Väternotruf
Juni 2010
Bundesverpassungsgericht Karlsruhe: Mauer bleibt noch hundert Jahre
Die Mauer muss weg!
Schluss mit der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder durch die Bundesrepublik Deutschland.
Bundesweite Demo am 26. Juni 2010 in Berlin
Schluss mit Vätern 2. Klasse!
Gemeinsame Sorge für Mutter und Vater
Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der deutschen Sorgerechtsregelung die rote Karte gezeigt hat und damit eine vorangegangene Fehlentscheidung der Karlsruher Linienrichter korrigiert hat, sind einige Fachpolitiker vorgestürmt und wollen für Väter ein Klagerecht auf die gemeinsame elterliche Sorge eintüten. Diesen Angriff gilt es jetzt zu stoppen: Kommt am 26. Juni zur Väterdemo nach Berlin und stellt die Politiker ins Abseits.
Damit die Abseitsfalle zuschnappt, müssen sich alle nach vorne bewegen und keiner darf zu Hause bleiben: Schließlich gibt es die nächste Konterchance erst, wenn die Schiedsrichter wieder auf Foulspiel entscheiden - und das kann viele Jahre dauern. Meckern über die lahmen Schiris nützt nichts: Jetzt müssen wir Teamgeist zeigen, um den Spielverlauf zu drehen. Ob mit oder ohne Spielerausweis: Wir wollen die gemeinsame elterliche Sorge ab Vaterschaftsanerkennung!
Nur mit gemeinsamen Sorgerecht ist Schluss mit den illegalen Transfers von Kinder quer durch ganz Europa. Väter erhalten ein Auskunfts- und Mitspracherecht zur effektiven Dopingkontrolle. Und last but not least: Väter dürfen bei der Auswahl des Fußballvereins mitreden.
Der Väteraufbruch ruft zur Beteiligung an der bundesweiten Demo am 26. Juni 2010 in Berlin auf:
Schluss mit Vätern 2. Klasse!
Gemeinsame Sorge für Mutter und Vater
Treffpunkt ab 12:00 am Alex (zwischen S-Bahn und Sendeturm)
Start um 13:00
Zwischenkundgebungen am Brandenburger Tor, Familien- und Justizministerium
Abschlußkundgebung ab 16:00 auf dem Gendarmenmarkt.
Anschließend treffen wir uns beim Grillen zum gemeinsamen Kennenlernen und Austausch untereinander.
Es gibt eine Fahrtenbörse zur kostengünstigen Anreise und preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten für 5,00 Euro. Im WEB werden alle weiteren organisatorischen Details unter www.berlindemo.vaeteraufbruch.de mitgeteilt.
Aus vielen Kreisgruppen reisen bereits Gruppen an. Medienvertreter haben sich bereits angemeldet.
Vom Bodenseekreis fahren engagierte Väter 1.150 Km mit dem Fahrrad nach Berlin. Sie starten am 20.6. und werden von den Kreisgruppen in Stuttgart, Karlsruhe, Frankfurt, Fulda, Halle und Magdeburg begleitet. Jeder Vater kann sich entlang der Route den Vätern anschließen. Details zum Routenplan stehen ebenfalls auf der WEB-Seite.
Jetzt liegt es an Dir, sprich Freunde und Bekannte an und komm zum Finale nach Berlin, noch sind Plätze frei. Wir zählen auf Dich!
Alle Kinder haben das Recht auf die Sorge von Mutter und Vater ab Geburt!
Lust auf Vatersein!
Lust auf Verantwortung!
Sorgerecht auch für nichteheliche Väter!
Herzliche Grüße
Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesgeschäftsführer
Tel. 06627 - 91 50 434 oder 03691 - 88 09 74
mobil 0162 - 83 99 123
meyer-spelbrink@vafk.de
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83) oder 03691 - 7 33 90 67
Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29) oder 03691 - 7 33 90 77
eMail bgs@vafk.de
MAIN FM: Väter demonstrieren in Frankfurt für ihre Rechte
MAIN FM-Tagesreport vom 22. Juni 2010: In Deutschland wird knapp die Hälfte aller Ehen geschieden. Von der Trennung der Eltern sind jährlich mehr als 150.000 Kinder betroffen. Oft leiden auch die Väter, da sie ihre Kinder kaum noch sehen dürfen. Der Frankfurter Verein "Väteraufbruch für Kinder" kämpft für die Rechte der Papas. Heute Nachmittag hat es eine besondere Aktion in Frankfurt gegeben. Sven Huck aus dem MAIN FM news center berichtet.
