Väternotruf
Januar 2012
Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder
Dietmar Nikolai Webel wiedergewählt in den Bundesvorstand
Bundesmitgliederversammlung am 21.01.2012 in Frankfurt/M
Im Rahmen einer Nachwahl für den seit 21.05.2011 unbesetzten fünften Vorstandsposten wurde am 21.01.2012 Dietmar Nikolai Webel erneut in den Bundesvorstand gewählt.
Die Bundesmitgliederversammlung hatte die Wahl zwischen drei Kandidaten: Uwe Ritzmann (KV Bonn), Yves Yapi (KV Berlin) und Dietmar Nikolai Webel (KV Halle). Dietmar Nikolai Webel wurde mehrheitlich in den Bundesvorstand gewählt, Uwe Ritzmann konnte etwa 1/3 der Stimmen auf sich vereinen und erzielte damit einen Achtungerfolg. Mit seinem erneuten Einzug in den Bundesvorstand erhielt Dietmar Nikolai Webel die Gelegenheit, sein langjähriges Engagement für den Verein an führender Stelle fortzusetzen. Er war bereits seit 2002 Mitglied des Bundesvorstands und aus persönlichen Gründen im Januar 2010 freiwillig ausgeschieden. Seine zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen "an der Basis" will er in seine Arbeit einbringen. Neben der Kontinuität der Bundeskongresse ist der Newsletter "Wochenblitz" eines seiner wichtigen Anliegen.
Der Väteraufbruch für Kinder gratuliert Dietmar herzlich zu seiner Wiederwahl!
Am 5./6. November 2011 feierte der von Dietmar Nikolai Webel ins Leben gerufene Familienkongress seinen zehnjährigen Geburtstag. Einzelheiten hier.
Ebenfalls vor 10 Jahren hat Dietmar Nikolai Webel das Väterradio gegründet und inzwischen 121 Sendungen moderiert. Einzelheiten hier. Am 03.03.2012 findet eine Geburtstagsfeier mit Gästen aus dem In- und Ausland in Halle statt.
http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=15425
Väteraufbruch für Kinder Berlin-Brandenburg e.V.
Neues aus dem Verein:
Am 21.01.2012 fand in Frankfurt die Bundesmitgliederversammlung statt. Laut der neusten Mitgliederstatistik hat der Bundesverein nun 3132 Mitglieder, davon entfallen auf den berliner Verein 259. Damit sind wir hinter Hamburg (261)und vor Frankfurt (258) der drittgrößte Kreisverein des VafK.
Kontakt: Vorstand@vafkbb.de
weitere News und Termine: http://www.vafkbb.de
Allen Kindern beide Eltern!
-Väteraufbruch für Kinder Berlin-Brandenburg e.V.-
Norbert Selle
Dr. Papa?
Männliche Biografien und Vaterschaft in der Forschung
Podiumsdiskussion
am 20. Januar 2012 um 17 Uhr
Max-Planck-Institut für Bildungsforschung,
Lentzeallee 94, 14195 Berlin
Eine sinkende Geburtenrate und eine zunehmende Zahl alleinstehender Menschen sind gesamtgesellschaftliche Probleme.
Bislang konzentrierte sich die Forschung in diesen Fragen fast ausschließlich auf Frauen. Zunehmend geraten jedoch Väter in den Fokus akademischer Aufmerksamkeit. Einerseits gibt es eine wachsende Zahl höherqualifizierter Männer, die sich mehr als bislang üblich um ihre Kinder kümmern wollen, andererseits scheinen männliche Lebensentscheidungen dem Kinderwunsch zunehmend entgegenzustehen.
Die Gründe für diese Entwicklungen sind wenig untersucht.
Es gibt jedoch Hinweise auf mögliche Ursachen:
– die „typisch männliche“ Identifikation mit dem Beruf
– eine zunehmende Arbeitsbelastung
– die Schwierigkeit, den richtigen Zeitpunkt für eine Familiengründung zu finden,
– Veränderungen in Paarbeziehungen
– die Notwendigkeit, zwei gleichberechtigte Lebensentwürfe aufeinander abzustimmen, sowie
– wachsende Ansprüche an die eigene „Supervaterschaft“.
Ziel der Podiumsdiskussion ist es, gesellschaftliche und individuelle Aspekte in ihrem Wechselverhältnis und in ihren Auswirkungen auf das generative Verhalten von Männern ideologiefrei zu beleuchten.
