministrator von Beruf und zugleich bayerischer Bundestagskandidat der Piratenpartei. Bei der letzten Bundestagswahl habe er zu den Politikverdrossenen gehört. Keine Partei war in Sicht, von der sich der Pfälzer, der in München lebt, vertreten fühlte. „Einfach hinsetzen und alles ignorieren ist aber nicht mein Stil“, sagt der Neu-Wahlkämpfer und legt fast verschämt den Werbeflyer mit der Parole „Klarmachen zum Ändern!“ auf das Kaffeehaustischchen.

Ändern will Hunderlach insbesondere eine Reihe vom Bundestag erlassener Gesetze zur Kontrolle des Internets, die inzwischen Hunderttausende Deutsche auf virtuelle Diskussionsplattformen, aber auch auf die Straßen und in die höchsten Gerichtssäle gebracht haben: das Zugangserschwerungsgesetz zu Kinderpornografie von Familienministerin Ursula von der Leyen vor allem, aber auch das Gesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung persönlicher Computer und das Gesetz zur Speicherung aller Kommunikationsvorgänge deutscher Nutzer einschließlich der durchs Mobiltelefon ermittelbaren Bewegungsprofile.

Kern der Piratenideologie ist zudem ein anderes Urheberrecht, das privates Kopieren der Inhalte im Netz legalisiert und auf anderer Ebene einen Ausgleich zwischen Konsumenten und Kreativen organisiert. Im Winter planen die Piraten dazu öffentliche Gespräche zwischen den verschiedenen Interessengruppen, sagt Hunderlach, und das klingt fast schon staatstragend.

Mit jedem neuen Gesetz wurde der Protest im Netz lauter und die Schlange der Demonstranten länger. Soziologen und Wahlforscher diskutieren inzwischen über die digitale Bürgerrechtsbewegung und rätseln: Können die politisch unerfahrenen Piraten auf deren Bugwelle tatsächlich in den Bundestag segeln? Hunderlach bleibt Realist. „Wir wollen Aufmerksamkeit für unsere Themen und wollen diese in die Politik hineinbringen.“ Im ersten Anlauf müsse man „versuchen, den anderen Parteien Stimmen wegzunehmen, damit die merken, dass sie was falsch machen“.

Einen Schuss vor den Bug könne die Piratenpartei den etablierten Parteien durchaus verpassen, glaubt Constanze Kurz, Informatikerin an der TU Berlin und prominentes Mitglied des Chaos-Computer-Clubs (CCC). Nicht nur Wähler unter 25 Jahren seien die natürliche Klientel einer digitalen Bürgerrechtspartei, sagt Kurz. „Es geht um Wähler bis 45.“ Sie persönlich kenne niemanden mehr in diesem Alter, der keinen Rechner habe. Ein großer Kreis von potenziellen Wählern also, die sich ärgern über „Laiengesetze, die sich nicht um die Verfassung scheren“.

Es mag ein Zeichen für den Aufwind der digitalen Bürgerrechtler sein, dass der früher misstrauisch beäugte Hackerklub bei der Bewertung landes- und bundespolitischer Gesetze zum Internet längst zum gesuchten Experten geworden ist. Das Bundesverfassungsgericht lud den CCC zu Stellungnahmen in Sachen Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung ein. Sich politisch zu engagieren sei heute auch für den Einzelnen trotz Job und Familien viel leichter, sagt Kurz. Abends zwei Stunden am Computer aktiv sein und sich einmischen in die öffentliche Debatte: Für politisches Engagement nähmen sich Nutzer heute eher Zeit als zum Beispiel für den Austausch privater Katzenbilder.

Vielleicht bedurfte es der „Piraten“ als Warnschuss für die traditionellen Parteien und die Aufmerksamkeit einer größeren Öffentlichkeit. Die digitale Bürgerrechtsbewegung aber gibt es schon länger, und einige ihrer Protagonisten hoffen, dass ihre Sorgen um die Informationsgesellschaft – nach Ansicht der Aktivisten die künftige Gesellschaft schlechthin – nun auch ernst genommen werden.