Moderation: Christian Schulze
Väter demonstrieren in Frankfurt für ihre Rechte
EGMR: Überlanges Umgangsverfahren und fehlender Rechtsbehelf gegen überlange Verfahrensdauer
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat durch Urteil vom 24.06.2010 – Afflerbach/Deutschland Nr. 39444/08 – in dem von Rechtsanwalt Georg Rixe geführten Verfahren die überlange Dauer eines Umgangsverfahrens (neun Jahre und zehn Monate über drei Instanzen) sowie das Fehlen eines effektiven Rechtsbehelfs gegen überlange Gerichtsverfahren als Verstoß gegen die EMRK festgestellt.
Das zuständige Oberlandesgericht hatte am Schluss des Verfahrens den Umgang des Vaters mit seiner Tochter ausgeschlossen, weil das mittlerweile 12 Jahre alte, infolge der Verfahrensdauer tiefgreifend entfremdete Kind den Umgang ablehnte und gegen seinen Willen kein Umgang mehr angeordnet werden konnte.
Der Gerichtshof beanstandete insbesondere als Verstoß gegen Art. 6 I EMRK, dass das OLG das Verfahren angesichts des Obstruktionsverhaltens der Mutter nicht mit größtmöglicher Beschleunigung betrieben hat (vgl. Rixe, FamRZ 2009, 1037), obwohl die Gefahr bestand, dass das Verfahren faktisch allein durch Zeitablauf entschieden wurde. Die Mutter hatte über lange Zeit die Begutachtung der Tochter verhindert und war mehrfach umgezogen. Nach der Entscheidung des Gerichtshofs hatte das OLG das Verfahren nicht hinreichend zügig betrieben und vor allem nicht zeitgerecht die notwendigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Begutachtung getroffen.
Der EGMR verurteilte Deutschland erneut gem. Art. 13 EMRK, da weiterhin ein effektiver Rechtsbehelf hinsichtlich der Einhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer fehlt. Er beanstandete wiederum, dass Deutschland die diesbezügliche Sürmeli-Entscheidung vom 08.06.2006 – 75529/01, FamRZ 2007, 1449 m. Anm. Rixe, S. 1453 immer noch nicht umgesetzt hat.
Die Entscheidung des Gerichtshofs verdeutlicht, dass der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz eines „Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ deshalb rechtspolitisch verfehlt ist, weil er den Verfahrensbeteiligten keine Beschleunigungsbeschwerde zur Verhinderung einer überlangen Verfahrensdauer zur Verfügung stellt, sondern nur einen Entschädigungsanspruch bei überlanger Verfahrensdauer, der aber angesichts der irreversiblen Folgen in Kindschaftssachen ersichtlich keine ausreichende Wiedergutmachung darstellen kann.
Die Bundesregierung ist deshalb aufgerufen, ihr beabsichtigtes Gesetzesvorhaben um eine Untätigkeitsbeschwerde entsprechend dem Referentenentwurf 2005 zu ergänzen.
Zum Urteil des EGMR vom 24.06.2010 – Afflerbach/Deutschland
Zum Referentenentwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Pressestimmen zum Urteil:
* Frankfurter Neue Presse (25.06.2010): “Schmerzensgeld für Vater”
* Focus Online (24.06.2010): “Menschenrechtsgerichtshof verurteilt deutsche Gerichte”
* 123recht (24.06.2010): “Menschenrechtsgericht rügt langes Verfahren um Umgangsrecht”
* nw-news (24.06.2010): “Zehn Jahre um Besuchsrecht für Tochter gekämpft”
* merkur-online (24.06.2010): “Lange Prozesse: Deutschland muss Schadensersatz zahlen”
* Epoch Times Deutschland (24.06.2010): “Deutschland wegen langer Gerichtsprozesse zu Schadensersatz verurteilt”
http://familienrecht.baltesundrixe.de/post/745820127/afflerbach-deutschland
BIELEFELD
Zehn Jahre um Besuchsrecht für Tochter gekämpft
Bielefelder Familienanwalt: Schmerzensgeld gewonnen, Kind verloren
Bielefeld. Fast zehn Jahre lang kämpfte ein Vater aus Bad Berleburg vor deutschen Gerichten um das Besuchsrecht für seine Tochter. Nun hat ihm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen des schleppenden Justizverfahrens ein Schmerzensgeld von 7.000 Euro zugesprochen.
