Väternotruf

August 2010


 

 

 

 

Elterliche Sorge: Schon vor der Reform mehr Rechte für ledige Väter

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erläutert neue Möglichkeiten für ledige Väter, schon vor einer gesetzlichen Neuregelung das gemeinsame Sorgerecht für ihre nichtehelichen Kinder zu erhalten:

Bei der elterlichen Sorge hat sich die Rechtslage geändert. Ledige Väter haben heute mehr Rechte als vor einem Monat. Bisher hatten Väter nichtehelicher Kinder keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Die Zustimmungsverweigerung der Mutter konnte nicht einmal gerichtlich überprüft werden – das haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet.

Ab sofort können betroffene Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen, wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht. Vorläufige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts schaffen neue Rechtsschutzmöglichkeiten. Betroffene Väter müssen nicht auf die gesetzliche Neuregelung warten.

Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer gesetzlichen Neukonzeption, die immer dann zum gemeinsamen Sorgerecht führt, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht. Die intensiven Gespräche mit Rechts- und Familienpolitikern der Regierungskoalition werden zügig fortgesetzt. Die diskutierten Modelle und Überlegungen müssen jetzt so zusammengeführt werden, dass dem Wohl der betroffenen Kinder optimal Rechnung getragen wird.

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum gemeinsamen Sorgerecht, zu der geplanten Neuregelung und den vorläufigen Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts finden Sie unter www.bmj.de/sorge-umgangsrecht

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 19.8.2010

 

 

 


 

 

Voller Sorge

von David Gößmann

27.08.2010

Mit oder ohne Sorgerecht: Viele Väter müssen um Zeit mit ihrem Kind kämpfen.

In seiner Berliner Altbauwohnung hat Chris Gebert ein eigenes Zimmer für seine Tochter eingerichtet. Buntes Spielzeug liegt auf dem Boden, Blätter mit Zeichnungen stapeln sich auf dem Tisch. Neben der Rutsche ist eine Kletterwand aufgebaut. Die Dreijährige verbringt jeden zweiten Mittwoch und jedes zweite Wochenende bei ihrem Vater. Chris Gebert würde seine Tochter gerne öfter sehen - doch das ist schwierig.

Gebert ist einer von vielen ledigen Vätern ohne gesetzliches Sorgerecht für sein Kind. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hält der angehende Herzchirurg für einen Schritt in die richtige Richtung: Es hat die Position der Väter gestärkt, sie können nun das Sorgerecht erstreiten. Trotzdem möchte Gebert einen Rechtsstreit vermeiden und mit seiner damaligen Freundin eine außergerichtliche Lösung finden.

Doch auch Väter, die ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder mit deren Müttern haben, sind oft in einer schwierigen Situation.

David Gößmann über ledige Väter, Kinder, das Jugendamt und den Kampf um gemeinsame Lösungen in Sorgerechtsfragen.

http://wissen.dradio.de/index.39.de.html?dram:article_id=5072

 

 


 

 

Julians Stiefvater gesteht Tötung unter Drogeneinfluss

Delligsen (dpa) - Gedemütigt, geschlagen, misshandelt: Stunden dauerte das Martyrium des fünfjährigen Julian aus Delligsen (Niedersachsen) bis er an inneren Blutungen starb. Der Lebensgefährte der Mutter hat vor dem Haftrichter zugegeben, das Kind gequält und umgebracht zu haben.

Während der Tat in der Nacht zum Dienstag habe er unter Drogen gestanden, sagte der 26-Jährige. Die Obduktion habe ergeben, dass das Kind zahlreiche Verletzungen erlitt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hildesheim, Bernd Seemann, am Donnerstag.

Ein nachvollziehbares Motiv für das Verbrechen habe der arbeitslose 26-Jährige nicht nennen können, sagte Seemann. Er habe lediglich erklärt, der Junge habe ihn provoziert und zur Weißglut getrieben. Vor der Tat und auch während der Misshandlungen will der Mann Rauschgift zu sich genommen haben. Den Ermittlern erzählte er, schon seit längerer Zeit immer wieder Amphetamine (synthetische Drogen wie Speed) zu konsumieren. Als Gewalttäter sei der nicht vorbestrafte Mann zuvor allerdings nicht in Erscheinung getreten, sagte Polizeisprecher Dirk Barnert.

