Väternotruf

August 2011


 

 

 

 

"Rosenkrieg": ZDF-Dokumentation über schmerzliche Trennungen

Mainz (ots) - Wie können aus einem Liebespaar nach einer Trennung erbitterte Feinde werden, die sich das Leben zur Hölle machen? Warum gebietet nicht wenigstens die Sorge um das Wohl der Kinder Einhalt? In der Dokumentation "Rosenkrieg. Wenn Liebe sich in Hass verkehrt" von Tina Radke-Gerlach und Annette Heinrich, die das ZDF am Dienstag, 30. August 2011, 22.15 Uhr, in seiner Reihe "37°" ausstrahlt, kommen betroffene Männer und Frauen zu Wort.

Bettina B. aus Mannheim war 20 Jahre lang verheiratet, bevor sie 2009 geschieden wurde. Ihre ältere Tochter (20) lebt seit der Trennung bei ihrem Ex-Mann, die jüngere (18) bei ihr. Obwohl die Familie noch immer im selben Haus wohnt, haben die Schwestern seit Jahren keinen Kontakt. Die gelernte Zahnarzthelferin ging nach der Scheidung durch die Hölle: Von Drohungen über Ratten im Briefkasten bis zur Anlieferung eines Sarges, um ihren Leichnam abzuholen, reicht das Spektrum der Grausamkeiten, die sie erleben musste. Bettina weiß: Um ein neues Leben anzufangen, muss sie aus dem gemeinsamen Haus ausziehen.

Der 41-jährige Thomas M. aus Moers hat seine Töchter seit acht Jahren nicht mehr gesehen. Nach der Scheidung zog seine Ex-Frau mit den beiden Mädchen nach Berlin. Für den Immobilienmakler brach eine Welt zusammen. Es folgten psychische Probleme und Arbeitslosigkeit. Irgendwann trifft er den Entschluss, sich zum Wohl seiner Töchter aus dem "Rosenkrieg" zu verabschieden. Heute unterstützt er als Vorsitzender des Vereins "Väter helfen Vätern" andere Betroffene.

Ganz anders der 48-jährige Magdeburger Wolfgang S., der seit Jahren um das gemeinsame Sorgerecht für seine inzwischen sechsjährige Tochter kämpft. Die Beziehung zu seiner Ex-Partnerin zerbrach 2008, die Freundin zog aus, die Tochter blieb zunächst bei ihm. Doch schon bald entbrennt ein Sorgerechtsstreit, der den selbstständigen Baugutachter und Verlagsleiter an seine emotionalen und finanziellen Grenzen führt. Der verzweifelte Vater verliert einen Prozess nach dem anderen - die Gesetzeslage bietet keine faire Lösung für unverheiratete Väter.

Fotos sind erhältlich über den ZDF-Bilderdienst, Telefon: 06131 - 70-16100, und über http://bilderdienst.zdf.de/presse/rosenkrieg

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Stasi-Altlasten Neue Stasi-Vorwürfe gegen GdP-Chef

25.08.2011

von Alexander Fröhlich

Das Archiv vergisst nicht. In den Akten von Stasi-Opfern ist belastendes Material gefunden worden. Wie der RBB berichtete, wird der Gewerkschaftsboss Andreas Schuster von der Stasi-Unterlagenbehörde nun offiziell als inoffizieller Mitarbeiter (IM) eingestuft.

Das RBB-Politmagazin Klartext hat neue Akten gefunden und es geht diesmal um den Brandenburger GdP-Chef Andreas Schuster. Eine Vorsitzende Richterin am Sozialgericht Potsdam wird wegen ihrer DDR-Vergangenheit von ihrer Funktion entbunden. entbunden.