Das Problem sei damit jedoch nicht gelöst, sagte Familienanwalt Georg Rixe aus Bielefeld am Donnerstag. Im vorliegenden Fall habe der Vater vergeblich gestritten. Seine mittlerweile zwölf Jahre alte Tochter habe sich während dieser langen Verfahrenszeit von ihrem Vater entfremdet und wolle ihn nicht mehr sehen.
Europa Menschenrechtsgerichtshof verurteilt deutsche Gerichte
Donnerstag 24.06.2010, 15:47
Wegen vier unzumutbar langer Gerichtsverfahren wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Zahlung von 24.000 Euro Schadensersatz verurteilt. In einem der Fälle hatte ein Vater über neun Jahre vergeblich um Kontakt zu seiner Tochter gekämpft. Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert das Recht auf ein Verfahren „innerhalb angemessener Frist“.
Schallende Ohrfeige für die deutsche Justiz: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik wegen vier unzumutbar langer Gerichtsverfahren zu Entschädigungszahlungen von insgesamt 24.000 Euro verurteilt. Die Prozesse mit einer Dauer zwischen sieben und 17 Jahren hätten gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, der das Recht auf ein Verfahren „innerhalb angemessener Frist“ festschreibt, urteilte das Straßburger Gericht.
Der dramatischste der vier Fälle ist ein Sorgerechtsstreit, in dem sich ein Vater über neun Jahre lang vergeblich um Kontakt zu seiner unehelichen Tochter bemühte. Die Bundesregierung verteidigte die lange Verfahrensdauer mit dem Hinweis, dass psychologische Untersuchungen angestrengt und mehrere Experten bemüht werden mussten, weil die Mutter dem Kläger vorwarf, ihr gemeinsames Kind sexuell missbraucht zu haben.
Der Menschenrechtsgerichtshof erklärte dazu, angesichts des unkooperativen Verhaltens der Mutter – die eine Untersuchung ihrer Tochter immer wieder verhinderte und wiederholt ihren Wohnsitz verlegte – hätten Jugendamt und Gericht stärker durchgreifen müssen. Gerade Prozesse um das elterliche Sorgerecht müssten rasch vorangetrieben werden, weil sonst das Risiko bestehe, „dass die Angelegenheit faktisch durch die verstrichene Zeit geregelt wird“.
Tatsächlich wollte im konkreten Fall die Tochter selbst, die ihren Vater 1999 im Alter von zweieinhalb Jahren das letzte Mal unter normalen Umständen gesehen hatte, zehn Jahre später keinen Kontakt mehr zu ihm haben. Das Mädchen sei seinem Vater vollkommen entfremdet, erklärte dessen Anwalt, Georg Rixe. „Letztlich hat die überlange Verfahrensdauer zu dieser Situation geführt“, denn gegen den Willen der Tochter habe der Umgang nicht angeordnet werden können. Der Menschenrechtsgerichshof sprach dem Vater nun 7.000 Euro Entschädigung zu. Rixe rief das Bundesjustizministerium auf, für vergleichbare Fälle die Möglichkeit einer Beschleunigungsbeschwerde einzuführen.
Erbschaftsstreit über 17 Jahre
Noch länger als das Sorgerechtsdrama zog sich ein von den Straßburger Richtern beanstandeter Erbschaftsstreit hin. Allein der erstinstanzliche Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht dauerte von 1988 bis 1999, das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht weitere vier Jahre. Die Anrufung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts durch einen der Erben blieben ohne Erfolg, mit der Ablehnung seiner Verfassungsbeschwerde im Jahr 2005 ging das Verfahren endgültig zu Ende. Wegen der langen Prozessdauer vor dem Landes- und dem Oberlandesgericht muss die Bundesrepublik dem Beschwerdeführer nun 11.000 Euro zahlen.
