Väternotruf

August 2013


 

 

 

Yvonne (Freitag, 30. August 2013 09:37)

Hallo Ihr Lieben! Ich bin so froh, dass endlich ein Verein wie dieser gegründet wurde. Wenn ich nicht vollzeitbeschäftigt und alleinerziehend mit zwei Kindern wäre und mich nicht ständig vor Gericht zerren lassen müsste von dem Erzeuger meines jüngeren Sohnes, hätte ich auch so einen Verein gegründet.

Ich kann nicht mehr. Seit zwei Jahren zerrt mich dieses Schwein mit ungeheuerlichen Anträgen unter massivem Aufhetzen durch seinen unfähigen Anwalt und der ganzen Väternotruf- Väteraufbruch- Väter-SS- Artillerie vor Gericht. Es fing an, dass er hinter meinem Rücken im Juli 2011 das gemeinsame Sorgerecht beantragt hat und dann noch 2 Wochen Ostseeurlaub in einer Villa am Strand auf meine Kosten mit uns verlebt hat ohne einen Ton zu sagen. Als wir zurück kamen, war der Brief vom Amtsgericht im Briefkasten.

...

http://www.muetterlobby.de/kommentare-von-m%C3%BCttern/

 

 

 


 

 

Mittwoch, 14. August 2013 twohomes.org

Pressemitteilung

Zwei Zuhause: die beste Regelung für Kinder nach Trennung und Scheidung

Paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) eine Win-Win-Win-Lösung“

Bonn, 13. August 2013. Jüngste wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass die Paritätische Doppelresidenz dem Wohl von Kindern nach Trennung und Scheidung ihrer Eltern am besten dient. Der Hauptvorteil der auch als Wechselmodell bezeichneten gleichwertigen Betreuung der Kinder durch ihre beiden Eltern liegt darin, dass die Bindungen und das Familienleben mit Mutter und Vater erhalten bleiben. Die Paritätische Doppelresidenz fördert aber auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und hat positive Auswirkungen für die Gesellschaft.

Experten aus zahlreichen Ländern trafen sich zum Auftakt von twohomes.org in Bonn

Wir müssen den lodernden Konflikt zwischen sich trennenden Eltern befrieden, damit die Kinder weiterhin von ihren Müttern und ihren Vätern profitieren können. Die Paritätische Doppelresidenz muss noch mehr als bisher von der Gesellschaft und den beteiligten Professionen als sinnvolle und bevorzugte Lösung erkannt, akzeptiert und umgesetzt werden.“

Diese Resolution wurde anlässlich des Kick-off Workshops der Internationalen Plattform Paritätische Doppelresidenz (twohomes.org) am 10./11. August 2013 in Bonn verabschiedet. Diese neue Organisation führt anerkannte wissenschaftliche Untersuchungen und bewährte Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz zusammen.

Elternverbände, Vertreter familialer Professionen und Wissenschaftler aus 14 Ländern Europas und Nordamerikas appellieren an die Regierungen, Richter, Rechtsanwälte, Mediatoren und Sozialarbeiter, Frieden zwischen den Eltern zu stiften und neue Methoden zu etablieren, um Familien nach einer elterlichen Trennung besser zu unterstützen.

Angela Hoffmeyer, Initiatorin des internationalen Zusammenschlusses, betonte: In der westlichen Welt erfährt die Paritätische Doppelresidenz wachsenden Zuspruch. Es ist unser erklärtes Ziel, das Wissen über die Vorzüge dieses Betreuungsmodells für die Kinder weltweit zu verbreiten und dazu beizutragen, dass immer noch vorherrschende Vorbehalte in den verschiedenen Rechtssystemen überwunden werden.“

Aktuelle schwedische Forschungsergebnisse zeigen, dass Kinder getrennt lebender Eltern im Falle der Paritätischen Doppelresidenz weniger unter Mobbing leiden als Kinder mit einem alleinerziehenden Elternteil. Frühere Forschungsergebnisse aus drei Kontinenten ergaben bereits, dass Kinder nach elterlicher Trennung weiterhin beide Eltern brauchen und darunter leiden, wenn sie zu einem der beiden Elternteile nur wenig Kontakt haben. Kinder, die in Paritätischer Doppelresidenz leben, entwickeln sich besser in der Schule und sind seltener von psychischen Problemen, Kindesmissbrauch, Drogenmissbrauch, Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen, Straffälligkeit und Teenager-Schwangerschaften betroffen.