 

Der Stuttgarter Mediendesigner Alvar Freude stand 2003 vor dem Landgericht in Stuttgart, weil er sich erlaubt hatte, die erste Debatte um Internetsperren auf seiner Webseite zu dokumentieren. 2001 – lange vor dem politischen Aufstieg der Ursula von der Leyen – hatte der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow Sperrverfügungen gegen drei Websites erlassen. Dem SPD-Politiker ging es um Nazi-Propaganda und „geschmacklose“ Seiten aus dem Ausland, die er, mindestens bei den Providern in seinem Bundesland, nicht dulden wollte.

Beschäftigt hat diese Internetzensur-Debatte 1.0 zunächst nur eine kleine Gemeinde von Medienrechtsexperten, dann digitale Bürgerrechtler wie Freude und schlussendlich die Gerichte. Diese entschieden damals, dass die Sperrung einzelner Seiten in Ordnung gehe, längere Listen dagegen nicht ohne weiteres geblockt werden dürften. Freude musste sich dafür verantworten, dass er die Debatte dokumentiert und die von Büssow zur Sperrung ausgeschriebenen Seiten verlinkt hatte.

Erst in zweiter Instanz wurde Freude vom Vorwurf der Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda freigesprochen. Heute ist der Vater einer dreijährigen Tochter einer der Köpfe des Arbeitskreises Zensur, der immerhin 134.000 Unterschriften gegen das Zugangserschwerungsgesetz von Ursula von der Leyen gesammelt hat. „Es gab in den letzten Jahren so viele Gesetzgebungsverfahren, bei denen man sich machtlos fühlte, die nichts für das angestrebte Ziel bringen und nur die Bürgerrechte beeinträchtigen“, beschreibt Freude, wie der Unmut Einzelner sich in einen kollektiven Aufschrei verwandelte. Da habe sich einiges angestaut, und das von der Leyensche Gesetz habe letztlich für eine Explosion gesorgt. Dass die Familienministerin in der Debatte mit „brutalst vergewaltigten Kleinkindern“ argumentiert habe, habe viele Leute bewegt.

Die Gegner des Gesetzes wie Freude, Kurz, Hunderlach oder andere digitale Bewegte warnen bis heute, dass die Sperrlisten wirkungslos sind, weil sie von Pädophilen leicht ausgeschaltet werden können. Vor allem aber werde Kindesmissbrauch nur verborgen und nicht verhindert. Die Aktivisten fürchten, dass eine Sperrinfrastruktur auch zur Zensur missbraucht werden könnte. Beteuerungen aus der Politik, dass das nicht das Ziel sei, beäugen alle Aktivisten mit großer Skepsis, weil sie in so vielen Kämpfen in den vergangenen Jahren am Ende den Kürzeren gezogen haben.

Erst das Verfassungsgericht, so Freude, habe etwa im Fall des Einsatzes von Wahlcomputern die Reißleine gezogen. „Man muss sich vorstellen, alle Computerexperten waren gegen Wahlcomputer“, erinnert er sich. Sie hätten Wählen am Computer einfach nicht für sicher genug gehalten, um Manipulationen zu verhindern. Bundestagsabgeordnete aber hätten ausgerechnet den technisch versierten Experten Technikfeindlichkeit vorgeworfen. „Wenn all diese Freaks gegen Computer sind, da müsste man doch mal zuhören“, sagt Freude. „Aber es ist, als renne man gegen eine Wand.“

Das klingt frustriert, aber das ist Freude keineswegs. Ganz im Gegenteil. Er setzt auf den Eindruck, den die wachsenden Zahlen netzpolitisch Engagierter auf die etablierte Politik machen werden. Über 40 Organisationen unterstützen die für den 12. September geplante Neuauflage der Demonstration unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ in Berlin. Auch jüngere Mitglieder der klassischen Parteien könne man vielleicht noch für eine andere Politik gewinnen.