E I N L A D U N G
zur
Fachtagung
Loyalitätskonflikt und PASyndrom
Entfremdung und Umgangsausschluss vermeiden
Die Chancen des neuen FamFG nutzen
am
Mittwoch, 09. Juni 2010
17.30 bis 22.00 Uhr
bis
Ort
Landschaftsverband Rheinland
Horion-Haus
Hermann-Pünder-Straße 1
50679 Köln
Veranstalter
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kreis Köln
PROGRAMM
Grußwort
Dr. Jürgen Wilhelm
Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland
des LVR
Podiumsgespräch
Einleitung
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Vorstellung und Problemdarstellung
Psychologie
Prof. Dr. Uwe Jopt
Loyalitätskonflikt und PASyndrom
Recht
Richter a.D. Jürgen Rudolph
Begründer des Cochemer Modells
Stadtverwaltung Köln
Jugenddezernentin Dr. Agnes Klein
Auswirkungen erkennen - Neue Wege gehen
Pause – Snacks – Info-Forum
Austausch + Info + Fragen an den Themenständen
Podiumsdiskussion
Ergebnisse der Themenstände
Fragen an Referenten
Lösungswege
Gäste
An Kabarettist Wilfried Schmickler ist gedacht
Kostenfreier Eintritt - bis auf Speisen und Getränke
Referent Professor Uwe Jopt,
Diplompsychologe, Familientherapeut,
Psychologischer Sachverständiger
veröffentlichte bereits zahlreiche Publikationen zum Thema Scheidung und Trennung. Er befasst sich intensiv im Familienrecht mit dem systemischen Ansatz, der der lösungsorientierten Zusammenarbeit der am Verfahren beteiligten Professionen klar umrissene Konturen gibt und fordert seit Jahren einen neuen Sachverstand der Psychologischen Gutachter.
Uwe Jopt, Professor an der Uni Bielefeld, ist Experte zu den Themen Elternentfremdung (PASyndrom), Loyalitätskonflikt, Kindeswille (authentisch oder induziert),
Instrumentalisierung und Manipulation durch den betreuenden Elternteil. Er bezeichnet die Tatsache, dass es in Deutschland mittlerweile eine Vielzahl von „entfremdeten Kindern“, die den umgangsberechtigten Elternteil ablehnen, als „Super-Gau“.
Aufgrund seiner großen Praxiserfahrung hat er im Januar 2010 ein Forschungsprojekt aufgesetzt, das sich zum einen mit den daraus resultierenden Gesundscheitsschäden für den abgelehnten Elternteil beschäftigt, zum anderen soll untersucht werden, welche Erfahrungen ausgegrenzte Eltern im Rahmen ihrer gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Psychologischen Gutachtern gemacht haben - die häufig von Gerichten eingeschaltet werden, nachdem das Kind erklärt hat, zu einem Elternteil keinen Kontakt haben zu wollen.
Herr Prof. Jopt ist Mitautor des Buches
„Lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht“.
Referent Jürgen Rudolph
ist Gründer der „Cochemer Praxis“ und war Familienrichter in Cochem-Zell, der zusammen mit Anwälten, Jugendamt, Beratungsstellen und Sachverständigen maßgeblich an der Entwicklung des „Cochemer Modells“ beteiligt war.
Die Cochemer Praxis ermöglicht es, auch in scheinbar aussichtslosen Situationen Lösungen zu finden, die dem Kindeswohl und letztendlich auch dem Elternwohl dienen. Das Ziel der Cochemer Praxis ist, den Trennungs-/Scheidungskindern den Kontakt und die Bindung zu beiden Elternteilen zu erhalten.
Die neuen Gesetze des FamFG, die seit dem 01.09.2009 Gültigkeit haben, enthalten große Teile der von Jürgen Rudolph entwickelten „Cochemer Praxis“.
Nach langjähriger Richtertätigkeit ist Jürgen Rudolph heute Rechtsanwalt für Familienrecht mit Sitz in Koblenz.
In Cochem hat Jürgen Rudolph das Institut für interdisziplinäre Ausbildung ins Leben gerufen und bietet den an Familienkonflikten beteiligten Professionen praxisorientierte Programme und Tagungen an.
Jürgen Rudolph ist Verfasser des Buches „Du bist mein Kind“.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kreis Köln
Vorstand
Christopher Ankerstein (Verantwortlicher Vorstand)
Rigo Trautmann
Walter Fritsch
Der Väteraufbruch für Kinder e.V.
ist ein gemeinnütziger Verein, der sich um die Belange von Vätern und Kindern kümmert, die sich in einer Trennungssituation befinden. Wir helfen und beraten bei Fragen zum Thema Jugendamt, Mediation, Familiengericht, Rechtsanwälte, Gutachter usw. und bieten den Betroffenen regelmäßig eine Selbsthilfe- und Vätergruppe an, die jeden 1. und 3. Dienstag im Monat um 19:00 Uhr im Jugendheim St. Marien, Kapellenstr. 5, 51103 Köln-Kalk stattfindet.