Potsdam - Er lehnt die neue Stasi-Überprüfung beim Führungspersonal der Brandenburger Polizei ab und er saß Anfang der 1990er Jahre in der sogenannten Bischofskonferenz neben drei Kirchenvertretern und einem Verwaltungsjuristen, als Polizisten auf eine frühere Stasi-Tätigkeit überprüft wurden. Aber auch gegen Andreas Schuster, seit 20 Jahren Brandenburger Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), stehen seit zwei Jahren schwere Stasi-Vorwürfe im Raum, die er stets zurückwies. Nun aber hat das RBB-Politmagazin Klartext neue Akten gefunden, die nach einem Bericht von Mittwochabend eindeutig „IM Werner“ zuzuordnen sind, der Schuster gewesen sein soll. Die Stasi-Unterlagenbehörde stufe Schuster als inoffiziellen Mitarbeiter (IM) der Staatssicherheit ein, berichtete Klartext.

Der GdP-Chef selbst wollte sich am Mittwoch auf Anfrage nicht zu den neuen Vorwürfen äußern. Er wolle sich erst den Fernsehbeitrag ansehen und die Akten bei der Stasi-Unterlagenbehörde anfordern, sagte er den PNN.

Bereits 2009 hatte Klartext die Personalkarteikarte zu IM „Werner“ gefunden. Ebenso gab es Hinweise auf eine konspirative Wohnung, in der er sich mit einem Führungsoffizier getroffen haben soll. Damals bestritt Schuster vehement, gespitzelt zu haben. Auch die Gewerkschaft wies die Vorwürfe als unhaltbar zurück. Schuster, seit 20 Jahren Landeschef und im Bundesvorstand der GdP, habe sich mehrfach Überprüfungen durch Brandenburgs Innenministerium und die Stasi-Unterlagenbehörde unterzogen, hieß es von der Gewerkschaftsspitze.

Nun aber wurde Klartext in einer Opferakte fündig, was dem Bericht zufolge als klares Indiz für eine aktive, bisher geleugnete IM-Tätigkeit zu werten sei. Die eigentliche Akte von „IM Werner“ war vom früheren Führungsoffizier vernichtet worden, was dieser gegenüber dem Magazin auch bestätigte. In der Opferakte geht es um einen vom hochrangigen „IM Werner“ bespitzelten Kollegen in der Führungsebene der Polizei im früherer DDR-Bezirk Cottbus

Für Zündstoff dürfe ein weiterer Klartext-Beitrag von Mittwochabend über brisante Stasi-Fälle in der Justiz sorgen, die erneut Zweifel an der Prüfpraxis in Brandenburgs Justiz zu Beginn der 1990er Jahre aufkommen lassen. Wie das Politmagazin am Mittwochabend berichtete, soll in Frankfurt (Oder) tätige Staatsanwalt Peter Parzyjegla als NVA-Offizier unter dem IM-Decknamen „Otto Röder“ Kameraden bespitzelt haben und als Militärstaatsanwalt in der DDR tätig gewesen sein und mit der Staatssicherheit zusammenarbeitet haben.

In einem Fall hatten die Recherchen von Klartext bereits Konsequenzen. Am Mittwoch ist am Potsdamer Sozialgericht die Vorsitzende Richterin einer Kammer, die sich mit DDR-Unrecht befasst, von ihrer Funktion entbunden worden. Das bestätigte ein Sprecher des Justizministeriums am Abend. Sie soll nach dem RBB-Bericht in der DDR selbst mehrere Unrechtsurteile gefällt haben. Konkret ging es laut Klartext etwa um eine Frau, die noch 1989 zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis verurteilt wurde, weil sie über die ungarische Grenze in den Westen zu ihrem Mann flüchten wollte. Aus den Stasi-Unterlagen geht laut RBB hervor, dass die Richterin mit ihrem Urteil den Willen der Stasi ausgeführt haben soll. Dem Magazin liegen 15 vergleichbare Urteile vor.