Kontakt: Angela Hoffmeyer, Tel. +49-170-800 46 15, angela.hoffmeyer@twohomes.org

Website: www.twohomes.org

 

 

 


 

 

 

Provinzposse im Landkreis Mühldorf 

 

Jugendamt Landkreis Mühldorf

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung der vollständigen aktuellen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses. Auf unsere Anfrage vom 26.03.2013 haben wir bisher leider noch keine Antwort von Ihnen erhalten.

Bitte auch die entsendenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden Mitglieder mit angeben.

Diese konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen 

Anton 

www.vaeternotruf.de

15.08.2013

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Geisberger Elfriede ...

Gesendet: Mittwoch, 7. August 2013 08:04

An: 'info@vaeternotruf.de'

Betreff: Jugendhilfeausschuss

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind auf unserer Internetseite unter "Kreispolitik" abrufbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elfriede Geisberger

Leiterin des Amtes für Jugend und Familie

 

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Töginger Str. 18

84453 Mühldorf a. Inn

Telefon: (08631) 699-770

Fax: (08631) 699-15770

E-Mail: ...

 

 

 

Sehr geehrte Frau Geisberger,

Danke für Ihre Rückmeldung.

Etwas schwer zu finden, aber nun - gottlob - geschafft.

 

Es fehlen allerdings Angaben über die entsendenden Freien Träger. Vielleicht kann das noch ergänzt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

15.08.2013

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Geisberger Elfriede ...

Gesendet: Donnerstag, 22. August 2013 08:50

An: 'inf@vaeternotruf.de'

Betreff: AW: Jugendhilfeausschuss

Sehr geehrter Herr Anton,

hierzu werden von uns keine Angaben gemacht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Elfriede Geisberger

Leiterin des Amtes für Jugend und Familie

 

 

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Töginger Str. 18

84453 Mühldorf a. Inn

Telefon: (08631) 699-770

Fax: (08631) 699-15770

E-Mail: ...

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Geisberger,

Ihre Antwort ist nicht zielführend. Wir hatten das schon mitbekommen, dass darüber bisher keine Angaben gemacht werden. Deswegen ja auch unsere Bitte, diese Angaben nun zu tätigen.

 

Es gibt doch hoffentlich im Landkeis Mühldorf keinen Grund öffentlich interessierende Informationen zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses geheim zu halten?

 

Das Jugendamt ist bekanntlich zweigliedrig.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__71.html

 

Legen Sie daher unsere Anfrage bitte dem Jugendhilfeausschuss vor, der Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse hat.

 

Wir bitten um Bestätigung der Weiterleitung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 

 

§ 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss

(1) Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder an

1.

mit drei Fünfteln des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,

2.

mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.

(2) Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit

1.

der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,

2.

der Jugendhilfeplanung und

3.

der Förderung der freien Jugendhilfe.

(3) Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen. Er tritt nach Bedarf zusammen und ist auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten einzuberufen. Seine Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen.

(4) Dem Landesjugendhilfeausschuss gehören mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer an, die auf Vorschlag der im Bereich des Landesjugendamts wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der obersten Landesjugendbehörde zu berufen sind. Die übrigen Mitglieder werden durch Landesrecht bestimmt. Absatz 2 gilt entsprechend.

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht. Es regelt die Zugehörigkeit beratender Mitglieder zum Jugendhilfeausschuss. Es kann bestimmen, dass der Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder der Leiter der Verwaltung des Jugendamts nach Absatz 1 Nummer 1 stimmberechtigt ist.

Fußnote

§ 71 Abs. 3 idF d. Bek. v. 14.12.2006 I 3134: Baden-Württemberg - Abweichung durch § 2 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG BW) v. 19.4.1996 GBl BW 1996, 457 mWv 1.1.2009 (vgl. BGBl I 2009, 744)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__71.html

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Dienstag, 27. August 2013 12:35

An: 'info@vaeternotruf.de'

Cc: Geisberger Elfriede

Betreff: AW: AW: Jugendhilfeausschuss

Sehr geehrter Herr Anton,

 

zu Ihrer E-Mail-Anfrage vom 22.08.2013 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

 

Der Vorwurf der Geheimhaltung führt ins Leere, da Jugendhilfeausschusssitzungen öffentlich stattfinden und somit jede Person als Zuhörer teilnehmen kann. Zudem sind Namen und Kontaktdaten sämtlicher Auschussmitglieder im Internet öffentlich zugänglich.