 

Ist die Debatte rund um digitale Bürgerrechte, um Piraten und das freie Netz Vorbote eines Generationenkonflikts? „Die alten Herren mit den schwarzen Kugelschreibern“ müssten abtreten, formuliert es der Netzkünstler und -aktivist Padeluun vom FoeBuD, dem „Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs“. Der FoeBuD gehört aber eigentlich selbst schon zum „alten Eisen“ der digitalen Bürgerrechtsbewegung, denn seine Geschichte reicht bis in die späten 1980er-Jahre zurück.

Damals realisierte man bei der Organisation eigene Mailboxsysteme und erkannte, so berichtet FoeBuD-Mitgründerin Rena Tangens, die Datenschutzprobleme der wachsenden elektronischen Kommunikation. Von 1991 an half der Verein, mittels eines Systems zum Austausch elektronischer Mails die Kommunikation zwischen Friedensgruppen in den vom Krieg zerrütteten exjugoslawischen Teilrepubliken aufrechtzuerhalten.

 

Bis 1996 bot man Menschen im eingeschlossenen Sarajevo die Chance, über den Server in Bielefeld überhaupt noch mit der Welt zu kommunizieren. „5000 Nutzer hatten wir damals“, sagt Tangens. Durch den Betrieb des Servers für die Eingeschlossenen habe man nachvollzogen, wie sensibel die Daten seien. „Immerhin konnten wir auf die private Kommunikation aller Teilnehmer zugreifen. Wir wissen also, was passieren kann.“

Zwei politische Schlussfolgerungen zog man beim FoebuD aus diesen frühen Erfahrungen: Maßnahmen zum Schutz des Einzelnen, der sich im Netz bewegt, sollten bereits in die Entwicklung der Systeme einfließen. Weil das Prinzip „Datenschutz durch Netzdesign“ das Rennen aber verlor, stürzte man sich beim FoeBuD auf das Aufdecken von Missständen. Seit 2000 verleiht die Organisation den „Big Brother Award“ an die schlimmsten Missetäter in Politik und Wirtschaft: Metro wurde wegen seiner heimlich auslesbaren RFID-Chipkarten ausgewählt, die Deutsche Bahn und Lidl, weil sie ihre Mitarbeiter bespitzelten. In beiden Fällen führte das Aufdecken der Praktiken zu einem Aufschrei in der Öffentlichkeit.

Tangens und Padeluun blicken mit einigem Optimismus auf die aktuelle Bewegung für digitale Bürgerrechte. Tatsächlich kennen sie neben den alten Herren mit den schwarzen Kugelschreibern alte Damen, die in Bielefeld durch die Straßen tourten, um die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung zu erklären. Spätestens bei der Vorratsdatenspeicherung hätten viele Leute erkannt, dass solche Datensammelaktionen sie persönlich betreffen.

„Die Duldungsstarre ist überwunden“, so Padeluun, der sogar hofft, dass sich mit dem Schwung der neuen Bewegung manches schlechte Gesetz wieder zurückdrehen lässt. „Man kann Guantánamo auch schließen“, bemüht er einen drastischen Vergleich. Das Netz, die fünfte Macht im Staat, wie die FoeBuD-Aktivisten es bezeichnen, könne dabei nur hilfreich sein. Denn es mache die wechselnden Zusammenschlüsse von alten und neuen Online-Aktivisten leicht. Hinzutreten könnten Gruppen, die inzwischen die Gefahren mangelnder Absicherung der Bürgerrechte in der digitalisierten Welt sähen – etwa Ärzte oder Journalisten.

Ganz sicher dürfe man nicht nur in der digitalen Welt kämpfen, „denn die ist nur virtuell, aber wir müssen auch in die reale Welt“, sagt Padeluun. Man müsse raus aus der eigenen Blase, sagt Freude. „Ihr werdet euch noch wünschen, wir wären politikverdrossen“, zitiert er eine Nachricht, die kürzlich einer der zahllosen Aktivisten den Parteipolitikern ins Stammbuch schrieb. Ganz standesgemäß natürlich: per Kurznachricht auf Twitter.