Im Gegensatz zu Innenminister Dietmar Woidke (SPD), der Handlanger der SED-Diktatur in Polizei und Justiz für nicht tragbar hält, hatte Justizminister Volkmar Schöneburg einen neuen Stasi-Check unter Richtern und Staatsanwälten als unverhältnismäßig abgelehnt. Schöneburg war am Mittwoch über die neuen Enthüllungen bereits informiert, das Ministerium selbst rechnet mit einer turbulenten Sitzung des Rechtsausschusses am heutigen Donnerstag

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/570350/

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was ist das nur für eine Aufregung im Land Brandenburg. Eine Sozialrichterin wird vom Dienst suspendiert, weil sie zu DDR Zeiten als stramme Genossin für die Durchsetzung der Parteilinie sorgte. Dabei waren ab 1949 mindestens die Hälfte aller Richter und Staatsanwälte in der damaligen Bundesrepublik Deutschland in NS-Verbrechen verwickelt oder haben diese selber aktiv verübt. Die haben fast alle einen Persilschein von der CDU-Regierung unter Konrad Adenauer erhalten, bekamen dicke Staatsrenten, während Opfer der NS-Justiz erneut in westdeutschen Gefängnissen eingesperrt wurden. So etwa der Nazistaatsanwalt Eduard Dreher, der nach dem Krieg einer der einflussreichsten westdeutschen Strafrechtler und Referatsleiter im Bundesjustizministerium wurde. Der Schoss ist fruchtbar noch aus dem das kroch, so Bertolt Brecht bezugnehmend auf den NS-Nachfolgestaat Bundesrepublik Deutschland, der von seiner Gründung an so viel braunen Ungeist gespeichert hatte, dass z.B. das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz (RBerG) erst im Jahr 2008 außer Kraft gesetzt wurde. Kein Wunder, wenn sich in diesem NS-Nachfolgestaat namens BRD aufrechte Demokraten nie so recht wohl gefühlt haben.

 Eduard Dreher  

Eduard Dreher (* 29. April 1907 in Rockau (heute Ortsteil von Dresden); † 13. September 1996 in Bonn)[1] war ein deutscher Jurist und hoher Ministerialbeamter in der frühen Bundesrepublik Deutschland. Zur Zeit des Nationalsozialismus war Dreher erster Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck und stieg in den 1960er Jahren zu einem der einflussreichsten westdeutschen Strafrechtler auf. Dreher ist durch seinen Kommentar zum Strafgesetzbuch bekannt geworden.

Leben [Bearbeiten]  

Dreher war Sohn des Dresdner Kunstakademie-Professors Richard Dreher. Er besuchte die Kreuzschule und studierte von 1926 bis 1929 in Wien, Kiel, Berlin und Leipzig Rechts- und Staatswissenschaften. Nach dreijährigem Vorbereitungsdienst in Dresden schloss er 1933 seine juristische Ausbildung ab, ein Jahr zuvor hatte er bei Hermann Jahrreiß in Leipzig promoviert.[2] Am 1. Mai 1937 trat er der NSDAP bei.[3] Von 1938 bis Kriegsende war Dreher Staatsanwalt in Leipzig, Dresden und Innsbruck. 1943 wurde er zum Ersten Staatsanwalt des Sondergerichts in Innsbruck befördert, wo politische Gegner juristisch „ausgeschaltet“ wurden. Zudem war er stellvertretender Generalstaatsanwalt.[1] Nach Ende des Zweiten Weltkrieges kam er nach zwei Jahren als Rechtsanwalt in Stuttgart 1951 in das Bundesministerium der Justiz zur Abteilung II für Strafrecht und Verfahren. Er wurde Generalreferent im Bundesjustizministerium für die "Große Strafrechtsreform" und war Herausgeber des bekannten Kommentars von Schwarz-Dreher, später Dreher, dann Dreher-Tröndle.

Sondergericht Innsbruck [Bearbeiten]  

Außerhalb des juristischen Fachpublikums wurde er durch die insbesondere durch die im Braunbuch der DDR publizierten Vorwürfe bekannt. Bereits im Mai 1957 legte ihm der Ausschuss für Deutsche Einheit seine Tätigkeit als Erster Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck zur Last. In der Verhandlung des Sondergerichts Innsbruck am 15. April 1942 beantragte Staatsanwalt Dreher gegen die österreichische Hausiererin Karoline Hauser die Todesstrafe. Frau Hauser hatte von einem Altstoffhändler Kleiderkarten gekauft, die dieser zum Einstampfen geben sollte. Das Sondergericht folgte dem Antrag Drehers nicht. Es verurteilte Frau Hauser zu 15 Jahren Zuchthaus. Dreher genügte das nicht und erhob die Nichtigkeitsbeschwerde. Das Reichsgericht hob das Urteil auf und verwies nochmals zurück. Am 14. August 1942 beantragte Dreher wieder die Todesstrafe. Das Sondergericht folgte wieder nicht seinem Antrag und verblieb im selben Strafmaß. Dreher ließ die Angeklagte in ein Arbeitserziehungslager verbringen, was in der Sache einem Konzentrationslager entsprach (Aktenzeichen: KLS. 37/42). Ein weiteres Opfer ist der Gärtner Josef Knoflach. Auf Antrag Drehers verhängte das Sondergericht Innsbruck das Todesurteil, weil er ein Fahrrad unbefugt benutzt hatte und einige Lebensmittel entwendete.

