Väternotruf
Juni 2012
Pressemeldung 11/2012 Landessozialgericht RP
Umgangsrecht mit Kindern in den USA durch Empfänger von Grundsicherungsleistungen ("HARTZ-IV")
Der Umfang der Übernahme von Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts eines Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II mit seinem in den USA lebenden Kind durch das zuständige Jobcenter bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann dabei auf die Kosten abgestellt werden, die von einem Durchschnittsverdiener aufgewendet würden. Anhand dieses Maßstabes ist bei einer durch größere Entfernung geprägten Beziehung, der Einbeziehung des Umstandes, dass drei weitere Kinder vorhanden sind und der Möglichkeit der Kontaktaufnahme über Videokonferenzsoftware auch bei einem siebenjährigen Kind eine persönliche Ausübung des Umgangsrechts nur einmal im Jahr zu finanzieren. Dies hat das Landessozialgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden.
Der Antragsteller hat mit seiner geschiedenen Ehefrau die gemeinsame Sorge über den siebenjährigen Sohn. Durch die Eltern wurde eine Vereinbarung getroffen, dass der Antragsteller unter bestimmten Bedingungen an jeweils sieben Tagen im Quartal das Umgangsrecht in den USA ausüben darf, wo die Mutter mit dem Kind seit 2009 wohnt. Zuvor war sie 2007 nach Berlin umgezogen, wo der Sozialhilfeträger die Kosten einer monatlichen Ausübung des Umgangsrechts übernommen hatte. Nach dem Umzug in die USA wurden die Kosten zunächst nicht übernommen. Durch Beschluss vom 24.11.2010 verpflichtete der 1. Senat des Landessozialgerichts (L 1 SO 133/10 B ER) das Jobcenter, die Kosten für zwei Besuche innerhalb der nächsten sechs Monate zu übernehmen. Im Januar 2012 fand ein weiterer Besuch statt, dessen Kosten von rund 1000 € vom Jobcenter getragen wurden. Die Kosten für eine weitere Reise im April 2012 verweigerte das Jobcenter. Zu Recht, wie das Sozialgericht Koblenz und der 3. Senat des Landessozialgerichts entschieden. Insbesondere unter Berücksichtigung einer seit längerer Zeit bestehenden erheblichen örtlichen Entfernung zwischen dem Vater und seinem Sohn, des Umstandes, dass die von ihm geforderte jährliche viermalige Ausübung des Umgangsrechts einen Einsatz von rund 35% des Einkommens eines Durchschnittsverdieners ausmachen würde, der Möglichkeiten einer elektronischen Bildübertragung und der Erwägung, dass durch so häufige Besuche der Umgang mit seinen anderen Kindern zu stark eingeschränkt werden könnte, sei nur eine jährliche Besuchsreise angemessen. Zudem hatte der Antragsteller die begehrte Reise bereits aufgrund eines Kredits durchgeführt, so dass keine Eilbedürftigkeit mehr bestand.
Beschluss vom 20.06.2012, Aktenzeichen L 3 AS 210/12 B ER
Datum: 28.06.2012
Herausgeber: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Urteil des Landgerichts Köln
Religiöse Beschneidungen sind strafbar
Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar. Sie müssten als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Gericht.
Das Landgericht Köln hat entschieden: Eine Beschneidung gilt als Körperverletzung. In der Entscheidung verwiesen die Richter unter anderem darauf, dass "der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert" werde. "Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden, zuwider."
Zustimmung der Eltern schützt nicht vor Strafe
Weiter heißt es in dem Urteil, auch sei das Erziehungsrecht der Eltern "nicht unzumutbar beeinträchtigt", wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später für eine Beschneidung als "sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam" entscheide. Beschneidungen sind deshalb auch dann als strafbar zu gelten, wenn die Eltern dem Eingriff zugestimmt haben.
In dem Kölner Fall hatte ein Arzt einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch der muslimischen Eltern beschnitten. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme. Davon erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen den Arzt. Das Amtsgericht Köln sprach den Mediziner in erster Instanz frei, weil eine Einwilligung der Eltern vorgelegen habe.
Bislang unklare Rechtssituation
Auch das Landgericht sprach den Arzt nun frei. Der Mediziner habe sich in einem sogenannten Verbotsirrtum befunden. Dies bedeutet, dass ein Angeklagter ohne Schuld handelt, wenn ihm bei Tatbegehung die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun. Dies sei bei dem Arzt aufgrund der bisher unklaren Rechtssituation glaubhaft gewesen.