© Rheinischer Merkur Nr. 34, 20.08.2009

 

http://www.merkur.de/2009_34_Kollektiver_Aufsc.36516.0.html

 

 

 

 

Piratenpartei startet durch in den Wahlkampf

Veröffentlicht am 31.07.2009

In 15 Bundesländern wurden die Landeslisten der Piratenpartei Deutschland am heutigen Freitag zur Wahl des 17. Deutschen Bundestags offiziell zugelassen. Auf den Sitzungen der Landeswahlausschüsse wurde beschlossen, die PIRATEN zur Wahl zuzulassen, da die formalen Kriterien in all diesen Bundesländern erfüllt seien. Nun kann der Wahlkampf für die PIRATEN beginnen.

Der Bundesvorsitzende Jens Seipenbusch erklärte dazu: "Ich freue mich sehr, dass unserer Teilnahme an der Bundestagswahl nun nichts mehr im Wege steht. Mit uns PIRATEN steht damit endlich mal eine echte Wahlalternative auf dem Wahlzettel, die sich im Gegensatz zu anderen nicht nur in der Anzugfarbe von den etablierten Parteien unterscheidet. Zeit fürs Klarmachen zum Ändern!"

Nachdem der Bundeswahlausschuss bereits am 17. Juli den PIRATEN ohne jegliche Beanstandungen die Wahlteilnahme als Partei zugesprochen hatte, schafften sie es in den vergangenen Wochen noch, die für die Wahlteilnahme einer Landesliste erforderlichen Unterschriftenformulare einzureichen. Je nach Bundesland wurden dafür bis zu 2000 Formulare benötigt. Die Frist dafür endete am 23.07.2009. Heute kamen die Landeswahlausschüsse der einzelnen Bundesländer zusammen, um über die formalen Kriterien der Bewerbung zu entscheiden.

Angesichts der neuesten positiven Mitgliederentwicklung äußert sich Seipenbusch zuversichtlich für den Wahlkampf: "Letzte Woche haben wir die magische Zahl von über 5000 Mitgliedern durchbrochen. Mit all diesen hochmotivierten und engagierten Menschen wird der Wahlkampf sicher eine sehr spannende und abwechslungsreiche Angelegenheit für uns alle. Die nächsten Monate werden eine wirklich großartige Chance, den Bürgern unsere Themen näherzubringen. Und dann steht auch einem wirklich guten Ergebnis im September nichts mehr im Weg."

Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland

Verantwortlich für den Versand dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland

http://www.piratenpartei.de/node/846

 

 

 


 

 

Mehr als 50 Parteien wollen an Bundestagswahl teilnehmen

Von den Spirituellen bis hin zu Anarchisten: Insgesamt 52 Parteien und politische Vereinigungen haben sich für die Bundestagswahl am 27. September angemeldet.

 

14.7.2009 22:20 Uhr

Berlin - Unter den Interessenten sind laut Bundeswahlleiter Roderich Egeler die "Familien-Partei", die Partei "Die Violetten - für spirituelle Politik", die "Partei Bibeltreuer Christen", die "Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands" und die "Piratenpartei". Auch "Die Grauen - Generationspartei", die "Rentner-Partei-Deutschlands" und die "Tierschutzpartei" stehen auf der Anmeldeliste.

Die Anmeldungen sind Voraussetzung für die meisten Parteien und Vereinigungen, um an der Wahl teilzunehmen, sagte Egeler. Keine Anmeldung brauchen Parteien, die bereits im Bundestag vertreten sind, und solche, die mit mindestens fünf Abgeordneten in einem Landtag sitzen.

Der Bundeswahlausschuss muss die angemeldeten Vereinigungen jedoch noch anerkennen. Das Gremium will am Freitag darüber entscheiden, welche letztendlich tatsächlich auf dem Stimmzettel stehen dürfen.