Programm
16.30 Uhr Stehempfang
17.00 Uhr Podiumsdiskussion
• Einführung: Dominik Jednoralski (MPIB)
• Eckhard Kuhla (agens e.V.),
• Dr. Peter Döge (DenkRaumGestaltung. Büro für
Strategiebildung, Kassel),
• Dr. Johannes Berchthold
(österr. Bundesministerium für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz)
• ein junger Vater/Doktorand aus der MPG
• Astrid von Friesen (Psychotherapeutin)
19.00 Uhr Abendessen
Unsere Podiumsteilnehmer
Dr. Peter Döge ist Politikwissenschaftler mit den Arbeitsschwerpunkten:
Diversity, Gender, Multikulturalität,
Work-Life-Balance, Change Management.
Döge war bisher tätig in Politik (Deutscher Bundestag), Wissenschaftsverwaltung (Präsidialamt der FU Berlin) und Wissenschaft. 2004/2005 war er Maria-Goeppert-Mayer-Gastprofessor für internationale Genderforschung an der TU Braunschweig. Er betreibt in Kassel das Büro für Strategiebildung „DenkRaumGestaltung“ und ist Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des Instituts für anwendungsorientierte Innovations- und Zukunftsforschung e.V. (IAIZ).
Eckhard Kuhla, Diplomabschluss an der TU Darmstadt,
war verantwortlich für die Forschungsstrategie eines großen Mobilitätsdienstleisters. Er ist Autor, Buchherausgeber sowie Mitgründer und 1. Vorsitzender des Vereins AGENS e.V. (Arbeitsgemeinschaft zur Verwirklichung der Geschlechterdemokratie).
Im Rahmen seiner Tätigkeit bei AGENS fordert Kuhla ein neues Miteinander der Geschlechter und kritisiert die herrschende Gender-Politik, die sich selbst zuvorderst als „Frauenpolitik“ definiere.
Dr. Johannes Berchthold
studierte in Innsbruck und Wien Philosophie, Politikwissenschaft, Soziologie und Psychologie. Er ist verantwortlich für Aufbau und Leitung der im März 2001 im österreichischen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz neu eingerichteten „Männerpolitischen Grundsatzabteilung“.
Er publiziert über väter- und männerbezogene Themen wie juristische, psychische und wirtschaftliche Scheidungsfolgen für Männer.
Astrid von Friesen, Jahrgang 1953,
studierte in Hamburg Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie mit dem Abschluss Dipl.-Pädagogik sowie 1. und 2. Staatsexamen (Deutsch und Kunst) als Lehrerin. Journalistische Ausbildung unter anderem bei der ZEIT.
Gestalt- und Trauma-Therapeutin mit zwei Praxen. Sie lebt in Freiberg und Dresden, unterrichtet an beiden Universitäten, kommentiert im Deutschlandradio-Kultur sowie beim MDR-Figaro. Eigene Erziehungssendung im MDR.
Dominik Jednoralski
ist Humanities Representative in Max Planck Steering Group of the PhDnet 2012 und Work Life Balance Depute of the PhDnet 2012.
Kontakt
Dominik Jednoralski
Forschungsbereich Entwicklungspsychologie
Max-Planck-Institut für Bildungsforschung
Lentzeallee 94
14195 Berlin
Tel.: +49-30-82406-298
Fax: +49-30-824939
E-Mail: jednoralski@mpib-berlin.mpg.de
Unwort des Jahres 2012
"Einelternfamilie"
Der Väternotruf verleiht seine höchste Auszeichnung für miserables familienpolitisches Denken und Handeln, den "Ladenhüter in Blech", in diesem Jahr an den sogenannten "Verband alleinerziehender Mütter und Väter" für sein penetrantes Bemühen das Unwort des Jahres 2012 "Einelternfamilie" politisch salonfähig zu machen.