Bundesjustizministerium [Bearbeiten]  

Obschon Dreher oft angegriffen wurde, machte er von 1951 bis 1969 Karriere im Bundesjustizministerium. Zunächst war Dreher zwischen 1951 und 1966 Leiter des Referates für Sachliches Strafrecht. Ab 1954 war zuständig für die Strafrechtsreform. Zusätzlich zu diesem Generalreferat war er von 1954 bis 1961 Leiter des Referates für das Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil, 1961 bis 1969 (bis 1966 zusätzlich) Leiter der Unterabteilung II A.  

Fatal war seine Rolle in der Frage in der Verjährung der Beihilfe zum Mord. Das betraf vor allem die Angeklagten in den NS-Prozessen. Die waren nach ständiger Rechtsprechung wenn dann nur Gehilfen der Täter Hitler, Himmler und Heydrich. Dreher zeigte sich auch hier als qualifizierter Jurist. Im Oktober 1968 ist das sogenannte Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz (EGOWiG) in Kraft getreten. Artikel 1 Ziffer 6 (§ 50 Abs. 2 StGB a.F:) „Fehlen besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände (besondere persönliche Merkmale), welche die Strafbarkeit des Täters begründen, beim Teilnehmer [an der Mordtat], so ist dessen Strafe nach den Vorschriften über die Bestrafung des Versuchs zu mildern." Dementsprechend reduzierte sich auch das für dieses Delikt vorgesehene Strafmaß und - anders als heute § 78 - die damit verknüpfte Verjährungsfrist von 20 Jahre auf 15 Jahre. Da man aber Taten mit einer Höchststrafe von 15 Jahren am 8. Mai 1960 hatte verjähren lassen, waren die Verbrechen sämtlicher Nazi-Mordgehilfen auf einen Schlag rückwirkend seit 1960 verjährt[4] (Der Beginn der Verjährung eines Mords wurde in der Verjährungsdebatte 1965 auf das Jahr 1949 verlegt).  

Diese gesetzgeberische Tat ging auf den Ministerialdirigenten Dreher zurück.[5] Allerdings ist zu berücksichtigen, dass ähnlich auch beim Alternativentwurf 1966 vorgegangen wurde.[6] Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes beschloss am 20. Mai 1969 (BGH NJW 1969, 1181 ff.) in einem Grundsatzurteil im ersten Verfahren einer großangelegten Prozessserie um das Reichssicherheitshauptamt (RSHA), dass „solche Beihilfe zum Mord nach der neuen Fassung des § 50 Abs. 2 StGB [...] verjährt“. Dies hatte zur Konsequenz, dass Art. 1 Ziff. 6 EGOWiG zu einer „verschleierten Amnestie für den größten Teil der Gehilfen bei nationalsozialistischen Gewaltverbrechen“ führte.[7]

Werke [Bearbeiten]  

Er war Kommentator des Strafgesetzbuches in der Reihe der Beckschen Kurzkommentare von 1961 bis 1977 (23.-37. Auflage). Das Werk gilt als Standardwerk, wurde von Tröndle weitergeführt, firmiert heute unter Fischer.