Das Landgericht bestätigte, dass die Beschneidung in dem vorliegenden Fall medizinisch fachgerecht vorgenommen worden sei. Es wies außerdem darauf hin, dass Beschneidungen weiterhin legal seien, sofern sie medizinisch geboten seien, etwa aufgrund einer Vorhautverengung.
Kritik vom Zentralrat der Juden
Der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte das Urteil als einen "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften". Das Gremium forderte den Bundestag als Gesetzgeber auf, "die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen". Zentralratspräsident Dieter Graumann teilte mit: "Diese Rechtsprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt. Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert." Der Zentralrat der Muslime lehnte eine Stellungnahme zunächst ab.
Az. 151 Ns 169/11
http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung100.html
Urteil hier
http://www.vaeternotruf.de/landgericht_koeln_151_Ns%20169-11.pdf
Thomas Beenken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Köln (ab , ..., 2001, 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.08.1998 als Richter am Landgericht Aachen aufgeführt. Landgericht Aachen - GVP 01.01.2010. Landgericht Köln - GVP 01.01.2012: Vorsitzender Richter am Landgericht Köln - 1. kleine Strafkammer (Abt. 151). Az. 151 Ns 169/11 - 26.06.2012: "Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar. Sie müssten als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Gericht." - http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung100.html.
Barbara Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln (ab 01.11.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.08.1989 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln aufgeführt. Müller oder Müller das ist hier die Frage - Az. 151 Ns 169/11 - 26.06.2012: "Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar. Sie müssten als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Gericht." - http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung100.html. http://www.vaeternotruf.de/landgericht_koeln_151_Ns%20169-11.pdf
Ursula Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln (ab 07.08.1996, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Ursula Simon ab 07.08.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Ursula Müller ab 07.08.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Müller oder Müller das ist hier die Frage - Az. 151 Ns 169/11 - 26.06.2012: "Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar. Sie müssten als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Gericht." - http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung100.html. http://www.vaeternotruf.de/landgericht_koeln_151_Ns%20169-11.pdf
Kommentar Väternotruf:
Die Bundesregierung hat sich seit Jahrzehnten darum gedrückt Körperverletzungen infolge von Beschneidungen an Jungen unter Strafe zu stellen. Da muss nun erst ein Richter klarstellen, dass dies strafbar ist. Ein Armutszeugnis für die deutsche Regierung.
paPPa.com stellt nach 16 Jahren seine Arbeit ein
29.5.12 In eigener Sache…
Liebe Freunde,
paPPa.com stellt nach 16 Jahren seine Arbeit ein. Wir bedauern es sehr, dass wir unsere Arbeit nicht weiterführen können. Wir bedanken uns bei allen, die uns bei unseren Anliegen unterstützten. Mögen alle Eltern die Kraft und Einsicht haben, friedlich und einvernehmlich die Interessen ihrer Kinder wahrzunehmen.
paPPa.com e.V.
Kiesewetter, Ina / Wagner, Petra
Eine Woche Mama, eine Woche Papa
Wie Kinder getrennter Eltern gut leben
Zwei Zuhause: Kinder können nach einer Trennung der Eltern bei beiden Elternteilen gleichberechtigt leben. Und zwar gut. Die Autorinnen stellen das Wechselmodell durch kurze Berichte aus der Realität dar. Anschließend werden diese von einem Kinderpsychologen, Familientherapeut und Anwalt kommentiert. Eine echte Hilfe für Eltern, die den tiefen inneren Wunsch ihrer Kinder, weder auf Mama noch auf Papa verzichten zu müssen, ernst nehmen und praxisnahe Orientierung suchen.
Verlag Kreuz
Format: 12,5 x 20,5 cm, 180 Seiten, Kartoniert
ISBN 978-3-451-61088-2
5. Juni 2012
http://www.kreuzverlag.de/buecher/details?k_tnr=61088
Bündnis Internationaler Vatertag
www.InternationalerVatertag.de
Pressemitteilung
Ein Platz des Vaters?