In der Nacht zum Dienstag war der Stiefvater mit Julian und dessen einjährigem Bruder allein. Die 28-jährige Mutter war mit dem mittleren ihrer drei Söhne im Krankenhaus. Der Dreijährige sollte dort behandelt werden. Als die Frau am Dienstag zurück nach Hause kam, war Julian verschwunden. Es begann eine große Suchaktion.

Die Polizei sei allerdings erst am späten Abend eingeschaltet worden, sagte der Sprecher. Der Lebensgefährte erzählte den Ermittlern, er habe den Fünfjährigen zuletzt am Dienstag gegen 17 Uhr gesehen. Doch zu diesem Zeitpunkt war Julian bereits tot.

Am Mittwochmorgen wurde die Leiche des Jungen unter Schutt und Abfallsäcken in einem als Garage und Stall genutzten Gebäude in der Nähe des Wohnhauses entdeckt. Dutzende Polizisten, Feuerwehrleute und freiwillige Helfer hatten sich an der Suche beteiligt.

Noch am Mittwoch nahm die Polizei den Lebensgefährten von Julians Mutter fest. Nach einer rund fünf Stunden dauernden Vernehmung beim Haftrichter habe der Mann die Tat in der Nacht zum Donnerstag schließlich gestanden, sagte Oberstaatsanwalt Seemann. Der 26-Jährige sitzt seither wegen des Verdachtes des Mordes aus niedrigen Beweggründen in Untersuchungshaft.

Julian hatte mit den beiden jüngeren Brüdern, seiner Mutter und deren Lebensgefährten zusammen in einem alten Fachwerkhaus gelebt. Sie waren dort erst Ende vergangenen Jahres eingezogen. Der leibliche Vater lebte von der Familie getrennt.

Nach Angaben des Landkreises Holzminden hatte sich das Jugendamt mit der Familie befasst, nachdem der Behörde im April dieses Jahres die Trennung der Eltern bekanntgeworden war. Es hätten sich aber keine Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung der Kinder ergeben. Auch aus dem Umfeld seien keine entsprechenden Hinweise eingegangen. Ende Juni habe sich der Lebenspartner der Mutter dem Jugendamt in einem Beratungsgespräch vorgestellt. Es habe nichts darauf hingedeutet, dass von dem Mann eine Gefahr für die Kinder ausgehen könnte.

Artikel vom 19.08.2010

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10007&detailid=775528

 

 

 

 

Julians Vater kämpfte um das Sorgerecht

Im Drogenrausch

Julians Stiefvater prügelte immer wieder auf ihn ein

von e.wedler, s.sievering und c.missling

An seinem 5. Geburtstag hält der kleine Julian stolz sein Geschenk in die Kamera. Nur elf Monate später liegt der fröhliche Junge tot in einem Müllsack. Versteckt zwischen Schutt und Abfall. Sein Körper ist mit blutigen Wunden und Prellungen übersät.

SEIN STIEFVATER, DER FREUND SEINER MUTTER, HAT IHN IM DROGENRAUSCH TOTGEPRÜGELT!

Es passierte im niedersächsischen Delligsen. Julians Mutter Nicole H. (28) hatte seinen leiblichen Vater vor wenigen Monaten verlassen, war mit den drei Kindern und ihrem arbeitslosen Freund Björn L. in ein Fachwerkhaus gezogen. Nachbarn zu BILD: „Wir hörten oft Gebrüll aus dem Haus.“

Am Montag war Nicole über Nacht mit dem kranken Baby (1) im Krankenhaus, ihr Freund blieb mit Julian und seinem Bruder Noah (3) allein. Björn L. schluckte die Aufputschdroge Speed, geriet völlig außer Kontrolle. Er schlug und quälte Julian über Stunden! Zwischen den Prügelattacken griff er immer wieder zur Droge. Als Julian starb, hatte er überall blutende Wunden, ein Oberschenkel war gebrochen.