Als einziger bundesweit tätiger Väterverein verfügen wir über eine weitreichende Vernetzung unserer über 3.000 Mitglieder und mehreren 10.000 begleitenden Fällen in 110 Städten in Deutschland, die zu einer umfangreichen und wertvollen Erfahrungssammlung zur Förderung des Familienfriedens nach einer Trennung und für die Verbesserung der gesellschaftlichen und gerichtlichen Rahmenbedingungen bei entsprechenden Familienverfahren zum Einsatz kommt.
Kontakt:
Christopher Ankerstein
0221-9389156
Internet
www.vafkkoeln.de (ab 01.05.2010)
R Ü C K M E L D U N G
an
Fax: 0221-9982411
Name………………………………………………………..
Profession…………………………………………………..
Anzahl der Teilnehmer…………………………………….
oder per E-Mail:
Fall Pervin
Gutachter halten Geständnis für glaubwürdig
MAIKE SCHULTE - zuletzt aktualisiert: 18.01.2006
Düsseldorf (RPO) Düsseldorf (dto). Am sechsten Verhandlungstag um den Tod der kleinen Pervin haben sich erstmals zwei psychologische Gutachter über die des Mordes angeklagte Mutter geäußert. Ihnen gegenüber hatte die 27-jährige Mandy K eingeräumt, ihrer Tochter ärztliche Hilfe verweigert haben, obwohl sie wusste, dass die Dreijährige sterben würde. Anschließend zerstückelte sie das Kind und deponierte es mehr als zwei Jahre auf dem Balkon. Die Schilderungen seien glaubhaft, so die Einschätzung der Gutachter, denen übereinstimmend die geringe emotionale Beteiligung der Angeklagten auffiel. Vor Gericht hatte Mandy K. ihr polizeiliches Geständnis zurückgezogen und geschwiegen. Mittlerweile sei eine Aussage aber nicht mehr ausgeschlossen, verkündete der Vorsitzende Richter.
Zwei psychologische Sachverständige äußerten sich am sechsten Verhandlungstag über die Mutter der toten Pervin. Foto: ddp
Pervin und ihre jüngere Schwester seien ‚Unfälle’ gewesen, hatte die aus Sachsen-Anhalt stammende Mandy K. der Kölner Psychiaterin Konstanze Jankowski erzählt. Häufig kümmerten sich die Schwiegereltern um das Kind, zum Missfallen der Angeklagten, die glaubte, dass es dort zu sehr verwöhnt wurde. Vor ihrem Tod habe ihre Tochter monatelang wenig getrunken und gegessen. „Nur ein Reiskorn oder eine Nudel“, nach den Worten der Angeklagten.
Obwohl ihr klar war, dass ihre Tochter in Lebensgefahr schwebte, habe sie am Todestag der kleinen Pervin keinen Notarzt gerufen, weil sie keine Krankenversicherung hatte. „Es war ein Schock“, als sie das Kind am 16. Oktober 2002 tot in seinem Bettchen fand, hatte sie der Sachverständigen erzählt. Einer der wenigen Momente, in denen sie bei ihrer Schilderung Gefühle zeigte, berichtete die Düsseldorfer Psychologin Beate Daber.
Nach dem Tod des Kindes habe die 27-Jährige zwei Tage lang darauf gewartet, „dass es wieder aufsteht“, ließ darum den Deckel der Box offen, in dem sie die Leiche unter ihrem Bett deponiert hatte, so die Psychiaterin Jankowski. Auch wie sie das Kind anschließend zerstückelt und in einer Kiste auf dem Balkon deponierte, schilderte ihr die Angeklagte ausführlich. Nachbarn hätten sich anschließend zwar über den Gestank auf dem Balkon gewundert, „aber angesprochen hat mich niemand“, erzählte Mandy K.