 

Dem Wunsch nach Eingabe Ihres Antrags in den Jugendhilfeausschuss kann nicht entsprochen werden, da Sie nach der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisauschuss und die weiteren Auschüsse des Landkreises Mühldorf a. Inn nicht antragsberechtigt sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Rekka Neuer

Geschäftsbereich 2 - Jugend, Familie, Soziales und Gesundheit

 

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Töginger Str. 18

84453 Mühldorf a. Inn

...

 

 

 

Liebe Frau Neuer,

 

ich würde von Geheimniskrämerei sprechen. Wenn es nichts zu verbergen gibt, dann könnten Sie uns problemlos die erbetenen Informationen zusenden.

 

Die Vertreter der Freien Träger sind nicht in ihrer Eigenschaft als natürliche Personen Mitglied im Jugendhilfeausschuss, sondern in Ihrer Eigenschaft als Vertreter dieser Träger. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin festgestellt.

Von daher sind die Namen also auch zu ergänzen um die Namen der Freien Träger.

Was gibt es da geheimzuhalten?

 

Bitte senden Sie mir die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse des Landkreises Mühldorf a. Inn zu.

 

Bitte teilen Sie netterweise auch Ihre Funktion innerhalb des Jugendamtes mit.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

27.08.2013

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Neuer Rekka ...

Gesendet: Dienstag, 27. August 2013 15:26

An: 'info@vaeternotruf.de'

Cc: Geisberger Elfriede

Betreff: AW: AW: Jugendhilfeausschuss

Sehr geehrter Herr Anton,

nach Rücksprache mit Herrn Landrat Georg Huber teile ich Ihnen mit, dass sich an unserem bisherigen Vorgehen nichts ändern wird.

Ich verweise diesbezüglich auf meine vorangegangene E-Mail.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rekka Neuer

Geschäftsbereich 2 - Jugend, Familie, Soziales und Gesundheit

 

 

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Töginger Str. 18

84453 Mühldorf a. Inn

...

 

 

 

 

 

Liebe Frau Neuer,

man könnte meinen, es handle sich hier um eine Provinzposse oder das Phantom der Opfer, wenn man denn nicht gleichzeitig unterstellen kann, dass es auch viele kompetente Menschen im Landkreis Mühlendorf geben dürfte, denen die Informationsfreiheit Herzenssache ist.

 

Wir baten zudem um Zusendung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse des Landkreises Mühldorf a. Inn. Sollte auch diese einer unerfindlichen Geheimniskrämerei unterliegen, bitten wir um Nachricht, andernfalls bitten wir um Zusendung.

 

 

Bitte teilen Sie wie bereits angefragt netterweise auch Ihre Funktion innerhalb des Jugendamtes mit.

 

Es bleibt zu hoffen, dass den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Mühldorf SGB 8 bekannt ist, nach der bestimmt ist:

 

Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__71.html

 

 

So müsste sich denn wohl erst der Jugendhilfeausschuss mit dem Thema beschäftigen und der Verwaltung des Jugendamtes die dringend notwendig erscheinende Orientierung geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

27.08.2013

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Thüringer Oberlandesgericht - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

13.08.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: THOLG Lossin-Weimer, Kerstin ...

Gesendet: Dienstag, 20. August 2013 12:57

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Thüringer Oberlandesgericht - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der richterliche Geschäftsverteilungsplan des Thüringer Oberlandesgerichts ist - auszugsweise - auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Wir über uns" - "Aufgaben" - "Senate" abgedruckt. Sofern Sie weitere Informationen benötigen, verweise ich darauf, dass der vollständige Geschäftsverteilungsplan entsprechend § 21e Abs. 9 GVG zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgeschäftsstelle des Oberlandesgerichts offengelegt ist. Es bleibt Ihnen unbenommen, sich ggf. dort über die Besetzung der Senate und die Verteilung der richterlichen Geschäfte ergänzend zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

K. Lossin-Weimer

Richterin am Oberlandesgericht

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Lossin-Weimer,

Danke für Ihr freundliches Angebot zur Einsichtnahme in die Verwaltungsgeschäftsstelle des Oberlandesgerichts. Dies ist aber doch leider etwas umständlich und unzeitgemäß. Johann Wolfgang Goethe hätte sicher gleich eine Postkutsche genommen, um von Weimar nach Jena zu fahren. Heute ist dies glücklicherweise nicht mehr nötig, da der Geschäftsverteilungsplan unkompliziert und unbürokratisch per Mail zugeschickt werden kann oder auch wie an fast allen deutschen Oberlandesgerichten gleich komplett im Internet veröffentlicht ist.