Björn L. stopfte das tote Kind in einen Müllsack, versteckte es in der Garage des Nachbarn.

Als Mutter Nicole Dienstagmittag nach Hause kam, war Julian verschwunden. Aber erst um 21.25 Uhr benachrichtigte das Paar die Polizei. 13 Stunden später entdeckte ein Polizist die Leiche in der Garage hinter einem Schrank.

Gestern Nacht gestand Björn L. schließlich im Verhör die Tat. Zum Motiv sagte er nur: „Julian hat mich provoziert und bis zur Weißglut gebracht!“ Ein Richter erließ Haftbefehl wegen Mordes.

Besonders tragisch: Julians leiblicher Vater hatte um das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder gestritten, das Jugendamt eingeschaltet. Ein Sprecher des Landkreises: „In Kontakten mit den Eltern der Kinder ergaben sich keine Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung.“

http://www.bild.de/BILD/news/2010/08/20/junge-erschlagen/stiefvater-pruegelte-im-drogenrausch-auf-julian-ein.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Na das kenn man ja, das Primat der Mutter am Besitz des Kindes soll auf keinen Fall angetastet werden. Da achtet man sehr streng drauf. Ab und an geht mal ein Kind kaputt dabei, so wie auch im Fall der von ihrer Mutter ermordeten Kinder in Darry im Landkreis Plön. Na ja, wo gehobelt wird fallen bekanntlich Späne. Und so sind denn auch hier Späne gefallen. Wir waschen unsere Hände in Unschuld heißt es dann bei den zuständigen Behörden.

 

 


 

 

SWR2 ForumDer Realitäts-Check –

Sendung am Freitag, 13.08.2010, 17.05 bis 17.50 Uhr

Welches Sorgerecht dient den Kindern?

Es diskutieren:

*Katrin Hummel,* Frankfurter Allgemeine Zeitung, Buchautorin *Ursula Kodjoe,* Familientherapeutin und Mediatorin, Emmendingen *Dr. Angelika Nake,* Familienanwältin, Darmstadt

*Moderation: Gábor Paál

*

Als ein "Sieg der Väter" wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anfang August gewertet: Bislang bekamen unverheiratete Väter ein Sorgerecht für ihre Kinder nur mit Einverständnis der Mütter zugesprochen. Jetzt muss eine Neuregelung her.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger möchte Mütter und Väter völlig gleichstellen. Die Väter sollen, sobald sie die Vaterschaft anerkennen, automatisch ein Sorgerecht bekommen. Doch wird aus diesem Sieg der Väter auch ein Sieg der Kinder? Ja, sagen die einen: Weil das Sorgerecht damit nicht mehr zur Waffe im Trennungsstreit werden kann.

Andererseits: Dient es wirklich dem Wohl des Kindes, wenn eine Mutter bei jedem Arztbesuch und Schulwechsel des Kindes die Meinung des Vaters einholen muss - selbst wenn der vielleicht schon ganz woanders lebt?

http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/swr2-forum/-/id=660214/nid=660214/did=6601730/1wfnnot/

 

 

 


 

 

 

 

Das Bundesverfassungsgericht hat im Interesse der unverheirateten Väter entschieden. (Bild: AP)

Das habe ich nicht gewollt!

Etwas läuft falsch mit dem Sorgerecht!

Von Jutta Wagner

Wie sich doch die Zeiten ändern! Im Jahr 1980 habe ich als ganz junge Anwältin im Auftrag eines unverheirateten Elternpaares und des gemeinsamen Sohnes vor dem Bundesverfassungsgericht dafür gestritten, dass auch unverheiratete Väter mit Zustimmung der Mutter die elterliche Sorge für ihr Kind ausüben können. Damals habe ich verloren, weil Karlsruhe es für verfassungsgemäß hielt, den unverheirateten Vater von der elterlichen Sorge auszuschließen.