Quelle: ZEIT ONLINE, rf, dpa, 14.7.

http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Bundestagswahl;art122,2848235

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Dass man derzeit an die keine Blockparteien CDU, SPD, Linke, Grüne und FDP als Vater keine Stimme zu verschenken hat, sollte klar sein, haben diese mütterzentrierten Parteien es doch bis heute nicht zu Wege gebracht die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder zu beenden, sowie den verfassungswidrigen §1671 BGB abzuschaffen.

Protest ist angesagt und dafür sollte man am 27. September auch seine Wählerstimme einsetzten. Unsere Wahlempfehlung in diesem Jahr gilt der Piratenpartei, die sich gegen die ausufernde staatliche Internetzensur wendet und für die Informationsfreiheit engagiert.

 

 


 

 

Elterndemo in Hameln am 12.September 2009

Treffpunkt: ab 12:00 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz

Hier auch Gespräche und Pressekontakte

Demo-Route: Vom Bahnhof zur Fußgängerzone und anschl zum Pferdemarkt an der

St. Nikolaikirche

- Auftritt von Michael Pfennig

- Redebeitrag

anschl. weiter zum Familiengericht

- Kreideaktion

- Redebeitrag

danach weiter durch Fußgängerzone, anschl Auflösung der Demo

Nach der Demo wird der Film "Der entsorgte Vater" von Douglas Wolfsberger im Metropol Theater in Steinbergen gezeigt.

Der Eintritt ist frei!

 

 

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder

Kreisgruppe "Lippe-Weserbergland"

Postfach 1131

32695 Extertal

Tel.: 05751/430334

e-mail: lippe@vafk.de

 

 

http://www.lippe.vaeteraufbruch.de/

 

Hameln, Rinteln, Lemgo, Detmold, Stadthagen,

Bad Pyrmont und Umgebung

 

 


 

 

Familiendrama in Schorndorf

Zwei Kleinkinder tot

Schorndorf - In einer Doppelhaushälfte im Schorndorfer Stadtteil Miedelsbach (Rems-Murr-Kreis) entdeckten Polizeibeamte am Samstagnachmittag die Leichen zweier Kinder. Die Polizei war vom getrennt lebenden Vater gerufen worden, weil dieser seine Kinder abholen wollte und niemand die Tür öffnete. Nachdem die Beamten mit Hilfe eines Schlüsseldienstes, in Begleitung von Angehörigen, in das Haus gelangten, machten sie eine grausame Entdeckung. Sie fanden das fünf Jahre alte Mädchen und den vier Jahre alten Sohn tot auf.

Die 42-jährige Mutter war schwer verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Momentan deutet alles auf ein Familiendrama hin. Die Waiblinger Kripo ermittelt derzeit. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und eine Vertreterin der Gerichtsmedizin sind in die Ermittlungen eingeschaltet. Nähere Erkenntnisse ergeben sich vermutlich aus der Obduktion, die erst am Montag sein wird.

09.05.2009 - aktualisiert: 10.05.2009 10:03 Uhr

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/2020766

 

 

 

Mordprozess um ertränkte Kinder

"Sie hat überall nur Feinde gesehen"

Thomas Schwarz, veröffentlicht am 30.08.2009

Vor der 1. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts muss sich die 42-jährige Angeklagte wegen Mordes an ihren beiden vier und fünf Jahre alten Kindern verantworten.

Foto: dpa

 

Stuttgart - "Die katastrophale Verfassung der Kinder war von der Mutter verursacht", heißt es im Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters, das im Auftrag des Amtsgerichts angefertigt worden war. Untersucht hatte der Gutachter die Familie der 42-jährigen Angeklagten, die sich vor der 1. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts wegen Mordes an ihren beiden vier und fünf Jahre alten Kindern verantworten muss.

Sie soll ihren Sohn und ihre Tochter am 8. Mai in der Badewanne ertränkt haben, bevor sie versuchte, sich selbst zu töten. Mit katastrophaler Verfassung war dabei nicht der physische Zustand der Kinder gemeint, sondern der psychische Druck, unter dem beide standen. Die Mutter, die sich vom Vater der Kinder im Frühjahr 2008 getrennt hatte und nach Schorndorf-Miedelsbach gezogen war, versuchte mit aller Macht, ihn von den Kindern fernzuhalten.