Literatur [Bearbeiten]  

    Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Fischer, Frankfurt am Main 2007. ISBN 978-3-596-16048-8. (Aktualisierte 2. Auflage)

    Hans-Heinrich Jescheck, Hans Lüttger (Hrsg.): Festschrift für Eduard Dreher zum 70. Geburtstag. De Gruyter, Berlin 1977. ISBN 3-11-005988-6. (1. Auflage)  

Einzelnachweise [Bearbeiten]  

    ↑ a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 118.

    ↑ Hans-Heinrich Jescheck, Hans Lüttger (Hrsg.): Festschrift für Eduard Dreher zum 70. Geburtstag, Berlin 1977, S. 1 f.

    ↑ Helmut Kramer: "Eduard Dreher: Vom Sondergerichtsdezernenten zum führenden Strafrechtler der Bundesrepublik", in: Justizministerium NRW (Hrsg.): "Zwischen Recht und Unrecht. Lebensläufe deutscher Juristen",2004, S. 101ff..

    ↑ Ingo Müller: "Der strafrechtliche Umgang mit der NS-Vergangenheit" Infobrief Nr. 94 (2005) des RAV

    ↑ Marc von Miquel: "Ahnden oder amnestieren? : westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren", Göttingen 2004, S. 333ff.

    ↑ Marc von Miquel: "Ahnden oder amnestieren? : westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren", Göttingen 2004, S. 327.

    ↑ Hubert Rottleuthner, Rechtshistorisches Journal 2002, Seite 665ff.  

Weblinks [Bearbeiten]  

    Literatur von und über Eduard Dreher im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

    Eduard Dreher im Braunbuch der DDR  

http://de.wikipedia.org/wiki/Eduard_Dreher

 

Parallel zur Verfolgung der westdeutschen Kommunisten durch die NS-Nachfolgejustiz in der BRD ab 1956, die permanente strafrechtliche Verfolgung von Schwulen in der damaligen Bundesrepublik Deutschland, Tausende wurden eingesperrt, kein einziger der dafür verantwortlichen Richter und Staatsanwälte wurde dafür je zur Verantwortung gezogen. Der grüne Vorzeigeschwule, MdB Volker Beck, scheint auch nicht sonderlich viel Aktivitäten entfaltet zu haben, damit hier noch eine nachträgliche Rechenschaftsziehung der an den Verfolgungen beteiligten westdeutschen Richter und Staatsanwälte hätte stattfinden können.

Und dann die rechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder, die in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 bis heute mit dem Segen der Bundesregierung, des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes praktiziert wurde. Wann werden diese Richterinnen und Richter zur Verantwortung gezogen?

 

 


 

 

 

info@bild.de

 

 

Sehr geehrte Damen und Herrn von der Bild-Zeitung,

 

Bitte korrigieren Sie den unten angeführten Artikel, in dem Sie schreiben

 

"und ehemaligen Vorstand von „Väter-Notruf“"

 

Durch die Verlinkung von „Väter-Notruf“ auf www.vaeternotruf.de behaupten Sie, Paul H. wäre ein ehemaligen Vorstand von uns.

Dies entspricht nicht den Tatsachen, weder haben wir Kontakt mit Paul H., noch war der jemals bei uns im Vorstand. Wir haben überhaupt keinen Vorstand, da wir keine Gesellschaft oder Verein sind.

 

Wir bitten um Bestätigung der Änderung.

 

Besten Danke

 

 

i.a. Anton Schwarz

 

 

www.vaeternotruf.de

11.08.2011

 

 

 

Chef vom Väter-Notruf schrieb Liebes-SMS Hat er seine Stieftochter (12) missbraucht?

Mit breitem Grinsen saß Paul H. gestern im Gericht auf der Anklagebank. Der ehemalige Bürgermeisterkandidat der FDP soll seine Stieftochter mehrmals vergewaltigt haben

Foto: Norbert Ganser

 

Von BIRGIT BEGASS

Aachen – Was gibt`s denn da zu lachen?!

Gut gelaunt sitzt Paul H. (50) im Gericht. Dabei wiegt die Anklage gegen den Politiker und ehemaligen Vorstand von „Väter-Notruf“ schwer: Über vier Jahre soll der Familienvater seine Stieftochter mehrfach vergewaltigt haben.