Heute soll den unverheirateten Müttern auch gegen ihren Willen das gemeinsame Sorgerecht mit den Vätern aufgezwungen werden können. Aus dem Bundesjustizministerium hört man, dass dort ein Gesetz vorbereitet wird, welches das Sorgerecht für ein Kind unverheirateter Eltern von Geburt an automatisch der Mutter und dem Vater gemeinsam überträgt. Der Mutter würde lediglich ein zeitlich befristetes, gerichtlich überprüfbares Widerspruchsrecht zugestanden.

Das habe ich nicht gewollt! Es ist wirklichkeits- und praxisfern und mütter- und damit auch kinderfeindlich.

Wie sieht es denn im Alltag unverheirateter Mütter und ihrer Kinder aus? Von Beginn der Schwangerschaft an und erst recht meist ab der Geburt trägt die unverheiratete Mutter die Verantwortung für ihr Kind allein.

Die Ausnahmefälle, in denen Paare sich bewusst - ohne verheiratet zu sein - für ein Kind entscheiden, spielen bei Streitigkeiten um das Sorgerecht kaum eine Rolle. Entweder der Vater kann mit Zustimmung der Mutter das Sorgerecht mit ihr gemeinsam ausüben oder er trägt praktisch die Verantwortung. Dann kann er auch mitentscheiden. Denn für die Fragen des täglichen Lebens braucht er kein Sorgerecht auf dem Papier.

Nichts spricht dagegen, all jene Fälle gerichtlich prüfen zu lassen, in denen der Vater das gemeinsame Sorgerecht haben möchte, die Mutter dabei aber nicht mitwirkt. Dies und nicht mehr hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte von der Bundesrepublik Deutschland gefordert.

Nichts spräche auch dagegen, aus der Übergangslösung im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine gesetzliche Regelung zu machen. Dann würde sogar das Veto einer Mutter gegen den Antrag des Vaters gerichtlich überprüft. Sollte das mütterliche Nein unbegründet sein und das Kindeswohl nicht dagegen stehen, könnte das Familiengericht gegebenenfalls ein gemeinsames Sorgerecht anordnen oder es dem Vater allein übertragen.

Ich bin aber dagegen, Müttern die gemeinsame elterliche Sorge mit einem Vater aufzuzwingen, mit dem sie häufig nichts zu tun haben wollen, auch weil er die wirklich existentielle, die tägliche Verantwortung für das Kind nicht mit trägt.

Macht sich eigentlich irgend jemand der Verantwortlichen einmal Gedanken darüber, in welcher Situation sich eine Mutter mit einem Neugeborenen befindet? Wieviel Raum in ihrem Kopf und in ihrem Tagesablauf für Behörden- und Anwaltsbesuche ist? Wer je die seitenlangen Abhandlungen frustrierter Väter gelesen hat, weiß, daß jede Mutter mit Kleinkind dem einfach nicht gewachsen ist.

Für die Mütter jedenfalls wird das Leben nicht leichter werden. Sie werden Widerspruch gegen das gesetzlich gewollte, gemeinsame Sorgerecht einlegen. Und die Väter werden dagegen klagen, weil sie sich ihr Recht nicht nehmen lassen wollen. Familiengerichtliche Auseinandersetzungen sind also vorprogrammiert.

Ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter bzw. des Vaters, so er das Kind fast ausschließlich betreut und erzieht, produziert dauernden Streit, tagtäglich - um den Arztbesuch, den Kindergarten, den Wohnsitzwechsel und vieles mehr. Erst recht, wenn das gemeinsame Sorgerecht vom Familiengericht angeordnet wird. Dies alles selbstverständlich zum Wohl der Kinder. Übrigens sind die Gerichte ja auch nicht bereit, getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten, wenn sie nicht in der Lage sind zusammenzuwirken.

Obwohl ich mich als Anwältin über dieses zusätzliche Beschäftigungsprogramm freuen sollte, frage ich mich, wo eigentlich der Protest der betroffenen Frauen und Mütter bleibt.