Auch sie selbst versuchte, die makabre Kiste zu verdrängen. „Ich habe den Leichnam vermieden“, erklärte sie. Und weiter: „Der Körper in der Kiste war für mich nicht mehr Pervin, sie war in meinem Kopf“. Erst als es wegen Mietschulden zur Zwangsräumung der Wohnung kam, flog die Tat auf. „Ich fand’s gut, dass alles herausgekommen ist“, kommentierte die Angeklagte. Die Schauspielerei sei „sehr stressig“ gewesen. Ihren Ehemann enthob sie jeder Schuld. „Er hat nichts gewusst“, berichtete sie. Fast täglich soll er nach Pervin gefragt haben, sie habe ihn mit ständig neuen Ausreden abgefertigt, nach der Trennung im November 2003 mit Kindesentzug gedroht.
LOKALMELDUNGEN - NÜRNBERG
Prozess um entwendete Gerichtsakten
Ex-Polizist rastete vor dem Amtsgericht aus
Ein geschiedener Vater führt seit Jahren einen erbitterten Kampf um das Umgangsrecht mit seinem Sohn. Beim Besuch einer Rechtsanwältin im Januar 2009 nahm er dieser in deren Kanzleiräumen gewaltsam seine vom Amtsgericht beigezogenen Familienakten weg. Gestern stand der 44-Jährige wegen räuberischen Diebstahls vor dem Schöffengericht. Brisant ist: Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen frühpensionierten Kriminalhauptkommissar, der 25 Jahre im Dienst der hiesigen Polizei stand.
»Was muss dieser Mann durchgemacht haben?«, fragt man sich während des gut zweistündigen Prozesses, der mit 30-minütiger Verspätung beginnt - weil sich sein Mandant nicht ins Gericht traue, erklärt Verteidiger Franz Heinz. Richterin Heike Klotzbücher geht daraufhin zum Eingang, um auf den verstörten Angeklagten beschwichtigend einzureden, der wie ein Rohrspatz schimpft. Auch ein Krankenwagen wird gerufen. Es könnte sein, dass Hans M. (Name geändert) einen Nervenzusammenbruch hat. Doch der Arzt erklärt ihn für verhandlungsfähig.
Im Sitzungssaal wird schnell klar: Dieser Mann ist psychisch stark angegriffen. Zunächst faucht er die Journalisten an. Dann stellt er sich als »entsorgter Vater« vor, »der mit Vehemenz sein Kind sehen will«. Auf der Anklagebank will er nicht sitzen, sondern stehen bleiben. »Ich erkenne das Gericht nicht an!«, erklärt er und fügt hinzu: »Kasperltheater, Kinderkacke, Pillepalle«, wobei er der Richterin und den Schöffen seinen Rücken zuwendet. In der Hauptverhandlung, so viel ist klar, wird er nun öfters stören. Die Richterin bleibt weitgehend geduldig.
Als der Verteidiger etwas zum Hintergrund des Falles erläutern will, rastet Hans M. schon bei dem Wort »Besuchsrecht« aus. »Ich bin ein Vater und kein Onkel, der Besuche macht!« Es kristallisiert sich dann heraus, dass Hans M. zu keiner Zeit vorhatte, besagte Akten zu stehlen oder gar zu vernichten. Vielmehr habe sein Mandant die Ordnerinhalte kopieren wollen und ihm die Originale nach wenigen Tagen gebracht, woraufhin der Verteidiger die »beraubte« Anwältin kontaktierte und die Akten vollständig ans Gericht zurückgelangten.
Im Zeugenstand schilderte die Juristin (50), es sei nur zu einem kurzen Gerangel und einem Schubser gekommen. Dann habe der Mann noch einen Blumentopf zertrümmert, bevor er mit den Dokumenten verschwand. Verletzt worden sei sie kaum. In einem Brief hatte sich M. später bei der Advokatin entschuldigt. Für den Anwalt war dies der klassische Fall für eine Verfahrenseinstellung, nicht aber für den Staatsanwalt. Der stimmte jedoch mit dem Gericht darin überein, dass hier Nötigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung die einschlägigen Delikte seien. Am Ende wurde Hans M. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro (1800 Euro) verurteilt.
Rundumschlag im letzten Wort
Während der Urteilsbegründung musste der Angeklagte zeitweise vor der Tür warten, weil er durch seine Zwischenrufe zu sehr gestört hatte. Dabei hatten die Richter Hans M. fast 30 Minuten für sein letztes Wort gewährt. Diese Zeit nutzte M. für einen Rundumschlag: Seine Ex-Frau schade seinem geliebten Sohn (7) und habe es letztlich nur auf seine Pension abgesehen. Er selbst lebe heute von 950 Euro. Seit seiner Scheidung vor sechs Jahren leide er unter der Umgangsverweigerung durch seine Ex, unter dem Achselzucken der Justiz und der Abzocke seiner Scheidungsanwälte. Unterstützung erfahre er aber von Freunden und anderen betroffenen Vätern. Sogar Justizministerin Beate Merk habe ihm auf ein Schreiben hin Glück gewünscht, seinen Sohn bald wiedersehen zu dürfen.