Siehe hierzu:

Oberlandesgericht Bamberg - Bundesland Bayern

www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba/zustand/

Oberlandesgericht Brandenburg - Bundesland Brandenburg

www.olg.brandenburg.de/sixcms/list.php?page=allgemein_olg&sv[relation_olg]=138440&sort=lfdnr&order=asc

Oberlandesgericht Braunschweig - Bundesland Niedersachen http://www.oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/master/C5905400_N5901009_L20_D0_I4815165.html

Oberlandesgericht Bremen - Bundesland Bremen

http://oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen88.c.1582.de

Oberlandesgericht Celle - Bundesland Niedersachsen - vorbildlich mit laufenden Aktualisierungen

http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/master/C6115521_N6115054_L20_D0_I4815647.html

Oberlandesgericht Dresden - Bundesland Sachsen

www.justiz.sachsen.de/olg/content/560.htm

Oberlandesgericht Düsseldorf - Bundesland Nordrhein-Westfalen - vorbildlich mit laufenden Ergänzungen http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/gvp_rechtsprechung/index.php

Oberlandesgericht Hamburg - Bundesland Hamburg

http://justiz.hamburg.de/geschaeftsverteilungsplaene/

Oberlandesgericht Hamm - Bundesland Nordrhein-Westfalen

http://www.olg-hamm.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php

Oberlandesgericht Karlsruhe - Bundesland Baden-Württemberg

http://www.olg-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1180148/index.html?ROOT=1180141

Oberlandesgericht Koblenz - Bundesland Rheinland Pfalz

http://www.justiz.rlp.de/Gerichte/Ordentliche-Gerichte/Oberlandesgerichte/Koblenz/Organisation/broker.jsp?uMen=9657c72b-2c3b-d113-3e2d-c6169740b3ca 

Oberlandesgericht Köln - Bundesland Nordrhein-Westfalen

http://www.olg-koeln.nrw.de/001_wir_ueber_uns/002_geschaeftsverteilung/index.php 

Oberlandesgericht München - Bundesland Bayern

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/daten/#anker_sprungmarke_0_12

Oberlandesgericht Naumburg - Bundesland Sachsen-Anhalt

http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=3045

Oberlandesgericht Nürnberg - Bundesland Bayern

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/daten/03301/index.php

Oberlandesgericht Oldenburg - Bundesland Niedersachsen

http://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27359&article_id=92994&_psmand=136

Oberlandesgericht Rostock - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

www.mv-justiz.de/pages/ordent_gerichte/olg_hro.htm

Oberlandesgericht Saarbrücken - Bundesland Saarland

http://www.saarland-olg.de/index.php?id=145

Oberlandesgericht Schleswig - Bundesland Schleswig-Holstein - vorbildlich mit laufenden Aktualisierungen

http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Oberlandesgericht/Zustaendigkeiten/geschaeftsverteilungsplaene.html

Oberlandesgericht Stuttgart - Bundesland Baden-Württemberg

www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1182032/index.html?ROOT=1182029

Oberlandesgericht Zweibrücken - Bundesland Rheinland-Pfalz

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/502/5027f755-af2b-11d4-a737-0050045687ab&class=net.icteam.cms.utils.search.AttributeManager&class_uBasAttrDef=a001aaaa-aaaa-aaaa-eeee-000000000054.htm 

 

 

 

Wir bitten daher weiterhin um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Sollte dies nicht in Ihrer Entscheidungsbefugnis liegen, bitten wir um Vorlage unserer Anfrage beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

21.08.2013

 

 

 


 

 

 

Amtsgericht Helmstedt - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

29.07.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verwaltungspoststelle (AG Helmstedt) [mailto:AGHE-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de]

Gesendet: Freitag, 2. August 2013 07:08

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: WG: Amtsgericht Helmstedt - Geschäftsverteilungsplan

 

 

Amtsgericht Helmstedt

- Der Direktor -

Geschäftsnummer: E 320c Ri.