06.08.2010 · 07:20 Uhr

 

Jutta Wagner (Bild: privat)

Jutta Wagner, Rechtsanwältin, wurde 1949 in Kassel geboren. Sie arbeitet seit 1978 als Rechtsanwältin in Berlin. 1996 wurde sie zusätzlich zur Notarin bestellt. Seit 2005 ist Wagner Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/politischesfeuilleton/1241545/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Nun wird das christliche Abendland untergehen, wenn zukünftig die Horden nichtverheirateter Väter sich so mir nichts dir nichts der Kinder bemächtigen, die gerade mal eben aus der Scheide der Mutter das Licht der Welt erblickt haben. Den Müttern werden von diesen grausamen Vätern die Babys von den Brüsten gerissen und dann in Terrorcamps nach Afghanistan verschleppt oder als Kindersoldaten in den Kongo verkauft. 

Das kann doch kein rechtgläubiger Christ wollen, denn - so "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"

zitiert nach Werner Schubert "Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus", 1993, 703,704

 

 

 


 

 

 

 

Mehr Rechte für ledige Väter! Er erstritt das Sensations-Urteil zum Sorgerecht

Es berichten: S. FENSKE, D.-E. JAKOB, S. JUNGHOLT, U. LANGBEHN, P. LAUSCHMANN, J. W. SCHÄFER, M. SCHLESSELMANN, T. THORER, H.-J. VEHLEWALD und N. WOLFSLAST

Er ist der Held des Tages: Detlef Fürste (45), Angestellter aus Bad Oeynhausen (Ostwestfalen) und Vater eines 12-jährigen Sohnes. Fürste hat das bahnbrechende Sorgerechtsurteil vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten.

Als sich die Meldung gestern über die Nachrichtenagenturen verbreitete, war Fürste gerade mit seinem Sohn im Ferienpark an der Nordseeküste unterwegs. „Wahnsinn! Wir sind hier im Urlaub, hatten die Koffer noch gar nicht ausgepackt, als uns die Nachricht erreichte. Auch mein Sohn hat sich riesig gefreut.“

Seit Jahren streitet Fürste um das gemeinsame Sorgerecht für sein Kind.

Im Jahr 2000 gab Fürst eine offizielle Sorgerechtserklärung ab. „Damit war klar: Ich will mich um den Kleinen kümmern, meinen Vaterpflichten nachkommen. Doch die Mutter verweigerte ihre Zustimmung.

Später beschloss sie, weit weg nach Kiel zu ziehen. Damit hätten mein Sohn und ich kaum noch Kontakt gehabt, obwohl er eigentlich da leben wollte, wo ich wohne. Den Richtern erklärte er sogar, dass er ganz zu mir ziehen will.“

Fürste klagte und verlor in allen Instanzen – bis jetzt! Bis zum Verfassungsgericht! Das gab den Fall nun an das Amtsgericht Bad Oeynhausen zur Neuverhandlung zurück. Diesmal soll nicht der Wille der Mutter, sondern das Wohl des Kindes entscheiden, so die Richter.

Das Urteil habe ihn umgehauen, sagt Fürste: „Ich habe gewonnen, aber es ist vor allem ein Sieg für alle Kinder, die mit beiden Eltern groß werden wollen.“

03.08.2010

http://www.bild.de/BILD/politik/2010/08/04/vaeter-sorgerecht/mehr-rechte-sensations-urteil.html

 

 

 


 

 

Sorgerecht für Väter

Karlsruhe kippt Vetorecht der Mutter

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Nach der derzeitigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, entschied das Gericht. Die Verfassungsbeschwerde des Vaters eines 1998 nichtehelich geborenen Sohnes hatte damit Erfolg. (AZ: 1 BvR 420/09 - Beschluss vom 21. Juli 2010)

Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Es hatte gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge. Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte mit Blick auf das Straßburger Urteil erst vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung zugunsten lediger Väter angekündigt.

Im Streitfall entscheidet das Familiengericht

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, hatte darauf verwiesen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klare Vorgaben für eine Neuregelung des Sorgerechts bei nichtverheirateten Paaren gemacht habe. Wenn der Vater die Vaterschaft anerkenne, solle er auch die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten, falls die Mutter nicht widerspreche. In Streitfällen müsse das Familiengericht im Sinne des Kindeswohls entscheiden.