Erster Internationaler Vatertag in Deutschland am 17. Juni 2012
feiert mit Vater-Kind-Aktionen und Kundgebung am Platz der Republik
Das Bündnis Internationaler Vatertag hat zu einer Kundgebung am Sonntag, den 17. Juni 2012 auf dem Platz der Republik - vor dem Bundestag - zur Initiierung eines "Ersten Internationalen Vatertages" in Deutschland aufgerufen. Gefeiert wird mit Vater-Kind-Aktionen und sozialkritischen Kunstaktionen. Es wird gefordert, den Vatertag als Ehrentag zukünftig immer am dritten Sonntag im Juni eines Jahres als wirklichen Vatertag zu feiern, diesen einführen und ausrufen.
Das "Bündnis Internationaler Vatertag" hat ein bundesweites Netzwerk aus zahlreichen Initiativen, Vereinen und Einzelpersonen gebildet und fordert die Anerkennung des Internationalen Vatertages in Deutschland sowie die Umsetzung der gemeinsamen politische Forderungen zur Wertschätzung und zur Rolle des Vaters in Familie, Beruf und Gesellschaft.
Väter aus der ganzen Bundesrepublik - von Pfarrkirchen bis Bremen, aus dem Ruhrpott und der Lausitz, vom Schwarzwald bis zur Ostsee - treffen sich auf dem Platz der Republik, vor dem Bundestag, um gemeinsam mit ihren Kindern, mit ihren Partnerinnen und Frauen, mit Großeltern und Freunden den ersten Internationalen Vatertag in Deutschland einzuführen.
Das Bündnis Internationaler Vatertag fordert von der Bundesregierung:
1. Die Wertschätzung des Vaters und verbesserte Rahmenbedingungen für ein engagiertes Vatersein in Beruf, Familie und Gesellschaft
2. Die Gleichstellung von Vater und Mutter - unabhängig von Religion, Status, Weltanschauung und Lebensform
3. Die Mitwirkung bei der Etablierung eines "internationalen Vatertages" an jedem dritten Sonntag im Juni in ganz Deutschland
Kundgebung zum 1. Internationalen Vatertag in Deutschland
Am 17. Juni 2012 wird der Platz der Republik für einige Stunden zum Platz des Vaters. Mit der Aktion und einer Kundgebung auf dem Platz der Republik möchte das Bündnis Internationaler Vatertag ein Zeichen setzen. Angesichts des zunehmenden Engagements der Väter in gleichberechtigter Elternverantwortung ist eine Diskussion und ein gesellschaftlicher Mentalitätswandel längst überfällig.
Warum feiern wir am 17. Juni 2012 den Internationalen Vatertag?
Ein volkstümlicher Vatertag wird in Deutschland vielerorts am christlichen Feiertag Christi Himmelfahrt veranstaltet. Das halten wir für unangemessen. Das wollen wir ändern.
1910 rief Sonora Smart Dodd der Vatertag als Feiertag auf, beeinflusst durch die Einführung eines Muttertages, eine Bewegung zur Ehrung von Vätern ins Leben. Präsident Richard Nixon erhob ihn 1972 in den Rang eines offiziellen Feiertages im Juni.
Das "Bündnis Internationaler Vatertag" fordert die Etablierung eines Vatertages zeitgleich mit dem Internationalen Vatertag. Deutschland wäre damit kein Einzelfall, denn in über sechzig Ländern der Erde, darunter in den USA, im Vereinigten Königreich, in Frankreich, in den Niederlanden, in Irland, Japan, Canada und Kroatien, in Tschechien und in der Slowakei, in Kuba, Bulgarien und Griechenland, in der Türkei und in der Volksrepublik China wird der Vatertag an jedem 3. Sonntag im Juni als Ehrentag der Väter gewürdigt.
"Mit der Aktion und einer Kundgebung auf dem Platz der Republik möchten wir ein Zeichen setzen", sagt Andreas Riedel, Unternehmer aus dem thüringischen Erfurt und Organisator der Kundgebung, "Der Platz der Republik wird für einige Stunden zum Platz des Vaters - denn wir brauchen den breiten Dialog über die Aufgabe, den Platz und die Gleichberechtigung des Vaters in der Erziehung und Begleitung unserer Kinder in ein gutes Leben".