 

 

Sehr geehrter Herr Anton,

auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass der richterliche Geschäftsverteilungsplan nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Rother

Abs.: Verwaltungsgeschäftsstelle des Amtsgerichts Helmstedt 38350 Helmstedt, Stobenstr. 5 Tel.:05351/120360

Fax: 05351/120376

Email: mailto: AGHE-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de

 

 

Lieber Herr Rother,

wir wollen den Geschäftsverteilungsplan ja nicht veröffentlichen, das käme schon nah an die Informationsfreiheit, die in unserem Land ja keiner wirklich will. Wir wollen den Geschäftsverteilungsplan lediglich zugeschickt bekommen. Beim Zuschicken handelt es sich nicht um eine Veröffentlichung, dass wissen Sie sicherlich. Falls nicht, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Dienstvorgesetzten, er wird Sie darüber aufklären.

Wir bitten also weiterhin um Zusendung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

02.08.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verwaltungspoststelle (AG Helmstedt) [mailto:AGHE-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de]

Gesendet: Donnerstag, 8. August 2013 09:46

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Helmstedt - Geschäftsverteilungsplan

Amtsgericht Helmstedt

- Der Direktor -

Geschäftsnummer: E 320c Ri.

 

Sehr geehrter Herr Anton,

auf Ihre weitere Anfrage wird auf die hiesige Mitteilung vom 02.08.13 verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Hauke

 

 

 

Liebe Frau oder Herr Hauke,

wir bitten um Beantwortung unserer Anfrage durch den Direktor des Amtsgerichts Helmstedt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

12.08.2013

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verwaltungspoststelle (AG Helmstedt) [mailto:AGHE-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de]

Gesendet: Donnerstag, 15. August 2013 14:29

An: vaeternotruf

Betreff: Amtsgericht Helmstedt - Geschäftsverteilungsplan

 

 

 

 

 

Amtsgericht Helmstedt

- Der Direktor -

 

Geschäftsnummer: E 320c Ri

 

 

 

Sehr geehrter Herr Anton,

 

auf Ihre Anfrage kann nur auf die bisherigen Mitteilungen verwiesen werden.

Soweit vereinzelt Geschäftsverteilungspläne des richterlichen Dienstes von einigen Gerichten ins Internet gestellt werden,

beruht dies offensichtlich auf Informationsfreiheitsgesetzen“ einzelner Länder.

Das Land Niedersachsen hat kein Informationsfreiheitsgesetz; mithin besteht auch kein Anspruch.

 

Mit freundlichen Grüßen

i.V.Hauke

 

 

 

 

 

 

Liebe Frau oder Herr Hauke,

wir baten um Beantwortung unserer Anfrage durch den Direktor des Amtsgerichts Helmstedt.

Sind Sie der Direktor, bzw. die Direktorin. Falls dies nicht der Fall ist, bitten wir - wie schon vorgetragen - um Vorlage unserer Anfrage beim Direktor des Amtsgerichts Helmstedt.

Wenn das Land Niedersachsen kein Informationsfreiheitsgesetz hat, ist das sehr bedauerlich und zeigt die Rückständigkeit niedersächsischer Politik. Welche Partei hat diesen Missstand eigentlich zu verantworten?

 

Auch wenn es kein Informationsfreiheitsgesetz geben mag, ist es der Leitung des Amtsgerichts Helmstedt nicht verboten, den Geschäftsverteilungsplan zu veröffentlichen, bzw. zu versenden, grad wie es auch der DDR-Führung nicht verboten war, die DDR-Bürger in die BRD ausreisen zu lassen. Das hat Herrn Honecker aber nicht daran gehindert an seiner geliebten Mauer festzuhalten, an der er schließlich selbst zu Grunde ging. Man merke: Hochmut kommt immer vor dem Fall.

 

Seien Sie nun bitte so freundlich und legen unsere Anfrage dem Direktor des Amtsgerichtes vor.

 

 

Anbei übersenden wir Ihnen den Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Braunschweig - den wir trotz gleichem Bundesland Niedersachsen zugeschickt bekommen haben.

Im Internet zu finden sind überdies:

Landgericht Göttingen - Bundesland Niedersachsen

http://www.landgericht-goettingen.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17041&article_id=65629&_psmand=102

 

Landgericht Oldenburg - Bundesland Niedersachsen

http://www.landgericht-oldenburg.niedersachsen.de/master/C8557696_N8523076_L20_D0_I4799805.html

Landgericht Verden - Bundesland Niedersachsen

vorbildlich mit fortlaufenden Aktualisierungen -  http://www.landgericht-verden.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13891&article_id=58445&_psmand=57

 

 

Auch diese Gerichte liegen in Niedersachsen und nicht auf dem Mond.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 

 


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