 

Stand: 03.08.2010

http://www.tagesschau.de/inland/sorgerecht128.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Nach der desaströsen und menschenrechtswidrigen Unrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2003 unter seinem damaligen Präsidenten Papier - Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01- nun endlich - 60 Jahre nach Einführung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 - ein Bekenntnis des Bundesverfassungsgericht zum Grundgesetz. Nun ist der Deutsche Bundestag in der Pflicht, zu zeigen, dass die Bundesrepublik keine matriarchale Diktatur ist, in der mütterlicher Willkür so wie 60 Jahre lang zuvor, Tür und Tor geöffnet sind.

Als nächstes steht die ersatzlose Abschaffung des verfassungswidrigen §1671 BGB auf dem Programm, mit dem jedes Jahr Tausenden von Eltern einseitig das Sorgerecht entzogen wird.

Zudem wird es Zeit, eine angemessene staatliche Entschädigung der Millionen jahrzehntelang sorgerechtlich diskriminierter Väter und ihrer Kinder in die Wege zu leiten. 

 

 

 


 

 

 

Ministerin begrüßt Karlsruher Urteil

Dienstag, 03. August 2010 11.36 Uhr

Berlin (dpa) - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) hat die Karlsruher Entscheidung begrüßt, mit der das Sorgerecht unverheirateter Väter gestärkt wird. Sie bekräftigte, dass bereits an einer Neuregelung gearbeitet werde.

«Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können», teilte die FDP-Ministerin am Dienstag in Berlin mit. Es lägen mehrere Vorschläge für eine Neuregelung auf dem Tisch. «Es geht jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten», sagte sie.

Nach der derzeitigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss, dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters.

# dpa-Notizblock

## Orte - [Bundesjustizministerium](Mohrenstraße 37, 10117 Berlin) - [Bundesverfassungsgericht](Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe)

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_03081/index.php

 

 

 


 

 

Das Recht unverheirateter Väter stärken

Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht für unverheiratete Väter begrüßt: ""Dieses Urteil stärkt die Rechte unverheirateter Väter, die bislang gegen den Mutterwillen kein Sorgerecht für gemeinsame Kinder erhalten konnten. Diese Benachteiligung ist nun aufgehoben.""

Nun sei der Gesetzgeber ist in der Pflicht, bei einer Neuregelung die gesellschaftlichen Realitäten zu berücksichtigen und einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen der Väter und Mütter, vor allem aber dem Wohl des Kindes zu schaffen, so der Justizminister. ""Ich begrüße es sehr, dass Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bereits an einer Neuregelung zum Sorgerecht arbeiten lässt"", so Schmalfuß. Das Urteil

Nach der derzeitigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, entschied das Gericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein bei der Mutter liege, so das Gericht.Der Gesetzgeber greife jedoch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorge für sein Kind ausschließt, sofern die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigert - zumal der Vater nicht die Möglichkeit hat, diese Entscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte bereits Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Sorgerechts-Regelung in Deutschland auch gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße.

(Quelle: u.a. dpa)

 

http://www.schleswig-holstein.de/Portal/DE/Startseite/ArchivPolitik/100803_KarlsruherUrteil.html

 

 

Undatiert gefunden am 10.08.2010

 


 

 

 

 

Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Frau Edith Schwab - oder wie die Bundesregierung den Bock zum Gärtner macht.

 

 

 

 

 

OLG Celle – BGB § 1628

(21. ZS – FamS –, Beschluss v. 31.8.2010 – 21 WF 251/10)

Nur im wohl begründeten Ausnahmefall kann einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind gemäß § 1628 BGB entzogen werden.

Leitsatz Väternotruf

 

Gründe:

Die sofortige Beschwerde der Mutter, mit der sie weiter Verfahrenskostenhilfe fair ihren Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Tochter C. auf den Vater erstrebt, ist begründet. Denn ihre Rechtsverfolgung verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, §§ 76 FamFG, 114 ZPO.

Die Parteien sind als geschiedene Eheleute weiter Inhaber der gemeinsamen elterlichen Sorge für die gemeinsam mit ihrer älteren Schwester bei der Mutter lebenden Tochter C. Den Eltern steht gemäß § 1626 I BGB nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur elterlichen Sorge zu. Diese Pflicht ist ihrem Wesen nach unverzichtbar und unkündbar und orientiert sich ausschließlich am Kindeswohl.