Es soll begonnen haben, als sie erst 12 Jahre alt war! Vergrößern Mutmaßliche SMS von Paul H.

Diese SMS soll Paul H. an das mutmaßliche Opfer geschickt haben

Foto: Norbert Ganser

Laut Staatsanwaltschaft soll er das Mädchen mit Gewalt zum Sex gezwungen und sich auch, wenn sie schlief, an ihr vergangen haben.

„An den Vorwürfen ist nichts dran. Das hat nie stattgefunden“, so der ehemalige Bürgermeisterkandidat der FDP. Das Opfer, M. (heute 18), machte bei der Polizei aber detaillierte Angaben. Zwei Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft.

„M. musste sich in seinem Büro, das im Privathaus ist, nackt ausziehen, auf seinen Schoß setzen oder an den Schreibtisch stellen. Dann hat er sie vergewaltigt“, steht in der Anklageschrift. Auch oral musste sie ihn befriedigen, so der Staatsanwalt.

Ihre Mutter Emilia (37) war bei den Übergriffen meist mit dem Hund Gassi. Als „Lohn“ für den Sex soll Paul H. dem Kind Schmuck, Klamotten, Schuhe geschenkt oder mehr Taschengeld gegeben haben.

M. ist laut Gutachten absolut glaubwürdig. Auf dem Handy der Gymnasiastin stellte die Polizei eine SMS von Paul H. sicher: „Meine liebste... Ich liebe Dich ganz toll! Paul“. „So schreibt doch kein Vater seiner Tochter“, stellte der Richter verwundert fest.

Am 23. Mai wird M. vor Gericht aussagen.

18.05.2011

 

http://www.bild.de/regional/koeln/sexueller-missbrauch/hat-der-chef-vom-vaeter-notruf-seine-stieftochter-missbraucht-17966826.bild.html

 

 

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: p ...

Gesendet: Mittwoch, 10. August 2011 15:17

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: vaternotruf.de dauerhaft weg?

 

Hallo,

mit grossem Bedauern haben wir bemerkt, dass vaeternotruf.de abgeschaltet wurde. Einer der Betreiber scheint im Gefängnis zu sitzen: http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=4915&pid=59573

Wird der vaeternotruf wiederkommen? Wird Hilfe benötigt?

Viele Grüsse

trennungsfaq.de Team=

 

 

 

Hallo Herr T

von uns sitzt niemand im Gefängnis, wäre ja noch schöner, wenn wir da den deutschen Steuerzahlern zur Last fallen würden, die diesen ganzen Gefängnisapparat so wie die Justiz zu großen Teilen ja auch, ja schließlich bezahlen müssen.

Unsere Seite ist auch wieder online. Die Abschaltung erfolgte auf Grund einer terroristischen Attacke von Osama Bin Laden, der sich dafür der Hilfe einer willfährigen Person, die im Bereich des Amtsgerichtsbezirks Zeven ihr Unwesen treibt, bediente.

Unser Spezialeinsatzkommando hat den Top-Terroristen Osama Bin Laden aber überwältigen können. Er hat dann zugegeben im Auftrag radikalfeministisch-fundamentalistisch-väterphobischer Kreise gehandelt zu haben, denen es ein Anliegen ist, die Meinungsfreiheit in Deutschland massiv einzuschränken. Auf Grund seines ehrliches Geständnis wurde Osama Bin Laden von uns aber wieder auf freien Fuß gesetzt, nicht ohne unsere inständige Ermahnung nun endlich ein besserer Mensch zu werden und die Rechte der Väter in Deutschland zukünftig endlich vollumfänglich zu respektieren, so wie es ja auch im Grundgesetz steht. Er hat uns dies versprochen. Na ja, glauben tun wir ihm natürlich nicht, aber so ist das nun mal im Rechtsstaat, den wir mit Händen und Füßen verteidigen. Hier gilt das Prinzip, glaube an das Gute im Menschen, sonst bist du verloren.