Susanne Stemmler
9.6.2010
http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1239266&kat=11
Kommentar Väternotruf:
Das war mit 1800 € bestimmt der teuerste Blumentopf, den Hans M je zertrümmert hat. Da hätte er sich lieber bei der Bundeswehr für einen Kampfeinsatz gegen die Taliban melden sollen, da hätte er jede Woche 1800 € verdient.
Doch wo er recht hat, hat er recht, der gute Vater, auch wenn er offenbar ein wenig durch den Wind ist, aber das gibt sich im allgemeinen nach fünf bis zehn Jahren oder endet im Delirium. Besuchsrechte sind für Besuchsonkels, aber nicht für Väter, die ihrem Kind ein guter Vater sein wollen. Gute Väter sind einfach für ihr Kind da, so wie dies ja auch eine gute Mutter tut, ohne dass diese plötzlich zur Besuchsmutter wird, nur weil sie sich von dem Vater getrennt hat.
Also liebe Familienrichter am Amtsgericht Nürnberg. Streicht das Wort "Besuchsrecht" ein für alle Mal aus Eurem Wortschatz. So ein bisschen moderner Zeitgeist, das ist doch auch in Bayern möglich - oder etwa nicht?
Drama in Oranienburg
Mutter erdrosselt Kinder, erhängt sich
08. Juni 2010 19.23 Uhr, B.Z.
Warum erdrosselte die Polizistin Diana R. (32) ihre zwei Kinder (5, 10) und tötete sich dann selbst?
Erschütterndes Familiendrama in Oranienburg. Eine Mutter, Polizeibeamtin, tötet ihre Kinder, nimmt sich schließlich selbst das Leben. Und wieder bleibt nur eine durchdringende Frage: Warum?
Verzweifelt hatten Verwandte am Montagmittag an die Wohnungstür der alleinerziehenden Mutter geklopft, geschrien, gefleht, sie möge öffnen. Schließlich versuchten sie sogar selbst, diese einzutreten. Die Angst um die Polizeibeamtin aus Oranienburg, die an diesem Montag nicht zur Arbeit in ihrer Dienstelle erschienen war, war zu groß. Alarmierte Feuerwehrmänner, die schließlich die Tür der 4-Zimmer-Wohnung in der Kösener Straße aufbrachen, fanden die böse Ahnung der Familie grausam bestätigt.
Kein Abschiedsbrief
Diana R. (32), ihre zehnjährige Tochter Anna und der kleine Sohn Max (5) lagen leblos in der Dachgeschosswohnung. Die Obduktion ergab, dass die junge Frau zunächst ihre beiden Kinder erdrosselte und sich dann erhängt hatte. Allein das Motiv der Tat ist jedoch völlig unklar. Es wurde kein Abschiedsbrief gefunden. Auch soll Diana R. die Tat nicht angekündigt haben. „Es handelt sich um eine persönliche Tragödie“, so Staatsanwalt Andreas Pelzer. Auch Anhaltspunkte, die Tat könnte dienstliche Hintergründe haben, lägen bislang nicht vor.
Als möglicher Grund gilt bei Bekannten die wenige Monate zurückliegende Trennung vom Ehemann und Vater der Kinder. Er ist, wie auch der Vater von Diana R., ebenfalls Polizist in Oranienburg. Auch deshalb werden die Ermittlungen von der Kripo im benachbarten Schutzbereich Ostprignitz-Ruppin geleitet.
Die genaue Todesursache soll nun eine Obduktion klären. Warum Diana R., die so sehr an ihren Kindern hing, Max und Anna mit in den Tod nahm, wird wohl ihr trauriges Geheimnis bleiben.
http://www.bz-berlin.de/bezirk/umland/mutter-erdrosselt-kinder-erhaengt-sich-article872872.html
Bundespräsidenten-Wahl Wer sind die Wulffs?