Was passiert an diesem „Ersten Internationalen Vatertag“
Das Bündnis Internationaler Vatertag plant eine Kundgebung am Platz der Republik, ergänzt von einem „PapaPicknick™“ sowie verschiedenen sozialkritischen Kunstaktionen. Diese Vatertagsfeier soll einen Anstoss geben, um die symbolische Bedeutung des Vatertags zu vermitteln und die Bundesregierung aufmerksam machen. Die sozialkritischen Aktionen sind:
· Schenkt Kinderschuhe an die Bundesregierung
· Zaun der Ungerechtigkeit
· Gleichstellung des Vaters
Wir fordern Wertschätzung Das "Bündnis Internationaler Vatertag" will für Gleichstellung und zu Ehren der Väter den "wirklichen Vatertag" begehen und die Väter für ihre Erziehungsleistung ehren und gedenken!
Wir fordern Gleichstellung Das "Bündnis Internationaler Vatertag" will auf Hindernisse in der Gleichstellung hinweisen. Wir wollen unsere Vorschläge unterbreiten, wie gleichberechtigte Elternschaft in einer modernen Gesellschaft aussehen kann und welche Schritte wir von den Politikern und Politikerinnen erwarten. Wir wollen nicht gestärkt werden - sondern gleichberechtigt.
Ein Dialog über die Aufgabe, den Platz und die Gleichberechtigung des Vaters in der Erziehung und Begleitung unserer Kinder. Die Wertschätzung die Rolle des Vaters. Unsere Bündnis fordert die Gleichstellung aller Väter - unabhängig von Religion, Status und Weltanschauung ein.
In vielen Ländern ist der Vatertag dem Muttertag gleichgestellt.
Wir fordern Spielräume Das "Bündnis Internationaler Vatertag" will zeigen, welchen unschätzbaren Beitrag Väter leisten, um Kindern ein Heran- und Aufwachsen in unserem Land zu ermöglichen. Wir möchten, dass die Schwierigkeiten der Väter bei dieser Aufgabe gesehen werden, sei es bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sei es in der Festlegung auf nicht mehr zeitgemäße Rollenmuster oder der Ungleichbehandlung durch Behörden und Gerichte - und Wege der Überwindung gefunden werden - wie das für Mütter längst selbstverständlich geworden ist.
Wir möchten, dass die Verdienste und Beiträge der Väter in gleicher Weise anerkannt werden, wie wir am Muttertag die Verdienste und Leistungen der Mütter ehren!
Kontakte
Bündnis Koordinator (Anmelder) Presse Koordination
Herr Andreas Riedel
Am Pulverschuppen 16
99085 Erfurt
Tel: 0361 / 55844-0
Fax: 0361 / 55844-90
Mail: info@internationalervatertag.de
Web: http://www.internationalervatertag.de
Michael Stiefel
c/o Familieninfotreff e.V.
Senefelderstr. 26
10437 Berlin
Tel: 030 / 49789879
Mobil: 0176 / 49021237
Mail:presse@internationalervatertag.de
Aktualisierungen entnehmen Sie bitte der Webseite http://www.internationalervatertag.de
Die Beiträge zum ersten Internationalen Vatertag:
Aktualisierungen entnehmen Sie bitte der Webseite http://www.internationalervatertag.de
PapaPicknick™ - für das Kind mit Mann
Aus Sicht des "Bündnis Internationaler Vatertag" soll die Freude an der Vaterschaft einen wichtigen Stellenwert haben. Ein Papapicknick auf dem Platz der Republik, vor dem Bundestag bedeutet: Wenn Väter mit Kindern auf grünen Plätzen futtern, quatschen und spielen, dann ist Papapicknick. Die PapaPicknick™-Tours in Berlin werden seit 2008 veranstaltet vom Familieninfotreff e.V. in Kooperation mit anderen Vereinen. Das PapaPicknick™ findet in Parks, Einkaufszentren, auf Schulhöfen, Spielplätzen oder anderen öffentlichen Flächen statt und sie bieten ein buntes Programm, welches schwerpunktmäßig Väter mit ihren Kindern, aber auch die ganze Familie ansprechen soll. Aktive Väter sollen im Kontakt mit anderen Vätern und Kindern über die Möglichkeiten zur Gestaltung der Erziehung ins Gespräch kommen und gegebenenfalls auch zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Hilfsangeboten informiert werden.
