Väternotruf
Oktober 2011
Zur Unzulässigkeit der Erhebung eines Kostenvorschusses
Saarländisches Oberlandesgericht - 6 WF 104/11 - Beschluss vom 10.10.2011
Leitsatz:
1. Stellt ein Elternteil einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts, so darf das Gericht das Betreiben des Verfahrens nicht von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig machen.
VAMV im Gespräch mit der Kanzlerin
Angela Merkel hat sich Ende September zu einem Spitzengespräch über Familienpolitik mit den fünf großen deutschen Familienverbänden getroffen. Die Vorsitzende des VAMV, Edith Schwab, unterstrich die Notwendigkeit, das Thema Kinderarmut auf die politische Agenda zu setzen.
"Maßstab für den Erfolg von Familienpolitik darf nicht die Geburtenrate, sondern muss die möglichst geringe Zahl von Kindern in Armut sein!", betonte Edith Schwab. "Die Politik muss stärker die Kinder in den Blick nehmen, die bereits in unserer Gesellschaft leben: Keins darf zurückgelassen werden." Das Risiko in Armut zu leben, ist für Kinder Alleinerziehender überproportional hoch. Als wichtigen Baustein gegen Kinderarmut warb Edith Schwab für die Kindergrundsicherung. Denn diese ist ein ausgesprochen wirksames Instrument, um Kinder vor Armut zu sichern.
Auch die Kampagne "7 % für Kinder", frühkindliche Bildung, familienpolitische Leistungen und Kinderschutz waren Themen in dem Gespräch, das die fünf in der AGF organisierten Familienverbände mit der Kanzlerin führten. Der Austausch der Familienverbände mit der Bundeskanzlerin wird auch in Zukunft fortgeführt werden.
Kommentar Väternotruf:
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. war von der Kanzlerin offenbar nicht eingeladen. Womöglich gab es im Kanzleramt Vorbehalte gegen Männer als gleichwertige Elternteile. Wundern würde das nicht, tritt doch die CDU für eine Fortsetzung der sorgrechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder ein.
Man müsste schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wollte man einer solchen männerfeindlichen Partei seine Wählerstimme geben.
27.10.2011
Familienstand: Alleinerziehend
Plädoyer für eine starke Lebensform
Im April erscheint Christina Bylows neues Buch über das Leben in der Einelternfamilie.
Der Verlag beschreibt es wie folgt: Christina Bylow geht es in ihrem Buch um die Anerkennung einer Lebensform, die in den letzten Jahren explosiv zugenommen hat. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates – Alleinerziehende dagegen nicht. Die Autorin beleuchtet alle Facetten dieser Lebensform, die weder wirklich wahrgenommen noch als gleichwertig anerkannt wird. Das an Zukunftsperspektiven, Ideen und Lösungen reiche Buch versteht sich als engagierter Anstoß zu einer Debatte, die noch immer mit Ideologie überfrachtet ist. Es liefert auch einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Sorgerechts-Reform.
Lebendig wird es durch Interviews mit Persönlichkeiten wie Elisabeth Badinter, Prof. Dr. Ludwig Salgo und Anke Mende vom VAMV-Bundesvorstand. (peg)
Christina Bylow: Familienstand: Alleinerziehend,
Plädoyer für ein starke Lebensform
Gütersloher Verlagshaus, erscheint im April 2011
http://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/dokumente/Publikationen/Info_Nr.2_2011.pdf
Kommentar Väternotruf:
Wenn man denn schon das fürchterliche Unwort "Einelternfamilie" benutzt, dann käme man nicht umhin, dem Kind getrennt lebender Eltern zu bescheinigen, dass es Mitglied in zwei "Einelternfamilien" ist, der väterlichen "Einelternfamilie" und der mütterlichen "Einelternfamilie". Am besten aber man entsorgt diesen Begriff gleich im Historischen Museum, Abteilung Mittelalter.
Elisabeth Badinter und Prof. Dr. Ludwig Salgo, seltsamer könnte eine Mischung wohl nicht sein. Da die emanzipierte Frau aus Frankreich und dort Herr Ludwig Salgo, bekannt für seinen "Zwischenruf" gegen die gemeinsame elterliche Sorge aus dem Jahr 1996 der Gottlob im Weltall verhallt ist und sein nimmermüdes Auftreten für die mütterliche Dominanz in getrennt lebenden Familien.
Ludwig Salgo "Zur gemeinsamen elterlichen Sorge nach Scheidung als Regelfall - ein Zwischenruf", in "FamRZ", 8/1996
27.10.2011
Haft von Eltern kann unterschiedliche Auswirkungen auf das Sorgerecht haben
Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil inhaftiert wird, kann das unterschiedliche Auswirkungen auf das Sorgerecht haben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/7231) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6984) mitteilt, ruht die elterliche Sorge des inhaftierten Elternteils, wenn das Familiengericht feststellt, dass sie tatsächlich nicht ausgeübt werden kann.
Gebe es einen zweiten sorgeberechtigten Elternteil, übt dieser in der Regel das Sorgerecht aus. Ist der inhaftierte Elternteil dagegen alleinsorgeberechtigt, kann das Familiengericht laut Antwort die elterliche Sorge dem anderen Elternteil übertragen oder – falls dies nicht möglich ist – einen Vormund oder Pfleger bestellen. Bestehe die Sorge des alleinsorgeberechtigten Elternteils trotz Haft weiter, hat dieser die Möglichkeit, selbst für die Unterbringung der Kinder in Familienpflege, zum Beispiel bei den Großeltern, zu sorgen.
Der Vollzug reagiere „generell sehr großzügig auf zusätzliche Besuchswünsche von Kindern der Gefangenen“, heißt es weiter. Dies zeige etwa ein von zehn Ländern vorgelegter Musterentwurf für ein Landesstrafvollzugsgesetz. Dort sei unter anderem vorgesehen, die Gesamtdauer von mindestens zwei auf mindestens vier Stunden bei Besuchen von Kindern unter 14 Jahren zu verdoppeln. Darüber hinaus sollen laut Bundesregierung zur Pflege familiärer Kontakte mehrstündige Besuche zugelassen werden können.
Quelle: heute im bundestag vom 13.10.2011