Das jüngste Präsidentenpaar können sie werden. Sie, Bettina, hat ein Tattoo und war alleinerziehend. Er, Christian, ist CDU pur. Gemeinsam wollen sie nach Berlin.
Was für ein Typ ist Christian Wulff?
...
Die Integration von Ausländern ist Wulff ein Anliegen. Und die frühkindliche Bildung, die Ausweitung von Kindergartenangebote und die Förderung alleinerziehender Frauen – alles Programmpunkte von Ursula von der Leyen, Bundesarbeitsministerin und Landsfrau.
Was charakterisiert seine Frau Bettina Wulff?
Die neue First Lady hat manche Eigenschaften der französischen Präsidentengattin Carla Bruni. Sie ist lebenslustig, kontaktfreudig und unkompliziert, kann problemlos in den Medien auftreten und hat erheblich dazu beigetragen, dass ihr Mann nicht mehr so ernst und verbissen wirkt. Bettina Wulff kommt aus der Öffentlichkeitsarbeit, sie hat bei der Continental AG gearbeitet und ist zurzeit in der PR-Abteilung der Drogerie-Kette Rossmann beschäftigt. Kommunikation ist ihr Geschäft. Kein Wunder rechnen viele ihr den Imagewandel, vor allem den öffentlich vollzogenen Wandel ihres Mannes zu. Offensiv gingen sie mit ihrer Beziehung in die Öffentlichkeit. Das gemeinsame Kind, die Scheidung Christian Wulffs von seiner Jugendliebe Christiane, die Hochzeit – alles öffentlich wahrnehmbar. Sie besuchten viele Feste zusammen. Für Christian Wulff hieß das: mehr Glamour, weniger Politik. Er kann im Glanz seiner 14 Jahre jüngeren Frau strahlen. Trägt plötzlich Jeans und inszeniert sich als Mann mit gebrochener Biografie.
Die 36-Jährige wird die jüngste Präsidentengattin in der Geschichte der Bundesrepublik werden. Aber nicht nur das unterscheidet sie von ihren Vorgängerinnen. Sie wird auch die tätowierteste First Lady sein. Ein sogenanntes Tribal trägt sie am Oberarm. Die Wulffs sind eine Patchwork-Familie. Sie bringt einen Sohn und die Erfahrung einer alleinerziehenden Mutter mit in die Ehe und er eine Tochter. Hinzu kommt der gemeinsame Sohn. Es wird Teil ihrer Inszenierung als jüngstes Präsidentenpaar sein. Wie das aber in der Bevölkerung ankommen wird, und ob Bettina Wulff nicht doch in die Rolle der klassischen Frau an seiner Seite schlüpfen wird, bleibt abzuwarten.
...
05.06.2010
http://www.tagesspiegel.de/politik/wer-sind-die-wulffs/1852604.html
Hausunterricht oder Homeschooling erlauben
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...das häusliche Lernen bzw. den Hausunterricht zu erlauben und straffrei zu stellen.
Begründung
Hausunterricht oder Homeschooling wird in allen EU Ländern und englisch sprachigen Ländern bereits schon länger mit großem Erfolg praktiziert und erweist sich immer mehr als der Bildungsweg der Zukunft. In Deutschland ist es eine noch weitgehend unbekannte und mit zahlreichen Vorurteilen behaftete Form des Lernens. Die unzureichende Vermittlung von ethischen und moralischen Grundwerten an öffentlichen Schulen, Gewalt und Mobbing, negative Sozialisation der Kinder, fehlende Lernfreude, sinkendes Bildungsniveau, die Unfähigkeit vieler Schulen Kinder individuell zu fördern und ihrem persönlichen Begabungsprofil zu bilden, haben dazu geführt, dass immer mehr Eltern sich Alternativen im bestehenden Bildungssystem wünschen.
Bis dato existiert die Schulpflicht in Deutschland statt einer sinnvolleren Lernpflicht. Schule wird somit in Deutschland direktiv verordnet. Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen, müssen mit staatlichen
Strafmaßnahmen wie Bußgeldern rechnen und werden somit unnötig kriminalisiert. Es sollte mündigen Bürgern frei gestellt sein wo sie ihren Kindern Bildung zukommen lassen. Alle staatlichen Sanktionsmaßnahmen gegen Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten, sollten aufgehoben werden.
Hauptpetent: Wolf, Matthias
Ende Mitzeichnungsfrist: 16.06.2010
Link:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=11495