Aktion „Schenkt Kinderschuhe an die Bundesregierung“
Der amerikanische Präsident Obama hat anlässlich des Vatertags eine persönliche Botschaft an die Öffentlichkeit gesandt, in der er die Bedeutung der Väter als den Müttern gleichgestellte Elternteile für eine gesunde Entwicklung der Kinder ganz besonders unterstreicht. Stattdessen hat die Bundesregierung in dem Referentenentwurf vom 28.03.2012 zur Reform der elterlichen Sorge die Bedeutung der Väter gegenüber der Mutter mit einer negativen Generalvermutung versehen.
Jedes Kind braucht seinen Vater, ein Leben lang! Unter dem Motto: „Kinder laufen mit beiden Schuhen durchs Leben, warum in Deutschland nicht mit beiden Eltern? Ist ein Schuh weniger notwendig, als der andere?
Ein Schuh steht für Mama, ein Schuh für Papa. Mit beiden Schuhen lernen Kinder laufen, sind zusammen und dabei, wenn sie die Welt entdecken, Erfahrungen sammeln, Freude und Trauer empfinden. Zahlreiche Eltern und Interessierte haben bundesweit Kinderschuhe gesammelt, die symbolisch an die Bundesregierung und die Politiker und Politikerinnen des Deutschen Bundestages übergeben werden sollen.
Mit dieser Aktion will das "Bündnis Internationaler Vatertag" darauf aufmerksam machen, dass sich die Bundesregierung aktiv für die Förderung und Erhaltung der Bindungen zu Vater und Mutter einsetzen soll.
Aktion „Zaun der Ungerechtigkeit“
Im Rahmen des "Bündnis Internationaler Vatertag" meldete der Regensburger Günter Mühlbauer eine dreitägige Sozialkritische Kunstaktion „Zaun der Ungerechtigkeit“ vor dem Amtssitz des Bundespräsidenten vom 17. Juni 16.30 bis 20. Juni 18.00 an. Es wird ein "Zaun der Ungerechtigkeit" aufgebaut und von einer Performance begleitet.
Die Länge des "Zauns der Ungerechtigkeit " beträgt 26 Meter. Günter Mühlbauer von der Trennungseltern-Initiative stellt insgesamt 36 Holzfiguren stellt auf, als Symbol für die Trennungskinder, die ihre Liebe für die eigenen Väter nicht zeigen dürfen. Diese Aktion fand bereits vor 10 Jahren am gleichen Ort & Platz statt.
Aktion „Gleichstellung des Vaters“
Zugleich wendet sich der Protest von Vätern, Müttern, Kindern und Großeltern gegen die Pläne der Bundesregierung, erneut Menschenrechte, Grundgesetz und Kinderrechtskonvention zu ignorieren, indem die Reform der elterlichen Sorge auf halber Strecke zur Gleichberechtigung stecken bleibt.
Information zum Ablauf der Aktion
Aktualisierungen entnehmen Sie bitte der Webseite http://www.internationalervatertag.de
Eckpunkte:
Was:
Kundgebung und Aktionen zum Internationalen Vatertag in Deutschland
Wann:
am Sonntag, den 17. Juni 2012
Beginn 11.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Wo:
Platz der Republik - Bundestag - Platz
vor dem Reichstagsgebäude
Ablauf:
11.30 Uhr Eintreffen der Teilnehmer aus vielen Bundesländern
12.30 Uhr Beginn der Kundgebung:
- Eröffnung durch Organisator, Präsentation Kinderschuhe
– Reden zur Thematik - Redner/innenliste wird gesondert bereitgestellt -
– Journalistenkontakt am Pavillon rechts neben der Bühne –
- Aktionserläuterungen
- Beendigung Kundgebungsteil mit aufsteigenden Luftballons
14.30 Uhr Ausklang mit einem gemeinsamen Papa-Picknick
(Picknicken, Kinderspiele, Kontakte, usw.)
ca.
15.30 Uhr Ende der Kundgebung
Kinderschuhe fürs Sorgerecht
Bundesweite Aktion vom 17.05.2012 - 17.06.2012
Kinder laufen mit BEIDEN Schuhen durchs Leben, warum in Deutschland nicht mit BEIDEN Eltern? Ist ein Schuh weniger notwendig, als der andere? Jedes Kind braucht seinen Vater, ein Leben lang!
Der VafK Köln sammelt zentral und versendet für Euch kostenfrei die Schuhe. Weiteres unter:
http://www.vafk-koeln.de/content/kinderschuhe-fuers-sorgerecht