Zu diesem Ergebnis kam auch ein Verfahrenspfleger, der im Auftrag des Amtsgerichts die Interessen der Kinder in dem Sorgerechtsverfahren vertreten sollte. Er hatte den Eindruck, die Frau "dämonisiere" ihren Ehemann vor den Kindern. In einer eidesstattlichen Erklärung, die wie das Gutachten am Freitag im Gericht verlesen wurde, zeichnet die 42-Jährige von ihrem Mann ein Bild in düstersten Farben. "Ich schreibe dies mit letzter Kraft, um die Kinder zu retten", schließt der Brief, mit dem sie beim Amtsgericht Schorndorf das alleinige Sorgerecht beantragt hatte.

Sie brauchte professionelle Hilfe

Dass sie versucht hat, ihren Mann auszugrenzen, war nicht nur der Eindruck, den der Verfahrenspfleger und der Psychiater gewonnen hatten. Auch der 40-jährige Bruder der Angeklagten, der am Freitag als Zeuge aussagte, gab an, seine Schwester habe nur noch den Sorgerechtsstreit im Kopf gehabt. "Sie hatte ein psychisches Problem. Jeden Tag hat sie unsere Mutter angerufen, vor allem, nachdem sie das Gutachten erhalten hatte." Dieses habe seine Schwester so interpretiert, dass man ihr in nächster Zeit die Kinder wegnehmen werde. Dabei steht in dem Gutachten explizit, dass beide Eltern das Sorgerecht weiter ausüben sollten. "Ich hab das anders als sie gesehen und das auch zu ihr gesagt." Doch das habe nichts genutzt. "Sie hat überall nur Feinde gesehen", erklärt der Bruder.

"Ihrer Schwester ging es doch eigentlich gut", sagt der Vorsitzende Richter Wolfgang Pross. "Sie war von ihrem Mann getrennt, was sie ja wollte, war finanziell abgesichert, wohnte in einem Haus. Nur alle zwei Wochen sollte sie die Kinder dem Vater überlassen." So sehe er das auch, antwortet der Bruder. Wenn man ein psychisches Problem habe, sei aber vieles wohl anders. Er und seine Frau seien zu dem Schluss gekommen, seine Schwester brauche professionelle Hilfe. "Ich habe sie darauf angesprochen und einen Termin beim Psychologen ausgemacht", berichtet die Schwägerin. Dadurch habe sie sofort das Misstrauen der 42-Jährigen auf sich gelenkt. "Dabei wollte ich doch nur helfen."

"Es ist ein Hin und Her zwischen Mitleid und Hass"

Den vom Amtsgericht bestellten psychiatrischen Gutachter und den Amtsrichter hatte die Angeklagte im Verdacht, von ihrem Ehemann bestochen worden zu sein, führt der Vorsitzende Richter aus. Das Gutachten habe auf die Frau regelrecht vernichtend gewirkt, sogar einzelne harmlose Formulierungen habe sie als persönliche Angriffe des Gutachters auf sich bezogen, berichtet der Bruder.

"Hatten Sie mal das Gefühl, dass sie einen an der Klatsche hat", fragt Peter Winckler, der psychiatrische Gutachter in dem Mordprozess, den Verfahrenspfleger schließlich ziemlich direkt. Dieser hat einen sogenannten begleiteten Umgang des Vaters mit den Kindern erlebt. Bei der Gelegenheit konnte der Sozialpädagoge beobachten, dass die Kinder mit ihrem Vater nach anfänglichem Zögern einen sehr glücklichen Eindruck machten. Befremdlich fand er nur einen Satz, den der vierjährige Sohn hinterher zur Mutter sagte: "Der Papa hat überhaupt nicht geschrieen."