Im übrigen haben wir nichts mit dem verurteilten Monschauer FDP-Politiker Paul H. zu tun. Ebenso wenig wie wir mit dem nichtverurteilten Karl Dall, dem nichtverurteilten Dieter Bohlen oder dem nichtverurteilten Hape Kerkeling etwas zu tun haben. Auch werden wir weder vom Bundesverfassungsgericht gesponsert, noch von der Hannelore-Kohl Stiftung, auch wenn wir da nicht nein sagen würden, wenn diese beiden ehrwürdigen und nun auch schon in die Jahre gekommenen Institutionen, die fast jeder anständige Bürger kennt, uns unterstützen würden. Aber wir würden ja auch keine Unterstützung annehmen, denn wir meinen, das Bundesverfassungsgericht hat genug im eigenen Haus zu tun, man denke nur an die bis heute nachwirkende verheerende "Rechtsprechung" dieses hohen Hauses - Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01. Es bedurfte des Einsatzes des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte um dieses fürchterliche Urteil auf den Müllhaufen der Justizgeschichte zu entsorgen - http://vaeternotruf.de/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-zaunegger-gegen-deutschland.htm

Die Bildzeitung hatte da wohl mal wieder was durcheinandergebracht, ist halt keine Zeitung, die wir empfehlen würden. Wir würden auch keinem Vater das Bundesverfassungsgericht empfehlen, da stößt man mit seinen Anliegen als sorgerechtlich diskriminierter Vater in der Regel auf taube Ohren. Wir wollten neulich schon Hörgeräte sammeln gehen, aber dann sagte uns jemand, dass das vielleicht an der schlechten Karlsruher Büroluft liegt, diese wird nämlich nicht regelmäßig gereinigt, so dass sich niemand wundern muss, wenn es in den Fluren des Bundesverfassungsgerichtes mitunter wie in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts riecht.

 

Oder wie es die Studentenbewegung 1968 so schön ausgedrückt hat:

Unter den Talaren, Muff von Tausend Jahren.

 

Na ja, ist schon lange her die Studentenbewegung. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 3. August 2011 17:46

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Was ist mit Euerer Homepage?

 

Hallo Anton

"Hilfe" was ist mit der Homepage los? Die geht nicht mehr... :-(

 

Das ist die wichtigste Seite die ich kenne!!!

 

Ohne Euch wäre dieses Drama nicht zu ertragen.

DIE BESSTEN UND WICHTIGSTEN INFOS SIND VON EUCH !!!

 

Herzliche Grüße aus München

...

 

 

 

 


 

 

Film zum Thema "Vatersuche"

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 18. August startet unser Roadmovie CHI L'HA VISTO - WO BIST DU in den deutschen Kinos. Der Film erzählt die Geschichte eines jungen Halbitalieners, der bei seiner Mutter in Deutschland aufwuchs und sich nach nunmehr 25 Jahren auf die Suche nach seinem leiblichen Vater macht. Doch ein Gerüst aus Lügen, das er sich um seinen Vater aufgebaut hat, hält ihn davon ab, seine wahre Zugehörigkeit zu erkennen. Der Protagonist Gianni Meurer ist dabei nicht nur auf der Suche nach seinem Vater, sondern auch nach seiner eigenen Identität.

Mit Klick auf unten stehenden Link gelangen Sie zu einer Pressemeldung zum Film, dem Kinostart und der noch laufenden Crowdfunding-Kampagne auf Startnext:

 

http://www.openpr.de/news/555564.html

 

"Crowdfunding ist eine Form der Kulturförderung, bei der viele Kleinstsponsoren in einer festgelegten Zeit ein Projekt gemeinsam finanzieren. Für ihre Unterstützung erhalten die Fans verschiedene Prämien als Dankeschön, darunter ein persönliches Video des Hauptdarstellers, eine signierte DVD, Premierentickets oder sogar ein Abendessen mit der Regisseurin."

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie in Ihren Online-Kanälen auf unseren Film und vor allem auch die Crowdfunding-Kampagne hinweisen könnten.

 

Vielen Dank,

 

Wolfgang Gumpelmaier

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Mag.phil. Wolfgang Gumpelmaier (eU)

gumpelMEDIA - kommunikation & neue medien

 

Bahnhofstraße 24/3, 4070 Eferding

mobil: +43 699 1705 2749

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