Herzlichen Glückwunsch zu dieser hohen Auszeichnung
Informationsfreiheit: Wissen, was Recht ist – Piraten fordern bundesweit kostenfreien Zugriff auf Gerichtsurteile
Pressemitteilung der Piratenpartei
13.01.2012 - 06:00
Torge Schmidt
Laut einer Entscheidung des Amtsgericht Schleswig vom 20. Dezember 2011 [1] soll die Webseite "openjur.de" 12,50 € für jedes Urteil zahlen, das auf der Plattform veröffentlicht wird. Nach Meinung der Piratenpartei sollten Anbieter wie openjur.de Urteile ohne eigene Kosten und ohne Kosten für den Bürger öffentlich zugänglich machen dürfen. So werden wertvolle, im Internet gut auffindbare Informationsquellen zur aktuellen Gesetzeslage geschaffen, die allen Bürgern zur Verfügung stehen.
»Gerichtsurteile ergehen in Deutschland im Namen des Volkes und sollten diesem daher auch gebührenfrei zugänglich gemacht werden«, stellt Torge Schmidt, Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Landtagswahl in Schleswig-Holstein, fest. »Entscheidungen zu Themen wie Arbeits- und Mietrecht, das weite Feld des Strafrechtes von der Beleidigung bis zum Betrug sowie Umweltthemen wie Windrad, Straßenbau oder die Pflicht zur Wärmedämmung werden in Urteilen verhandelt und geklärt. An diesen Themen gibt es ein öffentliches Interesse.«
Dorothee Bär
Dorothee Bär geb. Mantel (* 19. April 1978 in Bamberg) ist eine deutsche Politikerin (CSU), Politologin sowie Journalistin.
Leben und Beruf [Bearbeiten]
Nach dem Abitur 1999 am Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg absolvierte Dorothee Bär als Stipendiatin der Hanns-Seidel-Stiftung ein Studium der Politikwissenschaften an der Hochschule für Politik München und am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin, welches sie 2005 als Diplom-Politologin beendete.
Dorothee Bär ist römisch-katholisch, seit 2006 verheiratet und Mutter zweier Töchter (*2006, *2011).[1]
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http://de.wikipedia.org/wiki/Dorothee_B%C3%A4r
Guten Tag,
zu folgender Frage an Dorothee Bär ist auf www.abgeordnetenwatch.de eine Antwort eingetroffen.
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Sehr geehrte Frau Bär,
mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvR 420/09 vom 21.07.2010 wurde festgestellt, dass es mit dem Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sei, dass einer leidigen Mutter die Alleinsorge für ein minderjähriges Kind zugesprochen würde, WENN GLEICHZEITIG DEM VATER DER WEG ZU EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG VERSAGT BLIEBE.
Mit Datum 03.08.2010 wurde beim Amtsgericht Düren ein "Antragsverfahren" entsprechend der Übergangsregelung 1 BvR 420/09 (Feststellung gemeinsame Sorge / Übertragung der Sorge AUCH auf den Vater) für die beiden gemeinsamen Kinder initiiert.
Der ledige Vater beantragte u. a. Zeugenvernehmung, die hätten beweisen können, dass er sich IN ERHEBLICHEM UMFANG und ÜBER LÄNGERE ZEITRÄUME in die Alltagssorge für die Kinder involviert hatte. Der ledige Vater beantragte ebenfalls eine familienpsychologische Exploration der nicht-ehelichen Familie, deren Sinn die Feststellung war, DASS IM WESENTLICHEN ODER ALLEINE DIE GESETZLICHE UNGLEICHBEHANDLUNG DER BEIDEN ELTERNTEILE zu regelmäßigen Konflikten in der Familie geführt hatte.
Weder wurde irgendeines der Beweisangebote angenommen, noch führte das Amtsgericht entsprechende Ermittlungen "von Amts wegen" durch, die die Ursachen der Konflikte hätten dokumentieren können. Wohl aber wurde ein aus den Konflikten resultierender Umgangsabbruch alleine zum Anlass genommen, eine Mitsorge des Vaters abzulehnen, ohne gleichwohl zu prüfen, wodurch es zum Umgangsabbruch gekommen war.
Die sofortige Beschwerde zum OLG führte zu einer Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses - im Übrigen ohne weitere Anhörung.
Daraufhin folgte Verfassungsbeschwerde, die ohne weitere Begründung nicht angenom-men.wurde. Nunmehr erfolgte erneut Menschenrechtsbeschwerde zum EGMR.
Wie Sie am Beispiel sehen können, ist die deutsche Justiz PRAKTISCH nicht gewillt, die Anforderungen des BvG umzusetzen.
Inwieweit fließt juristische Praxis DES LETZTEN JAHRES in die Reformideen ein?