Trotz der Tat hält die Familie Kontakt zu der Frau, die im Zentrum für Psychiatrie Weissenau bei Ravensburg untergebracht ist. "Es ist ein Hin und Her zwischen Mitleid und Hass", sagt der Bruder, der seine Schwester regelmäßig besucht.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2178795_0_2245_-mordprozess-um-ertraenkte-kinder-sie-hat-ueberall-nur-feinde-gesehen-.html

 

 

 

Badewannenmord

Kein Hinweis auf Verzweiflungstat

Thomas Schwarz, veröffentlicht am 04.09.2009

Eine Mutter hat ihre beiden kleinen Kinder ertränkt und sich anschließende selbst verletzt. Foto: dpa

Stuttgart - "Sie war angespannt, aber sie machte einen kämpferischen Eindruck." Die 36-jährige Erzieherin, die am Donnerstag in dem Mordprozess um zwei ertränkte Kinder ausgesagt hat, ist eine der letzten Menschen gewesen, die den vierjährigen Jungen und das fünfjährige Mädchen lebend sahen. Am Nachmittag des 7. Mai war die Pädagogin, die der 42-jährigen Mutter vom Jugendamt als Familientherapeutin zur Seite gestellt worden war, bei der Familie in dem Haus in Schorndorf-Miedelsbach. "Die Kinder wollten, dass ich noch zum Abendessen dableibe", sagt die Erzieherin, die ihrer Aufgabe zwar mit professioneller Objektivität, aber auch mit Gefühl und Einfühlungsvermögen nachgegangen ist.

"Die Kinder wollten, dass ich noch zum Abendessen dableibe."

Zeugin im Mordprozess

"Als ich ging, hat sie mich nochmals gebeten, ihr die Adresse einer Rechtsanwältin zu geben", sagt die Zeugin weiter aus. Nichts habe darauf hingedeutet, dass sich eine Verzweiflungstat anbahnte, die nicht nur die beiden Kinder das Leben kostete, sondern der auch beinahe die Täterin zum Opfer gefallen wäre. Laut Anklageschrift soll die 42-Jährige ihre Kinder wenig später in der Badewanne ertränkt und versucht haben, sich selbst mit Schnitten in den Arm und in den Hals zu töten.

Sie wollte das Sorgerecht erstreiten

Auf die Zeugin hatte die Angeklagte den Eindruck gemacht, sie wolle alles daransetzen, vor Gericht um das Sorgerecht für ihre Kinder zu streiten. Als Beleg dafür nahm die amtliche Betreuerin auch die Frage nach einem anderen Anwalt. Sie selbst habe diese Frage der Frau als ersten kleinen Schritt auf sich zu bewertet, erklärt die Erzieherin. "Sie war mir gegenüber negativ eingestellt und dachte, ich sei gegen sie." Zum ersten Mal habe die 42-Jährige, die in der ständigen Furcht lebte, ihr Mann wolle ihr die Kinder wegnehmen, so etwas wie Vertrauen ihr gegenüber gezeigt, sagt die 36-jährige Zeugin.

Sie hatte bereits im Auftrag des Amtsgerichts die betreuten Begegnungen zwischen den Kindern und dem Vater begleitet. Die 42-Jährige hatte ihn im Mai 2008 völlig überraschend verlassen. Als dieser seine neue Arbeitsstelle in Bremen angetreten hatte, war die gebürtige Fellbacherin quasi über Nacht aus dem Haus in Köln ausgezogen. Erst ein halbes Jahr später konnte der Vater seine Kinder wieder sehen. Dabei hätten die Kinder geweint und schrien, solange die Mutter anwesend war. Als sie mit dem Vater allein waren, habe sich ihr Verhalten schlagartig geändert. "Ich hatte das Gefühl, sie durften nicht sagen, dass sie ihren Vater lieben."