Soweit sich ein Elternteil dieser Pflicht versagt, weil im Einzelfall die weitere Betreuung durch den anderen Elternteil dem Kindeswohl nicht gerecht wird und die Eltern hierüber keine einvernehmliche Regelung erzielen, ist – was § 1671 BGB für den Regelfall nicht vorsieht – auch ausnahmsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind gegen den Willen des anderen Elternteils diesem gemäß § 1628 BGB zu übertragen.

Denn allein aus dem Umstand, dass sich ein Elternteil nicht freiwillig der Verantwortung für sein Kind stellt, folgt nicht automatisch, dass eine Betreuung durch diesen Elternteil nicht dem Kindeswohl am besten entspricht.

Letztlich ist diese Frage im Hauptsacheverfahren zu klären und dort gegebenenfalls dem konkret geforderten Elternteil seine Verantwortung bewusst zu machen.

 

Fundstelle: FamRZ 2011, 488

 

 


 

Am 12.08.2010 07:40, schrieb Michael Baleanu:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Mitstreiter,

wir finden, dass die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an die Frau Edith Schwab ein Affront gegenüber den Vätern ist, die sich um ihre Kinder kümmern möchten, aber von der "staatlichen Ordnung" durch die 5. Kraft der Natur, der Rechtskraft, nach allen Regeln der Zunft, genannt Scheidungsindustrie, daran gehindert wurden und werden, ihr und ihrer Kinder "natürliches Recht" wahrzunehmen.

Wir bitten Euch sich diesem Protest anzuschliessen, sei es auch nur durch die Weiterleitung des angehängten Protestschreibens an den Bundespräsidenten.

Frau Schwab wird ihre "Ehrung" am 17.08.2010 in der Staatskanzlei in Mainz empfangen. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Baleanu

Dipl.-Phys./Dipl.-Ing.

Erdinger Str. 30A

85356 Freising

Geschäftsführer der Männerpartei

www.maennerpartei.eu

0179 - 2356536

089 / 26213484

 

 


 

 

Fritz Bauer (* 16. Juli 1903 in Stuttgart; † 1. Juli 1968 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Richter und Staatsanwalt, der eine maßgebliche Rolle beim Zustandekommen der Frankfurter Auschwitzprozesse spielte.

...

1961 gründete Bauer zusammen mit Gerhard Szczesny die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union. Nach seinem Tod stiftete die Humanistische Union den nach ihm benannten Fritz-Bauer-Preis. Das 1995 gegründete Fritz Bauer Institut, eine Stiftung des bürgerlichen Rechts, die sich mit der Geschichte und Wirkung des Holocausts befasst, ist ebenfalls nach ihm benannt.

Fritz Bauers Werk galt dem Aufbau einer demokratischen Justiz, der konsequenten strafrechtlichen Verfolgung nationalsozialistischen Unrechts und der Reform des Straf- und Strafvollzugsrechts. Die Frankfurter Auschwitzprozesse wären ohne Bauers hartnäckigen Einsatz wohl nicht zustande gekommen. Zwar konnten die Tatbeteiligten nur zu wenigen Jahren Haft wegen Beihilfe zu Mord verurteilt werden, auch lehnten breite Schichten der Gesellschaft die Verfahren ab. Dennoch besteht das Verdienst Bauers darin, durch die von ihm angestrengten Prozesse ab Mitte der 1960er Jahre die öffentliche Auseinandersetzung mit der Holocaust-Thematik eingeleitet zu haben.

Bauer ist auf der Frankfurter Treppe verewigt. Das Bundesverdienstkreuz wurde ihm nicht verliehen.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Bauer

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wir überreichen Fritz Bauer posthum den Vaterländischen Verdienstorden in Gold. Von der Bundesregierung als heimlicher Nachlassverwalter des Dritten Reiches ist da ohnehin nichts zu erwarten. Die ehrt lieber Edith Schwab, die sich für die Rechte sogenannter alleinerziehender Mütter engagiert..

 

 

 


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