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37455--f322382.html#q322382
Antwort von Dorothee Bär
10.01.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich zu Entscheidungen deutscher Gerichte nicht äußere.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37455--f322382.html#q322382
Kommentar Väternotruf:
So ist sie, unsere liebe Dorothee Bär, stramm matriarchalisch - wie weiland Christina Schenk von der PDS - den Blick auf die Jungfrau Maria gerichtet, die bekanntlich das liebe Jesuskind im Wege der unbefleckten Empfängnis, zu gut Deutsch ohne die Zugabe männlichen Spermas, empfing. So lieben wir sie, die CSU, den Blick fest in die Vergangenheit gerichtet. Ideologische Scheuklappen allenthalben.
Fonds „Heimerziehung in der BRD in den Jahren 1949 bis 1975" gegründet
Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an stehen Betroffenen Mittel aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" (Fonds „Heimerziehung West") zur Verfügung. Der Fonds wurde durch den Bund, die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin, Bremen und Hamburg, die Evangelische Kirche in Deutschland, die (Erz-)Bistümer der katholischen Kirche im Bundesgebiet, den Deutschen Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Ordensobernkonferenz errichtet. Insgesamt stehen 120 Millionen Euro zur Verfügung, die jeweils zu einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen sowie katholischer und evangelischer Kirche und deren Wohlfahrtsverbänden und den Orden erbracht werden. Damit ist der Startschuss zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren gegeben.
„Das Leid der Betroffenen hat mich zutiefst berührt, deshalb ist es mir wichtig gewesen, dass die Vorschläge des Runden Tisches Heimerziehung West schnell umgesetzt werden. Ab 1. Januar können endlich die Anträge auf Unterstützung gestellt werden. Das ist eine wichtige Nachricht für alle Betroffenen", sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder.
„Mir ist bewusst, dass der Fonds nichts ungeschehen machen kann. Der Fonds kann aber Betroffenen helfen, heute noch nachweisbare Folgen aus der Zeit ihrer Heimunterbringung in den Jahren 1949 bis 1975 zu überwinden."
Betroffenen, denen während ihrer Heimunterbringung in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland Unrecht und Leid zugefügt wurde, kann durch den Fonds eine Hilfe zur Bewältigung dieses Leids gewährt werden, soweit durch die Heimerziehung heute noch Traumatisierungen oder andere Beeinträchtigungen und Folgeschäden bestehen und dieser besondere Hilfebedarf nicht über die bestehenden Hilfe- und Versicherungssysteme abgedeckt wird. Darüber hinaus sollen Betroffene dabei unterstützt werden, ihre Zeit der Heimunterbringung zwischen 1949 und 1975 aufzuarbeiten. In Fällen, in denen es aufgrund seinerzeit nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge zu einer Minderung von Rentenansprüchen gekommen ist, soll mit Hilfe des Fonds ein finanzieller Ausgleich gewährt werden.
Anträge können bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden. Anlauf- und Beratungsstellen in den westdeutschen Bundesländern und Berlin beraten Betroffene und ermitteln den konkreten Hilfebedarf. Für Betroffene aus Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen sowie Jugendwerkhöfen der ehemaligen DDR ist geplant, bis zum Sommer 2012 entsprechende Regelungen und Grundlagen zu schaffen.
Auf der Website zum Fonds sind ausführliche Informationen zum Fonds, zur Antragstellung und zu den Zuständigkeiten der Beratungsstellen zu finden: www.fonds-heimerziehung.de
Ein kostenloses Infotelefon gibt Auskunft über die zuständige Beratungseinrichtung: 0800-10 04 900 (montags: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, dienstags, mittwochs, freitags: 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr und sonntags: 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr)
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bmfsfj.de
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 2.1.2012
Kommentar Väternotruf:
Wir wollten Schadensersatz und bekamen einen bürokratischen Fond mit dem Namen www.fonds-heimerziehung.de
Wer den Schaden hat, braucht in der Bundesrepublik Deutschland nicht für den Spott zu sorgen, dafür sorgt die staatsbürokratische Behörde mit dem männerdiskriminierenden Namen "Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend".
Womit habe die Deutschen sich das bloß verdient. 62 Jahre Maul halten, kein Wunder wenn da der staatsbürokratiische Unsinn allerortens blüht.