Die Kinder durften den Vater nicht lieben

Die Fünfjährige habe sich dabei heftiger gebärdet als ihr jüngerer Bruder. "Ich liebe nur Mama", habe sie bei einer Begegnung gerufen, die abgebrochen werden musste. "Sie hat das immer wieder geschrien, fast wie ein Mantra." Nur einmal habe der Vierjährige zugelassen, dass ihn sein Vater mit einem Kuss verabschiedete. "Ich hatte den Eindruck, dass sie sich vor der Mutter nicht vom Vater verabschieden wollten." Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2185153_0_9223_-badewannenmord-kein-hinweis-auf-verzweiflungstat.html

 

 

 

Prozess um ertränkte Kinder – Mutter gesteht Ich nahm sie in die Arme, tauchte mit ihnen unter

11.09.2009 - 13:14 UHR

Anfangs hatte sie noch alles abgestritten. Sie könne sich nicht erinnern und sich nicht vorstellen, dass sie ihre beiden Kinder Max († 4) und Annabel († 5) in der Badewanne ertränkt hat.

Doch am Freitag legte Sabine R. (42) vor dem Landgericht Stuttgart ein Geständnis ab: „Ich bin zu ihnen in die Wanne gegangen. Ich habe sie in die Arme genommen und bin mit ihnen untergetaucht. Sie waren sofort tot.“

 

Annabel († 5) und Max († 4)

Worte, die erschaudern lassen.

Doch anders als Sabine R. dem Gericht weismachen wollte, dauerte der Todeskampf von Max und Annabel offenbar länger und war qualvoller. Vor der Badewanne wurde Erbrochenes gefunden. Das deutet darauf hin, das eines der Kinder auftauchte, sich erbrach und dann wieder unter das Wasser gedrückt wurde.

Mindestens eine Minute, vielleicht auch länger, müssen die Kinder um ihr Leben gekämpft haben.

Der Grund für die Tat: Sie sei an dem Tag in einem psychischen Ausnahmestand gewesen, sagte die Horror-Mutter aus. Sie habe immer wieder die Stimme ihres toten Vaters gehört, der sie und die Kinder gerufen habe. Die Frau ist derzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Das Haus in Schorndorf: Hinter diesen Mauern geschah das Verbrechen

Nachdem die Kinder tot waren, versuchte die Industriekauffrau, sich das Leben zu nehmen, schnitt sich die Pulsadern auf. Doch der Selbstmordversuch schlug fehl: Ihr Mann, der die Kinder am folgenden Tag, am 9. Mai abholen wollte, fand sie verletzt auf dem Bett der Tochter liegend.

Das Paar lebte getrennt. Sie habe ihre Kinder über alles geliebt, doch ihr Mann, so Sabine R., sei ein Despot gewesen, der die Kinder missbraucht und sie selbst bedroht habe. Sie gab ihm eine Mitschuld am Tod der Kinder: „Ich wollte sie immer retten und vor ihrem Vater schützen, der ihnen so Schlimmes getan hat.“

Nach der Tat war Sabine R. zunächst in U-Haft gekommen, wurde dann in einer psychiatrischen Klinik in Weissenau untergebracht. Auch dort wollte sie sich mit Tabletten das Leben nehmen. Das Personal fand die Medikamente aber rechtzeitig.

Das Urteil wird für den 22. September erwartet.

http://www.bild.de/BILD/news/2009/09/11/mutter-ertraenkt-kinder/in-der-badewanne-prozess.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ja, ja; so etwas hätte es früher nicht gegeben. Der Vater der ermordeten Kinder wäre von Jugendamt und Gericht rechtzeitig ordnungsgemäß entsorgte worden und die Mutter hätte auf diese Weise das alleinige Sorgerecht bekommen, getreu dem Leitsatz von Adolf Hitler, Zitat: Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind" - zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704.

Ja, ja, so war das in der guten alten Zeit, als das Primat der Mutter den Gesetzgeber bis in die Federspitze leitete. Nun weicht alles auf, Homosexuelle dürfen heiraten und trotz der tapferen Gegenwehr der Richterschaft am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unter ihrem, dem Ansturm der nichtverheirateten Kinder tapfer trotzenden Präsidenten Papier, wird demnächst wohl auch noch die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder abgeschafft. Wo soll das alles noch hinführen, womöglich noch in den Rechtsstaat, jenem bundesdeutschen Phantasiegebilde, von dem viele sprechen, das aber bisher noch nie real gesehen wurde.

 

 

 


zurück